www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/ Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen de www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/fileadmin/verband/bund_2015/theme/img/icon_newsfeed.gif https://www.paritaet-bayern.de/ 16 16 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen TYPO3 - get.content.right http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss Mon, 24 Nov 2025 09:30:00 +0100 Save the date: Fachtag „Tür auf für die Zukunft – Bildung für nachhaltige Entwicklung inklusiv denken und im pädagogischen Alltag verankern“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30730&cHash=ba7e76d1090bfd01a755d33cf81d662b

]]> Wir erleben alle gerade, wie schnell sich unsere Welt wandelt. Der Klimawandel, das Artensterben oder die Digitalisierung verlangen verantwortungsvolle Entscheidungen. Es ist daher wichtig, Zusammenhänge zu erkennen, sich eine Meinung zu bilden und zu handeln. Um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu erhalten, müssen wir umdenken. Dafür ist eine entsprechende Bildung notwendig, die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).

Kitas, Horte und Grundschulen sind wichtige Lernorte, wo bereits junge Kinder die Kompetenzen entwickeln können, die für eine gute Zukunft für alle gebraucht werden. Kinder können verstehen, dass ihr Handeln Auswirkungen auf andere Menschen und die Natur hat. Sie erfahren komplexe Zusammenhänge und wie sie ihnen begegnen können.

Eine zukunftsfähige Gesellschaft kann es nur geben, wenn alle Menschen gleichermaßen daran teilhaben können. Deshalb ist es wichtig, BNE inklusiv zu gestalten, um Vielfalt zu berücksichtigen, unterschiedliche Bedürfnisse einzubeziehen und aktiv die Teilhabe und Partizipation der Kinder zu ermöglichen.

Auf unserem Fachtag für pädagogische Fach- und Lehrkräfte erfährst du in Vorträgen und praxisnahen Workshops, wie du beide Themenfelder verknüpfst und zusammen denkst: In einem kollegialen Austausch legen wir einen besonderen Fokus auf Inklusion und reflektieren gemeinsam Anpassungen von Methoden und Impulsen für eine vielfältige Praxis.

Bitte merke dir den Termin vor:

Fachtag „Tür auf für die Zukunft – Bildung für nachhaltige Entwicklung inklusiv denken und im pädagogischen Alltag verankern

Datum: Montag, 24.11.2025 von ca. 9:30-16.30 Uhr

Ort: Museum Mensch und Natur, Schloss Nymphenburg, 80638 München

Eine ausführliche Einladung mit weiteren Informationen zum Programm und zur Anmeldung versenden wir im Juli.

Der Fachtag wird ausgerichtet von:
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V., Museum Mensch und Natur, BIOTOPIA Lab, SNSB und Stiftung Kinder forschen

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Der Paritätische Inklusion Kinder und Jugend Klimaschutz Der Paritätische Weitere Anbieter Mon, 24 Nov 2025 09:30:00 +0100
Fachtagung "Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten: Erfolge, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30686&cHash=aa9a8cbf5afb6f4c8ea5ea0913808a4a

]]> In Bayern sind ca 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Die Inhaftierung bedeutet für die Kinder einen massiven Einschnitt in ihren Alltag und ihre Entwicklung. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den Kindern in Artikel 9 das Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbaren Kontakt zu beiden Elternteilen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Unser Fachtag wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung der Bindung zwischen Kindern und ihren Eltern legen sowie die Kriterien zur Einschätzung des Kindeswohls beleuchten. Seit Anfang 2023 gibt es die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, die v.a. in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth die Entwicklung von Angeboten und die Vernetzung der Akteure aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe unterstützt. Die Landesfachstelle sensibilisiert und qualifiziert zum Thema „Kinder von Inhaftierten“, um die Situation dieser Kinder zu verbessern.

Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Ihnen die bisherigen Erfolge und Best-Practice-Beispiele präsentieren. Zudem möchten wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Planungen der Landesfachstelle konkretisieren, mit dem Ziel, die bestmögliche Entwicklung der betroffenen Kinder zu ermöglichen und den Ausbau familienorientierter Angebote weiter voranzutreiben.

Sie können sich über den untenstehenden Link anmelden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Bildung Kinder und Jugend Straffälligkeit Mitgliedsorganisationen Wed, 12 Nov 2025 10:00:00 +0100
Fachtag Was tun, wenn's eskaliert - Deeskalationsmanagement in Krisensituationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30836&cHash=18fa58d96e04c662c41c7fe8e3065ec5

]]> ]]> Immer wieder sind Mitarbeitende in sozialen Diensten und Einrichtungen gefordert, Menschen in Krisen zu begleiten und deeskalierend auf sich hochschaukelnde Situationen einzuwirken. Zu unserem Fachtag „Was tun, wenn‘s eskaliert – Deeskalationsmanagement in Krisensituationen“ am Montag, den 20. Oktober 2025 von 10:00 bis 16:00 Uhr im Felix-Fechenbach-Haus in Würzburg möchten wir Sie daher ganz herzlich einladen.

Genauere Informationen zu den Inhalten finden Sie in dem beigefügten Flyer.

Bei Interesse melden Sie sich bitte über den angegebenen Eveeno-Link an:  https://eveeno.com/was-tun-wenns-eskaliert

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Termine Region Unterfranken Der Paritätische Mon, 20 Oct 2025 17:04:00 +0200
Einführungsseminar in die Sensorisch-Integrative Therapie (SIT) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30856&cHash=65ecadf2ca0d37a1ae12ec148f7a2079

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 20 Oct 2025 16:04:40 +0200
Einführungsseminar Sensorisch-Integrative Therapie https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30488&cHash=1f28ca42d3474a19d774b194f136b6c0

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Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 20 Oct 2025 15:55:48 +0200
Radikal im Netz: Jugend, Medien und demokratische Resilienz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30888&cHash=b7eaf818c51ce99067686c07ea626b72

]]> Digitale Medien spielen eine zentrale Rolle bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von Radikalisierungsprozessen. Insbesondere soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und Online-Spiele bieten extremistischen Gruppen niederschwellige Zugänge zu Jugendlichen. Dabei nutzen sie gezielt jugendkulturelle Elemente und jugendaffine Darstellungsformen, um Propaganda zu verbreiten und junge Menschen zu mobilisieren.
Die hohe Verbreitung von Desinformation verstärkt diese Gefahr: Nur rund 11 % der Jugendlichen hinterfragen Quellen kritisch – eine Einladung für Fake News als strategisches Mittel extremistischer Gruppen.

Pädagogische Fachkräfte übernehmen in diesem Kontext eine wichtige Rolle. Sie können sowohl für gefährdete Jugendliche als auch für deren Umfeld eine vertrauensvolle Anlaufstelle sein. Häufig wissen Peers nicht, an wen sie sich wenden können, wenn sie bei Gleichaltrigen bedenkliche Veränderungen – etwa im Umgang mit Symbolen oder in Online-Kommentaren – beobachten. Hier braucht es Fachpersonen mit fundiertem Wissen über digitale Kommunikation, jugendliche Lebenswelten und extremistische Phänomene – sowie mit der Fähigkeit, verlässlich und sensibel zu handeln.

Neben repressiven Maßnahmen und allgemeiner Demokratieförderung braucht es vor allem Erwachsene, die im Dialog bleiben. Auch wenn ein Radikalisierungsprozess bereits begonnen hat, ist es entscheidend, dass Bezugspersonen demokratische Werte vorleben, Gesprächsbereitschaft signalisieren und Orientierung bieten – ohne zu moralisieren, aber mit einer klaren Haltung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Digitalisierung Weitere Anbieter Thu, 17 Jul 2025 13:38:00 +0200
Verbandsinterner Austausch Doppelte Wesentlichkeitsanalyse https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30860&cHash=50b865b8f77e8525edb3e97009ff7712

]]> Nachhaltigkeitsberichterstattung und Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die aktuell geltende EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht als einen der ersten Schritte auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse vor. Nach aktuellem Stand wird diese auch in der derzeit durch die EU überarbeiteten Richtlinie weiterhin Teil des verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts sein. Bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden wesentliche Aspekte herausgearbeitet, die in den Bericht einfließen sollen. Informationen werden dann als wesentlich erachtet, wenn die Tätigkeiten des Unternehmens Einfluss auf die soziale und ökologische Umwelt haben (Inside-Out-Perspektive) und/oder wenn Nachhaltigkeitsaspekte Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf, die Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens haben (Outside-In-Perspektive).

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in gemeinnützigen Unternehmen

Wie kann die doppelte Wesentlichkeitsanalyse von gemeinnützigen Unternehmen aussehen? Und wie gehen sie diese Aufgabe am besten an? Julia Siegert und Philipp Schaper (Paritätische Suchthilfe Niedersachsen), Thomas Kurschat (Fröbel) und Sascha Morsch (ASB Hessen) geben am Donnerstag, 17. Juli 2025 von 10 Uhr bis 11.30 Uhr Einblicke in den Prozess ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Sie teilen ihre bislang gesammelten Erfahrungen und stehen in der verbandsinternen Veranstaltung zum Austausch und für Fragen zur Verfügung.

Die Anmeldung zur Veranstaltung kann unter dem untenstehenden Link durchgeführt werden.

 

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Termine Klimaschutz Der Paritätische Thu, 17 Jul 2025 10:00:00 +0200
SAVE THE DATE: Online-Fachtag "Diversität - Vielfalt mit Kindern" am 16. Juli 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30742&cHash=b2f0cb85b32344128a78ef6c228e3a56

]]> Die Fachbereiche “Interkulturelle Elternbildung” und “Starke Eltern – Starke Kinder” des Kinderschutzbundes Landesverbandes Bayern veranstalten am 16. Juli 2025 einen gemeinsamen Online-Fachtag zum Thema “Diversität – Vielfalt mit Kindern”.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich diesen Online-Fachtag vormerken. Weitere Informationen folgen demnächst.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Wed, 16 Jul 2025 10:00:00 +0200
Traumatisierung bei Menschen mit geistiger Behinderung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30225&cHash=5c077af9391122771bae24b4da1d7adf

]]> Menschen mit geistiger Behinderung erfahren häufiger extreme Lebensereignisse, deren Folgen als traumatisch beschrieben werden. Verhaltensweisen wie selbstverletzendes Verhalten, Flashbacks oder Wegdriften lassen sich nur schwer erkennen und interpretieren. So besteht die Gefahr, dass die seelische Belastung nicht ernstgenommen wird und die Verhaltensweisen als Folge der intellektuellen Einschränkungen gedeutet werden. Aktuelle Erkenntnisse der Psychotraumatologie werden in dieser Veranstaltung unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten mit dem Fokus auf Menschen mit kognitivem Handicap vorgestellt und reflektiert. Der bestehende Zusammenhang zwischen Trauma, gesellschaftlicher Erwartung an Normalität und Behinderung am Lernen ist insbesondere für die Teilhabe an Bildung und dem Ermöglichen erfolgreichen Lernens von Bedeutung. Im ersten Teil der Veranstaltung setzen sich die Teilnehmer*innen mit dem Grundverständnis von Traumatisierung auseinander. Grundlagen der Psychotraumatologie (Traumatisierung und Folgen) und spezielle wissenschaftliche Erkenntnisse für Menschen mit Handicap im kognitiven Bereich werden vorgestellt. In einem zweiten Teil stehen die Analyse und Diskussion des pädagogischen Umgangs mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und deren praktische Umsetzung im Alltag im Mittelpunkt. Betrachtet werden Risiko- und Schutzfaktoren in der Person und im Umfeld, um so die Rolle der Fachkräfte in den Institutionen der Lebensbereiche Schule, Wohneinrichtungen und Freizeit in ihrer Bedeutung für mögliche Heilungsprozesse darzustellen. Schwerpunkt der Veranstaltung sind Besonderheiten im Lernen und Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung unter dem Fokus traumapädagogischer Handlungsstrategien. An Fallbeispielen werden konkrete methodische Ansätze zur Gestaltung der Beziehung und der Lernprozesse besprochen, sowie die Bedingungen der Einrichtungsorganisation zur Stabilisierung der Unterstützungssysteme beleuchtet. Die Bearbeitung der Inhalte wird in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht auf die Fragen und Bedarfe der Teilnehmerinnen abgestimmt.

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Termine Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mitgliedsorganisationen Tue, 08 Jul 2025 12:30:37 +0200
Gründung eines Netzwerks „Bayern gemeinsam gegen Einsamkeit“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30870&cHash=a0ade5e6babf1e5dca84b262ce0143b9

]]> Einsamkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Das Sozialministerium setzt bei ihrer Bekämpfung vor allem auf die Stärkung sozialer Teilhabe vor Ort. Angesprochen sind die vielen lokalen Akteure, die mit ihrem Handeln Einsamkeit entgegenwirken. Denn Einsamkeit hat ihren Ursprung im sozialen Nahraum und kann gerade dort am besten bekämpft werden. Genau deshalb ist es so wichtig, die vielen Akteure vor Ort, die in so unterschiedlicher Weise etwas gegen Einsamkeit unternehmen, zusammenzubringen und miteinander zu vernetzen. 

Deshalb lädt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales herzlich zur Gründung eines Netzwerks „Bayern gemeinsam gegen Einsamkeit“ in die historischen Räume des Bayerischen Landtags ein. Die Veranstaltung richtet sich an Maßnahmen vor Ort, die soziale Teilhabe stärken und Einsamkeit bekämpfen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Sozialverbänden und Kommunen.

Eckdaten:
Einlass: 14.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Veranstaltung: 15:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Eingang: Pforte Ost (vgl. Anlage)

Geplanter Ablauf:
14.00 Uhr – Einlass mit Begrüßungsgetränk
15:30 Uhr – Begrüßung, Vorstellung von Projekten gegen Einsamkeit und anschließend Podiumsgespräch mit Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Staatsministerin Ulrike Scharf
16:00 Uhr – Regionale Vernetzung
17.15 Uhr – Get-together mit Buffet
18:00 Uhr – Ende der Veranstaltung

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Maßnahmen in Ihrer Region auszutauschen, neue Perspektiven zu gewinnen und Lösungsansätze zu diskutieren!

 Anmeldung zur Vernetzungsveranstaltung ist auf der Anmeldeplattform des Bayerischen Staatsministeriums bis spätestens 10. Juni 2025 möglich.

 

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Fachbereich Ältere Menschen Termine Ältere Menschen Zivilgesellschaft und Demokratie Weitere Anbieter Thu, 03 Jul 2025 15:30:00 +0200
30 Jahre ReAL FORUM RPK https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30454&cHash=5646b74ce4d42606f756ab544e3200c3

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Mitgliedsorganisationen Termine Wed, 02 Jul 2025 14:43:24 +0200
Ein sexualpädagogisches WAS?? - Ein Einstieg zur konzeptionellen Verankerung der sexualpädagogischen Arbeit für KiTas https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30597&cHash=c6133d19d9a47b2a9efddab4485de11e

]]> Einrichtungen haben nicht nur einen rechtlichen Auftrag Sexualerziehung umzusetzen, sondern sind auch immer wieder mit sexuellen Aktivitäten von Kindern im Alltag konfrontiert.
Fachkräfte sind hier oftmals verunsichert und fragen sich: Was ist in Ordnung und kann zugelassen werden? Wo sind Grenzen?

Diese und noch weitere wichtige Themen sollten in einem sexualpädagogischen Konzept verankert sein. Häufig stellen sich Leitungen hier jedoch die Frage: „Wo soll ich überhaupt anfangen?“

Die Fortbildung vermittelt Grundlagenwissen, erhöht Ihre Handlungskompetenz und gibt praxisnahe Anregungen für die Erstellung eines sexualpädagogischen Konzeptes.

Es werden u.a. folgende Inhalte behandelt:

  • Kindliche Sexualität und Sexualpädagogik
  • Haltung und Selbstreflexion
  • Fachlicher Umgang mit sexuellen Aktivitäten von Kindern
  • Bausteine eines sexualpädagogischen Konzeptes

Zielgruppe: (Stellv.) Leiter*innen und Konzept- Beauftragte von KiTas und Krippen

Referent*innen: Mitarbeiterinnen AMYNA e.V. – GrenzwertICH

Kosten: € 90

Weitere Informationen zur Anmeldung findne Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Tue, 01 Jul 2025 16:43:00 +0200
Im Juli starten in Nürnberg zwei neue Selbsthilfegruppen: "Seelenfarben - entdecke dich und das Leben neu" und "Angehörige von Kindern und Jugendlichen mit bipolarer Störung". https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30893&cHash=de61a84ca5d12511acf110530f22eecf

]]> ]]> Zwei neue Selbsthilfegruppen gründen sich im Juli:

  • SeelenFarben – Gruppe zur Selbstentfaltung & mehr Lebensfreude
    In dieser neuen Gruppe geht es darum, gemeinsam den Selbstwert zu stärken, sich selbst besser kennenzulernen und Dinge auszuprobieren, die Freude machen. Ein Raum zur Entfaltung, gegenseitigen Ermutigung und Stärkung.
    Erstes Treffen: Dienstag, 01.07., um 17 Uhr in Nürnberg
  • Angehörige von Kindern und Jugendlichen mit bipolarer Störung
    Diese Gruppe richtet sich an Angehörige, die sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten. Es geht darum, gegenseitige Unterstützung zu erfahren, Erfahrungen zu teilen und sich gemeinsam zu stärken.
    Erstes Treffen: Dienstag, 15.07., um 17 Uhr in Nürnberg

Hier gibt´s Infos zu "Seelenfarben" und hier zu "Bipolare Störung".

Kontakt:

Marion Krieg

Kiss Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen

Telefon 0911 234 94 49

nuernberg@kiss-mfr.de
www.kiss-mfr.de

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Region Mittelfranken Selbsthilfe Mitgliedsorganisationen Tue, 01 Jul 2025 08:56:00 +0200
Neu! Selbsthilfegruppe für Angehörige von demokratiefeindlichen Mitmenschen in Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30879&cHash=38a15f9e655fcf8976f60f369b27d074

]]> ]]> INFO: In dieser Gruppe finden Betroffene einen geschützten Raum, um sich mit anderen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen machen. Die Treffen bieten die Möglichkeit, offen über Sorgen und Gefühle zu sprechen, neue Perspektiven zu gewinnen und gemeinsam Strategien im Umgang mit dieser belastenden Situation zu entwickeln.

Erstes Austauschtreffen:
]]> Region Mittelfranken Selbsthilfe Mitgliedsorganisationen Fri, 27 Jun 2025 09:10:00 +0200 Fachveranstaltung: Die Lebenssituation queerer Jugendlicher und junger Erwachsener in Bayern – Wissen und Unterstützung in Niederbayern und Oberpfalz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30863&cHash=7bd5ff3af1950da648332be34372314e

]]> Mittwoch, 25. Juni 2025, 14 Uhr bis 16 Uhr
Teilnahme hybrid: vor Ort in Regensburg und Online

Wir laden alle Interessierten herzlich ein zu einem Informationsnachmittag im Rahmen des Projekts Vielfalt in Bayern stärken. Es freut uns besonders, dass wir zum Abschluss des Projekts noch die Gelegenheit haben, in Regensburg zusammenzukommen.

Am 25. Juni 2025 beschäftigen wir uns von 14:00 bis 16:00 Uhr mit der Lebensrealität queerer Jugendlicher und junger Erwachsener in Bayern. Im Mittelpunkt steht die Vorstellung der HAY-Studie („How are you?“) durch Nain Heiligers vom Institut für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung (IDA). Die HAY-Studie wurde vom Bayerischen Jugendring (BJR) in Kooperation mit IDA durchgeführt und dokumentiert die strukturellen sowie individuellen Lebensbedingungen queerer Jugendlicher in Bayern – ein Alltag, der leider noch immer stark von Diskriminierungserfahrungen geprägt ist. Erschreckenderweise berichteten 93,9 % der Befragten von Diskriminierung, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung und öffentlicher Raum.

Nach der Vorstellung der Studienergebnisse gibt es Raum für Fragen & Austausch sowie eine Einordnung in die aktuelle politische Lage in Bayern. Maria Mayer, Referentin für LGBTIQ beim Paritätischen in Bayern, wird den aktuellen Stand des bayerischen Aktionsplans Queer vorstellen und über Unterstützungsangebote in Niederbayern und der Oberpfalz informieren.

Die Veranstaltung soll einen interdisziplinären Austausch fördern, einen Überblick über die Themenfelder Queer & Antidiskriminierung geben sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir herzlich zu einem Get-together ein – eine Gelegenheit, sich kennenzulernen, sich mit dem Paritätischen Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz vertraut zu machen und sich weiter auszutauschen.

Wir möchten Sie bitten, sich bis spätestens Freitag, 20. Juni 2025 über den untenstehenden Link anzumelden.

Die Veranstaltung wird durchgeführt vom Referat Frauen/Geschlechterpolitik/LGBTIQ in Kooperation mit dem Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz im Rahmen des Projekts Vielfalt in Bayern stärken und ist finanziert durch Mittel der Glücksspirale.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Region Niederbayern Region Oberpfalz Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Queer Der Paritätische Wed, 25 Jun 2025 14:00:00 +0200
Digitale Fachtagung "Fachkräfteeinwanderung in sozialen Berufen" am 25. und 26. Juni 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30825&cHash=8d5aab7f0a65607b25bf8c08ea2591d3

]]> Am 25. und 26. Juni 2025 führt der Deutsche Verein die folgende digitale Fachveranstaltung durch:

Fachkräfteeinwanderung in sozialen Berufen – F 3469/25.

Die Regelungen und Maßnahmen zur Fachkräfteeinwanderung einschließlich der Ausbildungs- und Bildungsmigration werden seit mehreren Jahren stetig weiterentwickelt. Diese Entwicklungen sollen aufgegriffen und mit Blick auf ihre Potenziale für die Fachkräfteeinwanderung in sozialen Berufen diskutiert werden. Die Fachtagung thematisiert aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive die Anwerbung von Auszubildenden und Fachkräften aus Drittstaaten in den Bereichen Pflege und frühkindliche Bildung, Vorintegration, faire Anwerbung und betriebliche Integration ausländischer Fachkräfte, aufenthaltsrechtliche Fragen im Kontext des Anerkennungsverfahrens sowie Potenziale von im Inland lebenden ausländischen Fachkräften.

Ziel ist es, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer von freien Trägern, öffentlichen Trägern und Einrichtungen, die sich als Arbeitgeber für Einwanderinnen und Einwanderer öffnen möchten, Praxis- und Rechtsinformationen zur Fachkräfteeinwanderung erhalten. Ziel ist es weiter, dass  Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aus Perspektive von Beratung oder Leistungsgewährung mit Migrantinnen und Migranten arbeiten, Praxis- und Rechtsinformationen zur Fachkräfteeinwanderung erhalten.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte freier und öffentlicher Träger, die für Personalplanung und -rekrutierung zuständig sind, sowie Leitungen von Einrichtungen; außerdem Fachkräfte der Migrationsberatung, Arbeitsagenturen, Migrantenorganisationen, Träger von Sprachkursen sowie Ausländerbehörden.

Anmeldungen bitte bis spätestens 16.06.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie untenstehend.

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Bildung Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Wed, 25 Jun 2025 10:00:00 +0200
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: "Kinderrechte im Digitalen – Der General Comment No. 25" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30864&cHash=80ec09e56c0f6159e0343635b6f7cdeb

]]> Im März 2021 haben die Vereinten Nationen den General Comment No.25 zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können.

In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause. Er arbeitet als kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk und koordinierte in dieser Funktion die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes in die deutsche Sprache beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Bitte melden Sie sich auf der untenstehenden Webseite an. Sie bekommen danach eine Bestätigung mit den Einwahldaten und der Möglichkeit ggf. zu stornieren.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Mon, 16 Jun 2025 14:00:00 +0200
„100 x Digital“ unterstützt bei den Herausforderungen des digitalen Wandels https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30891&cHash=6b5871a5a506b3efb3ee36e166fb5e57

]]> Mit „100xDigital“ unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen bei ihrer Weiterentwicklung im digitalen Wandel.

