www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/ Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen de www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/fileadmin/verband/bund_2015/theme/img/icon_newsfeed.gif https://www.paritaet-bayern.de/ 16 16 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen TYPO3 - get.content.right http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss Tue, 08 Dec 2026 18:00:00 +0100 LBE - Der optimale Versicherungsschutz für Vereine und das Ehrenamt – eine Einführung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/12?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32425&cHash=061a0767f41bb3c0109472157687895b

]]> Inhalte:

  • Zweck und Wesensmerkmale der Haftpflichtversicherung (Vereins-, Betriebs-, Veranstalterhaftpflicht) sowie Abgrenzung zu weiteren Sachversicherungen (Inventar, Musikinstrumente, Kunstgegenstände, Zelte, Elektronik, etc.)
  • Exkurs: Gesetzliche Grundlagen zu den Haftpflichtrisiken sowie Schadenbeispiele
  • Vermögensschadenhaftpflicht – Haftungsrisiken für den Verein und für die Organe (z.B. ehrenamtlicher Vorstand)

Ziel und Nutzen: Die Teilnehmer*innen gewinnen ein Verständnis dafür, dass dem Thema Versicherungsschutz eine hohe Priorität einzuräumen ist.  
Wird dem Versicherungsschutz im Verein wenig Beachtung geschenkt, kann im Schadenfall der finanzielle Schaden für den Verein sehr hoch sein und bis zur Insolvenz führen. 

Referent: Tino Braunschweig

Teilnahmebeitrag: kostenfrei

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite. 

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Bildung Bürgerschaftliches Engagement Tue, 08 Dec 2026 18:00:00 +0100
Den Weg zur Mitte finden – kreative Tanztherapie https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/12?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31885&cHash=7f0b3a2dc43463cd2cfe0c112ec60a95

]]> ]]> Die kreative Therapie nutzt neben dem Wort auch die Ausdrucks- und Veränderungspotentiale von Tanz, Bewegung, Poesie, Musik und Gestaltung. Ziel ist stets, einen anderen, alternativen Zugang zu Emotionen zu ermöglichen und Ausdrucksweisen zu fördern. Kreative Therapie weicht festgefahrene Muster im Erleben auf und verändert sie. Ein Bild zu malen, macht Probleme sichtbar und beschreibbar. Die Klänge eines Instruments machen Gefühle hörbar, Bewegungen können Stärken spürbar machen. All das ermöglicht Veränderungsprozesse, die in den Alltag integriert werden können.

 

Samstag 05. Dezember 2026, 14:00 – 17:00 Uhr

Den Weg zur Mitte finden – kreative Tanztherapie

In diesem Tanzworkshop soll das therapeutische Potential eines Kreistanzes genutzt werden. In Kreistänzen werden Hemmungen, die bei der Aufforderung zu freier Bewegung vielleicht da sind, verringert. Man kann ins Nachdenken darüber kommen, wie man damit umgeht aus dem Tritt zu kommen oder damit wenn man sich durch andere ausgebremst fühlt. Das Bezugnehmen auf die sichtbar gestaltete Mitte, kann dabei helfen zur eigenen Mitte zu finden. Wichtig ist dabei, dass es keine falschen Schritte gibt, sondern nur Schrittvariationen. Es kommt nur darauf an, im Erleben zu bleiben und nicht so sehr bei der Schrittabfolge.

 

Gebühr: 15 €

 

Veranstaltungsort:  

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Leibnizstr. 6

95447 Bayreuth

Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss über dem ACTION. Sie sind mit dem Aufzug barrierefrei erreichbar und verfügen über eine barrierefreie Toilette.

 

Anmeldemöglichkeiten:

über E-Mail: familienberatung@paritaet-bayern.de

 

oder telefonisch unter:

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen

Leibnizstrasse 6

95447 Bayreuth

Tel: 0921-9900873-30

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Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Sat, 05 Dec 2026 11:24:00 +0100
Online-Schulung "Selbstfürsorge im pädagogischen Alltag" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/12?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32426&cHash=a5787b3e588db161cbaff21dbd828588

]]> Wer mit Kindern, Eltern und Familien arbeitet, gibt täglich viel Zeit, Aufmerksamkeit, Mitgefühl.

In dieser Kurzschulung geht es darum, wie Selbstfürsorge im Alltag gelingen kann: realistisch, ohne zusätzlichen Druck und passend zum Arbeitsfeld sozialer Berufe.

Themen:

  • Was bedeutet Selbstfürsorge wirklich und was nicht?
  • Eigene Grenzen wahrnehmen und respektieren
  • Umgang mit Belastung, Stress und innerem Druck
  • Kleine, alltagstaugliche Wege, gut für sich zu sorgen
  • Stärkung der eigenen Haltung
  • Austausch mit anderen Fachkräften

Zielgruppe: Für Haupt- und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Familien

Teilnahmegebühr: 30 €

Weitere Informationen zur Schulung und zur Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Gesundheit Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Fri, 04 Dec 2026 09:00:00 +0100
Letzte Hilfe Schulung – Am Ende wissen wie es geht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31884&cHash=405302d105e2916db54084e7cd80dc54

]]> ]]> Das Lebensende und das Sterben machen uns als Mitmenschen oft hilflos. Obwohl die meisten Menschen sich wünschen zuhause zu sterben, stirbt der größte Teil der Bevölkerung in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Wir bieten einen Basis-Kurs zur Letzten Hilfe an in dem Bürgerinnen und Bürger lernen, was sie für ihre Mitmenschen am Ende des Lebens tun können. Wissen um Letzte Hilfe und Umsorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen muss (wieder) zum Allgemeinwissen werden.

Samstag 21. November 2026, 14:00 – 18:00 Uhr

Letzte Hilfe Schulung – Am Ende wissen wie es geht

In diesem Kurs lernen Interessierte, was sie für die ihnen Nahestehenden am Ende des Lebens tun können.

Letzte Hilfe Kurse vermitteln Basiswissen und Orientierungen sowie einfache Handgriffe. Sterbebegleitung ist keine Wissenschaft, sondern praktizierte Mitmenschlichkeit die auch in der Familie und der Nachbarschaft möglich ist. Wir möchten Grundwissen an die Hand geben und ermutigen, sich Sterbenden zuzuwenden. Denn Zuwendung ist das, was wir alle am Ende des Lebens am meisten brauchen.

 

Gebühr: 25 €

 

Veranstaltungsort:  

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Leibnizstr. 6

95447 Bayreuth

Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss über dem ACTION. Sie sind mit dem Aufzug barrierefrei erreichbar und verfügen über eine barrierefreie Toilette.

 

Anmeldemöglichkeiten:

über E-Mail: familienberatung@paritaet-bayern.de

 

oder telefonisch unter:

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen

Leibnizstrasse 6

95447 Bayreuth

Tel: 0921-9900873-30

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Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Sat, 21 Nov 2026 11:24:00 +0100
Online Arbeitstagung "Forschung für die Praxis XXIII" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/11?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32427&cHash=0ee809f36a07dbc0109cbb778da13b76

]]> Die diesjährige Online Arbeitstagung "Forschung für die Praxis XXIII" am 20.11.2026 mit dem Thema Empathie: Perspektivwechsel - Mitgefühl -  Verbundenheit ist zur Registrierung offen.

Tagungsgebühr: 110 €/ Frühbucher*innen 90 € (bis 23.08.2026)

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden. Dort finden Sie auch das detaillierte Programm sowie weitere Informationen zu den Referierenden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bildung Familie Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Weitere Anbieter Fri, 20 Nov 2026 09:30:00 +0100
8. Rosenheimer Suchthilfetag https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/11?tx_ttnews%5Bday%5D=18&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32385&cHash=44382bd30d3ba576e3c7fffecfafdb51

]]> Neue Konsumformen, technologische Innovationen und gesellschaftliche Entwicklungen stellen Fachkräfte, Einrichtungen und Politik gleichermaßen vor neue Aufgaben.

Der 8. Rosenheimer Suchthilfetag greift diese aktuellen Themen auf und bietet praxisnahe Fachvorträge, neue Impulse und Raum für Austausch und Vernetzung. Als Schirmherr wird der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Dr. Hendrik Streeck, den Fachtag eröffnen.

Das vollständige Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite und im PDF-Programmheft.

Die Teilnahme ist kostenfrei

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Bildung Gesundheit Kinder und Jugend Menschen mit psychischen Erkrankungen Mitgliedsorganisationen Wed, 18 Nov 2026 13:00:00 +0100
Fachtag Essstörungen "Über den Tellerran geschaut" im Oktober in Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32412&cHash=b1957ff7fc92a24243b4a90649f5c02b

]]> ]]> Vor der Sommerpause wird nochmals auf den Fachtag „Über den Tellerrand geschaut“ aufmerksam gemacht.

Wann?

am Mittwoch, 28.10.2026, von 9-16 Uhr

Wo?

im Haus eckstein in Nürnberg, Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg

Programmübersicht und weitere Details finden Sie im Anhang und auf der Landingpage: https://paths.to/fachtag2026

Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://eveeno.com/773380297

Der Fachtag wurde mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt.

Die Anmeldung ist bis zum 07.10.2026 möglich.

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Termine Region Mittelfranken Familie Gesundheit Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Wed, 28 Oct 2026 08:32:00 +0100
Einladung zum Fachtag „Über den Tellerrand geschaut“ am 28. Oktober 2026 in Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32318&cHash=11aba59725fd1b07393c40f3f7e7e6b5

]]> ]]> Der Fachtag „Über den Tellerrand geschaut“ findet am Mittwoch, 28.10.2026 im Haus eckstein in Nürnberg statt und richtet sich an Multiplikator*innen, die aus dem Sozialen- und/oder Gesundheitsbereich kommen und mit dem Thema Essstörungen Berührungspunkte haben oder künftig haben werden.

Das Tagesprogramm umfasst einen Vortrag und vielfältige Workshops mit erfahrenen Fachleuten. Nach den Workshops ist zum Abschluss noch ein Austausch in Kleingruppen geplant. Neben der Versorgung durch den Caterer des Hauses, wird ein künstlerisches und ein gedrucktes Statement geboten.

Programmübersicht und weitere Details finden Sie im Anhang und auf der Landingpage: https://paths.to/fachtag2026

Hier geht’s direkt zur Anmeldung: https://eveeno.com/773380297

Die Anmeldung ist bis zum 07.10.2026 möglich.

 

Anmerkung für Psychotherapeut*innen: Die Teilnahme am Fachtag ist mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt.

 

Kontakt:

Fachberatung bei Essstörungen - dick und dünn Nürnberg e.V.

Tel.:   0911-471711

E-Mail: kontakt@essstoerungen-mittelfranken.de

Internet: www.essstoerungen-mittelfranken.de

Instagram: www.instagram.com/dickundduenn_ngbev

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Termine Region Mittelfranken Mitgliedsorganisationen Wed, 28 Oct 2026 08:15:00 +0100
Qualifizierung zum Integrativen Fachdienst für staatlich anerkannte Erzieher*innen in Kindertageseinrichtungen zur Anerkennung zum Integrativen Fachdienst durch den Bezirk Oberbayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32203&cHash=037c1f29a469611481c63eaf00f53fb0

]]> Die modulare und nach heil- und inklusionspädagogischen Themenschwerpunkten aufgebaute Qualifizierung zum Integrativen Fachdienst für erfahrene Erzieher*innen berechtigt Personen zur Ableistung von integrativen Fachdienststunden in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Eingliederungshilfe anerkannt durch den Bezirk Oberbayern. Eine Teilnahme an allen Terminen und eine Umsetzung der selbstorganisierten Lerninhalte, Hospitationen und Supervision werden dokumentiert und sind für eine Anerkennung durch den Bezirk Oberbayern verpflichtend. Die Prüfung der formalen und persönlichen Voraussetzungen und Entsendung der Personen liegt in der Verantwortung des Trägers. Im Verlauf der Qualifizierung müssen die Nachweise zur Anerkennung beim Bezirk Oberbayern vorgelegt werden. Das Konzept der Qualifizierung wurde im Rahmen eines Projektes zwischen dem Bezirk Oberbayern und der Landeshauptstadt München für eine grundsätzliche Anerkennung von Erziehungskräften als Integrativer Fachdienst in Kindertageseinrichtungen durch den Bezirk Oberbayern entwickelt und erprobt. Ab Oktober 2026 wird dieses Qualifizierungsangebot in Kooperation zwischen dem KKT e. V. und der Landeshauptstadt München durchgeführt. Ausschreibung und Flyer finden Sie auf www.kkt-muenchen.de.

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 26 Oct 2026 16:58:04 +0100
„Yoga Nidra“ – Perle der Tiefenentspannung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31883&cHash=f2c0e116ccdbbd7b0f88ced7f5503bcf

]]> ]]> Probieren Sie die verschiedenen Techniken zur Stressregulation unter Anleitung unserer Diplom Psychologin Astrid Mayhold doch einfach mal aus und finden Sie die für Sie passende Methode! Einfach anmelden und an dem angegebenen Termin mit einer Matte, einer Decke und evtl. einem kleinen Kissen kommen und entspannen! Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Übungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden! Die Einheiten können unabhängig voneinander besucht werden.

 

Montag 26. Oktober 2026, 17:30 – 19:00 Uhr

„Yoga Nidra“ – Perle der Tiefenentspannung            

Dieser spezielle „Yogi-Schlaf“ entspannt und regeneriert Körper und Geist tiefgreifend. Auf diese Weise können 2 – 3 Stunden Schlaf nachgeholt werden.

 

Gebühr: 10 €

 

Veranstaltungsort:  

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Leibnizstr. 6

95447 Bayreuth

Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss über dem ACTION. Sie sind mit dem Aufzug barrierefrei erreichbar und verfügen über eine barrierefreie Toilette.

 

Anmeldemöglichkeiten:

über E-Mail: familienberatung@paritaet-bayern.de

 

oder telefonisch unter:

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen

Leibnizstrasse 6

95447 Bayreuth

Tel: 0921-9900873-30

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Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Mon, 26 Oct 2026 11:24:00 +0100
Stark für andere, stark für sich - kreative Therapie https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31882&cHash=e0f80789a157135a0b95bcd798069013

]]> ]]> Probieren Sie die verschiedenen Techniken zur Stressregulation unter Anleitung unserer Diplom Psychologin Astrid Mayhold doch einfach mal aus und finden Sie die für Sie passende Methode! Einfach anmelden und an dem angegebenen Termin mit einer Matte, einer Decke und evtl. einem kleinen Kissen kommen und entspannen! Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Übungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden! Die Einheiten können unabhängig voneinander besucht werden.

 

Samstag 24. Oktober 2026, 14:00 – 17:00 Uhr

Stark für andere, stark für sich – kreative Therapie

Kreativ-Workshop „Stark für andere, stark für sich – kreative Therapie“

Sie begleiten andere Menschen, weil Sie es gerne tun, weil Sie sich für andere Menschen engagieren und weil Sie ihnen helfen wollen?

Das ist bereichernd und sinnstiftend für sie, aber doch liegen in dieser Tätigkeit auch Gefahren für Ihre Gesundheit. Das Mitgefühl und das Spüren des Leids anderer und ihre Lebenssituationen können zu schweren Belastungen führen, die sich in Burn-out, in Depressionen oder körperlichen Erkrankungen äußern können. Deswegen ist es wichtig sich rechtzeitig um Ihre Selbstfürsorge zu kümmern. Dazu gehört auch Frühwarnsignale ernst zu nehmen.

In diesem Workshop können Sie u.a. herausfinden, was Sie gerade daran hindert, gut für sich selbst zu sorgen. Lernen Sie auf kreative Weise Ihre Stressmonster kenne und erleben Sie ihre inneren Kraftquellen.

 

Gebühr: 15 €

 

Veranstaltungsort:  

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Leibnizstr. 6

95447 Bayreuth

Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss über dem ACTION. Sie sind mit dem Aufzug barrierefrei erreichbar und verfügen über eine barrierefreie Toilette.

 

Anmeldemöglichkeiten:

über E-Mail: familienberatung@paritaet-bayern.de

 

oder telefonisch unter:

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen

Leibnizstrasse 6

95447 Bayreuth

Tel: 0921-9900873-30

 

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Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Sat, 24 Oct 2026 11:24:00 +0200
Forum Ehrenamt 2026 "Ohne Nachwuchs keine Zukunft?" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32406&cHash=a13c93ae32c4991f9f8a1f389e107ec3

]]> Unter dem Motto „Ohne Nachwuchs keine Zukunft?“ widmen wir uns neuen Ideen und erfolgreichen Ansätzen zur Gewinnung von Engagierten. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beleuchten wir, wie Vereine, Initiativen und Organisationen junge und lebenserfahrene Menschen ansprechen, Beteiligung erleichtern und Engagement zukunftsfähig gestalten können.

Freuen Sie sich auf ein vielseitiges Programm mit fachlichen Impulsen, praxisnahen Workshops sowie Raum für Austausch und Vernetzung.

Highlights aus dem Programm:

  • Fachlicher Impuls mit Dr. Holger Backhaus-Maul zum Thema „Junges Engagement in alten Organisationen? Engagement als Generationenfrage“
  • Workshop: „Ehrenamt im Ruhestand“ mit Prof. Doris Rosenkranz
  • Workshop: „Junges Engagement gewinnen – vom Nachwuchsproblem zum Mitmachverein“ mit Michael K. Kärchner
  • Workshop: „Teamvorstand im Verein – einsame Spitze oder gemeinsam zum Ziel?“ mit Kerstin Stocker vom WinWin Freiwilligenzentrum

Die Anmeldung für das zweite Forum Ehrenamt 2026 ist ab sofort über die untenstehende Webseite möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement Weitere Anbieter Sat, 24 Oct 2026 09:00:00 +0200
SOS-Fachtagung 2026 - "Aufarbeitung von Unrechtshandlungen in der Kinder- und Jugendhilfe“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32424&cHash=e88ebda9a7ccb404678dc688c5ef7547

]]> Die SOS-Fachtagung 2026 widmet sich der Aufarbeitung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe und beleuchtet zentrale Fragen: Welche gesetzlichen Regelungen sind für die Aufarbeitung maßgeblich und wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen? Mit welchem Verständnis sollten Aufarbeitungsprozesse gestaltet werden? Und welche Konsequenzen ergeben sich aus den neuen Standards für die Aufarbeitung?

Im Fokus des fachlichen und fachpolitischen Austauschs steht zudem die konkrete Umsetzung aus der Perspektive von Betroffenen, Aufsichtsbehörden, freier Wohlfahrtspflege und Fachverbänden der Erziehungshilfe. Praxisbeispiele zeigen, wie Aufarbeitung gelingen kann und welche strukturellen Voraussetzungen dafür notwendig sind.

Programm und Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Thu, 15 Oct 2026 13:00:00 +0200
Fachveranstaltung: „Kommunale Verantwortungsgemeinschaften bilden“: Wie kann eine gute Kooperation von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen im Kinderschutz erfolgreich gelingen? https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32430&cHash=90657eccf2bf2d70674046222376c3c9

]]> Die Jugendämter und insbesondere deren Allgemeine Sozialdienste (ASD) stehen in ganz Deutschland großen und vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Die Fallzahlen und Kosten der Hilfen zur Erziehung steigen weiter an, sodass die Kinder- und Jugendhilfe immer mehr unter Rechtfertigungsdruck gerät. Gleichermaßen haben die multiplen gesellschaftlichen Krisen Auswirkungen auf die aufwachsende Generation von jungen Menschen. Hinzu kommt der aktuelle Platzmangel in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig sind sowohl die Kinder- und Jugendhilfe als auch relevante benachbarte Systeme im Kinderschutz wie Schule und Gesundheitswesen vom Fachkräftemangel sowie vom allgemeinen Druck zur Kostenreduktion gleichermaßen betroffen. In der Praxis sieht sich die Kinder- und Jugendhilfe häufig als „Ausfallbürge“ für benachbarte Systeme und steht vor der Aufgabe, die eigene Rolle klar zu definieren und sich nicht für alle Probleme zuständig fühlen zu müssen.

Die Fachveranstaltung möchte Best-Practice-Modelle und Empfehlungen für gelingende Kooperationen zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen vorstellen, die Lösungsansätze für die Praxis bieten, bzw. fragen, wie Kommunen integrierte Bildungs-, Schutz- und Teilhabeinfrastrukturen entwickeln können?

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Fach- und Lehrkräfte aus Schule und Gesundheitswesen, Verbände, Ministerien etc.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Gesundheit Inklusion Kinder und Jugend Weitere Anbieter Wed, 14 Oct 2026 14:00:00 +0200
Klimaschutz auf den Teller! – Nachhaltige Ernährung von Anfang an https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32352&cHash=5c0788c2247abd9fea0c20139c7c7a91

]]> Kinder begegnen in ihrem Alltag vielfach Themen einer nachhaltigen Entwicklung und erleben, wie Erwachsene in ihrer Kita (oder Zuhause) sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Im Gespräch mit ihnen zeigt sich häufig, dass sie sich Gedanken machen, zum Beispiel, woher die Wurst auf ihrem Brot kommt und warum bei uns im Winter keine Erdbeeren wachsen.

Anhand der vielen spannenden Facetten des Themas Ernährung (Lebensmittelvielfalt, regionale und saisonale Produkte, Zubereitung, Herkunft, …) werden wir in Lernwerkstätten, Praxisübungen, umweltpädagogischen Naturerfahrungsspielen und Forscheraufträgen die Grundzüge von Ernährung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit einfach und praxisnah für Einsteigerinnen aus dem Elementarbereich vermitteln.

Wie man das in der eigenen Einrichtung umsetzen kann, ist ebenso Inhalt wie Austausch, Vernetzung und Eltern- bzw. Teamarbeit, für die Kita und für das Umfeld.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung:

  • Über Gänseblümchen & Kräuterhexen: Ideen für die Kita-Praxis
  • Lernwerkstätten zu den Themen Ernährung, Ressourcenschutz und Boden
  • Hintergrundinfos zum Klimaschutz, Tipps rund um Ernährung im Kita-Alltag
  • Einführung in Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Transfer: Ideen für die eigene Praxis entwickeln
  • Erfahrungsaustausch

Die Fortbildung besteht aus zwei Modulen: Das erste umfasst zwei Tage, das zweite einen Tag. Eine Teilnahme an nur einem der Module ist leider nicht möglich. Beide Module finden in Präsenz statt.

Termine:

Modul 1: 14.10., 10:00 – 16:30 und 15.10.2026, 09:30-16:00

Modul 2: 24.11.2026

Für die Teilnahme fällt ein Unkostenbeitrag von 25 € an. Vegetarische Verpflegung und Getränke sind inklusive. Anfahrt auf eigene Kosten.

Ein begrenztes Zimmerkontingent steht am 14.10.2026 in Eggolsheim zur Verfügung. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.

Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der untenstehenden Webseite bzw. dem PDF-Flyer.

Diese Veranstaltung findet mit finanzieller Unterstüt-zung des Klimafonds der Metropolregion Nürnberg statt.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Weitere Anbieter Wed, 14 Oct 2026 10:00:00 +0200
Wildfrieden lernen - Basisseminar Friedensbildung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/10?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32319&cHash=a4a8708666ceb8e1b410a9fb0ac52a01

]]> ]]> In zwei Präsenzveranstaltungen werden die Grundlagen der Friedensbildung vermittelt. Die Online-Module vertiefen und schaffen Kontakte zu regionalen friedenspädagogischen Organisationen.

Der Kurs beginnt am 7.-10.Oktober 2026 in Niederkaufungen

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

 

Information und Anmeldung bis 1.9.2026

Karl-Heinz Bittl-Weiler

Fränkisches Bildungswerk für Friedensarbeit e.V.

Hessestr.4, 90443 Nürnberg

fbf@fbf-nuernberg.de, www.fbf-nuernberg.de

0911 2888500

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Termine Region Mittelfranken Mitgliedsorganisationen Wed, 07 Oct 2026 08:44:00 +0200
Stress einfach abschütteln https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/09?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31881&cHash=5c920b58eb20291619782fc0c9acfcb9

]]> ]]> Probieren Sie die verschiedenen Techniken zur Stressregulation unter Anleitung unserer Diplom Psychologin Astrid Mayhold doch einfach mal aus und finden Sie die für Sie passende Methode! Einfach anmelden und an dem angegebenen Termin mit einer Matte, einer Decke und evtl. einem kleinen Kissen kommen und entspannen! Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Übungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden! Die Einheiten können unabhängig voneinander besucht werden.

 

Montag 28. September 2026, 17:30 – 19:00 Uhr

Stress einfach abschütteln                     

Eine Abfolge von Übungen, mit denen im Körper ein Zittern hervorgerufen wird. Durch das Zittern entsteht eine tiefe Entspannung im Körper und Stress wird gelöst.

 

Gebühr: 10 €

 

Veranstaltungsort:  

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Leibnizstr. 6

95447 Bayreuth

Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss über dem ACTION. Sie sind mit dem Aufzug barrierefrei erreichbar und verfügen über eine barrierefreie Toilette.

