Auf dem Weg
30.11.2021 Themen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Auf dem Weg

Was wünsche ich mir von meinem Leben, was möchte ich erreichen und was brauche ich dazu? Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Grundlage dafür ist, die Wünsche, Bedürfnisse und Ziele der betroffenen Menschen zu ermitteln. Das soll in Bayern zukünftig mit dem Bedarfsermittlungs-Instrument Bayern – kurz BIBay – passieren. Mit Martina Heland-Gräf, Vorstandsmitglied im Bayerischen Landesverband Psychiatrie Erfahrener e.V., haben wir über das Instrument und ihre Erwartungen daran gesprochen.

Foto: Adobe Stock Shawn Hempel

Frau Heland-Gräf, in Bayern ist die AG 99 mit der Entwicklung des BIBay beauftragt. Wer sitzt in dieser Arbeitsgruppe und was macht die AG?

Da sitzen die Leistungsträger, die Leistungserbringer und Betroffene drin. Also diejenigen, die die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zahlen, die, die sie erbringen und Menschen wie ich, die Leistungen empfangen. Bei den Menschen mit Behinderungen sind – vereint unter dem Dach der LAG Selbsthilfe Bayern - verschiedene Betroffenengruppen vertreten. Die Mitglieder der AG arbeiten in verschiedenen Unterarbeitsgruppen, weil eine AG auch nicht alle Themen rund um das BIBay diskutieren und bearbeiten kann.

Das BIBay befindet sich ja gerade in der Erprobungsphase. Was erwarten Sie sich von dem neuen Instrument?

Neu ist, dass sich die Bedarfsermittlung jetzt wesentlich auf die ICF stützt. Das hat Vor- und Nachteile. Die Bedarfsermittlung ist umfangreicher und viel genauer. Das ist für Menschen gut, die eine großen Bedarf haben oder in vielen Lebensbereichen Unterstützung brauchen. Für Menschen mit Behinderungen, die bisher auch schon nach ihren Wünschen und Zielen gefragt wurden, für die ist das sicher gut machbar.

Und die Nachteile?

Die Bedarfsermittlung selbst kann eine Hürde, eine Barriere für Betroffene sein. Zum einen wegen des Umfangs. Zum anderen wegen der Benennung des individuellen Bedarfs. In der Psychiatrie war es zum Beispiel so, dass für psychisch kranke Menschen oft einfach beschlossen wurde, was sie brauchen. In Zukunft werden sie gefragt. Jetzt sollen sie plötzlich selbst und von heute auf morgen wissen, was sie wollen und was sie brauchen. Das wird für viele eine riesen Herausforderung werden.

Dazu kommt, dass sich manche Bedarfe und Einschränkungen leichter und besser benennen lassen, als andere. Zum Beispiel kann ich eine körperliche Einschränkung wie eine Gehbehinderung gut benennen und weiß, ob ich zum Beispiel einen Rollator zum Laufen brauche. Bei Einschränkungen aufgrund einer psychischen Erkrankung wird das dann schon schwieriger. Wenn ich zum Beispiel jemandem erklären soll, warum ich aufgrund meiner Erkrankung manchmal nicht in der Lage bin, meine Wäsche zu waschen oder die Waschmaschine anzuschalten.

Außerdem macht man sich mit der Benennung mancher Bedarfe auch als Mensch nochmal ganz anders „nackig“. Deshalb haben wir uns als Betroffene auch dagegen ausgesprochen, dass alles, was in der Bedarfsermittlung erfasst wird, eins zu eins an den Leistungserbringer geht. Warum muss der mich in- und auswendig kennen und alles von mir wissen? Jeden Arztbericht und auch Dinge, die für die Erbringung der Leistung gar nicht relevant sind? Damit sind wir als Betroffene zum einen nicht mehr so gläsern: Auch Menschen mit Behinderungen haben eine Privat- und Intimsphäre. Und es regt die Leistungserbringer dazu an, Dinge zu erfragen, sich mit uns auszutauschen. Für voll genommen zu werden heißt nämlich auch, nicht automatisch alles von sich preisgeben zu müssen. Aber nur so funktioniert Augenhöhe.

Dass Sie aber in Zukunft gefragt werden, ist schon eine Chance?

