sparen Sie gerade auf Ihren Urlaub oder legen etwas für Ihr Alter zurück? Ist Ihnen Ihre Arbeit wichtig, als Broterwerb und zur Selbstverwirklichung? Entscheiden Sie gerne selbst darüber, wo, wie und mit wem Sie zusammenleben und wohnen? Können Sie sich vorstellen, dass in unserem Land viele Menschen leben, die diese Fragen mit „ja“ beantworten möchten, aber nicht dürfen?
In Deutschland leben 10,2 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, also 12,7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Davon haben 7,5 Millionen Menschen eine schwere Behinderung. Zum Leben dieser Menschen gehört, dass sie täglich auf Barrieren und Regelungen treffen, die sie benachteiligen und diskriminieren, zum Beispiel beim Sparen, Arbeiten und Wohnen. Viele haben deshalb große Hoffnungen in das von der Bundesregierung versprochene Bundesteilhabegesetz gesetzt. Es sollte die Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken.
Diese Hoffnungen sind jetzt enttäuscht worden: Der vorliegende Referentenentwurf verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. In unserem Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Doch der Entwurf bevormundet Menschen mit Behinderung, entscheidet für sie, beschneidet sie sogar in ihren derzeit bestehenden Rechten.
Der Paritätische fordert ein Bundesteilhabegesetz, das seinen Namen verdient. Als größter Verband der Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung in Deutschland fordert er ein Gesetz, das die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherstellt.
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Margit Berndl
Vorständin Verbands- und Sozialpolitik