 

Anmeldemöglichkeiten:

über E-Mail: familienberatung@paritaet-bayern.de

 

oder telefonisch unter:

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen

Leibnizstrasse 6

95447 Bayreuth

Tel: 0921-9900873-30

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Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Mon, 28 Sep 2026 11:24:00 +0200
Grundlagen-Workshop für Vereinsvorstände: "Datenschutz koordinieren und umsetzen" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/09?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32317&cHash=c224537582de161200b465b621bbd22e

]]> Wir klären, was Datenschutz bedeutet und wo die Grenzen dieses Workshops liegen – für grundsätzliche Entscheidungen gibt es einen eigenen Workshop für Vereinsvorstände.

Dann wird es praktisch: Wie dokumentiert ihr Verarbeitungstätigkeiten sinnvoll, welche Rechtsgrundlagen müsst ihr kennen, und worauf kommt es beim Umgang mit sensiblen Daten an? Außerdem beschäftigen wir uns mit den Informationspflichten, der Weitergabe von Daten sowie den Anforderungen beim Einsatz von Dienstleistern und Cloud-Tools. Abschließend geht es um die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die den Datenschutz in der Praxis absichern.

Für wen ist dieser Workshop geeignet? Datenschutzkoordinator*innen, Datenschutzbeauftragte, Vereinsaktive mit Fokus auf Datenschutz-Umsetzung sowie alle, die an der praktischen Umsetzung von Datenschutzvorgaben in einer Organisation interessiert sind.

Was ist das Ziel des Workshops? Ein grundlegendes Verständnis für die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen zu entwickeln und mit einem ersten Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) aus dem Workshop zu gehen.

Das Online-Seminar ist kostenfrei.

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden. 

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Bürgerschaftliches Engagement Veranstalter/Anbieter/Träger Weitere Anbieter Mon, 21 Sep 2026 18:00:00 +0200
Grundlagen-Workshop für Vereinsvorstände: "Datenschutz im Ehrenamt, Datenschutzpflichten verstehen" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/09?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32306&cHash=f4be5bdcf1f2d9d6f797d8a49ad15129

]]> Ihr lernt die wichtigsten Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennen und erfahrt, wer in eurer Organisation die Verantwortung für den Datenschutz trägt. Außerdem klären wir, ob ihr eine*n Datenschutzbeauftragte*n benötigt.

Wir schauen uns auch die praktischen Schritte zur Umsetzung des Datenschutzes an. Dazu gehört das Erstellen von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), das Verständnis der rechtlichen Grundlagen, die Informationspflichten und die Auftragsverarbeitung. Zum Schluss diskutieren wir, wer in eurem Team für die Umsetzung verantwortlich sein kann und welche Fähigkeiten dafür erforderlich sind.

Wenn ihr Datenschutz konkret in die Tat umsetzen möchtet, bieten wir zusätzlich den Workshop „Grundlagen-Workshop für die Praxis: Datenschutz koordinieren und umsetzen“  am 21.09.2026 an.

Für wen ist dieser Workshop geeignet? Vereinsvorstände, Geschäftsführer*innen und Verantwortliche in Organisationen.

Was ist das Ziel des Workshops? Einen Fahrplan zur praktischen Umsetzung der Datenschutzanforderungen in der eigenen Organisation zu erstellen.

Das Online-Seminar ist kostenfrei.

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden. 

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Bürgerschaftliches Engagement Veranstalter/Anbieter/Träger Weitere Anbieter Mon, 14 Sep 2026 18:00:00 +0200
Digitale Veranstaltung zum Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/09?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32445&cHash=f0e707c8ba2ba2dd38ac788e40b8a8e3

]]> In einer aktuellen Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes, an der mehr als 2.800 Einrichtungen teilgenommen haben, konnten wir dazu ein umfassendes Bild dazu gewinnen.

Konkret haben folgende Einrichtungstypen teilgenommen: Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, der Kinder- und Jugendhilfe, stationäre Pflegeeinrichtungen, Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, teilstationäre Einrichtungen und ambulante Dienste, Kontakt- und Beratungsstellen, aufsuchende Hilfen, Schulsozialarbeit, Familienzentren und auch einige Geflüchteten-Unterkünfte.

Die Auswertung hat gezeigt, wie bedrohlich Hitze für die Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur ist.

Als Paritätischer wollen wir deshalb an dem Thema Hitze weiterarbeiten, für mehr Sichtbarkeit der Situation sozialer Einrichtungen in der öffentlichen Debatte sorgen und die fachliche Diskussion vertiefen.

Den Link zur Anmeldung finden Sie untenstehend.

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Ältere Menschen Klimaschutz Pflege Der Paritätische Wed, 09 Sep 2026 10:00:00 +0200
„SOZIALE ARBEIT ÜBER GRENZEN HINWEG: Grundfragen der Zusammenarbeit und offene Beratung“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/09?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32379&cHash=cce157fd330b021b4e1159def575af92

]]> Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen, die in Bezug auf anwendbares Recht, Zuständigkeiten und kulturelle Unterschiede in grenzüberschreitenden Zusammenhängen bestehen. Hierbei werden rechtliche Grundlagen sowie die Arbeit des ISD vorgestellt und dann in offenen Fallbesprechungen gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet. Bringen Sie also gern Ihre Fragen und Fälle aus der Praxis mit.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie untenstehend.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Weitere Anbieter Wed, 09 Sep 2026 10:00:00 +0200
Hitze und Extremwetter im Wandel: Herausforderungen für Wohlfahrtsverbände und Katastrophenschutz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/08?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32401&cHash=fe8218dee6f2964bd41d578896ca09c0

]]> Die BAGFW. lädt Sie daher zu einer Online-Informationsveranstaltung über Hitze und Extremwetter im Wandel: Herausforderungen für Wohlfahrtsverbände und Katastrophenschutz ein. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die Hitzevorsorge mitgestalten wollen. Das Programm sehen Sie im untenstehenden PDF-Flyer.

Die Anmeldung ist ab sofort über den untenstehenden Anmeldelink möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bündnis Hitzeschutz

Die BAGFW ist über den FA Nachhaltigkeit und Klimaschutz Mitglied im Bündnis Hitzeschutz. Das Bündnis richtete am 11. Juni 2026 den deutschlandweiten Hitzeaktionstag aus.

Das Bündnis Hitzeschutz hat sich diese inhaltlichen und politischen Ziele gesetzt:

  • Hitze ist das größte klimawandelbedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland
  • Deutschland braucht Hitzeschutz (= Klima- und Gesundheitsschutz)
  • Es gibt vielfältige Handlungsmöglichkeiten, bspw. gehört Hitzeschutz in die Krisenvorbereitungen
  • Politik, Organisationen, Institutionen, Führungskräfte, Unternehmen, Bund,Länder, Städte und Kommunen stehen in besonderer Verantwortung.
  • Hitzeschutz rettet Leben

Sollten Sie weiteres Informationsmaterial bzw. Kommunikationsmaterial benötigen, schauen Sie gern auf der untenstehenden Webseite des Bündnisses Hitzeschutz.

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Bildung Gesundheit Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Mon, 24 Aug 2026 13:00:00 +0200
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: "Frühe Hilfen und Inklusion: Auf den Anfang kommt es an, Eltern als Partner stärken" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/08?tx_ttnews%5Bday%5D=18&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32344&cHash=ac64c5d13b83241d097975cedee095a0

]]> Wenn sie an den Übergängen eng zusammenarbeiten und dabei die Eltern als kompetente Partner stärken, kann dies maßgeblich zu einer gelingenden Inklusion von Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsauffälligkeiten beitragen. Der Vortrag gibt anhand von Praxisbeispielen Einblicke in diese Zusammenarbeit und Elternkompetenzstärkung und liefert Impulse für den eigenen Alltag.

An der Veranstaltung wirkt mit:

Prof. Dr. Anke Buschmann, Hochschule Nordhausen, Professur Frühförderung und Frühe Hilfen, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Gesundheits- und Sozialwesen, Studiengangsleitung Weiterbildungsmaster Frühe Hilfen und Inklusion (MA FHI)

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Sie können sich über den untenstehenden Link anmelden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bildung Familie Inklusion Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Der Paritätische Tue, 18 Aug 2026 14:00:00 +0200
Selbstbehauptungskurs für Frauen mit Behinderung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/08?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32228&cHash=3133f37f186e7d2dbcd56c64e6922d82

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Region Mittelfranken Mitgliedsorganisationen Termine Sat, 15 Aug 2026 14:03:03 +0200
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: "Drei Tools für mehr Selbstfürsorge und besseres Stressmanagement im pädagogischen Alltag" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/08?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32280&cHash=1ae7449fe9a2f98f13cd8b4272b0b132

]]> Neben fachlichen Impulsen werden drei praktische Methoden vorgestellt, die sich direkt in den pädagogischen Alltag übertragen lassen. 

An der Veranstaltung wirkt mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Sie können sich über den untenstehenden Link anmelden.

 

 

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Tue, 11 Aug 2026 14:00:00 +0200
Fördermittelwerkstatt Ehrenamt 2026 - Ihr Weg zum Know-how! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32429&cHash=ad8c4e454c3d7b87f8d7b8aaa927217a

]]> Unterstützung durch Experten

Einen ganzen Tag lang bekommen Engagierte aus Vereinen, NGOs und Initiativen in der Fördermittelwerkstatt die Gelegenheit, unter Begleitung von Fördermittel-Experten an der eigenen Projektidee zu feilen. Dazu gehört die Recherche von Fördermittelquellen und das Know-how für den Aufbau überzeugender Fördermittelanträge.

Zielgruppe für die Fördermittelwerkstatt sind ehrenamtlich Engagierte, die bislang wenig Erfahrung mit Fördermittelanträgen haben.

Die Teilnahme ist kostenfrei, Verpflegung inklusive.

In Bayern gibt es am Samstag, 24.10.2026 einen Termin in Landshut. Anmeldungen sind bereits auf der untenstehenden Seite möglich.

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Bildung Bürgerschaftliches Engagement Weitere Anbieter Wed, 29 Jul 2026 13:45:59 +0200
Neuer Anlauf für ein Suizidpräventionsgesetz – Stellungnahme des Paritätischen zum neuen Referentenentwurf https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32423&cHash=29c487020c3f37179fed74a3eaa84cbc

]]> Wesentliche Inhalte des Referentenentwurfs

Kernelemente sind die Errichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention (§ 3), die durch einen ehrenamtlich besetzten Fachbeirat unterstützt werden kann (§ 5). Der Bundesfachstelle kommt ein umfangreicher Aufgabenkatalog zu (§ 4): u. A. ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisenrufnummer, Handlungskonzepte zur Restriktion von Suizidmethoden und -mitteln, zielgruppenspezifische und allgemeine Aufklärung sowie ein digitales Verzeichnis von Hilfs- und Beratungsangeboten. § 9 verpflichtet die Länder, auf flächendeckende Krisendienste „hinzuwirken". Mit dem neuen § 64f SGB V sollen Modellvorhaben zur Vernetzung von Regelversorgung und Krisendiensten ermöglicht werden.

Bewertung des Paritätischen

Der Paritätische begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Suizidpräventionsgesetzes erkannt und zeitnah in der Legislaturperiode einen Entwurf vorgelegt hat. Ausdrücklich unterstützt werden die Zielsetzung – Prävention von Suizidversuchen und Suiziden stärken, Betroffene frühzeitig unterstützen, Suizidalität weiter enttabuisieren –, die Anerkennung der bestehenden Unterschiede in Versorgungsdichte und -qualität sowie die geplante bundesweit einheitliche Krisenrufnummer.

Um die erklärten Ziele tatsächlich zu erreichen, muss der Entwurf jedoch deutlich nachgeschärft werden. Er setzt ausschließlich auf Koordination, Konzeptentwicklung, Vernetzung und Modellvorhaben, ohne hinreichend verbindliche Finanzierungswege – insbesondere zur Unterstützung von Ländern und Kommunen – und ohne Umsetzungs- und Qualitätsvorgaben. Eine nachhaltige Finanzierung bestehender und bewährter Strukturen ist aus unserer Sicht zielführender als der Aufbau neuer, zeitlich befristet finanzierter Modellvorhaben.

Die Freie Wohlfahrtspflege muss als tragende Akteurin niedrigschwelliger, psychosozialer, pflegerischer und teilhabeorientierter Hilfen ausdrücklich einbezogen und regelhaft im Fachbeirat vertreten sein; Gleiches gilt für die Selbsthilfe, für die konkrete Beteiligungswege zu ergänzen sind. Pflege, Eingliederungshilfe, Hospiz- und Palliativversorgung sowie soziale Beratungsstrukturen müssen sichtbarer werden – ebenso die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen und der für sie zentralen Systeme (Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Schulsozialarbeit). Auch Angehörige und Hinterbliebene erkennt der Entwurf zwar als bedeutsam an, ohne jedoch verbindliche Regelungen zu Ausbau, Finanzierung und Qualitätssicherung entsprechender Nachsorgeangebote vorzusehen.

Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe: Sie braucht medizinische, psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung ebenso wie soziale Teilhabe, Armuts- und Einsamkeitsprävention, Angehörigenarbeit, Selbsthilfe, Krisenintervention und eine ausfinanzierte, kontinuierliche Anschlussversorgung. 

Zum Hintergrund

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz für nichtig erklärt hatte, hat der Paritätische gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bereits 2022 in einem Forderungspapier auf die Notwendigkeit eines Suizidpräventionsgesetzes hingewiesen. Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung im Sommer 2023 mit dem nahezu einstimmig angenommenen Entschließungsantrag „Suizidprävention stärken" (BT-Drs. 20/7630) zum Handeln auf. Daraufhin folgte die Initiative der damaligen Bundesregierung, einen ersten Referentenentwurf des BMG vorzulegen (November 2024). Dazu hatte der Paritätische im Dezember 2024 Stellung genommen. Es folgte der Kabinettsbeschluss, der aufgrund des vorzeitigen Endes der Koalition im Bundestag aber nicht mehr beraten wurde. Der jetzt vorgelegte Entwurf greift diese Vorlage in aktualisierter und knapperer Form auf.

Die vollständige Stellungnahme kann untenstehend als PDF Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Gesundheit Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Mon, 27 Jul 2026 17:11:04 +0200
Neue Kostenfreie Fortbildungen von September bis Januar 2027 für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32411&cHash=83917c501ccfcef3ec656ee2bc2e80b1

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  • Präsenzveranstaltungen für Sicherheitsbeauftragte in München   und für das Betriebliche Eingliederungs-Management BEM in Nürnberg
  • ONLINE-Veranstaltungen zur Gefährdungsbeurteilung - Informationen zur Schulungen zum Betreuungsmodell abB, der alternativen
  • bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen BetreuungAngebote der BGW für Strategietage für Einrichtungen
  • Angebote der BGW für Strategietage für Einrichtungen 
  • Wir haben von September 2026 bis Januar 2027 noch einige neue Veranstaltungen für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Organisation zusammengestellt. Mit der Verbändekooperation mit der BGW, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, unterstützen wir Sie als Vorstände, Leitungen und Führungskräfte dabei, Know-how und Rechtssicherheit zu verbessern,
    damit Sie als Arbeitgeber Ihrer Verantwortung nachkommen und gezielt Gesundheitsmaßnahmen umsetzen können – für ein gesundes Arbeitsklima.

    Unsere nächsten Termine 2026 und Januar 2027

    Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte - Optimal vorbereitet mit unserem Präsenzseminar 
    Ein 2-tägiges Seminar für unsere Mitgliedsorganisationen – kostenfrei! 
    Mittwoch, 30.09.2026 und Donnerstag, 01.10.2026, jeweils von 09 – 17 Uhr
    In München: Paritätische Geschäftsstelle Neuperlach-Zentrum, Charles-de-Gaulle-Str. 4   Ort: Adressen & Kontakte
    Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme bis zum 17.08.2026 unter: https://eveeno.com/412986174

    Sie sind neu in der Funktion der bzw. des Sicherheitsbeauftragten? Sie wollen sich gut auf diese neue Rolle vorbereiten? Dann sind Sie in diesem Grundseminar genau richtig.
    In Betrieben ab 50 Beschäftigten haben Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Funktion: Sie unterstützen die Leitungen bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und stehen den Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite.

    Inhalt des Grundseminars: Thema dieses Seminars ist, welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb übernehmen und wie sie diese erfolgreich meistern. Sie erfahren die wichtigsten Grundlagen zu Rolle, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit. Zusätzlich erhalten Sie Tipps, welche Angebote der BGW Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen. Es ist Zeit für Diskussionen zu den Themen und Ihren Fragen. Das 2-Tage-Seminar ist ideal für Personen, die gern in Präsenz und im Austausch mit anderen lernen.

    Wir unterstützen Sie dabei:

    • Klarheit über Ihre Rolle und Ihre Aufgaben im Betrieb zu gewinnen
    • betriebliches Unfallgeschehen besser zu verstehen und Lösungen für die Praxis zu finden
    • betriebliche Sicherheitsprobleme erfolgreich zu meistern

    Referentin: Ruth Reichenbach - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

    Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte der Betriebe. Willkommen sind auch Sicherheitsbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten und deren Schulung mehrere Jahre zurückliegt. Dieses Seminar ist nicht für Führungskräfte
    geeignet, denn Führungskräfte haben eine leitende Funktion und Personalverantwortung. 
    Wichtiger Hinweis: Sofern eine Unterkunft der Teilnehmenden zwischen den Seminartagen oder am Vortag notwendig ist, Übernimmt die BGW die Kosten der Unterkunft. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist,
    dass de/dier TN mehr als zwei Stunden Reisezeit vom Veranstaltungsort entfernt wohnt.

    Wichtiger Hinweis zur neuen gesetzlichen Regelung seit dem 29. Mai 2026
    Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten hängt nun stärker von der Betriebsgröße und der Gefährdungslage ab, mit einem neuen Schwellenwert und Bestellpflicht ab 50 Beschäftigten.  
    Mit der Änderung des § 22 SGB VII hat der Deutsche Bundestag die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten differenzierter geregelt

    • Bis 20 Beschäftigte: Keine Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, unverändert gegenüber der bisherigen Regelung 
    • 21 bis 49 Beschäftigte: Sicherheitsbeauftragte sind nur dann erforderlich, wenn besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit  bestehen.  
      Die Entscheidung erfolgt auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG 
    • Ab 50 Beschäftigten: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter muss bestellt werden. Bei besonderer Gefährdung kann die Anzahl entsprechend erhöht werden 
    • Ab 250 Beschäftigten: Es gelten weiterhin die bisherigen Kriterien nach § 20 DGUV Vorschrift 1, die eine differenzierte Anzahl von Sicherheitsbeauftragten vorsehen 

    Die Neuregelung verschiebt den Fokus von starren Beschäftigtenzahlen hin zur tatsächlichen Gefährdungslage im Betrieb,
    wodurch die Gefährdungsbeurteilung zum zentralen Entscheidungskriterium wird. Dazu beraten die Aufsichtspersonen der
    Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unternehmen hinsichtlich ihres Bedarfs www. www.bgw-online.de.
    Eine Übersicht finden Sie in dem beigefügten Link! https://www.paritaet-bayern.de/meldungen-und-news/meldung/sicherheitsbeauftragte-in-unternehmen-mit-regelmaessig-50-oder-mehr-beschaeftigten

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    Eine einstündige Online-Infoveranstaltung zu den Angeboten der BGW am Montag, 12.10.2026, 10 bis 11 Uhr

    Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/283140349

    Inhalt der Kurz-Schulung:

    In der Online-Infoveranstaltung stellen wir Ihnen drei praxisnahe Strategie-Tage der BGW vor, die direkt in interessierten Einrichtungen als "Inhouse-Veranstaltung" durchgeführt werden können.
    Wie können Betriebe die Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig stärken und gleichzeitig den Herausforderungen des Arbeitsalltags begegnen? In der Veranstaltung erhalten Sie einen
    kompakten Überblick über Ablauf, Inhalte und Voraussetzungen der Angebote und erfahren,
    wie Sie diese in Ihrem Betrieb einsetzen können.

    • Der Strategietag Psyche unterstützt Sie dabei, psychische Belastungen im Arbeitsalltag zu erkennen, Ressourcen zu stärken und konkrete Maßnahmen
      ür eine gesunde Arbeitsgestaltung zu entwickeln.
    • Der Strategietag Muskel-Skelett-Belastungen bietet einen strukturierten Einstieg in die Prävention von Rückenbelastungen und hilft, ergonomische und
      organisatorische Verbesserungen im Betrieb umzusetzen.
    • Der Strategietag Umgang mit Krisen ermöglicht es, Erfahrungen aus herausfordernden Situationen zu reflektieren und Strategien für einen gesunden
      nd sicheren Umgang mit Krisen zu entwickeln.

    Referentin: Frau Lilly Leppmeier - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW); Organisationberatung Region Süd

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    Nur noch wenige Plätze verfügbar! ONLINE-Aufbau-Workshops zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse

    Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich Beratung und Betreuungseinrichtungen. Im Fokus: Psychische Belastungen, Gewalt und Aggression
    Dienstag, 29.09.2026, 09 – 12 Uhr |  Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/897960987

    Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich KITA „Gefährdungsschwerpunkte in Kitas“
    Donnerstag, 08.10.2026, 09 – 12 Uhr |  Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/176846905

    Inhalte dieser beiden Workshops: Vertiefung von Arbeitsschutzaspekten, Beispiele und  Fragen. Für die Teilnahme an den Aufbauworkshops
    sind Kenntnisse zu Grundlagen im Arbeitsschutz notwendig. D.h. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation des Arbeitsschutzes,
    bspw. die Teilnahme an den vorherigen Workshop der BGW.
    Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz, Präventionsdienste - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

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    Schulung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement BEM – Grundlagen-Tag in Nürnberg

    Mittwoch, 13.01.2027, 9.30 bis 17 Uhr
    in der Geschäftsstelle des Paritätischen Bezirksverbandes Mittelfranken, Spitalgasse 3 > 
    Anfahrt: Der Paritätische in Mittelfranken
    Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/226969804

    Die Inhalte des Seminars
    In diesem Seminar erfahren Sie, welche Schritte ein BEM umfasst und wie es in der Praxis ablaufen kann. Thematisiert werden unter anderem mögliche Fallstricke,
    Erfolgsfaktoren und Strategien bei der Ein- und Durchführung eines erfolgreichen Eingliederungsmanagement in Ihrem Betrieb.
    - Warum BEM? Hintergrund der BEM-Gesetzgebung
    - Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung
    - Musterprozess BEM (Verfahrensschritte)
    - Übersicht möglicher Maßnahmen im BEM (inkl. BGW)
    - Datenschutz & Dokumentation im BEM
    - Evaluation im BEM
    - Erfolgsfaktoren BEM

    Referentin: Antje Friedrich, Reha-Management - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Zielgruppe: Führungskräfte, betriebliche Interessensvertretung, BEM-Beauftragte, Qualitätsmanagementbeauftragte und Betriebsärztinnen und -ärzte

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    Kennen Sie bereits das Angebot für unsere Mitgliedsorganisationen mit bis zu 50 Beschäftigten - die letzten Veranstaltunden in 2026 
    zum Betreuungsmodell der alternativen 
    bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung

    Vorstände, Geschäftsführungen, Leitungsverantwortliche in Mitgliedsorganisationen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente, VZÄ).
    Ausgenommen sind Kliniken, berufliche Reha-Einrichtungen und Werkstätten für Behinderte, für die das Betreuungsmodell nicht angewendet werden darf!

    Als Führungskraft Ihrer Organisation tragen Sie die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Bereits ab der Beschäftigung einer
    Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Ihre Organisation
    sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und umfasst auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte sowie Aushilfen.
    Daher bieten die Paritätischen Landesverbände im Süden im Rahmen ihrer BUS-Kooperationen mit der BGW auch in 2026 Unternehmerschulungen an.

    Diese werden über die Paritätische Akademie Süd organisiert und finden ausschließlich online statt: (Diese Schulung ist kostenpflichtig!)
    Oktober Schulung:  Teil 1: 21.10.2026, 13:00 bis 16:00 Uhr, Teil 2 04.11.2026, 13:00 bis 16:00 Uhr

    Über diesen Link können Sie sich zu einer der Unternehmerschulungen anmelden (bitte jeweils ans untere Ende der Webseite scrollen) :
    https://akademiesued.org/angebot/mi-ma-unternehmerschulung-fuer-bereiche-im-sozialwesen#7216.

