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Fachinformation
Förderung von Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt
Nach einer Modellprojektphase wurde die Förderrichtlinie für die Förderung der Fachstellen für Täterarbeit bis 2026 verlängert.
Die Fachstellen ergänzen den Gewaltschutz, indem sie ein Angebot der Arbeit mit straffälligen Tätern sowie Selbstmeldern bei häuslicher Gewalt bieten. Die Förderung der Personalkosten bleibt erhalten und die Sachkostenförderung konnte erhöht werden.
Dem Paritätischen in Bayern gehören fünf Fachstellen für Täterarbeit in Bayern an.
Veröffentlichung der Förderrichtlinie unter
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/652/baymbl-2022-652.pdf
Quelle: Bayerisches Ministerialblatt
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