www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/ Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen de www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/fileadmin/verband/bund_2015/theme/img/icon_newsfeed.gif https://www.paritaet-bayern.de/ 16 16 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen TYPO3 - get.content.right http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss Tue, 08 Jul 2025 12:30:37 +0200 Traumatisierung bei Menschen mit geistiger Behinderung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30225&cHash=5c077af9391122771bae24b4da1d7adf

]]> Menschen mit geistiger Behinderung erfahren häufiger extreme Lebensereignisse, deren Folgen als traumatisch beschrieben werden. Verhaltensweisen wie selbstverletzendes Verhalten, Flashbacks oder Wegdriften lassen sich nur schwer erkennen und interpretieren. So besteht die Gefahr, dass die seelische Belastung nicht ernstgenommen wird und die Verhaltensweisen als Folge der intellektuellen Einschränkungen gedeutet werden. Aktuelle Erkenntnisse der Psychotraumatologie werden in dieser Veranstaltung unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten mit dem Fokus auf Menschen mit kognitivem Handicap vorgestellt und reflektiert. Der bestehende Zusammenhang zwischen Trauma, gesellschaftlicher Erwartung an Normalität und Behinderung am Lernen ist insbesondere für die Teilhabe an Bildung und dem Ermöglichen erfolgreichen Lernens von Bedeutung. Im ersten Teil der Veranstaltung setzen sich die Teilnehmer*innen mit dem Grundverständnis von Traumatisierung auseinander. Grundlagen der Psychotraumatologie (Traumatisierung und Folgen) und spezielle wissenschaftliche Erkenntnisse für Menschen mit Handicap im kognitiven Bereich werden vorgestellt. In einem zweiten Teil stehen die Analyse und Diskussion des pädagogischen Umgangs mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und deren praktische Umsetzung im Alltag im Mittelpunkt. Betrachtet werden Risiko- und Schutzfaktoren in der Person und im Umfeld, um so die Rolle der Fachkräfte in den Institutionen der Lebensbereiche Schule, Wohneinrichtungen und Freizeit in ihrer Bedeutung für mögliche Heilungsprozesse darzustellen. Schwerpunkt der Veranstaltung sind Besonderheiten im Lernen und Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung unter dem Fokus traumapädagogischer Handlungsstrategien. An Fallbeispielen werden konkrete methodische Ansätze zur Gestaltung der Beziehung und der Lernprozesse besprochen, sowie die Bedingungen der Einrichtungsorganisation zur Stabilisierung der Unterstützungssysteme beleuchtet. Die Bearbeitung der Inhalte wird in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht auf die Fragen und Bedarfe der Teilnehmerinnen abgestimmt.

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Termine Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mitgliedsorganisationen Tue, 08 Jul 2025 12:30:37 +0200
Fachtag "Zukunft gestalten – Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kita und Hort verankern" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30294&cHash=ea5677a289ed6b3d6fb9478ecf515fd3

]]> Wir erleben alle gerade, wie schnell sich unsere Welt wandelt. Der Klimawandel, das Artensterben oder die Digitalisierung verlangen verantwortungsvolle Entscheidungen. Es ist daher wichtig, Zusammenhänge zu erkennen, sich eine Meinung zu bilden und zu handeln.

Kitas und Horte sind entscheidende Lernorte, an denen Kinder bereits die Kompetenzen entwickeln, die für eine nachhaltige Zukunft wichtig sind. Mit einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) lernen sie, dass ihr Handeln Auswirkungen auf andere Menschen und die Umwelt hat, und erfahren, wie sie komplexen Herausforderungen wie dem Klimawandel begegnen können.

In einem gemeinsamen Fachtag mit der Stiftung Kinder forschen, der IHK Nürnberg und dem Paritätischen in Bayern wollen wir uns mit BNE und die praktische Umsetzung in ihren Einrichtung befassen. Einen Schwerpunkt setzen wir auf den Klimawandel und Sie erwarten konkrete Tipps und Methoden, wie mit Mädchen und Jungen altersgerecht über die Klimakrise gesprochen werden kann, ohne Ängste zu schüren.
Anhand von Themen wie nachhaltiger Konsum oder bewusster Umgang mit der Ressource Wasser lernen Sie, wie Sie gemeinsam mit Kindern Klimaschutz in den Einrichtungen gestalten und sich mit den Folgen des Klimawandels auseinandersetzen können.

Sie erwarten spannende Fachvorträge, Workshops und ein großer Marktplatz mit BNE-Akteuren der Region.

Der Fachtag „Zukunft gestalten“ findet am Mittwoch, 21. Mai 2025 im Museum für Kommunikation Nürnberg statt.

Bitte merken Sie sich den Termin schon heute vor. Bei Interesse können Sie sich gern jetzt schon per Mail an lena.weihmayer@paritaet-bayern.de einen Platz reservieren. Eine ausführliche Einladung mit weiteren Informationen zum Programm und zur Anmeldung versenden wir im Februar.

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 21 May 2025 16:19:00 +0200
"Wir hilft" - Aktionswoche Selbsthilfe 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30310&cHash=750095fe5486deba241d376737d70cb5

]]> Zum dritten Mal wird im Zeitraum vom 16. bis 25. Mai 2025 die Aktionswoche „Wir hilft“ stattfinden. Der Paritätische Gesamtverband lädt alle Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe innerhalb und außerhalb des Paritätischen ein, sich an der Aktionswoche zu beteiligen.

Bereits 2019 und 2022 beteiligten sich zahlreiche Akteure an den ersten beiden Aktionswochen. Die Vielzahl der Veranstaltungen, die sowohl vor Ort als auch digital stattfanden, zeigt das Engagement und die Kreativität der Organisatoren und Teilnehmenden. Workshops, Fachtagungen, Lesungen und andere Formate ermöglichten es den Menschen, sich auszutauschen, voneinander zu lernen und gemeinsam Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu erarbeiten.

Die Beteiligung von politischen Akteuren, wie dem Bundesgesundheitsminister und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten, unterstreicht die Relevanz der Selbsthilfe im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit, die Stimmen der Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Diese Art der Vernetzung und Diskussion kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Selbsthilfe zu erhöhen und politische Rahmenbedingungen zu verbessern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktionswoche "Wir hilft" ein wichtiger Schritt ist, um die Selbsthilfe in ihrer ganzen Vielfalt sichtbar zu machen und die Unterstützung für Betroffene zu stärken. Die Aktionswochen setzen dabei wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung der Selbsthilfe.

Weitere Informationen und hilfreiches Material zur Durchführung eigener Veranstaltung im Rahmen der „Wir hilft“ Aktionswoche 2025 finden Sie unter: https://www.der-paritaetische.de/themen/gesundheit-teilhabe-und-pflege/aktionswoche-selbsthilfe-2025/

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Termine Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Unterfranken Gesundheit Selbsthilfe Zivilgesellschaft und Demokratie Der Paritätische Fri, 16 May 2025 11:07:00 +0200
Grenzwahrende Pädagogik und Betreuung - Gewaltschutz in Institutionen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30226&cHash=ba202ae8ffb115eb6d1e682c3632047b

]]> Institutionen sind dem Schutz ihrer Betreuten vor Gewalt verpflichtet. Dafür müssen sie den Blick auf drei Ebenen richten: den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung durch die Eltern (Schutz vor Kindeswohlgefährdung), den Schutz vor Gewalt unter Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen in der Einrichtung und den Schutz vor Gewalt und schädigende Erziehungspraktiken durch Mitarbeitende. Den Blick nach innen, auf die eigene Haltung und Pädagogik zu richten, sie kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen, stellt Institutionen vor eine große Herausforderung. Betreute Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben das Recht eine Pädagogik/Betreuung zu erfahren, die ihre Grenzen wahrt und sie in ihrer Selbstbestimmung und ihren sozialen Kompetenzen bestärkt. Sie sollten sich in der Institution sicher fühlen können. Fachkräfte brauchen eine besonders hohe Sensibilität z.B. im Umgang mit Nähe und Distanz, mit Körper- und Schamgrenzen und dem pädagogischen Umgang mit den betreuten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in herausfordernden Situationen. Es bedarf einer intensiven Auseinandersetzung im Kollegium, um eine gemeinsame Handlungsorientierung zu erarbeiten, die den Fachkräften und auch den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Rahmen zur Orientierung geben. Die Fortbildung will für pädagogische Grenzsituationen sensibilisieren, pädagogische Haltungen und Verhalten diskutieren und gemeinsam Möglichkeiten der grenzwahrenden, gewaltpräventiven und stärkenden Pädagogik und Betreuung auf den Weg bringen. Bedürfnisorientiert finden Beratungen zur einrichtungsinternen Konzeptentwicklung und Fallberatungen statt.

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Termine Mitgliedsorganisationen Thu, 08 May 2025 12:32:12 +0200
4. Runder Tisch Konfliktkultur von Aktiven und Interessierten aus Unternehmen, Organisationen und Institutionen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30288&cHash=bf5811f6417338573509f203ab895355

]]> Wie kann ein konstruktiver Umgang mit Konflikten gelingen?

In der heutigen Arbeitswelt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, nicht nur qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, sondern diese auch langfristig zu halten. Gute Führung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Vor allemgemeisterte Konfliktsituationen können einen wesentlichen
Beitrag zur Vertrauensbildung und damit Mitarbeitergesundheit und -bindung leisten.

In unseren Impulsvorträgen erhalten Sie wertvollen Input von

Ise Pantenburg, Trainerin für Personal- und Organisationsentwicklung:
Wie führt die Führungskraft klärend durch typische Konfliktsituationen und welche praktischen Werkzeuge sind hilfreich?

Wilfried Dormann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht:
Welche Rechte und Pflichten haben Führungskräfte und andere Akteure wie Arbeitnehmervertretung, Berater*innen,nächsthöhere Führungskräfte in diesem Kontext, z.B.Fürsorgepflicht, Direktionsrecht, BEM, AGG.

Anschließend können Sie an unseren Themen-Tischen folgende Schwerpunkte vertiefen:

  • Welche Herausforderungen haben Führungskräfteim Umgang mit Konflikten?
  • Was hilft der Führungskraft, mit diesenWidrigkeiten umzugehen?
  • Welche Rolle spielen dabei weitere betrieblicheBeteiligte (HR, BR / PR etc.) und wie kann dasZusammenspiel gelingen?

Das Zusammenbringen der unterschiedlichsten Akteure, die sich normalerweise in getrennten Veranstaltungen aufhalten, ist ein Alleinstellungsmerkmal dieser Tagung. Nutzen Sie diese besondere Gelegenheit, sich auszutauschen und wertvolle Impulse für Ihre eigene
Praxis zu erhalten. Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen entwickeln, die sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter*innen als auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Organisation / Ihres Unternehmens stärken.

Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Anmeldeformalitäten entnehmen Sie bitte den untenstehenden Links.

 

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Familie Gesundheit Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Mitgliedsorganisationen Tue, 25 Mar 2025 16:23:00 +0100
Rechtsfragen in der Arbeit mit Menschen mit und ohne Behinderung: SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung für soziale und Gesundheitsfachberufe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30227&cHash=e0d588cae61af2a367e490c05695e285

]]> Unfälle am Arbeitsplatz sind ein ernstes Thema, insbesondere in den anspruchsvollen und oft risikoreichen Berufen des sozialen Bereichs und im Gesundheitswesen. Umso wichtiger ist es, dass Fachkräfte in diesen Bereichen über die gesetzlichen Bestimmungen und Leistungen der Unfallversicherung informiert sind. Dieses Tagesseminar bietet umfassende Einblicke in die gesetzlichen Grundlagen des Sozialversicherungssystems insbesondere der gesetzlichen Unfallversicherung. Es geht auch um die speziellen Regelungen und damit verbunden um das Erkennen von Falschinformationen und Rechtsgerüchten. Außerdem gibt es praktische Hinweise zur Schadensmeldung und zu Haftungsausschlüssen. Ein wichtiges und extrem praxisbezogenes Thema vor allem auch in Schule, Kindergarten und Einrichtungen für behinderte Menschen. Das Seminar kombiniert theoretische Vorträge mit interaktiven Elementen. Teilnehmende haben die Möglichkeit, praxisnahe Fragen zu stellen und sich mit Kollegen auszutauschen.

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Termine Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mitgliedsorganisationen Mon, 17 Mar 2025 12:33:49 +0100
Online-Veranstaltung zur ePA für alle: Informationen und Anwendungsmöglichkeiten im Versorgungskontext der Pflege https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30357&cHash=fe5fe31478fc06a67737188a21f99f2a

]]> Hintergrund

Am 15. Januar 2025 startete die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Allen gesetzlich Versicherten wird ab Mitte Januar die ePA durch ihre jeweilige Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Nach einer Testphase in drei Modellregionen soll die ePA ab Mitte Februar für alle nutzbar sein.

Die ePA ermöglicht den Versicherten eine große Transparenz über ihre relevanten Informationen und Dokumente. Neben der automatischen Dokumentation aller Medikamente in einer Medikationsliste sind Ärzt*innen verpflichtet, alle zukünftigen Befundberichte aus medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Maßnahmen sowie Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe, die ihnen im Rahmen der aktuellen Behandlung ihrer Patient*innen vorliegen, in der ePA zu speichern. Weitere Ausbaustufen werden folgen, wie z.B. das Einbinden von Laborbefunden.

In einem Behandlungs- oder Versorgungskontext können Versicherte u.a. Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen Zugriff auf ihre ePA gewähren. Damit werden die in der ePA gespeicherten Daten auch für das Personal von Pflegeeinrichtungen ersichtlich (Leserechte). Darüber hinaus haben Pflegende auch Schreibrechte, wenn es um Daten zur pflegerischen Versorgung geht.

Inhalte der Veranstaltung

Die Veranstaltung richtet sich explizit an Pflege- und Betreuungspersonal aus dem stationären, ambulanten und teilstationären Bereich sowie der Eingliederungshilfe (mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI) und nimmt ganz konkret die Nutzung der ePA im Versorgungskontext in den Blick, z.B. zu den Fragen, wie kann die ePA im Pflege- und Betreuungsalltag genutzt werden? Welche Voraussetzungen sind hierfür erforderlich und zu beachten?

Die Expert*innen der gematik und von FINSOZ geben einen Einblick in Möglichkeiten der ePA im Versorgungskontext der Pflege und stehen für Fragen und Diskussion zur Verfügung.

Datum: 12.03.2025

Uhrzeit: 13:00 – 15:00 Uhr

Moderation: Barbara Boos, Referentin, Paritätischer Gesamtverband

Referent*innen:

  • Dr. Annika Heimann-Steinert, Produktmanagerin und Birgit Maier, Produktmanagerin gematik GmbH
  • Prof. Dr. Dietmar Wolff, Vorstand ,FINSOZ

Ort: online über ZOOM – Die Einwahldaten erhalten Sie nach Anmeldung.

Hinweis: Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an Mitglieder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Weitere Informationen und Anmeldeformular finden SIe auf der untenstehenden Webseite.

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Termine Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Gesundheit Der Paritätische Wed, 12 Mar 2025 13:00:00 +0100
Fachtag Digitalisierung Ambulante Pflegedienste https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30359&cHash=ad9b89d9e6ce7a3d6562150fa68a736f

]]> Die Digitalisierung in der Pflege und Anbindung an die Telematik ab 1. Juli 2025 ist eines der zentralen Themen in diesem Jahr.

Für die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in der ambulanten Pflege ist der Ausbau der Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Einbindung der Pflege in Deutschland ein entscheidender Schritt. Neben der Finanzierung und Organisation der Soft- und Hardware stellen sich für diesen wichtigen Modernisierungsschritt auch zahlreiche Fragen rund um die Arbeits- und Organisationsentwicklung in Ihren Einrichtungen. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam einen Rundumblick auf die dazugehörigen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Organisationsprozesse sowie Kommunikationsmöglichkeiten mit den verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem werfen und in den Austausch gehen.

Wir freuen uns Ihnen das Programm für unsere Kooperationsveranstaltung mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Südost e.V. vorzustellen und laden Sie herzlich zum FACHTAG DIGITALISIERUNG Ambulante Pflegedienste ein.

Wann? Donnerstag 6. März 2025 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo? beim Deutschen Berufsverband der Pflegeberufe DBfK Südost e.V. | Edelsbergerstraße 6 | 80686 München oder online

Online-Teilnahme:

  • 30 Euro für Mitglieder*
  • 50 Euro für Nichtmitglieder

Teilnahme in Präsenz:

  • 55 Euro für Mitglieder*
  • 75 Euro für Nichtmitglieder

* Ermäßigte Tagungspauschale für Mitglieder im Paritätischen Wohlfahrtsverband oder DBfK Südost  

Alle weiteren Informationen zum Programm können Sie als PDF-Datei untenstehend herunterladen. Sie können sich unten dem untenstehenden Link ab sofort anmelden.

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Termine Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Der Paritätische Thu, 06 Mar 2025 10:00:00 +0100
Online-Veranstaltung zur ePA für alle: Informationen und Anwendungsmöglichkeiten aus Versichertenperspektive https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30356&cHash=6f3c6c552a6ec9f8418ac806b5bb7f88

]]> Hintergrund

Am 15. Januar 2025 startete die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Allen gesetzlich Versicherten wird ab Mitte Januar die ePA durch ihre jeweilige Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Nach einer Testphase in drei Modellregionen soll die ePA ab Mitte Februar für alle nutzbar sein.

Die ePA ermöglicht den Versicherten eine große Transparenz über ihre relevanten Informationen und Dokumente. Neben der automatischen Dokumentation aller Medikamente in einer Medikationsliste sind Ärzt*innen verpflichtet, alle zukünftigen Befundberichte aus medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Maßnahmen sowie Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe, die ihnen im Rahmen der aktuellen Behandlung ihrer Patient*innen vorliegen, in der ePA zu speichern. Weitere Ausbaustufen werden folgen, wie z.B. das Einbinden von Laborbefunden.

In einem Behandlungs- oder Versorgungskontext können Versicherte u.a. Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen Zugriff auf ihre ePA gewähren. Damit werden die in der ePA gespeicherten Daten auch für das Personal von Pflegeeinrichtungen ersichtlich (Leserechte). Darüber hinaus haben Pflegende auch Schreibrechte, wenn es um Daten zur pflegerischen Versorgung geht.

Inhalte der Veranstaltung

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende und Engagierte in Paritätischen Mitgliedsorganisationen und blickt vor allem aus der Anwenderperspektive auf die ePA. Grundsätzliche Fragen zur ePA werden erläutert, z.B. wie die Daten in der ePA gesichert sind und ob die ePA ohne technische Vorkenntnisse genutzt und bedienet werden kann. Auch wie Bewohner*innen, Klient*innen von sozialen Einrichtungen sowie An- und Zugehörige bei der Nutzung der ePA unterstützt werden können, ist Gegenstand der Veranstaltung.

Da es jeder Kasse selbst überlassen ist, wie sie ihre ePA gestaltet, gibt es Unterschiede in der Erscheinung der jeweiligen elektronischen Patientenakten. In der Veranstaltung schauen wir uns exemplarisch zwei ePAs an. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Austausch und zu Nachfragen.

Datum: 26.02.2025

Uhrzeit: 13:00 – 15:00 Uhr

Moderation: Barbara Boos, Referentin, Paritätischer Gesamtverband

Referent*innen:

  • Bérengère Codjo, Projektmanagerin ePA, Barmer
  • Pascal Müller, Head of Communications and Operations, AOK
  • Birgit Maier, Produktmanagerin gematik GmbH

Ort: Online über ZOOM – Die Einwahldaten erhalten Sie nach Anmeldung.

Hinweis: Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an Mitglieder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Weitere Informationen und Anmeldeformular finden SIe auf der untenstehenden Webseite.

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Termine Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Gesundheit Der Paritätische Wed, 26 Feb 2025 13:00:00 +0100
BAGFW - Fachtag: Per Video in Kontakt – was ist alles möglich? https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30358&cHash=d037058fd2f8a8ce8488f4ab1f3c562b

]]> In der Versorgung pflegebedürftiger Menschen werden immer mehr digitale Anwendungen genutzt. Dabei wächst die Bedeutung ortsunabhängiger digitaler Informations- und Kommunikationsmittel, durch die Pflegebedürftige und deren Angehörige bspw. mittels Bild, Ton oder Messengerdiensten mit Pflegekräften in Pflegedienst, Tagespflege oder Pflegeheim in Kontakt treten können, ohne das Haus verlassen zu müssen. Die Möglichkeiten der Videokommunikation in der Pflege eröffnen zudem neue Wege für die interprofessionelle Zusammenarbeit, einen kompetenzgerechten Personaleinsatz und steigern die Attraktivität des Pflegeberufs.

Um Einsatzmöglichkeiten von Telepflege und Videokommunikation kennenzulernen und sich zur Einführung dieser Anwendungen auszutauschen, veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) am 25. Februar 2025 einen Fachtag. Unter Beteiligung der Abteilung Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit und der Forschungsstelle Pflegeversicherung des GVK-Spitzenverbandes werden im Rahmen einer Online-Veranstaltung Projekte aus der Praxis der ambulanten und stationären Pflege zur Kommunikation per Video vorgestellt. Dabei wird die breite Palette der Einsatzmöglichkeiten betrachtet: von der videobasierten Beratung in der Häuslichkeit (gem. §37 Abs.3 SGB XI) über den Anwendungsbereich der Einbindung von Angehörigen bis hin zu den Erfahrungen in der Anwendung von Televisiten mit externen Akteuren, wie Ärzt:innen und Wundexpert:innen sowie telepflegerischen Konsilen.

Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.

Die Anmeldung ist ab sofort über den untestehenden Link möglich.Das Programm findne Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Termine Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Der Paritätische Tue, 25 Feb 2025 16:10:00 +0100
Soziales Kleinkunstbühne im H-TEAM e.V. Einladung & Programm „Soziale Kleinkunstbühne“ im H-TEAM e.V. Open Heart, Open Mic, Open Mind/ Schirmherrin: Andrea Limmer, Kabarettistin https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30258&cHash=17dd17b9deb2e4537d86089b898dcc87

]]> Open Heart, Open Mind, Open Mic After Work Kunst im H-TEAM e.V. / Nächster Termin: Montag, 24. Februar 2025 ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr Unser Programm am 24.02. hier zum Download https://www.h-team-ev.de/wp-content/uploads/2025/01/Programm_Kleinkunstbuehne_Sowa_24-02.pdf Haben Sie auch Interesse für einen Auftritt bei uns? Bewerben Sie sich bei uns: torsten.sowa@h-team-ev.de 089-7473620

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Termine Mitgliedsorganisationen Mon, 24 Feb 2025 16:21:03 +0100
Fehler im Testament vermeiden! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30251&cHash=74ae8551ce9e9a10fc4b93321488c61b

]]> Fehler im Testament vermeiden! Vortrag von Rechtsanwalt Philipp Rumler, Fachanwalt für Erbrecht, am Montag,, den 10. Februar 2025 um 19.00 Uhr im H-TEAM e.V. München- Sendling Die Wirkung eines Testaments ist einmalig, nichts im deutschen Recht hat eine derartig gewaltige Durchschlagskraft. Für den Urheber ist es nach seinem Tod weder korrigierbar noch kontrollierbar. Auch ist nichts einfacher, als handschriftlich ein Testament auf ein Blatt Papier zu schreiben. Zugleich ist allerdings nichts komplizierter, mühsamer und teurer, als die Folgen eines missglückten oder auslegungsbedürftigen Testaments zu entschärfen. Ein Streit darüber kann zudem Familien dauerhaft entzweien. Aus anwaltlicher Sicht stehen hier die wirtschaftlichen Folgen im Vordergrund. Gerade der Erblasser sollte allerdings auch psychologische Befindlichkeiten nicht außer Acht lassen. Erfahrungsgemäß hinterlassen viele Eltern ihren Kindern Im Testament ein Ergebnis Botschaft oder bringen durch ihre Verfügung einen Konflikt zu Kindern oder unter Geschwistern hervor, der im Nachhinein nicht mehr lösbar ist. In vielen Nachlassangelegenheiten und gerichtlichen Streitigkeiten um auslegungsbedürftige Testamente lautet die Moral der Geschichte häufig, dass ohne ein Testament vielleicht weniger Streit entstanden wäre. Daher gilt gerade beim Testtieren häufig das Motto: „Weniger ist mehr“. Der kurzweilige Vortrag zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis gravierende Fehleinschätzungen von Erblassern auf. Vor allem soll er ermuntern, sich bewusst mit den gesetzlichen Regelungen zu Erbfolge und Testament auseinanderzusetzen, eine eigene und selbstbestimmt autonome Entscheidung für oder gegen die Abfassung eines Testaments zu treffen und darin die wesentlichen Dinge zu berücksichtigten. Dies nicht zuletzt, damit das Thema im Anschluss auch Ruhe finden kann. Die Anzahl der Plätze ist auf 30 Teilnehmer begrenzt. Wir bitten um eine telefonische Anmeldung unter 089-7473620 bei Herrn Sowa, H-TEAM e.V. Es haben Interessenten Vorrang, welche den Vortrag noch nicht kennen. Wir bitten hiermit um Ihr Verständnis. Nach Beginn der Veranstaltung kann leider kein Einlass mehr garantiert werden. Wir freuen uns auf Sie! Der Eintritt ist frei. Spenden gehen an den H-TEAM. e.V. Soforthilfefonds für Münchner Bürger*innen in Not. Veranstaltungsort: H-TEAM e.V. Plinganserstrasse 19, 81369 München

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Termine Mitgliedsorganisationen Mon, 10 Feb 2025 15:12:11 +0100
Interkulturelles Symposium - Entwickeln einer kultursensiblen Haltung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30304&cHash=efb1109f288fed939ade61bc711d7dcf

]]> In einem zweitägigen Symposium erläutern Vertreter verschiedener Religionen den besonderen Umgang mit Krankheit, Leben und Sterben. Unsere multikulturelle Gesellschaft mit vielen verschiedenen religiösen Hintergründen fordert von uns ein Verständnis für die jeweilige Kultur und Religion. Wir können nur tolerant und wertschätzend mit unseren Mitbürger*innen anderer Kulturen umgehen, wenn wir sie kennenlernen. Dieses Symposium im Rahmen der Palliativ-Spirituellen Ausbildung zeigt uns, wie unterschiedliche religiöse Rituale in ihrer Vielfalt das Leben und Sterben begleiten und ermöglicht über unsere Unterschiede hinweg das zutiefst Menschliche zu entdecken. Lassen Sie sich informieren, berühren und anregen. Unser Symposium richtet sich an Ärzte, Pflegekräfte, psychosoziale Berufsgruppen, Hospizhelfer, Angehörige und Interessierte. Kosten Kursgebühr: 180 EUR, 10% Ermäßigung für Ehrenamtliche, Studenten und Rentner Unterbringung und Verpflegung: 49 bis 78 EUR, begrenzte Übernachtungsmöglichkeiten

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Termine Mitgliedsorganisationen Sat, 08 Feb 2025 11:30:41 +0100
Vertiefungsseminar zur Wertschätzenden Kommunikation – ein Modell für erfolgreiche Kommunikation auch in der Pädagogik https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30228&cHash=f34ec27cfc52bb566babf290669eb70a

]]> Dieses Seminar richtet sich an Kolleg*innen, die bereits am ersten Teil des Seminars zur Wertschätzenden Kommunikation teilgenommen haben und ihre Kenntnisse weiter vertiefen möchten! Aufbauend auf den Grundlagen, die du im ersten Seminar erlernt hast, bietet dieser Kurs dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten in herausfordernden Situationen noch weiter zu schärfen. Der Fokus liegt darauf, Konflikte noch effektiver zu nutzen, um tiefere Verbundenheit zu schaffen und gleichzeitig deine professionelle Präsenz und dein Wohlbefinden zu stärken. Zielsetzung: • Vertiefung der bereits erlernten Techniken der Wertschätzenden Kommunikation. • Ausbau der Fähigkeit, in schwierigen Situationen mit Kindern, Kolleg*innen und Eltern noch gezielter und einfühlsamer zu agieren. • Weiterentwicklung der Selbstfürsorge, um langfristig mit Freude und Professionalität im Beruf zu bestehen. Methodik: In diesem Aufbauseminar wirst du die Gewaltfreie Kommunikation auf einer tieferen Ebene erkunden und praxisnah anwenden. Durch intensive Übungen und Reflexionen vertiefst du dein Wissen und erweiterst deine Kompetenzen, um klar und authentisch in anspruchsvollen pädagogischen Kontexten zu kommunizieren.