    Brauchen Sie vorab mehr Informationen, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Organisation effektiv gestalten können?
    Dann schauen Sie gerne auf der Webseite der BGW nach:  https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung

    Unsere kostenfreien Infoveranstaltungen in 2026: 25.09.2026, 13:30 bis 15:00 Uhr

    Anmeldung: https://akademiesued.org/angebot/online-informationsveranstaltung-zur-alternativen-bedarfsorientierten-betriebsaerztlichen-und-sicherheitstechnischen-betreuung-ab-b#6604

    Weitere Informationen zur BGW-Verbändekooperation über g.wimmer@paritaet-bayern.de

     

     

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    Mitgliederangelegenheiten BGW Thu, 23 Jul 2026 15:50:54 +0200
    Neues BMF-Schreiben zu Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) am 2. Juli veröffentlicht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32410&cHash=6f05ce5db47acb31eaab31cf960bec1d

    ]]> Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 2. Juli 2026 Änderungen im AEAO bekannt gegeben. Diese Regelungen betreffen gemeinnützige Einrichtungen und sollten daher im Einzelfall näher beachtet werden.

    Die Änderungen werden im AEAO zu den §§ 51 bis 67a vorgenommen. 

    Besonders hervorzuheben sind: 

    1. Zu § 51 Abs. 1 Nr. 2 wird der letzte Satz gestrichen, wonach sich „Zweck, Aufgaben und Organisation der Untergliederungen auch aus der Satzung des Hauptvereins ergeben.“ Dies betrifft selbständige regionale Untergliederungen. 
    2. Zur Förderung der Allgemeinheit müssen künftig Kinderbetreuungseinrichtungen beachten, dass sie nur dann gemeinnützig sein können, wenn mindestens 25 % der Betreuungsplätze nicht an Kinder von Beschäftigten von Vertragspartnern vergeben werden. (Neu: AEAO zu § 52 Nr. 5 3. Absatz Satz 2)
    3. Neu eingefügt wird in AEAO zu § 52 Nr. 9 Absatz 2 der Satz: „Der Begriff des demokratischen Staatswesens in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 Hbs. 1 AO ist unter Berücksichtigung der Strukturprinzipien der bundesstaatlichen Verfassung in Art. 20 GG zu ermitteln.“ 
    4. Der Absatz zur Katastrophenhilfe wurde verändert, AEAO zu § 53 Nr. 13, Absatz 3. Neu gefasst wurde Satz 2 dieses Absatzes: „Steuerbegünstigte Körperschaften können in diesem Fall für den Überbrückungszeitraum zwischen Schadenseintritt und Zahlung von dritter Seite zinslose Darlehen geben oder ihre Zahlungen unter die Bedingung der nachträglichen Verrechnung mit möglichen Ansprüchen stellen. Weiterhin können auch unentgeltliche Nutzungsüberlassungen für den Überbrückungszeitraum erfolgen.“ 
    5. Für den Bereich der Selbstlosigkeit wurden im AEAO zu § 55 die Nr. 3 und Nr. 4 neu gefasst und unter Nr. 5 zur Ermittlung eines Verlusts umfangreiche Änderungen eingefügt. 
    6. Auch für den Bereich der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) wurden einige Veränderungen vorgenommen.
    7. Der AEAO zu § 57 (Unmittelbarkeit) wurde in Nr. 14 neu gefasst: „Eine Beteiligung nach § 57 Abs. 4 AO ist unter den Voraussetzungen der Nr. 3 des AEAO zu § 64 AO dem ideellen Bereich zuzuordnen.“
    8. Für den Bereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe in § 64 AO gibt es Ergänzungen zu Beteiligungen und Neufassungen zu arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaften
    9. Auch zu § 65 AO (Zweckbetrieb) wird der AEAO in Nr. 4 umfangreich neu gefasst. 
    10. Zuletzt wird im AEAO zu § 66 in Nr. 3 Abs. 3 im letzten Satz die Einfügung vorgenommen: „Erbringt das bereitgestellte Personal z. B. nur Verwaltungsleistungen, sind diese Leistungen vorbehaltlich der §§ 57 Abs 3, 58 Nr. 1 AO nicht dem Zweckbetrieb nach § 66 AO zuzuordnen.

      Alle Änderungen sind mit sofortiger Wirkung geändert:!

    Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem unten verlinkten BMF-Schreiben. 

    Information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Betriebswirtschaft Personalwesen Recht Thu, 23 Jul 2026 15:24:02 +0200
    Neue Auflage: Praxisratgeber Vereinsrecht erschienen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32409&cHash=85879bad9e8311641d42976b7ab06faf

    ]]> Neue Auflage: Praxisratgeber Vereinsrecht erschienen

    Der Praxisratgeber Vereinsrecht wurde aktualisiert und ist jetzt in der 9. Auflage im Walhalla Verlag aufgelegt.

    Der Praxisratgeber Vereinsrecht wurde als Handbuch für die Praxis geschrieben. Er enthält neben einer Mustersatzung für gemeinnützige Vereine Tipps und Erläuterungen, die sich typischerweise aus dem Vereinsalltag ergeben. Dargestellt wird u.a. die Wahl der passenden Rechtsform, die Voraussetzungen zur Gründung eines Vereins und Fragen zur Haftung. Des Weiteren werden Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts zu Steuern, Mittelverwendung, Spenden und Sponsoring und Zahlungen an Ehrenamtliche und Vorstände behandelt. Daneben erhält der Praxisratgeber Vereinsrecht Hinweise zum Transparenz- und Zuwendungsregister und zum Hinweisgeberschutzgesetz. 

    Abgedruckt sind alle wichtigen Auszüge aus Gesetzen und Erlassen der Finanzverwaltung, z.B. der AEAO, die für die Vereinsarbeit relevant sind.

    Praxisratgeber Vereinsrecht, Michael Goetz, Werner Hesse, und Erika Koglin, 9. Auflage, Walhalla Verlag, ISBN 978-3-8029-4192-4, 19,95 €.

    Der Praxisratgeber ist nur über den Verlag oder den Buchhandel als Printversion oder als eBook erhältlich.

    Information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 23 Jul 2026 14:53:29 +0200
    Neue Förderrichtlinie für Arbeitsintegrationsbegleiter ab 2027 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32408&cHash=f972800bf366dfec521a6c3a9107bf99

    ]]> Das Bayerische Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Arbeitsintegrationsbegleiter*innen und veröffentlicht. Die Förderung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

    Die Richtlinie unterstützt die Integration von Zugewanderten in Arbeit und Ausbildung durch spezialisierte Fachkräfte. Die Arbeitsintegrationsbegleiter*innen aktivieren Zugewanderte mit dem Ziel ihrer nachhaltigen Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Sie begleiten sie bei der Arbeitsuche und unterstützen sowohl während der Ausbildungs- als auch der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses. Sie sind zudem Ansprechpartner für Arbeitgebende und Ausbildungsbetriebe.

    Förderungsberechtigt sind alle rechtmäßig in Bayern lebenden Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die einen Integrationsbedarf haben – dazu gehören anerkannte Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis sowie Personen mit guter Bleibeperspektive. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gewinnung von Frauen für das Programm.

    Förderumfang

    • Festbetrag: maximal 75.600 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr
    • Eigenmittel: mindestens 10 % Eigenfinanzierung erforderlich
    • Personalausgaben: nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    • Mindestausstattung: 50 % Stellenanteil (Teilzeitbeschäftigung möglich)
    • Sach- und Gemeinausgaben: Pauschale von 10 % der Personalausgaben

    Antragstellung

    Antragsberechtigte Träger müssen Erfahrung in Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung nachweisen. Der Antrag wird über das BayernPortal oder per E-Mail eingereicht und muss von einer arbeitsmarktpolitischen Stellungnahme der Agenturen für Arbeit sowie (bei Erstanträgen) von mindestens einem Unterstützungsschreiben von Netzwerkpartnern begleitet werden.

    Weitere Informationen finden Sie im unten verlinkten PDF.

    Quelle: Bayerisches Ministerialblatt

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Migration Thu, 23 Jul 2026 14:23:37 +0200
    Werkstatt Gesellschaft und Zukunft von More in Common https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32407&cHash=b560f9e067fef88fa759200b11539373

    ]]> Viele Menschen wünschen sich eine positive Zukunftsgestaltung, die ihre Perspektiven aufgreift und Zugehörigkeit sowie Orientierung stärkt. Die Zivilgesellschaft spielt dabei eine zentrale Rolle – sie genießt großes Vertrauen, wenn es um die Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft geht

    Die „Werkstatt Gesellschaft & Zukunft“ von More in Common bietet gemeinnützigen Initiativen, Vereinen und Organisationen die Möglichkeit, sich in einer kleinen Kohorte mit  diesen Themen auseinanderzusetzen. Ziel ist es, auf Grundlage der More in Common-Forschung eigene Demokratie- und Zukunftsprojekte zu entwickeln. Das Programm umfasst drei digitale Workshops (je 1,5 Stunden) sowie drei eigenständige Erarbeitungsphasen (ebenfalls je 1,5 Stunden) und findet an folgenden Terminen statt:

    • 23. September 2026
    • 30. September 2026
    • 14. Oktober 2026

    jeweils von 10:00 bis 11:30 Uhr.

    Die Teilnahme ist kostenfrei und wird durch die Stiftung Mercator ermöglicht. Pro Organisation können bis zu zwei Personen teilnehmen, gegenseitige Vertretung ist möglich. Bewerbungen sind bis zum 24. August 2026 möglich.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf den untenstehenden Webseiten.

    Quelle: More in Common

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement Demokratie stärken Thu, 23 Jul 2026 14:15:10 +0200
    Förderung für Projekte der Globalen Gerechtigkeit und Bildung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32405&cHash=2fe92001c5508c9c95aba0df4a33060f

    ]]> Die Förderung umfasst zwei Schwerpunkte: niedrigschwellige Bildungs- und Beteiligungsformate sowie Geschlechtergerechtigkeit und das Empowerment von Mädchen, jungen Frauen und FLINTA*. Pro Projekt werden bis zu 5.000 Euro zur Verfügung gestellt – eine Vollfinanzierung ohne Kofinanzierung erforderlich.

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit einem Gesamtaufwand unter 100.000 Euro pro Jahr. Die Projekte können frühestens ab November 2026 starten und müssen bis August 2027 abgeschlossen sein. Bewerbungen werden bis zum 17. August 2026 um 17:00 Uhr unter antrag@finep.org angenommen.

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Quelle: Social Impact gGmbH

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Tue, 21 Jul 2026 13:30:58 +0200
    The European Art Award (euward) für Künstler*innen mit kognitiven Beeinträchtigungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32404&cHash=88cb4c5570fdad9b7df7f86a8c9a0657

    ]]> Ziel des euward ist es, Künstlerinnen und Künstler, die wegen individueller Benachteiligungen (sogenannter Behinderungen geistiger, psychischer oder seelischer Art) bislang ungesehen blieben, zu fördern und ihr Schaffen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    Höhepunkt des euward10 wird eine Ausstellung mit Werken der Preisträger*innen im Haus der Kunst in München sein. Die Ausstellung wird vom 22. Oktober 2027 bis zum 9. Januar 2028 zu sehen sein.

    Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2026 (Posteingang) per Post beim Euward Archiv in Oberschleißheim einzureichen.

    Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren unter dem folgenden Link.

    Quelle: Augustinum Gruppe

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Tue, 21 Jul 2026 13:13:09 +0200
    Nachbericht: Info-Talk zum neuen Projekt "Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit" des Paritätischen in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32400&cHash=68e3cf8eb475191266822651bea24ec2

    ]]> ]]> Was ist das Problem?

    Die Klimakrise erhöht das Risiko für Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten. Vulnerable Gruppen wie alte Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderung, Frauen oder Menschen mit Vorerkrankungen sind besonders von solchen Folgen der Klimakrise betroffen. Diese Personengruppen sind gleichzeitig oft Adressat*innen sozialer Einrichtungen.

    Was macht der Paritätische in Bayern dazu?

    Aus dem genannten Grund ist es für soziale Einrichtungen besonders wichtig, sich gegenüber Extremwetterereignissen zu schützen. Um diesen Prozess zu unterstützen, engagiert sich der Paritätische in Bayern seit April 2026 in einem neuen Projekt mit dem vollständigen Titel "Eine ökologisch nachhaltige Zukunft mitgestalten und die zivile Resilienz stärken - Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit ermöglichen und weiterentwickeln". 

    Worum ging es bei dem Info-Talk?

    Am Vormittag des 16. Juli 2026 fand ein 45-minütiger Info-Talk zu diesem neuen Projekt via Zoom statt. Bei dieser Veranstaltung hat der Paritätische in Bayern die ca. 25 Teilnehmer*innen darüber informiert, a) warum das Projekt durchgeführt wird und wer adressiert wird, b) welche Ziele mit dem Projekt verfolgt werden und c) welche ersten Aktionen wir zur Erreichung der Projektziele geplant sind.

    Im Anschluss wurde in der Online-Runde besprochen, was der Status Quo der Paritätischen Mitgliedsorganisationen im Bereich Klimaanpassung ist und welche Wünsche sowie Erwartungen an das Projekt bestehen. In dieser Diskussion wurden im Kern drei Aspekte deutlich:

    1. Es gibt bereits einen breiten Wissens- und Erfahrungsschatz unter den Mitgliedsorganisationen in verschiedenen Teilbereichen der Klimaanpassung.
    2. Es besteht Unterstützungsbedarf hinsichtlich praktischer Fragen – zum Beispiel wie Klimaanpassungskonzepte erstellt werden können oder wie Organisationen gemeinsam mit ihren Vermieter*innen für Klimaanpassung aktiv werden können.
    3. Viele Mitgliedsorganisationen sind zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf eine deutlich verbesserte finanzielle Förderung angewiesen.
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    Region Bayernweit Klimaschutz Der Paritätische Mon, 20 Jul 2026 10:13:32 +0200
    "Klima.Gerecht. Jetzt." - bis zu 11.000 Euro Fördermittel für Bildungsprojekte https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32399&cHash=86703ba5deddc7eb363bcc55bad637ae

    ]]> Gesucht werden Vorhaben von kleineren gemeinnützigen Organisationen, die wissenschaftlich fundiertes Wissen verständlich vermitteln und junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren aktiv einbeziehen.

    Gefördert werden Bildungsprojekte, die Klimaschutz als Gemeinwohlaufgabe aufgreifen und neue Zugänge zu Bildung für nachhaltige Entwicklung schaffen. Möglich sind zum Beispiel:

    • Workshops, Seminare oder Projekttage
    • Informations- und Sensibilisierungskampagnen
    • öffentlichkeitswirksame Aktionen
    • Bildungsformate mit jungen Menschen, die bislang weniger erreicht werden
    • Projekte, die kommunale Akteurinnen und Akteure oder kleine und mittlere Unternehmen einbinden

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Deutschland.

    Die Bewerbungsfrist ist der 07.09.2026.

    Weitere Infos finden sich unter dem untenstehenden Link.

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    Fördermittel/Zuschüsse (intern) Region Bayernweit Klimaschutz Weitere Anbieter Fri, 17 Jul 2026 16:17:04 +0200
    Hitzewellen bringen soziale Einrichtungen an ihre Grenzen – Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32398&cHash=bf7388c6064e66d84d0f0eda05520c33

    ]]> Soziale Einrichtungen sind massiv betroffen

    An der Umfrage beteiligten sich bundesweit 2.871 Einrichtungen aus nahezu allen Bereichen der Sozialen Arbeit – darunter Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulante Dienste, Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen sowie weitere soziale Dienste.

    82 Prozent der Einrichtungen geben an, von der Hitzewelle Ende Juni stark oder sehr stark betroffen gewesen zu sein. Besonders betroffen sind die betreuten Menschen, die Beschäftigten sowie die Gebäude. Mehr als 1.600 Freitextantworten zeigen, dass viele Einrichtungen nur noch durch großen persönlichen Einsatz und Improvisation in der Lage waren, ihre Angebote aufrechtzuerhalten.

    Gesundheitliche Folgen nehmen deutlich zu

    Die Umfrage macht deutlich, dass Hitze erhebliche gesundheitliche Folgen für besonders schutzbedürftige Menschen hat. 83,2 Prozent der Einrichtungen berichten von Erschöpfung und Kreislaufproblemen, 67,9 Prozent von Konzentrationsproblemen und 56,6 Prozent von Schlafstörungen. Fast jede zweite Einrichtung beobachtet zunehmende Unruhe, mehr als jede vierte eine Zunahme aggressiven Verhaltens.

    In den offenen Antworten berichten Einrichtungen von einem deutlich erhöhten Betreuungsaufwand, psychischen Krisen, Notarzteinsätzen und Krankenhausaufenthalten. Mehrere Einrichtungen schildern sogar hitzebedingte Todesfälle. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Kinder sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen.

    Mitarbeitende arbeiten am Limit

    Auch die Beschäftigten geraten zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Fast 90 Prozent der Einrichtungen berichten von Erschöpfung der Mitarbeitenden, 86,7 Prozent von einer höheren körperlichen Belastung und 82,5 Prozent von Konzentrationsproblemen.

    Die offenen Rückmeldungen zeigen, dass während Hitzeperioden der Arbeitsaufwand erheblich steigt. Mitarbeitende müssen zusätzlich Getränke verteilen, Trinkmengen dokumentieren, gefährdete Menschen engmaschiger beobachten und Tagesabläufe anpassen – häufig unter extremen Bedingungen in überhitzten Gebäuden. Besonders belastet sind Hauswirtschafts- und Küchenkräfte sowie Mitarbeitende ambulanter Dienste, die während ihrer Einsätze oftmals ohne ausreichenden Hitzeschutz unterwegs sind.

    Gebäude sind nicht auf den Klimawandel vorbereitet

    Die Umfrage zeigt erhebliche Defizite bei der baulichen und technischen Ausstattung sozialer Einrichtungen. Zwar verfügen 55,9 Prozent über Sonnenschutzmaßnahmen, doch nur 20,7 Prozent über Klimaanlagen oder vergleichbare Kühlmöglichkeiten. Lediglich 29,3 Prozent haben einen Hitzeschutzplan.

    Viele Einrichtungen berichten von Raumtemperaturen zwischen 30 und 40 Grad Celsius, fehlender Außenverschattung und Gebäuden, die sich über Tage aufheizen und nachts kaum abkühlen. Selbst Ventilatoren oder nächtliches Lüften reichen häufig nicht mehr aus.

    Organisatorische Grenzen werden erreicht

    Die Auswirkungen der Hitze beschränken sich nicht auf gesundheitliche Belastungen. Einrichtungen müssen Angebote einschränken, Veranstaltungen absagen und Betreuungsabläufe anpassen. Gleichzeitig stehen sie vor schwierigen Entscheidungskonflikten: Einerseits müssen Beschäftigte vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze geschützt werden, andererseits müssen gesetzliche Betreuungs- und Aufsichtspflichten erfüllt werden. 

    Einrichtungen brauchen Investitionen statt Improvisation

    Die Ergebnisse machen deutlich, dass organisatorische Maßnahmen allein nicht mehr ausreichen. 86,3 Prozent der Einrichtungen sehen moderne Kühltechnik als wichtigste Unterstützungsmaßnahme. 56,8 Prozent fordern Investitionen in bauliche Maßnahmen wie Verschattung oder Dämmung, 54,4 Prozent zusätzliche finanzielle Förderung und knapp ein Drittel verbindliche Hitzeschutzkonzepte.

    Viele Einrichtungen berichten, dass notwendige Investitionen aus eigenen Mitteln nicht finanzierbar sind und sie deshalb dauerhaft improvisieren müssen.

    Paritätische Forderungen zum Hitzeschutz

    Die Umfrage zeigt deutlich: Hitzeschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Paritätische Gesamtverband fordert deshalb ein bundesweites Sofortprogramm für den Hitzesommer 2026.

    Ein nationaler Hitzekrisenstab soll Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes künftig in verbindliche Schutzmaßnahmen überführen und Bund, Länder und Kommunen während Hitzeperioden koordinieren.

    Ein bundesweiter Hitzenotfallfonds muss Kommunen, sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern und Hilfsorganisationen unbürokratisch dabei unterstützen, Kühltechnik, Verschattung, Trinkwasserversorgung und zusätzliche Personalressourcen zu finanzieren.

    Besonders gefährdete Menschen und systemrelevante Einrichtungen müssen gezielt geschützt werden. Dazu gehören aufsuchende Hilfen, Telefonketten, Hitzepatenschaften, mobile Unterstützungsteams und klimatisierte Schutzräume ebenso wie eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung sozialer Einrichtungen.

    Jetzt handeln

    Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind bis zur Kalenderwoche 26 bereits rund 5.120 Menschen an den Folgen extremer Hitze gestorben. Die heißesten Wochen des Jahres können noch bevorstehen.

    Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Die Hitzekrise ist längst im Alltag sozialer Einrichtungen angekommen. Ohne kurzfristige Unterstützung und langfristige Investitionen drohen weitere Überlastung, Versorgungslücken und vermeidbare gesundheitliche Schäden. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt handeln, um besonders gefährdete Menschen zu schützen und die soziale Infrastruktur widerstandsfähig gegen die Folgen der Klimakrise zu machen.

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    Region Bayernweit Klimaschutz Der Paritätische Fri, 17 Jul 2026 16:00:09 +0200
    GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32382&cHash=b5cfa7af7eafe871f0bb3701eafb696c

    ]]> Grundlage war die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (Drucksache 21/7016) mit dem umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der den Regierungsentwurf vom 29.04.2026 in zentralen Punkten verändert hat; flankierend wurden zwei Entschließungsanträge zur Psychotherapie und zum Pharmastandort angenommen. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Diese Fachinformation fasst die Wirkungen in fünf ausgewählten Bereichen zusammen. 

    Die Finanzierungslücke in der GKV erfordert auch aus Paritätischer Sicht eine Kombination aus Ausgabenbegrenzung, Effizienzsteigerung und einnahmeseitigen Maßnahmen. Allerdings ist bei der Auswahl der Kommissionsvorschläge eine bedenkliche soziale Schieflage entstanden. Das Ansinnen der Bundesregierung, die Belastungen gleichmäßig zu verteilen und an der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Betroffenen Akteure auszurichten, ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes nicht umgesetzt worden. Die in den letzten Wochen auf Druck der Industrie erfolgte schrittweise Aushöhlung des Herstellerabschlags für die Pharmaindustrie führt zu einem höheren Druck, Versicherte noch stärker zu belasten. Das Gesetz setzt im Ergebnis immer noch zu einseitig auf fiskalische Wirkungen und belastet systematisch diejenigen am stärksten, die auf die GKV-Leistungen am dringendsten angewiesen sind: chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, pflegebedürftige Menschen sowie Menschen in Care-Verantwortung. Letzteres sind häufig Frauen, so dass der Gesetzentwurf auch eine klare geschlechterspezifische Unwucht aufweist. Trotz der mehrfachen Ankündigungen der Bundesministerin, die Reform sozialverträglich gestalten zu wollen, liegt ein deutlicher Schwerpunkt der Maßnahmen auf primär ökonomisch ansetzenden Hebeln, die keine ausreichende Schutzwirkung für einkommensschwache Menschen aufweisen. Zudem fehlt ein klarer Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung als maßgebliche Leitlinien für eine Reform des Gesundheitswesens. Ungeachtet vieler Beispiele in anderen Ländern fehlte der Mut zu echten Systemveränderungen, die Prävention und Gesundheitsförderung, sprechende Medizin und Gesundheitskompetenz stärken sowie der voranschreitenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens Einhalt gebieten. Mit der Aufweichung der Tarifrefinanzierung werden zudem qualitativ stabilisierende Errungenschaften der letzten Jahre wieder zunichte gemacht, mit Auswirkungen auch auf folgende Gesetzesvorhaben wie das Pflegeneuordnungsgesetz. 

    1. Tarifbindung in häuslicher Krankenpflege, außerklinischer Intensivpflege sowie Rehabilitation und Vorsorge

    Das Gesetz unterwirft die Vergütungsverhandlungen in der häuslichen Krankenpflege (§ 132a Abs. 4 SGB V), der außerklinischen Intensivpflege (§ 132l Abs. 5), der Haushaltshilfe (§ 132) sowie für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§§ 111 Abs. 5, 111c Abs. 3) künftig strikt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität: Die Grundlohnrate nach § 71 Abs. 3 bildet die Obergrenze für Vergütungssteigerungen. Verschärfend wird die Grundlohnrate für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils um einen Prozentpunkt gekürzt (§ 71 Abs. 3 neu).

    Der Gesundheitsausschuss hat allerdings die im Regierungsentwurf vorgesehene ausnahmslose Deckelung etwas abgemildert: Für tarifgebundene Leistungserbringer – einschließlich kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen – darf die Bezahlung von Gehältern oberhalb der Grundlohnrate nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, soweit die Überschreitung 50 Prozent der Differenz zwischen tariflicher Vergütungssteigerung und Grundlohnrate nicht übersteigt. Diese hälftige Tarifrefinanzierung ist auf zwei Jahre ab Verkündung befristet; die Zahlung der Tariflöhne ist auf Verlangen der Kassen nachzuweisen. Der GKV-Spitzenverband muss dem BMG bis zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Auswirkungen auf Vergütungen, Personalkosten und die wirtschaftliche Situation tarifgebundener Einrichtungen vorlegen.