Ein besonderer Fokus des Programms liegt auf einem ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklungsprozess innerhalb der Organisation. Digitalisierung im Sinne von 100xDigital bedeutet nicht nur die Einführung einer neuen Software. Damit sich langfristig funktionierende Strukturen und Prozesse rund um technische Lösungen etablieren, unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen bei den einzelnen Schritten auf dem Weg der Digitalisierung. Dazu zählen Fort- und Weiterbildungen, Fachberatungen sowie Unterstützungen bei Bedarfsanalyse und der individuellen Projektplanung.

Mehr Informationen unter

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/100xdigital/

Dort besteht auch die Möglichkeit sich zu Online-Informationsveranstaltungen anzumelden.

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 05 Jun 2025 11:00:07 +0200
Das Programm FuturE der DSEE macht junge Menschen fit für ehrenamtliche Leitungspositionen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30890&cHash=5b491e8cc33271047ec64210d5cb5676

]]> Vereine und gemeinnützigen Organisationen suchen nach Lösungen, um Leitungspositionen neu zu besetzen, obwohl die Bereitschaft bei jungen Menschen, sich freiwillig zu engagieren, hoch ist.

Hier setzt das Programm FuturE der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt an. Das Ziel: Junge Engagierte zu stärken, sie persönlich weiterzubringen und fit für ehrenamtliche Führungsaufgaben in Verein und Engagement zu machen.  

Fokus auf benachteiligte Gruppen

Zur Bewerbung aufgerufen werden insbesondere Personen mit erschwertem Zugang zu ehrenamtlichen Leitungspositionen, darunter FLINTAQ*, Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung, Nicht-Akademikerinnen und -Akademiker sowie Personen in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen.

Dreimonatige Intensiv-Phase

In einer dreimonatigen Intensiv-Phase erhalten die Teilnehmenden digital und in Präsenz Wissen und Weiterbildung in den Kernthemen Führungskompetenz, Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation, agiles Projektmanagement sowie Organisations- und Strategieentwicklung. Dazu gehören auch wichtige Grundlagen im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht. Zudem bietet FuturE die Möglichkeit, junge Engagierte aus ganz Deutschland miteinander zu vernetzen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben kann sich, wer zwischen 18 und 27 Jahre alt ist und aktuell eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. Die Bewerbungsphase geht bis zum 2. Juli 2025. Die Programminhalte starten im September 2025.

Weitere Informationen unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/futur-e/

Im Rahmen eines Online-Infoabends informiert die DSEE über das Programm am 18. Juni von 17:00–18:15 Uhr. Es gibt Einblicke aus erster Hand – und man direkt Fragen stellen. Link zur Anmeldung:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/dseeinformiert-future-2025-2/

Quelle: Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Thu, 05 Jun 2025 10:13:01 +0200
Bayerischer Demenzfonds fördert die Teilhabe von Menschen mit Demenz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30887&cHash=286933951405453f2aafe3b7861f39d1

]]> Der Bayerische Demenzfonds unterstützt Ideen, die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Gefördert werden kulturelle, musische, sportliche sowie andere soziale Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen. Auch generationenübergreifende Angebote mit Angehörigen und/oder Betroffenen sollen ermöglicht werden. Die Projekte sollen von bürgerschaftlichem Engagement getragen sein und/oder integrative Ansätze enthalten. Sie können bis zu 18 Monate gefördert werden und dürfen noch nicht begonnen haben.

Für projektbezogene Personal- und Sachkosten stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung.

Eine zweite Fördersäule zum Auf- und Ausbau von „demenzsensiblen Kommunen“. Kommunen unterstützt nachhaltige demenzsensible Strukturen vor Ort. Geeignete Programme können mit bis zu 20.000 Euro über maximal 18 Monate gefördert werden.

Stichtage für die Antragstellung sind jeweils der 30. Juni und der 31. Dezember.

Weitere Informationen unter https://www.lfp.bayern.de/bayerischerdemenzfonds/

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 03 Jun 2025 11:24:18 +0200
ESF Win-Win – Integration junger Männer in den Arbeitsmarkt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30878&cHash=ba2fe4e78ab7e07d4866bd31f4eea422

]]> Das ESF Plus-Programm "Win-Win" zielt darauf ab, die soziale und arbeitsmarktliche Integration von jungen Männern mit und ohne Migrationshintergrund im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger.

Ein dritter Förderaufruf ist für Anfang September 2025 geplant.

In der dritten Förderrunde werden Projekte gefördert, die sozial-innovative „Good-Practice“ Lösungsansätze von Win-Win Projekten zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt auf andere Kommunen übertragen und erproben wollen. Kommunen, Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Unternehmens- und Wirtschaftsverbände, (Sozial-)Unternehmen und Betriebe, Migrantenorganisationen sowie sonstige gemeinnützige Träger können Fördermittel zwischen 0,75 und 1,25 Millionen Euro für eine zweieinhalbjährige Projektlaufzeit beantragen. Die ersten Projekte sollen am 1. Juli 2026 starten.

Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderrunde beginnt mit der Veröffentlichung einer neuen Förderrichtlinie Anfang September 2025. Mit einer Interessenbekundung muss ein Begleitschreiben der Kommune zur geplanten Umsetzung des Vorhabens und der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern eingereicht werden. Für interessierte Kommunen und Träger sind Online-Infoveranstaltungen am 4. September und 9. Oktober 2025 geplant. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 14. November 2025.

Weitere Informationen unter:

https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/win-win.html

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Arbeit und Beschäftigung Mon, 02 Jun 2025 15:57:50 +0200
Luise Kiesselbach Preis 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30868&cHash=0266d283f245e2234f9cbda71083ee1a

]]> Der Paritätische in Bayern freut sich, seine höchste Ehrung für Bürgerschaftliches Engagement, den Luise Kiesselbach Preis, erneut auszuschreiben. Bewerben Sie sich selbst mit ihren Herzensprojekten oder schlagen Sie ehrenamtlich engagierte Menschen für eine Auszeichnung vor!

Der Luise Kiesselbach Preis wird in sechs Kategorien vergeben. Ausgezeichnet werden können:
• in der Kategorie I: verdiente ehrenamtlich Engagierte sowie Menschen und Organisationen, die den Paritätischen in Bayern fördern
• in den Kategorien II bis V: Mitgliedsorganisationen für herausragende engagementfördernde Projekte
• in der Kategorie VI: der bzw. die Gewinner*in des Mitglieder-Votings.

Vorschläge für den Luise Kiesselbach Preis 2026 können Mitgliedsorganisationen, die Bezirksausschüsse, der Verbandsrat und der Vorstand des Paritätischen in Bayern einreichen. Bitte schicken Sie uns Ihre Vorschläge für den Luise Kiesselbach Preis 2026 per Post, E-Mail oder über das Online-Formular auf unserer Webseite bis spätestens 21. September 2025 (Eingang) zu:

Der Paritätische in Bayern
Stichwort: Luise Kiesselbach Preis 2026
Charles-de-Gaulle-Str. 4
81737 München
E-Mail: LKP@paritaet-bayern.de

Weitere Informationen zu den Vergabekriterien, den Kategorien und zum Bewerbungsverfahren (Online oder als pdf) finden Sie hier
Die Verleihung des Luise Kiesselbach Preises 2026 findet am Freitag, 13. März 2026 in München statt.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und bedanken uns herzlich bei allen, die durch Bürgerschaftliches Engagement unsere Gesellschaft stärken und den Paritätischen aktiv mitgestalten!

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Luise-Kiesselbach-Preis Aus dem Landesverband Wed, 28 May 2025 15:10:00 +0200
Rückblick: Fortbildung "Moderation in der Selbsthilfegruppe" am 17. Mai 2025 in Schweinfurt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30861&cHash=661e6170ecdb47917e5a9d06d1912675

]]> ]]> Im Rahmen der Selbsthilfewoche „Wir hilft“ – 2025 des Paritätischen Gesamtverbandes konnte der Bezirksverband in Unterfranken erneut Susanne Hembt, Diplom-Sozialpädagogin und Systemische Beraterin, als Referentin für die Fortbildung „Moderation in der Selbsthilfegruppe“ für Selbsthilfeengagierte gewinnen.

Die Fortbildung setzte sich mit den besonderen Herausforderungen der Moderation in Selbsthilfegruppen auseinander. Sie machte Mut, auch einmal die Rolle der moderierenden Person zu übernehmen und motivierte Selbsthilfeengagierte im geschützten Rahmen die eigenen Moderationsfähigkeiten zu erweitern um Menschen wertschätzend und sicher in den vielfältigen Situationen der SHG-Arbeit begegnen zu können.

Folgende Fragen standen dabei im Mittelpunkt:

  • Was ist für einen gelungenen Austausch in der Selbsthilfegruppe hilfreich?
  • Welche Methoden unterstützen die Gesprächsbegleitung?
  • Welche Materialien können mit wenig Aufwand und Vorbereitungszeit eingesetzt werden?
  • Wie gelingt es, die Selbstfürsorge gut im Blick zu behalten?

Am Nachmittag gab es dann die Gelegenheit beispielhaft herausfordernde Situationen in der eigenen Gruppe zu schildern und im Austausch miteinander eigene Erfahrungen zu teilen und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.  Insgesamt war der Austausch eine schöne Gelegenheit, voneinander zu lernen und gemeinsam zu wachsen.

Ein besonderer Dank geht an das Leopoldina Krankenhaus in Schweinfurt für die Möglichkeit die Räumlichkeiten der Einrichtung zu nutzen und zum Mittag in der hauseigenen Kantine verköstigt zu werden.

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Region Unterfranken Selbsthilfe Tue, 27 May 2025 15:20:09 +0200
Nachhaltigkeit hautnah erleben: Am 5. Juni zeigt München, wie Recycling soziale Brücken baut https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30858&cHash=d62498cd418c7318ef689b68ba78e95d

]]> München – Der Marienplatz wird am 5. Juni von 13 – 17 Uhr zum Zentrum für nachhaltige Beschäftigung und Ressourcenschonung. Auf Initiative von Condrobs e.V. präsentieren soziale Betriebe unter dem Motto „Recycling verbindet: Teilhabe durch Nachhaltigkeit!“ innovative Wege zur Abfallvermeidung und beruflichen Integration. Als Schirmherr der Aktion fungiert Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter.

Anderwerk, ConJob, der Condrobs Spendenladen & Secondhand, Cooperative beschützende Arbeitsstätten – cba e.V., diakonia, Dynamo Fahrradservice Biss e.V., Erfindergarden (Werkzeugbibliothek und MachsGanz), Regenbogen Arbeit gGmbH, der TeuTo Second-Hand-Verkauf des Sozialpsychiatrischen Zentrums (SPZ) des Paritätischen in Bayern e. V., der Verein für berufliche Integration e. V. und der Weiße Rabe zeigen, wie Recycling nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch Menschen neue Chancen eröffnet. Unterstützt wird die Veranstaltung durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) sowie das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), Circular Economy Koordinierungsstelle.

Vom Elektroschrott zur neuen Perspektive

Eine der Hauptattraktionen: Live-Demonstrationen zur Zerlegung von Elektroschrott. Wer sich fragt, was mit ausgedienten Geräten passiert, bekommt hier Antworten. Die Beschäftigten der Sozialbetriebe zerlegen alte Elektronik in Handarbeit – ein aufwendiger Prozess, der eine besonders hohe Recyclingquote ermöglicht. Doch hinter dieser Arbeit steckt weit mehr als reine Materialverwertung: Sie bietet Menschen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, eine sinnvolle Aufgabe und neue berufliche Perspektiven.

Münchens Strategie gegen die wachsenden Müllberge

Die Stadt München steht vor einer großen Herausforderung: Jährlich fallen Millionen Tonnen Abfall an, die entsorgt oder wiederverwertet werden müssen. Soziale Betriebe spielen eine Schlüsselrolle in der Lösung dieses Problems. Durch regionale Verarbeitung statt weiten Transportwegen, durch Reparatur statt Wegwerfen und durch gezielte Förderung von Wiederverwendung leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Müllmengen.

Recycling mit sozialem Mehrwert

Während klassische Entsorgungswege oft auf Effizienz und Masse setzen, verfolgen soziale Betriebe einen anderen Ansatz: Sie kombinieren Ressourcenschonung mit gesellschaftlichem Engagement. Das Ergebnis sind Arbeitsplätze mit Sinn, ein bewussterer Umgang mit Rohstoffen und ein Modell, das Umwelt- und Sozialpolitik intelligent verbindet.

Plattform für innovative Lösungen

Anlässlich des Events „Recycling verbindet: Teilhabe durch Nachhaltigkeit!“ wird auf dem Marienplatz sichtbar, dass Kreislaufwirtschaft nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Dimension hat. Die Veranstaltung bietet eine einmalige Gelegenheit mit den Akteur*innen ins Gespräch zu kommen, hinter die Kulissen nachhaltiger Arbeit zu blicken und konkrete Lösungen für die Zukunft kennenzulernen.

Journalist*innen und Interessierte sind herzlich eingeladen, sich selbst ein Bild zu machen – am
5. Juni von 13 – 17 Uhr, mitten im Herzen Münchens.

 

Ansprechpartnerin für die Presse:
Andrea Strasser | 089 651085-40 | andrea.strasser@paritaet-bayern.de

 

Die beteiligten sozialen Betriebe

anderwerk ist ein soziales Unternehmen der AWO – M – Group München. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und die berufliche (Wieder-)Eingliederung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen und sozial benachteiligten Jugendlichen. Durch vielfältige Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote schaffen wir Perspektiven und begleiten Menschen auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben – eine Chance für jeden, der sich in der Gesellschaft aktuell nicht zurechtfindet und eine Rolle in der Arbeitswelt sucht. Als zuverlässiger sozialer Dienstleister für die Landeshauptstadt München, das Jobcenter und weitere öffentliche Auftraggeber entwickeln wir praxisnahe Maßnahmen, die auf individuelle Lebenslagen eingehen. Im Bereich Recycling hat sich anderwerk auf die fachgerechte Demontage und Entsorgung großer Mengen an Elektro-Altgeräten aus gewerblichem und privatem Umfeld spezialisiert. Unsere zertifizierte Werkstatt in Feldkirchen ist als Entsorgungsfachbetrieb sowie als (Erst-)Behandlungsanlage für Elektro- und Elektronikaltgeräte staatlich anerkannt und entspricht höchsten gesetzlichen Standards im Bereich Umwelt- und Ressourcenschutz.

cba e. V.: Das Umweltteam des cba e.V. fährt in Teams von 2-4 Leuten regelmäßig etwa 600 Stellflächen der öffentlichen Recyclingcontainer im Stadtgebiet München an und reinigt diese. Damit trägt das Umweltteam zu einem sauberen Stadtbild bei. Ergänzt wird der Tätigkeitsbereich durch die Entrümpelung von Nutz- und Wohnflächen sowie die Pflege und Instandhaltung von Garten- und Grünanlagen. Etwa 20 Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung finden im Umweltteam einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Neben dem Umweltteam betreibt der cba e.V. die Gebäudereinigung Putzblitz und die Conviva Gastronomie mit verschiedenen Standorten im Stadtgebiet

Condrobs ConJob ist ein sozialer Beschäftigungsbetrieb für Elektroschrottrecycling, Datenlöschung und Remarketing und bietet etwa 100 Menschen Beschäftigung und Qualifizierungsmöglichkeiten.  Die soziale und berufliche Integration von (langzeit-)arbeitslosen Erwachsenen und die Teilhabe am Arbeitsmarkt stehen im Vordergrund. Erfahrene Arbeitsanleiter*innen begleiten die Maßnahmeteilnehmer*innen und fördern Schlüsselqualifikationen sowie branchenspezifisches Know-how. Sozialpädagogische Unterstützung ist integraler Bestandteil des Programms, um psychosoziale Hürden zu überwinden und das Selbstwertgefühl zu stärken. In den letzten Jahren hat ConJob seine Verwertungskapazitäten nahezu verdoppelt und trägt damit wesentlich zur Behandlung und nachhaltigen Entsorgung des Elektroschrotts in München bei.

Condrobs Spendenladen & Secondhand: „Spenden. Stöbern. Gutes tun.“ Mit dem Beschäftigungsprojekt betreibt Condrobs einen Secondhandladen in der Emanuelstraße. Nicht nur gut erhaltene Sachspenden bekommen dort eine zweite Chance, auch Teilnehmer*innen mit Suchterfahrung erhalten in verschiedenen sozialpädagogisch begleiteten Maßnahmen die Möglichkeit einer stabilisierenden, sinnstiftenden Tätigkeit, um ihr Leben wieder selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Die Erlöse gehen zu 100% an die sozialen Projekte von Condrobs.

diakonia: Berufliche Integration, Beschäftigungsförderung und Nachhaltigkeit sind die Kernziele von diakonia. Als sozialer Beschäftigungs- und Inklusionsbetrieb bietet diakonia Menschen in herausfordernden Lebenslagen die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren und zu qualifizieren. Durch individuelle Förderung wird jeder einzelne Mensch gesehen und kann die eigenen Fähigkeiten entfalten. So fördert diakonia in ihren Betriebsteilen aus Einzelhandel (Secondhand), Hauswirtschaft und Handwerk und in den Beratungsstellen gemeinschaftliches Handeln und schafft ein wertschöpfendes Umfeld, in dem Menschen ihre Potenziale wiederentdecken und weiterentwickeln können.

Dynamo Fahrradservice Biss e.V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein, der die Förderung der sozialen, beruflichen und allgemeinen Bildung von benachteiligten und von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zum Ziel hat. Zu diesem Zweck führt der Verein einen sozialen Betrieb im zweiten Arbeitsmarkt mit Fahrradladen und Recyclingwerkstatt.

Erfindergarden mit zwei Projekten – Werkzeugbibliothek und MachsGanz: Erfindergarden ist eine gemeinnützige Organisation deren Vision es ist, Spaß am gemeinsamen Reparieren zu vermitteln. Durch die Bereitstellung von Praxiswissen und Bildungsangeboten werden (junge) Menschen dazu inspiriert, sich selbsttätig für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Das Projekt MachsGanz wird gefördert vom Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) des Referats für Arbeit und Wirtschaft und richtet sich an junge Erwachsene. Durch Reparatur-Workshops in Schulen und Freizeiteinrichtungen vermittelt es handwerkliche Skills, animiert dazu praktische Fähigkeiten zu entdecken sowie Kompetenzen auszubauen und bietet eine erste Berufsorientierung im Bereich Handwerk. Mit der Münchner Werkzeugbibliothek ist Leihen einfacher und günstiger als Kaufen: Sie verleiht Werkzeuge, Reinigungsgeräte, Lastenräder und vieles mehr. Ziel ist es, Neuanschaffungen und Müll zu vermeiden, Menschen zum Selbermachen, Reparieren und zirkulären Wiederverwenden zu befähigen, sowie ein nachhaltiges Miteinander zu stärken, in dem Ressourcen und Wissen geteilt werden. Die Bibliothek ermöglicht allen Menschen – unabhängig von Einkommen oder Wohnsituation – den Zugang zu handwerklichen Fähigkeiten und Selbstermächtigung.

TeuTo Second-Hand-Verkauf des Sozialpsychiatrischen Zentrums (SPZ) des Paritätischen in Bayern e. V.: Der TeuTo Second-Hand-Verkauf ist ein Gebrauchtwarenmarkt mit einer vielfältigen Auswahl an Kleidung, Geschirr, Kinderspielwaren, Büchern und weiteren Flohmarktartikeln in guter Qualität und zu günstigen Preisen. Als Zuverdienst-Projekt bietet er psychisch erkrankten Menschen eine sinnstiftende Beschäftigung. Durch fachliche und individuelle Anleitung erhalten sie Unterstützung in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich und können ihre Fähigkeiten weiterentwickeln.

Regenbogen Arbeit gGmbH ist eine Inklusionsfirma, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit (und ohne) Behinderung schafft. Seit über 30 Jahren sind wir im Bereich Entsorgung und Nachhaltigkeit in München und Umgebung unterwegs. Wir betreiben 2 Wertstoffhöfe (Planegg und Pullach) mit angegliedertem Entrümpelungs- und Anlagenpflegeservice sowie Gebrauchtwarenhandel. Zudem haben wir in Haar einen Entsorgungs- und Entrümpelungsbetrieb, an den ein Gebrauchtwarenladen sowie ein Selfstorage angeschlossen sind. Abgesehen von diesem Entsorgungsbereich werden Kantinen sowie eine Gemüseverarbeitung betrieben.

Der Verein für berufliche Integration e.V., 1987 in München gegründet, will Menschen mit einer psychischen Behinderung die Chance geben, am Allgemeinen Arbeitsmarkt teilzuhaben. Dazu betreibt der Verein drei Inklusionsbetriebe. HORTUS ist ein Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus, das im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) den Häckseldienst anbietet. RAMADAMA ist im Bereich der Umweltpflege (Reinigung von Außenanlagen) und des Recycling (Betrieb von Wertstoffhöfen) tätig. Die Kaffeerösterei YOANDA stellt fairen, sozialen und inklusiven Kaffee her. Dieser kann auf dem Pasinger Viktualienmarkt im Café verkostet und dort direkt erworben werden. Beim Werksverkauf in Wolfratshausen wird der Kaffee auch unverpackt abgegeben.

Die Weißer Rabe soziale Betriebe und Dienste GmbH ein Inklusions- und Beschäftigungsunternehmen in Oberbayern, das Menschen mit verschiedenen Herausforderungen wie Langzeitarbeitslosigkeit, psychischen Erkrankungen oder Behinderungen in den Arbeitsmarkt integriert. Aktuell beschäftigt es rund 350 Personen in zehn unterschiedlichen Betrieben und Projekten, die sozialpädagogische Begleitung und praxisnahe Qualifizierung erhalten. Das Unternehmen bietet nachhaltige Arbeitsplätze, fördert soziale und fachliche Kompetenzen und unterstützt den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt durch enge Kooperationen mit Unternehmen. Weißer Rabe trägt so zur Chancengleichheit und gesellschaftlichen Inklusion bei.

 

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Presse Klimaschutz Mon, 26 May 2025 18:00:00 +0200
Bis zum 20. Juni 2025 mitmachen: Bundesweite Kita-Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30854&cHash=adeb9c6ea36f46e65c7edd1085fcbb58

]]> Vom 12. Mai bis 20. Juni 2025 haben Kita-Leitungen im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit, an der diesjährigen Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes teilzunehmen. Die Einschätzungen aus der Praxis tragen dazu bei, ein Gesamtbild von der aktuellen Situation in Kindertageseinrichtungen zu erstellen.

Die Umfrage ist bereits die vierte bundesweite Erhebung zur Situation in Kindertageseinrichtungen des Paritätischen Gesamtverbandes. Die bisherigen Umfragen wurden genutzt, um jeweils einen umfangreichen Kita-Bericht zu erstellen, der erhebliche Handlungsbedarfe verdeutlicht. Der inhaltliche Schwerpunkt der diesjährigen Umfrage liegt auf dem Thema Gesundheit. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 25 Minuten. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. Die Umfrage erreichen Sie unter untenstehendem Link.

Sollten Sie Fragen zu der Umfrage haben, wenden Sie sich gerne an:
Niels Espenhorst, Der Paritätische Gesamtverband, Referent Kindertagesbetreuung, kifa@paritaet.org

Herzlichen Dank fürs Mitmachen!

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Der Paritätische Kinder und Jugend Der Paritätische Mon, 26 May 2025 17:34:00 +0200
Weiterbildung Sensorisch-Integrative Therapie (SIT) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30489&cHash=00c242329bb54bf872ef20d41a1c123d

]]> Die Sensorisch-Integrative Therapie hilft die Aufnahme der Sinneswahrnehmung zu strukturieren und unterstützt die Vernetzung der Wahrnehmungsverarbeitung im Gehirn, damit das Kind eine verbesserte Handlungskompetenz erzielen kann. Diese umfassende Weiterbildung baut auf das Einführungsseminar Sensorisch-Integrative Therapie auf. Sie umfasst 5 Module sowie eine Abschluss- und Prüfungswoche (insgesamt 18 Weiterbildungstage). Das ausführliche Programm und die weiteren Teilnahmevoraussetzungen können Sie auf unserer Homepage nachlesen.

