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Fünf Jahre Istanbul-Konvention in Deutschland
Fünf Jahre Istanbul-Konvention in Deutschland
Schutz vor Gewalt gegen Frauen: Pflicht statt freiwillig
Vor 5 Jahren, am 1. Februar 2018, trat die Istanbul Konvention in Deutschland in Kraft. Sie soll Frauen vor Gewalt schützen. Doch noch immer stirbt in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau durch ihren (Ex-)Partner. Diskriminierungen, Sexismus und Gewalt verschiedener Art gehören noch immer zum Alltag von Frauen. Rund 38.200 Straftaten gegen Frauen gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2021 allein in Bayern.
„Wir müssen noch mehr tun, um Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt zu schützen! Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen darf nicht ‚freiwillig‘ sein und damit immer unter Haushaltsvorbehalt stehen. Sie muss Pflicht sein, denn diese Verpflichtung ist Deutschland mit der Istanbul-Konvention eingegangen. Der Schutz vor Gewalt muss gesetzlich verankert werden“, das fordert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, anlässlich des fünften Jahrestages der Istanbul-Konvention in Deutschland.
Ein Großteil des Unterstützungssystems wird über die sogenannten freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen sowie durch Eigenmittel der Träger finanziert. Insbesondere kleine Vereine, die sich seit Jahren gegen häusliche und sexualisierte Gewalt einsetzen, kommen dadurch schnell an ihre Grenzen, obwohl sie die Beratungsinfrastruktur Bayerns bilden. Deutschland hat sich mit der „Istanbul-Konvention“ jedoch verpflichtet, alles dafür zu tun, um häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, sie zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Geflüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen
Dank der Förderung des Bayerischen Sozialministeriums, der Kommunen und Landkreise konnte das Schutz- und Unterstützungssystem in Bayern in den vergangenen Jahren ausgebaut werden. Trotz des Ausbaus decken die Angebote bei weitem noch nicht den Bedarf der von Gewalt betroffenen Frauen und erfüllen noch nicht die Kriterien der Istanbul-Konvention.
„Wir brauchen mehr Beratungsstellen vor allem im ländlichen Raum, damit die Frauen vor Ort Beratung und Unterstützung bekommen. Und wir brauchen mehr Plätze in Frauenhäusern. Insbesondere auch geflüchtete Frauen in Gemeinschaftsunterkünften müssen besser vor Gewalt geschützt werden und Schutzräume nur für geflüchtete Frauen ausgebaut werden,“ fordert Margit Berndl.
Ab Februar 2023 wird endlich die gesamte Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland. Denn die Bundesregierung hat die zuvor von Deutschland eingelegten Vorbehalte gegen Artikel 44 und 59 der Istanbul-Konvention, die die Rechte geflüchteter Frauen stärken, zurückgenommen.
„Wir fordern, die Istanbul-Konvention nun auch in Bayern vollständig umzusetzen“, so Berndl abschließend.
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