    In der Wirkung bleibt jedoch eine strukturelle Refinanzierungslücke, die strikt abzulehnen ist: Tarifgebundene Träger müssen die Hälfte der über der (zusätzlich gekürzten) Grundlohnrate liegenden Tarifsteigerungen selbst erwirtschaften; nach Ablauf der Zweijahresfrist greift die volle Deckelung. Das benachteiligt tarifgebundene und kirchlich gebundene Träger der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber nicht tarifgebundenen Anbietern und setzt Anreize gegen Tarifbindung – im Widerspruch zu den erst mit dem GVWG geschaffenen Tariftreueregelungen in der Pflege.

    2. Festbeträge für Hilfsmittel

    Mit dem neu gefassten § 36 SGB V wird das Festbetragssystem für Hilfsmittel reaktiviert: Der GKV-Spitzenverband soll geeignete Hilfsmittel bestimmen, in Gruppen zusammenfassen und bundeseinheitliche Festbeträge festsetzen. Maßgabe ist, dass eine “wirtschaftliche Versogung der Versicherten gefördert und eine angemessene Versorgung der Versicherten gewährleistet wird.” Individuellen Bedarfen wird damit nicht mehr ausreichend begegnet. Kalkulationsgrundlage sind die von Herstellern und Leistungserbringern verpflichtend zu übermittelnden Preis-, Umsatz-, Absatz- und Kostendaten; der Festbetrag soll die obere Preislinie des unteren Preisdrittels nicht überschreiten und ist mindestens alle drei Jahre zu überprüfen. Der Ausschuss hat Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen präzisiert und festgeschrieben, dass nach Festsetzung eine für die Versorgung hinreichende Hilfsmittelauswahl bestehen soll. Die Verträge nach § 127 werden an die Festbeträge gebunden: Vereinbarte Preise dürfen den Festbetrag in begründeten Fällen um bis zu 10 Prozent (übergangsweise und in Überprüfungsphasen bis zu 15 Prozent) über- oder unterschreiten. Zusätzlich wird die Vergütung jeder zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2028 begonnenen Hilfsmittelversorgung pauschal um drei Prozent abgesenkt – nach der Ausschussfassung ausdrücklich auch für jede Einzellieferung bei fortlaufenden Versorgungen.

    Für Menschen mit Behinderung und chronisch kranke Menschen droht damit eine Verengung der aufzahlungsfreien Versorgung: Orientiert sich der Festbetrag am unteren Preisdrittel, steigt das Risiko, dass bedarfsgerechte Produkte nur gegen private Mehrkosten erhältlich sind und die Qualität sowie insbesondere bei Menschen mit komplexeren Bedarfen erforderliche Dienstleistungsanteile (Anpassung, Beratung, Service) unter Druck geraten.

    3. Zahnersatz und Härtefallregelung

    Die befundbezogenen Festzuschüsse zum Zahnersatz sinken ab dem 1. Januar 2027 von 60 auf 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung; die Bonusstufen bei regelmäßiger Vorsorge sinken entsprechend von 70 auf 60 und von 75 auf 65 Prozent (§ 55 Abs. 1). Vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse genießen Bestandsschutz. Die Härtefallregelung bleibt in ihrer Wirkung erhalten: Versicherte, die unzumutbar belastet würden, erhalten zusätzlich zum Festzuschuss einen Betrag in Höhe von weiteren 50 Prozent der Regelversorgung, im Ergebnis also weiterhin die vollständige Übernahme der Regelversorgung (§ 55 Abs. 2). Der Ausschuss hat zudem klargestellt, dass das coronabedingte Versäumen der Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2020 den Bonusanspruch weiterhin nicht gefährdet und die Bonusregelungen für Härtefälle nicht gelten.

    Für die Mehrheit der Versicherten bedeutet die Absenkung eine Erhöhung des Eigenanteils um zehn Prozentpunkte der Regelversorgungskosten. Geschützt sind nur Versicherte unterhalb der Härtefall-Einkommensgrenzen; Menschen mit Einkommen knapp darüber tragen die volle Mehrbelastung – mit dem bekannten Risiko, dass notwendige Versorgungen aufgeschoben werden. Die von uns geforderte gesetzliche Verpflichtung für Ärzt*innen und
    Krankenkassen, Versicherte im Rahmen notwendiger Eingriffe und Maßnahmen individuell und umfassend über geltende Härtefallregelungen aufzuklären, findet sich nicht im Gesetz.

    4. Zuzahlungen

    Die seit 2004 unveränderten Zuzahlungen werden zum 1. Januar 2027 einmalig um 50 Prozent angehoben und vereinheitlicht (§ 61): Die allgemeine Zuzahlung beträgt künftig 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro (bisher 5 bzw. 10 Euro). Bei stationären Maßnahmen sowie bei außerklinischer Intensivpflege in stationären Settings und Wohneinheiten werden 15 Euro je Kalendertag fällig (bisher 10 Euro); bei Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege in der Häuslichkeit gelten 10 Prozent der Kosten zuzüglich 15 Euro je Verordnung. Die im Regierungsentwurf vorgesehene jährliche Dynamisierung entlang der Grundlohnrate hat der Ausschuss gestrichen; es bleibt jedoch bei der einmaligen Erhöhung. Die Belastungsgrenzen nach § 62 (zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, ein Prozent für chronisch Kranke) bleiben unverändert.

    Die Streichung der Dynamisierung ist eine spürbare Entschärfung gegenüber dem Entwurf. Gleichwohl trifft die Anhebung vor allem chronisch kranke Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, die die Belastungsgrenze regelmäßig erreichen und die Mehrbelastung bis dahin vorfinanzieren müssen. Ein angekündigtes Folgegesetz soll Bürokratieabbau bei Zuzahlungen und Belastungsgrenze bringen. Die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zugesagte Prüfung einer Pflicht der Krankenkassen zur allgemeinen Information der Versicherten über die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen ist im Gesetz nicht geregelt worden.

    5. Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung

    Die mit dem TSVG entbudgetierten psychotherapeutischen Leistungen werden ab 2027 wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt (§§ 87a, 87d). Die Überführung erfolgt mit dem aktuellen, nicht quotierten Leistungsbedarf; Vorgaben des Bewertungsausschusses sollen Honorarverschiebungen zulasten anderer Fachgruppen verhindern. Zugleich entfallen ab dem 1. Januar 2027 die EBM-Zuschläge auf Leistungen des ersten Therapieblocks einer neuen Kurzzeittherapie sowie die bisherige Sonderstellung der Psychotherapie bei der Angemessenheitsprüfung der Vergütung (§ 87 Abs. 2c). Als einzige gesetzliche Schutzregelung dürfen für Versicherte, die sich am 31. Dezember 2026 in einer genehmigten, noch nicht abgeschlossenen Einzel- oder Gruppentherapie befinden, ein Jahr lang keine Honorarbegrenzungs- oder -minderungsmaßnahmen angewandt werden. Bürokratisch entlastend entfällt der Konsiliarbericht, wenn die Behandlung auf Überweisung eines Vertragsarztes oder auf Klinikempfehlung im Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt.

    Die Koalition hat zugesagt, in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause 2026 ergänzende Regelungen zu beschließen: die Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Behandlungsabschluss – also über den einjährigen gesetzlichen Übergangsschutz hinaus –, extrabudgetäre Ausnahmen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und die Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, für die Behandlung schwer psychisch kranker Menschen entsprechend der KSVPsych-Richtlinie sowie für als dringlich festgestellte Fälle, und einen Auftrag an den G-BA, bis Ende 2026 ein Verfahren zur Dringlichkeitsfeststellung in der psychotherapeutischen Sprechstunde zu definieren. Bis zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss gilt allerdings ausschließlich die oben beschriebene Budgetierung.

    Die Rückkehr zur Budgetierung birgt erhebliche Risiken für den ohnehin unzureichenden Zugang zur ambulanten Psychotherapie: Mengenbegrenzungen können Neuaufnahmen unattraktiv machen und Wartezeiten verlängern. Ob die angekündigten Ausnahmen tatsächlich und in tragfähiger Ausgestaltung beschlossen werden, ist im Herbstverfahren kritisch zu begleiten.

    Der beschlossene Text des Gesetzes ist bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (Drucksache 21/7016) zu entnehmen. Die Umsetzung der beiden Entschließungsanträge zur psychotherapeutischen Versorgung und zum Pharma- und Medizintechnikdialog gilt es eng zu begleiten. Bei der psychotherapeutischen Versorgung darf es nicht zu weiteren Abstrichen kommen und auch eine weitere Entlastung der pharmazeutischen Industrie zulasten der gesetzlich Versicherten ist entschieden abzulehnen. Die Regierungsfraktionen haben dabei vorgesehen, für Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung auch geeignete Ausgleichsmechanismen zu berücksichtigen, um zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende und Lohnnebenkosten zu vermeiden.

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    Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Gesundheit Pflege Thu, 16 Jul 2026 11:50:28 +0200
    Förderung für innovative Wohnprojekte für Alleinerziehende https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32372&cHash=7dbbccb688f819ab79fc483edfa446af

    ]]> Die Stiftung Alltagsheld:innen schreibt ein Förderprogramm aus, das Initiativen bei der Entwicklung von Wohnprojekten für und mit Alleinerziehenden unterstützt. Ziel ist eine Verbesserung der Wohnsituation und der Lebensqualität.

    Die Stiftung finanziert gezielt:

    Projektentwicklung: Die Konzeptualisierung und Vorbereitung von Wohnprojekten

    Finanzielle Mehraufwendungen: Kosten, die speziell für die Partizipation von Alleinerziehenden entstehen, beispielsweise:

    • Kinderbetreuung während Planungstreffen
    • Raummiete für Gruppen- und Planungstreffen
    • Honorare für Koordination und Begleitung beim Aufbau von Alleinerziehendengruppen

    Das Fördervolumen beträgt bis zu 10.000 € pro Projekt.

    Antragsfristen: 31. März und 30. September eines Jahres

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Quelle: Alltagsheld:innen – Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mon, 13 Jul 2026 18:06:49 +0200
    Förderausschreibung für Projekte zum Ehrenamtlichen Engagement https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32371&cHash=930a57bef0e857be8aafc09cb91fdb78

    ]]> Förderung für Vielfalt und Engagement

    Im Rahmen von „Plus:Für Andere“ werden acht Projekte aus unterschiedlichen Bereichen ausgezeichnet. Dazu zählen die Kategorien: Jugend, Gesundheit, Inklusion & sozialer Zusammenhalt sowie Klimaschutz & Energiewende. Jede der acht geförderten Initiativen erhält eine finanzielle Unterstützung von 1.500 Euro. Besonders im Fokus stehen kleinere, lokal verankerte Projekte, die oft im Verborgenen Großes leisten und selten Zugang zu größeren Fördermitteln haben.

    Das Förderprogramm richtet sich gleichermaßen an Mitarbeitende der Creditplus Bank sowie an externe Ehrenamtliche, die sich für eine gemeinnützige Organisation einsetzen. Interessierte können ihr Projekt online noch bis zum 31. Juli 2026 einreichen.

    Weitere Informationen und Bewerbungsformular unter dem folgenden Link.

    Quelle: Creditplus Bank AG

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Mon, 13 Jul 2026 17:42:38 +0200
    MIXED UP Preis 2026 für kulturelle Kooperationen in der Kinder- und Jugendbildung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32366&cHash=eb8c7bc56f61b55d811ab38100d17d6d

    ]]> Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) sucht herausragende Kooperationsprojekte zwischen Schulen, Kitas oder Ganztagsträgern und Partnern der Kulturellen Bildung. Unter dem Motto „Für alle. Mit allen. Ganztag kulturell gestalten." zeichnet der MIXED UP Preis 2026 Kooperationen aus, die Kindern und Jugendlichen kreative Räume im Ganztag eröffnen – ob durch Musik, Theater, Film, digitale Medien oder andere kulturelle Ausdrucksformen.

    Was wird ausgezeichnet? Zeitlich befristete Projekte oder regelmäßige Angebote, die durch Kooperation entstehen, Kinder und Jugendliche aktiv einbeziehen und exemplarisch zeigen, wie gelingender Ganztag aussehen kann. Die Teilnehmer*innen sollen dabei selbst gestalterisch tätig und an der Umsetzung beteiligt sein.

    Zu gewinnen gibt es drei Preise zu je 5.000 Euro sowie bundesweite Sichtbarkeit durch Öffentlichkeitsarbeit der BKJ.

    Bewerbungsschluss ist am 31. Juli 2026.

    Alle Träger aus dem Bundesgebiet – darunter Kulturvereine, Jugendkunstschulen, soziokulturelle Zentren, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe u.v.m. – können sich gemeinsam mit einer formalen Bildungseinrichtung bewerben. Der MIXED UP Wettbewerb richtet sich dabei insbesondere auch an Akteur*innen in ländlichen Regionen.

    Zur Bewerbung und weiteren Infos: www.bkj.de/projekte/mixed-up-wettbewerb

    Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fri, 10 Jul 2026 10:09:17 +0200
    Fit for Work https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32364&cHash=d6a66f82a63be39a4c2622c176918b71

    ]]> Im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ unterstützt der Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ausbildungsverhältnisse für benachteiligte junge Menschen, die aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

    Zum 1. Juni wird der Förderbeitrag für die ESF+ Förderungen „Fit for Work – Chance Ausbildung“ und „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ auf 6.000 Euro erhöht. Mit den Projekten des Europäischen Sozialfonds Plus in Bayern unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Betriebe, die Ausbildungen für junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen oder in Teilzeit anbieten.

    Die ESF+ Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ bezuschusst Ausbildungsbetriebe, um den erhöhten Aufwand auszugleichen, der durch die Ausbildung junger Menschen mit Qualifizierungshemmnissen entsteht. Die ESF+-Förderung „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ unterstützt Ausbildungsbetriebe finanziell, die eine Ausbildung in Teilzeit anbieten.

    Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Thu, 09 Jul 2026 16:24:25 +0200
    Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32363&cHash=f38a22bd928e00eaeccda4cf4e93adc2

    ]]> Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten

    Mit dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. 2026 I Nr. 140) war mit Wirkung zum 29. Mai 2026 die Schwelle, ab wie vielen Beschäftigten im Unternehmen Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, angehoben worden.

    Nach § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) neue Fassung gilt, dass in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen hat.

    Vormals waren in Unternehmen mit bereits regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

    Allerdings gilt für Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten eine Besonderheit. In solchen Unternehmen hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.

    Für den Begriff der besonderen Gefährdung hat der Unternehmer nach seinem Ermessen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen.
    m Rahmen der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann insbesondere die Anzahl der Versicherungsfälle in dem Unternehmen für die Frage des Vorliegens einer besonderen Gefährdungslage herangezogen werden.

    Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) informiert auf ihrer Homepage darüber, wie eine solche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen ist.

    Da es nach dem Gesetzeswortlaut für die Bestimmung, ob die Schwellenwerte im konkreten Fall überschritten werden, auf das Unternehmen und nicht auf den Betrieb ankommt, entscheidet bei Unternehmen mit mehreren Betrieben (Einrichtungen) die Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, das heißt des Trägers.

    Regelmäßig mehr als 20 Personen (oder 50 Personen) sind im Unternehmen beschäftigt, wenn dies während der überwiegenden Zeit der Fall ist. Wie Teilzeitkräfte zu zählen sind, ist umstritten. Vertretbar ist, sie nicht in Vollzeitkräfte umzurechnen, sondern „nach Köpfen“ zu zählen. Aushilfen werden nur berücksichtigt, wenn sie im Jahresdurchschnitt mit einer gewissen Regelmäßigkeit und nicht nur unerhebliche Zeit beschäftigt werden.

    Dr. Ingo Vollgraf, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., Berlin 

     

    Wir weisen in dem Zusammenhang auf unsere KostenfreienVeranstaltungen zur Gefährdungsbeurteilung, gemeinsamt mit der BGW, hin: 

    ONLINE-Aufbau-Workshops zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse
    Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich Beratung und Betreuungseinrichtungen.
    Im Fokus: Psychische Belastungen, Gewalt und Aggression

    Dienstag, 29.09.2026, 09 – 12 Uhr | Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/897960987

    Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich KITA „Gefährdungsschwerpunkte in Kitas“
    Donnerstag, 08.10.2026, 09 – 12 Uhr | Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/176846905

    Inhalte dieser beiden Workshops:

    • Vertiefung von Arbeitsschutzaspekten, Beispiele und  Fragen. Für die Teilnahme an den Aufbauworkshops sind
      Kenntnisse zu Grundlagen im Arbeitsschutz notwendig. D.h. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation des
      Arbeitsschutzes, bspw. die Teilnahme an den vorherigen Workshop der BGW.

    Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bezirksstelle München, Präventionsdienste

     

     

     

     

     

     

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    BGW Personalwesen Recht Thu, 09 Jul 2026 14:13:40 +0200
    Förderaufrufe „Demokratie leben!“ ab 2027 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32361&cHash=455cf6d825bdcc2a9cdefaa6227c86c5

    ]]> Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de  veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.

    Das neu aufgestellte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland.

    Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in den vier Programmebenen und im Sondervorhaben wie folgt dar:

    1.     Programmebene Kommune

    In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
     

    2.     Programmebene Land

    Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
     

    3.     Programmebene Bund

    In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
     

    4.     Programmebene Digitaler Raum

    Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung insbesondere im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
     

    5.     Sondervorhaben Integration und Teilhabe

    Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.

    Zielgruppen und Adressat*innen der Maßnahmen

    Zielgruppen der Maßnahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren soziales Umfeld, zum Beispiel Eltern, Familienangehörige und andere Bezugspersonen.

    Die Maßnahmen adressieren zudem Fachkräfte in Regelstrukturen und deren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Regelstrukturen im Sinne des Bundesprogramms sind auf Dauer angelegte, institutionell verfasste und gesellschaftlich etablierte staatliche oder nichtstaatliche Strukturen.

    Fragen zu den Förderaufrufen können direkt an das BAFzA unter ibk-dl@bafza.bund.de gerichtet werden.

    Der Zeitplan für das Bundesprogramm sieht folgende Etappen vor:

    Juni 2026, Start des Interessensbekundungsverfahrens mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.

    August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.

    Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das BMBFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.

    Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.

    Alle Förderaufrufe und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ www.demokratie-leben.de  zur Verfügung. Ab August wird dort auch das Förderportal zu finden sein.

    Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 09 Jul 2026 11:01:58 +0200
    Neustart der Aktion Mensch ab 1. September 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32353&cHash=820dcacfde9a3c4aba30bfef14efd4b1

    ]]> Nach dem Antragsstopp im Herbst 2025 hat die Aktion Mensch intensiv daran gearbeitet, die Förderung neu aufzustellen. Nun kündigt sie einen Neustart für September 2026 an. Weitere Infos unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/beratung/aktuelles

    Das ist nun neu:

    Vier Fokusthemen

    Die Förderung konzentriert sich auf vier Fokusthemen: Sozialraum, Arbeit, Wohnen und junge Menschen. Es wird nicht mehr so viele verschiedene Förderprogramme geben.

    Feste Antragszyklen

    Anträge können künftig nur während drei Antragsphasen pro Jahr gestellt werden. Während dieser sind jeweils sechs Wochen lang Zeit, einen Antrag einzureichen. Rund viereinhalb Monate später wird über den eingereichten Antrag entschieden. Die erste Antragsphase startet am 1. September 2026!

    Ausnahme Pauschalförderung: Anträge zur Pauschalförderung können weiterhin ganzjährig eingereicht werden. Sie werden im Abstand von zwei Monaten sechs Mal jährlich entschieden.

    Wirkung schaffen

    Die Aktion Mensch möchte sichtbare Veränderungen für die Zielgruppen bewirken. Pro Förderangebot wurden deshalb Förderziele definiert: mit einem großen Wirkungsziel. Und kleineren Förderzielen. Zum Beispiel Selbstwirksamkeit, Vernetzung oder Zugehörigkeit. 

    Jeder Antrag sollte eine klare Wirkungskette beschreiben: 1) Problemstellung, 2) Zielsetzung, 3) geplante Maßnahmen, 4) erwartete Veränderung

    Partizipation wird eine zentrale Anforderung in der Förderung. Die Zielgruppe soll in allen Projektphasen aktiv mit eingebunden werden.

     

    Drei neue Förderangebote

    Die erste Antragsphase im September startet mit drei neuen Förderangeboten. Schritt für Schritt werden weitere Angebote folgen. Weiterhin verfügbar bleiben die Pauschalförderungen in den Bereichen Ferien und Bildung.

    Sport und Kultur vor Ort (Projektförderung)

    Ziel: Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringen. In den Bereichen Sport, Musik, Theater und Kunst. Zielgruppe: erwachsene Menschen mit lebensbegleitender Behinderung ab 18 Jahren. https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/sport-kultur

    Junge Menschen stärken (Projektförderung)

    Ziel: Jungen Menschen zeigen, dass sie etwas bewegen können. Indem sie Ideen einbringen. Mitgestalten. Verantwortung übernehmen. Für mehr Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen. Zielgruppe: junge Menschen zwischen 12 und 24 Jahren, deren Teilhabe und Beteiligung eingeschränkt sind.

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/junge-menschen

    Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben (Anschubförderung)

    Ziel: Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten auf Augenhöhe zusammen. Gefördert werden gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe. Für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt.

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderangebote/anschubfoerderung-arbeit

     

    Webinare zu den neuen Förderangeboten

    Die Aktion Mensch bietet vier Webinare an: zwei mit einem Schwerpunkt zur Projektförderung Sport und Kultur vor Ort. Und zwei mit einem Fokus auf der Projektförderung „Junge Menschen stärken“.

    Alle Webinare starten mit einem allgemeinen Teil zur neuen Förderung.

    Webinare mit Fokus „Sport und Kultur vor Ort“

    Termin 1: 20.07.2026, 10.00 – 12.00 Uhr.

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/beratung/termine/20260720-sport-kultur

    Termin 2: 23.07.2026, 10.30 – 12.30 Uhr.

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/beratung/termine/20260723-sport-kultur

    Webinare mit Fokus „Kinder und Jugendliche stärken“

    Termin 1: 16.07.2026, 10.30 – 12.30 Uhr.

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/beratung/termine/20260716-junge-menschen

    Termin 2: 22.07.2026, 10.00 – 12.00 Uhr.

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/beratung/termine/20260722-junge-menschen

    Quelle: Aktion Mensch

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wed, 08 Jul 2026 16:13:06 +0200
    Petition gestartet: Demokratiebildung an Schulen stärken! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32351&cHash=c11c20ce4060a661ef7fa6a09257ed51

    ]]> In Zeiten von gezielter Desinformation und gesellschaftlicher Polarisierung ist politische Bildung wichtiger denn je. Das trifft vor allem auf junge Menschen zu, die in den sozialen Medien und im Internet täglich mit einer Vielzahl an Informationen konfrontiert werden. Hier setzt das Projekt „Respekt Coaches“ an. Seit 2018 vermitteln die Fachkräfte an rund 1.000 Schulen Werte wie Toleranz, Respekt und Medienkompetenz. Weit über 730.000 Jugendliche wurden so bereits erreicht. 

    Förderstopp Ende 2026

    Nun soll das erfolgreiche Programm zum 31.12.2026 komplett eingestellt werden. Damit droht der Verlust von jahrelang erprobten Strukturen, Netzwerken und wertvoller Expertise. Die Schulen selbst können diese Lücke aus eigener Kraft und wegen fehlender Ressourcen nicht schließen. 

    Jetzt handeln: Petition unterschreiben!

    Um das drohende Aus abzuwenden und eine nachhaltige Finanzierung für die Demokratiebildung einzufordern, wurde auf openPetition die Initiative „Demokratiebildung an Schulen stärken!“ gestartet.

    Die Kernforderungen lauten:

    • Ausbau statt Abbau der Demokratiebildung an Schulen.

    • Langfristige Sicherung der Netzwerke und der Expertise der Respekt Coaches.

    • Eine verlässliche, nachhaltige Finanzierung.

    Unterzeichnen Sie die Petition und setzen Sie ein Zeichen an politische Entscheidungsträger*innen im Bundestag und in den Landesparlamenten. Den Link zur Petition finden Sie unter diesem Beitrag.

     

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    Bildung Kinder und Jugend Zivilgesellschaft und Demokratie Wed, 08 Jul 2026 11:19:31 +0200
    Neue Mitgliedsorganisation: Pädagogisches Kunststudio Forchheim e.V. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/07?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32348&cHash=b07673081af424e372cd0444b25e2646

    ]]> ]]> Was macht Ihre Organisation aus?