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Termine Mitgliedsorganisationen Thu, 06 Feb 2025 12:35:20 +0100
Vernetzungs-Fachtag für Suchthilfe und Jugendhilfe: „Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf die Arbeit mit Jugendlichen?“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30172&cHash=bf5f16afb87866b7453c851ee61efc84

]]> Seit der Teillegalisierung von Cannabis im März 2024 ist noch nicht absehbar, wie sich insgesamt der gesellschaftliche Umgang mit Cannabis verändern wird. Noch gibt es keine Anbauvereinigungen in Bayern und auch nur wenig Erfahrungen mit der neuen Rechtslage.

Dennoch sind wir längst mit der neuen Rechtslage und den damit verbundenen Veränderungen konfrontiert. Soziale Arbeit, vor allem mit Kindern und Jugendlichen, muss jetzt schon damit umgehen aber auch viele perspektivische und konzeptionelle Fragen stellen und beantworten.

Bereits im Juli haben sich Fachkräfte aus Jugend- und Suchthilfe in einem Pari-Talk zu Cannabislegalisierung und Jugendschutz mit dem Gesetz auseinandergesetzt und ungeklärte Fragen und zentrale Themen identifiziert. Es wurde deutlich, dass vertiefte Diskussionen und mehr Zusammenarbeit aller beteilgter Akteure in der Praxis notwendig sind, um die Konzepte und Strukturen in der Arbeit mit Jugendlichen weiterzuentwickeln.

Auf Grundlage zweier Inputs zu jugendlichem Konsumverhalten einerseits und einem systemischen Blick auf die Handlungsfelder der Sucht- und Jugendhilfe andererseits wollen wir Fachkräfte aus diesen Bereichen einladen, miteinander ins Gespräch zu kommen. Im Rahmen eines World-Cafés kann zu Haltungen, rechtlichen Grundlagen, Kooperationsformen und Prävention diskutiert, gemeinsam reflektiert und zu neuen Impulsen angeregt werden.

Weitere Informationen zum Programmablauf entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF-Flyer bzw. Anmeldelink.

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Sucht Kinder und Jugend Menschen mit psychischen Erkrankungen Der Paritätische Fri, 31 Jan 2025 14:57:00 +0100
Rainbow Day München: Karriere- und Kontaktmesse für alle, die Vielfalt leben und schätzen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30335&cHash=38f2a2de83b459bc36140b02b33bc782

]]> Am 31.01.2025 findet wieder der Rainbow Day, eine Karriere- und Kontaktmesse zu queeren Themen, in München statt. Arbeitnehmer*innen können auf ausstellende Arbeitgeber*innen treffen, die sich für Vielfalt einsetzen. Die Besucher*innen können queere Projekte in der Arbeitswelt kennenlernen, sich vernetzen und sich im Programm über Queere Themen in der Arbeitswelt informieren. Die Rainbow-Days ermöglichen einen unmittelbaren Austausch in Karrierefragen und besprechen Themen, die für die queere Community relevant sind. Der Besuch ist kostenlos. Der Paritätische in Bayern ist auch in diesem Jahr wieder Kooperationspartner des einzigen bayerischen Rainbow Days in München.

Weitere Informationen zu u.a. den Ausstellenden finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

Ansprechperson für Rückfragen im Paritätischen ist das Referat Frauen/Geschlechterpolitik/LGBTIQ.

 

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Termine Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Queer Der Paritätische Fri, 31 Jan 2025 08:21:00 +0100
„Was kommt nach der Wahl auf die Mieter zu?“ Sind die Mieten noch sicher? Hat die Mietpreisbremse gewirkt? https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30250&cHash=f84a09fa73c398a4c239f30295cce719

]]> „Was kommt nach der Wahl auf die Mieter zu?“ Sind die Mieten noch sicher? Hat die Mietpreisbremse gewirkt? Podiumsdiskussion mit Gerhard Grossmann (Rechtsanwalt und Richter a.D.), Florian von Brunn (MdL) und Sanne Kurz (MdL) am Donnerstag, den 30. Januar 2025 um 19.00 Uhr im H-TEAM e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, die extrem hohen und immer weiter steigenden Mieten sind ein Dauerthema, welches uns überall begleitetet und nahezu jeden Mieter inzwischen sehr belastet. Besonders in unserer Arbeit für Münchner Bürger*innen in Not bekommen wir dies in allen Bereichen wie zum Beispiel der Rechts-, Sozial - und Schuldnerberatung sowie in den ambulanten Wohnhilfen deutlich zu spüren. Mit unserer Podiumsdiskussion möchten wir das Thema „Wie kommen wir zu bezahlbaren Mieten“ gemeinsam kontrovers erörtern und diskutieren. Wir freuen uns auf folgende Podiumsgäste: Sanne Kurz (MdL) Florian von Brunn (MdL), Gerhard Grossmann (Rechtsanwalt und Richter a.D.). Moderiert wird die Diskussionsrunde von Torsten Sowa, Öffentlichkeitsarbeit des H-TEAM e.V.. Der Eintritt ist frei. Spenden gehen an den Soforthilfefonds für Münchner Bürgerinnen und Bürger in Not. Wir freuen uns auf Sie und bitten um eine telefonische Anmeldung: 089-7473620. Ort: H-TEAM e.V., Plinganserstraße 19, 81369 München (S- und U- Bahn Harras) Mit freundlichen Grüßen Torsten Sowa Öffentlichkeitsarbeit

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Termine Mitgliedsorganisationen Thu, 30 Jan 2025 14:24:24 +0100
Unterstützung von Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil benachteiligter Kinder: Der Paritätische Sozialindex für Kitas https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30329&cHash=89c8b085123918afb418862dbdac6104

]]> Verschiedene Studien zeigen, dass Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Kinder oft deutlich schlechtere Rahmenbedingungen haben.

Es gibt also einen erheblichen Bedarf, diese Einrichtungen besser auszustatten. Doch wie können die Bedarfe in geeigneter Weise erfasst werden? Dazu hat der Paritätische Gesamtverband einen Sozialindex erstellt, der von einem breiten Benachteiligungsverständnis ausgeht, wie es der Initiative „Europäische Garantie für Kinder“ zugrunde liegt. Diese Initiative wird in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ umgesetzt. Wie sich dieses Benachteiligungsverständnis für die Erstellung eines Sozialindex für Kindertageseinrichtungen adaptieren lässt, wird im Verlauf der Veranstaltung dargelegt.

Die Erstellung eines derart komponierten Sozialindex soll beispielhaft zeigen, dass es möglich ist, komplexe Ausgangslagen von Kindern statistisch zu erfassen und – analog zum Bereich der schulischen Bildung – zusätzliche Ressourcen zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit an die Kitas mit einem höheren Bedarf zu verteilen.

Insbesondere mit Blick auf die wechselseitige Verstärkung unterschiedlicher Benachteiligungsrisiken erscheint es notwendig, die Komplexität der unterschiedlichen Ausgangslagen besser als bisher zu erfassen. Damit Benachteiligungen möglichst früh und möglichst umfassend abgebaut werden können.  

Mit

Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Bitte melden Sie sich mit der unten folgenden Anmeldemaske (über Eveeno) an. Sie bekommen nach der Anmeldung eine E-Mail mit den Buchungsdaten und einem Link zum Buchungscenter, in dem Sie ggf. stornieren können.

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 29 Jan 2025 16:02:00 +0100
„Yoga Nidra“ – Perle der Tiefenentspannung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29989&cHash=00861dbb8a6338abbc96af24cf1e01a8

]]> ]]> Auch 2024 bieten wir wieder eine barrierefreie Veranstaltungsreihe unter Anleitung unserer Diplom Psychologin Astrid Mayhold an.

Mittwoch 29. Januar 2025, 17:30–19:00 Uhr

„Yoga Nidra“ – Perle der Tiefenentspannung

Dieser spezielle „Yogi-Schlaf“ entspannt und regeneriert Körper und Geist tiefgreifend. Auf diese Weise können 2 – 3 Stunden Schlaf nachgeholt werden.

Teilnehmergebühr 10 €

Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Übungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden! Die Einheiten können unabhängig voneinander besucht werden.

Bitte bringen Sie zum Termin eine Matte, eine Decke und evtl. ein kleines Kissen mit.
 

Anmeldemöglichkeiten bestehen direkt über den Eveeno-Link https://eveeno.com/247229349 

oder bei per E-Mail oder telefonisch bei der Beratungsstelle für Menschen mit behinderten Angehörigen

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Termine Region Oberfranken Der Paritätische Wed, 29 Jan 2025 11:24:00 +0100
"Forum Ehrenamt - Fit für die Zukunft?" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30238&cHash=d25b3587fda6f6b92c86a920e734d692

]]> Programm und Anmeldung finden Sie hier.

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Termine Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Mittelfranken Weitere Anbieter Sat, 25 Jan 2025 15:26:00 +0100
„Klimawandel lässt sich nicht verschieben“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30360&cHash=7930846b3e4e021a83dad6db56d625d0

]]> Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat jüngst eine Verschiebung von Bayerns Klimaziel (Klimaneutralität bis 2040) angekündigt und ist damit auf breiten Widerstand gestoßen. Aktuelle Dringlichkeitsanträge der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD verdeutlichen das. Auch die Vorständin des Paritätischen in Bayern, Margit Berndl, kritisiert den Vorstoß des Ministerpräsidenten: „Natürlich brauchen wir eine starke Wirtschaft, auch für den sozialen Frieden. Aber: Der Klimawandel lässt sich nicht verschieben – er ist schon da. Er trifft uns alle, vor allem aber diejenigen, die durch Krankheit oder ihre finanzielle Situation benachteiligt sind.“

Zum Schutz unserer Lebensgrundlagen brauche es konsequenten Klimaschutz. „Eine solche entschlossene und mutige Entscheidung hat die Bayrische Staatsregierung im Dezember 2022 getroffen“, so Berndl. „Hier hat sie das Versprechen gegeben, dass Bayern beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle einnimmt und bis 2040 klimaneutral wird. Dieses Versprechen wird jetzt gebrochen.“ Die Bayrische Staatsregierung plant, ihr selbst gestecktes Klimaziel um fünf Jahre nach hinten zu verschieben.

Der Klimawandel trifft besonders gesundheitlich und in ihrer Teilhabe benachteiligte Menschen. Vulnerable Personengruppen wie Menschen mit Behinderungen, alte Menschen oder Kinder leiden besonders unter den Folgen von großen und langanhaltenden Hitzeperioden.

Betroffen sind auch Menschen mit geringem Einkommen, die in schlecht isolierten Wohnungen oder Wohngebieten mit wenig Grünanlagen leben, weil sie sich keine besseren Wohnungen leisten können. Studien belegen, dass Menschen mit wenig Geld höheren Umwelt- und klimatischen Belastungen ausgesetzt sind und weniger Ressourcen zur Verfügung haben, sich zu schützen. Sie leiden in der Folge unter entsprechend höheren Gesundheitsrisiken.

Die Politik ist gefordert, den Klimawandel konsequent und sozial verträglich zu gestalten. Denn Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen sind auch von gestiegenen Energiepreisen oder den Kosten infolge energetischer Modernisierungen besonders stark betroffen.

Klimaschutz ist eine der zentralen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit. Denn die dramatischen Folgen schlagen bereits voll durch: Zwischen 2018 und 2020 sind in Deutschland mehr als 19.000 Menschen infolge von Hitze gestorben, wie eine Auswertung des Robert Koch-Instituts (RKI), des Deutschen Wetterdienstes und des Umweltbundesamts ergab. Für vergangenen Sommer bringt das RKI etwa 4.500 Todesfälle in Zusammenhang mit Hitze.

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

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Presse Klimaschutz Thu, 23 Jan 2025 17:52:40 +0100
Forderungen zur Bundestagswahl 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30355&cHash=93452668884675f64d3e0d218efe1a72

]]> Ein starker Sozialstaat!

Die Zukunft finanzieren – in den sozialen Bereich investieren.

Deutschland ist ein sehr reiches Land. Doch vielerorts sind die Kassen leer bzw. öffentliche Haushalte stark angespannt. Die Bedarfe für die gesellschaftliche Teilhabe, den sozialen Zusammenhalt und die demokratische Stabilität wachsen erheblich. Auch die Investitionsbedarfe der öffentlichen und sozialen Infrastruktur sind nicht mehr zu übersehen – überall sollte mehr und nicht weniger investiert werden: von der Kita bis zum Pflegeheim, vom Frauenhaus bis zum Jugendzentrum und bei den zentralen Querschnittsaufgaben für die Zukunft: der Digitalisierung, der Inklusion und dem Klimaschutz. Wir brauchen Investitionen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Zukunftssicherheit. Nur mit einem starken Sozialstaat kann der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert und soziale Gerechtigkeit hergestellt werden. Ein verlässlicher staatlicher Rahmen und menschenwürdige Sozialleistungen sind dafür notwendig. Es braucht nachhaltige Konzepte für einen starken und auskömmlich finanzierten Sozialstaat und gezielte Investitionen in das Gemeinwohl.

Im Anhang finden Sie die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München.

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Region Oberbayern Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 23 Jan 2025 14:02:00 +0100
Einladung zur Diskussionsrunde zur Bundestagswahl: „Deutschland gerecht finanzieren: Milliardäre zur Kasse!“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30353&cHash=1285c4bb9fba30cf8cf86fadd46eb897

]]> Am 04.02.2025 um 18:30 Uhr findet im Presseclub München, Marienplatz 22, 80331 München eine Diskussionsrunde zur Bundestagswahl statt: „Deutschland gerecht finanzieren: Milliardäre zur Kasse!“

Der Einladungsflyer befindet sich anbei.

Erste Runde:

Prof. Dr. Fabian Pfeffer (LMU), Lehrstuhl für Soziale Ungleichheit und Soziale Strukturen,

Christoph Frey, Stadtkämmerer der Landeshauptstadt München

Karin Majewski, Der Paritätische Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern

Zweite Runde:

Bundestagskandidat*innen der derzeit im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien: SPD, die Linke die Grünen, die CSU und die FDP.

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Region Oberbayern Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 23 Jan 2025 11:27:31 +0100
Ein Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30354&cHash=d888a7b211b8762d6a2937a8caf347ce

]]> Die Bedingungen in deutschen Kindertagesstätten (Kitas) könnten unterschiedlicher kaum sein. Vor allem Einrichtungen mit vielen sozial benachteiligten Kindern haben oft mit großen Hürden zu kämpfen. Der Paritätische Gesamtverband will das ändern und hat den „Kita-Sozialindex“ entwickelt – ein innovatives Instrument zur systematischen Unterstützung von Kitas, in denen Kinder mehr Hilfe brauchen. 

„Der Kita-Sozialindex gibt Bund und Ländern in der Bildungs- und Sozialpolitik ein Instrument an die Hand, das mehr Chancengerechtigkeit von Klein auf ermöglicht,“ erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. 

Studien zeigen: Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen haben schon im frühen Alter schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen. Gleichzeitig sind Kitas mit vielen benachteiligten Kindern besonders stark vom Personalmangel betroffen. Doch bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Methodik, die Benachteiligung in ihrer Komplexität hinaus erfasst. Genau hier greift der Kita-Sozialindex des Paritätischen: Er schaut genauer hin, nämlich auf das Haushaltseinkommen, Migrationshintergrund, Gesundheit und die Familienverhältnisse – und zeichnet so ein umfassendes Bild der Lebensrealität von Kindern.  

Der Kita-Sozialindex regt dazu an, vorhandene oder leicht zugängliche sozioökonomische Daten der Kinder systematisch zu nutzen, um Kitas flexibel und bedarfsgerecht zu unterstützen. Gleichzeitig liefert diese Erfassung wertvolle Informationen über die Teilhabe von benachteiligten Kindern und eröffnet neue Perspektiven für die Jugendhilfe. Der Kita-Sozialindex zielt nicht auf die Kompensation einzelner Benachteiligungen ab, sondern schafft die Möglichkeit, soziale Ungleichheiten grundsätzlich anzugehen.  

Auf Basis des Kita-Sozialindexes könnten Fördermittel – analog zum Startchancen-Programm für Schulen – gezielt eingesetzt werden, um Kitas mit erhöhtem Bedarf mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Dazu gehören mehr Fachkräfte für kleinere Gruppen, spezialisierte Stellen für Sprachförderung oder Sozialarbeit und eine spürbare Entlastung des Kita-Teams – etwa durch zusätzliches Personal für Verwaltung, Hauswirtschaft oder externe Beratung. Damit wird die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit geschaffen.

Der Kita-Sozialindex (26 Seiten) ist als pdf-Datei auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes ab sofort kostenlos abrufbar. Am 29.1.2025 informiert das Fachteam des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in einer Online-Veranstaltung über Hintergründe und Details. Anmeldung erforderlich.

Kontakt
Claudia Cornelsen
Pressesprecherin
pr@paritaet.org
030 24636-305

Niels Espenhorst
Referent Kindertageseinrichtungen
kifa@paritaet.org
@NEspenhorst
030 24636-445

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Wed, 22 Jan 2025 12:07:00 +0100
Back-Vergnügen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung in Nürnberg! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30345&cHash=0d4ed8a92095ce3df70e4964f1beb622

]]> ]]> Back-Laune auch nach Weihnachten? Dann auf zu den Back-Sonntagen beim Integral e.V.!

Nähere Infos zu den Terminen und zur Anmeldung gibt´s hier.


 

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Termine Region Mittelfranken Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Mitgliedsorganisationen Wed, 22 Jan 2025 10:24:01 +0100
Münchner Nachbarschaftspreis gestartet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30343&cHash=cce9dc82f0b39f2342ffc6169840514a

]]> Die Stiftung Daheim im Viertel startet den Münchner Nachbarschaftspreis 2025. Schirmherr ist Oberbürgermeister Dieter Reiter. Teilnehmen könnt ihr als Initiative oder Organisation, die mit Herzblut in unseren Münchner Stadtvierteln für gute Nachbarschaften, Zusammenhalt und lebenswertere Orte sorgt.
Es winken Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro, mit denen wir vorbildliche und nachahmenswerte Projekte auszeichnen wollen.

Bewerbungen sind bis 31. März 2025 möglich.

Weitere Informationen unter:  www.stiftung-daheimimviertel.de

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Region Oberbayern Tue, 21 Jan 2025 15:03:19 +0100
Speicherplatz München! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30340&cHash=97069e1f4d7bc1733cd5de6144381d3c

]]> ]]> Hiermit möchte Regenbogen Arbeit gGmbH Sie auf ein neues Projekt und Angebot aufmerksam machen: Den Speicherplatz München!

Die Regenbogen Arbeit hat im Rahmen ihrer Inklusionsbetriebe im November letzten Jahres ein Selfstorage in Haar eröffnet. Sie bietet dort knapp 150 Lagerboxen und -räume mit Größen von 1 qm – 40 qm.

Wenn Sie also privat, als Einrichtung oder für KlientInnen o.Ä. einen kurz- oder langfristigen Lagerraum benötigen, denken Sie an die KollegInnen von Regenbogen Arbeit und ihr Storage! Wenn schon so ein eigentlich lästiger oder ärgerlicher Schritt, wie Aus- und Einlagerung sein muss, dann doch am besten bei einem freundlichen gemeinnützigen Inklusionsbetrieb innerhalb des PARITÄTISCHEN!

Die Regenbogen Arbeit bietet dort außerdem ergänzende Dienstleistungen, wie Hol- und Bringdienste, Entsorgungen, Außenanlagenpflege uvm. für Privat- und FirmenkundInnen an.

An dem Standort gibt es zudem einen Gebrauchtwarenladen, in dem günstige Haushaltsausstattung und -geräte sowie Möbel angeboten werden. Ebenso gibt es dort auch Raritäten, Bücher, Kleidung, Spielsachen und vieles mehr.

Mehr erfahren Sie unter www.speicherplatz-muenchen.de!

Es wird für den Betrieb auch noch Personal gesucht – Jobangebote finden Sie unter https://www.regenbogen-arbeit.de/stellenangebote

Die Regenbogen Arbeit gGmbH eine gemeinnützige Inklusionsfirma, die es seit über 30 Jahren gibt. Sie ist langjähriges Mitglied des Paritätischen. Inklusionsfirmen schaffen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze für Menschen ohne und vor allem mit Behinderung und bieten Zuverdienstplätze an.

 

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Region Oberbayern Arbeit und Beschäftigung Inklusion Mitgliedsorganisationen Tue, 21 Jan 2025 14:20:37 +0100
Aktion Mensch fördert Aktionen zum Protest-Tag 5. Mai 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30333&cHash=c0e7a2bf24a6a850e8f996ec0baf21ae

]]> Auch 2025 stellt die Aktion Mensch am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai das Thema Inklusion ins Zentrum der Aktivitäten.

Gezielte Aktionen und Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit rund um den 5. Mai (Aktionszeitraum vom 26. April bis 11. Mai 2025) können im Rahmen des Förderprogramms maximal 5.000 Euro Zuschuss erhalten, eine Eigenbeteiligung ist nicht erforderlich. Die Aktionen sollen im öffentlichen Raum stattfinden, möglichst nicht in trägereigenen Einrichtungen und/oder auf trägereigenem Gelände. Gefördert werden Honorar- und Sachkosten, die direkt durch das Projekt entstehen.

Die Aktion Mensch stellt dafür insgesamt 2 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Förderanträge bis zum 31.03.2025 gestellt werden. 

Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/was-du-tun-kannst/protesttag-5-mai

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Thu, 16 Jan 2025 20:42:54 +0100
fair@school - Schulwettbewerb für Respekt und gegen Diskriminierung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30332&cHash=184d75635420bfb97e011cad8cb16803

]]> Unsere Gesellschaft ist vielfältig, und diese Vielfalt bildet sich in den Schulen ab. Viele Schulen und engagierte Lehrkräfte fördern einen respektvollen Umgang miteinander. Und dennoch ist Diskriminierung an der Schule ein Thema. Kinder und Jugendliche machen die Erfahrung von Ausgrenzung. fair@school möchte etwas dagegen tun.