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 26 May 2025 16:51:43 +0200
Ausschreibung der Regierung von Oberbayern - oberbayerischer Integrationspreis https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30853&cHash=22485abfcf61d7197244cf6b674e82fd

]]> Auch in diesem Jahr schreibt die Regierung von Oberbayern den oberbayerischen Integrationspreis aus.

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 6. Juni 2025.

Bewerbungen können über das Online-Verfahren eingereicht werden. Dem Anhang können Sie die Informationen zur diesjährige Auslobung entnehmen. 
 

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Region Oberbayern Weitere Anbieter Fri, 23 May 2025 13:07:24 +0200
#zuwertvollfuerhass: Video- und Social-Media-Kampagne des Bayerischen Bündnis für Toleranz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30851&cHash=ac59d999886befc9a28da54c1a175665

]]> Das Schwerpunktthema 2024/2025 des Bündnisses für Toleranz lautet „Gemeinsam für Respekt und Toleranz im Netz“.

Als zentraler Baustein wurde die Video- und Social-Media-Kampagne #zuwertvollfuerhass entwickelt und mit Unterstützung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und weiteren Partnern bislang vier Staffeln veröffentlicht (eine fünfte ist gerade in Arbeit).

Hierbei teilen mutige Menschen in kurzen Statements ihre Erfahrungen mit Hate Speech und berichten, was sie dagegen unternommen haben. Die Kampagne macht deutlich, dass Hass und Hetze im Netz jeden und jede angeht. Jeder von uns kann davon betroffen sein, egal welchen Alters, Geschlechts und welcher Herkunft oder welcher Religion, ob Privatperson oder Person des öffentlichen Lebens. Sie zeigt aber auch, dass man dem Hass etwas entgegensetzen kann und nicht nur Opfer ist.

#zuwertvollfuerhass will Betroffenen Mut machen, ins Handeln zu kommen, auf unterschiedlichen Wegen!

Alle wichtigen Infos dazu sind jetzt in einem Leporello gebündelt, der zum Download hier zu finden ist:
https://bayerisches-buendnis-fuer-toleranz.de/aktuelles/zuwertvollfuerhass-5/.

Ebenfalls zum Download auf der Homepage der BLM unter:
https://www.blm.de/de/wir-foerdern/initiativen-gegen-hass-im-netz/buendnis-fuer-toleranz.cfm.

Quelle: Bayerisches Bündnis für Toleranz

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Aus dem Landesverband Zivilgesellschaft und Demokratie Demokratie stärken Weitere Anbieter Thu, 22 May 2025 17:25:00 +0200
Targobank Stiftung unterstützt Projekte zum Umwelt- und Gesundheitsschutz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30845&cHash=37a46532de794b962bc75edaa4707b8a

]]> Um eine Förderung bewerben können sich gemeinnützige Einrichtungen, die Projekte im Themenfeld „Planetary Health – Natur, Mensch und Gesundheit“ umsetzen.

Dieses Jahr unterstützt die Stiftung Vorhaben, die dazu beitragen, Wissen und Bewusstsein über die Wechselwirkung von psychischer und physischer Gesundheit und der Umwelt zu schaffen und den Respekt vor der Natur zu stärken.

Förderschwerpunkt Gesundheitsschutz

Die Stiftung findet: „Das Thema Planetary Health eignet sich besonders, um wichtige Projekte an der Schnittstelle von Umwelt- und Gesundheitsschutz zu unterstützen, und passt ideal zu unserer Stiftung, die sich beide Themen auf die Fahne geschrieben hat.“

Förderbetrag in dieser Förderrunde: 1.000 bis 40.000 Euro pro Projekt

Bis zum 14. August 2025 können gemeinnützige Einrichtungen Förderung für ihre Projekte beantragen.

Weitere Informationen unter: https://www.targobank-stiftung.de/

Quelle: Targobank Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Gesundheit Klimaschutz Thu, 22 May 2025 12:30:18 +0200
Stefan Schörghuber Preis für Bildungsprojekte zur Eingliederung in Arbeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30844&cHash=bf6c981923e6379ab40967a82b7d0db7

]]> Der Stefan Schörghuber Preis zeichnet Projekte und Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Wissenschaft aus. Er wird unter der Leitidee „Bildung fördern. Brücken bauen.“ Vergeben und möchte Bildung unterstützen, die soziale Nachteile ausgleicht und dadurch eine Brücke für sozial schwächer gestellte Menschen in die Gesellschaft baut.

Im Jahr 2025 würdigt der Preis Projekte und Organisationen, die einen Beitrag zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt leisten – durch Bildungs- und Ausbildungs­angebote außerhalb von Schulen und Universitäten. Er ist mit 150.000 Euro dotiert und wird an bis zu drei Initiativen oder Projekte verliehen.

Diese integrativen Projekte und Organisationen können sowohl handwerklicher als auch akademischer oder wissenschaftlicher Natur sein. Es soll dabei Engagement ausgezeichnet werden, das Menschen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslosen, Migrant*innen und anderen sozial benachteiligten Personen den Start oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert. Engagement, das wirtschaftliche Unabhängigkeit, soziale Teilhabe und Perspektiven schafft und damit die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestaltet.

Bewerbungsschluss ist der 15.07.2025.

Weitere Informationen unter https://www.stefanschoerghuberpreis.de/

Quelle: Stefan Schörghuber Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Thu, 22 May 2025 12:06:21 +0200
Stiftungspreis „Gemeinsam gegen einsam“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30837&cHash=d82523d4782a92feaea596e5d6b1e2c3

]]> Immer mehr Menschen leiden unter Einsamkeit jeden Alters, in Städten und ländlichen Regionen, ob hier geboren oder migriert. In 41 Prozent der ca. 41 Millionen deutschen Haushalte leben Singles - die Tendenz ist steigend. In den letzten Jahren wurden in den Städten und Kommunen viele Angebote und Projekte initiiert, die Einsamkeit verhindern, ihr entgegenwirken und Hilfe anbieten. 

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ möchte Projekte unterstützen, die die Teilnahme der Menschen am öffentlichen Leben verbessern, Angebote machen oder zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen und diese somit aus der Einsamkeit holen. Dabei kann das Projekt mit weiteren Beteiligten (Träger, Genossenschaft, Verein etc.) umgesetzt werden.

Bewerben können sich Städte und Gemeinden gemeinsam mit Genossenschaften, Verbände, Vereine, Träger und Institutionen.

Das Projekt sollte bereits umgesetzt sein und als Leuchtturmprojekt für andere Städte und Gemeinden dienen. Deshalb kommt nachahmenswerten, dauerhaften und zugleich wirtschaftlichen Lösungen eine besondere Bedeutung zu. 

Insgesamt ist eine Preissumme von 30.000 Euro ausgesetzt.
Die Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2025 einzureichen.

Weitere Informationen unter:

https://lebendige-stadt.de/web/view.asp?ti=stiftungspreis2025&sid=892&nid=&cof=706#scroll-to-page

Quelle: Stiftung Lebendige Stadt

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 20 May 2025 16:10:48 +0200
Wettbewerb „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30835&cHash=2967e9dd8626f175aa8361523e06e2a8

]]> Der Best-Practice-Wettbewerb „Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ identifiziert und würdigt herausragende Initiativen für die Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte in Deutschland. Ein Zusammenschluss von Stiftungen und Verbänden sucht erfolgreiche Lösungen, die dem wachsenden Fach- und Arbeitskräftemangel begegnen, gelungene Integration sichtbar machen, die Willkommenskultur stärken und zu einer sachlichen, lösungsorientierten Diskussion über Migration und Integration beitragen.

Von der Anerkennung von Qualifikationen, interkultureller Öffentlichkeitsarbeit, praktischen Hilfen im Alltag, interkulturellen Trainings über Sprachkurse bis zu Diversity Management Maßnahmen – zeigen die Teilnehmer an diesem Wettbewerb erfolgreiche Lösungen auf, die dem wachsenden Fach- und Arbeitskräftemangel begegnen.

Ausgelobt wird der Preis von der Standortinitiative „Deutschland - Land der Ideen“. Diese setzt sich für Ideen und Innovationskraft in Deutschland ein und möchte gute Ideen sichtbar machen, die Verbreitung erfolgversprechender Lösungsansätze fördern, kluge Köpfe vernetzen und den Austausch über Innovationen stärken, in Deutschland, aber auch international.

Bewerbungsschluss ist Montag, der 30. Juni 2025.

 

Quelle: Land der Ideen Management GmbH

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Migration Mon, 19 May 2025 15:44:57 +0200
Ulrike-Fritze-Lindenthal-Antistigma-Preis für Integration psychisch Erkrankter https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30833&cHash=c43687c2991c321759bef4dc1a86979d

]]> Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) und das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit vergeben den Ulrike-Fritze-Lindenthal-Antistigma-Preis – Förderpreis zur Entstigmatisierung und Autonomie psychisch kranker Menschen in Verbindung mit der Stiftung für Seelische Gesundheit. Die Auszeichnung würdigt Projekte, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für eine nachhaltige gesellschaftliche Integration psychisch erkrankter Menschen engagieren.

Die Auszeichnung ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert und wird jährlich auf dem DGPPN Kongress im November in Berlin verliehen. Der Preis wird üblicherweise geteilt.

Die Bewerbungsfrist läuft bis 30. Juni 2025.

https://www.dgppn.de/preise/ulrike-fritze-lindenthal-antistigma-preis.html

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Mon, 19 May 2025 10:31:21 +0200
Förderprogramm Inklusion von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30832&cHash=48aaf903b4c713dc1a6c9624e460d68f

]]> Der Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ - Verband queere Vielfalt e.V. schreibt zusammen mit der Robert Bosch Stiftung und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine Projektförderung aus, um die Beratungsstrukturen für queere Menschen mit Flucht- und/oder Migrationsgeschichte außerhalb der Ballungszentren zu stärken.
Das Ziel ist, Empowerment sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe für geflüchtete und migrantische LSBTIQ* zu ermöglichen und zu stärken. Daher steht neben der finanziellen Förderung auch der Informationsaustausch zwischen den geförderten Projekten im Fokus des Förderprogramms. Angesprochen sind gemeinnützige Organisationen, die außerhalb der großen Ballungsgebiete in Deutschland agieren.
Queere Geflüchtete und LSBTIQ* mit Migrationsgeschichte benötigen Informationen über spezifische Angebote in der Umgebung, über Unterbringungsmöglichkeiten, über ihre Rechte im Asylverfahren, über ihre Chancen im Berufsleben und ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Empowerment ist ein wichtiger Baustein für Inklusion und politische und soziale Partizipation. Vor allem außerhalb der Ballungszentren sind entsprechende Angebote seltener, weniger bekannt und schwerer erreichbar.

Pro Organisation bzw. Projekt können einmalig bis zu 32.000 EUR für einen Projektzeitraum von zwölf Monaten gefördert werden. Die Projektlaufzeit muss zwischen dem 01.11.2025 und dem 30.11.2026 liegen.
Projektanträge können bis zum 31.07.2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen unter https://www.lsvd.de/de/ct/14330-ausschreibung-iqgms-2025

Die Bewerbung ist vollständig und unterschrieben bis zum 31.07.2025 per E-Mail an chantal.mueller@lsvd.de einzusenden.

Kontaktdaten
Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ - Verband queere Vielfalt e.V.
Rheingasse 6
50676 Köln

Projekt: IQGMS - Inklusion von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken
Projektleiterin: Chantal Müller
Telefon: 0221 – 92 59 61 18
E-Mail: chantal.mueller@lsvd.de

Quelle: Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ - Verband queere Vielfalt e.V.

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Mon, 19 May 2025 10:22:49 +0200
Deutscher Lesepreis für Projekte zur Leseförderung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30831&cHash=150e4303930745eeb57e2dd84a1a34ee

]]> Der Deutsche Lesepreis der Stiftung Lesen und der Commerzbank-Stiftung richtet sich an Projekte zur Leseförderung, die einen Vorbildcharakter haben. Er ist mit insgesamt 25.000 Euro dotiert.

Der Preis zeichnet neue und bewährte Leseförderungsmaßnahmen aus und sucht jedes Jahr herausragende Menschen, Einrichtungen und Projekte in den Feldern, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern. 

Interessierte können sich bis 30. Juni 2026 bewerben.

Der Preis wird in folgenden Kategorien verliehen:

„Herausragendes individuelles Engagement“

„Herausragendes kommunales Engagement“

„Herausragende Sprach- und Leseförderung in Kitas“

„Herausragende Leseförderung an Schulen“

„Herausragende Leseförderung mit digitalen Medien“

Weitere Informationen unter https://www.deutscher-lesepreis.de/

Quelle: Stiftung Lesen

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fri, 16 May 2025 18:03:14 +0200
Aktuelle Seminar-Angebote in 2025 in München und in Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30829&cHash=c4031c35ef2b0d4ee86d308ced1acf51

]]> Das Angebot der Akademie Süd ist auch in 2025 umfassend und bietet Themen wie

  • Entwicklung, Organisation und Begleitung von Fort- und Weiterbildung
  • Organisation von Team-Fortbildungen, Inhouse-Veranstaltungen und Fachtagen
  • Berufliche und akademische Weiterbildung durch Seminare, Zertifikatskurse, Kontakt-, Bachelor- und Masterstudiengänge
  • Die Sommerakademie 

Seminare in München und Nürnberg - und Online 2025 und 2026

TVöD/TV-L für Einsteiger*innen 
ONLINE 03. Juni 2025 - 04. Juni 2025  | ONLINE  24. November 2025 - 25. November 2025 
und am 11. März 2026 - 12. März 2026 in Nürnberg - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern  
https://akademiesued.org/angebot/tvodtv-l-fur-einsteigerinnen#5570

TVöD/TV-L - Richtig eingruppieren
23. Juni 2025  und 01. Dezember 2025 ONLINE und am 13.03.2026 in Nürnberg - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern  
https://akademiesued.org/angebot/tvod-richtig-eingruppieren#5567

Netzwerktreffen Datenschutz 
12. Juni 2026 in Nürnberg - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern  
https://akademiesued.org/angebot/netzwerktreffen-datenschutz-beauftragte#5535

Führen als Nummer Zwei – Die besondere Rolle der stellvertretenden Leitung
23.07.2025 in Nürnberg - Geschäftstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/fuehren-als-nummer-zwei-die-besondere-rolle-der-stellvertretenden-leitung#6639

Arbeitsrecht kompakt für Führungskräfte
24.09.2025 in Nürnberg - Geschäftstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/arbeitsrecht-kompakt-fuer-fuehrungskraefte#6576

Agiles Führen - Methoden zur Steigerung der Verantwortlichkeit, Zusammenarbeit und Selbstorganisation
19. November 2025 - 20. November 2025  In München - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/online-basiertes-seminar-agiles-fuhren-methoden-zur-steigerung-der-verantwortlichkeit-zusammenarbeit-und-selbstorganisation#6143

Deeskalationsmanagement - Grundseminar in Kooperation mit ProDeMa®
Das Grundseminar besteht aus drei Präsenztagen, in welchen praxisbezogen
die Grundlagen der Deeskalationsstufen erarbeitet und Deeskalationstechniken unter Anleitung trainiert werden. 
01. Dezember 2025 - 03. Dezember 2025  In München - Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/deeskalationsmanagement-grundseminar#7107

Ausgliederung und Umstrukturierung beim Verein
18.03.2026 in Nürnberg - Geschäftstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/ausgliederung-und-umstrukturierung-beim-verein#6168

Die Schulungsangebote für Gesundheitsexpert*innen im Betrieb 
Wir möchten Sie heute auf unsere neuen E-Learning-Angebote zum Thema Arbeitsschutz aufmerksam machen, die ab sofort über die Paritätische Akademie Süd in Kooperation mit der der PariSERVE verfügbar sind. Ziel der Schulungen ist es, ein grundlegendes Verständnis für zentrale Aspekte des Arbeitsschutzes  zu vermitteln, darunter:

  • Basiswissen Arbeitssicherheit erlangen
  • Unfallverhütungsvorschriften kennen
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten kennen
  • Unfallursachen und Erste-Hilfe-Maßnahmen kennen
  • Wissen über Brandschutzmaßnahmen und Brandbekämpfung
  • Basisinfo über Ergonomie und Arbeitsmedizin
  •  

Die Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Nähere Informationen und die Anmeldung dazu finden Sie unter den folgenden Links:

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus der Verwaltung und anderen Bereichen

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus der Verwaltung und anderen Bereichen - Paritätische Akademie Süd

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Haustechnik

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Haustechnik - Paritätische Akademie Süd

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Kinderbetreuung

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Kinderbetreuung - Paritätische Akademie Süd

E-Learning - Grundschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung

https://akademiesued.org/angebot/e-learning-grundschulung-nach-4-lebensmittelhygiene-verordnung#6675

Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK) 

https://akademiesued.org/angebot/fachkraft-fuer-betriebliches-gesundheitsmanagement-ihk#6376

Fallmanager/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement  

https://akademiesued.org/angebot/fallmanager-in-fuer-betriebliches-eingliederungsmanagement#6395


Weitere Informationen und Beratung zu den verschiedenen Angeboten gerne unter https://akademiesued.org/alle-bildungsangebote/alle-angebote

Zusammenstellung G. Wimmer, Paritätischer LV Bayern

 

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Mitgliederangelegenheiten Betriebswirtschaft Personalwesen Recht Der Paritätische Thu, 15 May 2025 15:00:00 +0200
Bundesweite Kita-Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30827&cHash=ece925871d84cf1de72fee087bc8ba4e

]]> Vom 12. Mai bis 20. Juni 2025 haben Kita-Leitungen im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit, an der diesjährigen Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes teilzunehmen. Die Einschätzungen aus der Praxis tragen dazu bei, ein Gesamtbild von der aktuellen Situation in Kindertageseinrichtungen zu erstellen.

Die Umfrage ist bereits die vierte bundesweite Erhebung zur Situation in Kindertageseinrichtungen des Paritätischen Gesamtverbandes. Die bisherigen Umfragen wurden genutzt, um jeweils einen umfangreichen Kita-Bericht zu erstellen, der erhebliche Handlungsbedarfe verdeutlicht. Der inhaltliche Schwerpunkt der diesjährigen Umfrage liegt auf dem Thema Gesundheit. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 25 Minuten. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. Die Umfrage erreichen Sie unter untenstehendem Link.

Sollten Sie Fragen zu der Umfrage haben, wenden Sie sich gerne an:
Niels Espenhorst, Der Paritätische Gesamtverband, Referent Kindertagesbetreuung, kifa@paritaet.org

Herzlichen Dank fürs Mitmachen!

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Der Paritätische Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 14 May 2025 17:34:04 +0200
Start des MünchenBudgets 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30818&cHash=a61606461f4343bbfe4913ce37d89208

]]> Die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement der Landeshauptstadt München lädt ein zum Mitmachen: 

Beim MünchenBudget können alle Münchner*innen ab 14 Jahren Ideen einreichen, um München noch lebenswerter zu gestalten. Für die besten Vorschläge stellt die Stadt im Jahr 2025 insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung.

Jetzt mitmachen!

Wie läuft das ab?

  1. Bis zum 9. Juni 2025 können Sie Ihre Vorschläge online einreichen.
  2. Alle Münchner*innen können ihre Lieblingsvorschläge unterstützen.
  3. Die 20 Vorschläge mit den meisten Stimmen werden auf Umsetzbarkeit geprüft.
  4. Und dann geht’s nochmal zur Abstimmung - welche Vorschläge sollen umgesetzt werden?

Natürlich gibt es ein paar Kriterien, die Vorschläge erfüllen müssen:

  • Die Stadt München muss für die Umsetzung zuständig sein.
  • Sie müssen ökologisch nachhaltig, sozial gerecht und für möglichst viele Münchner*innen von Vorteil sein.
  • Es muss sich um ein neues, konkretes und umsetzbares Projekt handeln.
  • Das Projekt muss mit einem einmaligen Budget von maximal 100.000 Euro realisierbar sein und keine dauerhaften Kosten verursachen.

Die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement der Landeshauptstadt München freut sich auf die kreativen Ideen der Münchner*innen!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

Fachstelle für Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation im Direktorium:

per E-Mail kontaktieren unter budget@muenchen.de.

Schauen Sie gern persönlich bei einem der Infostände vorbei:

  • am 11. Mai beim Europa*Rad (im Werksviertel Mitte) oder
  • am 24. und 25. Mai beim Zamanand in Europa
    (auf der Ludwigstraße, vor der Staatsbibliothek).

Kontakt:
Landeshauptstadt München
Direktorium D-I-ZV
Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement
Marienplatz 8
80331 München
muenchen.de/engagiert-leben
engagiert.leben@muenchen.de
Impressum

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Oberbayern Bürgerschaftliches Engagement Weitere Anbieter Tue, 13 May 2025 15:10:04 +0200
VG Musikedition informiert Kinderbetreuungseinrichtungen: Lizenzverträge jetzt auch online abschließen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30817&cHash=50065e8ed67e9e729aeb1b0fb2634345

]]> VG Musikedition informiert Kinderbetreuungseinrichtungen: Lizenzverträge jetzt auch online abschließen

Die VG Musikedition bietet Kinderbetreuungseinrichtungen ab sofort die Möglichkeit, Linzenzverträge online abzuschließen.

Die VG Musikedition hat uns darüber informiert, dass Kinderbetreuungseinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt wird,

Lizenzverträge für den Bereich "Kopieren und Vervielfältigen von Liedtexten, Liedern und Noten" auch online abzuschließen.

Zum Online-Portal gelangen Sie über folgenden Link:

https://vg-musikedition.de/nutzer/vervielfaeltigungen/kinderbetreuungseinrichtungen/lizenzvertrag-kinderbetreuungseinrichtungen

Bitte beachten Sie: Träger mit mehreren Einrichtungen benötigen lediglich einen Vertrag. Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) profitieren von einem Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 %. Einrichtungen mit einem Nachweis der Gemeinnützigkeit wird ein weiterer Nachlass von 10 % eingeräumt.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der VG Musikedition vom 9. Mai 2025.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen aus unerer letzten Fachinformation vom 30. Januar 2025 (https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/wichtige-informationen-fuer-kinderbetreuungseinrichtungen-aenderungen-bei-vertraegen-mit-der-vg-musikedition-fuer-den-bereich-vervielfaeltigung-von-werken-ab-01012025/)


Information von E. Koglin, Paritätischer GV Berlin

 

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mitgliederangelegenheiten Recht Mon, 12 May 2025 17:16:32 +0200
Lebendig durch Malerei - Einladung zur Vernissage in den Räumen des Landesverbands https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30759&cHash=b43809b544ec9aa5e8a19f0c0f41d926

]]> Der Paritätische in Bayern präsentiert in seinen Geschäftsräumen regelmäßig Werke von Klient*innen seiner Einrichtungen und Mitglieds­organisation - aber auch von freischaffenden Künst­ler*innen -, um diesen ein Forum zu bieten, ihre Werke einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.

Ab dem 12. Mai zeigen Sabine Henning und Eva Lange ausgewählte Werke unter dem Titel "Lebendig durch Malerei". Sabine Henning ist ausgebildete Malerin, Textil­designerin und Kunstpädagogin und leitet seit über 25 Jahren eine Malgruppe im Rahmen des psychosozialen Projektes KontakTee. Dort hat sie auch Eva Lange kennen- und schätzen gelernt, die Ergotherapeutin ist, und seit 2023 als Co-Leitung dieser Malgruppe fungiert.

Der Pariätische freut sich, Ihnen diese Werke in einer Ausstellung präsentieren zu können und lädt herzlich ein zur Vernissage.
Anmeldung ist erbeten, telefonisch oder per Mail bis spätestens 2. Mai 2025.

