Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.

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Aktion Mensch konkretisiert die Sonderförderung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie deren Begleitung – pro Projekt bis zu 100.0000 Euro
Aktion Mensch möchte helfen, Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung ein sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu ermöglichen.
Dafür wurde die "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" in Höhe von 20 Millionen Euro eingerichtet.
Freie gemeinnützige Organisationen können einen Antrag für eine Projektförderung in Deutschland stellen:
- Offene Angebote (zum Beispiel Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote, Sprachkurse)
- Zusätzliche befristete Beratungsangebote (zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung für Wohnen, Arbeit, Kindertageseinrichtung und Schule, Gesundheit, finanzielle Leistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum)
- Zusätzliche befristete Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
- Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen bei dem Aufbau eines Patenschaft-Modells)
Anträge können bis 31.12.2022 gestellt werden. Die maximal einjährigen Projekte sollen spätestens drei Monate nach Bewilligung starten. Es sind 5 % Eigenmittel einzubringen.
Weitere Informationen auf der Homepage der Aktion Mensch unter „Förderbestimmungen“:
Quelle: Aktion Mensch
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