    Uns macht die Arbeit mit Herz und echter Liebe zu dem aus, was wir tun. Wir haben uns bewusst für die klassische bildende Kunst entschieden und geben diese mit viel Engagement an Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einer persönlichen Atmosphäre weiter. Uns ist wichtig, dass die Teilnehmenden Ruhe finden, sich ausdrücken und Vertrauen in sich selbst entwickeln. Wir begleiten sie dabei, ihren eigenen Weg in der Kunst zu entdecken mit Geduld, Aufmerksamkeit und Freude an jedem kleinen Fortschritt.

     

    Welche Themen oder Herausforderungen beschäftigen Sie aktuell besonders?

    Aktuell ist es für uns wichtig, den Verein stabil aufzustellen und eine langfristige Finanzierung zu sichern, damit unsere Arbeit verlässlich weiterlaufen kann. Gleichzeitig möchten wir einen Ort schaffen, an den Kinder und Erwachsene einfach gern kommen und sich wohlfühlen. Eine besondere Herausforderung ist die Gruppe ab 11 Jahren.  Jugendliche zu erreichen und zu halten ist nicht leicht, deswegen planen wir gezielt Angebote und Aktivitäten, die besser zu ihren Interessen passen und sie langfristig einbinden.

     

    Warum haben Sie sich für eine Mitgliedschaft im Paritätischen entschieden?

    Für uns war wichtig, Teil eines Netzwerks zu sein, das für Offenheit, Vielfalt und gegenseitige Unterstützung steht. Beim Paritätischen sehen wir genau das. Der Austausch mit anderen Organisationen, neue Impulse und die Möglichkeit zur Zusammenarbeit helfen uns sehr, unseren Verein weiterzuentwickeln. Gleichzeitig bekommen wir mehr Orientierung und Unterstützung in organisatorischen Fragen, was für unsere weitere Stabilisierung eine große Rolle spielt.

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    Tue, 07 Jul 2026 14:53:26 +0200
    Der Paritätische in Unterfranken beim CSD in Würzburg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32327&cHash=4ffb7090537977b64e5852b9ad22d6a5

    ]]> ]]> Beim Christopher Street Day (CSD) in Würzburg am 27. Juni 2026 demonstrierten über 1.500 Menschen trotz großer Hitze friedlich in der Innenstadt für Vielfalt, Akzeptanz und queere Rechte. Um den Teilnehmenden Erleichterung zu verschaffen, sorgte die örtliche Feuerwehr entlang der Demoroute mit Wasserfontänen für Abkühlung.

    Im Anschluss an den Protestzug fand auf dem Marktplatz ein großes Straßenfest statt, das neben Informationsständen von regionalen Vereinen und Parteien auch ein buntes Kulturprogramm mit Musik, Poetry Slams und Drag Shows bot. Der veranstaltende Verein „Queer Pride Würzburg“ sowie die anwesenden Politiker*innen betonten dabei, wie wichtig die dauerhafte Sichtbarkeit der queeren Community und der gemeinsame Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt sind.

    Der Paritätische in Unterfranken war an diesem Tag ebenfalls mit einem Infostand im Rathausinnenhof vertreten, um Haltung zu zeigen.

    >> Menschliche Würde ist unser Kompass –

    für echte Vielfalt und gleichen Schutz aller Identitäten. <<

    Angesichts steigender Hasskriminalität verurteilt auch der Verband jegliche Gewalt gegen LGBTIQ*-Menschen als direkten Angriff auf die unantastbare Würde und die Demokratie. Aus diesem Grund fordert er die Politik nachdrücklich auf, Verantwortung zu übernehmen und den menschenrechtlichen Schutz queerer Personen durch konkrete gesetzgeberische Maßnahmen und Eckpunkte sicherzustellen.

    ]]>
    Region Unterfranken Queer Tue, 30 Jun 2026 15:26:50 +0200
    Gemeinsam für gute Kitas! Gemeinsam für unsere Kinder! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32323&cHash=88fa07e56cddb26a038a54b4d6ac94fb

    ]]> Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) wird derzeit öffentlich vor allem im Hinblick auf die Entwicklung der Elterngebühren kontrovers diskutiert. In der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses des Bayerischen Landtags am 11. Juni wurde deutlich – es braucht eine transparente Kommunikation gegenüber den Familien in Bayern. Im engen Austausch der Verbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern mit der Bayerischen Staatsregierung kommen wir dem nun nach: In einem gemeinsamen Elternbrief stellen wir differenziert dar, warum diese Reform richtig und wichtig ist und welche Entwicklungen der Elternbeiträge möglich sind.  

    Wir bitten alle Träger von Kindertageseinrichtungen diesen Brief an alle Familien und Personensorgeberechtigten der Kinder in Ihren Einrichtungen weiterzugeben – um gemeinsam zu einer gelungenen und offenen Kommunikation beizutragen. Das Dokument finden Sie unten zum Download als PDF.

     

    ]]>
    Aus dem Landesverband Kinder und Jugend Fri, 26 Jun 2026 14:30:29 +0200
    Kinderschutzbund Nürnberg: Fortbildungsprogramm Herbst 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32321&cHash=a79b37b286091593e8b88eb7e285a5e6

    ]]> ]]> Fortbildungen Vorausschau:

    Oktober 2026

    Donnerstag, 01.10.2026
    Kindeswohlgefährdung – Schwerpunkt Vernachlässigung

    Freitag, 23.10.2026
    Gesprächsführung im Kinderschutz – Teil 2: Kinder

    Montag, 26.10.2026
    Grenzwahrende Pädagogik


    November 2026

    Montag, 09.11.2026
    Sexualisierte Gewalt durch Geschwister (für Fachkräfte der Jugendämter/ASD)

    Freitag, 13.11.2026
    Kindeswohlgefährdung – Schwerpunkt häusliche Gewalt

    Donnerstag, 26.11.2026
    Elterngespräche erfolgreich gestalten


    Dezember 2026

    Donnerstag, 03.12.2026
    Kindeswohlgefährdung

     

    Selbstverständlich können Sie die Fortbildungen auch exklusiv für Ihre Einrichtung buchen. Treten Sie mit uns in Kontakt.

    Alle Termine unter:

    https://www.kinderschutzbund-nuernberg.de/termine/

    Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular:

    https://www.kinderschutzbund-nuernberg.de/wp-content/uploads/2025/01/Anmeldeformular.pdf

     

    Kontakt:

    Der Kinderschutzbund Kreisverband Nürnberg e.V.

    Rothenburger Straße 11

    90443 Nürnberg

    Telefon: 0911/274 88 58 1

    Fax: 0911/28 66 27

    www.kinderschutzbund-nuernberg.de

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Region Mittelfranken Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Fri, 26 Jun 2026 10:03:00 +0200
    Kommentar zum Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32316&cHash=50418067d7f6b3ec82e53cf310988c4c

    ]]> Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes - wöchentliche anstelle von werktäglicher Arbeitszeit

    Vor wenigen Tagen war aus dem Bundesarbeitsministerium ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften bekannt geworden.

    Mit dem Entwurf soll dem Bedürfnis nach differenzierten Arbeitszeitmodellen, einer höheren Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer*innen, aber auch einer größeren Flexibilität, die individuellen Arbeitszeiten den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, Rechnung getragen werden. Dies soll in Einklang mit einem hinreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen gebracht werden. Außerdem soll die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung umgesetzt werden. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz soll entsprechend angepasst werden.

    1. Wöchentliche anstelle werktägliche Arbeitszeit

    Im Grundsatz soll es bei einer werktäglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden bleiben. Diese kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn im Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Tarifvertragsparteien, das heißt Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, in Tarifverträgen anstelle einer werktäglichen eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren. In Tarifverträgen kann dies auch den Betriebsparteien, das heißt Arbeitgebern und Betriebsräten, in Betriebsvereinbarungen erlaubt werden. Wenn eine solche wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wird, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.

    Voraussetzung hierfür ist, dass durch besondere Regelungen gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen nicht gefährdet wird. Solche besonderen Schutzmaßnahmen können zum Beispiel eine Begrenzung aufeinanderfolgender Tage mit langen Arbeitszeiten oder die Gewährleistung ausreichender Ruhezeiten nach langen Arbeitsperioden sein. In Frage kommen auch die Begrenzung langer Arbeitszeiten auf einen bestimmten Personenkreis oder ein besonderes Mitentscheidungsrecht beim Ausgleich der Mehrarbeit.

    2. Arbeitszeiterfassung

    Der Arbeitgeber soll außerdem verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung kann auch durch die Arbeitnehmer*innen selbst oder beispielsweise durch eine*n Vorgesetzte*n erfolgen.

    Die Möglichkeit von Vertrauensarbeitszeit wird durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt. Jedoch ist sicherzustellen, dass dem Arbeitgeber etwaige Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, zum Beispiel durch Stichproben oder einer elektronischen Meldung, bekannt werden.

    In einem Tarifvertrag kann geregelt werden, dass die Aufzeichnungen auch in nichtelektronischer Form, etwa handschriftlich, und nicht zwingend taggleich erfolgen. Auch Arbeitgeber mit bis zu zehn Arbeitnehmer*innen dürfen dauerhaft in nichtelektronischer Form aufzeichnen. Für Arbeitgeber mit weniger als 50 oder mit weniger als 250 Arbeitnehmer*innen gelten zwei- beziehungsweise fünfjährige Übergangsregelungen.

    Eine bestimmte Art der elektronischen Aufzeichnung wird nicht vorgeschrieben. In Frage kommen insbesondere Zeiterfassungsgeräte, Apps oder die Nutzung herkömmlicher Tabellenkalkulationsprogramme.

    Aufzuzeichnen sind nur Arbeitszeiten; so dass etwaige ehrenamtliche Tätigkeiten nicht der Aufzeichnungspflicht unterliegen.

    3. Bewertung

    Der Referentenentwurf ist schon kurz nach seinem Bekanntwerden von verschiedenen Seiten heftig kritisiert worden. Ob er in der vorliegenden Version Gesetz wird, ist daher noch völlig ungewiss. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahren werden wir berichten.

    Information von Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Personalwesen Recht Thu, 25 Jun 2026 15:26:11 +0200
    Handreichung: Das Besserstellungsverbot im Zuwendungsrecht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32314&cHash=f83e8121c6adf7c4563feba0edba6e8d

    ]]> Die vorliegende Handreichung aktualisiert die bisherige Darstellung des Besserstellungsverbots unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Als wichtiger Grundsatz im Zuwendungsrechts kommt dem Besserstellungsverbot erhebliche Bedeutung zu; zugleich bestehen hinsichtlich seiner Auslegung und Anwendung nach wie vor zahlreiche Abgrenzungsfragen.

    Ziel der Überarbeitung ist es, die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen sowie die praktischen Auswirkungen des Besserstellungsverbots darzustellen. Dabei werden aktuelle Fragestellungen und Anwendungsprobleme sowie die sich hieraus ergebenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen näher beleuchtet. Die Darstellung orientiert sich vorrangig an den bundesrechtlichen Vorgaben und bezieht daneben ausgewählte landesrechtliche Regelungen vergleichend mit ein.

    Die Einzelheiten können Sie den beigefügten Links entnehmen.

    Salome Williamson, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 25 Jun 2026 15:06:55 +0200
    Wettbewerb „Wir für morgen“ prämiert Projekte für eine soziale und nachhaltige Zukunft https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32308&cHash=a6f7009a1e2c38087b0dc5de4ca1192c

    ]]> Der Preis ist mit insgesamt 430.000 Euro Preisgeld ausgeschrieben.

    Ganz gleich, ob es darum geht, junge Menschen zu fördern, ökologische Vorhaben voranzubringen oder sozial Benachteiligte zu unterstützen: Wichtig für die Bewerbung bei „Wir für morgen“ ist, dass die Projekte auf einem innovativen Ansatz basieren und Veränderungspotenzial mitbringen sowie andere Menschen dazu motivieren können, sich selbst zu engagieren. Darüber hinaus sollen die Bewerberprojekte betroffene Menschen aktiv einbeziehen und ihnen Verantwortung übertragen. Entscheidend sind außerdem ein professionelles Konzept und Langfristigkeit. 

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Bewerbungen sind online über ein Bewerbungsformular möglich. Bewerbungsschluss ist am 17. August 2026.

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Thu, 25 Jun 2026 14:12:19 +0200
    Willkommen in Würzburg - Viele schaffen mehr! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32304&cHash=4b4c710ac8e3b0280346e4319cdbd7e2

    ]]> ]]> Das Projekt "Willkommen in Würzburg!" baut Brücken: Ehrenamtliche Sprachmittler*innen unterstützen Neuzuwander*innen bei Terminen in Behörden, Praxen oder Schulen. Das Projekt hilft dabei, Sprachbarrieren zu überwinden und kulturelle Missverständnisse zu vermeiden. So wird der Grundstein für Integration gelegt. 

    Um dieses wichtige Ehrenamt langfristig zu sichern, haben wir eine Crowdfunding-Kampagne gestartet und benötigen dringend Ihre Hilfe! Unser Ziel liegt bei 1500 EUR, das wir bis zum 15.09.2026 erreichen müssen. Aktueller Link zu unserem Projekt 2026 Willkommen in Würzburg - Viele schaffen mehr !!!

    Jeder Euro zählt doppelt! Für unsere neue Spendenkampagne haben wir einen starken Partner an unserer Seite: Die VR-Bank Würzburg verdoppelt jeden gespendeten Euro aus ihrem Co-Funding-Topf! Das bedeutet für Sie: Wenn Sie 10 Euro spenden, kommen dank der Bank 20 Euro direkt unserem Projekt zugute.

    So können Sie einen Beitrag leisten:

    Wichtiger Hinweis: Sollte das Finanzierungsziel nicht erreicht werden, erhalten alle Unterstützer ihr Geld automatisch zurück . Ihre Spende bleibt in der öffentlichen Ansicht anonym.

    Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Wirkung zu verdoppeln! Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!

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    Region Unterfranken Wed, 24 Jun 2026 09:02:50 +0200
    Junges Engagement sichtbar machen – Movers of Tomorrow Award 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32303&cHash=98604cd78863fc72e199dacea7769af8

    ]]> Viele junge Menschen in Deutschland engagieren sich aktiv für eine bessere Zukunft. Der Movers of Tomorrow Award der Allianz Foundation möchte diesem Engagement eine Bühne geben.

    Noch bis zum 20. Juli 2026 können engagierte junge Menschen zwischen 16 und 24 Jahren nominiert werden, die sich lokal, regional oder bundesweit für Chancengleichheit, offene Gesellschaften oder einen lebendigen Planeten einsetzen. Im einzelnen bedeutet das konkret:

    Für Chancengerechtigkeit: junge Menschen, die sich dafür einsetzen, dass alle Stimmen in der Gesellschaft gehört werden und jede*r eine faire Chance bekommt.

    Für offene Gesellschaften: junge Menschen, die dazu beitragen, dass unsere Demokratie und Gemeinschaft stark bleiben.

    Für einen lebendigen Planeten: junge Menschen, die sich gegen den Klimawandel und für Umweltschutz einsetzen.

    Was die Ausgezeichneten erwartet:

    • Publikumspreis: 1.500 € Preisgeld, Reise zur Preisverleihung nach Berlin und Aufnahme in ein wachsendes Alumni-Netzwerk
    • Jury-Preis (für 10 besonders herausragende Movers): insgesamt 5.000 € Preisgeld und Mitgliedschaft in der Jury des nächsten Jahres

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Quelle: Allianz Foundation

     

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Klimaschutz Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 23 Jun 2026 18:07:13 +0200
    Pressemitteilung der ARGE Freie München - Pflegeneuordnungsgesetz: München drohen steigende Sozialausgaben und zusätzliche Belastungen in der Altenhilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32301&cHash=700ab2449103117eee03a258723504e3

    ]]> München, 23. Juni 2026 – Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege München (ARGE Freie München) kritisiert den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als unzureichende Antwort auf die Herausforderungen der Pflege. Statt einer nachhaltigen Reform drohen erhebliche finanzielle und soziale Folgen für Pflegebedürftige, Angehörige und die kommunale Ebene sowie für die Träger. Sollten die neuen gesetzlichen Vorhaben umgesetzt werden gefährdet das das gesamte Pflegesystem.

     

    „Die Pflegeversicherung steht zweifellos unter finanziellem Druck. Die nun vorgelegten Vorschläge lösen die strukturellen Probleme jedoch nicht, sondern verlagern sie teilweise auf Kommunen und Sozialhilfeträger“, erklärt Karin Majewski, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und Federführung der ARGE Freie München.

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    Region Oberbayern Ältere Menschen Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 23 Jun 2026 13:55:05 +0200
    SAVE THE DATE: Fachtag 2026 der LAG Jugendsozialarbeit Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32300&cHash=6e6d9ef1749f78337e1caf6147d4d653

    ]]> Termin:

    Am Donnerstag, 3. Dezember 2026 - 10:00 – 16:00 Uhr
    im Karl-Bröger-Zentrum, Nürnberg.

    Die offizielle Einladung mit Programm und Anmeldemöglichkeit folgt nach den Sommerferien.

    Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA)

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Tue, 23 Jun 2026 12:05:41 +0200
    Wir sind beim CSD Würzburg 2026 dabei! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32298&cHash=b09c209b163a8d39465804bd1eb7d511

    ]]> ]]> „Toleranz, Offenheit, Vielfalt“ – das sind die Grundwerte des Paritätischen, fest verankert in seinen Verbandsleitsätzen. Doch genau diese Werte stehen aktuell unter Druck: Rechtsextreme und rechtspopulistische Strömungen sind eine Gefahr für eine offene Gesellschaft. Antidemokratische Haltungen leugnen auch das Recht auf die eigene sexuelle Identität und stellen die Vielfalt der Lebensentwürfe infrage. Gewalt gegen LSBTIQ*-Menschen nimmt spürbar zu.

     

    Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, gemeinsam ein klares Zeichen zu setzen. Als Verband, der für Solidarität und soziale Gerechtigkeit steht, ist es für uns selbstverständlich: Der Paritätische steht fest an der Seite der queeren Community.

     

    Deshalb beteiligt sich der Paritätische in Unterfranken in diesem Jahr mit einem Infostand im Rathausinnenhof am Würzburger Christopher Street Day am Samstag, den 27.06.26. Wir freuen uns, wenn Sie uns dort besuchen oder an der CSD-Demo teilnehmen und gemeinsam mit uns Haltung zeigen für eine offene und vielfältige Gesellschaft.

     

    Mehr Informationen zum Digitalmagazin des Paritätischen finden Sie hier.

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    Interne Struktur Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Migration Region Unterfranken Themen Queer Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Tue, 23 Jun 2026 10:59:21 +0200
    DSEE-Förderprogramm fördert Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32294&cHash=ec78e5b580feacee17f921fa7dda26b6

    ]]> Die Förderung kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden. Personalkosten werden nicht gefördert. Die Möglichkeiten, Engagement mit einem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig. Gefördert werden Projekte, die über das hinausgehen, was sonst im normalen Vereins- oder Organisationsalltag gemacht wird. Sie sollen dazu beitragen, dass Menschen einen Zugang zum Engagement finden, für die dies bislang nicht möglich war, und sorgen für bessere Rahmenbedingungen für diejenigen, die schon lange dabei sind. 

    Anträge können fortlaufend, aber mindestens 12 Wochen vor Projektstart gestellt werden. Die geförderten Projekte müssen bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Mon, 22 Jun 2026 09:52:10 +0200
    Aktion Mensch hat Informationen zum Budget für Ausbildung und zum Budget für Arbeit in Leichter Sprache veröffentlicht. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=18&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32284&cHash=b94f01ab05cf6c99ca32274419321596

    ]]> Es sei wichtig, dass behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten bzw. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen, verständliche Informationen über Fördermöglichkeiten bekommen, betonte Dagmar Greskamp. Neben der Möglichkeit, die Infos herunterzuladen sollen auch bald wieder gedruckte Exemplare des Infoblattes bestellt werden können.

    Die Links zu den Flyern finden Sie untenstehend.

    Quelle: kobinet-nachrichten

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    Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Thu, 18 Jun 2026 15:47:57 +0200
    Benachteiligung von Jugendlichen in Bayern: Datenmatrix 2025 zeigt wachsenden Unterstützungsbedarf https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=18&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32283&cHash=38f3a456433d1e74b01ea849d1cf45d6

    ]]> Zentrale Ergebnisse im Überblick

    Ausbildungsmarkt: Mehr unvermittelte Bewerber*innen, weniger freie Stellen

    Die Zahl der unvermittelten Ausbildungsbewerber*innen ist 2025 auf 6.448 gestiegen – der höchste Wert der letzten vier Jahre. Gleichzeitig sank die Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen deutlich. Die oft beschworene „Win-win-Situation" auf dem Ausbildungsmarkt – viele offene Stellen, viele Suchende – löst sich damit zunehmend auf. Was bleibt: junge Menschen ohne Anschluss.

    „Unbekannt verblieben": Jede*r Zehnte fällt durchs Raster

    Mittlerweile gelten 10,1 % der Ausbildungsbewerber*innen als „unbekannt verblieben". Hinter dieser Kategorie verbergen sich häufig junge Menschen, die aus Unterstützungs- und Bildungssystemen herauszufallen drohen – und für die weder Schule, Beratung noch Jugendhilfe eine verlässliche Anlaufstelle mehr darstellt.

    NEET-Quote steigt wieder an

    Die sogenannte NEET-Quote – der Anteil junger Menschen, die sich weder in Schule, Ausbildung noch Beschäftigung befinden – ist auf 5,3 % gestiegen. Diese Gruppe ist besonders schwer erreichbar und benötigt niedrigschwellige, aufsuchende Unterstützungsangebote.

    Jugendarmut verfestigt sich auf hohem Niveau

    Fast 64.000 junge Menschen unter 25 Jahren leben in Bayern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften. Die Armutsgefährdungsquote der 18- bis 25-Jährigen liegt weiterhin bei über 20 %. Materielle Armut ist dabei kein isoliertes Problem – sie geht einher mit eingeschränkten Bildungschancen, sozialer Ausgrenzung und gesundheitlichen Belastungen.

    Bildungsungleichheit nimmt wieder zu

    Der Anteil der Schüler*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die die Schule ohne Abschluss verlassen, ist auf 16,3 % gestiegen. Damit liegt dieser Wert fast viermal so hoch wie bei deutschen Schüler*innen. Bildungsungleichheit entlang von Herkunft und Aufenthaltsstatus bleibt eine strukturelle Herausforderung, der das Bildungssystem in Bayern bislang nicht ausreichend begegnet.

    Junge Geflüchtete: Unterstützungsbedarf wächst

    Fast jeder zehnte Ausbildungsbewerberin hat inzwischen einen Fluchthintergrund. Parallel steigen die Zahlen in den Berufsintegrationsklassen weiter an. Die Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Beschäftigung bleibt eine zentrale Aufgabe – und setzt passende Förder- und Begleitangebote voraus.

    Ganztagsbetreuung: Wachstum wirft Qualitätsfragen auf

    Mit über 402.000 Schüler*innen in Ganztagsangeboten wurde erneut ein Höchststand erreicht. Angesichts des bevorstehenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung stellt sich damit verstärkt die Frage nach Qualität und Fachlichkeit der Angebote – nicht nur nach Quantität.

    Die vollständige Datenmatrix 2025 können Sie untenstehend als PDF-Datei herunterladen.

    Quelle: Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.V. (ejsa)

     

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Menschen mit psychischen Erkrankungen Migration und Flucht Thu, 18 Jun 2026 15:13:33 +0200
    Wohlfahrtsverbände in Oberbayern warnen vor massiven Einschnitten in der Eingliederungshilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=18&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32281&cHash=b69980ba67acb07f6a54a46f134a1262

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    Pressemitteilung

    Wohlfahrtsverbände in Oberbayern warnen vor massiven Einschnitten in der Eingliederungshilfe

    Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Oberbayern (ARGE Freie Oberbayern) unter Federführung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zeigt sich zutiefst besorgt über die Zukunft der Eingliederungshilfe in der Region. Hintergrund sind Informationen aus Berlin über ein Bund-Länder-Arbeitspapier aus dem Bundeskanzleramt, das drastische Kürzungen im Sozialbereich vorsieht.

    „Wird die Eingliederungshilfe kaputtgespart? Laut Verlautbarungen aus Berlin drohen enorme Einschnitte für Menschen mit Behinderungen“, erklärt Karin Majewski, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Oberbayern, federführend für die ARGE Freie Oberbayern. Sie betont: „Inklusion geht nicht ohne Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen. Die Wohlfahrtsverbände machen sich stark für eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe. Sparen ist aufgrund der angespannten Haushaltslagen wohl nötig, doch kaputtsparen – nicht mit uns!“

    Das bislang interne Arbeitspapier enthält Vorschläge für Einschränkungen von Rechtsansprüchen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe. Insgesamt sollen Einsparungen in Höhe von mindestens 8,6 Milliarden Euro erzielt werden, wobei viele Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang gar nicht beziffert sind. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, wären Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.