Die Bilder können bis zum 31. Juli 2025 in den Räumen des Landesverbands betrachtet werden. Bitte beachten Sie hierbei unsere Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 12 May 2025 16:30:00 +0200
Kitas jetzt sichern – Postkartenaktion KitaPolitikTage zum Tag der Kinderbetreuung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30791&cHash=a127b38dd42faacf84308536e01f0aee

]]> München, 12.05.2025 – Bereits zur Landtagswahl 2023 hat sich der Paritätische in Bayern mit seinen Mitgliedern zusammengeschlossen und das Bündnis „KitaPolitikTage“ gegründet. Auch bei der diesjährigen Neuauflage mit einer Postkartenaktion wird das Ziel verfolgt, ein Zeichen Richtung Politik zu setzen, das Kita-System endlich auskömmlich zu finanzieren. Denn knapp eineinhalb Jahre nach der Landtagswahl hat sich die Finanzierungssituation bayerischer Kitas nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar weiter zugespitzt.

Heute, am 12. Mai, dem Tag der Kinderbetreuung, startet die Postkartenaktion, die bei Verantwortungsträger*innen im Land und den Kommunen der Dringlichkeit der Schließung der Finanzierungslücke erneut Nachdruck verleihen soll. Familien und Freunde sind eingeladen, Postkarten mit der Forderung, sich gemeinsam für eine stabile und auskömmliche Betriebskostenfinanzierung einzusetzen, an Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiken*innen und Bürgermeister*innen, zu schicken.

Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Bayern ist defizitär und muss dringend reformiert werden. Die staatliche Betriebskostenfinanzierung deckt durchschnittlich lediglich 60 Prozent der tatsächlichen Kosten, die sich durch Inflation und allgemeine Kostensteigerungen noch weiter erhöhen. Die fehlenden Mittel werden nur in Teilen durch freiwillige kommunale Beiträge gedeckt. „Wo Kommunen diese Beiträge nicht leisten können, wirkt sich das direkt auf die Qualität der Betreuung und die Ausstattung aus“, erläutert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern. Die Folgen tragen auch Kinder und ihre Eltern.

„Eltern müssen immer tiefer in die Tasche greifen“, führt Berndl aus. „Ihre Beiträge steigen weiter, damit Kitas überhaupt geöffnet bleiben können. Familien müssen gut abwägen, ob sie sich eine Kindertagesbetreuung überhaupt noch leisten können. Das gefährdet die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf und stellt vor allem Alleinerziehende vor große Herausforderungen.“

Beate Höß-Zenker von der Pfennigparade Phoenix Schulen und Kitas GmbH in München verweist auf die fachlichen Herausforderungen in der Kinderbetreuung: „Neben den steigenden Kosten sind Träger auch mit einer zunehmenden Sorge um die Qualität der Pädagogik belastet, denn fachliche Herausforderungen in der Förderung der Kinder durch sozial-emotionale Themen, Themen der Inklusion und große Ausbildungsunterschiede steigen ebenfalls und ziehen immense zeitliche und finanzielle Ressourcen nach sich. Notwendige Fort- und Weiterbildung wird jedoch nicht ausreichend finanziert und auch für technische Hilfsmittel wie die Nutzung von KI gibt es bisher keine Mittel.“

In der Zwischenzeit ist auch seitens der Politik ein gewisses Problembewusstsein entstanden. Zudem fordern im Bündnis für Frühkindliche Bildung in Bayern die Freie Wohlfahrtspflege und kommunale Spitzenverbände gemeinsam eine Erhöhung der staatlichen Betriebskostenfinanzierung auf durchschnittlich 90 Prozent. Erste Schritte wurden gemacht: Im vergangenen Sommer gab es eine Anhörung im Landtag. Außerdem hat der Freistaat beschlossen, im neuen Kinderstartgeld Sozialleistungen zusammenzufassen, um Finanzmittel für das Kita-System freizumachen. Aber seitdem stockt die so wichtige Reform des BayKiBiG.

Die Mittel für den kommenden Haushalt müssen allerdings jetzt eingeplant werden, damit die so dringend notwendige finanzielle Stabilisierung der Kindertagesbetreuung in Bayern gelingen kann.

Michael Kuhl von der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH appelliert an die Politik: „Kitas sind Bildungsorte, und der Freistaat muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Jeder investierte Euro in die frühkindliche Bildung wirkt sich auf die Bildungserfolge der Kinder aus. Das Land ist hier in der gemeinsamen Pflicht und darf seine Verantwortung nicht auf Familien abwälzen. Mit unserer Idee der Postkartenaktion haben wir bei Familien und unseren Fachkräften viel positive Resonanz erfahren.“

Gerne vermitteln wir Interviewpartner*innen und Locations für Video-/Filmaufnahmen.

 

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

 

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Arbeit und Beschäftigung Familie Kinder und Jugend Mon, 12 May 2025 05:00:00 +0200
Förderprojekt "Bildungsgerechtigkeit" gestartet - Anträge bis 15. Juli 2025 einreichen! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30813&cHash=e70686ecb72af7d6d67eb3d6375c7f20

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Ziel der Föderung ist die finanzielle Unterstützung innovativer und praxisorientierter Projekte zur Förderung von Chancengleichheit im Bildungsbereich.

Weitere wichtige Informationen enthält die Projektausschreibung.

Hier finden Sie das Bewerbungsformular.

Kontakt:

Lernwirkstatt Inklusion e.V.

Dr. Gerald Klenk
Tel.: +49 911 13076495

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Region Mittelfranken Bildung Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Fri, 09 May 2025 11:02:34 +0200
Kosten Sparen und Nachhaltig einkaufen und verpflegen - Angebote von PariSERVE https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30809&cHash=162bbc7679991abc151c8b81ec27b52b

]]> Wir unterstützen Sie in Ihrer Vielfalt und schaffen Freiräume!

Als Mitglied im Paritätischen fühlen wir uns den Werten und Zielen des Verbandes verpflichtet. Wir sind Partner sozialer Einrichtungen
und Organisationen und helfen durch unsere Arbeit bei der Erfüllung sozialer Aufträge. Dies tun wir, indem wir zum einen administrative
Aufgaben übernehmen und zum anderen bei der Organisation entlasten und beim Sparen helfen. Überzeugen Sie sich selbst!

  • Wir bieten Ihnen auf den sozialen Bereich abgestimmte Angebote von der Beschaffung bis zum Rechnungswesen

  • Wir sind Dienstleister für soziale Einrichtungen mit Sitz in Kronshagen bei Kiel und Kunden bundesweit

  • Wir haben über 25 Jahre Erfahrung in der Sozialwirtschaft und speziell darauf konzipierte Angebote

  • Wir gehören zum Paritätischen Wohlfahrtsverband, stehen jedoch auch für soziale Einrichtungen anderer Träger offen

Kosten Sparen und Nachhaltig einkaufen und verpflegenPariSERVE bietet Mitgliedsorganisationen im Paritätischen besondere
Einkaufsmöglichkeiten für klimagesunde Lebensmittel, wie z.B. für Bio-, Regional- und Fair Trade-Angebote. Wer auf eine klimagesunde
Verpflegung umstellen will, kann auch für den Einkauf nachhaltiger Produkte die PariSERVE-Einkaufsvorteile nutzen.
Um diese Zielefür die eigene Organisation passend zu erreichen, können Mitgliedsorganisationen aus verschiedenen Angeboten und Lieferanten auswählen und
so beispielsweise die Verpflegung schrittweise umstellen. Auch im Bereich Reinigung und Hygiene bietet PariSERVE Sonderkonditionen für nachhaltige Angebote 
 

Aktuelles Angebot: Einrichtung der Personalabrechnung  bis zum 31. Juli 2025 kostenfrei für unsere Mitglieder!
Personalabrechnung | Entgeltabrechnung | Gehaltsabrechnung

Personal Leistungen | PariSERVE

 

Zusammengestellt G. Wimmer Paritätischer LV in Bayern

 

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Mitgliederangelegenheiten Betriebswirtschaft Personalwesen Thu, 08 May 2025 16:57:27 +0200
Mitgliedschaft, die sich lohnt: Einkaufsvorteile des Paritätischen für die sozialen Betriebe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30807&cHash=2b9fabefad5f5e6ad7423df58b00d415

]]> Mitgliedschaft, die sich lohnt: Arbeits- und Gesundheitsschutz – Mit Sicherheit Freiräume schaffen!

System für angewandte Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Professionalität zur Umsetzung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygiene, Strahlenschutz, Betriebsmittel- und Anlagensicherheit, Datenschutz und Umweltschutz.

Die econoMED®-Systemgruppe ist ein Team von vernetzten Spezialisten und qualifiziertem Beratungspersonal. Sie kümmern sich gezielt um die Inhalte der Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) und sorgen für eine vollständige Bearbeitung der Aufgabenfelder zur DGUV Vorschrift 2. Sie stehen für eine zuverlässige Umsetzung der GDA-Leitlinien und weiteren betrieblichen Präventionsdienstleistungen. Unter Anwendung des econoMED®-Systems wird in Ihrem Unternehmen für die Transparenz und für die Qualitätssicherung betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte gesorgt. Sie erhalten einen detaillierten Überblick zu den Inhalten der an die econoMED®-Systemgruppe übertragenen Pflichten und eine schriftliche Dienstleistungs-, Produkt- und Systemgarantie über den Betriebsschutzbrief.

Leistungsspektrum:

  • Bereitstellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Brandschutzbeauftragten, Brandschutzsachverständigen, Hygienefachkräften & Datenschutzbeauftragten
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß DGUV
  • Rechtssichere Dokumentation und Haftungsübernahme
  • Beratung und Schulung zu Hygienemanagement, Datenschutz und Brandschutz
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen

Mitglieder des Paritätischen erhalten dank des Rahmenvertrags Sonderpreise. Die Rabatte finden Sie nach einloggen im Mitgliederbereich in unserem Einkaufsportal.

Und weitere Angebote für den Arbeits und Gesundheitsschutz Ihres Paritätischen im Rahmen der Verbändekooperation mit der BGW

Auch in diesem Jahr haben wir für Sie ein vielfältiges Angebot für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der sozialen Dienste und
Einrichtungen erstellt, gemeinsam mit unserem Kooperationspartner BGW, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und unterstützen
Sie als Verantwortliche dabei, das Know-how und die Rechtssicherheit zu verbessern. Der Paritätische unterstützt Sie dabei mit Fortbildungen, Workshops und
Schulungen, damit gerade Führungskräfte, Vorgesetzte und Personalverantwortliche gezielt Gesundheitsmaßnahmen umsetzen können

ONLINE zum Thema Gefährdungsbeurteilung „Verantwortung im Arbeitsschutz für alle Bereiche“
Grundlagen-Workshop: Rechtliche Grundlagen, Praktische Beispiele, Zeit für Diskussionen zu den Themen und Ihren Fragen

Mittwoch, 02.07.2025, 09 – 12 Uhr – Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/236534984

Inhalte der Workshops:
- Was ist ein Arbeitsunfall / eine Berufskrankheit? Wie erfolgt die Meldung an die BGW?
- Welche Verantwortung haben Führungskräfte? (Umgang mit Verantwortung im Arbeitsschutz)
- Wer kann mich als Führungskraft unterstützen? (Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation)
- Instrumente des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen)
Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz, Bezirksstelle München, Präventionsdienste BGW
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ONLINE-Aufbau-Workshops zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich Beratung und Betreuungseinrichtungen mit dem Fokus:
 Psychische Belastungen, Gewalt und Aggression Montag, 22.09.2025, 09 – 12 Uhr - Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/555252609

Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich KITA „Gefährdungsschwerpunkte in Kitas“
Mittwoch, 29.10.2025 , 09 – 12 Uhr - Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/349539253

Inhalte dieser beiden Workshops:
- Vertiefung von Arbeitsschutzaspekten, Beispiele und Fragen. Für die Teilnahme an den Aufbauworkshops sind Kenntnisse zu Grundlagen im Arbeitsschutz notwendig.
D.h. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation des Arbeitsschutzes, bspw. die Teilnahme an den vorherigen Workshop der BGW.heitsdi
Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz, Bezirksstelle München, Präventionsdienste  BGW

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Workshop für Mitglieder von Betriebsratsgremien in München „Möglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“
Donnerstag, 30.10.2025, 10 – 15 Uhr _
Ort:: Geschäftsstelle des Paritätischen in München, Neuperlach-Zentrum, Charles-de-
Gaulle Str. 4. Max. 20 TN! Anmeldeschluss ist der 23.10.2025! - Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/146339983

Inhalt des Workshops: Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten die Unternehmen und Einrichtungen dazu, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten
– sobald Sie eine(n) Mitarbeiter(in) beschäftigten. In diesem Workshop lernen Sie als Mitglied des Betriebsratsgremiums Ihre Gestaltungsmöglichkeiten zum Thema „Möglichkeiten und
Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ kennen. 
 Vorstellung der BGW und den Aufgaben
 Die wesentlichen Arbeitgeberpflichten
 Der Betriebsrat als wichtiger Akteur in der betrieblichen ArbeitsschutzAufbauorganisation
 Organisation des Innerbetrieblichen Arbeitsschutz
 Die Gefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes
 Durchführen von Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Referent: Bernhard Scheibner, stv. Leiter der Bezirksstelle – Präventionsdienste der BGW München Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW

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Kennen Sie bereits das Angebot für unsere Mitgliedsorganisationen mit bis zu 50 Beschäftigten Weitere Informationsveranstaltung und Schulungen zum Betreuungsmodell
der alternativen bedarfsorientierten Arbeitsschutzbetreuung

Wissen Sie, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Organisation effektiv gestalten können? Dann schauen Sie auf der Webseite der BGW, wie Sie Ihre Arbeitsschutz-
betreuung organisieren können: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung

Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten Sie als Führungskraft, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten – sobald Sie nur eine(n)
Mitarbeiter(in) in Ihrer Organisation beschäftigten. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Aushilfen. Arbeitsschutz muss nicht nur eine Pflicht
bleiben – machen Sie es zu einem Erfolgsfaktor, der sich positiv auf Ihre Arbeitsbedingungen, die Bindung Ihrer Mitarbeiter und somit auf den Erfolg Ihres
Unternehmens auswirkt. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle, über die wir in unseren kostenfreien Informationsveranstaltungen informieren.

Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und lassen ausreichend Raum für Ihre Fragen.
Geplante Informationsveranstaltungen 2025:   03.07.2025, 14:00 bis 16:00 Uhr  |   29.08. 2025, 14:30 bis 16:00 Uhr

Über diesen Link können Sie sich direkt zu einer kostenfeien Infoveranstaltung anmelden. 
https://akademiesued.org/angebot/online-informationsveranstaltung-zur-alternativen-bedarfsorientierten-betriebsaerztlichen-und-sicherheitstechnischen-betreuung-ab-b#3689 

Um Sie weiterführend zu unterstützen, bietet der Paritätische in Kooperation mit der Paritätischen Akademie Süd in jedem Jahr kompakte Unternehmerschulungen in
einem ONLINE-Format an, die insbesondere für die „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ geeignet sind, mit dem Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer
Organisation kostengünstig selbst in die Hand nehmen können; in den Unternehmerschulungen können Sie sich aber auch ganz grundsätzlich über Ihre Organisations-
pflichten informieren, wenn Sie für Ihre Einrichtung ein anderes Betreuungsmodell anwenden. Hinweis: Das Betreuungsmodell alternative bedarfsorientierte Betreuung
kann nicht angewendet werden bei Kliniken, beruflichen Reha-Einrichtungen und Werkstätten für Behinderte!

Geplante Unternehmerschulungen 2025: Anmeldung über diesen Link https://akademiesued.org/angebot/mi-ma-schulung-ba-wue#5617
01.09. und 15.09.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr
29.10. und 13.11.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

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Weitere Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz uvm. finden Sie auf der Seite der Paritätischen Akademie Süd!

https://akademiesued.org/alle-bildungsangebote/alle-angebote

 

Zusammenstellung G. Wimmer. Paritätischer Landesverband Bayern

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Mitgliederangelegenheiten BGW Personalwesen Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Thu, 08 May 2025 14:46:22 +0200
„Citizen Science for Action!“ für zivilgesellschaftliches Engagement https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30805&cHash=fb08ed6e7fa04365e8206dff88db24ed

]]> Die Hans Sauer Stiftung möchte mit dem Förderschwerpunkt „Citizen Science for Action! Zivilgesellschaftliche Forschung in sozial-ökologischen Konfliktfeldern“ Projekte unterstützen, die explizit von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen konzipiert, initiiert und umgesetzt werden. Die Vorhaben sollen drängenden gesellschaftlichen Anliegen Gehör und Gewicht verleihen und bestenfalls Entscheidungsträger*innen zu Maßnahmen bewegen. Dazu sollen eine oder mehrere Forschungsfragen aus dem gesellschaftlichen Bedarf heraus formuliert und in partizipativen Forschungsprozessen bearbeitet werden.  

Ein Antrag auf Förderung kann laufend bis zum 23. September 2025 gestellt werden. Die Stiftung fördert bis zu fünf Vorhaben mit jeweils maximal 20.000 €.

Alle Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren unter https://www.hanssauerstiftung.de/foerderprogramm-2025-citizen-science-for-action/

Bei Fragen zum Programm steht die Stiftung unter foerderprogramm@hanssauerstiftung.de zur Verfügung.

Quelle: Hans Sauer Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 07 May 2025 16:44:24 +0200
Der Bayerische Social-Media-Award fürs Ehrenamt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30803&cHash=d2c7aa1cf407d1678117d75050fba92a

]]> Der Bayerische Social-Media-Award fürs Ehrenamt wird 2025 erstmals verliehen – eine gemeinsame Initiative der Versicherungskammer Stiftung und der lagfa bayern mit ihrem Projekt „digital verein(t)“.

Im Rahmen der drei Kategorien „Engagementfluencer“, „Netzwerk-Creator“ und „Newcomer“ werden Vereine, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Organisationen ausgezeichnet, die durch ihren kreativen und engagierten Auftritt in den sozialen Netzwerken das Ehrenamt in Bayern sichtbar machen und ihre eigene Arbeit einer breiteren Öffentlichkeit präsentieren.

Engagementfluencer (2.000 Euro)

Gesucht werden Beiträge, die es schaffen, auf unkonventionelle und inspirierende Weise neue Menschen für freiwilliges Engagement in Vereinen und der Zivilgesellschaft zu begeistern.

Netzwerk-Creator (2.000 Euro)

Mit dieser Auszeichnung werden Social-Media-Auftritte gewürdigt, die auf authentische Weise ihren Beitrag zur Gestaltung der Zivilgesellschaft sichtbar machen.

Newcomer (2.000 Euro)

Der Preis richtet sich an Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen, die sich erst seit kurzer Zeit auf den Weg in die digitale Öffentlichkeitsarbeit begeben haben. Er richtet sich an Neulinge in den sozialen Netzwerken, deren Account zum Stichtag 01. April 2025 nicht älter als zwölf Monate ist.

Bewerben können sich Vereine, ehrenamtliche Initiativen, Freiwilligenzentren oder Organisationen, die sich dem freiwilligen Engagement widmen, die …

  • gemeinnützig sind und die Werte einer demokratischen und vielfältigen Zivilgesellschaft vertreten.
  • ihren Sitz in Bayern haben.
  • ein öffentliches Social-Media-Profil auf einer etablierten Plattform wie Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn oder anderen betreiben.

Eine Bewerbung ist ausschließlich online möglich. Einsendeschluss: 01. Juli 2025

Weitere Informationen und Bewerbung unter

https://versicherungskammer-stiftung.de/preise/digital-verbunden/social-media-award-2025/ausschreibung/

Quelle: Versicherungskammer Stiftung

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 07 May 2025 15:28:05 +0200
Einladung - 30 JAHRE CONJOB https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30799&cHash=cd0bd22e62b31a3ecba8db247579f5ae

]]> 18.07.2025 von 8.30 - 13.30 Uhr, 
ConJob, Waldmeisterstraße 95b, 80935 München

Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Flyer.

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Wed, 07 May 2025 08:20:43 +0200
KI-gestützte Anwendungen in der Langzeitpflege: Grundsätze aus pflegefachlicher Perspektive - Einladung zum Diskurs https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30790&cHash=b65e9c89056de647e3b263e31d441087

]]> Mit dem Diskussionspapier soll das Thema „Künstliche Intelligenz (KI)“ aktiv von Seiten der Langzeitpflege thematisiert werden, da es in Zeiten des raschen technologischen Fortschritts im Bereich der KI in der Pflege von entscheidender Bedeutung ist, von Beginn klare Grundsätze zu formulieren, die als Leitlinien für KI-Anwendungen in der Pflege dienen. Diese Grundsätze wiederum können nur aus dem konsentierten Verständnis von Pflege und Pflegeprofession abgeleitet werden. 

Das Papier richtet sich an Entwickler*innen, die innovative KI-Lösungen für die Langzeitpflege unter Einbezug einer pflegefachlichen Perspektive entwickeln wollen.

Ziel ist es, Pflegeverständnis und pflegefachliche Expertise bereits im Entwicklungsprozess mitzudenken und auf dieser Grundlage in den gemeinsamen Austausch zu kommen.

Als Leitplanken dient der BAGFW dabei das in Deutschland vorherrschenden Pflege- und Professionsverständnis, die Vorbehaltsaufgaben in der Pflege, der Person-zentrierte Ansatz und das Konzept des Strukturmodells.

Dieser Aufriss soll als Gesprächsangebot verstanden werden, in die Diskussion und Zusammenarbeit einzutreten. 

Das vollständige Papier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Bildung Der Paritätische Pflege Tue, 06 May 2025 14:36:22 +0200
H-Team Künstlerpreis 2025 - Internationaler Wettbewerb https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30774&cHash=1b33e93af45bdd9f52e740c8d8f9887f

]]> Jeder ist eingeladen und ermutigt an dem Kunstwettbewerb teilzunehmen, und darf zum Thema »Ehrenamt« aus der Sparte Comic oder Film eine Arbeit digital einreichen.

Anbei finden Sie weitere Informationen in dem beigefügten Veranstaltungsflyer sowie die Ausschreibungs- und Anmeldeunterlagen.

 

 

 

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Wed, 30 Apr 2025 11:13:38 +0200
Paritätischer Armutsbericht: Arme werden ärmer https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30781&cHash=e3da8d57b0c394b2f9a059ab1b407bad

]]> München – Einkommensarme Menschen sind in den vergangenen Jahren ärmer geworden, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichtes. Während das mittlere Einkommen von Personen unterhalb der Armutsgrenze im Jahr 2020 noch bei 981 Euro im Monat lag, waren es im Jahr 2024 preisbereinigt nur noch 921 Euro.

„Die Zahlen belegen, was viele Menschen mit geringem Einkommen schon lange im Alltag spüren: Die Armen werden ärmer“, so Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Zwar belegt Bayern im Armutsvergleich der Länder mit 11,8 Prozent den letzten Platz, dennoch ist die Verschärfung der Armutssituation auch hier greifbar – besonders in strukturschwachen Gebieten. „Auch im vermeintlich wohlhabenden Bayern müssen prekäre Lebenssituationen politisch wahrgenommen werden. Davon gibt es hier mehr als genug. Das gilt gleichermaßen für Menschen knapp über der Armutsgrenze. Denn auch bei ihnen wirken sich die steigenden Kaufkraftverluste massiv auf ihren Alltag aus. Sie kommen mit ihrem wenigen verfügbaren Einkommen kaum über die Runden“, erläutert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern.

Der Paritätische sieht neben auskömmlichen Erwerbseinkommen insbesondere Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Wohn- und Familienarmut, der armutsfesten Ausgestaltung der Rentenversicherung und dem Ausbau der Grundsicherung. „Armutsvermeidung hat verschiedene Stellschrauben. Unabdingbar ist, dass soziale Sicherungssysteme wie die Rente endlich armutsfest entwickelt werden müssen“, so Berndl.