Der Schulwettbewerb des Cornelsen Verlags unter Mitwirkung der Antidiskriminierung des Bundes zeichnet kreative und vorbildhafte Schulprojekte aus, die ein gelungenes Miteinander fördern. Die Auszeichnungen stellen eine Anerkennung und Wertschätzung des vielfältigen Engagements an Schulen dar.

Die Teilnahme kann sowohl als Gemeinschaftsprojekt einer Klasse, einer Klassenstufe oder der gesamten Schule oder als Einzelbeitrag mit Begleitung einer Lehrkraft erfolgen. Zu gewinnen sind drei Geldpreise im Wert von jeweils 3.000 Euro

Bewerbungen sind bis zum 15. März 2025 möglich.

Quelle: Cornelsen Verlag

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 16 Jan 2025 20:30:11 +0100
ESF-Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen: Berufliche Integration von Frauen mit Gewalterfahrung oder Menschen in der Prostitution https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30331&cHash=fe3363e189834c7c4943d34298664383

]]> Aus europäischen Mitteln fördert das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Projekte, die sich mit der beruflichen Integration von ehemals gewaltbetroffenen Frauen oder mit aktuell in der Sexarbeit tätigen Menschen beschäftigen. Auf die Fördermittel können sich Projekte bewerben, die die beruflichen Möglichkeiten dieser Gruppe verbessern möchten.

Gefördert werden Projekte in Bayern, die

  • niedrigschwellige und flexible Qualifizierung sowie Beratung anbieten;
  • individuelle Kompetenzfeststellung und Vermittlung beruflicher Schlüsselqualifikationen durchführen;
  • integrationsfördernde Maßnahmen und Spracherwerb umfassen;
  • Vermittlung in den ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt unterstützen.

Weitere Informationen sind dem Förderaufruf zu entnehmen.

Die Projekte sollen eng mit staatlich geförderten Einrichtungen des Frauenhilfesystems und Fachberatungsstellen zusammenarbeiten.

Projektträger können bis zu 14.03.2025 innovative Konzepte einreichen. Der Beantragungsprozess erfolgt vollständig digital über das Online-Portal ESF Bavaria 2021. Mithilfe von Pauschalen wurde der Bürokratieaufwand deutlich reduziert.

Die Projekte werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Im ersten Schritt werden die eingereichten Konzepte auf ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Bedingungen des Aufrufs geprüft. Die als innovativ ausgewählten Projekte werden dann zur Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen aufgefordert.

Ansprechpersonen im Ministerium:

Dessislava Traykova, Tel.: 089/1261-1407

Maria Knoll, Tel.: 089/ 1261-1409

E-Mail: esf@stmas.bayern.de

Beim Paritätischen steht das Referat Frauen/Geschlechterpolitik/LGBTIQ unterstützend zur Seite Fachbereich Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ - Der Paritätische in Bayern (paritaet-bayern.de)

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Arbeit und Beschäftigung Frauen und Mädchen Thu, 16 Jan 2025 20:05:55 +0100
Deutscher Kita-Preis 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30330&cHash=90b0c7b2a71c5a612570a260071649c2

]]> Tagtäglich wird in den Einrichtungen der Kitas Großartiges geleistet – dieses besondere Engagement möchte der Deutsche Kita-Preis auch 2025 wieder würdigen. Kitas und lokale Bündnisse können sich bis zum 7. März 2025 um den Deutschen Kita-Preis 2025 bewerben. Dafür müssen sie allgemeine Fragen zu ihrer Motivation, Arbeit und Einrichtung bzw. zum Bündnis beantworten.

 Zudem können Eltern, Menschen aus der Nachbarschaft oder Politiker*innen Kitas und lokale Initiativen für frühe Bildung für den Deutschen Kita-Preis empfehlen. Die Auszeichnung wird in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ verliehen.

Die Erstplatzierten in beiden Kategorien erhalten jeweils 25.000 Euro, die Zweitplatzierten 15.000 Euro und die Drittplatzierten 10.000 Euro. Ein Anerkennungspreis in Höhe von 1.000 Euro geht jeweils an alle anderen Finalisten. Insgesamt ist die Auszeichnung mit 110.000 Euro dotiert.

Link zur Bewerbung: www.deutscher-kita-preis.de/bewerbung

Link zur Empfehlung: www.deutscher-kita-preis.de/zur-empfehlung

 

Quelle: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Thu, 16 Jan 2025 20:02:19 +0100
Paritätische Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30328&cHash=05773872e0d5dbe10a46d91e26bb452e

]]> Faire Steuerpolitik ist Gleichstellungspolitik - Ehegattensplitting abschaffen

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die mögliche Abschaffung der Steuerklassen III und V, sieht dies aber lediglich als ersten Schritt zu einer konsequenten Gleichstellungspolitik im Rahmen des Steuerrechtes. Der Paritätische spricht sich darüber hinaus für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus und argumentiert anhand folgender Punkte:

  1. Strukturelle Ungleichbehandlung bei der Entlohnung setzt sich im Ehegattensplitting fort.
  2. Eine steuerliche Bevorzugung der Ehe kommt längst nicht mehr automatisch Kindern zugute.
  3. Steuerrechtliche Übervorteilung von Besserverdiener*innen im Alleinverdienermodell widerspricht nicht nur einer notwendigen Gleichstellungspolitik, sondern auch armutspolitischen Ansätzen.
  4. Voraussetzungen für steuerliche Gleichstellung sind verbesserte Infrastrukturangebote, z.B. in der Kinderbetreuung.

Die vollständige Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Thu, 16 Jan 2025 15:45:45 +0100
Aufruf zur Beteiligung an der JuCo-V-Umfrage „Wie geht’s?" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30327&cHash=2101cb2535a6086220f2e2105b458600

]]> Die Universitäten Hildesheim und Frankfurt führen eine weitere Befragung von Menschen zwischen 15 und 30 Jahren durch und laden zur Beteiligung ein:

Nach den ersten vier Befragungen der Universitäten Hildesheim und Frankfurt, die das Wohlbefinden junger Menschen während der Corona-Pandemie angesprochen haben, ist es uns weiterhin sehr wichtig zu erfahren, wie sich junge Menschen in Deutschland fühlen und wie sie die aktuellen gesellschaftlichen Krisen erleben!

Alle Personen zwischen 15 und 30 Jahren sind eingeladen, an unserer Befragung mit der Fragestellung „Wie geht’s?“ teilzunehmen.

Die Teilnahme ist zwischen dem 11.01. und dem 28.02.2025 möglich.

Ziel ist es, mit den Forschungsergebnissen jungen Menschen Gehör zu verschaffen und auf die Bedarfe für das Aufwachsen in Krisenzeiten hinzuweisen.

Die Befragung erreichen Sie unter: https://www.soscisurvey.de/JuCo_V_Wie_gehts_jungen_Menschen/

Wir bitten unserer Träger, die mit Jugendlichen arbeiten, diese auf die Befragung aufmerksam zu machen, da wir uns wünschen, das ALLEN Jugendlichen Gehör verschafft wird.

Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA)

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Gesundheit Kinder und Jugend Thu, 16 Jan 2025 15:41:24 +0100
Vorsitzwechsel im Müttergenesungswerk Bayern: Der Paritätische in Bayern übernimmt ab 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30336&cHash=8a3e5051c044b0be3a1079da7f724b35

]]> Turnusgemäß übernimmt der Paritätische Landesverband den Vorsitz im Landesausschuss Müttergenesung Bayern (LAB) für die nächsten zwei Jahre. Die symbolische Vorsitzübergabe fand im Beisein der Schirmherrin des Müttergenesungswerks Bayern, Karin Baumüller-Söder, am heutigen Donnerstag in der Landesgeschäftsstelle des Paritätischen in München statt. Für den Landesverband nahm die Geschäftsführerin des Bezirksverbands Unterfranken, Kathrin Speck, den LAB-Vorsitz von der Landesgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes, Dr. Elke Frank, entgegen.

Das Müttergenesungswerk ist ein Zusammenschluss von Wohlfahrtsverbänden und setzt sich zum Ziel, therapeutische, medizinische und psychologische Unterstützung für gesundheitliche Bedürfnisse von Familien auf den Weg zu bringen.

Kathrin Speck äußerte bei der Übergabe ihre Freude darüber, den LAB-Vorsitz zu übernehmen und dessen wertvolle Arbeit weiter voran zu bringen. „Nach wie vor leisten Frauen einen Großteil der Sorgearbeit in unserer Gesellschaft und sind dadurch oft einer immensen Belastung ausgesetzt. Die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes können hier einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsfürsorge für Frauen leisten“, betonte Speck. In Zeiten von massivem Betreuungsengpässen in der Kinderbetreuung durch den Fachkräftemangel, aber auch mit Blick auf immer mehr Alleinerziehende bilde das Angebot des Müttergenesungswerks eine wichtige Stütze für Familien, um verlässlich und gestärkt füreinander da sein zu können.

Schirmherrin Baumüller-Söder wies auf die Bedeutung der Sorgearbeit hin: „Wer Kinder großzieht oder Angehörige pflegt, leistet einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die damit verbundenen Herausforderungen können leider bei einigen auch zu gesundheitlichen Problemen beitragen. Das Müttergenesungswerk sorgt sich daher um all diejenigen, die sich um andere sorgen. Die Einrichtungen leisten großartige Hilfe, unterstützen die Gesunderhaltung und Genesung auf vielfältige Weise und beraten umfassend – und das seit über 70 Jahren. Mit dem nun anstehenden turnusmäßigen Wechsel des Vorsitzes im Landesausschuss Müttergenesungswerk Bayern wird die wertvolle Arbeit erfolgreich fortgeführt. Ich bedanke mich ganz herzlich bei der bisherigen Vorsitzenden, Frau Dr. Elke Frank, für ihre großartige und engagierte Arbeit und wünsche Frau Kathrin Speck als neuer Vorsitzenden viel Freude und Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe!“

„Mütter und auch Väter sind immer wieder gefordert, sie sind Kraftquelle, sie fangen auf, sie spenden Trost und sie sind ein fester Anker. Eltern stärken heißt deshalb Familien stärken. In Krisenzeiten sind sie ein wichtiger Anker und geben Kindern Halt und Sicherheit. Mütter und Väter geben aber nicht nur Kraft, sie müssen auch selbst Kraft schöpfen“, so die nach zwei Jahren scheidende Vorsitzende des Müttergenesungswerkes Bayern, BRK-Landesgeschäftsführerin Dr. Elke Frank. „Das Müttergenesungswerk leistet wesentliche Arbeit für die Familiengesundheit.“

Das Müttergenesungswerk ist die einzige Organisation, die politische Arbeit für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige macht. Erst seit 2007 sind die Kurmaßnahmen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und als solche im Gesetz verankert (§§ 23, 24, 40, 41 SGB V).

In der wohnortnahen Beratung der Kurberatungsstelle, die sich als Anlaufstelle frei von Stigmatisierung versteht, erfolgt ein niederschwelliges Clearing der Problemlagen der Familien und eine Sortierung hilfreicher Maßnahmen. Ist eine Kurmaßnahme das richtige Mittel, unterstützt der/die Berater*in bei der Erstellung des Antrags, der Korrespondenz mit der Krankenkasse und legt gegebenenfalls Widerspruch ein. Außerdem berät sie bei der Auswahl der Klinik, erklärt die dortigen Ziele und Abläufe und unterstützt mit Zuschüssen aus Spendenmitteln, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um z. B. notwendige Kleidung für einen Kuraufenthalt zu kaufen oder die Eigenbeteiligung zu zahlen.

Über das Müttergenesungswerk Bayern

Im Landesausschuss für Müttergenesung in Bayern sind alle Träger von Müttergenesungskliniken in Bayern und die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände AWO, BRK, Caritas, Diakonie und Paritätischer in Bayern vertreten. Die Ortsausschüsse für Müttergenesung sind regional organisiert, dienen der Kooperation von Beratungsstellen und Kliniken und veranstalten vielfältige Aktionen. Zum Verbund gehören heute über 1.000 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden und 70 anerkannte Müttergenesungseinrichtungen. Rund vier Millionen Mütter und Kinder sind in sechs Jahrzehnten Müttergenesungswerk zu mehr Gesundheit und Lebensfreude gelangt.
Weitere Informationen unter: www.muettergenesungswerk.de

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Gesundheit Thu, 16 Jan 2025 10:43:00 +0100
Zu wenig Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30337&cHash=2d2652e2c80c9a560e50e6f54bbe0ad0

]]> Die jüngste Veröffentlichung des zehnten Familienberichts des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigt auf, dass in jeder fünften Familie in Deutschland Allein- oder Getrennterziehende die alleinige Verantwortung und damit oftmals eine immense Armutsgefahr tragen müssen. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Berichts kritisiert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern: „Dass alleinerziehende Eltern besonders stark von Armut betroffen sind, ist seit vielen Jahren bekannt. Leider wird über Armut in Deutschland viel geredet, aber wenig dagegen getan!“

Denn auch in Bayern zeichnen sich ähnlich prekäre Lebenslagen für diesen Bevölkerungsteil ab: Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lebten im Jahr 2022 in Bayern 1,9 Millionen Familien mit Kindern, darunter 390 000 Alleinerziehende. 82 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. 41 Prozent der alleinerziehenden Mütter verfügen über ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1500 Euro. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter ist in Teilzeit beschäftigt.

„Alleinerziehende brauchen Entlastung an vielen Stellen“, fordert Berndl. „Sie sind in besonderem Maße auf eine verlässliche, flexible Kinderbetreuung angewiesen. Sie brauchen bezahlbaren Wohnraum. Bewilligungen bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung müssen schneller erfolgen. Alleinerziehende brauchen finanzielle Unterstützung und steuerliche Entlastung. Sie brauchen flexible Arbeitszeitmodelle und familienfreundliche Arbeitgeber.“

Der Paritätische macht sich auch für eine Abschaffung des Ehegattensplittings stark, das Alleinerziehende benachteiligt. Denn sie sind trotz ihrer typischen Mehrbelastung steuerlich benachteiligt. Über 40 Prozent aller Alleinerziehenden sind armutsbetroffen. Gründe für das hohe Armutsrisiko sind häufig die in der Zeit als Paarfamilie entstandenen familienbedingten Nachteile im Beruf. Die Fehlanreize des Ehegattensplittings haben oftmals dieses berufliche Zurückstecken von Müttern befördert und sind alleinerziehend meistens nicht mehr aufholbar. Aus Sicht des Paritätischen wäre die Abschaffung des Ehegattensplittings ein wichtiger Schritt, die Benachteiligung von alleinerziehenden Müttern zu mindern.

Seit vielen Jahren fordert der Paritätische darüber hinaus die Einführung eine Kindergrundsicherung, die wirklich vor Armut schützt.

Ansprechpartnerin:
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Wed, 15 Jan 2025 12:23:00 +0100
Achtsamkeitsbasierter Yogakurs 2024/2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29990&cHash=34491f9eb155f5dce0489063107b3dec

]]> Eine therapeutische Anwendung der Methoden des Yogas bei Erkrankten oder chronisch Kranken ist in Deutschland leider noch die Ausnahme. Klinische Studien und Erfahrungsberichte zeigen jedoch, wie heilsam Yoga sein kann bei Symptomen wie chronischer Erschöpfung, Schmerz und Sturzneigung. Die einfachen Körperübungen passen sich individuell an den Gesundheitszustand der Übenden an, dabei kommt es weniger auf Körperkraft oder Beweglichkeit als vielmehr auf eine Art der inneren Achtsamkeit an.

Gerne möchte Sie die Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen einladen, mit unserer Dipl. Psychologin Astrid Mayhold durch achtsame Körperübungen Ihre individuelle Lebensqualität in vielfältiger Weise zu unterstützen und zu fördern.

Einfach anmelden und an den angegebenen Terminen mit einer Matte, einer Decke und evtl. einem kleinen Kissen kommen und achtsam sein! Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Übungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden.

 

8 Termine

immer Mittwoch

jeweils 17:30 Uhr – 19:00 Uhr

13. November 2024

11. Dezember 2024

15. Januar 2025

12. Februar 2025

12. März 2025

16. April 2025

14. Mai 2025

18. Juni 2025

 

Veranstaltungsort:   Paritätischer Wohlfahrtsverband, Leibnizstr. 6, 95447 Bayreuth

Teilnehmergebühr: 50,00 €

 

Anmeldemöglichkeiten:

über den Eveeno-Link https://eveeno.com/258941544  

 

oder direkt bei:

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen

Leibnizstrasse 6

95447 Bayreuth

Tel: 0921-9900873-30

E-Mail: familienberatung@paritaet-bayern.de

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Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Wed, 15 Jan 2025 11:24:00 +0100
„Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ - Leitfaden für Fachpersonal und Träger https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30303&cHash=e859ee6b9157925cd111f54f656aadb4

]]> Soziale Einrichtungen tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen geht. Ihre Klient*innen zählen häufig zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Gruppen, wie ältere Menschen, chronisch Kranke oder Kinder. Gleichzeitig sind diese Personengruppen oft eingeschränkt in ihrer Fähigkeit, selbst Vorsorge zu treffen.  

Mit dem neuen Leitfaden „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen – Ein Leitfaden für Fachpersonal und Träger“ stellt das Zentrum KlimaAnpassung fundierte Ansätze und konkrete Praxisbeispiele vor, die Trägern und Fachkräften dabei helfen, die Herausforderungen des Klimawandels aktiv anzugehen.

Den Leitfaden finden Sie untenstehend zum Herunterladen.

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Klimaschutz Mon, 13 Jan 2025 10:39:14 +0100
MBE Workshops https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30293&cHash=039aa03cb06dc8842339dde402038049

]]> Im Zuge der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (ab 27 Jahren) , finanziert vom Bundesministerium des Innern wurden am Ende des Jahres 2024 Workshops für Teilnehmer*innen von Integrationskursen bei Kolping Mainfranken in Würzburg gehalten.

Die Teilnehmenden haben wichtige Informationen zu Themenblöcken wie „Wohnen“, „Behörden A-Z“, „Versicherungen“, „Bankgeschäfte und Verträge“, sowie „Viele Papier-Wie unterscheide ich wichtige Briefe von unwichtigen“ kennengelernt. Ziel der Workshops ist es, die Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind, dabei zu unterstützen, sich im Bürokratie- und Behördendschungel zurechtzufinden. Oftmals begegnen neu nach Deutschland eingereisten Menschen viele Hürden, die zusammen mit einer Sprachbarriere einen Start in Deutschland erschweren können. Der Paritätische Wohlfahrtsverband möchte mit Hilfe der Workshops diesen Menschen helfen und bietet von Zeit zu Zeit diese Workshops an Sprachschulen mit Integrationskursen an.

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Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Fri, 10 Jan 2025 12:43:02 +0100
Rückblick auf den 3. Paritätischen Gesundheitskongress: Betriebliches Gesundheitsmanagement im Fokus https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30267&cHash=37ec40c5b6724b88618694f40f363a57

]]> Am 27. und 28. November 2024 fand der 3. Paritätische Gesundheitskongress virtuell statt – ein voller Erfolg, der erneut die Bedeutung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in sozialen Einrichtungen in den Vordergrund rückte. Die Veranstaltung lockte zahlreiche Leiter*innen sozialer Einrichtungen, Expert*innen und Praktiker*innen aus ganz Deutschland an.

Vielfältige Impulse und praxisnahe Erkenntnisse

Der Kongress bot ein breit gefächertes Programm, das die Teilnehmer*innen dazu anregte, sich intensiv mit den Herausforderungen und Chancen eines effektiven BGM auseinanderzusetzen. Insbesondere wurden viele Impulse aus der Praxis aufgegriffen, die die Wichtigkeit des Themas untermauerten.

Eine umfassende Broschüre mit den wichtigsten Erkenntnissen und Beiträgen des Kongresses wurde bereits veröffentlicht und steht sowohl digital als auch gedruckt zur Verfügung. Für gedruckte Exemplare können Interessierte eine E-Mail an g.wimmer@paritaet-bayern.de senden.

Wichtige Botschaften und Forderungen

Die Teilnehmer*innen aus Mitgliedsorganisationen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz/Saarland, Hessen, Thüringen und Bayern waren sich einig: Betriebliches Gesundheitsmanagement darf kein Randthema bleiben. Es bedarf einer stärkeren finanziellen und strukturellen Unterstützung, insbesondere durch die Politik. Die Ausstattung Sozialer Arbeit müsse prioritär behandelt werden, um die Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern.

Evaluation und Ausblick

Derzeit läuft eine umfassende Evaluation des Kongresses. Teilnehmende sind herzlich eingeladen, ihr Feedback zu geben, um die Qualität zukünftiger Veranstaltungen weiter zu verbessern.

Schon jetzt ist klar: Auch 2025 wird das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der Paritätischen Verbändekooperation mit der BGW weiter intensiv bearbeitet. Geplant sind Fortbildungen, Workshops und Seminare für die Mitgliedsorganisationen, um praxisnahe Lösungen und fachliche Unterstützung anzubieten.

Das Programm und die Einladungen für die nächsten Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Für Informationen, Anregungen und Fragen können sich Interessierte jederzeit an g.wimmer@paritaet-bayern.de wenden.

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Mitgliederangelegenheiten BGW Arbeit und Beschäftigung Gesundheit Fri, 10 Jan 2025 10:35:00 +0100
Preise der Bayerischen Landesstiftung 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30292&cHash=b9f5b827ff6d740af8a15c86e6f343f2

]]> Die Bayerische Landesstiftung wird im Jahr 2025 wieder Preise für hervorragende Leistungen, unter anderem auf sozialem Gebiet, vergeben. Es sollen insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein besonderes Engagement erkennen lassen, wie zum Beispiel soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen sowie Initiativen im Bereich Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe.

Erforderlich ist ein enger Bezug zu Bayern, der durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern hergestellt werden kann. In der Regel werden mit dem Preis Organisationen oder Gruppen ausgezeichnet; Einzelpersonen kommen nur ausnahmsweise und nur in ganz besonders herausragenden Fällen – die über ein örtliches/regionales Engagement hinausgehen – für eine Preisverleihung in Frage.

Vorschläge für den sozialen Bereich sind schriftlich mit ausführlicher Begründung bis

spätestens 31. März 2025 direkt an die

Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung,

Alter Hof 2, 80331 München,

zu richten. Fragen zum Verfahren und zur Preiswürdigkeit von Leistungen sind unmittelbar mit der Landesstiftung zu klären:

Tel. 089/23 24 166, E-Mail: landesstiftung@bls.bayern.de.

Weitere Informationen unter

https://www.landesstiftung.bayern.de/antragsformulare-download.html

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 10 Jan 2025 10:21:46 +0100
Die Kulturstiftung des Bundes fördert neue Partnerschaften für die Kultur https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30291&cHash=6c809c809e473f84ef79011b8c49b2b9

]]> Das Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung.

Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander.

In LOKAL finden zwei bundesweite öffentliche Ausschreibungen statt: Die Antragsfrist der ersten Runde wird der 14.2.2025 sein; die Frist der zweiten Runde endet am 13.2.2026. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Adressiert werden Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen. 

Am 29. Januar 2025 um 10 Uhr bietet die Kulturstiftung eine digitale Antragsberatung an.

Weitere Informationen und Link zur Antragsberatung unter:

https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html

Quelle: Kulturstiftung des Bundes

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 10 Jan 2025 10:16:05 +0100
Mikroförderprogramm: „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30290&cHash=2bfd37240857404a906224c567ae166e

]]> Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert mit bis zu 1.500 Euro Bürgerschaftliches Engagement auf dem Land.

Ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen können Projekte beantragen, die entweder dazu dienen, die Strukturen für Engagement und Ehrenamt vor Ort zu verbessern oder die dazu dienen, Ehrenamtliche zu gewinnen und zu binden. Egal, ob es darum geht, bereits Engagierte davon zu überzeugen, sich weiterhin einzubringen, oder darum, neue Ehrenamtliche zu gewinnen.

Anträge können ab dem 15. Januar 2025 fortlaufend eingereicht werden.

Weitere Informationen und Antragstellung unter

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 09 Jan 2025 17:10:18 +0100
Spiel des Jahres e.V. fördert gemeinschaftliches Spielen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30286&cHash=304aa8c62192c83168afbf86428c0197

]]> Wer Brettspiele mag kennt das Logo „Spiel des Jahres“. Hinter dem Logo steckt jedoch mehr als allgemein bekannt: nämlich auch ein Verein, der Fördermittel vergibt. Der „Spiel des Jahres e.V.“ fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken.

Das Förderprogramm umfasst verschieden Themengebiete. Diese bilden den Rahmen, in dem Projekte entwickelt werden können, die ausnahmslos einen klaren Brettspielbezug haben müssen:

  • Bibliotheken und Ludotheken
  • Kitas, Schulen, Horte und schulische Ganztagsangebote sowie außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Tagungsstätten, Seminarhäuser, Jugendherbergen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
  • Cafés, Kneipen, Restaurants und weitere gastronomische Angebote
  • Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen
  • Festivals, Conventions und Tagungen
  • Ausstellungen, Publikationen sowie kulturpolitische und wissenschaftliche Projekte
  • Inklusions- und Integrationsprojekte, Spielen mit beeinträchtigen oder benachteiligten Menschen
  • das Spielen an anderen Orten: von Einkaufszentren bis Justizvollzugsanstalten

Die Einreichungsfrist ist am 1. Februar 2025. Anträge für große Einrichtungen und Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung können abweichend von der Einrichtungsfrist jederzeit gestellt werden.

