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Fortbildung
Einführung in die ICF - Die Chancen in der Hilfeplanung erkennen und nutzen
Das Bundesteilhabegesetz berücksichtigt in nicht unerheblichem Maße die Philosophie der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)und fordert ein ICF orientiertes, bundeseinheitliches Hilfeplanverfahren für die EGH zu entwickeln, das auf Grundlage der neun Teilhabebereichen der ICF beruht.
Die ICF ermöglicht in diesem Sinne die Anwendung eines einheitlichen Beschreibungsstandards, wobei ein wichtiger Aspekt neben der Teilhabe die Betrachtung der individuellen Umwelt („Lebenswelt“) des Menschen ist. Die ICF ermuntert den Anwender*die Anwenderin „auf Systeme zu schauen“ und deren Auswirkung für den Menschen mit Behinderung zu beschreiben- im Sinne einer Fragestellung: „Wie behindert eigentlich die Umwelt die Person in seiner Entwicklung?“
Neben einer theoretischen Einführung werden bei der Schulung die beschriebenen Themen praxisnah und beispielhaft erläutert, z.B. die Verbindung zu bestehenden Hilfeplanverfahren.
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem beigefügten Link.