Insgesamt müssen 2024 dem neuen Armutsbericht zufolge 15,5 Prozent der Bevölkerung zu den Armen gezählt werden. Die Armutsquote stieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an. Von Armut betroffen sind dabei insbesondere Alleinerziehende, junge Erwachsene und Rentner*innen, wobei die Altersarmut stark weiblich geprägt ist.  

Der Armutsbericht weist auch die Zahl derer aus, die in erheblicher materieller Entbehrung leben: 5,2 Millionen Menschen – darunter 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,2 Millionen Vollzeiterwerbstätige – können sich etwa nicht leisten, die Wohnung warm zu halten oder alte Kleidung zu ersetzen. 

Der Bericht zeigt im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede: Während in Bayern etwa jede achte Person von Armut betroffen ist (11,8 Prozent), ist es in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte (22,3 Prozent) und in Bremen sogar jede vierte Person (25,9 Prozent). 

Positiv entwickelt hat sich die Zahl der Erwerbstätigen in Armut: Hier zeigt der Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen leichten Rückgang. Ausschlaggebend für diese Verbesserung sei aus Sicht des Verbandes die Erhöhung des Mindestlohnes sowie die Reform des Wohngeldes. 

Der Paritätische Armutsbericht 2025 ‚Verschärfung der Armut‘ ist der erste Teil einer neuen Reihe von Armutsberichten mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten. Der Bericht stützt sich dabei insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZ-SILC. Der nächste Teil der Paritätischen Armutsberichterstattung widmet sich dem Thema Kinderarmut.

Mehr Informationen und der Bericht zum Download: www.der-paritaetische.de/armutsbericht


Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

 

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Presse Soziale Teilhabe und Armut Tue, 29 Apr 2025 10:00:00 +0200
Gesundheit im digitalen Zeitalter - die elektronische Patientenakte (EPA) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30587&cHash=c4ca44620712d5008263beb9469a171f

]]> ]]> Liebe Selbsthilfeaktive,
wir sind wieder mittendrin in der Online-Reihe „Gesundheit stärken“.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bildet mit seinem Beitrag „Gesundheit im digitalen Zeitalter – die elektronische Patientenakte (EPA) am 28.04.2025 von 18:00 bis 19:30 Uhr den Abschluss der diesjährigen Veranstaltungsreihe.

Die Einführung der Elektronischen Patientenakte (EPA) im Gesundheitswesen stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung dar. Ziel ist es, alle relevanten Gesundheitsdaten der Versicherten an einem zentralen Ort zu bündeln. Dies umfasst nicht nur medizinische Befunde, sondern auch wichtige Dokumente wie Rezepte und Impfausweise.

Die Vorteile der EPA sind vielfältig. Trotz dieser Vorteile gibt es auch erhebliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten birgt auch Risiken. Es ist wichtig, dass Verbraucher*innen gut informiert sind und die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Der Vortrag bietet dazu eine wertvolle Hilfestellung, indem er objektive Informationen bereitstellt und zentrale Abwägungsaspekte thematisiert.

Als Referentinnen konnten wir Claudia Friedel und Alexandra Schubert von der Selbsthilfeunterstützungsstelle Bayreuth gewinnen. Beide sind als KundiG Beraterinnen tätig. Mit dem Projekt „KundiG - Klug und digital durch das Gesundheitswesen“ wird das Ziel verfolgt, insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen und deren Angehörige den digitalen Markt im Gesundheitswesen kennenzulernen und sie dafür zu sensibilisieren.

Weitere Informationen siehe Flyer.

Der Vortrag ist kostenfrei und findet online statt.

Anmeldung bis 22.04.2025 an:

Selbsthilfekontaktstelle

Der Paritätische in Unterfranken

Ansprechpartnerin: Julia Kratz

Telefon: 0931|3540116

E-Mail: julia.kratz@paritaet-bayern.de

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Termine Region Unterfranken Selbsthilfe Der Paritätische Mon, 28 Apr 2025 18:00:00 +0200
Der Bayerische Landesfrauenrat hat neu gewählt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30768&cHash=ed396ce12ee5452299fd217335d25071

]]> München, 9. April 2025 – Der bayerische Landesfrauenrat hat für die nächste Legislatur von vier Jahren gewählt: dabei wurde die Referentin des Paritätischen in Bayern Maria Mayer, zuständig für Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ, mit 44 von 61 Stimmen als eines von 8 Mitgliedern in den Hauptausschuss gewählt.
Seit mehr als 50 Jahren setzt sich der Landesfrauenrat für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Gerade vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und politischer Herausforderungen ist diese Arbeit von zentraler Bedeutung.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf eine kraftvolle Stimme im Kampf für Gleichstellung!(https://www.facebook.com/paritaetbayern/posts/pfbid0AYv9nAA4kT7tphGkDMzrSUYhKw1x6ZifvKedoQATeHjUZKrEL4ihKM9dtmHB4nq5l)

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Bayerischen Landesfrauenrat
Der Bayerische Landesfrauenrat ein Zusammenschluss von 58 Landes-Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Landesverbände, ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig und vertritt insgesamt knapp vier Millionen Frauen in Bayern. Seit seiner Gründung 1973 trägt er zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei. Mehr Infos: https://www.lfr.bayern.de/

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

 

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Bildung Inklusion Kinder und Jugend Fri, 25 Apr 2025 10:00:00 +0200
Social Design Days Nürnberg: Die Challenge für den Design Jam 2025 läuft - herzliche Einladung zur Teilnahme! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30767&cHash=282c8e390d424ef25b29a54192f264d9

]]> ]]> Im Fokus steht 2025 das Thema "demografischer Wandel".

Die Einreichungsfrist endet am 1. Juli 2025. Die ausgewählten Challenges werden am 22. und 23. Oktober 2025 bearbeitet.

 

 

Bewerbung unter Social Design Days 2025 - bayern design

Nähere Infos unter  https://forms.office.com/e/v9FeK4A1Ai

Viel Erfolg!

Kontakt: 

bayern design GmbH

Sebastian Schnellbögl

0911 / 240 22 - 09

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Region Mittelfranken Weitere Anbieter Fri, 25 Apr 2025 08:46:00 +0200
Planet Hero Award für Klimaschutz und Biodiversität https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30766&cHash=c61d4615bce5621da1a67243b10f0a34

]]> Der Award unterstützt umwelt- und klimafördernde Initiativen, damit diese ihren positiven Impact vergrößern können. Auf diese Weise möchte die Zurich Versicherung Deutschland einen aktiven Beitrag dazu leisten unseren Planeten für die Zukunft bestmöglich zu schützen.

Der Award wird in den Kategorien Klimaschutz, Biodiversität und Ozean- und Gewässerschutz vergeben. Unabhängig von der Kategorie wird zudem unter allen Nominierten ein Community Preis vergeben. Insgesamt steht für die Projekte eine Fördersumme von bis zu 200.000 EUR zur Verfügung.

Noch bis zum 11. Mai 2025 können gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Stiftungen sowie Schulen und Universitäten und aus ganz Deutschland ihre Bewerbungen einreichen.

Weitere Informationen und Bewerbung unter

https://www.zurich.de/de-de/ueber-uns/nachhaltigkeit/zurich-planet-hero-award

Quelle: Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Thu, 24 Apr 2025 17:31:50 +0200
Rechtsfragen beim Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in gemeinnützigen Organisationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30763&cHash=5d3527346e2eb28fa5da1b0edc6990ef

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  • Rechtsfragen beim Einsatz von generativer KI in gemeinnützigen Organisationen
    Dank der bemerkenswerten Leistungen moderner Systeme maschinellen Lernens befinden wir uns derzeit in einem technologischen
    Umbruch mit weitreichenden gesellschaftlichen und organisatorischen Folgen. Die neue Technik, die wir auch in dieser Veröffentlichung
    fortan mit dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) bezeichnen wollen, wird zahlreiche digitale Prozesse sowie die Nutzung technischer Geräte insgesamt revolutionieren.
  • So verwundert es kaum, dass auch etliche Organisationen der Freien Wohlfahrt hochinteressiert sind an den Möglichkeiten, die KI ihnen bieten kann. Viele Einrichtungen testen KI
    n Pilotprojekten, einige implementieren entsprechende Systeme bereits in ihren Geschäftsprozessen und manche entwickeln eigene KI-unterstützte Dienstleistungsangebote.

    Dabei treten oft ähnliche Fragen auf, z.B.:

    Was muss ich beachten, wenn ich KI-Anwendungen wie ChatGPT in meinen Arbeitsalltag integriere?

    Was ist zu beachten, wenn meine Organisation KI-basierte Online-Dienste für externe Nutzer bereitstellt?

    Die vorliegende Rechtshilfe bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete, die von diesen Szenarien berührt werden. Sie ergänzt die separat erhältliche KI-Textsammlung,
    die Ende 2024 umfassend überarbeitet wurde. Diese Textsammlung enthält u.a. einen Leitfaden für die agile Einführung von KI in Organisationen sowie eine Orientierungshilfe zur Erstellung
    interner KI-Leitlinien.

    Die vorliegende Broschüre ist im Rahmen des Projekts #Gleichim Netz entstanden. Wir danken dem Autor Dr. Till Kreutzer für den gelungenen Einstieg in dieses neue Rechtsgebiet.

    Information von Paritätischer Gesamtverband Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 24 Apr 2025 14:42:46 +0200
    Neue Handreichung zum Arbeits- und Insolvenzrecht in Krisenzeiten erschienen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30762&cHash=887a1552904e29a8ffa96470908de928

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  • Neue Handreichung zum Arbeits- und Insolvenzrecht in Krisenzeiten erschienen

    Vermehrt erreichen uns Anfragen unserer Mitgliedsorganisationen zu Rechtsfragen, die sich vor allem in betrieblichen Krisenzeiten stellen.
    Der Hintergrund sind oftmals Mittelkürzungen aufgrund klammer öffentlicher Kassen, aber auch ein verändertes Marktumfeld oder ein Mangel an geeigneten Arbeitskräften.
  • Die nun vorliegende Handreichung bietet betroffenen Einrichtungsleitungen eine Orientierung, welche rechtlichen Probleme sich in einer solchen Situation typtischerweise stellen.
    ie geht praxisnah insbesondere auf arbeits-, insolvenz- und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen ein, wie zum Beispiel die Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen
    oder haftungsrechtliche Anforderungen an das Handeln von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführungen.

    Autor*innen der Handreichung sind Erika Koglin, Abteilungsleiterin Recht, und Dr. Ingo Vollgraf, Referent Arbeits- und Zivilrecht, im Paritätischen Gesamtverband.
    Paritätischer Gesamtverband Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 24 Apr 2025 14:33:24 +0200
    "Gemeinsam Singen" - Neuer Kurs 2025! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30733&cHash=9b83ed994fc0bc75b6de4a5bcf155b74

    ]]> ]]> Ein Angebot für Menschen mit und ohne Behinderung - "Gemeinsam Singen" startet am 22. April 2025. Alle sind herzlich eingeladen! ]]>
    Termine Region Mittelfranken Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Mitgliedsorganisationen Tue, 22 Apr 2025 08:58:00 +0200
    Mitmachen bei der PRISMA-Umfrage: Barrierefreiheit im Krankenhaus für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30743&cHash=17e65517223cbacbbaedf6761b3f5df4

    ]]> Das Forschungsteam des Projekts PRISMA (Priorisierung von Themen zur Versorgung von erwachsenen Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung oder komplexen Behinderung im Krankenhaus) am Universitätsklinikum Augsburg möchte am Lehrstuhl für Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung und Teilhabebeschränkungen die stationäre Versorgung im Krankenhaus gemeinsam mit Betroffenen gezielt verbessern.

    Es startet gerade eine Befragung zum Thema "Welche Probleme haben Menschen mit angeborenen oder in der frühen Kindheit erworbenen Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung im Krankenhaus?". An der Befragung, welche in einfacher oder schwerer Sprache beantwortet werden kann, können alle an der Versorgung Beteiligten mitmachen, das heißt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder komplexer Behinderung sowie deren Angehörige, und Fachkräfte in der Gesundheitsversorgung (Krankenhaus, MZEBs etc.) sowie Fachkräfte in den Lebenswelten in ganz Bayern.

    Jetzt an der Umfrage teilnehmen

    Zur Teilnahme wurde ein Fragebogen entwickelt, der sowohl soziodemografische Informationen als auch offene Fragen zur Thematik enthält. Die Bearbeitung dauert etwa 10–15 Minuten.

    Den Link zur Umfrage finden Sie untenstehend.

    Teilnehmen können Sie, wenn Sie:

    • in Bayern leben oder arbeiten,
    • volljährig sind (ab 18 Jahren),
    • und entweder
      • selbst eine kognitive Beeinträchtigung oder komplexe Behinderung haben,
      • Angehörige*r einer betroffenen Person sind,
      • im Krankenhaus oder in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung arbeiten,
      • oder beruflich mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zu tun haben.

    Unterstützung bei der Teilnahme

    Falls Sie den Fragebogen nicht selbstständig ausfüllen können, steht das Forschungsteam gerne unterstützend zur Seite.

    Kontaktperson
    Tanja Fritsch
    E-Mail: tanja.fritsch@uk-augsburg.de
    Telefon: 0821 400 9582

    Oder wenden Sie sich an das Team am Lehrstuhl:
    E-Mail: mvb@uk-augsburg.de

    Wir freuen uns, wenn Sie an der Umfrage teilnehmen und das Projekt unterstützen. Ihre Erfahrungen und Perspektiven sind entscheidend für eine bessere Versorgung im Krankenhaus!
    Flyer und Aushang können als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

    Quelle: Universitätsklinikum Augsburg

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    Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Wed, 16 Apr 2025 17:25:06 +0200
    Freistaat Bayern gefährdet Integration von Geflüchteten in München, vor allem von Kindern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30738&cHash=232840b361ac901be8b9b272444d22c3

    ]]> Pressemitteilung der ARGE Freie München 

    Freistaat Bayern gefährdet Integration von Geflüchteten in München, vor allem von Kindern

    Der Freistaat Bayern hat die Landeshauptstadt München angewiesen, zum Monatsende alle Geflüchtete, die aktuell in Hotels untergebracht sind, in andere Unterkünfte zu verlegen. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in München (Arge Freie) ist entsetzt über das Vorgehen der bayerischen Staatsregierung.

    "Gerade für die Kinder ist dieses rigorose Vorgehen schlimm", so Karin Majewski, Sprecherin der Arge Freie und Geschäftsführerin des Paritätischen Bezirksverbandes Oberbayern. "Die Kinder werden drei Monate vor Ende des Schuljahres ggf. aus ihren Schulen gerissen, wo sie sich langsam eingewöhnen und Fuß fassen. Andere verlieren einen mühsam erkämpften Kita-Platz", so Majewski weiter. Die Arge Freie befürchtet deutlich negative Auswirkungen auf das Kindeswohl, v.a. da davon auszugehen ist, dass sich durch die Verlegung in andere Unterkünfte die Wohnsituation deutlich verschlechtert. "Unter einer Überbelegung in Unterkünften leiden alle, aber besonders Kinder. Wir sprechen von 900 - 1000 Menschen, für die jetzt im Hau-Ruck-Verfahren Unterbringungsplätze gefunden werden müssen, die es eigentlich gar nicht gibt."

    Die Arge versteht, dass auch der Freistaat sparen muss. Allerdings fehlt jedes Verständnis, die Landeshauptstadt in diese kurzfristig kaum lösbare Situation zu bringen. Wenigstens bis zu den Sommerferien hätte die Unterbringung in den angemieteten Hotels finanziert werden müssen. "Menschen sind keine Manövriermasse, Integration kann nicht gelingen, wenn Geflüchtete einfach hin und hergeschoben werden", betont Majewski.

    Die Presse hat das Thema aufgegriffen:

     

    Bayerischer Rundfunk:

    München: Keine Unterbringung von Flüchtlingen mehr in Hotels

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/loest-aengste-aus-gefluechtete-muessen-muenchner-hotels-raeumen,UiS4e6g

     

    Süddeutsche Zeitung 

    https://sz.de/li.3236749

     

     

     

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    Region Oberbayern Mon, 14 Apr 2025 13:24:16 +0200
    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt Ende Juni in Kraft https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30736&cHash=06dce9ba6960d591e98cd2a2f00e98d1

    ]]> Zum 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft: BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

    Es verpflichtet bestimmte private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. ​Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten. Auch der Paritätische Gesamtverband hat hierzu eine Fachinformation veröffentlicht.

    Bisher gibt es in der EU für privatwirtschaftliche Akteure keine Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dagegen ist für den öffentlichen Bereich die Gewährleistung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen bereits durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in §§ 11ff Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt.

    Produkte, die künftig barrierefrei zu gestalten sind:

    • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
    • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
    • Fernsehgeräte mit Internetzugang
    • E-Book-Lesegeräte
    • Router

    Dienstleistungen künftig barrierefrei zu gestalten sind:

    • Telefondienste
    • E-Books
    • Messenger-Dienste
    • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
    • Bankdienstleistungen
    • elektronischer Geschäftsverkehr
    • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

    Was bedeutet das für die Mitgliedorganisationen des Paritätischen?

    Um es vorweg zu nehmen: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den Verpflichtungen des BFSG ausgenommen.

    Beispiel ambulanter Pflegedienst:
    Für ambulante Pflegedienste ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ihrer Websites abhängig von den angebotenen Online-Diensten. Bieten sie beispielsweise Online-Terminbuchungen oder andere interaktive Funktionen an, fällt dies unter die Definition von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. In diesem Fall müssten sie ihre Websites gemäß den Anforderungen des BFSG barrierefrei gestalten. ​

    Beispiel Beratungsstelle:
    Die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf Webseiten von Beratungsstellen ist nicht pauschal gegeben. Hier kommt es darauf an, ob die jeweilige Beratungsstelle unter die Verpflichtungen des Gesetzes fällt: 

    • Öffentliche Stellen (z. B. staatlich finanzierte Beratungsstellen) unterliegen bereits der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die unabhängig vom BFSG gilt.
    • Nicht gewinnorientierte Beratungsstellen (z. B. gemeinnützige Organisationen oder Vereine) könnten von der Pflicht ausgenommen sein, wenn sie nicht als Wirtschaftsakteure im Sinne des Gesetzes gelten.
    • Wenn eine Beratungsstelle Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, könnte sie unter das BFSG fallen.

    Unabhängig vom BFSG können aber andere Gesetze (z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, BITV 2.0 oder Landesregelungen) eine barrierefreie Gestaltung vorschreiben.
    Es kommt also darauf an, ob die Beratungsstelle als wirtschaftlich tätige Organisation gilt und ob sie Dienstleistungen im Sinne des BFSG anbietet.

    Fördermöglichkeiten

    Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Bis zum Ablauf dieses Termins stellt die Aktion Mensch noch einmal bis zu fünf Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten zur Verfügung: Barrierefreiheit für alle: Förderprogramm | Aktion Mensch

    NACHTRAG (22.04.25)
    Lt. Mitteilung der Aktion Mensch "ist die Budgetgrenze zur Förderung barrierefreier Webseiten bereits zum jetzigen Zeitpunkt erreicht. Wir nehmen den Themenbereich ab morgen aus dem Programm.(...) Alle weiteren Möglichkeiten der Antragstellung im Förderangebot der Mikroförderung Barrierefreiheit bleiben bestehen."

    Beratungsangebote und Information:
    Beratungsstelle Barrierefreiheit | Beratungsstelle Barrierefreiheit
    Barrierefreie Website | Aktion Mensch

    Bei der Umsetzung der barrierefreien Website ist Ihr Webdesigner erster Ansprechpartner.

    Für eine rechtlich fundierte Auskunft darüber, ob Ihre Webseite barrierefrei sein muss bzw. welche Bereiche barrierefrei sein müssen, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

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    Recht Inklusion Menschen mit Behinderungen Sun, 13 Apr 2025 21:20:00 +0200
    Wettbewerb Innovative Wege zur Pflege 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30735&cHash=6289edc9c7d8fc1c5628a9b6a7ea166a

    ]]> Die Wettbewerbsreihe „Innovative Wege zur Pflege“ will unterschiedliche, zukunftsweisende Ansätze und Projekte in Bayern sichtbar machen. Neben bereits realisierten Projekten können auch Ideen, Projektskizzen oder Planungen eingereicht werden. Mit dem diesjährigen Schwerpunkt „Visionen für eine pflegegerechte Gesellschaft“ liegt der Fokus auf der Förderung und Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen oder von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen, ihren Angehörigen sowie von Menschen, die in der Pflege tätig sind.

    Gesucht werden kreative und zukunftsweisende Ideen, die zu einer nachhaltigen und menschenzentrierten Weiterentwicklung der Pflege beitragen und die Lebensqualität der Zielgruppen (Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, ihre Angehörigen sowie Pflegekräfte) fördert.

    Aufgefordert sind u.a. Träger von Projekten, Kommunen, Schulen, Vereine und Verbände, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

    Bewerbungsschluss ist am 31.07.2025.

    Weitere Informationen und Bewerbung unter

    https://www.bayern-pflege-wohnen.de/wettbewerb/

     

    Quelle: Koordinationsstelle Pflege und Wohnen

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    Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 11 Apr 2025 11:11:17 +0200
    Sprachstandserhebungen sind falscher Ansatz - Paritätischer fordert strukturelle Verbesserungen für Teilhabe von Kindern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30734&cHash=5bbb6765a5837cffe670709b89d895aa

    ]]> München – CDU/CSU und SPD wollen die Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Kindern verbessern und setzen dafür laut Koalitionsvertrag ausgerechnet auf eine bundesweite Einführung verpflichtender Sprachstandserhebungen bei allen Vierjährigen. „Das ist der falsche Ansatz. Kinder werden sicherlich nicht für eine Bildungskarriere gestärkt, wenn Defizite markiert und über aufgezwungene Nachhilfe festgeschrieben werden“, bewertet Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, dieses Vorhaben. Sie fordert stattdessen, den Fokus auf die Beseitigung struktureller Schwachstellen zu legen: „Der Zugang zur Kindertagesbetreuung für benachteiligte Familien muss erleichtert werden. Träger und Einrichtungen brauchen zudem endlich ein solides finanzielles Fundament, um gezielt den Bedarfen der Kinder und Familien vor Ort begegnen zu können.“
    Bayern bildet bei der Verpflichtung zum Sprachscreening die Vorhut: Im Dezember 2024 wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. „Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung in Schulen Ressourcen binden, die dringend an anderer Stelle benötigt werden“, führt Berndl aus. Die Screenings werden in den Schulen von Beratungslehrkräften durchgeführt, die damit keinerlei Kapazitäten mehr für ihre eigentliche Aufgabe haben. Zudem werden Kinder, die in Bayern eine Kindertageseinrichtung besuchen, längst über etablierte Beobachtungsverfahren in ihrer sprachlichen Entwicklung eingeschätzt. Stellt eine Kita keinen Förderbedarf fest, müssen die Kinder auch nicht zum Screening in die Schule. Zudem wird gerade im ersten Durchlauf sichtbar, dass die Screenings in den Schulen seltener einen Sprachförderbedarf feststellen als die etablierten Beobachtungsinstrumente in den Kitas.

    Diese Idee der verbindlichen Sprachsachstandserhebung stellt einen Versuch dar, die nach wie vor vorherrschende Zementierung der Abhängigkeit der Bildungschancen von sozialer Herkunft aufzuweichen. Der scheinbar unauflösliche Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg liegt aber nachweislich in systemischen Mängeln unseres Bildungssystems. „Diese werden jedoch politisch kaum beachtet. Statt Kitas besser und gezielter auszustatten, werden die Fehler im Kind und bei den Familien gesucht und auf die sprachliche Bildung reduziert“ analysiert Margit Berndl. Der Kita-Bericht 2024 des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt: Kitas mit vielen sozial benachteiligten Kindern haben bundesweit häufig eine deutlich schlechtere Ausstattung, sowohl personell als auch räumlich, und geben an, den Bedarfen der Kinder oft nicht gerecht werden zu können. Dies betrifft neben der sprachlichen Bildung auch Verhaltens- und Entwicklungsstörungen. Folglich ist die Arbeitsbelastung für das Personal hoch und Stellen bleiben lange unbesetzt. Dieser Teufelskreis lässt sich auf diese Weise jedoch nicht durchbrechen. Ein Hoffnungsschimmer hierfür ist, dass der Koalitionsvertrag über ein Qualitätsentwicklungsgesetz ein Startchancen-Kita-Programm entwickeln will.

