Integration inklusiv gestalten

Starke Familien

Kulturelle Vielfalt und Heterogenität der Bevölkerung sind nach Paritätischem Verständnis gesellschaftliche Normalität mit hohem Wert und Nutzen. Dementsprechend müssen für alle Menschen, die dauerhaft oder auch nur für eine begrenzte Zeit in der Bundesrepublik leben, die Grundwerte unserer Gesellschaft – Gleichwürdigkeit, Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und bürgerschaftliche Mitverantwortung – Geltung erhalten. Nur so ist das Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu werden, zu erreichen.

Familien und Kinder mit Migrationshintergrund sind aber immer noch aufgrund ihrer kulturellen und sozialen Herkunft benachteiligt. Dies zeigt sich auch an der Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie liegt in Bayern mit 24,3 Prozent im Jahr 2015 weiterhin auf einem hohen Niveau. Durch die gestiegene Zahl der geflüchteten Familien wird sich dieser Anteil wahrscheinlich erhöhen.

Der gesellschaftliche Auftrag muss dementsprechend sein, Gleichberechtigung u. a. durch zielgruppenbezogene Zugangsmöglichkeiten zu den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu schaffen: zu Bildung, Ausbildung und Arbeit.

Das bedeutet:

  • Förderinstrumente zur schulischen und beruflichen Integration müssen bedarfsgerecht und unabhängig vom Status uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
  • Die immer noch deutlich erkennbare strukturelle Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch die Handlungslogiken im Bildungssystem sind konsequent abzubauen mit dem Ziel, die Bildungsabschlüsse von deutschen und ausländischen Jugendlichen anzugleichen, denn Jugendliche mit Migrationshintergrund machen z.B. seltener Abitur oder besuchen eine Hochschule.
  • Durchgängig sind zusätzliche Bildungsangebote entlang der unterschiedlichen Stationen des Ankommens und Bleibens in Deutschland zu schaffen. Ein Schwerpunkt ist dabei auf die Sprachbildung zu legen, die auf die Anforderungen der verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet und angepasst sein muss.
  • Frühzeitig und systematisch sind mitgebrachte sowohl formale als auch non-formale Qualifikationen zu erfassen (Kompetenzfeststellung/Anerkennungsverfahren).
  • Konzepte für Anpassungsmaßnahmen bei nicht vollständiger Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und für die berufliche Qualifikation niedrig Qualifizierter sind als Voraussetzung für den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln.

Seit dem sechsten Familienbericht der Bundesregierung (2000) wissen wir um die Integrationspotentiale eines Familienverbandes. Insbesondere für geflüchtete Familien mit Bleibeperspektive sind diese anzuerkennen und wertschätzend zu fördern. Das bedeutet insbesondere, dass der Familiennachzug der Kernfamilie zeitnah gewährleistet sein muss.

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Starke Familien - Fundament und Zukunft unserer Gesellschaft

Familienpolitische Position des Paritätischen in Bayern