Antragsberechtigt sind u.a. Vereine, Stiftungen und Gesellschaften. Vorzulegen sind ein Projektplan, der den zeitlichen Ablauf und die Ziele verdeutlicht, sowie eine Kostenaufstellung.

Die Anschaffung von Brett- und Kartenspielen ist – bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro – unter der Voraussetzung förderfähig, dass der Spiel des Jahres e.V. diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Die Spiele müssen im örtlichen Spielefachhandel erworben werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter

https://www.spiel-des-jahres.de/foerderprogramm/

Quelle: Spiel des Jahres e.V.

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 09 Jan 2025 15:49:36 +0100
Bayerischer Lions-Preis für Demokratie, Vielfalt und Toleranz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30285&cHash=f2054e761bde3c2673d852db7a9c4ec5

]]> Mit dem Bayerischen Lions Preis möchten die regionalen Club-Distrikte Bayern-Süd und Bayern-Ost ehrenamtlich Tätigen und insbesondere Jugendlichen in Schulen und Vereinen einen Anreiz geben, sich für die Werte Demokratie, Vielfalt und Toleranz in der Öffentlichkeit einzusetzen. Es soll der europäische Gedanken gefördert und gesellschaftliches Engagement belohnt werden.

Es können Projekte zu folgenden Themen eingereicht werden:

  • Demokratie und Europa
  • Völkerverständigung und Vielfalt
  • Meinungsfreiheit und Toleranz
  • Digitale Ethik und Resilienz

Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist am 28. Februar 2025.

In den beiliegenden Dateien gibt es weitere Informationen zu den Ausschreibungskriterien des Lions Clubs Distrikt 111 Bayern-Süd (Oberbayern, Schwaben) und des Lions Clubs Distrikt 111 Bayern-Ost (Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern).

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 09 Jan 2025 15:14:23 +0100
Die Soziallotterie Aktion Mensch fördert inklusive Begegnungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30284&cHash=6778c055a0423ca8a23bacc7532429b7

]]> Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

In diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:

  • Engagement vor Ort 
  • Musik und Tanz 
  • Natur und Umwelt 
  • Sport und Spiele 
  • Theater und Kunst

Es können für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bis zu 10.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.

Eine Antragstellung ist noch bis 31.01.2026 möglich.

Mehr Informationen unter:

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor?utm_campaign=inklusion&utm_medium=e-mail&utm_source=nl_fd_2024_01_23&utm_term=MailingID4712020_SendingID1003070

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Thu, 09 Jan 2025 13:40:17 +0100
Ausschreibung im Kooperationsprojekte-Förderprogramm https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30289&cHash=384dd2c2cf2e15bb5729d51be7748b76

]]> Das Kooperationsprojekte-Förderprogramm, gefördert durch das Stadtjugendamt der LH München, fördert Medienprojekte mit und von Kindern und Jugendlichen:

  • Bis zu 4.000 € für Medienprojekte (Eigenmittel nicht notwendig)
  • Zielgruppe: Kinder & Jugendliche aus München
  • Bewerbung mit Antragsformular per E-Mail an interaktiv@jff.de
  • Antragsfrist: 08.02.2025
  • Schwerpunktthema: digitale Identität

Gesucht werden Projekte mit kreativen Ansätzen, die gemeinsam mit Jugendlichen und Kindern ein tiefes Verständnis für ihre digitale Identität erbringen.

Antragsstellung

Zur Antragsstellung steht unter www.kooperationsprojekte-muc.de ein Antragsformular zur Verfügung. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an interaktiv@jff.de und zusätzlich per Post an:

Interaktiv - Münchner Netwerk Medienkompetenz c/o
Medienzentrum München des JFF
Rupprechtstr. 29
80636 München

Ansprechpartnerin

Aida Bakhtari
Tel. +49 176 308 850 32
E-Mail: interaktiv@jff.de

Weitere Informationen: siehe pdf im Anhang

Quelle: Interaktiv - Münchner Netwerk Medienkompetenz c/o
Medienzentrum München des JFF
Rupprechtstr. 29
80636 München

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 09 Jan 2025 11:11:00 +0100
Bayerischer Integrationspreis für kulturelle Teilhabe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30273&cHash=8f264ebb8140051ec43ee908981b0fe4

]]> Der Bayerische Integrationspreis 2025 steht unter dem Motto „Kunst macht sichtbar – Integration durch Teilhabe am kulturellen Leben“. Ausgezeichnet werden Projekte und Institutionen, die sich in besonderer Weise um die gemeinsame kulturelle Teilhabe von einheimischen und zugewanderten Menschen verdient gemacht haben.

Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Ehrenamtliche, zivilgesellschaftlich engagierte Vereine, Institutionen oder Initiativen, die in innovativer Weise die regelmäßige und dauerhafte kulturelle Teilhabe von zugewanderten und geflüchteten Menschen fördern und hierdurch das Ankommen in unserem gesellschaftlichen Alltag erleichtern.

Der Bayerische Integrationspreis 2025 ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird in der Regel in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt. Es ist zweckgebunden für Projekte und Initiativen im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

Bewerbungsschluss ist der 12.02.2025.

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des Integrationsbeauftragten zur Verfügung unter Tel. 089/2192-4308 oder E-Mail an integrationspreis@stmi.bayern.de.

Weitere Informationen und Bewerbung unter

https://integrationsbeauftragter.bayern.de/integrationspreis-2025/

Quelle: Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Migration Migration und Flucht Zivilgesellschaft und Demokratie Wed, 08 Jan 2025 15:58:19 +0100
WAHL HILFE - Einfach wählen gehen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30265&cHash=1afb67460ccf3dd2ca82702585713a9b

]]> Informationen in leichter Sprache finden Sie hier.

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Region Oberfranken Wed, 08 Jan 2025 11:24:00 +0100
Körber-Stiftung unterstützt lokale Klimaprojekte in Städten und Gemeinden https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30271&cHash=0d6a3036ca4b4741c686cd6652d737f4

]]> Die Initiative „Deutschland besser machen – mit der zukunftsfähigen Stadt“ läuft über zwei Jahre. Die Körber-Stiftung lädt dafür Städte, Gemeinden und Regionen sowie Bürger*innen ein, Klimaschutzprojekte vor Ort umzusetzen. Entscheidend ist, dass dabei die Zivilgesellschaft und die öffentliche Verwaltung zusammenarbeiten.

Wer mitmachen will, kann sich bis 31. Januar 2025 bewerben. Für den Projektzeitraum 2025/2026 werden Anfang des Jahres Städte, Gemeinden und Ortschaften ausgewählt, mit denen die Stiftung anschließend Gespräche führt und eine Kooperation vereinbart.

Weitere Informationen unter https://deutschlandbessermachen.de/#/

Quelle: Körber-Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Wed, 08 Jan 2025 10:31:00 +0100
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen liegt vor https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30266&cHash=39d4e2294aab09fd072bbb839452e975

]]> Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat endlich den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorgelegt. Ursprünglich sollte der Aktionsplan laut Ampel-Koalitionsvertrag bereits Ende 2022 vorliegen. Unklar bleibt, welche der geplanten Maßnahmen nach den vorgezogenen Neuwahlen noch umgesetzt werden.

Der Aktionsplan ist das Ergebnis eines sog. Dialogprozesses, an dem sich über 100 Akteurinnen und Akteure aus Selbstvertretungsverbänden und Interessenvertretungen beteiligten. Die Zivilgesellschaft hatte die Möglichkeit, über ein Formular bzw. eine Website beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Vorschläge einzureichen. Die über 3.000 eingereichten Vorschläge veranschaulichen dabei die Bedeutung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bzw. im Gesundheitswesen im Speziellen. Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit der Bundesarbeitgsgemeinschaft der Freien Wohlfahrspflege am Beteiligungsverfahren mitgewirkt.

Auf Grundlage der Vorschläge und der Ergebnisse aus sieben kurzfristig anberaumten und dicht getakteten Fachgesprächen mit Verbänden und Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen hat das BMG nun den vorliegenden Aktionsplan erarbeitet.

Der Aktionsplan enthält folgende Themenfelder:

  • Barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung
  • Barrierefreiheit in der Langzeitpflege
  • Personal im Gesundheitswesen
  • Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention
  • Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation
  • Inklusive Digitalisierung
  • Diversität im Gesundheitswesen

Die Abschnitte für die einzelnen Handlungsfelder sind jeweils untergliedert in Ausgangslage, Zielsetzung und Übersicht der Maßnahmen, wobei die Übersicht der Maßnahmen Angaben zur Umsetzungsform, zur Verantwortlichkeit für die Umsetzung und zum Zeitrahmen (fortlaufend, sofort, kurzfristig und langfristig) beinhaltet.

Grundsätzlich ist der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen des Bundesministeriums für Gesundheit zu begrüßen. Die gesundheitliche Versorgung muss für alle Menschen in Deutschland nutzbar sein - es ist erfreulich, dass sich das Ministerium nun intensiv damit auseinandergesetzt hat, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Schon früh wurde allerdings Kritik mit Blick auf den Beteiligungsprozess laut: Auch wenn viele Vorschläge aufgegriffen wurden, war das Verfahren teils hochschwellig und intransparent. Darüber hinaus wird kritisiert, dass bei etlichen der aufgeführten Maßnahmen lediglich auf eine Umsetzung bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen hingewirkt werden soll. Auch steht die Umsetzung der Maßnahmen explizit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, so dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, auch, weil die zuständigen Ministerien nicht in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen wurden und hier somit die Bereitschaft fehlt, ihn mitzutragen.

Im Hinblick auf die aktuelle politische Lage muss bezweifelt werden, dass der Aktionsplan aufgegriffen wird, und selbst die kurzfristigen Maßnahmen umgesetzt werden können. Das Vorhaben des BMG, den Aktionsplan in einem Turnus von vier Jahren zu evaluieren und fortzuschreiben, ist wichtig und sinnvoll. Auch hier hängt eine Umsetzung allerdings am künftigen Regierungswillen.

Der Aktionsplan ist anbei verlinkt.

Informationen von Anne Linneweber, Referentin, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mitgliederangelegenheiten Ältere Menschen Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Pflege Wed, 08 Jan 2025 10:30:00 +0100
Der Hans Sauer Preis 2025 für transformative Bildungsprojekte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30268&cHash=ddadac87b3795509dc7690bc0359947e

]]> Die Hans Sauer Stiftung ruft zur Teilnahme am Hans Sauer Preis 2025 auf, der unter dem Motto „Transformative Bildung – Gesellschaft gestalten lernen“ steht. Gesucht werden Projekte und Initiativen, die innovative Lernprozesse anstoßen und Menschen befähigen, aktiv an gesellschaftlichen Veränderungen mitzuwirken.

Transformative Bildung zielt darauf ab Kompetenzen und Fähigkeiten zu entwickeln, die gesellschaftliche Veränderungen befördern. Während traditionelle Bildung oft auf reine Wissensvermittlung abzielt, strebt transformative Bildung die Förderung von kritischem Denken und Selbstreflexion an und setzt auf die Aktivierung und das Empowerment der Lernenden. Transformative Bildung findet dabei nicht nur an gewohnten Bildungseinrichtungen statt, sondern gestaltet Lernumgebungen praxisnah und erweitert didaktische Ansätze inklusiv, multiperspektivisch und kollaborativ.

Der Preis wird in 3 Kategorien vergeben:

  1. Formale Bildung: Bildungsangebote innerhalb institutioneller Rahmen wie Schulen oder Universitäten
  2. Non-formale Bildung: Strukturierte Bildungsangebote außerhalb des formalen Bildungssystems, z. B. in Vereinen oder Initiativen
  3. Informelle Bildung: Ungeplante Lernprozesse im täglichen Leben, angestoßen durch Erfahrungen, Medien oder soziale Interaktionen

Unabhängig von der Rechtsform sind alle eingeladen, die mit kreativen Lernformaten zur Gestaltung einer nachhaltigen und inklusiven Gesellschaft beitragen möchten.

Das Preisgeld beträgt insgesamt 20.000 Euro und wird auf die drei Kategorien aufgeteilt. Einreichungsschluss ist am 29. Januar 2025.

Weitere Informationen und Bewerbung unter
https://www.hanssauerstiftung.de/preis/hans-sauer-preis-2025/

Quelle: Hans Sauer Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Wed, 08 Jan 2025 09:53:00 +0100
Deutsche Stiftung für Demenzkranke unterstützt Projekte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30269&cHash=4280a7e21ddf31f08ae456e3567c06fc

]]> Die Deutsche Stiftung für Demenzkranke – Wilhelm von Lauff-Stiftung unterstützt modellhafte und praxistaugliche Projekte für Aufbau und Erhalt der Selbstständigkeit von Demenzkranken.

Welchen Beitrag können Angehörige und Freunde, ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitende, Institutionen und Initiativen für Demenzerkrankte für Selbständigkeit und Selbstverantwortung leisten? Welche Verhaltenstechniken, welche Aktivierung, welche Stimulationen helfen, “Inseln des Selbst” trotz Demenz zu entdecken, zu stärken und aufzubauen?

Die Stiftung möchte praxistaugliche, modellhafte Projekte zu diesem Thema unterstützen. Projektstart sollte ab Herbst 2025 sein.

Bewerbungsschluss ist am 1. März 2025.

Weitere Informationen und Vergaberichtlinien unter

https://demenzstiftung.de/category/foerderung

Quelle: Deutsche Stiftung für Demenzkranke – Wilhelm von Lauff-Stiftung

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Ältere Menschen Gesundheit Fri, 20 Dec 2024 10:11:32 +0100
Medizinisches Versorgungszentrum wird selbsthilfefreundlich https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30219&cHash=24a74e7f212371e5d723fffa833c23e4

]]> ]]> Seit Oktober 2023 kooperieren das Klinikum Würzburg Mitte (KWM) und das angeschlossene medizinische Versorgungszentrum (MVZ), das mehrere allgemeinmedizinische und fachärztliche Praxen vereint, mit der Selbsthilfe in Würzburg sowie unterfrankenweit. Die Besonderheit, dass auch die Versorgungszentren ihren Patientinnen und Patienten Informationen über Selbsthilfegruppen zur Verfügung stellen, wurde nun mit einem Kooperationsvertrag besiegelt und in die dauerhafte Zusammenarbeit geführt.

Das Klinikum Würzburg Mitte, der Paritätische Unterfranken und die Stadt Würzburg entwickeln gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Selbsthilfegruppen aus Würzburg und ganz Unterfranken weitere Selbsthilfefreundlichkeit im KWM und in den Versorgungszentren. Ziel sind die Auszeichnungen „Selbsthilfefreundliches Krankenhaus“ für den stationären Bereich sowie „Selbsthilfefreundliches medizinisches Versorgungszentrum“ für den ambulanten Bereich. Diese werden vom „Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen“ in Berlin verliehen. Das Uniklinikum Würzburg trägt dieses Siegel ebenfalls.

Die angestrebte Auszeichnung wird an Einrichtungen im Gesundheitswesen vergeben, die Maßnahmen zu definierten Qualitätskriterien umsetzen, um die Selbsthilfe als Unterstützung für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in ihrem Wirkungskreis bekannt zu machen.  

Patientinnen und Patienten soll so der Umgang mit ihrer Erkrankung und dadurch bedingt schwierigen Situationen erleichtert werden. Die medizinischen Versorgungszentren entwickeln hierfür – analog zu Kliniken - gemeinsam mit den regionalen Selbsthilfegruppen eine enge Zusammenarbeit. Beispielsweise soll erarbeitet werden, wie die Selbsthilfe im Klinikum und in den Versorgungszentren gut sichtbar werden kann, damit Patientinnen und Patienten sowie Angehörige bereits während des stationären Aufenthalts bzw. während der ambulanten Versorgung von Selbsthilfeaktivitäten und der Teilnahmemöglichkeit erfahren können. Das Aktivbüro der Stadt Würzburg und der Paritätische Wohlfahrtsverband bilden als Selbsthilfe-Kontaktstellen die Schnittstellen zwischen dem KWM, dessen angeschlossenen Versorgungszentren und den regionalen Selbsthilfegruppen.

Oberbürgermeister Christian Schuchardt betont, dass die Selbsthilfe vielfache Ressourcen für Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen bereithält. „Dies ist ein hoher Mehrwert für unsere Stadtgesellschaft. Durch Selbsthilfe entstehen neue Gemeinschaften, in denen menschliche Expertisen ausgetauscht werden, zusätzlich zur Diagnose und Behandlung der Ärzte. Die Selbsthilfe ist unkompliziert und steht den Menschen längerfristig zur Verfügung, sie unterstützt dabei, neue Lebenssituationen – bspw. nach Aufenthalten in Kliniken – zu verarbeiten und gestärkter damit zurecht zu kommen. Sie ist eine Bereicherung, die bei uns in Würzburg etabliert ist und durch das städtische Aktivbüro auf professionelle Weise aufgebaut werden konnte“.

Würzburgs Sozialreferentin Dr. Hülya Düber unterzeichnet den Kooperationsvertrag zusammen mit der Geschäftsführerin des Paritätischen Unterfranken, Kathrin Speck, ebenfalls. „Die Selbsthilfe ist eine etablierte Säule im Gesundheitswesen, die auch in unserem Sozialreferat eine verlässliche Größe und für sehr viele Menschen eine zuverlässige Solidaritätsgemeinschaft und Hilfestellung darstellt. Das enorme Erfahrungswissen, was in der Selbsthilfe eine zentrale Kraft ist, ermutigt neu Erkrankte immer wieder auf vorbildliche Weise dazu, das Leben trotz und mit Erkrankung und Behinderung mit Freude und Zuversicht zu leben“.

„Selbsthilfe in die medizinische Behandlung einzuschließen und auf entsprechende Angebote aufmerksam zu machen, ist nicht nur während eines Krankenhausaufenthaltes wichtig“, sagt Simon Veit, Prokurist des medizinischen Versorgungszentrums des KWM, bei der Vertragsunterzeichnung. „Auch in den Praxen unseres MVZ versorgen und begleiten wir viele Patienten mit chronischen Erkrankungen und Einschränkungen, für die Selbsthilfeangebote eine wichtige Bereicherung sind. Wir freuen uns daher, die bestehende Zusammenarbeit der regionalen Selbsthilfegruppen mit dem KWM auch in den ambulanten Bereich übertragen zu können.“

 

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Region Unterfranken Gesundheit Selbsthilfe Thu, 19 Dec 2024 09:23:22 +0100
Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten im Klimaschutz am 30. Januar 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30215&cHash=0b9595d355c9823a228a25aa28d7bf9e

]]> Die BAGFW lädt gemeinsam mit der Agentur für kommunalen Klimaschutz am 30. Januar 2025 von 10.00 bis 11.30 Uhr zu dem Webinar „Fördermöglichkeiten im Klimaschutz – Die novellierte Kommunalrichtlinie im Überblick“ ein.

Vorgestellt werden die Fördermöglichkeiten im Klimaschutz für Wohlfahrtsverbände im Rahmen der NKI: Von Personalförderungen über energieeffiziente Beleuchtung oder Radabstellanlagen bis zu Beratungsleistungen. Erfahrungen aus der Praxis, Tipps zur Antragstellung sowie Zeit für Ihre Rückfragen vervollständigen das Angebot. Anmeldung unter https://www.klimaschutz.de/de/service/veranstaltungen/agentur-vor-ort-die-novellierte-kommunalrichtlinie-im-ueberblick-fuer?mtm_campaign=12-%202024-NdA

Link zur Kommunalrichtlinie:

https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/dateien/241010%20KRL2024_bf.pdf

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Tue, 17 Dec 2024 16:34:00 +0100
Ehrenamtspreis 2025 der Versicherungskammer Stiftung für Zusammenhalt und demokratische Werte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30198&cHash=88a2cf2a736977ff03ad2f9e2a36c022

]]> Unter dem Motto „Demokratie (er)leben – im Ehrenamt“ werden Projekte und Initiativen in Bayern und der Pfalz ausgezeichnet, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Werte engagieren. In jedem bayerischen Regierungsbezirk wird ein Projekt mit 5.000 Euro ausgezeichnet. Zusätzlich gibt es den Publikumspreis, bei dem die ersten vier Projekte auch insgesamt 5.000 Euro Preisgeld gewinnen können.

Hier geht’s direkt zur Bewerbung: https://versicherungskammer-stiftung.de/preise/ehrenamtspreis/ehrenamtspreis-2025/ausschreibung/

Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2025

Quelle: Versicherungskammer Stiftung

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 13 Dec 2024 16:12:55 +0100
Adventskalender „24 gute Taten“ unterstützt gemeinnützige Projekte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30197&cHash=8a6faa4c5b830a3f1310290f73ae6920

]]> Noch vor Weihnachten ist die Bewerbungsphase für den „24 gute Taten“-Adventskalender für das Jahr 2025 gestartet. Die Projekte für den 24 GUTE TATEN Adventskalender werden jährlich neu ausgewählt. Angesprochen sind wieder gemeinnützige Organisationen, die sich für soziale, humanitäre oder ökologische Projekte einsetzen.

Jedes Jahr erstellt der 24guteTaten.eV einen Spendenadventskalender, in dem er 24 Projekte vorstellt, die er im Folgejahr durch Spenden finanziell fördert. Organisationen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind und die Projekte aus den Bereichen Bildung, Versorgung und Ernährung, Gesundheit sowie Natur und Umwelt initiiert haben, erhalten die Chance, sich in einem der 24 Türchen zu präsentieren. Weitere Auswahlkriterien sind Transparenz in der Berichterstattung und den Finanzen und eine nachhaltige Umsetzung.

Die Fördersumme pro Projekt liegt bei bis zu ca. 40.000 Euro.

Weitere Informationen und Bewerbungen unter https://www.24-gute-taten.de/pages/projektauswahl

Quelle: 24gute Taten e.V.

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 13 Dec 2024 15:34:22 +0100
Kaufland-Spenden-Kampagne für Projekte in der Region https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30196&cHash=c692f881201815c01eb349842da509e0

]]> Das Einzelhandelsunternehmen Kaufland sammelt mit der Spenden-Kampagne „Jeder Cent zählt“ finanzielle Mittel für soziale Organisationen.

Interessierte Organisationen können sich bis 16. Februar 2025 für eine Förderung bewerben.

Im März und April 2025 entscheiden die Kundinnen und Kunden per Voting, welche Organisationen die in diesem Zeitraum gesammelten und verdoppelten Spenden ihrer Filiale erhalten.

Weitere Informationen unter https://unternehmen.kaufland.de/nachhaltigkeit/unsere-nachhaltigkeitsmassnahmen/spenden.html?cid=DE:off:print_1682351912081

Das Haus des Stiftens ist Kooperationspartner und ermöglicht den Zugang zu den Spendenmitteln.

Quelle: Haus des Stiftens

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 13 Dec 2024 15:19:40 +0100
„Preis Soziale Stadt 2025“ für Quartiersentwicklung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30188&cHash=b76cb6f49daa6543f5aa795a976c741f

]]> Bis zum 31.1.2025 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern.

Lebenswerte Stadtteile sind Grundlage sozialen Zusammenhalts. In unserer sich sozial immer stärker differenzierenden Gesellschaft besteht auch künftig die Herausforderung, lebendige Quartiere zu entwickeln, das Zusammenleben der Menschen in den Städten und Gemeinden zu unterstützen, das Wohnen bezahlbar zu halten, die Teilhabemöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen, den gegenseitigen Respekt zu befördern sowie die eigenen Lebensperspektiven zu verbessern.

Bei dem Wettbewerb können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben.

Der Preis richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Er ist aber auch für andere Gruppen, Vereine, Projekte und Akteure offen.

Die Bewertungskriterien und alle weiteren Informationen unter: https://www.preis-soziale-stadt.de/

Quelle: Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 13 Dec 2024 12:08:25 +0100
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen – Petition fordert sofortige Abstimmung im Bundestag https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30187&cHash=62228af17c3371688293d9658ef1e1c1

]]> Der interfraktionelle Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen steht kurz vor der endgültigen Abstimmung im Bundestag, sofern dieser ans Plenum rücküberwiesen wird. Dies ist derzeit unklar. In einem eindringlichen Appell richten sich deshalb zahlreiche Verbände - darunter auch der Paritätische Gesamtverband - an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Die Petition kann auf der untenstehenden Webseite unterschrieben werden.

Der von 328 Bundestagsabgeordneten getragene Gesetzentwurf beinhaltet folgende Punkte:

  • Schwangerschaftsabbrüche werden nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt.
  • In der Frühphase der Schwangerschaft (d.h. bis zur 12. Woche nach Empfängnis) ist der mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen und Ärzte nach Beratung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig.
  • Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Die Schwangere bleibt immer straffrei.
  • Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die erste Lesung fand am 5. Dezember 2024 im Deutschen Bundestag statt. Nun wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Die Petition fordert:

  • Die sofortige Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss,
  • die Rücküberweisung ins Plenum und
  • eine Abstimmung noch vor Ende der Legislaturperiode.