    Hinweis zur Vertiefung des Themas: Weihmayer/Espenhorst 2025: Wie der Abbau von Benachteiligung NICHT gelingt. In: Kita Aktuell Recht 1/2025, S. 24-27. Den Beitrag können wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

     

    Ansprechpartnerin für die Presse:
    Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

     

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    Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Bildung Inklusion Kinder und Jugend Fri, 11 Apr 2025 10:00:00 +0200
    IN EIGENER SACHE: An den kommenden Brückentagen bleibt die Bezirksgeschäftsstelle in Nürnberg geschlossen! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30732&cHash=195f761d096ba9c53c1f7480c0b23bc9

    ]]> Wir bitten um Verständnis, dass am

    • Freitag, 2. Mai 2025
    • Freitag 30. Mai 2025 und
    • Freitag 20. Juni 2025

    der Bezirksverband geschlossen bleibt.

    Aber jetzt wünschen wir erstmal allen ein paar sonnige Osterfeiertage!

    Viele Grüße vom ganzen Team des
    Paritätischen Bezirksverbandes Mittelfranken

     

     

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    Region Mittelfranken Der Paritätische Fri, 11 Apr 2025 08:41:59 +0200
    Startsocial vergibt 100 Beratungsstipendien an soziale Initiativen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30725&cHash=6e63d075dcedc2e5452a1f6e91c99a08

    ]]> Vom 5. Mai bis zum 10. Juli 2025 können sich soziale Initiativen, die soziale Probleme oder Herausforderungen anpacken, auf startsocial.de für eines von 100 Beratungsstipendien bewerben. Die Stipendiaten erhalten eine kostenlose viermonatige Beratung der sozialen Initiative durch erfahrene Fach- und Führungskräfte. Diese unterstützen bei der Verwirklichung oder Weiterentwicklung der sozialen Organisation und deren Projekte und Ideen.

    Sieben herausragende Initiativen erhalten zusätzlich einen Geldpreis.

    Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter:

    https://startsocial.de/

     

    startsocial-Kennenlerntermin am 3. Juni 2025

    Sie überlegen, sich mit Ihrer Initiative für den startsocial-Wettbewerb zu bewerben, sind sich aber noch unsicher, ob startsocial das Richtige für Sie ist?

    Neben allgemeinen Informationen zu startsocial und dem Ablauf des Wettbewerbs erhalten Sie Einblicke aus erster Hand: Eine Alumni-Initiative teilt ihre Erfahrungen mit Ihnen. Zudem gibt es Zeit für Ihre individuellen Fragen.

    https://pretix.eu/startsocial/kennenlerntermin-25/

    Quelle: startsocial e.V.

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 10 Apr 2025 12:21:01 +0200
    Gemeinsam Stark: Fördertopf für Aktionen und Feste am Tag der Nachbarschaft 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30718&cHash=edf2a670ebe8930f2db6c60ca9cd80cb

    ]]> Der Fördertopf „Gemeinsam Stark", gefördert von der Beisheim Stiftung, unterstützt 2025 erstmals Aktionen finanziell, die sich gegen Vereinsamung und für mehr Miteinander einsetzen. Privatpersonen können sich für eine Förderung in Höhe von 50 Euro bewerben. Organisationen haben die Möglichkeit, 300 Euro zu beantragen.

    Gesucht werden Ideen, die am Tag der Nachbarschaft Menschen zusammenbringen und Einsamkeit entgegenwirken können. Der Tag der Nachbarschaft ist am 23. Mai 2025. Das Projekt kann in der Zeit vom 09.05.2025 bis zum 06.06.2025 umgesetzt werden.

    Bewerbungsschluss ist am 28. April 2025!

    Weitere Informationen unter: https://www.tagdernachbarschaft.com/

    Quelle: nebenan.de Stiftung

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 04 Apr 2025 17:55:49 +0200
    Förderprogramm „action! Aktiv für eine globale Welt“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30717&cHash=216dc1e12019b14050b0cb03fa9c3eeb

    ]]> Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt ehrenamtlich getragene Bildungsaktionen für eine gerechte und nachhaltige Zukunft mit bis zu 500 Euro.

    Die Aktionen müssen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Deutschlands umgesetzt werden. Ob der Durchführungsort des Projekts in einer ländlichen oder strukturschwachen Region liegt, kann auf der Programmseite ermittelt werden.

    Für Projekte, die im Jahr 2025 stattfinden, ist die Antragstellung bis 20. Oktober 2025 möglich.

    Weitere Informationen unter:

    https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/action/

    Die Projekte, die einen Zuschlag beim Förderprogramm „action!“ bekommen, können in der Regel nach drei Wochen beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2025 beendet sein.

    Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine können in diesem Förderprogramm keine Förderung beantragen. Für sie stehen andere Programme der DSEE zur Verfügung.

    Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Bildung Fri, 04 Apr 2025 17:45:10 +0200
    Aktualisierung der Broschürenreihe: Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe - inter* und trans* Kinder und Jugendliche https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30716&cHash=ded5379e1a52274e63e9aa3f30f2be0c

    ]]> Am 31. März war der Tag für die Sichtbarkeit von trans* Personen. Der Paritätische Gesamtverband veröffentlichte anlässlich des Tages eine Aktualisierung seiner dreiteiligen Broschürenreihe zur geschlechtlichen Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe.

    Die Aktualisierung der Broschürenreihe wurde durch das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes notwendig. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und Vornamen. Es löst die bisherigen Verfahren zur Personenstands- und Vornamensänderung ab und vereinheitlicht diese für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Damit genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur Änderung der Angaben. Das SBGG trat am 1. November 2024 in Kraft. Es ist eine rein personenstandsrechtliche Regelung; medizinische Eingriffe sind hierfür weder Voraussetzung noch Konsequenz.

    Regelungen des SBGG mit Blick auf Kinder und Jugendliche

    Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung nur mit Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter*innen abgeben; bei unter 14-Jährigen können sogar nur die gesetzlichen Vertreter*innen die Erklärung abgeben. Sind sich die Sorgeberechtigten nicht einig, entscheidet das Familiengericht. Die Personen, die die Erklärung abgeben, müssen außerdem versichern, dass sie zur Änderung der Angaben beraten wurden und über die Auswirkungen informiert sind. Eine solche Beratung kann z. B. durch community-basierte Beratungsstellen oder bei freien und öffentlichen Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden. Für Minderjährige gilt die einjährige Sperrfrist für eine erneute Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag nicht.

    Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe

     § 9 SGB VIII formuliert: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Das Interesse und der Beratungsbedarf an und zu Inter*- und Trans*-Themen nimmt zu, gleichzeitig fehlt es vielen Fachkräften häufig noch an Wissen, Sensibilität und praktischem Know-how, die Themen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern kompetent zu vermitteln und sie angemessen zu unterstützen. Deshalb hat der Paritätische sich entschlossen, die Broschürenreihe zu aktualisieren. Sie ist ausschließlich als PDF abrufbar.

    Gerne verweisen wir an der Stelle auch auf eine Übersicht von Beratungsstellen, die zum Thema inter* und trans* in den Bundesländern beraten. Mehr zum Thema Queer im Paritätischen finden Sie hier

    Sehr hilfreich kann in diesem Kontext auch die Broschüre des BV Trans* mit dem Titel  "Wir reden mit! – Warum trans* Kinder und Jugendliche ernst genommen und unterstützt werden müssen" sein.

    Weitere Informationen sowie Dokumente zum Download finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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    Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Der Paritätische Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Queer Fri, 04 Apr 2025 16:57:12 +0200
    "Miteinander ist jetzt" - Steckbrief-Freitag bei Kiss Mittelfranken https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30693&cHash=f1df444e6f709a2af2a958a68e69bd73

    ]]> ]]> Hinweis: die Serie „Steckbrief-Freitag“ auf der Kiss Homepage und auf Instagram - hier stellen sich mittelfränkische Selbsthilfegruppen vor und geben einen kleinen Einblick in ihr Gruppenleben. Einfach mal reinschauen!

     

     

    Homepage: https://kiss-mfr.de/einblick-in-selbsthilfegruppen/ 

    Instagram:  https://www.instagram.com/kissmfr/

    Die Steckbriefe gerne auch an Menschen weiterleiten, die auf der Suche nach einer Selbsthilfegruppe sind, sich aber nicht so richtig trauen. Die Steckbrief-Serie könnte sie ermutigen.

    Kontakt:

    Kiss Mittelfranken, Elisabeth Benzing

    Telefon 0911 234 94 49

    nuernberg@kiss-mfr.de
    www.kiss-mfr.de

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    Region Mittelfranken Selbsthilfe Mitgliedsorganisationen Fri, 04 Apr 2025 09:19:08 +0200
    Paritätischer fordert „Deutschlandticket Sozial“ für 25 Euro https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30683&cHash=f46baab49db1c4b932b17a133e09e894

    ]]> Mobilität ist ein zentraler Faktor sozialer Teilhabe. Doch eine heute veröffentlichte Studie des Paritätischen Gesamtverbands zeigt erstmals, dass der Zugang zu vergünstigten Nahverkehrstickets in Deutschland stark vom Wohnort abhängt. Auch Bayern hat nur wenige Angebote – und das zu sehr unterschiedlichen Preisen. Der Verband fordert daher die Einführung eines bundesweit einheitlichen „Deutschlandticket Sozial“ für 25 Euro im Monat.

    Wer Glück hat, lebt in einer von sieben Städten oder Landkreisen in Bayern (Würzburg, Nürnberg, Regensburg, Erlangen, Fürth, Augsburg, Herzogenaurach), in denen es ein ermäßigtes Deutschlandticket für Menschen mit Sozialleistungsberechtigung gibt. Die Preise liegen zwischen 15 und 50 Euro. In Würzburg gibt es das bundesweit günstigste „Deutschlandticket Sozial“. Es kostet 15 Euro. Das „Deutschlandticket Sozial“ in Herzogenaurach ist mit 50 Euro das zweitteuerste bundesweit.

    „Mobilität hängt leider auch in Bayern vom Geldbeutel und vom Wohnort ab“, fasst Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, die Ergebnisse der Studie zusammen. „Vor allem der ländliche Raum ist im wahrsten Sinne des Wortes abgeschnitten. Wer aber nicht mobil ist, ist ausgeschlossen. Das verschärft soziale Ungleichheit. Ein einheitliches Sozialticket kann auch einkommensschwachen Menschen Mobilität und damit Teilhabe ermöglichen.“

    Das „Deutschlandticket Sozial“ soll für alle Sozialleistungsempfangenden gelten, also Beziehende von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.

    Wie groß der Bedarf an bezahlbarer Mobilität ist, hat der Erfolg des 2022 eingeführten 9-Euro-Tickets gezeigt. Für Menschen mit geringen Einkommen bedeutete es eine erhebliche Entlastung. Mit der Einführung des Deutschlandtickets für zunächst 49 und mittlerweile 58 Euro pro Monat stehen jedoch viele Menschen vor großen finanziellen Hürden. Menschen mit niedrigen Einkommen und Armutsbetroffene können sich das Ticket oft nicht leisten. Das Ziel eines „Deutschlandtickets für alle“ bleibt damit unerfüllt.

    Der auf der Paritätischen Webseite kostenfrei zugängliche „Sozialticket Atlas“ dokumentiert detailliert die erheblichen regionalen Unterschiede bei Sozialtickets: Die Verfügbarkeit vergünstigter Nahverkehrstickets in Deutschland ist extrem uneinheitlich und ohnehin eher die Ausnahme. Während Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie 28 Kommunen Sozialtarife für das Deutschlandticket anbieten, fehlen solche Angebote in großen Teilen des Landes komplett. Auch bei den Preisen gibt es erhebliche Unterschiede: In Würzburg kostet das vergünstigte Deutschlandticket nur 15 Euro, in Magdeburg hingegen 53 Euro.

    Auch bei den regional gültigen Sozialtickets gibt es je nach Region erhebliche Unterschiede, sowohl bei den Zugangsberechtigungen, als auch im Preis. Besonders problematisch: In 243 von 497 Landkreisen und Kommunen gibt es gar keine Sozialtarife. Zudem ist ein Stadt-Land-Gefälle erkennbar: Während drei von vier städtischen Kommunen ein Sozialticket anbieten, ist es nur eine von drei ländlichen Kommunen.

    Die Finanzierung eines „Deutschlandticket Sozial“ wäre durch Umschichtungen innerhalb des Verkehrsbudgets leicht möglich: Allein 2020 flossen 25 Milliarden Euro in klimaschädliche Subventionen im Verkehrssektor. Ein bundesweites Sozialticket würde weniger als 1,5 Prozent dieser Summe erfordern. Auch der europäische Klima- und Sozialfonds für Wärme und Verkehr könnte für eine Übergangsfinanzierung genutzt werden.

    Weitere Informationen wie eine interaktive Karte stehen hier zum Abruf bereit: https://www.der-paritaetische.de/sozialticket

     

    Ansprechpartnerin für die Presse:
    Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

     

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    Presse Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Thu, 03 Apr 2025 07:00:00 +0200
    Aktion Mensch: Förderlimit bei „Viel vor!“ bald erreicht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30685&cHash=b22e23b98c1290ebcd4a0267737b7efc

    ]]> Mit der Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“ schafft die Aktion Mensch zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen geschaffen werden. Gefördert werden inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“ mit bis zu 10.000 Euro.

    Die Nachfrage war in diesem Förderangebot seit Jahresbeginn sehr hoch. Deshalb sind die hierfür bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro bald ausgeschöpft. Die Aktion Mensch weist darauf hin, dass in Kürze keine Anträge mehr eingereicht werden können. Sobald das Limit erreicht ist, endet dieses Aktionsförderangebot.

    Mehr Informationen zur Förderaktion unter:

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor?utm_campaign=inklusion&utm_medium=e-mail&utm_source=nl_fd_2024_01_23&utm_term=MailingID4712020_SendingID1003070

    Quelle: Aktion Mensch

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wed, 02 Apr 2025 14:56:57 +0200
    Aufruf zur Aktionswoche #OhneFachkräfteKeineTeilhabe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30682&cHash=0cfb224576f4b3137ef1394509522800

    ]]> ]]> München. Der Fachkräftemangel macht auch vor der Eingliederungshilfe keinen Halt. Zu wenig Stellen und Ausbildungsplätze können aktuell besetzt werden. Mit fatalen Folgen: Der Engpass gefährdet die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung. Daher macht ein Bündnis mit einer Aktionswoche unter dem Motto #OhneFachkräfteKeineTeilhabe auf die unverzichtbare Rolle von Fachkräften in der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie aufmerksam.

    Heilerziehungspfleger*innen begleiten und betreuen individuell und ressourcenorientiert Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen. Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen, zum Start der Aktionswoche: „Inklusion und Teilhabe sind eine Verpflichtung des Sozialstaats. Dazu gehören gute Rahmenbedingungen für Dienste und Einrichtungen. Denn nur unter auskömmlichen finanziellen Bedingungen können sie attraktive Arbeitgeber sein, um neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen. Heilerziehungspfleger*innen tragen mit ihrer besonderen Fachkompetenz wesentlich dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung ihre Potentiale bestmöglich ausschöpfen und so ein selbstbestimmtes Leben führen können.“

    Jeder Mensch hat ein Recht auf Inklusion, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es auch in der UN-Behindertenrechtskonvention die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Inklusion bedeutet übersetzt in leichte Sprache:  Alle gehören dazu. „Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, dass sie Barrieren abbaut und Strukturen schafft, damit alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, so Berndl.

    Die Aktionswoche läuft vom 31. März bis 4. April 2025. Sie ist eine Initiative der Bundes-Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege. In Bayern unterstützen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, so auch der Paritätische, die Aktionswoche in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege und dem Berufsverband Heilerziehungspflege.

    Weitere Infos und Materialien für die gemeinsame Aktionswoche gibt es beim Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB).

    Ansprechpartnerin:
    Gabriele Dorby
    Leitung Kommunikation
    Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
    Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
    https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist sebst Träger sozialer Einrichtungen, darunter auch Pflegeeinrichtungen. Der Paritätische ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Mehr Infos: www.paritaet-bayern.de

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    Presse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Tue, 01 Apr 2025 10:43:00 +0200
    Ranger Touren mit Gebärdendolmetscher*in https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30677&cHash=654af2ee99d19f88261abe03817d51a9

    ]]> ]]> Die Ranger Touren durch die Fränkische Schweiz werden durch Gebärdendolmetscher begleitet. Die Termine finden sie auf dem Flyer.

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    Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Mon, 31 Mar 2025 11:24:00 +0200
    Berufsbegleitender Zertifikatskurs „Inklusive Kultureinrichtungen – das Museum“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30648&cHash=fc67c4f31d202c6d8b195ec8d807236d

    ]]> ]]> Der berufsbegleitende Zertifikatskurs „Inklusive Kultureinrichtungen – das Museum“ findet in diesem Jahr vom 09. – 11. Juli 2025 im IWALEWAHAUS, Bayreuth statt.

    Kunst und Kultur für alle erleb- und erfahrbar machen – ganz barrierefrei. Was das konkret bedeutet und wie es gelingen kann, wollen wir gemeinsam erkunden. An diesen drei Tagen möchten wir Sie mit Themen wie Inklusion und Barrierefreiheit, diversitätsgerechte Bildsprache, Wheelmapping, taktile Objekte, Gebärdensprache und leichte Sprache begeistern. "Informativer Genuss auf den Punkt gebracht", um es in den Worten einer Zertifikatsabsolventin zu sagen.

    Weiterführende Informationen zur Weiterbildung finden Sie auf der Website, ebenso wie den geplanten Programmablauf

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    Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Weitere Anbieter Mon, 31 Mar 2025 09:26:00 +0200
    Startchancen-Programm: Digitale Pinnwand zur Präsentation externer Leistungen und aktueller Stand der Umsetzung des SCP in BayernDigitale Pinnwand https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30643&cHash=beb4cea9ce2e55efc148ebc2d5b9fff9

    ]]> Um den Zugang, bzw. den Kontakt zwischen freien Trägern und Startchancen-Schulen zu erleichtern, hat das StMAS eine digitale Pinnwand eingerichtet, auf der freie Träger ihr Angebot als Kooperationspartner (für Schulen) einstellen können. Diese Einträge werden den Startchancenschulen über ihr digitales Info-System (Schulportal) zugeleitet und die Schulen könnten bei Bedarf/Interesse Kontakt zum Träger aufnehmen.

    Ziel ist also, dass die Schulen auf diesem Wege überhaupt von Trägern und deren Angebote wissen, wenn Sie auf der Suche nach einem entsprechenden Kooperationspartner sind. Dies betrifft vor allem die Säule III des Startchancenprogramms.

    Untenstehend finden Sie weitere Informationen sowie den Link zum Pinnwand.

    Quelle: StMAS

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 27 Mar 2025 16:56:46 +0100
    Moodvideo erschienen zum 3. Paritätischen Gesundheitskongress 2024 - und das neue Programm zum Arbeitsschutz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30645&cHash=21e3bc7696eb74f706e39202cfd4ca48

    ]]> Nachlese zum 3. Paritätischen Gesundheitskongress 2024 - und das neue Programm zum Arbeitsschutz ist buchbar!

    Moodvideo erschienen und eine Broschüre zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Sozialwirtschaft

    Vorbeugen. Verändern. Verbessern. Unter diesem Motto veranstalteten wir den 3. Paritätischen Gesundheitskongress im ONLINE-Format

    Der Schwerpunkt war bei diesem Gesundheitskongress, wie die Gesundheit in Ihren Betrieben und Einrichtungen gestärkt werden kann.
    Die Teilnehmer*innen konnten inspirierende Keynotes und und interaktive Breakout-Sessions zu Themen wie Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM),
    psychische Gesundheit, die Potentiale der Selbsthilfe als ein neuer Baustein im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, Zukunftstrends und Nachhaltigkeit
    kennenlernen.Erkenntnisse aus der Forschung, anregende Praxisbeispiele und Diskussionen rundeten das Programm ab, auch mitrenommierte Wissenschaftler*innen,
    namhaften Expert*innen, erfahrene Praktiker*innen und die erfolgreichen Champions aus dem Sport, wie Sven Hannawald und Edgar Itt. 
    Der Gesundheitskongress wurde auch von der Glücksspirale unterstützt.

    Nun ist ein Moodvideo erschienen und die Broschüre  zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Sozialwirtschaft!

    Unsere Angebote 2025
    - ONLINE-Veranstaltungen und Seminare zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, zur Gefährdungsbeurteilung, und Schulungen
    zum Betreuungsmodell abB, der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
    - Melden Sie sich an - das gesamte Programm können Sie anfordern unter g.wimmer@paritaet-bayern.de

    ONLINE- zum Thema Gefährdungsbeurteilung „Verantwortung im Arbeitsschutz für alle Branchen
    - Grundlagen-Workshop: Rechtliche Grundlagen, Praktische Beispiele, Zeit für Diskussionen zu den Themen und Ihren Fragen

    Mittwoch, 09.04.2025, 09 – 12 UhrAnmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/248021543
    oder
    Mittwoch, 02.07.2025, 09 – 12 UhrAnmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/236534984

    Inhalte der Workshops:

    • Was ist ein Arbeitsunfall / eine Berufskrankheit? Wie erfolgt die Meldung an die BGW?
    • Welche Verantwortung haben Führungskräfte? (Umgang mit Verantwortung im Arbeitsschutz)
    • Wer kann mich als Führungskraft unterstützen? (Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation)
    • Instrumente des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen)

    Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz,

    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksstelle München, Präventionsdienste
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    ONLINE-Aufbau-Workshops zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse

    Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich Beratung und Betreuungseinrichtungen.
    Im Fokus: Psychische Belastungen, Gewalt und Aggression

    Montag, 22.09.2025, 09 – 12 Uhr
    Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/555252609

    Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich KITA „Gefährdungsschwerpunkte in Kitas“
    Mittwoch, 29.10.2025 , 09 – 12 Uhr
    Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/349539253

    Inhalte dieser beiden Workshops:

    • Vertiefung von Arbeitsschutzaspekten, Beispiele und  Fragen. Für die Teilnahme an den Aufbauworkshops sind Kenntnisse
      zu Grundlagen im Arbeitsschutz notwendig. D.h. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation des
      Arbeitsschutzes, bspw. die Teilnahme an den vorherigen Workshop der BGW.

    Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz,

    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksstelle München, Präventionsdienste 
    _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Zwei-tägiges Seminar in München

    Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kompetent meistern – Rolle und Aufgabe der Führungskraft
    Donnerstag, 22.05.2025, 10 bis 17 und Freitag, 23.05.2025, 9 – 16.30 Uhr

    Geschäftsstelle des Paritätischen Landesverbandes in München – Neuperlach-Zentrum, Charles-de-Gaulle-Str. 4
    Max. 20 TN, Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/151682804

    Anmeldeschluss: 07.04.2025! - es gibt noch Restplätze

    Die Inhalte des Seminars
    Sie sind Führungskraft und möchten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen gut begleiten?
    Und dabei auch auf herausfordernde Situationen gut vorbereitet sein? Dann sind Sie bei diesem Seminar genau richtig!

    Mit guten und gesunden Arbeitsbedingungen erfüllen Unternehmen und Führungskräfte nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht,
    sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung und Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Neben den wichtigsten Informationen zu psychischer Belastung und den Besonderheiten der Gefährdungsbeurteilung psychischer
    Belastung stehen im Seminar folgende Fragen im Fokus: Worauf ist für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung zu achten?
    Was ist hierbei Ihre Aufgabe als Führungskraft? Und wie können Sie konstruktiv mit kritischen Ergebnissen umgehen?