    Die Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere folgende Punkte:

    Schulbegleitung in Gefahr
    Der individuelle Anspruch auf Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen (§ 112 SGB IX) soll gestrichen werden. Schulen sollen diese Aufgabe übernehmen – obwohl diesen nicht annähernd adäquate Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

    Abkehr von individueller Unterstützung
    Die geplante stärkere Bündelung von Leistungen für mehrere Menschen würde bedeuten, dass individuelle Bedarfe weniger berücksichtigt werden. Entscheidungen sollen künftig allein von Behörden getroffen werden, ohne die Betroffenen einzubeziehen. Dies widerspricht dem Prinzip der personenzentrierten Unterstützung und der UN-Behindertenrechtskonvention.

    Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts
    Das Recht von Menschen mit Behinderungen, selbst zu entscheiden, wie und wo sie leben und welche Unterstützung sie erhalten, soll massiv eingeschränkt werden. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf standardmäßig auf ein Leben in Einrichtungen verwiesen werden, anstatt selbstbestimmt in eigenen Wohnungen leben zu können.

    Gefährdung von Fachkräften und Qualität
    Geplante Einschränkungen bei der Anerkennung von Tarifsteigerungen sowie eine Reduzierung der finanzierten Fachkräfte verschärfen den bereits bestehenden Personalmangel. Gemeinnützige Träger können steigende Personalkosten nicht durch Rücklagen ausgleichen. Eine vollständige Übernahme der Personalausgaben ist daher unerlässlich, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

    Die ARGE Freie Oberbayern appelliert eindringlich an die politisch Verantwortlichen, die geplanten Kürzungen zu überdenken und die Rechte sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht zu gefährden.

    Kontakt:

    Karin Majewski
    ARGE Freie Oberbayern, Federführung
    ___________________________________________________

    Paritätischer Wohlfahrtsverband,

    Landesverband Bayern e.V.
    Geschäftsführung Bezirksverband Oberbayern

    Charles-de-Gaulle-Straße 4, 81737 München

    (Postfach 83 07 52; 81707 München)

    Tel.: 089 | 30611-130, Fax: 089 | 30611-125

    Karin.Majewski@paritaet-bayern.de

    ff-arge-freie-obb@paritaet-bayern.de

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    Region Oberbayern Weitere Anbieter Thu, 18 Jun 2026 10:30:16 +0200
    Reform des BayKiBiG: Unsere Position zur Anhörung im Bayerischen Landtag https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32274&cHash=09c752ec0a25bb780acaaec0a52546b4

    ]]> Unser Statement benennt klar, was die Reform richtig macht – und wo weiterer politischer Handlungsbedarf besteht: von der Dynamisierung des Qualitätsbonus über die Stärkung kleinerer Träger bis hin zu einer ehrlichen Kommunikation rund um Elternbeiträge und Finanzierungsrealitäten.

    Lesen Sie untenstehend das vollständige Statement von Lena Sophie Weihmayer, Fachreferentin für Kinder, Jugend und Familie beim Paritätischen Landesverband Bayern.

     

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    Familie Kinder und Jugend Wed, 17 Jun 2026 11:12:00 +0200
    Sozialstaat: 37 Vorschläge für echte Einsparpotenziale https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32267&cHash=4ef5f7170564cefa87dd9201cf787edb

    ]]> Berlin/München, 12.06.2026 – Im Kanzleramt tagt seit Monaten eine Arbeitsgruppe, die Kürzungen im Sozialbereich auslotet. Was durchgesickert ist, ist alarmierend: Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung sollen wegfallen, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verschoben werden. Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben noch keine abschließende Meinung gebildet. Wohlfahrtsverbände, andere Sachverständige oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurden dazu bislang nicht angehört. Jetzt legt der Paritätische Gesamtverband aus eigener Initiative lösungsorientierte Ideen und Vorschläge vor.

    Der Paritätische erkennt an, dass viele Kommunen in finanzieller Notlage stecken und grundsätzlicher Reformbedarf dringend geboten ist. Er warnt aber eindringlich vor Kürzungen, die die Lebenslagen von Menschen verschlechtern, die ohnehin benachteiligt sind. Viele der bekannt gewordenen Vorschläge verlagern Kosten allenfalls, aber leisten keinen Beitrag zu einem effizienten Ressourceneinsatz. Der Verband legt deshalb 37 konkrete Vorschläge vor, wie Kosten sinnvoll gesenkt, Prozesse vereinfacht und soziale Leistungen solide finanziert werden können. Sie kommen aus allen Bereichen der Sozialpolitik, von Gesundheit und Pflege über Grundsicherung und Eingliederungshilfe bis hin zur Staatsorganisation selbst.

    „Was bislang hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, darf nicht umgesetzt werden. Es hätte fatale Folgen: Erst werden Menschen in die Krise gespart, dann wird die Krise teuer behoben“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir drehen den Blick um und schauen dorthin, wo die wirklichen Einsparpotenziale liegen: in ineffizienten Verwaltungsstrukturen, Doppelzuständigkeiten und digitalen Rückständen.“

    Der Staatsapparat selbst ist dabei ein erster und einfacher Ansatzpunkt. Fördergelder fließen heute durch ein Geflecht aus Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren, die teilweise identische Aufgaben wahrnehmen. Hier entstehen Verwaltungskosten von bis zu 15 Prozent des Programmvolumens. Rock kommentiert knapp: „Verschwendetes Geld!“

    Das Potenzial von Entbürokratisierung wird beispielhaft auch beim Bildungs- und Teilhabepaket deutlich, das Kindern in Armut soziale Teilhabe ermöglichen soll, also Vereinsmitgliedschaften, Ausflüge, Nachhilfe und ähnliches. Die Leistungen erreichen derzeit jedoch nur 18 Prozent der Berechtigten. Der Verwaltungsaufwand frisst, was an Wirkung entstehen könnte. Ähnliches gilt für die Eingliederungshilfe: Während die Fallzahlen in Berlin um weniger als sieben Prozent zunahmen, stiegen dort die Verwaltungskosten der Eingliederungshilfe binnen vier Jahren inflationsbereinigt um satte 45 Prozent. Wer wirklich sparen will, findet hier mehr als genug Ansatzpunkte.

    In der Kinder- und Jugendhilfe, also ausgerechnet da, wo die geleakten Vorschläge den Rotstift ansetzen, rechnet der Paritätische vor, was solches Sparen wirklich kostet: Ein Kind, das zu spät Unterstützung bekommt, landet häufiger in stationärer Unterbringung – vorne gespart, hinten doppelt bezahlt.

    Am drängendsten ist die Lage in der Pflege. Die Soziale Pflegeversicherung steuert auf ein Defizit von über 20 Milliarden Euro bis 2028 zu. Der Paritätische zeigt, wie das abzuwenden wäre, ohne Leistungen zu kürzen: Versicherungsfremde Leistungen wie Beiträge für Menschen in der Grundsicherung gehören in die Steuerfinanzierung, nicht in die Pflegekasse. Und der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch 5,2 Milliarden Euro aus der Corona-Zeit.

    „Niemand bestreitet, dass der Sozialstaat effizienter und wirksamer werden muss“, sagte Rock. „Aber Effizienz bedeutet, Ressourcen dorthin zu lenken, wo sie wirken. Wer bei Prävention spart, gibt später das Dreifache für Krisenintervention aus.“
     

    Weiterführende Informationen

    Das 10-seitige Papier „Reform des Sozialstaats: Vorschläge zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen" steht zum Download bereit.


    Ansprechpartnerin für die Presse

    Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

    Inhaltliche Rückfragen

    Pressestelle Paritätischer Gesamtverband | 030 24636-305 | pr@paritaet.org


    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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    Presse Soziale Teilhabe und Armut Fri, 12 Jun 2026 09:00:00 +0200
    Zehn Milliarden für den Bevölkerungsschutz – richtiges Signal, aber die Reform muss tiefer greifen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32257&cHash=5499ed7e2a88d35c240ba48fe695e381

    ]]> Zehn Milliarden für den Bevölkerungsschutz – richtiges Signal, aber die Reform muss tiefer greifen

    Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegten Eckpunkte für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ beschlossen. Bis 2029 sollen zehn Milliarden Euro in Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung fließen.

    Vorgesehen sind unter anderem eine neue Stabsstelle „Kommando Zivile Verteidigung“ im Bundesinnenministerium zur Verzahnung von militärischer und ziviler Verteidigung, die Beschaffung von weit über 1.000 Spezialfahrzeugen und 110.000 Feldbetten bis 2029, ein THW-Bauprogramm im Umfang von rund drei Milliarden Euro, zehntausende moderne Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren, der Aufbau der Medizinischen Task Force (MTF) des Bundes an bundesweit 61 Standorten sowie ein bundesweites Schutzraumkataster, das in die Warn-App NINA integriert wird.

    Das Forum Rettungswesen und Katastrophenschutz im Paritätischen Gesamtverband, in dem der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Björn Steiger Stiftung und der Bundesverband Rettungshunde (BRH) zusammengeschlossen sind, begrüßt das Vorhaben grundsätzlich als überfälliges Signal, sieht aber zentrale Punkte unberücksichtigt, die der Paritätische und seine Mitgliedsorganisationen seit der Hochwasserkatastrophe von 2021 wiederholt eingefordert haben. 

    Das Forum kritisiert insbesondere, dass eine bundeseinheitliche soziale Absicherung und Anerkennung der Ehrenamtlichen Helfer*innen weiter auf sich warten lässt, die Hilfsorganisationen auch zukünftig nicht besser in die Koordination des Bevölkerungsschutz einbezogen werden sollen und eine Stärkung der Selbstschutzkompetenzen der Bevölkerung noch immer nicht systematisch aufgestellt wird. Auch der Schutz vulnerabler Gruppen ist nicht hinreichend berücksichtigt.

    Das vollständige Statement des Forums sowie die Eckpunkte “Pakt für den Bevölkerungsschutz” des Bundesministeriums des Innern sind dieser Fachinformation beigefügt.

    Information von Benjamin Wagner-Andrae, Paritätischer Gesamtverband, Berlin
    Referent für Gesundheitspolitik und Bevölkerungsschutz

     

     

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    Gesundheit Thu, 11 Jun 2026 15:12:18 +0200
    Was im Bund geplant wird – und was das für München bedeutet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32253&cHash=f1f40efb4245f530067fb371ce4f1043

    ]]> München, 11.06.2026

    „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ droht zu Lasten von Kindern, Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf zu gehen

    Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München (ARGE freie München) warnt vor den derzeit auf Bundesebene diskutierten Vorschlägen zum sogenannten „effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Hinter dem Ziel der Ausgabenreduzierung verbergen sich aus Sicht der Wohlfahrtsverbände erhebliche Einschränkungen individueller Rechtsansprüche und Unterstützungsleistungen für besonders vulnerable Menschen.

    Die Pressemitteilung finden Sie im Anhang. 

     

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    Region Oberbayern Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Der Paritätische Thu, 11 Jun 2026 11:10:11 +0200
    „Inklusive Kinder- und Jugendhilfereform nicht einfrieren – ‚Weiter so im status quo‘ kann es nicht geben“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32250&cHash=e2dd968dfe98433ea6ebd6b6e20c39bb

    ]]> Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert eine Sicherstellung der SGB VIII-Reform durch ein verbindlich geordnetes Verfahren. Unter Federführung des BMBFSFJ muss transparent im Dialog mit Bund, Ländern und Kommunen sowie den Verbänden und Selbstvertretungen ein Fahrplan für die Weiterentwicklung der – inklusiven – Kinder- und Jugendhilfe vereinbart werden. Ein Beibehalten des Ist-Zustandes ist aus Sicht der AGJ falsch und auch politisch sowie fiskalisch folgenschwer.

    Das vollständige Papier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

    Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Wed, 10 Jun 2026 16:22:11 +0200
    Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ) zum „Neutralitätsgebot“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32249&cHash=f53e96f64064f15a03a6b858b7a3ea30

    ]]> In der aktuellen politischen Diskussion wird immer wieder auf das sogenannte Neutralitätsgebot verwiesen, dem Träger und Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe vermeintlich unterliegen. Infrage gestellt werden kinder-, jugend- und sozialpolitische Positionierungen und die öffentliche Förderung von Trägern und Angeboten. Dies kann in der Praxis zu Verunsicherungen im Umgang mit entsprechenden Fragestellungen führen.

    Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat am 22./23.05.2025 das Thema aufgegriffen und unter dem Tagesordnungspunkt „Jugendarbeit stärken – Für einen demokratischen Diskurs“ darauf hingewiesen, dass ein sogenanntes Neutralitätsgebot verfassungsrechtlich nicht normiert ist. Der oft zitierte Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) kann nicht auf ein Neutralitätsgebot reduziert werden. Er ist vielmehr im Zusammenhang mit anderen verfassungsrechtlichen Geboten wie insbesondere der Menschenwürde, den Grundrechten und den Strukturprinzipien des Demokratie-, Sozialstaats- und Rechtsstaatprinzips einschließlich der Gewaltenteilung einzuordnen. Diese Gebote sind als unveränderliche Grundsätze in der Verfassung festgeschrieben (vgl. Art. 1 bis 20 GG, insb. Art. 19 Abs. 2 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG).

    Die Mitglieder der Jugend- und Familienministerkonferenz haben deutlich gemacht, dass die Positionierung gegen Aussagen und Handlungen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten nicht vereinbar sind, Aufgabe öffentlicher und freier Jugendarbeit ist. In diesem Sinne kann Jugendarbeit nie neutral sein, da sie auf Werten basieren muss, die das Grundgesetz und die dort verankerten demokratischen Prinzipien vorgeben.

    Die BAG Landesjugendämter betont: diese Positionen gelten für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt!

    Die vollständige Position der BAG Landesjugendämter finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

    Quelle: BAG LJÄ

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Wed, 10 Jun 2026 16:15:44 +0200
    Ab September startet die Aktion Mensch mit zwei neuen Förderprogrammen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32239&cHash=d5aa4d59ce10cc249d4b4da229a89929

    ]]> Nach dem vorübergehenden Aussetzen der Antragsannahme in vielen Förderangeboten wird zum 01. September 2026 die Möglichkeit der Antragstellung im DIAS-System wieder öffnen.

    Ergänzend zu den aktuell geöffneten Förderangeboten

    wird zunächst die Antragstellung für zwei neue Förderangebote mit optimierten Förderportfolios geöffnet.

    Es werden sich sowohl die Antragssystematik als auch die Fördersystematik für die neuen Förderangebote grundlegend ändern.

    Weitergehende Informationen können ab dem 01.07.2026 direkt auf der Webseite der Aktion Mensch unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/faq-aussetzen-antragsannahme nachgelesen werden.

    Es wird zukünftig drei Antragszyklen pro Jahr geben. Die laufende Antragstellung wird dadurch abgelöst. Jedem Antragszyklus soll ein zeitnaher fester Bewilligungstermin zugeordnet werden, zu dem über den Antrag entschieden wird. Der erste Antragszyklus wird am 1. September 2026 starten.

    Quelle: Aktion Mensch

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Inklusion Mon, 08 Jun 2026 13:27:19 +0200
    Die Aktion Mensch sucht engagierte Inklusions-Partner*innen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32265&cHash=dc3414f189bdced79596755df190286d

    ]]> Die Aktion Mensch sucht Partner*innen die sich mit ihr gemeinsam für Inklusion einsetzen. Vor Ort in der Region, mit einem Netzwerk.

    Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen brauchen verlässliche Informationen, starke Netzwerke und gute Zugänge zu Unterstützung. Genau dafür stehen die Plattformen der Aktion Mensch „inklusion.de“ und der „Familienratgeber“.

    Um diese Angebote regional sichtbar zu machen, sucht die Aktion Mensch engagierte Inklusions‑Partner*innen. Inklusions-Partner*innen setzen sich aktiv für Teilhabe ein, stärken Netzwerke vor Ort und werden Teil eines bundesweiten Zusammenschlusses für Inklusion und Barrierefreiheit.

    Inklusions-Partner*innen bringen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung mit, sollten gut vernetzt sein und die Werte der Aktion Mensch teilen: Respekt, Vielfalt und Teilhabe. Die Aktion Mensch unterstützt im Gegenzug mit Materialien, Austausch, Sichtbarkeit, Qualifizierungsmaßnahmen und einer Honorierung. 

    Eine Interessensbekundung ist bis 30. Juni 2026 möglich.

    Mehr Informationen und Interessensbekundung unter:

    https://www.aktion-mensch.de/inklusion/inklusions-partner

    Quelle: Aktion Mensch

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Fri, 05 Jun 2026 12:58:57 +0200
    Ehrentag in Würzburg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32231&cHash=9b1f00020322d613a0a032b3e439e775

    ]]> ]]> Gemeinsame Zeit mit den Sprachmittler*innen in Würzburg! 

    Ein wunderbarer Ehrentag liegt hinter uns: Am 24. Mai 2026 stand von 9 bis 14 Uhr alles im Zeichen der Anerkennung für die ehrenamtlichen Sprachmittler*innen des Projekts Willkommen in Würzburg.

    Das waren die Highlights:

    • Wertschätzung & Rückblick: Nach der herzlichen Begrüßung durch die Geschäftsführung des Paritätischen in Unterfranken, Kathrin Speck, blickten wir auf das Jahr 2025 zurück – mit spannenden Fakten und Highlights aus unserem Projekt!
    • Austausch: Eine lebendige Vorstellungsrunde zum Kennenlernen und Vernetzen.
    • Teamgeist: In drei Gruppen wurden die Werte des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Motivation, Vielfalt und Toleranz – für die ehrenamtliche Praxis zum Leben erweckt.
    • Wohlfühlatmosphäre: Leckere Verpflegung und Kaffeepausen an der frischen Luft im schönen Innenhof.

    Während des Treffens sind viele tolle Bilder entstanden, die die großartige Stimmung perfekt einfangen.

    Ein riesiges Dankeschön an alle Sprachmittler*innen für euren unermüdlichen Einsatz und diesen inspirierenden Tag!

    Gefördert wurde diese Aktion von:

    Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

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    Region Unterfranken Zivilgesellschaft und Demokratie Bürgerschaftliches Engagement Demokratie stärken Der Paritätische Wed, 03 Jun 2026 10:30:38 +0200
    Klausurtagung des Bezirksausschusses Niederbayern/ Oberpfalz in Erbendorf https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32227&cHash=2ddfed2bad2b0f2915e5a0eea5ae8aa5

    ]]> ]]> Sozialpolitische Weichenstellungen

    Der Bezirksausschuss hat sich intensiv mit den härter werdenden sozialpolitischen Rahmenbedingungen und dem demografischen Wandel auseinandergesetzt. Die Weichenstellungen betreffen vor allem zwei Bereiche:

    • Intensivierung des regionalen Dialogs: Auf Basis der jüngsten Gespräche mit den Bezirkstagspräsidenten (Niederbayern und Oberpfalz) wird der direkte Austausch mit den Bezirken als feste Kommunikationsachse etabliert.
    • Fokus auf Mitgliedsorganisationen stärken: Bei künftigen sozialpolitischen Positionierungen werden die spezifischen Bedarfe insbesondere kleinerer Träger an der Basis noch stärker berücksichtigt

    Wirksame Strategien für die Zukunft

    Die Strategiearbeit der Klausur basierte auf einer systematischen Stakeholderanalyse.

    • Gezielte Bündnisarbeit: Mittels einer Stakeholderanalyse wurden neue strategische Partner*innen identifiziert, um das sozialpolitische Netzwerk in den Regionen auszubauen und das politische Gewicht des Bezirksverbandes zu stärken.
    • Bedarfsorientierter Informationsfluss: Die internen Kommunikationswege werden optimiert, damit praxisnahe Problemstellungen der Mitglieder schneller erfasst und gezielt in das innerverbandliche Lobbying eingebracht werden können.

    Konkrete Ausgestaltung von Argumentationshilfen

    Aufbauend auf unserem vorherigen Schwerpunkt zum sozialpolitischen Lobbying (bei dem wir bereits die Grundlagen und Mechanismen des politischen Einflusses erarbeitet haben), wurden die Inhalte auf der Klausur in handfeste Argumente übersetzt.

    Arbeitshilfen sollen für die Mitgliedsorganisationen auf regionaler Ebene praxisnah und handlungsorientiert gestaltet werden:

    • Leitfaden zur Kommunikation: Unterstützung dabei, Gegenargumente von Kostenträgern oder der Politik im Vorfeld zu antizipieren und diese strukturiert zu entkräften.

    • Faktenbasierte Argumentationsketten: Kompakte Aufbereitung sozialpolitischer Daten (z. B. zum demografischen Wandel), die direkt für Verhandlungen und die regionale Pressearbeit genutzt werden können.

    Fazit: Die Klausur hat eine starke, produktive Basis geschaffen. Die Impulse der Mitglieder fließen direkt in die kommenden Aktivitäten ein, um die anstehenden Herausforderungen mit spürbarem Zusammenhalt anzugehen.

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    Region Bayernweit Region Niederbayern Region Oberpfalz Tue, 02 Jun 2026 12:58:57 +0200
    Paritätischer Armutsbericht 2026: Soziale Spaltung verschärft sich – heterogene Lage in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/06?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32225&cHash=c8c33deee075dcedd7d1701595bb7720

    ]]> Berlin/München, 02.06.2026 – Der Paritätische Gesamtverband hat heute unter dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ seinen neuen Armutsbericht mit alarmierenden Befunden veröffentlicht: Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut, die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent. Gleichzeitig wächst die Kluft zwischen Regionen und Bevölkerungsgruppen. Während Armut insgesamt zunimmt, verfestigt sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden. Bayern steht im Verhältnis zu den anderen Bundesländern auf den ersten Blick gut da, verzeichnet aber ebenfalls eine steigende Armutsquote.

    In Bayern ist etwa jede achte Person von Armut betroffen, in Sachsen-Anhalt bereits mehr als jede fünfte und in Bremen sogar mehr als jede vierte Person. Besonders alarmierend: Der Abstand zwischen dem Bundesland mit der niedrigsten und der höchsten Armutsquote wächst weiter – von 14,1 Prozentpunkten im Jahr 2024 auf inzwischen 14,9 Prozentpunkte. Armut ist damit auch eine Frage des Wohnortes.

    Die Lage in Bayern

    Auch im vermeintlich wohlhabenden Bayern breitet sich Armut aus – von 11,8 Prozent (Wert des Armutsberichts 2025) auf 12,6 Prozent. In den Bezirken gestaltet sich die Lage unterschiedlich. Während die Bezirke Niederbayern (12,3 %), Oberbayern (11,8 %) und Schwaben (11,4 %) die Gebiete mit den niedrigsten Armutsquoten in Deutschland sind, verzeichnen die nördlichen Bezirke eine höhere Quote: In der Oberpfalz liegt sie bei 14,6 Prozent, in Mittel- und Oberfranken bei 13,7 Prozent, in Unterfranken bei 13,2 Prozent.

    „In vielen Regionen Nordbayerns prägen niedrigere Löhne, der Verlust traditioneller Industriearbeitsplätze, demografischer Wandel und eine unzureichende Infrastruktur die Lebensrealität der Menschen. Die Folge sind erhöhte Armutsrisiken, insbesondere für Alleinerziehende, ältere Menschen und Familien mit geringem Einkommen“, erläutert Theresa Sittl, Bezirksgeschäftsführerin des Paritätischen in Niederbayern/Oberpfalz. „Was wir hier seit vielen Jahren sehen, ist Ausdruck struktureller Benachteiligungen, die politisch endlich ernst genommen werden müssen. Gleichwertige Lebensverhältnisse dürfen kein Verfassungsversprechen auf dem Papier bleiben.“

    Armut in Deutschland in Zahlen

    Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent ist inzwischen fast jede fünfte Person ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es sogar 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent. Die Folgen sind längst im Alltag angekommen: am Küchentisch, beim Einkauf, bei der Frage, ob eine vollwertige Mahlzeit noch bezahlbar ist.

    Hinter den steigenden Armutszahlen stehen konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen können sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, sparen beim Heizen oder verzichten auf gesellschaftliche Teilhabe. 4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung. Die Zahlen zeigen: Die soziale Spaltung verläuft nicht nur beim Einkommen, sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen.

    Mit Blick auf aktuell kursierende Vorschläge zum Sozialabbau mahnt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Nachdem soziale Sicherheit schon über Jahre ausgehöhlt wurde, statt sie zu stärken, drohen jetzt sogar noch weitere Kürzungen: beim Wohngeld, beim Unterhaltsvorschuss, in der Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe, bei Rente und Krankenversicherung. Und wieder trifft es gerade die Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche.“

    Weiterführende Informationen

    Redaktioneller Hinweis: Für regionale Ausspielungen kann das Zitat von Theresa Sittl entsprechend angepasst und der jeweiligen Bezirksgeschäftsführung zugeordnet werden: Oberfranken – Irene von der Weth, Mittelfranken – Johannes Bischof, Unterfranken – Kathrin Speck.