„Die Fakten sind klar“, so die Initiator*innen der Petition: Die Reform hat eine breite Unterstützung von 80 % der Bevölkerung, beruht auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertinnen-Kommission und wird von 73 führenden Verbänden, Organisationen und Netzwerken gefordert.

Untenstehend können der Gesetzentwurf sowie die Positionierung des Paritätischen zur rechtlichen Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Fri, 13 Dec 2024 11:31:38 +0100
Antidiskriminierungsberatungsstellen in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30186&cHash=7ece08514cb698244a92075ff8572c59

]]> Informieren – Auffangen – Stärken: Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Diskriminierungserfahrung

Diskriminierungserfahrungen wirken sich unmittelbar auf die Identitätsentwicklung von Kindern und Jugendlichen aus. Sie können ihr Selbstwertgefühl verringern, negative Folgen für ihre psychische und körperliche Gesundheit haben, einen Rückzug aus den sozialen Räumen bewirken und so ihren biografischen Werdegang und Bildungsweg beeinflussen.

Die Förderung eines gesunden Entwicklungsumfeldes für Kinder und Jugendliche mit Diskriminierungserfahrung ist auch Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.

Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes finden Diskriminie-rungen u.a. aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder wegen der sexuellen Identität statt. Besonders häufig meldeten sich Betroffene, die rassistisch oder antisemitisch diskrimi-niert wurden.

Der Teilbereich Jugend der Freien Wohlfahrtspflege möchte Einrichtungen, die mit Kindern- und Jugendlichen in Berührung kommen, eine Liste von Beratungsstellen in Bayern zur Verfügung stellen, die bei Bedarf ausgehängt werden kann. Neben Informationen und fachlicher Aufklärung über ihre Rechte erhalten junge Menschen dort entspre-chende Hilfsangebote und Unterstützung.

Untenstehend kann die Liste der Antidiskriminierungsstellen in Bayern als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA)

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Fri, 13 Dec 2024 11:22:08 +0100
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz: Aufruf zur Erprobung des neuen digitalen Sprachbogens https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30185&cHash=14d27809bcf975ab30218a2750571979

]]> Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) ruft zur Beteiligung an der Erprobung des neuen digitalen Sprachbogens auf.

Das IFP arbeitet an der Aktualisierung der Sprachbeobachtungsbögen (SISMIK, SELDAK, LISEB, SELSA), um sie moderner und in digitaler Form für Kitas verfügbar zu machen. Wir haben bereits pädagogische Fachkräfte finden können, die ca. 500 Bögen ausgefüllt haben, aber wir brauchen doppelt so viele. Und dafür brauchen wir Ihre Hilfe!

Weitere Informationen zum Aufruf entnehmen Sie bitte der untenstehenden PDF-Datei.

Quelle: IFP

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Fri, 13 Dec 2024 11:10:27 +0100
BAGFW-Pressemitteilung - Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände fordern finanzielle Klarheit für soziale Einrichtungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30184&cHash=c1800fe030407b30674e5711535e3adb

]]> Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) appelliert an Finanzminister Dr. Jörg Kukies, die Finanzierung sozialer Träger im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu sichern.

„Der Haushaltsplan 2024 sollte die Grundlage für die vorläufige Haushaltsführung bilden. Zudem müssen aufgrund der verlängerten Haushaltsverhandlungen nach den vorgezogenen Wahlen mindestens 60 Prozent der angesetzten Mittel zur Verfügung gestellt werden“, so Michael Groß, Präsident der BAGFW.

Die Wohlfahrtsverbände vertreten etwa 120.000 soziale Einrichtungen und Dienste, in denen rund zwei Millionen Menschen hauptamtlich beschäftigt sind; weitere etwa drei Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Strukturen. Viele Organisationen sind zur Erbringung ihrer unverzichtbaren Aufgaben auf Fördermittel des Bundes angewiesen.

Bereits seit Jahren gestaltet sich die Finanzierungssituation der Einrichtungen als schwierig. Eine Umfrage unter Trägern der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Sommer dieses Jahres hat ergeben, dass knapp zwei Drittel der Einrichtungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder ganz aufgeben mussten. Mehr als drei Viertel befürchten, dass auch 2025 eine weitere Reduzierung der Angebote notwendig sein wird.

„Die zusätzliche Unsicherheit trifft unsere Verbände besonders hart“, betont Groß weiter. „Um Mitarbeitende zu halten und Strukturen zu sichern, ist dringend Klarheit über die Zuwendungen für die Wohlfahrtspflege erforderlich. Viele Träger können Angebote nicht auf eigenes Risiko aufrechterhalten. Einmal geschlossene soziale Einrichtungen oder Begegnungsorte sind oft nur mit erheblich höheren Kosten wiederaufzubauen.“

Betroffen von dieser Situation sind unter anderem Programme der Migrationssozialarbeit (Migrationsberatung, Psychosoziale Zentren für Geflüchtete und Asylverfahrensberatung), der Kinder- und Jugendplan sowie die Arbeitsmarktförderung (Eingliederungstitel) und Jobcenter. Auch Integrationskurse und Freiwilligendienste sowie die Zuwendungen für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen auf dem Spiel. Darüber hinaus sind auch Aufgaben sozialer Organisationen im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der humanitären Hilfe im Ausland vom Ausbleiben eines Haushaltsbeschlusses betroffen.

Die vollständige Pressemitteilung kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Freiwilligendienste Arbeit und Beschäftigung Familie Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Fri, 13 Dec 2024 11:00:40 +0100
Künstliche Intelligenz in der Sozialen Arbeit - Textsammlung erweitert https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30182&cHash=22b76c7129be6673da9378acd6f185fd

]]> Im Frühjahr 2024 erschien die erste KI-Textsammlung mit den wichtigsten Ergebnissen aus der KI-Veranstaltungsreihe 2023. Sie enthält u.a. Beiträge zu den Themen:

  • Was ist unter "Künstlicher Intelligenz" zu verstehen?
  • Welche Anwendungsrisiken gehen mit KI einher?
  • Wie lässt sich ChatGPT produktiv einsetzen?
  • Welche Tipps gibt es zur Einführung von KI-Anwendungen in der eigenen Organisation?
  • Worauf sollte sich die Freie Wohlfahrt in Zukunft einrichten?

Die Neuauflage ergänzt die obigen Artikel um folgende Themen und Recherchehilfen:

  • Wir haben die Tabelle mit der umfassenden Übersicht praktischer Einsatzmöglichkeiten von KI-Anwendungen in der Sozialen Arbeit aktualisiert und um einen weiteren Aspekt, Einsatz von KI als assistive Technologie, ergänzt.
  • Es gibt einen ausführlichen Leitfaden zur schrittweisen Einführung von KI-Tools in der eigenen Organisation sowie eine Orientierungshilfe für die Formulierung eigener KI-Leitlinien. Die beiden Texte basieren auf dem Digi-Dienstags-Workshop von Julia Junge am 17. September 2024.
  • Wir bieten einen kleinen Marktüberblick sowohl für textgenerierende als auch bildgenerierende KIn
  • und eine Liste mit Empfehlungen für KI-Podcasts.

Konzept und Inhalte der Sammlung entstanden aus der Zusammenarbeit von Digitalisierungsreferent*innen aus den Paritätischen Landesverbänden und dem Projekt #GleichImNetz im Gesamtverband.

Die aktualisierte KI-Textsammlung kann ab sofort unter dem bereits bekannten Link www.der-paritaetische.de/ki-textsammlung heruntergeladen werden. Wir wünschen viel Spaß und Erkenntnisgewinn beim Lesen!

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Digitalisierung Fri, 13 Dec 2024 10:45:29 +0100
Neue Publikation des Paritätischen Gesamtverbands: Beratung von queeren Geflüchteten - Handlungsempfehlungen im Kontext sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Flucht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30181&cHash=a1282db399b0c935947896d12e18bcfc

]]> Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ist innerhalb des EU- und des deutschen Rechts grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im deutschen Asylverfahren müssen LSBTIQ*-Geflüchtete ihre Verfolgung in einer Anhörung glaubhaft nachweisen und hierfür die eigene Identität offenlegen. Doch für viele LSBTIQ*-Geflüchtete ist es eines der größten Hindernisse, sich als solche zu erkennen zu geben. Scham, Angst, Tabuisierung, Sprachlosigkeit oder schlichtweg Unwissen, dass ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität asylrechtlich relevant sein können, sind mögliche Gründe. Zudem werden LSBTIQ*-Geflüchtete oft mit Stereotypen konfrontiert, wenn sich ihre Erfahrungen, Biographien oder Familien- und Partner*innenkonstellationen nicht nahtlos auf den westeuropäischen Kontext übertragen lassen.

Für die Beratung und Begleitung braucht es deshalb nicht nur ein umfassendes rechtliches Knowhow, das LSBTIQ*-Geflüchtete bei der Wahrnehmung ihrer Rechte adäquat unterstützt. Es braucht darüber hinaus eine gewisse Sensibilität, professionelle Beratungskompetenz und Haltung im Umgang mit LSBTIQ*-Geflüchteten, durch die sich Schutzsuchende gesehen und angesprochen fühlen und die für die Identifizierung ihrer besonderen Bedarfe notwendig sind.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratende, die schwerpunktmäßig mit Geflüchteten arbeiten, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Verfolgung erleben oder erlebt haben. Sie ist darüber hinaus für alle gedacht, die Geflüchtete im Rahmen ihrer Tätigkeit in allgemeinen Beratungsstellen beraten (z.B. Asylverfahrensberatung).

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sie erläutert praxisnah häufige Beratungsbedarfe und -anlässe von LSBTIQ*-Geflüchteten und gibt anhand von Fallbeispielen anwendungsorientierte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen.

Ganz herzlich möchten wir den beiden Autor*innen Leonie Dieck und Alva Träbert danken. Mit ihrer Expertise und ihren umfassenden Praxiserfahrungen spezifisch mit der Zielgruppe haben sie eine Arbeitshilfe verfasst, die trotz Mehrdimensionalität und Komplexität des Themenfelds eine praxisnahe Unterstützung für Beratende geworden ist.

Die Publikation kann auf der untenstehenden Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes heruntergeladen werden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Migration und Flucht Queer Fri, 13 Dec 2024 10:38:47 +0100
Online-Plattform hilft Familien bei Streit und Trennung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30180&cHash=4da1402bdfcd114bc7d26d33875699c4

]]> Das Online-Angebot STARK unterstützt Eltern in Krisen oder in Trennung 

Erstmals konnten sich rund 800 Beratungsfachkräfte aus ganz Deutschland bei einem Fachtag über die innovativen Ansätze austauschen, um das Online-Angebot in der Beratung vor Ort zu stärken. „STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung“ wird vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums betrieben.

Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz: „Trennungen haben nicht nur emotionale und soziale Auswirkungen auf die beteiligten Erwachsenen, sondern sie stellen besonders Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Die wissenschaftlich fundierte STARK-Plattform hilft Eltern dabei, in Trennungssituationen respektvoll miteinander umzugehen, das fördert auch das Wohl der Kinder. Das Online-Angebot unterstützt damit Fachkräfte und Eltern ergänzend zur Beratung vor Ort.“

Expertinnen und Experten aus Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie haben das Online-Angebot entwickelt. Das Portal wurde in den vergangenen fünf Jahren mit rund 2,6 Millionen Euro vom Bundesfamilienministerium gefördert. Die Fachleute und Beratungskräfte trafen sich heute zu einem Online-Fachtag.

Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen:

  • Für Paare und Eltern bietet die Plattform Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychologischen Aspekten, gerade wenn Kinder betroffen sind, sowie praxisorientierte Trainings zur Konfliktbewältigung und Entscheidungsfindung.
  • Für Kinder und Jugendliche bietet die Plattform einen eigenen Bereich, der altersgerecht bei Trennung unterstützt.
  • Für Fachkräfte bietet die Plattform spezialisierte Tools und Wissensangebote für Fachkräfte aus der Paar-, Trennungs- und Erziehungsberatung.

In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden. Dazu kommt die Trennung von nicht verheirateten Paaren und Eltern. Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Die Auswirkungen sind weitreichend – emotional, sozial und finanziell.  

Mütter und Väter minderjähriger Kinder in Deutschland haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung oder Scheidung (§ 17), zu Fragen zu Personensorge und Umgangsrecht (§ 18) sowie auf Hilfe zu Erziehung (§ 27). Studien zeigen, dass die allermeisten Paare auf der Suche nach Beratung zunächst online recherchieren. Mit der STARK-Plattform wird auch auf diesen hohen Bedarf an Online-Angeboten reagiert.

Die Plattform ist kostenfrei zugänglich unter der untenstehenden Webseite.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Fri, 13 Dec 2024 10:31:57 +0100
Studie belegt: Wohnen macht arm https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30179&cHash=6b5388ebeef3186f65a086649cf63a2f

]]> Die Paritätische Forschungsstelle hat heute eine bahnbrechende Berechnung zur Wohnarmut in Deutschland veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen ein alarmierendes Bild: Deutlich mehr Menschen als bisher angenommen leben in Armut, wenn die Wohnkosten berücksichtigt werden. Die steigenden Mieten belasten vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional. Viele Haushalte geben inzwischen mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten aus - manche sogar mehr als die Hälfte. Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, findet deutliche Worte für dieses Ergebnis: „Die Expertise belegt, was in unserer täglichen Arbeit längst aufschlägt: dass hohe Wohnkosten immer mehr Menschen in Armut bringen. Sie tragen massiv zur Verschärfung sozialer Ungleichheit bei.“

Die Armut in Deutschland liegt, wenn die Wohnkosten berücksichtigt werden, um ein Drittel höher als bislang angenommen. In absoluten Zahlen ausgedrückt: Durch die Berücksichtigung von Wohnkosten wird eine bislang unsichtbare Gruppe von 5,4 Millionen Menschen sichtbar, die an und unter der Armutsgrenze lebt. Nicht 12,1 Millionen (14,4 %), sondern 17,5 Millionen Menschen (21,2 %) müssen demnach als arm gelten. Besonders hohe Wohnarmut gibt es in Bremen (29,3 %), Sachsen-Anhalt (28,6 %) und Hamburg (26,8 %).

In Bayern sind zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger Menschen von Armut betroffen. Hier beträgt die kostenbereinigte Armutsquote 16,3 Prozent, d.h. immerhin ca. 2,14 Mio. Personen. Die konventionelle Armutsquote liegt bei 11,4 Prozent (ca. 1,52 Mio.). Eine hohe Belastung durch steigende Mieten ist auch in Bayern deutlich spürbar, vor allem in den Großstädten wie München, aber auch im Einzugsbereich der anderen Städte. „Die Wohnungsknappheit verstärkt das Ansteigen der Mieten, so dass es auch mit durchschnittlichen bis guten Einkommen immer schwieriger wird, die Miete zu bezahlen“, führt Berndl aus. Das führe dazu, dass sich die Menschen immer mehr einschränken und nach Abzug der Mietkosten mit immer weniger Einkommen um die Runden kommen müssen. Überproportional belastet sind unter anderem Rentner*innen, Alleinerziehende oder größere Familien.

Massiv betroffene Gruppen im Bundesgebiet sind:

  • Menschen ab 65 Jahren: 27,1% Armutsquote
  • Junge Erwachsene (18-25 Jahre): 31% Armutsquote
  • Alleinerziehende: 36 % Armutsquote
  • Alleinlebende: 37,6 % Armutsquote (im Rentenalter sogar 41,7 %)
  • Erwerbslose: 61,3 % Armutsquote

Ein-Personen-Haushalte und Alleinerziehende sind in hohem Maße armutsbetroffen. Frauen mehr wie Männer. Stärker betroffen sind auch Familien ab drei Kindern.

Der hohe Anteil junger Erwachsener und Älterer ist vor dem Hintergrund einer Erwerbsgesellschaft erklärbar. Die jungen Erwachsenen stehen am Anfang der Erwerbstätigkeit oder sind in Ausbildung. In den Universitätsstädten sind auch Studierende häufig von der wohnbereinigten Armut betroffen. Allgemein ist eine hohe Vulnerabilität bei jungen Erwachsenen ungünstig für die berufliche Chancengleichheit im Rahmen der Berufsausbildung, wie die Studie ausführt. Die meisten Menschen ab 65 Jahren befinden sich im Ruhestand. Niedrige Renten führen zum bekannten Phänomen der Altersarmut.

„Wohnen entwickelt sich mehr und mehr zum Armutstreiber", erklärt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die Schere geht durch die steigenden Wohnkosten immer weiter auseinander.“

Die Expertise unterbreitet Vorschläge, mit welchen sozialpolitischen Maßnahmen die Armutslücke geschlossen werden kann.

Die Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit einer ambitionierten Wohnungspolitik. Armutsbekämpfung erfordere eine Begrenzung der Wohnkosten. Deshalb müsse auf das bestehende Marktgeschehen stärker Einfluss genommen werden. In der Diskussion ist aktuell die 2015 eingeführte und Ende 2025 auslaufende Mietpreisbremse. Mit dem Ende der Ampel-Koalition könnte die eigentlich bis Ende 2028 geplante Verlängerung wegfallen. Es drohen massive Preissteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten.

Der Paritätische Gesamtverband ruft darüber hinaus die künftige Bundesregierung auf neue, dauerhaft sozial gebundene Wohnungen zu schaffen.

„Eine zielgerichtete Politik zur Vermeidung von Armut in Deutschland braucht gute Löhne, bessere soziale Absicherung und eine Wohnungspolitik, die Mieten bezahlbar hält“, fasst Joachim Rock die Expertise zusammen.

Die Expertise basiert auf einer Sonderauswertung durch das Statistische Bundesamt. Sie berücksichtigen erstmals die tatsächlich verfügbaren Einkommen nach Abzug der Wohnkosten (Warmmiete und Strom). Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt. Diese Wohnarmuts-Formel macht ein bislang unsichtbares Ausmaß der Armut sichtbar. Die vollständigen Expertise finden Sie untenstehend zu Download.

Ansprechpartnerin für die Presse: Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

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Presse Soziale Teilhabe und Armut Fri, 13 Dec 2024 10:05:32 +0100
Fachkraft-Quote in bayerischen Kitas weiter niedrig https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30156&cHash=94e29c9635ab8a275fa32d9fbc8294bb

]]> In den bayerischen Kitas ist der Anteil an Mitarbeitenden, die mindestens über eine Qualifikation als Erzieher*in verfügen, im Vergleich mit den anderen Bundesländern weiterhin am niedrigsten. Das belegen die Daten aus dem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Zudem weisen neue bundesweite Daten darauf hin, dass Kita-Mitarbeitende aufgrund von Überlastung vermehrt das Berufsfeld verlassen könnten. „Es müssen unbedingt Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Entlastung schaffen und das Personal in ihrem Beruf halten“, fordert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern.

In Bayern ist die Fachkraft-Quote bereits seit 2017 unverändert niedrig. Eine hohe Fachkraft-Quote, bei der mehr als acht von zehn pädagogisch Tätigen über mindestens einen einschlägigen Fachschulabschluss verfügen, gab es 2023 in Bayern nur in 3 Prozent der Kita-Teams.

Bayern hat damit den mit Abstand niedrigsten Anteil aller Bundesländer, gefolgt von Hamburg mit 16 Prozent. Den höchsten Anteil weist Thüringen mit 89 Prozent auf. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Anteil bei 32 Prozent. Zugleich ist der Anteil an Kita-Teams in Bayern, in denen nur 50 bis unter 70 Prozent des pädagogischen Personals als Fachkraft qualifiziert sind, von 59 Prozent in 2017 auf knapp 56 Prozent in 2023 gesunken.

Im Ländermonitor der Bertelmanns-Stiftung wird deutlich, dass die großen Bemühungen in Bayern, neue Fachkräfte zu gewinnen, bisher kaum durchschlagen – obwohl das Land ein Bündel an Maßnahmen ergriffen hat, um dem Spannungsfeld zwischen Personalmangel, Platzausbau und qualitativer Anforderungen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen zu begegnen. Beispielsweise ermöglicht das Gesamtkonzept zur beruflichen Weiterbildung einen Quereinstieg. Außerdem werden zunehmend Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen in den Einrichtungen eingesetzt.

Damit die Strategien der Personalgewinnung in der Praxis auch aufgehen können, muss neues Personal jedoch gut in den Einrichtungen ankommen. Das Onboarding ist daher eine immer wichtiger werdende Aufgabe von Kita-Leitungen. Diese müssen die Vielfalt – interdisziplinäre, multiprofessionelle und multikulturelle Teams – organisieren. „Dafür müssen Leitungen befähigt werden“, führt Berndl aus. „Und sie brauchen zeitliche Ressourcen – indem Verwaltungsaufgaben abgegeben und bürokratische Vorgaben verschlankt werden.“

Überlastung des Kita-Personals

Dass sich die Überlastung des Kita-Personals bundesweit auf einem sehr hohen Niveau befindet, belegt eine aktuelle Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Bertelsmann Stiftung: Fast die Hälfte der befragten Kita-Mitarbeitenden gibt darin an, sich täglich oder fast täglich im beruflichen Alltag überlastet zu fühlen. Viele Beschäftigte schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Berufsfeld kurz- bis mittelfristig verlassen werden, als sehr hoch ein. Bei rund einem Viertel der Befragten liegt diese sogar bei 80 Prozent oder höher. Die Abwanderungsgedanken treten umso wahrscheinlicher auf, je häufiger sich jemand überlastet fühlt.

Diese Ergebnisse spiegeln sich mit den Daten des Kita-Berichts 2024 des Paritätischen Gesamtverbandes. Mit Hilfe eines Kita-Belastungsindex konnte herausgearbeitet werden, welche Faktoren sich besonders belasten auswirken: Die sind unter anderem die Kumulierung pädagogischer Förderbedarfe der Kinder, Personalengpässe (Überstunden, unbesetzte Stellen), Ressourcen für Leitungsaufgaben und die Refinanzierung von Personalkosten.

„Für bessere Rahmenbedingungen in den Kitas ist eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten grundlegend“, führt Berndl aus. „Nur wenn das wirtschaftliche Fundament stabil ist, können Träger und Einrichtungen sich weiterentwickeln, ausreichend Personal beschäftigen, weiterqualifizieren und Leitungen die benötigten Ressourcen einräumen.“

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Arbeit und Beschäftigung Bildung Kinder und Jugend Wed, 04 Dec 2024 09:43:16 +0100
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt – Hauptstudie gestartet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30157&cHash=b38e7383862552c50972a5f9abed268d

]]> Seit Herbst 2020 beschäftigt sich der Paritätische in Bayern mit der Aufklärung von sexualisierter Gewalt und Misshandlungen im ehemaligen Kinderheim „Haus Maffei“ in Feldafing in den 1960er- und 70er-Jahren. Nach Abschluss einer Vorstudie ist nun eine vertiefte und umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung mit einer umfangreichen Hauptstudie gestartet.

Den Aufarbeitungsprozess steuert ein Beirat, der aus sechs unabhängigen Expert*innen und drei Vertreter*innen des Verbands besteht. Der Beirat hat sich in einem komplexen Vergabeverfahren am Votum der beteiligten Betroffenen orientiert und sich für die Vergabe der Hauptstudie an das Institut für Soziale Arbeit e.V. in Kooperation mit der SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH entschieden.

Die beiden Institute haben vor kurzem mit der Arbeit an der Erstellung der wissenschaftlichen Hauptstudie begonnen. Historisch untersucht und aufgearbeitet werden sexualisierte Gewalt und Misshandlungen im ehemaligen Kinderheim „Haus Maffei“ in den 1960er Jahren. Nach der Schließung des Kinderheims in Feldafing im Jahr 1972 wurden viele der Kinder in der neu eröffneten Einrichtung des Paritätischen, im „Heilpädagogischen Zentrum Lohhof“ in Unterschleißheim, weiter betreut. Zwar gibt es bisher keine Hinweise, ob es auch in dieser Einrichtung zu sexualisierter Gewalt und Misshandlungen gekommen ist. Trotzdem werden beide Einrichtungen, die damals in Trägerschaft des Paritätischen Bayern standen, in die Untersuchung mit einbezogen.

„Wir wollen und brauchen eine umfassende Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt und Misshandlungen“, betont Vorständin Margit Berndl. „Daher schauen wir auch dort genau hin, wo bisher keine Vorwürfe im Raum stehen. Es geht darum, heute konsequent die Verantwortung für die damaligen Taten in ehemaligen Einrichtungen unseres Verbands zu übernehmen.“ Sigrun Broßardt, die Vorsitzende des Beirats, betont ebenfalls die Verpflichtung einer umfassenden Aufklärung. „Der Beirat erwartet von der Hauptstudie, dass Taten und Umstände erlittenen Unrechts von den Forscher*innen umfassend untersucht werden. Das erwarten auch die Betroffenen.“

Die Studie wird circa zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse werden den Betroffenen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Wissenschaftler*innen forschen und arbeiten unabhängig, der Paritätische in Bayern nimmt keinen Einfluss auf die Erstellung der wissenschaftlichen Hauptstudie. „Unabhängigkeit ist für uns zentral,“ betont Dr. Thomas Meysen (SOCLES) und Prof. Dr. Christian Schrapper (Institut für Soziale Arbeit e.V.) ergänzt: „Wir wollen Betroffene und Zeitzeugen unterstützen, das zu erzählen, was sie erlebt haben. So, wie sie es erzählen wollen und so wie sie es öffentlich machen wollen – oder auch nicht – das wird für uns der Maßstab sein.“

Im Rahmen der Hauptstudie suchen die beiden Forschungsinstitute nach weiteren Betroffenen, deren Angehörigen und Zeitzeug*innen. Alle Gespräche finden in einem geschützten Rahmen statt.