    Gemeinsam werden Erfolgsfaktoren und Strategien diskutiert und entwickelt und unterstützen Sie dabei:

    • Klarheit über Ihre Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu gewinnen
    • Gestaltungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu entwickeln
    • mit Herausforderungen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung professionell umzugehen

    Referentin: Frau Dr. Esther Curdt, BGM-Consulting Net

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    Workshop für Mitglieder von Betriebsratsgremien in München 
    „Möglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ , Donnerstag, 30.10.2025, 10 – 15 Uhr

    Geschäftsstelle des Paritätischen in München, Neuperlach-Zentrum, Charles-de-Gaulle Str. 4  
    Anmeldeschluss ist der 23.10.2025! Max. 20 TN!
    - Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/146339983

    Inhalt des Workshop 
    Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten die Unternehmen und Einrichtungen dazu, eine betriebsärztliche
    und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten – sobald  Sie eine(n) Mitarbeiter(in) beschäftigten.

    In diesem Workshop lernen Sie als Mitglied des Betriebsratsgremiums Ihre Gestaltungsmöglichkeiten
    zum Thema „Möglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ kennen.
    Ein kostenfreies Angebot der BGW-Verbände-Kooperation mit dem Paritätischen in Bayern für die
    Mitgliedsorganisationen und deren Einrichtungen und Dienste.

    • Vorstellung der BGW und den Aufgaben
    • Die wesentlichen Arbeitgeberpflichten
    • Der Betriebsrat als wichtiger Akteur in der betrieblichen Arbeitsschutz-Aufbauorganisation
    • Organisation des Innerbetrieblichen Arbeitsschutz
    • Die Gefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes
    • Durchführen von Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Referent: Bernhard Scheibner, stv. Leiter der Bezirksstelle – Präventionsdienste der BGW München

    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

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    Kennen Sie bereits das Angebot für unsere Mitgliedsorganisationen mit bis zu 50 Beschäftigten
    Weitere Informationsveranstaltung und Schulungen zum Betreuungsmodell der alternativen bedarfsorientierten

    Wissen Sie, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Organisation effektiv gestalten können? Dann schauen Sie auf der Webseite
    der BGW, wie Sie Ihre Arbeitsschutzbetreuung organisieren können:
    https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung

    Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten Sie als Führungskraft, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
    einzurichten – sobald Sie nur eine(n) Mitarbeiter(in) in Ihrer Organisation beschäftigten. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
    Teilzeitkräfte und Aushilfen. Arbeitsschutz muss nicht nur eine Pflicht bleiben – machen Sie es zu einem Erfolgsfaktor, der sich positiv
    auf Ihre Arbeitsbedingungen, die Bindung Ihrer Mitarbeiter und somit auf den Erfolg Ihres Unternehmens auswirkt.

    Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle, über die wir in unseren kostenfreien Informationsveranstaltungen informieren.
    Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und lassen ausreichend Raum für Ihre Fragen.

    Geplante Informationsveranstaltungen 2025:

    11.03.2025, 14:00 bis 16:00 Uhr

    03.07.2025, 14:00 bis 16:00 Uhr

    29.08. 2025, 14:30 bis 16:00 Uhr

    Über diesen Link https://akademiesued.org/angebot/online-informationsveranstaltung-zur-alternativen-bedarfsorientierten-betriebsaerztlichen-und-sicherheitstechnischen-betreuung-ab-b#3689 können Sie sich direkt zu einer kostenfeien Infoveranstaltung anmelden.

    Um Sie weiterführend zu unterstützen, bietet der Paritätische in Kooperation mit der Paritätischen Akademie Süd in jedem Jahr kompakte Unternehmer
    schulungen in einem online-Format an, die insbesondere für die „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ geeignet sind, mit dem Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Organisation kostengünstig selbst in die Hand nehmen können; in den Unternehmerschulungen können Sie sich aber auch ganz grundsätzlich über Ihre Organisationspflichten informieren, wenn Sie für Ihre Einrichtung ein anderes Betreuungsmodell anwenden.

    Hinweis: Das Betreuungsmodell alternative bedarfsorientierte Betreuung kann nicht angewendet werden bei Kliniken, beruflichen Reha-Einrichtungen
    und Werkstätten für Behinderte!

    Geplante Unternehmerschulungen 2025:

    09.04. und 07.05.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

    01.09. und 15.09.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

    29.10. und 13.11.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Über diesen Link https://akademiesued.org/angebot/mi-ma-schulung-ba-wue#5617

    Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme!!

     

     

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    Mitgliederangelegenheiten BGW Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Thu, 27 Mar 2025 16:53:39 +0100
    Monika Nitsche verstorben https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30633&cHash=296652761058c9c8dc973356559335e4

    ]]> ]]> München, 26. März 2025 – Der Paritätische in Bayern trauert um Monika Nitsche, die am 24. März völlig unerwartet im Alter von 52 Jahren verstorben ist. Vorständin Margit Berndl: „Wir verlieren eine außerordentlich beliebte und geschätzte Kollegin, die mit ihrem Ideenreichtum und großer Tatkraft die Engagement-Politik des Paritätischen in Bayern nach innen und außen maßgeblich geprägt und gestaltet hat. Wir sind tief erschüttert. Ihre besondere Persönlichkeit, ihre Herzlichkeit und Offenheit werden uns sehr fehlen. Sie hinterlässt eine große Lücke. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrem Ehemann und ihrer Familie.“

    Diplom-Pädagogin Monika Nitsche war seit 2011 als Referentin für Bürgerschaftliches Engagement im Paritätischen Landesverband tätig. Zuvor leitete sie die Freiwilligenagentur Tatendrang in München. Ebenso war sie zeitweilig Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V.

    Mit großem Engagement hat Monika Nitsche im Landesverband auch einige Jahre die Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit ausgefüllt und sich für faire Arbeitsbedingungen und Innovation in der Arbeitswelt eingesetzt. Im Rahmen der verbandlichen Zielsetzung einer gendersensiblen Sprache hat sie federführend einen wegweisenden Leitfaden realisiert.

    Monika Nitsche stand in besonderem Maße für die Werte und Ideen des Paritätischen und seiner Vielfältigkeit: „Die Kraft der Mitgliedsorganisationen nutzen!“ – das war ihr Motto.

    Unter folgenden Links finden Sie digitale Kondolenzbücher für Monika Nitsche:
    https://trauer.sueddeutsche.de/traueranzeige/monika-nitsche/gedenkkerzen
    https://trauer.augsburger-allgemeine.de/traueranzeige/monika-nitsche

    Ansprechpartnerin:
    Gabriele Dorby
    Leitung Kommunikation
    Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
    Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
    https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

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    Aus dem Landesverband Der Paritätische Wed, 26 Mar 2025 10:43:00 +0100
    Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30628&cHash=a535f822d3bef84bff1c1c83aad0f562

    ]]> Der Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe zeichnet seit über 30 Jahren Menschen oder Gruppen aus, die sich für Menschen einsetzen: Engagement, das Veränderungen im Leben erkrankter Mitmenschen und ihrer Angehörigen schafft und das gesellschaftliche Miteinander stärkt. Multiple Sklerose und weitere neurologische Erkrankungen stehen dabei im Mittelpunkt.

    Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere Menschen und Projekte verteilt. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2025 an die Hertie-Stiftung zu richten.

    Weitere Informationen und Bewerbungsformular unter:

    www.ghst.de/hertie-preis

    Quelle: Gemeinnützige Hertie-Stiftung

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 25 Mar 2025 11:54:13 +0100
    Bayerischer Engagiert-Preis für ehrenamtliches Engagement im interreligiösen Dialog https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30617&cHash=cf12934832397316f2da99d4040cd919

    ]]> Auch in diesem Jahr wird der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, den Bayerischen Engagiert-Preis an Menschen, die sich ehrenamtlich in herausragender Weise im Freistaat engagieren, verleihen. Die Preise werden in den Kategorien Ausdauer, Feuer & Flamme, Mut, Herz und Sonderpreise vergeben.

    In diesem Jahr werden speziell Projekte, die sich für den interreligiösen Dialog einsetzen und so zum friedlichen und sicheren Zusammenleben und zum Zusammenhalt im Freistaat beitragen, gesucht.

    Engagierte können ihre Bewerbung bis zum 14. April 2025 an wirfuerandere@stmi.bayern.de richten.  Der Aufruf mit weiteren Informationen zur Bewerbung finden ist zu finden unter: www.wirfuerandere.bayern.de.

    Gefragt sind Einzelpersonen oder Teams mit ihrem Einsatz für andere. Besonders Bewerbungen von engagierten Jugendlichen sind gewünscht. Eine kurze und aussagekräftige Darstellung des Engagements (gerne auch per Video) zusammen mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen (Anhang) genügt.

    Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 20 Mar 2025 17:45:11 +0100
    SVR-Studie: Wege zu mehr politischer Partizipation für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30615&cHash=d6ee43c65bd3336ff1e7189b1c7a5d63

    ]]> Deutschland ist ein Einwanderungsland. Allerdings spiegelt sich die Vielfalt der Bevölkerung bislang nicht in der politischen Repräsentation wider. Besonders junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind seltener politisch aktiv (11 %) als Gleichaltrige ohne Zuwanderungsgeschichte (40 %). Das zeigen quantitative Daten aus dem SVR-Integrationsbarometer 2024, die für eine neue Studie des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) ausgewertet wurden. Mithilfe qualitativer Interviews geht die Studie diesem Beteiligungsdefizit auf den Grund und untersucht die Teilhabechancen junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zwischen 15 und 35 Jahren. Hürden vor allem für migrantisch wahrgenommene Personen sind fehlende Zugänge zur Politik, Diskriminierungserfahrungen und die geringe Repräsentation der eigenen Gruppe. Um Teilhabe zu verbessern, braucht es politische Bildungsarbeit in Schulen und außerschulischen Kontexten, Vorbilder in der Politik sowie Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit.

    Die SVR-Studie „Jung und vielfältig, aber noch nicht politisch beteiligt? Wege zu mehr Partizipation für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ ist Teil des Projekts YoungUP!, das vom Förderverein des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats e.V. (BZI) durchgeführt wird. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert das Projekt YoungUP!.

    Die Studie kann auf der untenstehenden Webseite heruntergeladen werden.

    Quelle: Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Kinder und Jugend Migration und Flucht Thu, 20 Mar 2025 16:34:02 +0100
    Gemeinsamer Appell für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30614&cHash=7694a38ab8ea0c6ff9394f672fc26674

    ]]> Das Anliegen im Wortlaut:

    Gemeinsamer Appell für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!

    Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

    Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

    Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass...

    … der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

    „Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

    … der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

    „Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

    … die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

    „Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

    … Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

    „Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

    … hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

    • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
    • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
    • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
    • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

    „Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

    … die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

    „Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

    Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

    Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)
    Alltagsheld:innen
    AWO Bundesverband e. V.
    Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
    Deutscher Frauenrat e.V.
    Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
    Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)
    Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
    evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.
    Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH
    Fair für Kinder e.V.
    Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband
    Frauenhauskoordinierung e. V.
    SHIA e.V.
    SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)
    Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
    Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.
    Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
    Wellcome gGmbH
    Zukunftsforum Familie e. V.

    Der Appel kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Der Paritätische Familie Kinder und Jugend Thu, 20 Mar 2025 16:28:12 +0100
    Deutscher Pflegeinnovationspreis gegen Einsamkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30613&cHash=0d232541518cc3c90f9a4c5dd1500a97

    ]]> Der Deutsche Pflege­inno­vations­preis der Sparkassen-Finanz­gruppe engagiert sich für einen nachhaltigen Wandel in der Pflege und möchte zukunftweisende Konzepte in der Pflege unterstützen.

    Gesucht werden inno­vative An­sätze, die Einsam­keit entgegen­wirken und einen Beitrag zu sozialer Teil­habe leisten. Die menschenzentrierten Konzepte sollten einen starken Praxisbezug aufweisen und an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sein.

    Das Sieger­pro­jekt ist mit 10.000 Euro dotiert. Eine Bewerbung ist bis zum 10. Mai 2025 möglich.

    Weitere Informationen unter

    https://www.ukv.de/content/service/pflege-ratgeber/pflegepreis/

    Quelle: UKV - Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft

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    Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 20 Mar 2025 16:22:44 +0100
    Erfolg der Freien Wohlfahrtspflege bei der Förderung von Gemeinkosten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30611&cHash=0a62aa01c782a0deba167a06270ef1c4

    ]]> Der Freistaat Bayern leistet durch seine staatlichen Förderungen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur für die Menschen in Bayern. Viele dieser Aufgaben übernehmen vor Ort die Träger der freien Wohlfahrt. Für die Träger wird die Erbringung dieser Leistungen eine immer größere finanzielle Herausforderung. Für viele Träger wird es zunehmend schwieriger die notwendigen Gemeinkosten und Eigenanteile aufzubringen.

    Der Paritätische setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, die Belastung der Träger durch Gemeinkosten und Eigenmittel zu verringern. Nach zahlreichen intensiven Gesprächen mit Finanz- und Fachministerien konnte die Freie Wohlfahrtspflege Bayern nun einen Durchbruch erzielen.

    Gemeinkosten sollen in Form eines Pauschalsatzes von 5 % der zuwendungsfähigen direkt abrechenbaren Personal- und Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.

    Einzelheiten können dem Schreiben des Vorsitzenden der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Dr. Andreas Magg, entnommen werden.

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 20 Mar 2025 15:30:21 +0100
    Für eine demokratische und inklusive Gesellschaft: Paritätischer tritt Allianz gegen Rechtsextremismus bei https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30610&cHash=bb86f0f4fa9746441b130fd4d810e49a

    ]]> ]]> München, 20. März 2025 – Seit mehr als 100 Jahren engagiert sich der Paritätische in Bayern für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um dabei noch mehr Schlagkraft zu erreichen, agiert der Verband zusätzlich in unterschiedlichen Bündnissen – ab sofort auch in der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg. Dieser ist der Paritätische Landesverband jüngst im Rahmen der Mitgliederversammlung des Bezirksverbands Mittelfranken in Nürnberg beigetreten.

    „Der Paritätische in Bayern und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich täglich für gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Mit dem Beitritt zur Allianz bündeln wir unsere Synergien im gemeinsamen Einsatz für ein gutes Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft, in der alle gleich viel wert sind und Ausgrenzung jeglicher Art keinen Platz hat“, betonte Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen Landesverbands, bei der Übergabe der Beitrittsurkunde durch den Vorsitzenden der Allianz gegen Rechtsextremismus, Stephan Doll, sowie der stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Elisabeth Preuß.

    Andrea Carl, Bezirksgeschäftsführerin des Paritätischen Mittelfranken unterstrich ebenfalls die Bedeutung des Beitritts: „Der Paritätische in Mittelfranken setzt sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen jeden Tag für ein gutes Leben in einer vielfältigen Gesellschaft ein. Damit das so bleibt, vernetzen und engagieren wir uns in Bündnissen, die sich klar gegen rechtsextremes Gedankengut abgrenzen und sich aktiv für eine demokratische und inklusive Gesellschaft einsetzen.“
    „Die Allianz gegen Rechtsextremismus versteht es als ihre Kernaufgabe, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten“, betonte Stephan Doll, Vorsitzender der Allianz gegen Rechtsextremismus. „Wir freuen uns, diese Aufgabe nun gemeinsam mit dem Paritätischen in Bayern zu bewältigen.“

    Ansprechpartnerin:
    Gabriele Dorby
    Leitung Kommunikation
    Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
    Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
    https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist sebst Träger sozialer Einrichtungen, darunter auch Pflegeeinrichtungen. Der Paritätische ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Mehr Infos: www.paritaet-bayern.de

    Über die Allianz gegen Rechtsextremismus:
    Die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Europäischen Metropolregion Nürnberg versteht sich als unabhängiges und solidarisches Netzwerk, dem es darum geht, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit sowie Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Derzeit gehören 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen dem Netzwerk an. Mehr Infos: Allianz gegen Rechtsextremismus

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    Presse Aus dem Landesverband Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 20 Mar 2025 12:40:00 +0100
    Koalitionsverhandlungen: Sicherung der wirtschaftlichen Situation von Pflegeeinrichtungen - Anschreiben Trägervereinigungen Pflege https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30596&cHash=450f7a4800e8666d3b20b852f6c7a3e0

    ]]> Untenstehend finden Sie das zum Start der Koalitionsverhandlungen von der überwiegenden Zahl der Trägervereinigungen versendete Schreiben, in dem die designierten Unions- und SPD-Verhandler*innen der entsprechenden AG hierbei auf die Missstände und den Handlungsbedarf hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation von Pflegeeinrichtungen hingewiesen werden.  

    Das Schreiben kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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    Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Thu, 13 Mar 2025 16:32:47 +0100
    Bündnis für Gute Pflege mahnt Union und SPD, die Sicherung der pflegerischen Versorgung in Sondierungsgesprächen für eine Koalition nicht zu vergessen. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30595&cHash=78d2d0636dcf0fc947b29d2aeb1386f4

    ]]> In einem Brief wendet sich das Bündnis an die Vorsitzenden beider Parteien und appelliert eindringlich daran, dass es klare Vereinbarungen zur Finanzierung pflegebedingter Kosten braucht, um im Rahmen von Koalitionsverhandlungen einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Sicherung der pflegerischen Versorgung erarbeiten zu können.

    Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen mit über 14 Millionen Personenmitgliedern: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Deutschland e. V., Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE), Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V., Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG), Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Deutscher Frauenrat, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bundesvorstand, Deutsches Rotes Kreuz DRK, Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Internationaler Bund e. V., Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V., Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Paritätischer Gesamtverband e.V., Sozialverband VdK Deutschland e.V., Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)Verbraucherzentrale Bun-desverband e.V. (vzbv), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bundesvorstand, Volkssolidarität Bundesverband e.V., wir pflegen – Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.  

    Weitere Informationen finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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    Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Thu, 13 Mar 2025 16:22:08 +0100
    Die offene Gesellschaft braucht die aktive und kritische Zivilgesellschaft! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30589&cHash=a78400eef360a7c482a1c8983289be4e

    ]]> In den Parlamenten von Bund und Ländern werden vermehrt parlamentarische Anfragen zur politischen Neutralität von etablierten Organisationen und Initiativen gestellt, die erkennbar nicht auf eine sachliche und differenzierte Bewertung bürgerschaftlichen Engagements zielen, sondern auf Einschüchterung und die Förderung von Angst und Unsicherheit gerichtet sind. Damit werden gerade aktive Bürger*innen mit freiwilligem Engagement in der gegenseitigen sozialen Unterstützung, in Kultur, Umweltschutz, Sport und der Selbsthilfe mit einem Misstrauen konfrontiert, für das sie in ihrer Arbeit keinerlei Anlass bieten.

    Das demokratische Engagement der Zivilgesellschaft ist ein unerlässlicher, bereichernder Beitrag zu einer einen offenen und vielfältige Gesellschaft. In der aktuellen Diskussion ist es wichtiger denn je, dass sich eine breite Zivilgesellschaft für die Rechte marginalisierter Gruppen einsetzt. Hierzu gehören z.B. auch Geflüchtete, Migrant*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, queere Menschen und viele andere unverzichtbare Gruppen und Initiativen. Ihre Arbeit und deren Legitimität dürfen in  keiner Weise diskreditiert oder in Frage gestellt werden.

    Die Kleine Anfrage zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ im Bundestag und ähnliche Initiativen aus den vergangenen Wochen stellen dieses verdienstvolle Engagement von ausgewählten zivilgesellschaftlichen Organisationen pauschal unter Verdacht. Sie fördern damit das Misstrauen gegenüber zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Organisationen insgesamt. Der Paritätische kritisiert die mit der Anfrage unternommenen Versuche der parteipolitischen Einflussnahme auf zivilgesellschaftliches Engagement und erklärt seine Solidarität mit den angesprochenen Organisationen.

    Auch rechtsextreme Gruppen greifen vielerorts gezielt gemeinnützige Organisationen an. Der Paritätische hat im vergangenen Jahr eine kurze und informative Handreichung zu den Möglichkeiten und Grenzen der politischen Äußerungen gemeinnütziger Organisationen und speziell des Paritätischen vorgelegt. Die Handreichung gibt es untenstehend als PDF-Datei und darf gerne weiter genutzt werden.

    Zum Teil wird derzeit die Frage gestellt, ob die Mitwirkung an der politischen Willensbildung grundsätzlich als gemeinnützig anerkannt und die Abgabenordnung entsprechend erweitert werden soll. Der Paritätische hat sich dazu 2019 klar positioniert: Allgemeine politische Betätigung ist bislang kein eigener gemeinnütziger Zweck. Sie ist gemeinnützigen Organisationen erlaubt, wenn sie ihren anerkannten Zwecken dient. Eine Erweiterung des Kreises der gemeinnützigen Zwecke lehnt der Paritätische ab, da dort die Fremdnützigkeit des Handelns im Vordergrund steht und Grundlage für eine erweiterte Spendenabzugsfähigkeit zugunsten der gemeinnützigen Organisationen ist. Der Paritätische fordert stattdessen, dass Organisationen, deren Engagement auf die Förderung von politischer Willensbildung ausgerichtet ist, über eine Erweiterung des Katalogs der körperschaftssteuerbefreiten Organisationen gefördert wird, soweit die Organisationen die verfassungsmäßige Ordnung anerkennen. Die Haltung des Paritätischen ist auch darin begründet, weil ansonsten auch die wachsende Zahl von autoritär-nationalistischen Organisationen über eine Öffnung der gemeinnützigen Zwecke für politische Betätigungen Zugang zum Gemeinnützigkeitsstatus bekommen könnten.

    Die offene Gesellschaft lebt mit und vom Engagement ihrer Freund*innen. Der Paritätische wird unverändert stark motiviert alles dafür zu tun, sie zu stärken.

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    Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Der Paritätische Familie Frauen und Mädchen Thu, 13 Mar 2025 12:12:27 +0100
    Bezirksverband Schwaben mit neuer Geschäftsführung: Beatrix Hertle übernimmt den Paritätischen in Augsburg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30579&cHash=8dee2623ec3659224984b538d08d12e5

    ]]> ]]> München, 10. März 2025 – Beatrix Hertle übernimmt ab sofort die Bezirksgeschäftsführung des Paritätischen in Schwaben. Die Augsburger Geschäftsstelle ist damit wiederbesetzt. Hertle übernimmt die Geschäftsführung von Vorgänger Wolfgang Prangl.
    „Mit Beatrix Hertle gewinnt der Paritätische in Bayern eine starke Vertretung und Stimme, die in der sozialpolitischen Landschaft Schwabens bereits sehr gut vernetzt und in zivilgesellschaftliche wie auch ehrenamtliche Strukturen eingebunden ist. Sie kann ein vielfältiges Profil vorzeigen – eine absolute Bereicherung für unseren Landesverband, seine Mitgliedsorganisationen und das soziale Netz in Schwaben“, betont Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern. So leitete Hertle zuvor neun Jahre lang die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Bayern e.V. mit Sitz in Augsburg. Neben Stationen beim Malteser Hilfsdienst bringt die studierte Sozialpädagogin zudem Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen und Menschen mit Beeinträchtigungen mit. Darüber hinaus war sie Lehrbeauftragte an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München sowie an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin.

    Beatrix Hertle blickt voller Tatendrang auf ihre neuen Aufgaben: „Ich freue mich, die soziale Daseinsvorsorge ab sofort in Schwaben mitzugestalten. Die Lage für die sozialen Einrichtungen ist gerade im Hinblick auf die Finanzierung und den Personalmangel sehr herausfordernd. Wir wollen uns für die Zukunft aufstellen. Als Verband werden wir uns weiter gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen für ein gutes Leben der Menschen in der Region und für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt stark machen.“

    Der Paritätische Landesverband hat 800 Mitgliedsorganisationen, davon 60 im Bezirksverband Schwaben. Sie sind tätig in unterschiedlichen Feldern sozialer und gesundheitsbezogener Arbeit tätig.