    Den vollständigen Armutsbericht des Gesamtverbandes sowie die Kampagnenseite  "Sozialabbau stoppen" finden Sie untenstehend verlinkt.
     

    Ansprechpartnerin für die Presse: Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern: Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen. Er ist parteipolitisch unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. 

     

     

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    Presse Soziale Teilhabe und Armut Tue, 02 Jun 2026 09:00:00 +0200
    Förderung „Soziale Innovationen“ der Deutschen Fernsehlotterie: Neue Ideen für bessere Lebenslagen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32221&cHash=a06e1dcdb34f21d8e7159ea433fc828d

    ]]> Die Stiftung Deutsches Hilfswerk der Deutschen Fernsehlotterie fördert mit dem Programm „Soziale Innovationen“ gemeinnützige Organisationen, die neue Ansätze für soziale Herausforderungen entwickeln und erproben möchten. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die das gemeinschaftliche Miteinander stärken und die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind.

    Förderfähig sind insbesondere innovative Sozialprojekte mit Modellcharakter. Gesucht werden Ansätze, die über bestehende Regelangebote hinausgehen, neue Kooperationen ermöglichen, Versorgungslücken adressieren oder bewährte Arbeitsweisen auf neue Zielgruppen, Sozialräume oder Problemstellungen übertragen. Entscheidend ist, dass der direkte soziale Nutzen für die Zielgruppe plausibel dargestellt wird.

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Vereine. Unterstützt werden projektbezogene Ausgaben, insbesondere Personal-, Honorar- und Sachkosten.

    Die Bewerbung erfolgt über das Förderportal der Stiftung Deutsches Hilfswerk. Für die nächste Vergabesitzung können Organisationen ihre Bewerbungen voraussichtlich im Zeitraum 21. Mai bis 1. Juli 2026 einreichen. Wichtig: Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, deren Organisationsangaben rechtzeitig vor Fristende durch die Stiftung positiv geprüft wurden.

    Weitere Informationen zum Programm auf der unten verlinkten Website der Deutschen Fernsehlotterie.

    Quelle: Deutsche Fernsehlotterie

     

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 28 May 2026 17:00:49 +0200
    Deutscher Nachbarschaftspreis 2026: Engagierte Nachbarschaftsprojekte gesucht! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32220&cHash=811425b9fe190467303bd9134e9a584b

    ]]> Vom 15. Juni bis zum 25. Juli 2026 können sich nachbarschaftliche Initiativen und Projekte aus ganz Deutschland bewerben und bis zu 5.000 Euro gewinnen. 

    Von inklusiver Nachbarschaftshilfe über Nachbar*innen, die ihr Viertel begrünen, bis hin zu Begegnungsprojekten zwischen älteren und jüngeren Menschen – der Deutsche Nachbarschaftspreis sucht nachbarschaftliches Engagement aus allen Lebensbereichen!

    Mitmachen können Nachbarschaftsvereine, Stadtteilzentren, gemeinnützige Organisationen, Sozialunternehmen sowie engagierte Gruppen oder lose Zusammenschlüsse von engagierten Nachbarn.

    Mehr Informationen zum Deutschen Nachbarschaftspreis unter dem folgenden Link.

    Quelle: nebenan.de Stiftung gGmbH

     

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 28 May 2026 16:44:57 +0200
    "Herrenberg-Urteil"- die Übergangsregelung wurde bis 31.12.2027 verlängert https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32219&cHash=573ea12332988ff8ad74ee184eacbafb

    ]]> Wie wir schon berichtet haben, ist die Übergangsregelung für Lehrkräfte (§ 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) um ein Jahr bis 31. Dezember 2027 verlängert worden.

    Da die Regelung am 23. April 2026 in Kraft getreten ist, können sich Zustimmungen, die zuvor eingeholt worden waren, entsprechend der bisherigen Gesetzeslage nur auf Zeiträume bis Ende 2026 bezogen haben. Wenn die Zusammenarbeit mit Lehrkräften über den 31. Dezember 2026 hinaus fortgesetzt werden soll, bedarf es folglich erneuter Zustimmungen, damit sich Einrichtungen auf die Rechtsfolgen der Übergangsregelung beziehen können. Nach dieser Regelung gelten Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen für einen befristeten Zeitraum als in der Sozialversicherung versicherungs- und beitragsfrei. 

    Auch die unseren Mitgliedern vorgeschlagene Formulierung für eine Zustimmung (Fachinformation vom 24. März 2025, dort V.) ist entsprechend der neuen Gesetzeslage anzupassen.

    Paritätische Mitgliedsorganisationen können sich diese über ihre Landesverbände oder über den Gesamtverband zusenden lassen.

    Kontakt

    Dr. Ingo Vollgraf, Referent Arbeitsrecht und Zivilrecht, Paritätischer Gesamtverband, Berlin
    arbeitsrecht@paritaet.org 
    030 24636-352

     

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    Interne Struktur Mitgliederangelegenheiten Personalwesen Recht Thu, 28 May 2026 16:04:31 +0200
    #TrinkwasserFuerAlle: Der Paritätische ruft vom 01. Juni bis 16. Juni zur Refill-Challenge auf! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32217&cHash=b9e9866692cfe09b6ac433616c890bd1

    ]]> Aufruf zur paritätischen Refill-Challenge: 100 neue Trinkwasser-Refill-Stationen vom 01. Juni bis 16. Juni gewinnen]]> Der Anlass

    Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland.
    Sie kann für alle gefährlich werden und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen.
    Vor allem in den Städten gibt es nicht genug kühle Orte und Leitungswasser ist nicht immer zugänglich.

    Am Donnerstag, den 11. Juni 2026, findet der bundesweite Hitzeaktionstag statt. Zahlreiche Organisationen, Kommunen und Einzelpersonen engagieren sich mit vielfältigen Aktionen, um auf die zunehmenden Gesundheitsrisiken durch extreme Hitze aufmerksam zu machen. Eigene Aktionen können gerne in den Veranstaltungskalender eingetragen werden!

    Der World-Refill Day findet jedes Jahr als weltweiter Aktionstag am 16. Juni statt und möchte die vermehrte Nutzung von Leitungswasser fördern und gleichzeitig den fairen und kostenfreien Zugang zu Trinkwasser stärken. 

    Die Idee & die Challenge 

    Als Refill-Station* kann man sich für die Öffentlichkeit durch einen blauen Refill-Aufkleber an der Eingangstür als Ort zu erkennen geben, bei dem man kostenfrei seine Trinkwasser-Flasche aufgefüllt bekommt. Entweder an einem Wasserhahn oder einer zur Verfügung gestellten Trinkwasser-Karaffe. Zusätzlich kann die Adresse dann in der interaktiven Karte von Morgen als neue Refill-Station vermerkt werden. Es ist richtig einfach und unkompliziert! Weitere Informationen und Voraussetzungen für Refill-Stationen findet man hier

    Paritätische Einrichtungen können durch die Nutzung und kostenfreie Bereitstellung von Leitungswasser einen konkreten Beitrag zum allgemeinen Gesundheitsschutz im unmittelbaren Umfeld leisten – nicht nur, aber insbesondere während kommender Hitzetage oder Hitzewellen. Viele Einrichtungen tun dies sogar schon lange!

    Schaffen wir es in den 16 Tagen vom 01. Juni bis 16. Juni, 100 neue Trinkwasser-Refill-Stationen* im Paritätischen Wohlfahrtsverband zu gewinnen und auf der bundesweiten Übersichtskarte Karte von Morgen einzutragen?
    Ja, klar schaffen wir das! Zusammen und mit vereinten Kräften ist das doch kein großes Ding. Auf geht’s!


    *Eine „Refill-Station“ ist ein Ort, an dem Menschen unkompliziert Leitungswasser trinken und ihre Trinkflasche auffüllen können.

     

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    Region Bayernweit Der Paritätische Gesundheit Klimaschutz Der Paritätische Thu, 28 May 2026 14:48:28 +0200
    Das Vergabebeschleunigungsgesetz tritt (voraussichtlich) zum 01.07.2026 in Kraft https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32218&cHash=6afd351541efeda32f4db5d7283601ec

    ]]> Das Vergabebeschleunigungsgesetz

    Das am 23.04.2026 im Bundestag beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz (BT-Drs. 21/1934, BT-Drs. 21/5525) sieht Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor. Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat das Ziel, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu beschleunigen. Diese Ziele sollen u. a. durch einen Abbau von Bürokratie und der Digitalisierung der Vergabeverfahren erreicht werden. Daneben wurde auch der Losgrundsatz verändert und die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes erhöht.

    Zu dem Gesetzentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes sowie zu dem – von der Vorgängerregierung beabsichtigten – Vergabetransformationspaket hatte die BAGFW Stellung genommen.

    1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

    Das Vergabebeschleunigungsgesetz sieht unter anderem Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor.

    Von dem Losverfahren, bislang geregelt in § 97 Abs. 4 GWB, kann nun auch aus zeitlichen Gründen abgewichen werden. Durch das Losverfahren wird ein Auftrag in Teil- und Fachlose untergliedert. Eine Abweichung vom Losgrundsatz war bislang schon aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen möglich. Nach dem neu eingefügten § 97a Abs. 3 GWB können mehrere Teil- oder Fachlose auch zusammen vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies erfordern. Als weitere Voraussetzung muss es sich um die Durchführung eines Infrastrukturvorhabens aus dem Sondervermögen handeln oder im Bereich der Verkehrsinfrastruktur liegen, das einen definierten Schwellenwert überschreitet. Gleichzeitig sollen die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen weiterhin dadurch gewahrt werden, dass die Auftragnehmer*innen dazu verpflichtet werden können, bei der Erteilung von Unteraufträgen diese besonders zu berücksichtigen.

    Nach § 113 GWB ist die Bundesregierung ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, die die Einzelheiten zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen regeln. Neu hinzugekommen ist, dass nunmehr auch Anforderungen an die Klimafreundlichkeit vorgegeben werden können (Nr. 9). Da die Regelungen hierzu von noch zu erlassenen Rechtsverordnungen abhängig sind, kann die Ausgestaltung und Wirkung zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

    2. Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

    § 28 Abs. 1 VgV sieht vor, dass ein öffentlicher Auftraggeber bei Markterkundungen, die er vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens durchführt, auch soziale und umweltbezogene Aspekte einbeziehen kann. 

    Gemäß des neu eingefügten § 42 Abs. 2 VgV, sollen bei der Auswahl von Eignungskriterien und -nachweisen die besonderen Umstände von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen angemessen berücksichtigt werden.

    Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Eignungsprüfung und Nachweispflichten verändert, §§ 42 ff. VgV.

    3. Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)

    Die Änderung von § 30 HGrG bringt eine Erweiterung der Verfahrenswahl. § 30 HGrG sah in der bisher geltenden Fassung eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vor, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme davon zuließen. Nach dem nun neu gefassten § 30 HGrG stehen zusätzlich auch eine Verhandlungsvergabe oder eine freihändige Vergabe jeweils mit Teilnahmewettbewerb oder Bekanntmachung zur Wahl. 

    4. Bundeshaushaltsordnung (BHO)

    Die Neufassung von § 55 BHO greift im ersten Absatz die Erweiterung der Verfahrensauswahl nach § 30 HGrG auf und gestattet im zweiten Absatz öffentliche Direktaufträge bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer, so dass Leistungen bis zu diesem Wert ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden können. Weiterhin zu beachten sind dennoch die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Wechsel der beauftragten Unternehmen. 

    In diesem Zuge ist nach den Ausführungen der Gesetzbegründung in BT-Drs. 21/1934 auch eine Neufassung der Unterschwellenvergabeverordnung geplant. § 14 UVgO sah die Möglichkeit von Direktaufträgen bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer vor. Die Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich (VWVVergBek) sehen bereits mit Wirkung vom 01.01.2026 vor, dass Direktaufträge der Vergabestellen des Bundes bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer vergeben werden können. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben davon unberührt.

    Nach Ziffer II der Abweichenden Verwaltungsvorschrift gilt diese Regelung auch für Zuwendungsempfänger (§§ 23, 44 BHO), die die UVgO anzuwenden haben. Die in den Abweichenden Verwaltungsvorschriften enthaltene Regelung für Zuwendungsempfänger tritt spätestens mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft. Perspektivisch ist hierzu auch eine Änderung der Allgemeinen Nebenbestimmungen vorgesehen.  Bei einer entsprechenden Änderung der Allgemeinen Nebenbestimmungen kommt es zu einem früheren Außerkrafttreten. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir gesondert darüber informieren. 


    Weitere Einzelheiten können in den beigefügten Drucksachen nachvollzogen werden.

    Das Gesetz wird voraussichtlich am 01.07.2026 in Kraft treten.

    Zusammenstellung von Salome Williamson, Pariätischer Gesamtverband, Berlin

     

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    Mitgliederangelegenheiten Betriebswirtschaft Recht Thu, 28 May 2026 14:44:44 +0200
    Kabinett einigt sich auf Gesetzesentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32216&cHash=60a13c852163100bf752ace49b8f05ec

    ]]> Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Schutzlücken im Mietrecht zu schließen, die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu stärken und Mieter*innen insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten besser vor steigenden Kosten zu schützen. Der Paritätische Gesamtverband hat zum vorigen Referentenentwurf eine Stellungnahme eingereicht.

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Schutzlücken im Mietrecht zu schließen, die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu stärken und Mieter*innen insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten besser vor steigenden Kosten zu schützen.

    Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs

    1. Klarstellung der Mietpreisbremse bei Kurzzeitvermietung

    Die bislang unklare Ausnahme von der Mietpreisbremse für „vorübergehenden Gebrauch“ wird präzisiert. Künftig sollen Kurzzeitmietverhältnisse grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt sein. Eine Verlängerung auf bis zu acht Monate ist möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Werden diese Grenzen überschritten, greifen automatisch die regulären Mieterschutzvorschriften einschließlich der Mietpreisbremse.

    2. Regulierung von Möblierungszuschläge

    Erstmals werden gesetzliche Vorgaben für Möblierungszuschläge eingeführt. Erfolgt keine ordnungsgemäße Auskunft, gilt die Wohnung rechtlich als unmöbliert vermietet.

    • Vermietende müssen den Zuschlag künftig transparent und unaufgefordert ausweisen.
    • Die Höhe muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren. Als angemessen gilt ein Möblierungszuschlag von bis zu 1 Prozent pro Monat bezogen auf den Gesamtzeitwert der Möblierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
    • Für voll möblierte Wohnungen wird zusätzlich eine pauschale Orientierung von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete eingeführt.

    3. Begrenzung von Indexmieten

    Indexmietverträge werden künftig stärker reguliert. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mietsteigerungen begrenzt werden. Übersteigt die jährliche Inflationsrate 3 Prozent, wird der darüber hinausgehende Anteil nur noch zur Hälfte auf die Miete angerechnet.

    4. Ausweitung der Schonfristregelung auf ordentliche Kündigungen

    Die Möglichkeit, eine Kündigung durch Nachzahlung von Mietrückständen abzuwenden (Schonfristzahlung), wird ausgeweitet. Künftig kann auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs einmalig unwirksam werden, wenn die Rückstände vollständig beglichen werden. Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz vor Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit.

    5. Erleichterungen bei Modernisierungen

    Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen wird von bisher 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben. Nach Auffassung der Bundesregierung soll dies insbesondere kleineren Vermietenden die Durchführung von Modernisierungen erleichtern.

    Kurzbewertung des Paritätischen

    Die vorgesehenen Regelungen stellen in mehreren Bereichen eine spürbare Verbesserung für Mietende dar. Insbesondere die Ausweitung der Schonfristregelung auf ordentliche Kündigungen schließt eine zentrale Schutzlücke und ist ein wichtiges Instrument zur Prävention von Wohnungslosigkeit. Die Beschränkung auf eine einmalige Anwendung pro Mietverhältnis ist jedoch sozialpolitisch kritisch zu bewerten und schwächt den intendierten Schutz.

    Die Begrenzung von Indexmieten wurde gegenüber dem Referentenentwurf abgeschwächt. Während dort eine klare Deckelung bei 3,5 Prozent vorgesehen war, sieht der Gesetzentwurf nun vor, dass bei einer Inflationsrate von über 3 Prozent lediglich der darüber hinausgehende Anteil zur Hälfte berücksichtigt wird. Zudem ist kritisch anzumerken, dass die Begrenzung weiterhin an Gebietsausweisungen durch die Länder geknüpft ist, statt bundeseinheitlich zu gelten.

    Positiv hervorzuheben sind die neuen Regelungen zum Möblierungszuschlag sowie die verpflichtende Transparenz bei dessen Ausweisung. Diese stellen einen wichtigen Fortschritt dar und können dazu beitragen, Umgehungen der Mietpreisbremse einzudämmen.

    Kritisch bewertet wird hingegen die geplante Anhebung der Wertgrenze im vereinfachten Verfahren der Modernisierungsumlage auf 20.000 Euro. Dieses Verfahren reduziert zentrale Schutzmechanismen für Mietende, insbesondere die Möglichkeit, Härteeinwände geltend zu machen, und wird durch die Ausweitung deutlich an Bedeutung gewinnen.

    Fazit

    Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen im Detail und stärkt den Schutz von Mietenden in einzelnen Bereichen. Gleichwohl bleiben grundlegende strukturelle Probleme bestehen. Die Mietpreisbremse wird zwar präzisiert, jedoch nicht grundlegend reformiert, und ihre Wirksamkeit hängt weiterhin stark von ihrer praktischen Durchsetzung ab.

    Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf hinter den Anforderungen an eine umfassende sozial gerechte Regulierung des Wohnungsmarktes zurück. Aus Sicht des Paritätischen sind daher weitergehende Maßnahmen erforderlich, um bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern und Wohnarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen.

    Zusammengefasst von Greta Schabram, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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    Interne Struktur Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 28 May 2026 14:28:53 +0200
    Förderpreis „Verein(t) für gute Schule“ 2026 für Medienkompetenz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32215&cHash=df0796363dd9c1eee4a64136231d0921

    ]]> Der Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte von Kita- und Schulfördervereinen aus. Ziel ist es, in Kitas und Schulen wirksame Projekte zu wertschätzen, zu fördern und zu verbreiten.

    Der Förderpreis 2026 zeichnet Projekte aus, die Medienkompetenz als Grundlage für Demokratie, Teilhabe und Selbstbestimmung fördern. Gesucht werden Projekte, in denen Kinder und Jugendliche die gesamte Bandbreite von Medien nutzen und aktiv mitgestalten, reflektieren und hinterfragen.

    Weitere Informationen zur Bewerbung unter dem folgenden Link.

    Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2026.

    Quelle: Stiftung Bildung

     

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Thu, 28 May 2026 13:32:52 +0200
    Bayerischer Demenzfonds fördert die Teilhabe von Menschen mit Demenz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32214&cHash=3da3e4005caf4d9e97323edcebc22df1

    ]]> Der Bayerische Demenzfonds unterstützt Ideen, die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Gefördert werden kulturelle, musische, sportliche sowie andere soziale Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen. Auch generationenübergreifende Angebote mit Angehörigen und/oder Betroffenen sollen ermöglicht werden. Die Projekte sollen von bürgerschaftlichem Engagement getragen sein und/oder integrative Ansätze enthalten. Sie können bis zu 18 Monate gefördert werden und dürfen noch nicht begonnen haben.

    Für projektbezogene Personal- und Sachkosten stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung.

    Eine zweite Fördersäule zum Auf- und Ausbau von „demenzsensiblen Kommunen“ unterstützt nachhaltige demenzsensible Strukturen vor Ort. Geeignete Programme können mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

    Stichtage für die Antragstellung sind jeweils der 30. Juni und der 31. Dezember.

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

     

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    Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 28 May 2026 13:19:35 +0200
    Veranstaltungsreihe zum Thema "Auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32189&cHash=aba4fe4f4e95739326c61f78f37dfb10

    ]]> Für HSAP und DKJS sind selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe als gemeinsame Ziele von Jugendhilfe und Schule von besonderer Bedeutung. Wir arbeiten praxisnah und vernetzend und fördern angewandte Forschung und Innovation an der Schnittstelle von Pädagogik, Politik und Zivilgesellschaft.

    Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe ist eine der zentralen Reformaufgaben der kommenden Jahre. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird darauf hingearbeitet, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung stärker zusammenzuführen und das SGB VIII zu einem inklusiveren Leistungssystem weiterzuentwickeln. Bereits im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode hatte die Bundesregierung angekündigt, weitere notwendige Anpassungen zur Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Verbänden zu erarbeiten und gesetzlich zu regeln. Ein Referentenentwurf wird derzeit kontrovers diskutiert. Dass diese Reform bislang nicht abgeschlossen ist, bildet zugleich den Ausgangspunkt der Vortragsreihe, die die damit verbundenen fachlichen, rechtlichen und politischen Entwicklungen aufgreift.

    Online-Vorträge:

    27.05.2026, 18:00 Uhr: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Zum aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung Juliane Meinhold (Der Paritätische – Gesamtverband e.V.)

    16.06.2026, 18:00 Uhr: Die Ombudsstelle Teilhabe (Mara Grohmann, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.)

    01.09.2026, 18:00 Uhr: Schulabsentismus als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule? Jana Krug und Sophie Marschner (DKJS) 

    Moderation: Prof. Dr. Christian Brüggemann (HSAP)

    Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 21 May 2026 11:29:33 +0200
    Jetzt mitmachen! Internationale Fachkräfte stärken – Vielfalt in Kita-Teams gestalten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32188&cHash=dc0501ffa9a7bd7c9f332c075de76dc3

    ]]> Das Projekt „MoQITA“ entwickelt praxisnahe, flexible und bedarfsorientierte Ansätze, um den Zugang zu qualifizierter Beschäftigung in der frühkindlichen Bildung zu erleichtern. Gleichzeitig stärkt MoQITA Kita-Teams im Umgang mit Vielfalt. Das Projekt wird von der Stiftung Kinder forschen gemeinsam mit Kiron Open Higher Education und Lingoda umgesetzt und in drei Bundesländern pilotiert. Finanziert wird es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds.

    Wenn Sie sich als Kita-Leitungen bzw. Kita-Träger an der Angebotsentwicklung im Rahmen des MoQITA-Vorhabens beteiligen wollen, erfahren SIe mehr im untenstehenden PDF Anschreiben.

    Ebenfalls finden Sie weitere Informationen zum Projekt „MoQITA“ auf der untenstehenden Webseite.

    Bei Fragen zum Projekt können Sie sich jederzeit gerne an Dr. Miriam Vorlaufer wenden: miriam.vorlaufer@stiftung-kinder-forschen.de.

    Quelle: Stiftung Kinder forschen

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    Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Arbeit und Beschäftigung Kinder und Jugend Thu, 21 May 2026 10:59:24 +0200
    Pressemitteilung des bvkm: Kostenfalle Inkontinenzversorgung – Neuer Ratgeber gibt Tipps für Betroffene https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32185&cHash=86b06b997675738c76b222cef5e03d25

    ]]> Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich „höherwertige” Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene.

    Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Mehrere Sozialgerichte haben inzwischen entschieden, dass Betroffene anderweitig zu versorgen sind, wenn die von den Vertragspartnern ihrer Krankenkasse gelieferten Inkontinenzartikel von minderwertiger Qualität sind.

    Die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen gestaltet sich häufig schwierig. Krankenkassen und Leistungserbringer schieben sich hierfür gegenseitig die Verantwortung zu. Leidtragende sind die Betroffenen, die häufig jeden Monat hohe „wirtschaftliche Aufzahlungen” für ihre Inkontinenzversorgung leisten. Mit seinem kostenlosen „Musterantrag auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ unterstützt der bvkm deshalb betroffene Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei der Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs.

    Die vollständige Pressemitteilung sowie der Ratgeber mit dem Titel „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ können untensehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

    Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

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    Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Pflege Wed, 20 May 2026 15:31:11 +0200
    Weiterbildungsreihe für betroffenengerechte Arbeit mit Menschen, die sexualisierte Gewalt ausgeübt haben https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32181&cHash=d17b3c2ff254d96881ef17a26bbada44

    ]]> Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI) bietet diese Weiterbildungsreihe seit 2009 regelmäßig an, Kern ist hier der betroffenengerechte Ansatz.

    Das sogenannte „MkB-Modul“, das Im November 2026 startet, richtet sich an Berater*innen und weitere Fachkräfte, die mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen arbeiten (und zwar Jugendliche wie auch Erwachsene). Bei der sexualisierten Gewalt geht es um sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe, wie auch um strafrechtlich relevante Taten.

    Beginn ist im November 2026, Anmeldeschluss ist der 30.08.2026. Das MkB-Modul besteht aus acht 3-tägigen Seminaren in Präsenz und schließt mit einem Zertifikat ab. In der Ausschreibung sind ausführlich Informationen über Inhalte, Format und Konzept enthalten. Sie finden diese Informationen auf der untenstehenden Webseite.