Kontakt:
E-Mail: aufarbeitung-haus-maffei@isa-muenster.de
Telefon: 0157 37073862 (Bianca Nagel)

Postadresse:
Sophia Gollers – vertraulich –
Institut für Soziale Arbeit e.V.
Friesenring 40
48147 Münster

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Stand der Aufarbeitung informieren wir laufend auf unserer Webseite: www.aufarbeitung-paritaet-bayern.de

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Presse Aufarbeitung Tue, 03 Dec 2024 09:21:32 +0100
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde veröffentlicht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30159&cHash=5c5bc56091c111a84bc58fa40a64e262

]]> Das Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält eine Vielzahl von Regelungen, die für gemeinnützige Organisationen und die tägliche Arbeit von Bedeutung sind. Die Regelungen, die u.a. auch vereinsrechtliche Auswirkungen hat, treten ab 1. Januar 2025 in Kraft.

Wir hatten über den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes bereits hingewiesen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet. Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.
Es ist am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 1. Januar 2025 in Kraft.

Zu den beschlossenen Maßnahmen:

Im Steuerrecht verändern sich u.a. folgende Regelungen:

Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege in § 147 Abs. 3 Satz 1 AO werden von bisher zehn auf acht Jahre verkürzt.

Die Regelungen für die Katastrophenhilfe in § 53 AO werden angepasst.

Neu eingefügt wurde ein § 53 Nr. 3 AO, wonach eine Körperschaft mildtätige Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, …“3. deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Als besondere Gründe gelten insbesondere Katastrophen, die durch Erlass des Bundesministeriums der Finanzen oder einer obersten Finanzbehörde der Länder festgestellt wurden. In diesen Fällen reicht es für den Nachweis der Hilfsbedürftigkeit aus, wenn die durch die Katastrophe entstandene Notlage sowie die Mehraufwendungen glaubhaft gemacht werden.“

Diese Änderungen hatten die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände seit langem gefordert und begrüßen die nun erfolgte Klarstellung.

Zu den Regelungen im Vereinsrecht:

Im Vereinsrecht wird in §§ 32 Abs. 3 und 33 Abs. 1 Satz 2 BGB das Schriftformerfordernis durch die regelhafte Einführung der Textform ersetzt.

§ 32 Abs. 3 BGB heißt: „Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss in Textform erklären.“

§ 33 Abs. 1 Satz 2 BGB lautet nunmehr: „Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienen Mitglieder muss in Textform erfolgen.“

Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Paper, im Gegensatz zur Textform, bei der auch z.B. eine E-Mail ausreichend ist. Gerade bei vielen kleinen, ehrenamtlich geführten Vereinen hat dies in der Vergangenheit zu vielen Verunsicherungen und Nachfragen geführt. Die Neuerungen stellen eine Vereinfachung dar. Bitte beachten Sie, dass gem. § 40 BGB abweichende Regelungen in Satzungen Vorrang haben. 

Weitere Änderungen im BGB:

Vermieter können gem. § 556 (neuer) Absatz 4 BGB, Belege über die Betriebskostenabrechnung künftig in elektronischer Form bereitstellen oder per E-Mail übersenden. Mieter können nicht mehr verlangen, dass ihnen die Originalbelege in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Zum Gewerbemietrecht:

Bislang ist für gewerbliche Mietverträge, die länger als ein Jahr laufen, die Schriftform vorgeschrieben. Wird sie nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Neuregelung reicht für Gewerbemietverhältnisse, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, die Textform aus. Übergangsweise gilt eine einjährige Frist für bereits bestehende Mietverhältnisse. Diese sind noch für ein Jahr nach den bisherigen Vorschriften rechtlich zu beurteilen, es sei denn, der Mietvertrag wird schon früher geändert. Dann gelten die neuen Vorschriften bereits ab dem Zeitpunkt der Änderung.

Zum Arbeitsrecht:

Zeugnis

Die Erteilung von Arbeitszeugnissen wird für die gesetzliche elektronische Form geöffnet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Zeugnis auch in elektronischer Form erteilen kann, wenn der/die Arbeitnehmer*in einwilligt. Bei der elektronischen Form versieht der Aussteller der Erklärung das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur. Dies setzt den Einsatz einer speziellen Soft- und Hardware voraus, deren Anschaffung und Unterhalt mit entsprechenden Kosten verbunden ist. In der Praxis wird es deshalb vielfach bei der Schriftform bleiben. Das gilt auch, wenn wegen der Zeitangabe, die aus dieser Signatur ersichtlich ist („krummes Datum“), unzulässige Rückschlüsse zulasten der Arbeitnehmer*innen ermöglicht würden und daher eine Rückdatierung rechtlich erforderlich ist.

Schon seit 1. August 2024 gilt, dass Ausbildende den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen haben, das Zeugnis mit Einwilligung der Auszubildenden aber auch in elektronischer Form erteilt werden kann.

Arbeitsverträge

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen gemäß § 2 Nachweisgesetz statt in Schriftform, wie dies bislang vorgeschrieben war, nun auch in Textform zu erbringen.

Das bedeutet, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen elektronisch abgefasst und übermittelt werden können, wenn das Dokument für den/die Arbeitnehmer*in zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann, und der Arbeitgeber den/die Arbeitnehmer*in mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen.

In der Praxis kann dies vor allem per E-Mail oder Telefax geschehen.

Wenn der/die Arbeitnehmer*in jedoch den Nachweis in Schriftform verlangt, muss dieser vom Arbeitgeber (weiterhin) in Schriftform erteilt werden.

Wurde der Arbeitsvertrag von beiden Arbeitsvertragsparteien bereits in Textform geschlossen und enthält er alle wesentlichen Vertragsbedingungen, muss – wie bisher auch schon – nicht noch einmal ein Nachweis hierüber erteilt werden.

Auch Änderungsverträge können nun digital, zum Beispiel als pdf-Datei und per E-Mail, übermittelt werden, es sei denn, der/die Arbeitnehmer*in verlangt einen schriftlichen Nachweis über die geänderten Vertragsbedingungen.

Von den Formerleichterungen ausgenommen sind die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, wozu beispielsweise das Personenbeförderungsgewerbe gehört. In diesen Bereichen wird die Beibehaltung der Schriftform von Arbeitsverträgen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen für erforderlich gehalten.

Auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf weiterhin der Schriftform. Dies schreibt § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor. Für eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht (Altersbefristungen), genügt jedoch die Textform.

Aushangpflichten

Nach § 16 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) a. F. war der Arbeitgeber bislang verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes sowie der im Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.

Nach der Neuregelung kann der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht künftig auch dadurch nachkommen, dass er die geforderten Informationen über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle Beschäftigten ungehinderten Zugang zu den Informationen haben.

Das gilt auch für Bekanntgabe- und Aushangpflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), wonach Arbeitgeber einen Abdruck des JArbSchG und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde beziehungsweise einen Aushang über Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen der Jugendlichen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen haben.

Weitere Formerleichterungen

Arbeitnehmer*innen können für ab 1. Mai 2025 geborene Kinder die Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gegenüber dem Arbeitgeber in Textform, zum Beispiel per E-Mail, verlangen.  Gleiches gilt für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit gemäß § 15 Abs. 7 BEEG. Spiegelbildlich kann der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit auch mit einer Begründung in Textform ablehnen.

Auch wer Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz beanspruchen will, muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn nur noch in Textform, statt wie bisher schriftlich ankündigen. Gleiches gilt auch für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Gesetz im beigefügte Link.

Informationen zusammengestellt von Erika Koglin und Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

 

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Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 28 Nov 2024 14:34:51 +0100
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Opferschutz als staatliche Aufgabe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30162&cHash=6d79f42285f5f243f34f805bbf4ee982

]]> Immer mehr Frauen in Deutschland sind von Gewalt betroffen. Das geht auch aus dem jüngst voröffentlichen Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor. 938 Mädchen und Frauen wurden im Jahr 2023 Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. Fast jeden Tag stirbt also eine Frau durch Gewalt. Alleine in Bayern erleiden nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums beinahe jährlich fast 50000 Mädchen und Frauen Gewalt. Frauen, aber auch ihre Kinder, werden noch immer nicht ausreichend geschützt. Darauf soll der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am kommenden Montag, 25. November, den Fokus richten. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Frauen kann das geplante Bundesgewalthilfegesetz leisten, indem es die Strukturen des Frauengewaltschutzes gesetzlich verankert und absichert.

Mit dem Gewalthilfegesetz will der Bund in die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gegen Gewalt einsteigen und den Zugang zu Schutz und Beratung in Fällen von häuslicher Gewalt durch einen Rechtsanspruch garantieren. Das Bundesfamilienministerium will das Gesetz in der kommenden Woche ins Kabinett einbringen. „Es ist unerlässlich, dass das Gesetz endlich abgesegnet wird, gerade vor dem Hintergrund eines möglichen Regierungswechsels. Wir können uns keine weitere Verzögerung beim Gewaltschutz der Frauen mehr leisten“, fordert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, der selbst Träger von Einrichtungen für von Gewalt betroffenen Frauen ist. „Opferschutz muss als staatliche Aufgabe wahrgenommen werden.“

Das Gesetz bietet die Chance, die Finanzierung der Einrichtungen des Gewaltschutzes – Frauenhäuser, Frauen- und Fachberatungsstellen, Fachstellen für Täterarbeit – deutschlandweit gesetzlich vorzuschreiben. Aktuell gibt es in Bayern 389 Frauenhausplätze und 470 Plätze für ihre mitbetroffenen Kinder. Um den Bedarf der Einwohner*innenzahl Bayerns abzudecken, müssten die Plätze jedoch mindestens verdoppelt werden. Fachberatungsstellen und Frauennotrufe gegen Gewalt, die niedrigschwellige Beratung anbieten, gibt es außerhalb der bayerischen Großstädte nur in sehr geringem Umfang, oft besetzt durch knapp bemessene Teilzeitkräfte. Dementsprechend sind die Frauenhäuser und Beratungsstellen in Deutschland am Limit. Viele Einrichtungen müssen Frauen in Not abweisen oder auf Wartelisten setzen, weil die Kapazitäten schlicht nicht ausreichen. Berndl verlangt deshalb: „Das Gewalthilfegesetz muss auch den flächendeckenden Ausbau von Hilfsangeboten sicherstellen – denn der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn die nötige Infrastruktur fehlt.“

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hatte Deutschland sich verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen zu ergreifen. „Die Realität sieht leider anders aus“, erläutert Berndl. „Gewaltopfer warten oft vergeblich auf dringend benötigte Hilfe. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist ein zentraler Baustein, um endlich die internationalen Vorgaben einzuhalten und Betroffenen den notwendigen Schutz zu gewährleisten. Wir fordern die Bundesregierung und die Länder auf, gemeinsam einen umfassenden Finanzierungsplan vorzulegen, um die Sicherheit und Unterstützung für Gewaltopfer zu garantieren.“

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Thu, 21 Nov 2024 17:26:00 +0100
Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse in Ressortabstimmung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30163&cHash=dae17165c9ee822e92ce835faa93aec5

]]> Ein Referentenentwurf vom Bundesministerium für Justiz zur Verlängerung der Mietpreisbremse befindet sich in der Ressortabstimmung. Obwohl im Koalitionsvertrag eine Verlängerung bis Ende 2029 vorgesehen war, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lediglich eine Verlängerung der Regelung bis Ende 2028 auf den Weg gebracht. Zudem fehlt aus Paritätischer Sicht die vielfach geforderte Verschärfung der Mietpreisbremse, um weitreichende Ausnahmen und Schlupflöcher wirksam zu beseitigen.

Bislang galt das Gesetz bis 2025, eine Verlängerung ist auch allein deshalb unbedingt nötig, weil die Länder zu ihrer Umsetzung entsprechend Vorlauf benötigen. Grundsätzlich ist die Mietpreisbremse ein Instrument zur Verhinderung exorbitant steigender Wiedervermietungsmieten, die insbesondere in Ballungsgebieten ein massives Problem darstellen.

Die derzeit in Kraft stehende Mietpreisbremse (§ 556 d Abs. 1 BGB) regelt für die nach Rechtsverordnung von den Ländern festgelegten Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt die zulässige Höhe der Miete bei Neu- oder Wiedervermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Vermietende dürfen in diesen Fällen höchstens eine Miete fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal plus 10 Prozent übersteigt. Es gibt aber weitgehende gesetzliche Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Ihre Anwendung betrifft nicht nur ausschließlich ausgewiesene Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, sondern ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen sind neu errichtete Wohnungen oder Häuser (Neubau). Entscheidend ist hierbei, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung/ Vermietung ab dem 1. Oktober 2014 liegt (§ 556f BGB). Zudem gilt die Mietpreisbremse nicht im Fall einer Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung eines Bestandsgebäudes. In der Praxis gibt es darüber hinaus stark genutzte Möglichkeiten, um die Mietpreisbremse effektiv zu umgehen, wie bei Kurzzeitvermietung oder durch Angebot von möbliertem Wohnraum.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist aus Sicht des Paritätischen wichtig, reicht aber nicht aus, um den drängenden Problemen am Wohnungsmarkt gerecht zu werden und für ausreichend Mieterschutz zu sorgen. Die Mietpreisbremse muss deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten. Ihre Ausnahmen und Umgehungen, wie z. B. bei möbliertem Wohnraum oder Kurzeitvermietung, müssen begrenzt werden, um die Mietpreisüberhöhung effektiver zu bekämpfen. Ernüchternd ist zudem, dass die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Mieterschutzregelungen nicht ebenso wie die Mietpreisbremse umgesetzt werden sollen, wie:

  1. die Absenkung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten,
  2. die Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der Erstellung von Mietspiegeln,
  3. die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen.

Kontakt Greta Schabram Referentin Sozialforschung, Wohnen und Statistik; Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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Mitgliederangelegenheiten Personalwesen Recht Soziale Teilhabe und Armut Thu, 21 Nov 2024 13:33:31 +0100
Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung: Wichtige Informationen auch für Vereine https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30164&cHash=2548643150a756195b559919b7588df4

]]> Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die stufenweise eRechnungspflicht zwischen Unternehmern eingeführt.  

Dies bedeutet, dass ein im Inland ansässiger Unternehmer verpflichtet wird, für in Deutschland steuerbare Leistungen, die nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerbefreit sind, eRechnungen auszustellen. Dies bedeutet, dass auch gemeinnützige Vereine unter die eRechnungspflicht fallen können, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen oder verkaufen. In § 14 Abs. 1 UStG wurde die eRechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Durchführung von Geschäften des täglichen Lebens wurde für Kleinstbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR festgelegt, dass weiterhin alle Arten von Rechnungen verwendet werden können, § 33 S. 4 UStDV. Die Regelung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Inländische Rechnungsempfänger sind ab 2025 uneingeschränkt zum E-Rechnungsempfang verpflichtet. Für Rechnungsaussteller gelten Übergangsregelungen, so dass viele Rechnungsaussteller erst ab 2027 verpflichtet sein werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die beigefügten Hinweise des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 16.08.2024.

Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr mit Datum vom 15.10.2024 ein ausführliches BMF-Schreiben veröffentlicht, mit dem offene Fragen in der Umsetzung geklärt werden sollen. Wir empfehlen dringend, sich mit der Umsetzung zu beschäftigen, da für den Empfang von E-Rechnungen keine Übergangsfrist vorgesehen ist.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten BMF-Schreiben (s.beide Links)

Information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 21 Nov 2024 13:19:34 +0100
50 Vorschläge des Paritätischen für die Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30165&cHash=0eaab40442c9525cbc6e3f6ac58b7bb0

]]> Nach dem Aus der Ampelregierung müssen die Parteien in deutlich kürzerer Zeit ihre Wahlprogramme für die Bundestagswahlen 2025 erarbeiten und verabschieden. Passend dazu hat der Paritätische Gesamtverband e.V. zu Beginn dieser Woche 50 Vorschläge, die aus Paritätischer Sicht ein gutes Wahlprogramm gehören, an die demokratischen Parteien im Bundestag versandt.

Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die gesamte Breite des Paritätischen Einsatzgebietes von sozial-ökologischer Transformation und Steuergerechtigkeit, über Gesundheit, Pflege, Inklusion, Schutz vor Armut und Soziale Arbeit in allen Lebensbereichen sowie Geschlechtergerechtigkeit bis hin zum Einsatz für Schutzsuchende und den Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft. Die Probleme, die wir dabei ansprechen, und die Lösungen, die wir vorschlagen, sind nicht im stillen Kämmerchen entstanden, vielmehr spiegeln sie die praktischen Erfahrungen unserer vielzähligen Mitglieder in der Fläche wider. Sie basieren also auf der breiten Erfahrung paritätischer sozialer Praxis. Diese Vorschläge setzen sich dabei auch mit der akuten Gefährdung der Demokratie auseinander.

Wohlfahrtspflege als Bollwerk der Demokratie

In Zeiten vielfältiger Krisen herrscht schließlich eine Verunsicherung, die das Ansehen der Demokratie gefährdet. Soziale Unsicherheit und der Eindruck nicht funktionierender öffentlicher Infrastruktur verschärfen die Demokratiefeindlichkeit und untergraben den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Infolgedessen wächst gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Angst vor Abstieg und Armut reicht bis weit in die Mittelschichten hinein. Das Gebot der Stunde lautet also alles zu tun, was soziale Sicherheit und das Funktionieren der öffentlichen Infrastruktur stärkt und alles zu unterlassen, was sie schwächt.

Soziale Sicherheit setzt sich dabei aus drei Dimensionen zusammen. Erstens sind die monetären Sozialleistungen zu nennen, die unverzichtbar sind für die Freiheit von Armut und für Teilhabe an der Gesellschaft. Gemeinnützige soziale Dienste und Einrichtungen stellen zweitens sicher, dass Menschen in den verschiedenen Lebenslagen Unterstützung erfahren. Sei es in Form von sozialem Ausgleich in den Kindertagesstätten oder Assistenz, die Menschen mit Behinderungen Teilhabe ermöglicht oder Pflege, die ein würdevolles Leben auch im Fall von Pflegebedürftigkeit ermöglicht. Drittens gehören zur sozialen Infrastruktur Orte der Begegnung und Beratung, die für alle unabhängig vom Geldbeutel zugänglich sind. 

Wohlfahrtsverbände wie der Paritätische Gesamtverband e. V. setzen sich sozial-anwaltschaftlich für bedarfsgerechte soziale Leistungen ein. Ihre sozialen Einrichtungen, Dienste und Begegnungsorte leisten viel für den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit in der Gesellschaft. Sie wirken damit auch als Bollwerk der Demokratie. Ihre Arbeitsfähigkeit ist sicherzustellen. Projektförderung kann helfen, neue Ideen auszuprobieren. Aber soziale Arbeit erfordert Vertrauen, Beharrlichkeit und Verlässlichkeit. Und dies ist nicht allein durch befristete Projektmittel zu finanzieren. 

Der Paritätische will gemeinnützige soziale Dienste gestärkt wissen. Er tritt deshalb für einen gesetzlichen Vorrang gemeinnütziger Anbieter von Sozialleistungen ein.

Die 50 Vorschläge für eine bessere Gesellschaft finden Sie hier: Anregungen für Wahlprogramme

Kontakt

Katja Kipping
Geschäftsführerin, Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik

sozialpolitik@paritaet.org

@katjakipping

030 24636-303

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Arbeit und Beschäftigung Bildung Familie Thu, 21 Nov 2024 09:42:51 +0100
Neues Magazin des Gesamtverbands: Praktisch - Nützlich - Paritätisch https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30166&cHash=8493dc1105860ed73b443cb9aec4b54b

]]> Es gibt viele gute Gründe für den Paritätischen. Wir unterstützen unsere Mitglieder, wo es nur geht. Ob in Rechtsfragen, bei der Beschaffung von Geldern für Ihre Arbeit oder mit attraktiven Rabatten für Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Wer beim Paritätischen Mitglied ist, bekommt was! Daneben bieten wir als Verband eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen Werten von Offenheit, Vielfalt und Toleranz basiert, die in Zeiten des weltweiten Rechtsrucks immer wichtiger werden.

Klar ist: Wer beim Paritätischen Mitglied wird, entscheidet sich bewusst dazu. Und gerade weil durch ein allgemeines Spardiktat in den Landes- und Bundeshaushalten unsere Arbeit akut gefährdet wird und von Rechts oftmals in Frage gestellt wird, müssen wir immer wieder darauf hinweisen, wie wertvoll diese ist, Nicht zum Selbstzweck, sondern für die gesamte Gesellschaft.

Daher zeigen wir in diesem Magazin auf, was wir für unsere Mitglieder jeden Tag und mit vollem Einsatz leisten. Aber wir fragen natürlich auch nach, was unsere Mitglieder leisten und warum sie bei uns sind.

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Mitgliederangelegenheiten Tue, 19 Nov 2024 10:18:52 +0100
„Worauf warten wir noch?“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30167&cHash=84bba6f478343d7f7d173f2cd97abb1c

]]> Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft seit heute früh in einem 60-Sekunden-Film ein Gewalthilfegesetz. Der Clou: Erstmals beteiligen sich Männer an einem solchen Video!

Das ungewöhnliche Gemeinschaftsvideo ging am heutigen Dienstagvormittag auf allen relevanten Social-Media-Kanälen gleichzeitig online. Anlass war die Präsentation des Lagebildes "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" durch das Bundeskriminalamt im Beisein der Bundesinnenministerin und der Frauenministerin in der Bundespressekonferenz. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist in den letzten Jahren stets angestiegen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines umfassenden Gewalthilfegesetzes. Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, aber bislang nicht umgesetzt worden.

Jetzt gibt es 22 Personen (12 Männer, 10 Frauen) aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, die gemeinsam ein Gewalthilfegesetz fordern. Initiator ist Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband ist der größte Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in Deutschland. Gesicht zeigen außerdem Top-Manager*innen aus unterschiedlichsten Unternehmen. Das Spektrum reicht vom FC Bayern München über die Deutsche-Bank-Tocher DWS bis zu IKEA. Außerdem beteiligen sich Prominente aus Film und Fernsehen, darunter Ursula Karven, Marc-Uwe Kling, Uwe Ochenknecht und Natalia Wörner.

Das Video kann ab sofort hier angesehen werden!

Hintergrund
In Deutschland fehlen rund 14.000 Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die bestehenden Einrichtungen sind oft überlastet, mit langen Wartezeiten und unzureichenden Kapazitäten. Trotz bestehender Schutzstrukturen gibt es in Deutschland noch erhebliche Lücken im Hilfesystem. Nur ein Bundesgesetz kann diese Lücken schließen. Es muss die bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems bundeseinheitlich regeln und mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt verbinden.

Bis Ende 2025 muss ein solches Gesetz auf den Weg gebracht sein. Denn Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2017 völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Im Herbst 2022 hatte die vom Europarat beauftragte Expertenkommission GREVIO festgestellt, dass Deutschland der Gewaltschutzkonvention nicht gerecht wird. Die Bundesregierung ist deswegen aufgefordert, bis spätestens Ende 2025 nachzubessern.

Beteiligte Personen in der Reihenfolge ihres Auftretens im Video:

  • Ursula Karven, Schauspielerin
  • Eva Mattes, Schauspielerin
  • Ingo Abel, Schauspieler
  • Esra Karakaya, CEO und Gründerin von KARAKAYA TALKS
  • Sandra Stibale, Deputy Country Retail Manager IKEA Deutschland
  • Julia Monro, Autorin und Aktivistin für trans* Rechte und Selbstbestim-mung
  • Dr. Michael Diederich, Finanzvorstand und stellv. Vorstandsvorsitzender der FC Bayern München AG
  • Mercy Dorcas Otieno, Schauspielerin
  • Marc-Uwe Kling, Liedermacher, Kleinkünstler, Regisseur und Autor
  • Uwe Ochsenknecht, Schauspieler
  • Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS Kinderdorf
  • Dr. Stefan Hoops, Vorsitzender der Geschäftsführung der DWS KGaA
  • Benito Bause, Schauspieler und Sänger
  • Luis Hanemann, Digitalunternehmer und Impact Investor
  • Kenza Ait Si Abbou Lyadini, Vorstand Fiege AG
  • Dr. Rainer Esser, Geschäftsführer ZEIT-Verlagsgruppe
  • Marek Erhardt, Schauspieler
  • Scumeck Sabottka, Geschäftsführer der Berliner Konzertagentur MCT
  • Bernhard Fischer-Appelt, Gründer und Inhaber der Agenturgruppe Fi-scher-Appelt
  • Natalia Wörner, Schauspielerin
  • Janina Kugel, Multiaufsichtsrätin und Senior Advisor
  • Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband

Kontakt
Claudia Cornelsen
Pressesprecherin

pr@paritaet.org

030 24636-305

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Tue, 19 Nov 2024 10:12:05 +0100
Jetzt noch online am Bayerischen Aktionsplan QUEER beteiligen! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30168&cHash=9841cbb931065c99ebeffe247b6c4ab0

]]> Das Beteiligungsverfahren für den Bayerischen Aktionsplan QUEER wird mit dem Ziel umgesetzt, Maßnahmen zu formulieren, welche die Lebenssituation von LSBTIQA+-Menschen in Bayern nachhaltig verbessern.

