mit Sicherheit erinnern Sie sich noch an die Silvesternacht und die Übergriffe auf Frauen in verschiedenen deutschen Städten. Seither wird die Reform des Sexualstrafrechts öffentlich breit diskutiert.
Es ist gut, dass Öffentlichkeit und Politik wahrnehmen, dass es Gewalt gegen Frauen gibt und Frauen bessere rechtliche Grundlagen für Schutz und Hilfe benötigen. Das fordert der Paritätische schon lange. Es ist schlecht, dass die Verschärfung des Sexualstrafrechts jetzt hauptsächlich im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migranten diskutiert wird. Denn so abscheulich die Übergriffe in der Silvesternacht waren: Gewalt gehört schon immer zum Lebensalltag vieler Frauen und Mädchen in Deutschland. Jede siebte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Frauen mit Behinderungen sind zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Wer so tut, als ob dieses gesellschaftliche Problem jetzt mit Abschiebungen zu lösen ist, verschließt die Augen vor der Realität. Was es braucht, ist ein modernes Sexualstrafrecht, das der Lebenswirklichkeit von Frauen in Deutschland gerecht wird und jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stellt. Diesen Anspruch erfüllt der Reformvorschlag von Justizminister Heiko Maas nicht.
Bei Gewalt gegen Frauen heißt es hinschauen und auf keinem Auge blind sein. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Es gilt für mich, für Sie, für Frauen mit Behinderungen genauso wie für Frauen, die vor Gewalt zu uns fliehen.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und freue mich, wenn Sie uns unterstützen und unseren Newsletter weiterempfehlen!
Margit Berndl
Vorständin Verbands- und Sozialpolitik