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Fachinformation
Merkblatt „Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern“ aktualisiert
Steuererklärung leicht gemacht:Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2022. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Die Neuauflage berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2023 aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft getreten sind. Hierdurch wurde das Kindergeld für alle Kinder auf einheitlich 250 Euro pro Monat erhöht und der Kinderfreibetrag auf 3.012 Euro bzw. – bei zusammen veranlagten Eltern – auf 6.024 Euro angehoben. Die Änderungen, die sich durch das Steuerentlastungsgesetz rückwirkend für das Steuerjahr 2022 ergeben haben, sind ebenfalls berücksichtigt. Sie betreffen unter anderem den Grundfreibetrag, der auf 10.347 Euro und die Werbungskostenpauschale, die auf 1.200 Euro gestiegen ist.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben.
Das Steuermerkblatt 2022/2023 steht zum kostenlosen Download unter dem unterstehenden Link zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann gegen Erstattung der Versandkosten in den Webshop des bvkm, per Mail über versand(at)bvkm.de oder postalisch gegen Einsendung eines mit 85 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag - DIN lang - an den: bvkm, Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 28.000 Familien organisiert.
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