Es haben sich bereits in den vergangenen Monaten verschiedenste Akteur*innen über unterschiedliche Formate beteiligt und ihre Ideen formuliert. Diese können jetzt bis Ende November online weiterentwickelt werden. Hierbei handelt es sich um die letzte Möglichkeit an potenziellen Maßnahmen für einen Bayerischen Aktionsplan QUEER mitzuwirken, bevor die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens an das Bayerische Sozialministerium übergeben werden. Das StMAS wird dann im kommenden Jahr maßgeblich mit Hilfe dieser Ergebnisse einen Entwurf für einen Aktionsplan ausarbeiten.

Hier kommen Sie zur Beteiligung: https://aktionsplan-queer.bayern/  

Sie können uns aktiv unterstützen, indem Sie Kommentare einbringen sowie den Aufruf innerhalb Ihrer Organisationen, Ihrem Freund*innenkreis, ihrer ehrenamtlichen Struktur, etc verbreiten, um so möglichst viele Interessierte für die finale Chance zur Beteiligung erreichen. 

Quelle: Bayerischer Jugendring (BJR) / Projekt für das Beteiligungsverfahren zum „Bayerischen Aktionsplan QUEER“

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Queer Fri, 15 Nov 2024 14:19:15 +0100
Ausstellung im H-TEAM e.V. Comicwettbewerb zum Thema "Geduld" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30252&cHash=9f6c3b6d70a27db66394a23d0b82d001

]]> 2024 fand der H-TEAM Kunstwettbewerb im Zeichen des Themas „Geduld“ statt. Das Wort Geduld (auch altertümlich: Die Langmut) bezeichnet die Fähigkeit zu warten oder etwas zu ertragen. Oft gilt Geduld als eine Tugend; ihr Gegenteil ist die Ungeduld. Als geduldig erweist sich, wer bereit ist, mit ungestillten Sehnsüchten und unerfüllten Wünschen zu leben oder diese zeitweilig bewusst zurückzustellen. Diese Fähigkeit ist eng mit der Fähigkeit zur Hoffnung verbunden. Geduldig ist auch, wer Schwierigkeiten, Leiden oder lästige Situationen mit Gelassenheit und Standhaftigkeit erträgt (Quelle Wikipedia). „Geduld ist eine Tugend“, „Geduld ist die Krone des Lehrenden“, „Geduld bringt Rosen“, „Geduld ist der Schlüssel zur Freude“, „Geduld führt zu innerer Ruhe“. Es gibt viele Sprichwörter und Geduld ist bei unserer täglichen Arbeit beim H-TEAM ein wichtiges Thema bei der Hilfe für Menschen in Not in München seit 1990. Geduld brauchen unsere Klienten mit sich selbst und mit uns, da die Hilfen nicht gleich so wirken wie man es sich oftmals wünschen würde. Wir möchten mit unserem Wettbewerb auf diese Situation aufmerksam machen und alle Beteiligten zum Nachdenken und Diskutieren anregen. Die Kunstschaffenden haben dazu tolle Vorlagen geliefert. Teilgenommen haben insgesamt 81 Künstlerinnen und Künstler aus Deutschland, Österreichund der Schweiz. Dank der Spendengeber BISS, SZ Gute Werke e.V., Stiftung Antenne Bayern, Bürgerstiftung München und Sparda Bank München konnten 18 Einreichungen prämiert werden. Zudem wurden 11 Sonderpreise an Kinder und Jugendliche vergeben. Der Jury fiel die Wahl nicht immer leicht. Alle eingereichten Werke zeigen auf sehr unterschiedliche Weise wie das Thema Geduld in eindrucksvoller Weise dargestellt werden kann. Die Jury bestand aus: • Peder W. Strux (Freischaffender Künstler & Vorstand Paul Klinger Künstlersozialwerk) • Franz Eder (Münchner Turmschreiber & Karikaturist) • Sandra Geisler (Geschäftsführende Vorständin SZ Gute Werke e.V.) • Sanne Kurz (MdL, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) • Dirk Walter (SMART & NETT | Veronika Peschkes und Dirk Walter GbR) • Lothar Witt (Comicaze e.V.) • Torsten Sowa (Öffentlichkeitsarbeit, H-TEAM e.V.) Der erste Preis in Höhe von 1.500€ ging an das Comicwerk von Stefan Lauer „Neun10“ aus Mainz . Der zweite Preis mit 1.000€ ging an Michael Hacker „Geduldsfäden“ aus Wien. Der dritte Preis mit 500€ ging an Deli Straußberger „Geduld schmerzt“ aus Nürnberg. Die vierten Preise mit jeweils 200€ ging an 15 weitere Künstlerinnen und Künstler. Herzlichen Glückwunsch auch an dieser Stelle an alle Gewinner und vielen Dank an alle Künstlerinnen und Künstler für die zahlreichen Einreichungen und an die Jury, an die Sponsoren und Unterstützer. Hinweis: Der Eintritt ist für alle Veranstaltungen frei. Spenden gehen an den Soforthilfefonds für Münchner Bürger in Not. Wir freuen uns auf Sie! Ort: H-TEAM e.V., Plinganserstraße 19, 81369 München (S- und U- Bahn Harras) Hinweis: Comicausstellung „Geduld“ im H-TEAM e.V. Bis mindestens 31. März 2025 ist die Ausstellung im H-TEAM zu sehen. Die Besichtigung der Ausstellung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich 089-7473620, bitte bei Torsten Sowa anmelden. Kontakt: H-TEAM e.V. Torsten Sowa, Öffentlichkeitsarbeit Plinganserstraße 19, 81369 München Tel. 089/7473620, Fax 089/7470663 E-Mail: torsten.sowa@h-team-ev.de

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Thu, 14 Nov 2024 16:13:44 +0100
Statement zum Ampel-Aus https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30093&cHash=e0641beab0b91fa8725e7e7f047a326a

]]> Das Ampel-Aus bietet die Chance, dass die Politik die Lösung der wichtigen, aber bislang durch parteipolitische Streitereien blockierten Zukunftsaufgaben in Angriff nimmt wie die Sicherung der Renten, die Bekämpfung der Kinder- und Altersarmut oder die sozial-ökologische Klimawende.

Die demokratischen Parteien sind gefordert, schnellstmöglich den Bundeshaushalt 2025 zu verabschieden und damit den unsicheren, wirtschaftlichen Schwebezustand zu beenden. Denn mit einem nicht verabschiedeten Haushalt wissen die Träger der bundesgeförderten sozialen Einrichtungen und Dienste nicht, wie es finanziell im kommenden Jahr für sie weitergeht. Freiwilligendienste und Projekte wie die der Demokratieförderung oder der Jugend- und Migrationsberatung sind betroffen und gefährdet. Und wir wissen: Wenn ein Angebot einmal abgebaut oder reduziert wurde, kommt es nicht mehr wieder.

Wenn notwendige soziale Unterstützung und Beratungsangebote wegbrechen, sehen sich Menschen alleingelassen. Zudem erschüttert soziale Unsicherheit Vertrauen in staatliches Handeln und letztlich in unsere Demokratie. Nur ein Sozialstaat mit armutsvermeidenden sozialen Sicherungssystemen und einem verlässlichen Angebot sozialer Einrichtungen garantiert eine funktionierende Demokratie.

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Presse Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Freiwilligendienste Ältere Menschen Kinder und Jugend Klimaschutz Migration und Flucht Fri, 08 Nov 2024 12:41:48 +0100
Bundestagsmitglied Bernd Rützel besucht den Jugendmigrationsdienst (JMD) Aschaffenburg-Miltenberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30092&cHash=4b614c662cea289e57765e35556b43e4

]]> ]]> Die Mitarbeitenden des JMD Aschaffenburg freuten sich am 29.10. über den Besuch des Bundestagsabgeordneten der SPD für den Wahlkreis Main-Spessart- Miltenberg, Bernd Rützel. Er brachte neben seinem Mitarbeiter Florian Sauer die Vorsitzenden des Stadtverbandes der SPD, Sophie Peter und Manuel Michniok sowie den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Kreistag Aschaffenburg, Wolfgang Jehn, mit.

Der JMD ist ein bundesgefördertes Angebot der Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Deshalb ist es den Mitarbeiter*innen des JMD ein beständiges Anliegen, die Bundespolitiker*innen über die Arbeit vor Ort in ihren Wahlkreisen und somit auch die Verwendung von Haushaltsmitteln zu informieren.

Neben Informationen über Aufbau und Strukturen der bundesweiten JMD vermittelten die Kolleg*innen viele praktische Beispiele über die Integrationserfolge des JMD Aschaffenburg- Miltenberg. Es wurden aber auch die gesamtgesellschaftlichen Stolpersteine auf dem Weg zu gelingenden Integrationsbiographien benannt. Bernd Rützel und seine Begleiter*innen stellten immer wieder interessierte Nachfragen, sodass ein reger Austausch zustande kam.

Das JMD- Team machte deutlich, dass durch ausreichende finanzielle Förderung in die Integration junger Menschen investiert werden muss, um den Elan der Jugendlichen in erfolgreiche Biographien umsetzen zu können und um gesellschaftliche Spannungen zu vermeiden. Der Bundestagsabgeordnete sagte zu, sich in den anstehenden Haushaltsberatungen für eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsangebote einzusetzen.

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Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Fri, 08 Nov 2024 12:15:19 +0100
JMD-Aktionstag in Würzburg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29868&cHash=2acec03086b38f2ffb3732a9f8614cb0

]]> ]]> Der Paritätische in Unterfranken hatte im Herbst 2024 im Zuge der bundesweiten Aktionswoche der Jugendmigrationsdienste (JMD) die Parlamentarische Staatssekretärin des BMFSFJ und Mitglied des Bundestages Ekin Deligöz, den Landtagsabgeordneten Patrick Friedl zusammen mit weiteren Vertreter*innen der Grünen zu Gast. In einer Gesprächsrunde mit Mitarbeitenden des JMD sowie Geschäftsführerin Kathrin Speck und dem Paritätischen Landesfachreferenten für Migration Andreas Selig wurde der steigende Bedarf erörtert.

Ziel war es, den Gästen Einblicke in die Arbeit zu geben und sich für eine bessere Finanzierung in den kommenden Jahren einzusetzen. Die Zahl der Ratsuchenden ist seit 2023 mit mehr als 130.000 Ratsuchenden im Bundesgebiet Deutschland so hoch wie nie zuvor gewesen. Auch vor Ort ist der Bedarf an Beratung kontinuierlich gestiegen. Steigende Personal- und Sachkosten und die hohe Inflation machen es sehr schwer, den Status quo bei der Beratung zu erhalten und Gruppenangebote wie zum Beispiel Kursen zum Sprach- und Kommunikationstraining an Schulen wie der Mönchbergschule aufrecht zu erhalten.

Neben verschiedenen Projekten und Angeboten berät und unterstützt der Jugendmigrationsdienst in den Landkreisen Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart junge Menschen mit Migrationshintergrund. Die Ratsuchenden werden dabei in Krisenzeiten und bei der Lebensbewältigung beispielsweise dem Finden einer geeigneten Schule, einer Ausbildung, eines Studienplatzes, bei Aufenthaltsfragen oder Integration in die Gesellschaft begleitet. Die JMD unterstützen junge Menschen in ihren Lebenswelten mit einem breiten Angebot in Form von Fachkenntnissen, einem großen Netzwerk und vielen Erfahrungen. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur sozialen Teilhabe junger Erwachsener, zur Gewinnung von Fachkräften und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Auch das an den JMD angeschlossene Projekt der Respekt Coaches in Schweinfurt wurde vorgestellt. Das Projekt bietet Gruppenangebote an Schulen an, um das Demokratieverständnis und Selbstbewusstsein der Schüler*innen zu fördern und sie somit zu befähigen, Extremismus präventiv entgegenzutreten.

Es wurde deutlich gemacht, dass in einer Zeit, in der einerseits in vielen Bereichen Arbeitskräfte und Auszubildende gesucht werden, in der andererseits Ressentiments und die Spaltung der Gesellschaft zunehmen, die Jugendmigrationsdienste und das Präventionsprogramm Respekt Coaches gestärkt werden müssen.

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Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Fri, 08 Nov 2024 09:06:00 +0100
Geschichtsquiz https://www.paritaet-bayern.de//verband/100-jahre-paritaetischer-in-bayern/geschichtsquiz

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Themen Pari100 Thu, 07 Nov 2024 17:19:25 +0100
Dokumentation des pro familia Webinars „Zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen im Kontext von Schwangerschaft“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30085&cHash=387fb260b9319dd1812d2b7ebeb845bd

]]> In der untenstehenden Dokumentation des dreistündigen Webinars sind die Inhalte der drei Inputs sowie der Diskussion aufgearbeitet. Die drei Referierenden Ulrike Haase, Hannelore Sonnleitner-Doll und Anke Rohde haben über die gynäkologische und geburtshilfliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen gesprochen. Dabei sind Barrieren und Forderungen für eine bessere Versorgung sichtbar geworden. Ebenso gab es viele Tipps für Fachkräfte wie sie ihre Berufspraxis barrierefreier gestalten können.

Zum Projekt:

Der Zugang zu angemessener gesundheitlicher Versorgung für Schwangere und Gebärende ist ein Menschenrecht und hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität von gebärenden Personen sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe. Das deutsche Gesundheitssystem ist von einem stetigen Personalmangel, Hierarchiestrukturen und einer enormen Arbeitsbelastung der Fachkräfte geprägt. Immer wieder berichten Fachkräfte und Personen, die eine Geburt erlebt haben, von mangelnder Versorgung, Gewalterfahrungen und Diskriminierung in der Schwangerenversorgung oder unter der Geburt. Besonders betroffen sind marginalisierte und minorisierte Personen, wie beispielsweise Black, Indigenous, People of Colour (BIPoC), trans*, inter* und andere queere Personen, Menschen, die in Armut leben, und Menschen mit Sprachbarrieren, Beeinträchtigungen oder Erkrankungen.

Das Projekt „Selbstbestimmung und Vielfalt in der Geburtshilfe“ des pro familia Bundesverbands, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, möchte dem entgegenwirken. Verschiedene Veranstaltungen sollen Fachkräften der Schwangerenversorgung, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung sowie jungen Engagierten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) die Möglichkeit bieten, sich entsprechend einer reproduktiven Gerechtigkeit zu informieren. Das Projekt zielt darauf, vielfältige Bedarfe sichtbar zu machen und eine Debatte anzustoßen, um Fachkräfte zu sensibilisieren, so dass Gebärenden trotz struktureller Herausforderungen mehr Selbstbestimmung unter der Geburt ermöglicht, Gewalt im Geburtsumfeld reduziert und der Weg zu einer menschenrechtskonformen Geburtshilfe geebnet wird.

Projektlaufzeit: 01.03.2023 - 31.12.2024

Alle Veranstaltungen des Projekts werden dokumentiert, so dass Fachkräfte rund um die Geburt langfristig auf die Inhalte, Perspektiven und Anregungen der Expert*innen zugreifen können.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Familie Frauen und Mädchen Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Thu, 07 Nov 2024 15:02:00 +0100
Inklusionspreis des Bezirks Unterfranken für den Verein Würzburg KUlturS https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30081&cHash=e7c076bb766618f2db82119b916524ae

]]> ]]> Unsere gerade erst neu aufgenommene Mitgliedsorganisation Würzburg KUlturS e.V. wurde für ihr Projekt „Inklusive Akademie“ mit dem Inklusionspreis des Bezirks Unterfranken ausgezeichnet. Die Inklusive Akademie veranstaltet Workshops und Kurse im Bereich Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung, Kinder mit Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund und Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Dadurch soll die Auseinandersetzung mit der eigenen Kreativität ermöglicht und künstlerische Fähigkeiten gefördert werden.

Viele tolle Ideen wurden hier schon umgesetzt: Theater-Workshops, die Gestaltung von Graffitiwänden, Tanz- und Musikprojekte, Bildhauerei und vieles mehr. Häufig finden diese Workshops in Kooperation mit unterschiedlichen Schulen statt. Nachdem das Projekt anfangs nur auf Würzburg beschränkt war, konnte es mittlerweile auch auf Schweinfurt ausgeweitet werden.

Wir gratulieren ganz herzlich!

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Region Unterfranken Familie Inklusion Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Thu, 07 Nov 2024 14:11:05 +0100
Kampagne "Stoppt Gewalt gegen Frauen - JETZT! Die Ampel darf ihr Versprechen nicht brechen" des Deutschen Frauenrats https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30086&cHash=7f095728b65889fe153e397c9ab1880b

]]> Der Paritätische Gesamtverband fordert das Gewalthilfegesetz und unterstützt die Kampagne „Stoppt Gewalt gegen Frauen – JETZT! Die Ampel darf ihr Versprechen nicht brechen“. Die Petition des Deutschen Frauenrats kann über untenstehenden Link unterstützt werden.

Unterzeichnet haben die Petition bereits zahlreiche Fachverbände darunter z.B.: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Katja Grieger und Katharina Göpner (Co-Geschäftsführung) wie auch Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Wir freuen uns, wenn Sie die Kampagne unterstützen sowie die Informationen an Ihre Netzwerke und Interessierten weiterleiten.

Quelle: Bayerischer Landesfrauenrat

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Frauen und Mädchen Tue, 05 Nov 2024 15:56:00 +0100
#ZamGehtWas: Jahrhundertfeier https://www.paritaet-bayern.de//verband/100-jahre-paritaetischer-in-bayern/jahrhundertfeier

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Themen Pari100 Tue, 05 Nov 2024 13:16:24 +0100
Bürgergeld: Paritätischer fürchtet Verschärfungen des Hartz IV-Strafsystems https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30046&cHash=694d1b91677c949da56fb95081859084

]]> Die von der Bundesregierung geplante Reform des Bürgergeldes im Rahmen des sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetzes“ stößt beim Paritätischen Gesamtverband auf scharfe Kritik. Der Wohlfahrtsverband kritisiert besonders die geplanten Verschärfungen und Sanktionsmöglichkeiten im Gesetzesentwurf. 

„Mit den geplanten massive Kürzungen der Beschäftigungsförderung und einer drastischen Verschärfung des Melde- und Sanktionssystems betreibt die Bundesregierung eine Rückabwicklung des Bürgergeldes. Das ist sozial- und beschäftigungspolitisch falsch”, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Bundesregierung plant, bereits einfache Terminversäumnisse scharf zu sanktionieren. Sogenannte Meldeversäumnisse sollen mit einer dreimonatigen, dreißigprozentigen Kürzung des Existenzminimums bestraft werden. Der Paritätische kritisiert auch, dass die sogenannte Karenzzeit, in denen neu auf Bürgergeld angewiesene Menschen keine Angst vor dem Verlust kleinerer Ersparnisse haben müssen, auf ein halbes Jahr verkürzt werden soll: “Die Karenzzeiten sind ein unbürokratisches Erfolgsmodell, von dem etwa Familien und Selbstständige mit kurzfristigen Auftragseinbrüchen profitieren. Sie zu verkürzen, erzeugt Angst und schafft unnötige, neue Bürokratie”, so Dr. Joachim Rock anlässlich der heutigen Ausschussanhörung zum geplanten Gesetz im Deutschen Bundestag.  

Die geplanten Maßnahmen weisen nach Überzeugung des Paritätischen in die falsche Richtung: „Alle angekündigten Maßnahmen schaffen nicht einen qualifizierten Arbeitsplatz mehr, schüren aber weiterhin Vorurteile gegen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld“, so Dr. Rock. Nach den eigenen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nur wenige 1000 Fälle, in denen aus verschiedenen Gründen konkrete Jobangebote nicht angenommen wurden, bekannt. Bei 5,4 Millionen Bürgergeldbeziehenden fallen diese kaum ins Gewicht.

Die Realität sehe ganz anders aus, so der Hauptgeschäftsführer. „Wer Bürgergeld bezieht, ist vielleicht arbeits- aber häufig nicht beschäftigungslos. Hunderttausende Menschen sind sogenannte ‚Aufstocker‘, deren Gehalt zum Leben nicht reicht. Viele sind auch in einer privaten Pflegesituation und ebenfalls viele sind erkrankt und können nicht arbeiten“, so Rock. Hier bräuchte es Maßnahmen, um die Menschen in gute Arbeit zu führen, aber kein neues Strafsystem. „Und jemanden unter das Existenzminimum zu drücken, weil er oder sie mal einen Termin bei der Arbeitsagentur verpasst, ist zutiefst unsozial“, kritisiert Rock. 

Dr. Joachim Rock wird heute als Sachverständiger in einer Anhörung zum Gesetzesentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag sprechen. Eine ausführliche Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands finden Sie unter folgendem Link.

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Presse Soziale Teilhabe und Armut Mon, 04 Nov 2024 14:42:43 +0100
„Eine stabile Demokratie braucht eine verlässliche soziale Infrastruktur“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30020&cHash=4a26344da372c8e0811712eaebfdacb3

]]> #ZamGehtWas – gemeinsam für ein gutes Leben: Unter diesem Motto hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in Bayern am Donnerstag seinen 100. Geburtstag in der Allerheiligen-Hofkirche in München mit vielen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und seinen Mitgliedsorganisationen gefeiert. Bei der Veranstaltung wurde einmal mehr deutlich: Die soziale Arbeit ist als Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts wichtig wie nie.

Die soziale Lage der Menschen verbessern: Das war der sozialpolitische Anspruch von Luise Kiesselbach bereits vor 100 Jahren, neben der individuellen Hilfe für die Menschen. Die bekannte Frauen- und Sozialpolitikerin hat den Verband 1924 gegründet. Die Idee der Parität, die Gleichwertigkeit aller Menschen, war von Anfang an handlungsleitend für den Verband und ist es bis heute. Darauf wies Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, bei ihrer Begrüßung hin und betonte die Bedeutung der sozialen Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie: „Die sozialen Einrichtungen sind es, die Menschen in unterschiedlichen, oft sehr schwierigen Lebenssituationen begleiten und unterstützen. Sie sind es, die den Menschen Halt geben und damit Vertrauen in Staat und Demokratie schaffen – weil Menschen eben nicht alleine gelassen werden, Eine verlässliche soziale Infrastruktur ist immer auch eine Investition in eine stabile Demokratie.“

Sozialministerin Ulrike Scharf überbrachte die Glückwünsche der Bayerischen Staatsregierung und würdigte die Rolle des Paritätischen für die soziale Landschaft im Freistaat: „Der Paritätische ist seit 100 Jahren Stabilitätsanker für das Miteinander und unser Wertegerüst in Bayern. Das Gemeinwohl steht immer im Vordergrund. Wer sich wie der Paritätische für andere einsetzt, stärkt nicht nur den Zusammenhalt, sondern auch unsere Demokratie. Für mich als Bayerische Sozialministerin ist der enge Schulterschluss mit Ihnen wichtig. Sie sind ein verlässlicher Partner und treuer Verbündeter im Einsatz für unsere Heimat. Zu Ihrem großen Jubiläum gratuliere ich Ihnen ganz herzlich.“

Auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, hob in seiner Festrede hervor, dass „in einer Zeit wachsender Disparitäten das soziale und gemeinnützige Engagement des Paritätischen Bayern wegweisend“ sei. „An den Interessen der Menschen ausgerichtete Dienstleistungen, innovative politische Konzepte und der Einsatz für Menschen, die der Unterstützung bedürfen, zeichnen ihn aus.“ Der Paritätische Bayern arbeitete so für Vielfalt und Inklusion, für Demokratie und Zusammenhalt. „Sein Auftrag ist nach 100 Jahren aktuell wie lange nicht.“

Das kulturelle Rahmenprogramm der Jahrhundertfeier wurde aus dem Kreis der Mitglieder des Paritätischen gestaltet. Begleitet werden die Jubiläums-Feierlichkeiten von einer Mitmach-Aktion, ebenfalls unter dem Motto #ZamGehtWas: Gemeinsam mit Mitarbeiter*innen, Einrichtungen und Diensten sowie Mitgliedsorganisationen will der Paritätische in Bayern im Jubiläumsjahr nicht nur feiern, sondern auch den Wert sozialer Arbeit die Gesellschaft sichtbar machen.

Anlässlich seines Jubiläums hat der Verband außerdem einen Blick in seine Geschichte geworfen: Über ein Jahr lang hat die Agentur Neumann & Kamp Historische Projekte im Auftrag des Verbands dessen Geschichte von externen Historiker*innen erforscht. Sie haben Archive aufgesucht, historische Dokumente und Fachliteratur gesichtet und mit vielen Zeitzeug*innen gesprochen. Entstanden ist ein Geschichts-Wiki des Paritätischen in Bayern mit historischen Meilensteinen, Informationen rund um die Themen, die der Paritätische in 100 Jahren bewegt hat, sowie Portraits von Menschen aus der Verbandsgeschichte.

