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Fachinformation
Förderung für Elektrofahrzeuge: Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“
Die Bundesregierung unterstützt die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten
Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ um.
Förderfähig sind die Mehrausgaben für E-Fahrzeuge gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und die Ausgaben für die notwendige Ladeinfrastruktur.
Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können förderfähige Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen.
Die Beschaffung der Fahrzeuge muss unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen. Kauf sowie Zulassung des beschafften Fahrzeuges muss bis zum 30.09.2024 erfolgt sein.
Weitere Informationen und Förderportal unter
https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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