Das Zentrum Bayern Familie und Soziales informiert auf seiner Homepage zum Betreuungsgeld
01.07.2016 Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Recht

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales informiert auf seiner Homepage zum Betreuungsgeld

„Der Landtag hat am 1. Juni 2016 das Gesetz zum Bayerischen Betreuungsgeld (BayBtGG) beschlossen. Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung am 22. Juni 2016 in Kraft." "Das Betreuungsgeld als Landesleistung wird Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch rückwirkend - längstens bis zum 1. Januar 2015 - bewilligt und ausgezahlt." Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/bayerisches-betreuungsgeld/fragen/index.php .
 
Informationen zum Bayerischen Betreuungsgeld finden Sie auch auf der Seite des Bayern Portals: www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/427310042502
 
 

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Verantwortlich:
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