Fachinformation

10.03.2023 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Inklusion, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Das Aktion Mensch Förderangebot „Inklusion einfach machen“ wird neu aufgelegt

Das Kuratorium der Aktion Mensch hat die Neuauflage des Aktions-Förderangebots „Inklusion einfach machen“ beschlossen!

Ab dem 15. März 2023 können im Rahmen des Aktions-Förderangebots Anträge gestellt werden.

Mit diesem Förderangebot möchte die Aktion Mensch in den drei Lebensbereichen

  • Barrierefreiheit und Mobilität
  • Freizeit und
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung

zusätzliche Impulse und Anreize für inklusive Projekte setzen.

Leider zeigt die Realität, dass es nach wie vor zu viele Lebensbereiche gibt, die für Menschen mit Behinderung nur schwer zugänglich sind. Oft fehlt es außerdem an Kenntnissen und Erfahrungen, wie Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche und Menschen in sozialen Schwierigkeiten aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft mit einbezogen werden können.

Mit der Neuauflage des Aktions-Förderangebots „Inklusion einfach machen“ (Erstauflage 05/18 – 05/20) unterstützt die Aktion Mensch mit attraktiven Konditionen zum Beispiel dabei,

  • weitere Chancen für inklusive Begegnungen zu schaffen und damit Inklusion erfahr- und erlebbar zu machen
  • kommunikative und bauliche Barrieren sichtbar zu machen und abzubauen
  • Empowerment von Menschen mit Behinderungen zu fördern, Ihre Selbstbestimmtheit und Souveränität zu ermöglichen und zu stärken und
  • Lernprozesse in den Organisationen anzustoßen, neue Ideen auszuprobieren, neue Wege zu gehen und Erfahrungen in der partizipativen Arbeit zu gewinnen. 

Im neuen Angebot werden Personal-, Honorar-, Sachkosten und Investitionen mit bis zu 60.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 95% gefördert.

Ergänzend können jeweils Zuschüsse für die Kosten zur Herstellung von Barrierefreiheit, partizipativer Arbeit sowie eine Pauschale zur Beschäftigung von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung beantragt werden.
Der Höchstzuschuss für ein Projekt inklusive dieser Zuschüsse und der Pauschale beträgt maximal 90.000 Euro für die gesamte Laufzeit (bis zu drei Jahren).

Aktion Mensch wird alle Informationen zum 15. März auf der Webseite veröffentlichen und den Zugangslink zum Online-Antragssystem ebenfalls zu diesem Datum freischalten.

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Inklusion, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

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