Oh ja! Es stärkt die eigene Persönlichkeit, wenn ich anfange, über mich selbst nachzudenken und zu erleben, dass das niemand anderes mehr für mich macht. Was ja immer als übergriffig empfunden worden ist, wenn andere für einen denken und entscheiden. Aber das ist schwer und braucht Zeit. Es muss auch gelernt sein, herauszufinden, wie ich leben will, Bedürfnisse zu formulieren und realistische Ziele zu haben. Viele, viele Betroffene haben diese Dinge wahrscheinlich noch nie selbst für sich benannt. Ich glaube deshalb nicht, dass da am Anfang alle Bedarfe benannt und damit auch erfasst werden können. Aber diese Bedarfsermittlung ist ja auch nicht in Stein gemeißelt, sondern muss jederzeit angepasst werden können.

Wie und wo können Betroffenen das lernen, ihre Wünsche, Ziele und Bedarfe zu formulieren?

Die Leistungserbringer und -träger schulen ihre Leute für die Bedarfsermittlung. Was aber nicht da ist, ist eine Stelle, die Betroffenen erklärt, worum es bei der Bedarfsermittlung geht, was auf sie zukommt und die ihnen hilft, das zu verstehen. Da gibt es gerade niemanden, der das übernimmt oder sich zuständig fühlt, obwohl wir es ständig anmahnen, dass es das braucht. Es ist auch kein Geld dafür eingeplant.

Die Betroffenen sind ziemlich auf sich allein gestellt. Bei der Bedarfsermittlung treffen sie dann auf jemanden, der sich mit dem Instrument gut auskennt. Deshalb denke ich, müssen wir jetzt in der Selbsthilfe anfangen, Betroffene zu informieren und auch Tipps für die Bedarfsermittlung zu geben, zum Beispiel, wen man sich mitnehmen sollte in das Gespräch. Zum Beispiel Peers oder Genesungsbegleiter oder Angehörige, die aus der Perspektive des Betroffenen denken können. Aber wir müssen auch die Politik in die Pflicht nehmen, Informationen und Erklärungen in Leichter Sprache zu verfassen.

Das heißt auf der anderen Seite: Diejenigen, die den Bedarf ermitteln, die Fachdienste der Bezirke, haben eine besondere Verantwortung.

Ja, und sie müssen sich bewusst sein, welche Verantwortung sie haben. Und nicht nur dran denken, dass sie ihr Geld hergeben müssen. Natürlich sollen sie wirtschaftlich arbeiten. Das muss ja jeder machen: haushalten. Die Herausforderung ist, den Perspektivwechsel wirklich hinzubekommen. Von der bisherigen Frage: Was braucht der Leistungserbringer in der Institution? Zur neuen Frage: Was braucht der Mensch, der Betroffene?

Ich hoffe ja, dass alle mit Inbrunst dieses BTHG umsetzen wollen! Aber dazu müssen alle auch zuerst ihre Haltung zu dem System ändern: Das ist völlig neu und hat nichts mehr mit dem zu tun, wie es bisher war! Nur wenn ich meine Haltung ändere, kann ich flexibler werden. Und seine Haltung zu ändern, kostet nichts.

Auch Leistungserbringer müssen flexibler werden und untereinander kooperieren. Wer sagt denn, dass Betroffene Leistungen nur von einem Leistungserbringer bekommen können? Warum sollen sie nicht Leistungen von verschiedenen Erbringern in Anspruch nehmen können? Natürlich ist das abrechnungstechnisch komplizierter. Aber das wäre für uns als Leistungsempfänger echte Personenzentrierung. Wenn wir als Betroffene die Wahl hätten und Leistungen von verschieden Leistungserbringern „einkaufen“ könnten. Das wäre schon die Kür. Aber: Why not? Aber davon sind wir mindestens noch ein halbes Jahrhundert entfernt…

Denken Sie, dass man mit dem BTHG und den neuen Instrumenten auf dem Weg dorthin ist?

Ach ja … Wenn die Leistungsträger und -erbringer sich bei der Umsetzung des BTHG nicht so aneinander scheuern, dass für uns auch noch etwas rumkommt, dann kann das Ding schon sehr gut werden. Wenn alle ihre Karten ehrlich auf den Tisch legen und das Beste draus machen würden, dann hätten wir Betroffene wirklich viel davon.

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