    Ansprechpartnerin:
    Gabriele Dorby
    Leitung Kommunikation
    Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
    Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
    https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

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    Presse Aus dem Landesverband Tue, 11 Mar 2025 10:43:00 +0100
    Verbände-Appell für selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30567&cHash=2e42d042e96a024b9ac78a10948a04c0

    ]]> Im gemeinsamen Appell haben sich Verbände mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengeschlossen: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe-Fachverbände, Selbsthilfeverbände und Dachverbände aus dem sozialpsychiatrischen Bereich.

    Mit Blick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes besteht unter den unterzeichnenden Verbänden Einigkeit in einer Vielzahl von Diskussionspunkten:

    • Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen muss im Rahmen der Vertragsverhandlungen rechtlich, finanziell und organisatorisch gestärkt werden.
    • Das sozialrechtliche Leistungsdreieck darf nicht zugunsten einer Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger eingeschränkt oder aufgegeben werden.
    • Bedarfsermittlungsverfahren müssen für alle Beteiligten einfacher und bundeseinheitlich angeglichen werden. Dabei ist auf die individuellen Lebensumstände zu fokussieren und das Selbstbestimmungsrecht zu achten.
    • Anforderungen an den Einsatz von Fach- und Hilfskräften sollten gemeinsam auf Bundesebene formuliert werden.
    • Sowohl Leistungs- als auch Vergütungsvereinbarungen sollen Gegenstand von Schiedsverfahren sein können.
    • Eine Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Erfahrungsaustauschs nach § 94 Abs. 5 SGB IX soll gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Verbänden der Leistungserbringer erfolgen.

    Der Appell an den neu gewählten Bundestag kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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    Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Thu, 06 Mar 2025 15:46:25 +0100
    Online-Umfrage: Social-Media-Nutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30565&cHash=858e4ed3bd05fd9e4447da95ecb93774

    ]]> Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet täglich daran, für die Bürger*innen bestmögliche Lösungen zu entwickeln. Um seine Arbeit noch besser auf die Bedürfnisse abzustimmen und die politische Partizipation zu fördern, wurde eine Umfrage zum Thema "Social-Media-Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen" gestartet. Das BMAS möchte mehr darüber erfahren, wie junge Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen bzw. deren Angehörige Social Media nutzen, welche Plattformen sie bevorzugen und welche Erfahrungen sie dabei machen.

    Diese Erkenntnisse helfen dem BMAS, eine gezielte Kampagne für die bundesweiten Teilhabeberatungsangebote zu entwickeln, die die Bedürfnisse und die Herausforderungen junger Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum berücksichtigt.

    Nehmen Sie an der untenstehenden Umfrage teil, wenn Sie selbst zur Zielgruppe gehören oder Angehörige bzw. Angehöriger einer betroffenen Person sind.

    Teilen Sie den untenstehenden Umfragelink gerne in Ihrem Umfeld, um möglichst viele Teilnehmende zu erreichen.

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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    Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Thu, 06 Mar 2025 15:25:12 +0100
    Einstiegs-Webinar: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/03?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30553&cHash=2703fc438ad13f7839b1aa39fb0cafab

    ]]> Die Folgen der Klimakrise sind im Gesundheits- und Sozialbereich bereits heute spürbar und auch soziale Einrichtungen waren in den letzten Jahren von den Klimawandelfolgen wie Hitzewellen, Trockenheit, Starkregen oder Hochwasser betroffen. Was bedeutet das für die Schutzbefohlenen und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen? Wie kann die Lebens- und Arbeitsqualität in Zukunft sichergestellt werden?

    Hierzu bietet das Zentrum Klimaanpassung zwei Mal pro Jahr ein zwei-stündiges Webinar an. In dem Webinar wird kurzweilig und anschaulich vermittelt, wie soziale Einrichtungen strategisch und effektiv in die Klimaanpassung einsteigen können. Dabei wird in die Zusammenhänge von Gesundheit und Klimawandel sowie die spezifischen Auswirkungen auf vulnerable Gruppen eingeführt. Im Mittelpunkt des Webinars stehen jedoch konkrete Tipps und Hilfestellungen zur Ermittlung von Betroffenheit und Planung von Maßnahmen. 

    Die genauen Veranstaltungstermine werden über einen Newsletter des Zentrum Klimaanpassung bekannt gegeben.

    Untenstehend findet sich der Link, der zur Veranstaltung sowie zur Newsletter-Anmeldung führt.

    Quelle: Zentrum Klimaanpassung

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    Mitgliederangelegenheiten Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Klimaschutz Weitere Anbieter Mon, 03 Mar 2025 13:03:28 +0100
    Auridis Stiftung fördert Konzeptentwicklung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30552&cHash=c5f06bd253215d0d91189a76303ee3b4

    ]]> Die aktuelle Ausschreibung der Auridis Stiftung richtet sich an Organisationen, die finanzielle Unterstützung zur Entwicklung eines Konzeptes benötigen, um es in einer sich anschließenden Phase umzusetzen.

    Aufgefordert zur Bewerbung sind Vorhaben, die im Schwerpunkt Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligenden Lebenslagen – direkt oder indirekt – unterstützen.

    Bei einer erfolgreichen Bewerbung erarbeitet die jeweilige Organisation mit Unterstützung von Auridis in einer wirkungsorientierten Konzeptionsphase ein Konzept, um eine Strategie für eine nachhaltige Verbreitung des Angebots zu entwickeln.

    Es ist eine Förderung bis zu 100.000 Euro möglich.

    Bewerbungen können bis einschließlich 28. März 2025 eingereicht werden.

    Weitere Informationen und Online-Formular unter

    https://www.auridis-stiftung.de/ausschreibung/?utm_source=phineo-nl&utm_medium=email&utm_campaign=mailing-232025

    Quelle: Auridis Stiftung

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 28 Feb 2025 18:16:05 +0100
    Stellungnahme zu den Regelungen der Bildungsleistungen im Umsatzsteueranwendungserlass (Entwurf) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30537&cHash=ca73be9c748bd14e2c0c96c1464564db

    ]]> Stellungnahme zu den Regelungen der Bildungsleistungen im Umsatzsteueranwendungserlass (Entwurf)

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    Die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) haben zu dem Entwurf eines UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

    Mit Fachinfo vom 22. Januar 2025 hatten wir über die Veränderungen in § 4 Nr. 21 UStG aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 informiert. Die Neuregelung präzisiert, welche Leistungen im Bildungsbereich von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies betrifft Bildungseinrichtungen sowie Privatlehrer.

    Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den geänderten Regelungen einen Entwurf für einen neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfasst.

    Die Verbände der BAGFW sehen an einigen Punkten Klarstellungsbedarf und haben dies in einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium verdeutlicht. 

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme. 

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    Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 27 Feb 2025 17:48:41 +0100
    Rechtsfragen beim Einsatz von generativer KI in gemeinnützigen Organisationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30536&cHash=2825bbd02cb9d65eda1eac7d5f0654a8

    ]]> Rechtsfragen beim Einsatz von generativer KI in gemeinnützigen Organisationen

     Dank der bemerkenswerten Leistungen moderner Systeme maschinellen Lernens befinden wir uns derzeit in einem technologischen Umbruch mit weitreichenden gesellschaftlichen und organisatorischen Folgen. Die neue Technik, die wir auch in dieser Veröffentlichung fortan mit dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) bezeichnen wollen, wird zahlreiche digitale Prozesse sowie die Nutzung technischer Geräte insgesamt revolutionieren.

    So verwundert es kaum, dass auch etliche Organisationen der Freien Wohlfahrt hochinteressiert sind an den Möglichkeiten, die KI ihnen bieten kann. Viele Einrichtungen testen KI in Pilotprojekten, einige implementieren entsprechende Systeme bereits in ihren Geschäftsprozessen und manche entwickeln eigene KI-unterstützte Dienstleistungsangebote.

    Dabei treten oft ähnliche Fragen auf, z.B.:

    • Was muss ich beachten, wenn ich KI-Anwendungen wie ChatGPT in meinen Arbeitsalltag integriere?
    • Was ist zu beachten, wenn meine Organisation KI-basierte Online-Dienste für externe Nutzer bereitstellt?

    Die vorliegende Rechtshilfe bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete, die von diesen Szenarien berührt werden. Sie ergänzt die separat erhältliche KI-Textsammlung, die Ende 2024 umfassend überarbeitet wurde. Diese Textsammlung enthält u.a. einen Leitfaden für die agile Einführung von KI in Organisationen sowie eine Orientierungshilfe zur Erstellung interner KI-Leitlinien.

    Die vorliegende Broschüre ist im Rahmen des Projekts #Gleichim Netz entstanden. Wir danken dem Autor Dr. Till Kreutzer für den gelungenen Einstieg in dieses neue Rechtsgebiet.

    information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten IT Recht Thu, 27 Feb 2025 17:43:40 +0100
    Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis für Fortbildungsträger https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30535&cHash=4a0dc9c5dd8c1b6a43a0a4eed93fb13d

    ]]> Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis 

    Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 dem vom Bundestag am 30. Januar 2025 beschlossenen Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Artikel 6a dieses Gesetzes sieht eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches vor, mit der eine Übergangsregelung für die statusrechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten geschaffen wird.

    Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R 3/20 R), mit dem das Bundessozialgericht in einem Einzelfall die Versicherungspflicht für die Tätigkeit einer Musikschullehrerin an einer städtischen Musikschule aufgrund abhängiger Beschäftigung festgestellt hatte. Bildungseinrichtungen sahen sich infolgedessen zum Teil hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesetzt und dadurch in ihrer Existenz gefährdet.

    Neu geregelt wurde § 127 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV). Wird danach beispielsweise im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens oder einer Betriebsprüfung festgestellt, dass eine Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung vorliegt, besteht Versicherungspflicht erst ab dem 1. Januar 2027. Voraussetzung ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Lehrtätigkeit ausgegangen sind, und die Lehrkraft gegenüber dem Versicherungsträger zustimmt, dass bis Ende 2026 keine Versicherungspflicht aufgrund dieser Beschäftigung vorliegt. 

    Eine Lehrtätigkeit ist die Tätigkeit von Lehrer*innen im Sinne von § 2 SGB VI. Sie umfasst die Übermittlung von Wissen und die Unterweisung von praktischen Tätigkeiten. 

    Auch ohne eine Feststellung in einem förmlichen Verfahren tritt bis zum 31. Dezember 2026 keine Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer Beschäftigung ein, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Lehrtätigkeit ausgegangen sind, und die oder der Erwerbstätige gegenüber dem Arbeitgeber zustimmt. Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt im Ergebnis Rechtssicherheit für die Vertragsparteien ein, ohne dass ein Statusfeststellungsverfahren beantragt oder durchgeführt werden muss. Der Erwerbsstatus kann während des Übergangszeitraums offenbleiben und erfolgen auch keine Beanstandungen im Rahmen der Betriebsprüfung. 

    Es entsteht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, mangels Versicherungspflicht für Zeiten vor dem 1. Januar 2027 kein Anspruch der Sozialversicherungsträger auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gegen den Arbeitgeber. Entsprechende Beitragsnachforderungen werden nicht erhoben. 

    Wenn Lehrkräfte allerdings nicht zustimmen, sind die Voraussetzungen der Übergangsregelung nicht erfüllt. In solchen Fällen kann nach den allgemeinen Vorschriften Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung auch vor 2027 vorliegen und können unter Beachtung der Verjährungsvorschriften Pflichtbeiträge für diese Zeiten nachgefordert werden. 

    Durch die neue Regelung wird nach der Gesetzesbegründung für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abgesehen und Bildungseinrichtungen sowie Lehrkräften ausreichend Zeit gegeben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können. 

    Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. 

    Zusammenfassung erstellt von Dr. Ingo Vollgraf; Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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    Interne Struktur Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 27 Feb 2025 17:34:57 +0100
    Kristina-Hahn-Preis für Projekte, die Diskriminierung entgegenwirken https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30523&cHash=4ced458d8c9ee1e853810f6d710d1812

    ]]> Zum dritten Mal vergibt die Systemische Gesellschaft e.V. den Kristina-Hahn-Preis. Der Schwerpunkt liegt im Jahr 2025 auf innovativen Projekten, die „Menschen aus dem Schatten holen“. Gemeint sind damit Projekte, die dazu beitragen, Macht- und Diskriminierungsverhältnisse zu erkennen und zu hinterfragen.

    Die eingereichten Projektpräsentationen sollten mindestens drei der in der Ausschreibung genannten Schwerpunkte berücksichtigen:

    Der Kristina-Hahn-Preis ist mit 9.000 Euro dotiert. Er versteht sich als eine Auszeichnung und Anerkennung der in den Projekten aktiven Menschen. Beim Vorliegen mehrerer gleichwertiger Projekte kann das Preisgeld geteilt werden.

    Weitere Informationen in der Ausschreibung:

    https://systemische-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2024/12/Ausschreibung-Kristina-Hahn-2025.pdf

    Quelle: Systemische Gesellschaft, Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 26 Feb 2025 13:23:32 +0100
    Online-Seminar zu Künstlicher Intelligenz (KI) in der Fördermittelgewinnung am 20.03.2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30519&cHash=dd64d3f53968bd437b8ed927a5446961

    ]]> Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend zu einem festen Bestandteil unseres Alltags – so auch bei der Akquise von Fördermitteln. Dieses Online-Webinar bietet eine praxisnahe Einführung in den Einsatz von KI beim Schreiben von Fördermittelanträgen. Hier lernen Sie, wie Sie mit dem Einsatz von ChatGPT & Co. Zeit sparen und die Qualität Ihrer Texte verbessern, auch wenn Sie nicht besonders technikaffin sind.

    Das digitale Seminar findet statt am 20. März 2025, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Seminarinhalte:

    Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten von KI-Tools: Welche KI-Anwendungen sind für das Schreiben von Antragstexten sinnvoll? Wie unterstützen diese Tools in verschiedenen Phasen der Antragstellung. Welche konkreten Aufgaben kann ich mir abnehmen oder erleichtern lassen?

    Technische und ethische Rahmenbedingungen: Welche Grundlagen sind für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI zu beachten. Wie geht man mit sensiblen Daten um?

    Praktische Anwendung am Beispielprojekt: In einer praxisnahen Übung führen wir Sie durch alle Phasen der Erstellung eines Förderantrags: Beginnend mit der Idee, über die Erstellung des ersten Entwurfs und eines Kostenplans, bis hin zur finalen Textüberarbeitung.

    Teilnahmegebühr: 75,00 Euro

    Über die Referentin:

    Mira Pape ist zertifizierte Fördermittelberaterin. Im Team der Civic Coding-Initiative berät sie gemeinwohlorientierte KI-Projekte im Auftrag von BMAS, BMFSJ und BMUV. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fördermittelberaterin konzentriert sie sich auf den Aufbau und die Optimierung von Strukturen und Prozessen für die Fördermittelgewinnung in gemeinnützigen Organisationen.

    Anmeldung

    Anmeldung bis spätestens 11. März unter:
    https://eveeno.com/online-seminar-ki_20-03-2025

    Die Anmeldung zu der Informationsveranstaltung erfolgt ausschließlich durch das vollständige Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars.

    Hinweis: Für jede Person benötigen wir eine einzelne Anmeldung. Eine Sammelanmeldung ist leider nicht möglich.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
    Renate Kretschmer, renate.kretschmer@paritaet-bayern.de, Tel. 089/30611-134

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Mon, 24 Feb 2025 17:03:44 +0100
    Alltagsheld:innen: Förderung für Projekte für Ein-Eltern-Familien https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30511&cHash=541bf214a667ea0c86b6601ec702a9c1

    ]]> Alltagsheld:innen, die Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, fördert innovative Projekte mit dem Ziel, die Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien grundlegend zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Außerdem unterstützt sie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit über die Lebenssituation von Alleinerziehenden mit Zuschüssen.

    Ein aktueller Schwerpunkt der Stiftung ist die Situation und Teilhabe von migrantischen Alleinerziehenden insbesondere zum Thema Wohnen.

    Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Förderlinie:
    • Starthilfe für neue Projekte - Förderung bis 10.000 Euro
    • Zuschuss für laufende Projekte - Förderung bis 10.000 Euro
    • Informations- und Bildungsarbeit - Förderung bis 5.000 Euro
    • über die Höhe der Förderung von Schwerpunktprojekten wird individuell
    entschieden.

    Die Förderbewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Mit Blick auf die Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Projektförderung bestehen dennoch folgende Einreichungsfristen je laufendem Jahr: 31.03. und 30.09.

    Weitere Informationen unter:

    https://alltagsheldinnen.org/was-wir-foerdern/#foerderantrag

    Quelle: Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Migration Fri, 21 Feb 2025 15:03:43 +0100
    Förderpreise der vbw Stiftung für ökologische und soziale Nachhaltigkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30510&cHash=d6c8ba088beb626aec872a1ca48cf299

    ]]> Die neu gegründete vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern ist eine Stiftung der bayerischen Wirtschaft. Sie setzt sich für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Lebensgrundlagen in Bayern ein.

    Die vbw Stiftung fördert neue oder bereits laufende, gemeinnützige Projekte in Bayern, die nachhaltige soziale oder ökologische Verbesserungen schaffen.

    Sowohl Privatpersonen als auch Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können sich um Förderungen zwischen 10.000 und 250.000 Euro für ökologische oder soziale Nachhaltigkeitsprojekte in Bayern bemühen.

    Fördervoraussetzungen

    • Das Projekt ist gemeinnützig und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
    • Die Umsetzung erfolgt in Bayern.
    • Im Zentrum stehen die soziale oder ökologische Nachhaltigkeit.
    • Die Förderung ist auf ein Kalenderjahr ausgelegt.
    • Die beantragte Fördersumme entspricht mindestens 60 % der Gesamtprojektkosten für ein Jahr.

    Bewerbungsschluss ist am 20.08.2025.

    Weitere Informationen und Online-Bewerbung unter

    https://www.vbw-slb.de/

    Quelle: vbw Stiftung Lebensgrundlagen

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Fri, 21 Feb 2025 12:09:08 +0100
    Die Suse-Standards für Gewaltschutz in Einrichtungen sind jetzt verfügbar https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30501&cHash=60793cbdfeb3fac102267dffaf8de2c5

    ]]> Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen und sehen sich zudem mit erheblichen Hürden konfrontiert, wenn sie Hilfe, Schutz und Beratung suchen. Dies gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten. Im Rahmen eines Projekts wurden jetzt Standards für Gewaltschutzkonzepte entwickelt.

    Seit 2021 sind Einrichtungen und Dienste, die Teilhabeleistungen erbringen, verpflichtet, ihre Nutzer*innen wirksam vor Gewalt zu schützen. Im §37a SGB IX werden hierfür einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte als geeignete Maßnahmen genannt. Diese gesetzliche Verpflichtung ist wichtig und notwendig, benötigt jedoch eine präzise Ausgestaltung, damit Gewaltschutz in den Einrichtungen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in ambulanten und stationären Wohnformen tatsächlich umgesetzt wird.

    Im Rahmen des sog. Suse-Projekts des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Deutschland wurden jetzt Fachliche Standards erarbeitet und veröffentlicht. Die Standards bieten die notwendige Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und können als Orientierungshilfe für die Einrichtungen dienen. Bei der Erarbeitung dieser Standards wurden verschiedene Perspektiven aus der Praxis der Anti-Gewalt-Arbeit, der Selbstvertretung und der Behindertenhilfe sowie aus Forschung, Politik und Verbänden berücksichtigt.

    Die zentralen Eckpunkte dieser Standards sind: die umfassende und kontinuierliche Partizipation der Nutzer*innen, externe Begleitung durch Fachberatungsstellen, die Berücksichtigung eines erweiterten Gewaltbegriffs, der auch  strukturelle Risikofaktoren einbezieht, die Verantwortung der Leitung sowie die Einbindung der gesamten Organisation in den Gewaltschutzprozess.

    Die fachlichen Standards können Sie untenstehend als PDF Dokumente, auch in Einfacher Spache, herunterladen.

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    Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Frauen und Mädchen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Thu, 20 Feb 2025 16:38:06 +0100
    Gewalthilfegesetz im Bundesrat verabschiedet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30499&cHash=7b0817c06d38f2bc2e4f180774c35a12

    ]]> Das Gewalthilfegesetz wurde am 14. Februar 2025 im Bundesrat verabschiedet. Damit ist erstmals bundesgesetzlich sichergestellt, dass gewaltbetroffene Frauen (ab dem Jahr 2032) einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, wobei der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Regelfinanzierung und am bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems beteiligen wird.

    Der Paritätische fordert bereits seit Jahren die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Gewaltschutzkonvention des Europarats (sog. Istanbul-Konvention) für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Dabei hat sich der Verband für eine bundeseinheitliche, bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt, ausgesprochen. In den Paritätischen Strukturen befinden sich derzeit 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen (Stand: Februar 2025).

    Gewalthilfegesetz ist Meilenstein

    Gewaltbetroffene Frauen können künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen.

    Mit dem Gewalthilfegesetz ist nun bundesweit sichergestellt, dass der Gewaltschutz für Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder nicht mehr länger eine freiwillige Leistung der Länder und Kommunen ist. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden durch das Gesetz einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen.

    Bundesweit gibt es laut dem Verein Frauenhauskoordinierung 7.700 Frauenhausplätze. Laut Berechnungen entsprechend der Istanbul-Konvention werden aber mindestens rund 21.000 Plätze insgesamt benötigt. Aber auch bei Fachberatungsstellen ist ein Ausbau dringend notwendig, die Wartelisten sind lang und die Nachfragen können teilweise nicht mehr in dem erforderlichen Umfang bedient werden.

    Nachbesserungen sind erforderlich

    Obwohl das Gesetz grundsätzlich sehr begrüßenswert ist, besitzt es Nachbesserungsbedarf: 

    Es bestehen weiterhin Schutzlücken, die insbesondere geflüchtete und migrierte Frauen betreffen und den Zugang zu Schutz und Hilfe erheblich erschweren können.

    So braucht es endlich eine präzisere aufenthaltsrechtliche Regelung für Betroffene geschlechtsspezifischer/häuslicher Gewalt mit einem nur abgeleiteten Aufenthaltsrecht, die den Schutz an erste Stelle stellt. Genauso braucht es die Schaffung eines aussageunabhängigen Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel.

    Auch bedarf es Nachbesserung mit Blick auf Wohnsitzverpflichtungen und Integrationskurse. So ist hinreichend bekannt, dass die Hürden für die Aufhebung von Wohnsitzverpflichtungen gem. § 12a Abs. 5 Nr. 2 AufenthG in Gewaltschutzfällen zu hoch sind. Im Ergebnis bietet die Härtefallregelung Betroffenen keinen hinreichenden schnellen und effektiven Schutz. Es ist daher dringend geboten, bestehende Wohnsitzverpflichtungen oder -zuweisungen in Gewaltschutzfällen bürokratiearm und ohne erhöhte Nachweiserfordernis aufzuheben. Des Weiteren erfolgt bei einem Verstoß gegen die Teilnahmepflicht an einem Integrationskurs in der Regel eine Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass Gewalterfahrungen den Deutscherwerb erschweren und die allgemeine Teilnahmebereitschaft an und das Verbleiben in Integrationsmaßnahmen wie dem Integrationskurs reduzieren können. Die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen muss daher zwingend ausgesetzt werden, damit keine Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. 

    Ebenfalls kritisch betrachtet der Paritätische Gesamtverband, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung nicht explizit auch trans*, nicht-binäre und inter Personen einbezieht. Laut dem erläuternden Bericht zur Istanbul-Konvention sind insbesondere auch LSBTIQA* Personen vom Schutzbereich der Konvention umfasst, das Gewalthilfegesetz muss entsprechend nachgebessert werden.

    In der untenstenden Anlage finden Sie die Paritätische Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz (Stand: November 2024) und die verbandliche Positionierung aus dem Jahr 2023 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.   

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    Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Thu, 20 Feb 2025 15:56:07 +0100