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Förderung von CO2-Sensoren und Luftreinigungsgeräten verlängert
Der Freistaat Bayern unterstützt die Umsetzung der Hygienekonzepte von Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen sowie Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) und Schulen. Zur Verringerung der Aerosolkonzentration in Innenräumen kann die Anschaffung von CO2-Sensoren und mobilen Luftreinigungsgeräte gefördert werden.
Nun wurde die Frist für die Abgabe entsprechender Anträge um einen Monat bis 30. April 2021 verlängert. Die Anschaffung der Geräte muss bis 31. Juli 2021 erfolgen.
Zuwendungsempfänger für Beschaffungen der Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen sind die Gemeinden. Die Gemeinden können die Fördermittel an freigemeinnützige oder sonstige Träger oder Großtagespflegestellen weiterleiten. Für HPTs sind die Einrichtungsträger antragsberechtigt.
Bekanntmachung vom 29.10.2020: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-615/
Fristverlängerung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/231/baymbl-2021-231.pdf
Gleiches gilt für die Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen. Auch hier wurde die Antragsfrist bis 30. April 2021 und der Beschaffungszeitraum bis 31. Juli 2021 verlängert:
Bekanntmachung vom 20.10.2020: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-600/
Fristverlängerung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/230/baymbl-2021-230.pdf
Quelle: Bayerisches Ministerialblatt
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