Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Wohnen für alle!

04.05.2023 Presse Menschen mit Behinderungen

Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Wohnen für alle!

Selbst entscheiden, wo und wie man wohnt, oder mit wem man zusammenleben möchte: Das ist für Menschen mit Behinderung auch heute noch nicht selbstverständlich. Unabhängig von einer Behinderung möchten Menschen selbst entscheiden können, mit wem sie zusammenleben, wie sie ihren Alltag gestalten, wann sie früh aufstehen oder abends ins Bett gehen. Leben und wohnen zu können wie jeder andere Mensch auch ist ein wesentlicher Aspekt von Teilhabe. „Das Recht auf Selbstbestimmung muss auch beim Wohnen ernst genommen werden“, fordert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.

Als Alternative zu den großen Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es kleine Wohngemeinschaften und andere Wohnformen. Zum Beispiel haben sich Eltern für ihre mittlerweile erwachsenen Kinder mit Behinderung zusammengetan und WGs für diese gegründet, in denen auch die nötige Assistenz erbracht wird. Diese alternativen Angebote, wie auch inklusive Wohnangebote, ermöglichen Menschen mit Behinderung Selbstbestimmung und stärken das Wunsch- und Wahlrecht. Allerdings sind die Vorgaben und Hürden für diese Angebote sehr hoch.

Gesetzesänderung verhindert Innovation

Die Bayerische Staatsregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes vorgelegt (Drucksache 18/28507). Ein Ziel ist die Anpassung Bayerischen Rechts an das Bundesteilhabegesetz. „Leider spielt in dem vorgelegten Gesetzentwurf Teilhabe nur eine untergeordnete Rolle. Das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird nicht ernst genommen“, mahnt Berndl.

Bei alternativen Wohnformen für Menschen mit Behinderung mit einem 24-stündigen Assistenzbedarf gelten die gleichen baulichen und personellen Mindestanforderungen wie für große Pflegeeinrichtungen. „Das ist der falsche Weg. Diese Vorgaben passen bei kleinen WGs nicht. Wir brauchen Regelungen, die Spielräume für neue Angebote ermöglichen! Wenn der Bayerische Landtag den Gesetzentwurf unverändert beschließt, wird Innovation verhindert“, kritisiert Berndl und fordert Nachbesserungen. „Menschen mit Behinderung dürfen nicht auf ihre Behinderung reduziert werden, sondern sie müssen als Menschen ernstgenommen werden, die an der Gesellschaft teilhaben möchten.“

Mehr barrierefreier Wohnraum!

Menschen mit Behinderung sind auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt, denn es gibt zu wenig barrierefreien Wohnraum. Nur 2,4 Prozent aller aktuell verfügbaren Wohnungen erfüllen die wesentlichen Kriterien von Barrierefreiheit. „Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum wird in Zukunft mit dem Älterwerden unserer Gesellschaft weiter steigen. Deshalb brauchen wir dringend einen Ausbau von bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen in Bayern!“, fordert Berndl abschließend.

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