Aus dem Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt.
Förderfähig sind Maßnahmen, die unter einen der folgenden Förderschwerpunkte (FSP) fallen:
- FSP 1: Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – Regionale Arbeitsmarktinitiativen (Experimentiertopf), die unter anderem der Sicherung von Fachkräftebedarfen dienen,
- FSP 2: Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,
- FSP 3: Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund (AQ),
- FSP 4: Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt,
- FSP 5: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt
Ergänzende Hinweise im aktuellen Leitfaden vom 12.02.2026:
Weitere Informationen in der Förderrichtlinie:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/67/baymbl-2025-67.pdf
Quelle: Bayerisches Ministerialblatt