Der Paritätische in Bayern prägt seit einem Jahrhundert maßgeblich die soziale Landschaft in Bayern mit. Dem Verband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen mit 71.000 Beschäftigten angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Sie einen die Werte Toleranz, Offenheit und Vielfalt. Der Paritätische in Bayern ist selbst Träger sozialer Einrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Wir werden 100!
Geschichts-Wiki

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem Interview mit Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik, zu folgenden Themen:

  • Gesellschaft unter Druck: Warum eine bröckelnde soziale Infrastruktur die Demokratie nachhaltig gefährdet
  • Knappe Ressourcen und Fachkräftemangel: Was braucht die soziale Infrastruktur, um auch in der Zukunft zu funktionieren?
  • Freie Wohlfahrtspflege in Bayern: Die Rolle des Paritätischen bei der der Gestaltung der gesellschaftlichen Transformation
  • Der Beitrag des Paritätischen zur sozialen Infrastruktur/Daseinsvorsorge im Freistaat

Ansprechpartnerin
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

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Presse Aus dem Landesverband Der Paritätische Pari100 Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 25 Oct 2024 14:32:12 +0200
Engagementstiftung bietet Online-Trainings für Video-Inhalte an https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30010&cHash=74e71464c9c6adbfae827fe761e07aad

]]> Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet in Kooperation mit YouTube kostenlose Fortbildungen zum Erstellen und Veröffentlichen von Online-Videos an.

Videos auf Plattformen wie YouTube können dabei unterstützen, Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit für das eigene Engagement zu bekommen. Auch potentielle Ehrenamtliche können so erreicht werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/dsee-meets-youtube-online-trainings-fuer-engagierte/?utm_source=phineo-nl&utm_medium=email&utm_campaign=mailing-192024#toggle-id-6

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 24 Oct 2024 15:30:00 +0200
Neue Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30009&cHash=cdf0eee8cc0e15dceb4aabfd05bfbd92

]]> Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.

Die Änderungen erleichtern die Beantragung von Fördermitteln und bauen bürokratische Hürden ab.. Eine weitere zentrale Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie seit 01.01.2022 auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine.

Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 1. Februar 2025 möglich.

https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024

Weitere Informationen und Kontakt für Beratung:

https://www.klimaschutz.de/de/beratung

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Thu, 24 Oct 2024 15:16:00 +0200
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30014&cHash=415722b89f480e415ce87f5054306839

]]> Familien sind zentral für das Aufwachsen von Kindern. Sie bieten Schutz und spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der intellektuellen, emotionalen und körperlichen Entwicklung und ebnen Kindern damit den Weg ins Leben. Kinder lernen in der Familie zentrale Grundlagen für das soziale Miteinander und demokratische Grundkompetenzen. Die in Familien geleistete Fürsorge kommt dabei sowohl ihren Mitgliedern als auch der Gesellschaft als Ganzes zugute. Nicht zuletzt leisten Familien in gesellschaftlichen Krisen einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, wenngleich sie in ihrer Erziehungs- und Fürsorgeverantwortung gleichzeitig verstärkt herausgefordert werden.

Familie ist überall dort, wo generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernommen wird, sei es als Zweieltern-, als Einelternfamilie, Patchwork- oder Regenbogenfamilie.

Zentrale Unterstützung erfahren sie dabei durch Angebote der Familienförderung nach § 16 SGB VIII, wie Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung. Diese Angebote adressieren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen, bieten Beratung, vermitteln Wissen und Fähigkeiten und fördern über Vernetzungsangebote den Austausch untereinander. Sie bieten Familien außerdem eine Erholung von alltäglichen Herausforderungen sowie Raum für gemeinsame Zeit. Familienförderung stärk somit insbesondere die Selbsthilfepotenziale von Familien.

Aus § 16 SGB VIII ergibt sich eine Verpflichtung der Kommunen – als öffentlicher Träger der Jugendhilfe – zur Bereitstellung und Weiterentwicklung einer solchen Angebotsstruktur.1 Dies ist Ausdruck der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern.

Im Folgenden formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen zum Finanzierungsrahmen sowie zur strukturierten Planung und Weiterentwicklung dieser Angebotsstruktur.

Die Empfehlungen richten sich vor allem an Entscheidungsträger/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um auf den verbindlichen Charakter der Rechtspflicht des § 16 SGB VIII hinzuweisen und die Familienförderung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu stärken.

Inhalt:

  1. Familien fördern – Kinder stärken – alle Familien brauchen Unterstützung
    1. Herausforderungen für Familien
    2. Familienförderung nach §16 SGB VIII – der Anspruch auf Unterstützungund der Mehrwert für die Gesellschaft
  2. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Struktur und der Angebote der Familienförderung
    1. Weiterentwicklung der Struktur der Familienförderung
    2. Weiterentwicklung der Angebote

Das vollständige Papier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Thu, 24 Oct 2024 14:51:38 +0200
Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30012&cHash=3b8d3983f049fbd94ebb06460f0c4fef

]]> Die entsprechende Förderrichtlinie wurde in neuer Fassung vom Bayerischen Sozialministerium veröffentlicht.

Jugendsozialarbeit an Schulen soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Sie ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt.

Die staatliche Förderung erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit ist die Hälfte eines Vollzeitäquivalents.

Wesentliche Änderungen zur bisherigen Förderung:

  • Gruppenangebote können die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ergänzen
  • Ein aktuelles Handbuch unterstützt das sozialpädagogische Handeln:

https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung/jugendsozialarbeit/jas_handbuch/8/

Link zur veröffentlichten Förderrichtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/481/baymbl-2024-481.pdf

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Thu, 24 Oct 2024 13:05:00 +0200
Luise-Kiesselbach-Preis für Carmen und Peter Nüßlein vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29984&cHash=b3ab122926d9dfa2139987b042449977

]]> Auf dem Bild stehend von links: Landrat Dr. Alexander Legler, Barbara Mergenthaler, Vorsitzende des Bezirksausschusses, Kathrin Speck, Geschäftsführerin Paritätischer Wohlfahrtsverband, Carmen Nüßlein, Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund, Landtagsabgeordnete Martina Fehrer, Judith Faltl, Geschäftsführerin Berufsförderungswerk Würzburg. Vorne sitzend: Peter Nüßlein, Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund]]> Seit 2008 verleiht der Paritätische in Bayern in regelmäßigen Abständen den Luise-Kiesselbach-Preis in Erinnerung an seine Gründerin an Mitgliedsorganisationen und deren ehrenamtlich und freiwillig Engagierte. Mit dem Preis werden individuelle Lebensleistungen ebenso ausgezeichnet wie besonders innovative Organisationen und Projekte. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB), Bezirksgruppe Unterfranken Aschaffenburg-Miltenberg wurde dieser Preis in der Kategorie Lebenswerk nun an Carmen und Peter Nüßlein übergeben.

Carmen und Peter Nüßlein sind als Bezirksgruppenleitung und dessen Stellvertretung und als ehrenamtliche Berater seit Jahrzehnten im BBSB engagiert. Die Bezirksgruppe Aschaffenburg-Miltenberg mit ihren 400 Mitgliedern ist für beide zu einer großen Familie geworden.

Sie haben unzähligen Menschen wieder zu neuem Lebensmut verholfen und sie auf ihrem Weg der Behinderungsbewältigung begleitet. Blindengeldanträge, Behindertenausweis, Arbeitsplatzgestaltung, Wiedersprüche gegenüber der Krankenkasse oder der Umgang mit Hilfsmitteln: Die Beratung von blinden und sehbehinderten Menschen und ihren Angehörigen in der Beratungsstelle „Blickpunkt Auge“ sage ihm am meisten zu, erzählt Peter Nüßlein. Es sei ein Geschenk, wenn die Menschen nach der Beratung glücklich sind und er helfen konnte. Die Beratung durch andere Betroffene sei einfach viel wert und durch nichts zu ersetzen.

Ausflüge, Infoveranstaltungen und vor allem die geselligen Kaffeenachmittage, die sie organisiert, sind dagegen Carmen Nüßleins Metier. Zahlreiche Ideen und neue Angebote hat sie über die Jahre entwickelt, eingeführt und selbst betreut. Einige Beispiele sind: Jährliche Mehrtagesausflüge mit einem Seniorenclub sehender Menschen im In- und Ausland, Besuch von Sinnes- Duft- und Tastgärten, ein monatliches akustisches Mitgliedermagazin "Info aktuell", Kaffeenachmittage, Tageswanderungen, Infostände, Informationsbesuche in Schulklassen und Altenpflegeschulen, und vieles mehr. Miteinander Zeit verbringen, sich austauschen, neue Leute kennenlernen, zusammen singen - das alles sei wichtig, um nicht in ein Loch zu fallen oder den Kontakt zu anderen zu verlieren, sagt sie.

Überreicht wurde der Preis im Rahmen der Jubiläumsfeier von der Vorsitzenden des Paritätischen in Unterfranken, Barbara Mergenthaler und Bezirksgeschäftsführerin Kathrin Speck, die in ihrer Laudatio das hohe ehrenamtliche Engagement und die vielen kreativen Ideen der beiden Ausgezeichneten würdigten.

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Unterfranken Zivilgesellschaft und Demokratie Wed, 23 Oct 2024 10:48:15 +0200
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Projekte im ländlichen Raum https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29977&cHash=894a636dfe65f4a9eb6171bda0912723

]]> Mit der sogenannten „Mikroförderung“ unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Vorhaben zur Gewinnung und Bindung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch der Aus- und Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen vor Ort wird gefördert.

Ehrenamtlich getragene Organisationen im ländlichen Raum können bis zu 2.500 Euro (Eigenanteil 10 Prozent) beantragen.

Laut DSEE können voraussichtlich ab dem 11. November 2024 Förderanträge für das Jahr 2025 angelegt und eingereicht werden.

Mehr Informationen unter

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Am 11. November 2024 (17.00 bis 18.15 Uhr) stellt die DSEE das Programm online vor:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/dseeinformiert-mikrofoerderprogramm-2/

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 22 Oct 2024 17:11:40 +0200
Zivilgesellschaftlicher Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29976&cHash=ca1fba09059a89c5937e16c1a7776a83

]]> Am 17.10.2024 wurde ein zivilgesellschaftlicher Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland vorgestellt. Er ist eine Reaktion auf den im April vorgestellten Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 Verbände und Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt.

Zu den Verbänden zählen:

  1. pro familia Bundesverband
  2. Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  3. Deutscher Frauenrat
  4. Doctors for Choice Germany
  5. medica mondiale e.V.
  6. Zentralrat der Konfessionsfreien
  7. Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
  8. Amnesty International Deutschland
  9. DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  10. TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.
  11. UN Women Deutschland e.V.
  12. ver.di
  13. Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
  14. Giordano Bruno Stiftung
  15. AWO Bundesverband e.V.
  16. Pro Choice Deutschland e.V.
  17. Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
  18. Institut für Weltanschauungsrecht
  19. Women on Web International
  20. Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  21. Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS)
  22. Centre for Feminist Foreign Policy
  23. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Berlin
  24. Medical Students for Choice e.V.
  25. Familienzentrum Berlin e.V. – BALANCE
  26. Sozialdienst muslimischer Frauen

Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.

Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen. Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.

Der Paritätische begrüßt diesen Vorstoß grundsätzlich, einen konkreten Vorschlag vorzulegen und damit die Gesetzgebungsdebatte weiter anzuregen, ist jedoch in Bezug auf die Fristenregelung verbandlich anders aufgestellt. Auch der Paritätische fordert die Regierungsfraktionen auf, endlich aktiv zu werden und die Neuregelung endlich anzugehen. 

Der Paritätische Gesamtverband ist seit diesem Jahr Mitglied im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS).

Der Gesetzentwurf sowie die Paritätische Positionierung können untenstehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Frauen und Mädchen Tue, 22 Oct 2024 14:42:05 +0200
Geschichts-Wiki des Paritätischen http://www.wiki.paritaet-bayern.de

]]> ]]> Über ein Jahr lang hat der Paritätische in Bayern seine 100-jährige Geschichte von externen Historiker*innen der Agentur Neumann & Kamp Historische Projekte erforschen lassen. Sie haben Archive aufgesucht, historische Dokumente und Fachliteratur gesichtet und mit vielen Zeitzeug*innen gesprochen. Entstanden ist ein Geschichts-Wiki des Paritätischen in Bayern mit historischen Meilensteinen, Informationen rund um die Themen, die der Paritätische in 100 Jahren bewegt hat, und Portraits von Menschen aus 100 Jahren Verbandsgeschichte.

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Themen Pari100 Mon, 21 Oct 2024 12:00:07 +0200
Asyl- und Sicherheitspaket: Paritätischer kritisiert Verschärfungen und warnt vor Not und Obdachlosigkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29970&cHash=dbe02d0e227719482bd1fcc4d450402e

]]> Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems als falsch und inhuman. Er fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, das Gesetz am Freitag abzulehnen.

“Mit den geplanten Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht nimmt die Bundesregierung Obdachlosigkeit und Not Schutzsuchender in Kauf”, mahnt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. “Asylsuchende haben ein Recht auf rechtsstaatliche Verfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen. Diese Garantien dürfen nicht aufgegeben werden.”

Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems sieht unter anderem vor, dass bestimmte Asylsuchende von jeglichen Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Betroffen sind Asylsuchende in Deutschland, für die ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sogenannte Dublin-Fälle. Ihnen droht ein Leistungsausschluss in Deutschland, selbst wenn eine Überstellung oder freiwillige Ausreise in den zuständigen EU-Mitgliedsstaat de facto nicht möglich ist.

Jüngste Änderungen der Bundesregierung an dem Gesetzentwurf kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als irreführend und unzureichend. Die Ergänzungen schränken den Anwendungsbereich der Leistungsstreichung nicht ein.

Der Paritätische kritisiert auch die Verschärfungen bei der Aberkennung des Flüchtlingsstatus sowie bei Reisen in das Herkunftsland. Durch die angestrebten Maßnahmen wird der Eindruck erweckt, dass Schutzsuchenden die in unserer Verfassung verbürgte Menschenwürde abgesprochen werden kann, so der Verband.

Gemeinsam mit dem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis “Zusammen für Demokratie” kritisiert der Paritätische heute in einer Stellungnahme die einseitige politische Debatte über Migration und fordert eine Politik der sozialen Gerechtigkeit und Integration. Man müsse gesellschaftliche Fragen, die aus Migration und Flucht entstehen, pragmatisch und lösungsorientiert angehen, etwa durch eine wirksame Unterstützung der Kommunen und den Abbau von Hürden auf dem Weg zu gelingender Integration, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.

“Das Recht auf Asyl zu untergraben und die Menschenrechte von Geflüchteten einzuschränken stellt hingegen keine Lösung dar und widerspricht dem europäischen Gedanken, dem europäischen Recht und dem deutschen Grundgesetz”, so das Bündnis. Die Stellungnahme ist hier abrufbar: https://www.der-paritaetische.de/zusammen-fuer-demokratie-stellungnahme

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Presse Fachbereich Migration Migration und Flucht Thu, 17 Oct 2024 12:21:00 +0200
KISS Regensburg launcht App für Selbsthilfegruppen und Interessierte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29934&cHash=1341e5a1ee4023133d4866a310da6aa2

]]> KISS Regensburg bietet umfangreiche Selbsthilfeunterstützung an. So bieten sie z.B. Information und Beratung für Bürger*innen und bestehende Selbsthilfegruppen an, begleiten Gruppengründungen und führen Fortbildungen für Selbsthilfeaktive durch. Außerdem initiieren sie Kooperationen und Vernetzungen zwischen der Selbsthilfe und weiteren Akteuren im Gesundheits- und Sozialbereich und wirken in fachlichen Arbeitskreisen und kommunalpolitischen Gremien mit.

Welches Ziel verfolgt die App und an wen richtet sie sich?

Die App richtet sich an Selbsthilfe interessierte Bürger*innen, Selbsthilfegruppen, sowie Beratungsstellen, die für ihren Klient*innen Selbsthilfegruppen suchen. Mit der App möchte KISS Regensburg die Vernetzung und Kommunikation von Selbsthilfeakteuren vor Ort stärken, Prozesse innerhalb von Selbsthilfestrukturen vereinfachen und Informationen niedrigschwellig zur Verfügung stellen.

Was bietet die App?

Nutzer*innen können mit der App…:

  • Kontaktdaten von KISS Regenburg finden.
  • sich über Angebote von KISS informieren und für Veranstaltungen anmelden.
  • sich Infos rund um die Selbsthilfe per Push-Nachricht schicken lassen.
  • nach Selbsthilfegruppen vor Ort suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen.
  • wichtige Kontaktdaten zur Krisenhilfe und weiteren Hilfsangeboten in Regensburg aufrufen.
  • sich in geschützten Chaträumen austauschen.

Das sagt KISS Regensburg zu ihrer neuen App:

Mit unserer neuen App schaffen wir eine umfassende Plattform, die sowohl Menschen, die sich für Selbsthilfe interessieren, als auch bestehenden Selbsthilfegruppen wertvolle Unterstützung bietet. Unser Ziel ist es, den Austausch zu fördern und den Zugang zu wichtigen Informationen und Angeboten noch einfacher zu gestalten.

(Julia Holler, Leitung KISS Regensburg)

Interesse an der App von KISS Regensburg? Dann laden Sie die App jetzt herunter!

Sie möchten selbst eine eigene App für Ihre Selbsthilfeorganisation oder -kontaktstelle entwickeln?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihren Ideen an sh-app(at)paritaet.org. Dafür können Sie den kurzen Fragenbogen nutzen. Gerne nehmen wir dann Kontakt mit Ihnen auf und werden uns gemeinsam mit unserem Technologiepartner vmapit in einem Zoom-Meeting "zusammensetzen", um über Ihre Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten in der App zu sprechen. Vmapit gibt Ihnen außerdem Tipps an die Hand und berät Sie z.B. zur Auswahl der Module und Funktionen. Außerdem können Sie in diesem ersten Gespräch Ihre Fragen klären und wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Weitere Informationen zum Projekt sowie die Möglichkeit zur Anmeldung für den Projektnewsletter finden Sie auf der Projekt-Website

Weiterführende Links

App im Apple-App Store herunterladen (iOS)

App im Google Play Store herunterladen (Android)

Kontakt

Leona Lüdeking
Digitale Teilhabe stärken: Modellprojekt für barrierefreie Apps in der Selbsthilfe
sh-app@paritaet.org
030 24636-336

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Gesundheit Selbsthilfe Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 11 Oct 2024 11:00:27 +0200
Neues Fortbildungskonzept für frühpädagogische Fachkräfte "Do it Digital and Healthy!"an der Universität Bamberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29927&cHash=fb9ecf69307df9d6089e5d4b15e46141

]]> Die Universität Bamberg bietet eine Fortbildung zu den Themen Elternzusammenarbeit, Stressprävention und Digitalisierung an.

Die Fortbildung startet mit einem 1,5-tägigen Auftaktworkshop. Anschließend folgt eine ca. 20-stündige Praxis- und Implementationsphase, für die den Fachkräften ca. 10 Wochen zur Verfügung gestellt wird, so dass eine Umsetzung auch bei Personalausfall sichergestellt ist. Abschließend findet ein 1,5-tägiger Abschlussworkshop statt. Die Teilnehmenden können die Workshops je nach Wunsch in Präsenz oder auch digital besuchen.

Für die nächsten zwei Fortbildungsdurchgänge gibt folgende Terminvorschläge:

  • Fortbildung C mit Start im November 2024 und
  • Fortbildung D mit Start im Januar 2025.

Genauere Informationen über die zeitlichen Abläufe sind in den angehängten Materialien. Eine Anpassung der Termine an die Bedarfe der Teilnehmenden ist nach Absprache möglich. Ab einer Teilnahme von mind. 9 Personen derselben Einrichtung / Trägers können auch unabhängig von diesen Terminen Inhouse-Schulungen angeboten werden.

Die Fortbildung ist ausschließlich für Fachkräfte mit einem Arbeitsplatz in Bayern und eine Teilnahme nur noch bis zum Projektende im April 2025 möglich ist.

Inhaltliche Informationen:

Potenzial von Digity: Die Entwicklung neuer Zusammenarbeitskonzepte für Kindertageseinrichtungen ist insofern von großer Bedeutung, als dass Elternzusammenarbeit einen Hauptfaktor für arbeitsbedingte Erschöpfungszustände frühpädagogischer Fachkräfte darstellen kann. Digity bietet Lösungen für die anforderungsreiche Arbeitswelt von frühpädagogischen Fachkräften, indem Teilnehmende in der Fortbildung dazu befähigt werden, die Potenziale digitaler Medien für eine wirksame Elternzusammenarbeit im Alltag zu erkennen, Sicherheit im Umgang mit digitalen Geräten zu erlangen sowie eine Arbeitsentlastung durch einen effizienten Einsatz digitaler Medien zu schaffen.

Digity als Innovation: Digity greift aktuell höchst relevante Themen auf, deren Zusammenwirken bislang im einschlägigen Fachdiskurs kaum Berücksichtigung findet. Hierbei setzt es auf eine methodische Herangehensweise, die einen starken Fokus auf situatives Lernen in Form einer intensiven Praxisphase legt. Durch die Begleitung und Beratung während des Transfers des Gelernten in die pädagogische Praxis wird insbesondere die Nachhaltigkeit der Fortbildung sichergestellt. Die definierte Zielgruppe stellen hierbei unterschiedliche Akteur*innen in der frühpädagogischen Praxis dar. Im besten Fall sind Fachberatungen, Leitungskräfte und frühpädagogische Fachkräfte des jeweiligen Fortbildungsdurchgangs bei denselben Trägern angestellt, so dass eine Vernetzung der Teilnehmenden im Sinne von Arbeitskreisen ermöglicht werden kann.

Weitere Informationen zu den Fortbildungen sowie zu den Anmeldeformalitäten entnehmen Sie bitte den untenstehenden PDF-Flyers.

Quelle: Universität Bamberg

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 10 Oct 2024 13:47:22 +0200
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29922&cHash=c91ccff438cb201f45fa500b2c5c627e

]]> Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter konzentrieren sich auf die Beratung und Begleitung Geflüchteter unter Berücksichtigung fluchtspezifischer Herausforderungen. Sie enthalten einen chancenorientierten Ansatz, der Kompetenzen und Ressourcen Geflüchteter wertschätzt und zugleich flucht- und geschlechtsspezifische Herausforderungen aufgreift. Die Empfehlungen sprechen sich für eine zeitlich durchgehende Beratung und Begleitung während der Vorbereitung der Berufsausbildung, ihrer Durchführung und des anschließenden Übergangs in eine Beschäftigung aus.

Die vollständige PDF-Datei kann untenstehend heruntergeladen werden.

Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA)

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Migration und Flucht Wed, 09 Oct 2024 15:08:51 +0200
Stellungnahme des Paritätischen in Bayern zur Sachverständigenanhörung: „Kita-Reform in Bayern (BayKiBiG): Gute pädagogische Qualität für Kinder, verlässliche Finanzierung für Träger und bezahlbare Gebühren für Eltern erreichen“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29915&cHash=55c7ada3891608a671b073641cea8d08

]]> Der Paritätische in Bayern begrüßt die Befassung des Bayerischen Landtags mit den drängenden Fragen der Kindertagesbetreuung in Bayern. Es ist wichtig, dass deutlich wird, dass die aufgerufenen Themen eine komplexe und wechselseitige Problemsituation beschreiben, die sich immer weiter zuspitzt: Es fehlt (qualifiziertes) Personal und Träger haben immer größere finanzielle Probleme. Berichte erfahrener und kompetenter Kitaleitungen machen deutlich, dass das bisher zuverlässige und gut eingebundene Personal so ausgelastet ist, dass es bereits ‚normale‘ Aufgaben im pädagogischen Alltag, wie z.B. Ausflüge als zusätzliche Aufgabe wahrnimmt. Gleichzeitig ist ungewiss, wie vorhandenes entlastendes Zusatzpersonal aufgrund Richtlinienbefristung und defizitärer Betriebskostenfinanzierung weiter beschäftigt werden kann. Das Fundament der Kindertagesbetreuung bröckelt zunehmend. Sowohl Einrichtungen als auch Träger befinden sich an einem Kipppunkt, vor dem die Akteure des Feldes seit Jahren warnen. Spürbar ist dies für Familien und deren Arbeitgeber schon längst: Öffnungszeiten werden verkürzt, Gruppen können nicht öffnen und Träger geben Einrichtungen ab.

Die folgenden Ausführungen und Erläuterungen gliedern sich anhand der vorgeschlagenen Themenkomplexe der Anhörung:

I. Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für das Kind, die Gesellschaft, die Wirtschaft sowie als Standortfaktor als Handlungsprämisse für eine Kita-Reform

II. Spannungsfeld zwischen Angebotssicherung/Ausbau, Fachkraftmangel und qualitativer Betreuungsangebote

III. Aktuelle Herausforderungen – Finanzierung

IV-VI. Aktuelle Herausforderungen – Qualitätsentwicklung, Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen und Vereinfachung und Entbürokratisierung

Die vollständige Stellungnahme kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Tue, 08 Oct 2024 10:16:54 +0200