    Bei Fragen dazu stehen Sylvia Fein (fein@dgfpi.de) und Sarah Süther (mail@dgfpi.de) gerne zur Verfügung.

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    Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Tue, 19 May 2026 14:13:46 +0200
    Pflanzwettbewerb der Stiftung für Mensch und Umwelt: „Deutschland summt!“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32178&cHash=09746e18c514c02f56f0820dc469e069

    ]]> Der Wettbewerb „Deutschland summt!“ lädt dazu ein, Gärten, Balkone und öffentliche Flächen in blühende Oasen für Wildbienen und andere Insekten zu verwandeln.

    Mitmachen können Privatpersonen ebenso wie Kitas, Schulen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine kleine Fläche wie einen Balkon oder Dachgarten, einen Schrebergarten oder ein großes Firmengelände oder eine öffentliche Grünfläche handelt.

    In diesem Jahr gibt es Trophäen, Urkunden und Sachpreise zu gewinnen. Laut FAQs vorrausichtlich keine Geldpreise.

    Die Teilnahme ist bis 31. Juli 2026 möglich. Kurzbeschreibung und Vorher-Nachher-Fotos auf der Wettbewerbsplattform hochladen.

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Quelle: Stiftung für Mensch und Umwelt

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Fri, 15 May 2026 13:02:09 +0200
    Internationales Musikfestival Kissinger Sommer - Gesund mit Musik 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32170&cHash=4deec843de6484b00a061f91f7896edb

    ]]> Das Musikfestival Kissinger Sommer, welches in diesem Jahr sein 40-jähriges Festivaljubiläum feiert, bietet für Krankenhäuser, Pflege und Einrichtungen der sozialen Arbeit Live-Übertragungen einzelner Konzerte an.

    Die Konzerte finden vom 11. Juni bis 18. Juli 2026 in Bad Kissingen statt und werden durch die Initiative, den Einrichtungen kostenfrei als Video-Stream zur Verfügung gestellt. Die Streams können über hauseigene Beamer, Smart-TV-Geräte oder Infotainment-Systeme, aber auch über private Handys oder Tablets genutzt werden. Vier Konzerte mit Weltklasseorchestern stellt der Kissinger Sommer kostenlos zur Verfügung, live und/oder im Anschluss für 3 bis 6 Monate on demand.

    Auch in diesem Jahr werden Fördermittel für Technik und Live-Programm den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung gestellt, die z.B. ein künstlerisches oder therapeutisches Rahmenprogramm um eine Aufführung herum gestalten. Die Initiative "Gesund mit Musik" wird finanziell durch Gerlind und Ernst Denert-Stiftung und die Beisheim Stiftung unterstützt.

    Weitere Informationen rund um das Musikfestival des Kissinger Sommers 2026 sowie zum Förderangebot entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF-Exposé oder der Webseite der Initiative "Gesund mit Musik".

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    Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Bildung Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Wed, 13 May 2026 14:18:57 +0200
    Sozialabbau stoppen! Neue Kampagne des Gesamtverbandes gegen drohende Kürzungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32162&cHash=3f9de83d37b47ba4630bb2d2158230eb

    ]]> Laut des internen Arbeitspapiers drohen massive Einschnitte insbesondere bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen, etwa durch die Einschränkung individueller Rechtsansprüche und Unterstützungsangebote. 

    Der Widerstand gegen die Pläne ist groß. Auch der Paritätische Gesamtverband hat nun eine Kampagne gestartet, die sich gegen die Sozialkürzungen richtet. Auf der Online-Plattform "Sozialabbau stoppen" finden sich Informationen und Materialien, die von allen genutzt und geteilt werden können:

    • Textvorlagen für Schreiben an Abgeordnete
    • Sharepics für Social Media
    • Argumentationshilfen gegen den Sozialabbau

    Durch die weitreichenden Kürzungspläne ist die soziale Teilhabe massiv in Gefahr. Positionieren Sie sich gemeinsam mit uns gegen den Sozialabbau!

     

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    Fachinformationen Mitgliederangelegenheiten Region Bayernweit Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Wed, 13 May 2026 09:53:00 +0200
    Das Programm FuturE der DSEE macht junge Menschen fit für ehrenamtliche Leitungspositionen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32155&cHash=0e7517e7c28a1cec46980ac417abbaaa

    ]]> Hier setzt das Programm FuturE der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt an. Das Ziel: Junge Engagierte zu stärken, sie persönlich weiterzubringen und fit für ehrenamtliche Führungsaufgaben in Verein und Engagement zu machen. 

    Dreimonatige Intensiv-Phase

    In einer dreimonatigen Intensiv-Phase erhalten die Teilnehmenden Wissen und Weiterbildung in den Kernthemen Führungskompetenz, Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation, agiles Projektmanagement sowie Organisations- und Strategieentwicklung. Dazu gehören auch wichtige Grundlagen im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht. Zudem bietet FuturE die Möglichkeit, junge Engagierte aus ganz Deutschland miteinander zu vernetzen.

    Wer kann sich bewerben?

    In der aktuellen Runde kann sich bewerben, wer zwischen 18 und 27 Jahre alt ist und aktuell eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. Die Bewerbungsphase geht bis zum 16. Juni 2026. Die Programminhalte starten im September 2026.

    Weitere Informationen unter dem folgenden Link.

    Quelle: Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt

     

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 07 May 2026 16:08:10 +0200
    Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32154&cHash=065560a0f6234393f4534003923dfdb9

    ]]> Der Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe zeichnet seit über 30 Jahren Menschen oder Gruppen aus, die sich für Menschen einsetzen: Engagement, das Veränderungen im Leben erkrankter Mitmenschen und ihrer Angehörigen schafft und das gesellschaftliche Miteinander stärkt. Multiple Sklerose und weitere neurologische Erkrankungen stehen dabei im Mittelpunkt.

    Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere Menschen und Projekte verteilt. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2026 an die Hertie-Stiftung zu richten.

    Weitere Informationen und Bewerbungsformular Finden Sie in dem folgend verlinkten PDF.

    Quelle: Gemeinnützige Hertie-Stiftung

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Thu, 07 May 2026 15:46:09 +0200
    Startsocial vergibt Beratungsstipendien an soziale Initiativen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32149&cHash=be924ff7865baa034d3ffcf12bb0a274

    ]]> Mitmachen können alle, die soziale Probleme oder Herausforderungen mit Hilfe von Ehrenamtlichen anpacken und/oder zu ehrenamtlicher Arbeit motivieren. startsocial fördert soziale Initiativen in allen Entwicklungsphasen und verschiedensten Themenbereichen – zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Integration.

    Bis zum 10. Juli 2026 können sich soziale Initiativen, die soziale Probleme oder Herausforderungen anpacken, auf startsocial.de für eines von 100 Beratungsstipendien bewerben. Die Stipendiaten erhalten eine kostenlose viermonatige Beratung der sozialen Initiative durch erfahrene Fach- und Führungskräfte. Diese unterstützen bei der Verwirklichung oder Weiterentwicklung der sozialen Organisation und deren Projekte und Ideen.

    Sieben herausragende Initiativen erhalten zusätzlich einen Geldpreis.

    Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter:

    https://startsocial.de/bis-zum-10-juli-bewerben-und-individuelle-beratung-erhalten

     

    startsocial-Kennenlerntermine am 1. Juni 2026 und am 25. Juni 2026

    Sie überlegen, sich mit Ihrer Initiative für den startsocial-Wettbewerb zu bewerben, sind sich aber noch unsicher, ob startsocial das Richtige für Sie ist?

    Neben allgemeinen Informationen zu startsocial und dem Ablauf des Wettbewerbs erhalten Sie Einblicke aus erster Hand: Eine Alumni-Initiative teilt ihre Erfahrungen mit Ihnen. Zudem gibt es Zeit für Ihre individuellen Fragen.

    https://pretix.eu/startsocial/stso-kennenlerntermine26/

     

    Quelle: startsocial e.V.

     

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 06 May 2026 15:40:32 +0200
    Publikation: Unser aktuelles Mitgliedermagazin: Still Queer https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32148&cHash=587b1395dae4ae74c125cb6c961cfc37

    ]]> Der Paritätische ist bunt und vielfältig. Organisationen, die sich für die Belange und Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen und queeren Menschen einsetzen, gehören seit langem zu uns. Mit diesem Magazin wollen wir einen kleinen Einblick in die Arbeit von Ihnen geben. Gleichzeitig müssen wir feststellen: Queeres Leben gerät zunehmend (wieder) unter Druck - in Deutschland und der ganzen Welt. Während in den vergangenen Jahren die rechtliche Gleichstellung fast umgesetzt wurde und bei den CSD-Paraden jährlich Millionen von Menschen auf die Straße gehen, nimmt die Gewalt gegen die Community spürbar zu.

    Wir wollen in diesem digitalen Mitgliedermagazin mit dem Titel "Still Queer" darauf blicken, wo queere Menschen sich hinwenden können, wenn sie Pflege benötigen, geflüchtet sind, einen Kinderwunsch haben oder Gewalt erlebt haben. Daneben gibt es viele Interview mit engagierten Personen aus der Community, die uns ihre Geschichten erzählt haben.

    Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre auf der untenstehenden Webseite.

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    Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Der Paritätische Queer Wed, 06 May 2026 14:14:46 +0200
    Paritätischer Bayern fordert Kurskorrektur – Beendigung der Selbsthilfeförderung für Inklusion und Teilhabe nicht tragbar https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32146&cHash=30cce8293b563ccdf74c6ce43feec31e

    ]]> Ende März wurde mit einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass die „Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit“ nicht verlängert wird.

    Das bedeutet, dass die regionalen Selbsthilfegruppen ab 2027 die bisherigen 400 € dieser Förderung nicht mehr bekommen können. Das ist für viele Gruppen ein erheblicher Verlust.

    Die Stellungnahme des Paritätischen Bayerns an das Ministerium finden Sie untenstehend als PDF.

     

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Mitgliederangelegenheiten Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Selbsthilfe Wed, 06 May 2026 10:16:13 +0200
    Pressemitteilung: Ratgeber aktualisiert: „Der Erbfall – Was ist zu tun?“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32143&cHash=1f9847e68840b03cac788ef0c21be01c

    ]]> Der umfassend überarbeitete Ratgeber stellt die Fortsetzung des beliebten bvkm-Ratgebers „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ dar. Er geht davon aus, dass Eltern zugunsten ihres behinderten Kindes ein Behindertentestament in der klassischen Form der Vor- und Nacherbschaftsvariante errichtet haben. Mit Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist dann zu tun? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Erben, der rechtliche Betreuer und die für die Testamentsvollstreckung vorgesehene Person? Für diese Fragen möchte der Ratgeber eine erste Hilfe sein.

    Neben Fragen nach der Haftung und Kontrolle des Testamentsvollstreckers wird zum Beispiel auch die Frage behandelt, ob die Kosten einer rechtlichen Betreuung aus dem Erbe des behinderten Menschen zu bestreiten sind.

    Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.

    Mitautor des nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. 

    Der Ratgeber steht auf der untenstehenden Webseite als Download  kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von 3 Euro (Mitglieder) bzw. 4 Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden. Ab 10 Exemplaren gibt es einen Mengenrabatt. 

    Weiterführende Informationen

    » Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung:  Hilfreiche Tipps, wie ein Behindertentestament zu gestalten ist, gibt der Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“, der ebenfalls im Webshop des bvkm erhältlich ist. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht. Der Ratgeber ist 2025 in 9. Auflage erschienen.

    Die Pressemitteilung finden Sie untenstehend als PDF Datei zum Download.

    Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert.

    Quelle: bvkm

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    Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Tue, 05 May 2026 16:06:26 +0200
    Rehaklinik Am Kurpark in Bad Kissingen feiert gemeinsam mit den Kooperationspartnern die Wiederauszeichnung als "Selbsthilfefreundliche Rehabilitationsklinik" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/05?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32141&cHash=55db4d2b4f12ed92a70628728d7dd012

    ]]> ]]> Die „Rehaklinik Am Kurpark“ in Bad Kissingen ist erneut als „selbsthilfefreundliche Rehabilitationsklinik“ ausgezeichnet worden.

    Am 28.04.2026 würdigte die Klinik im Rahmen einer Feierstunde gemeinsam mit den Gästen diese besondere Auszeichnung.

    In den Grußworten betonen Chefarzt PD Dr. med. Andreas Willer und der kaufmännische Leiter Holger Metz, dass sie stolz sind die Auszeichnung für weitere drei Jahre erhalten zu haben und hieraus zusätzliche Motivation ziehen die Kooperation mit den langjährigen Partnern zu intensivieren und neue Kontakte zu initiieren.

    Andreas Selig, Vertreter der Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen in Unterfranken, stellt in seinem Grußwort zunächst die Rolle des Paritätischen als tragende Säule der Selbsthilfe heraus. „Der Paritätische steht für Vielfalt, Offenheit und die konsequente Unterstützung von Menschen, die sich gegenseitig stärken und begleiten. Als Selbsthilfekontaktstelle verstehen wir uns dabei als Brückenbauer – zwischen Betroffenen, Selbsthilfegruppen und Einrichtungen des Gesundheitswesens.“

    „Dabei ist die Die Auszeichnung als „selbsthilfefreundliche Reha-Klinik“ weit mehr als ein Titel“ wie Selig weiter ausführt. „Sie ist ein sichtbares Zeichen für eine Haltung: für Kooperation, Verlässlichkeit und die Anerkennung der zentralen Rolle, die Selbsthilfe im Genesungsprozess spielt.“

    Ines Krahn, Geschäftsführerin des Netzwerk Selbsthilfe und damit Vertreterin der auszeichnenden Stelle berichtet, dass das Netzwerk seit 2009 besteht und die Klinik Am Kurpark eine von nur zwei Rehabilitationskliniken in Bayern ist, die zertifiziert sind.

    Sie dankt der dualen Klinikleitung, Anne Vollmuth als Selbsthilfebeauftragten und allen mit eingebundenen Mitarbeitenden der Rehabilitationsklinik für ihr Wirken und die sehr gute Zusammenarbeit. Besonders freut sie sich, dass sie bereits zum dritten Mal die Auszeichnung übergeben kann und sich damit zeigt, dass sich kontinuierliche Entwicklung für alle Seiten als stärkend erweist.

    Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Würdigung der Selbsthilfevertreterinnen: Sie erhielten als Anerkennung für ihr langjähriges Engagement von Andreas Selig und Anne Vollmuth eine Dankesurkunde. Viele von ihnen bringen sich regelmäßig in die Arbeit der Klinik ein und gestalten Angebote für Rehabilitanden aktiv mit.

    Die Veranstaltung bot im Anschluss bei einem gemeinsamen Imbiss Gelegenheit zum persönlichen Austausch.

    Foto unten: Matthias Dietz; (v.l. Andreas Selig/Der Paritätische in Unterfranken, Margit Seith/Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz, Anne Vollmuth/Selbsthilfebeauftragte Rehaklinik Am Kurpark) Übergabe Dankesurkunde für die Kooperationspartnerschaft mit der "Selbshilfefreundlichen Rehabilitationsklinik"
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    Region Unterfranken Selbsthilfe Tue, 05 May 2026 07:30:55 +0200
    Verlängerung der Übergangsregelung für Lehrkräfte im Bildungsbereich die nach dem „Herrenberg-Urteil“ als hängig beschäftigt gelten. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/04?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32115&cHash=4279e2ca89fa691451d2ae730431eae3

    ]]> Verlängerung der Übergangsregelung für Lehrkräfte im Bildungsbereich

    Der Bundestag hat am 5. März 2026 beschlossen, die Übergangsregelung für Lehrkräfte (§ 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) um ein Jahr bis 31. Dezember 2027 zu verlängern (Bundestag Drucksache 21/4522).

    Nach dieser Regelung gilt eine Lehrkraft, die nach dem „Herrenberg-Urteil“ als abhängig beschäftigt anzusehen wäre, gleichwohl für einen befristeten Zeitraum als in der Sozialversicherung versicherungs- und beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind, und dass die Lehrkraft zustimmt. Die Verlängerung der Übergangsregelung bis Ende 2027 soll nach der Gesetzesbegründung frühzeitig Planungssicherheit für Bildungsträger, Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte schaffen.

    Der Bundesrat billigte das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in seiner Sitzung am 27. März 2026 (Bundesrat Drucksache 116/26), das in Artikel 3 die Verlängerung der Übergangsregelung vorsieht. Am 22. April 2026 war das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Am Tag danach trat die Verlängerung der Übergangsregelung in Kraft.

    Information von Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Recht Bildung Wed, 29 Apr 2026 14:21:36 +0200
    Sinnesbeeinträchtigungen in der Pflege im sozialen Nahraum https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/04?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32110&cHash=d6e70d1a876383382b935b63fef268c9

    ]]> ]]> Gutes Sehen und Hören sorgen für Selbstständigkeit, Sicherheit und soziale Teilhabe. Dennoch werden Sinnesbeeinträchtigungen bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt. Genau hier setzt das Modellprojekt „Sinnesbeeinträchtigungen in der Pflege im sozialen Nahraum“ des Blindeninstituts Würzburg an, das von 2025 bis 2027 für die Region Unterfranken umgesetzt wird. Gefördert wird das Projekt vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und der Vogel Stiftung Dr. Eckernkamp.

    Ziel ist es, gemeinsam mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern der acht teilnehmenden unterfränkischen Modellkommunen die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zum Thema Sehen und Hören zu stärken, regionale Akteur*innen sowie pflegende Angehörige zu schulen und zu sensibilisieren sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Regionen nachhaltig auszubauen. In den Modellkommunen werden Bedarfe erhoben, Fortbildungs- und Beratungsangebote umgesetzt und Netzwerke aufgebaut. Auch auf übergreifender Ebene ist das Projekt aktiv: Der Paritätische in Unterfranken ist Teil des Lenkungsgremiums, in dem sich rund 20 Verbände und Institutionen engagieren, um das Projekt fachlich zu begleiten und weiterzuentwickeln.

    Am Ende des Projekts wird ein Praxisleitfaden entstehen, der Handlungsempfehlungen für Kommunen in ganz Bayern bieten soll.

    Mehr Informationen zum Modellprojekt sind auf der Website www.blindeninstitut.de/sinnesonah zu finden.

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    Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Mitgliederangelegenheiten Region Unterfranken Fri, 24 Apr 2026 09:15:29 +0200
    Mehr als drei Jahrzehnte Einsatz für ein soziales Bayern: Margit Berndl verabschiedet sich Ende Mai als Vorständin des Paritätischen in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/04?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32113&cHash=fc1dcf297c5c9a7ace1f6c6ef5d9112a

    ]]> Wenn Sie auf Ihre Zeit beim Paritätischen zurückblicken: Worauf sind Sie besonders stolz?

    Margit Berndl: Vor allem darauf, wie wir uns als Verband entwickelt haben. Wir sind heute eine starke, kritische Stimme für soziale Belange und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bayern. Gemeinsam mit unseren 800 Mitgliedsorganisationen bringen wir eine enorme fachliche Expertise ein, bleiben dabei aber immer lösungsorientiert. Besonders freut mich, dass wir uns die Werte Toleranz, Offenheit und Vielfalt nicht nur auf die Fahne schreiben, sondern diese auch leben. Eine Umfrage unter unseren Mitarbeiter*innen im Landesverband bestätigt, dass sie sich in ihrer Vielfalt unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihren Lebensformen akzeptiert und nicht diskriminiert fühlen. Und stolz bin ich auch darauf, dass im Paritätischen in Bayern mittlerweile 80 Prozent der Führungspositionen unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt sind. Wir fordern die Gleichstellung von Frauen und Männern in Betrieben und Unternehmen nicht nur, sondern schaffen selbst die notwendigen Voraussetzungen dafür.

    Das Thema Inklusion stellte in den vergangenen Jahren einen der großen verbandlichen Schwerpunkte war. Für unsere Vorstellungen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention konkret umgesetzt werden muss, um echte Teilhabe zu ermöglichen, haben wir uns in vielen Stellungnahmen gegenüber Politik und Verwaltung sowie in vielen politischen Gesprächen und Verhandlungsrunden stark gemacht. Das gemeinsame Engagement mit vielen anderen für die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung aller hat Wirkung gezeigt: Der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderungen hat sich geändert. Sie werden heute viel selbstverständlicher als Teil der Gesellschaft wahrgenommen. 

    Stolz bin ich dabei auch darauf, dass wir uns praktisch engagiert haben. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen haben wir konkrete Projekte zur Verbesserung der Inklusion vor Ort durchgeführt. Beispielsweise hatten wir in Nürnberg eine Kooperation Nürnberger Tiergarten, um diesen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, was bis dahin nicht der Fall war.

    Welche Herausforderungen sehen Sie auf die soziale Infrastruktur zukommen?

    Margit Berndl: Die zunehmende politische Polarisierung macht mir große Sorgen. Wir erleben eine Zeit, in der Ideologien der Ungleichwertigkeit zunehmen und Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Identität bedroht werden. Das dürfen wir nicht akzeptieren. Zugleich sind wir mit massiven Sparhaushalten konfrontiert. Ich warne davor, das Soziale nur als lästigen Kostentreiber zu sehen. Soziale Infrastruktur ist kein Luxus, sondern das Fundament für den sozialen Frieden. Wenn Eltern keinen Kitaplatz oder keinen Wohnheimplatz für ihre Kinder mit Behinderungen finden oder die Pflege unbezahlbar wird, bleiben die Menschen allein mit ihren Problemen. Sie verlieren das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates mit negativen Folgen für die Demokratie. Und auch die Wirtschaft benötigt zur Deckung ihres Arbeits- und Fachkräftebedarf soziale Einrichtungen wie Kitas. Ohne diese würden vor allem Frauen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen.

    Welchen Lösungsweg gibt es Ihrer Meinung nach die wachsende politische Polarisierung?

    Margit Berndl: Wir müssen eine klare Haltung für unsere Werte, für ein vielfältiges, offenes und soziales Miteinander einnehmen. Ich bin überzeugt, dass die Kräfte der Mitte – die selbst vielfältig ist – gemeinsam ein positives Bild von einer guten Zukunft entwickeln müssen. Menschen brauchen in der Transformation eine Perspektive, die sie mitnimmt. Dafür müssen wir auch mehr über den eigenen Tellerrand schauen. Es braucht den Austausch und die Verständigung über die verschiedenen Bereiche hinweg – egal ob Soziales, Kultur, Umwelt, Wirtschaft und Wissenschaft. Und nicht zuletzt: Ein ehrlicher, respektvoller und sachlicher Diskurs, der zusammenführt, ist das beste Mittel gegen Polarisierung. Ganz nach dem Motto: Zamm geht was!

    Was möchten Sie den politischen Entscheidungsträger*innen noch mit auf den Weg geben?

    Margit Berndl: Ich vermisse ein klares Bekenntnis zum Sozialen. Wir sind als Verband nicht naiv und wissen, dass das Geld knapp ist. Aber die Politik scheint zu vergessen, dass das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz nicht nur in guten Zeiten gilt. Was uns fehlt, ist eine gemeinsame Vision für ein soziales Bayern unter schwierigen Bedingungen – ein Plan für das große Ganze statt nur punktueller Sparmaßnahmen. Wenn die soziale Versorgung nicht mehr garantiert ist, verlieren die Menschen das Vertrauen in den Staat. Das Soziale braucht eine starke politische Lobby.

    Worauf freuen Sie sich jetzt persönlich am meisten?

    Margit Berndl: Nach 33 Jahren im Verband und davon 16 Jahre als Vorständin gehe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Ich freue mich jetzt erst einmal auf eine Zeit des Durchatmens: mehr Zeit für Familie, Freund*innen, Reisen und Kultur. Aber meine Herzensthemen, der gesellschaftliche Zusammenhalt und soziale Innovationen, werden mich sicher nicht ganz loslassen. Ich bin gespannt, welche neuen Gestaltungsäume sich da ergeben. Das lasse ich aber gerne auf mich zukommen.

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    Aus dem Landesverband Mitgliederangelegenheiten Region Bayernweit Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Thu, 23 Apr 2026 10:31:00 +0200
    Mehr als ein Abschied: Impulse für den gesellschaftlichen Zusammenhalt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/04?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32107&cHash=4436d9544495ae851ef60bc494d116e3

    ]]> ]]> Zu Beginn der Veranstaltung würdigte Sozialministerin Ulrike Scharf das Wirken von Margit Berndl. Sie habe 16 Jahre lang nicht nur den Paritätischen in Bayern geprägt, sondern mit ihrer klaren Haltung auch die soziale Infrastruktur in Bayern. Scharf hob zudem hervor, dass Berndl als Brückenbauerin eine verlässliche Partnerin gewesen sei, die stets die Inhalte über ihre Person gestellt habe.

    Den inhaltlichen Rahmen setzte im Anschluss der Vortrag von Prof. Dr. Swen Hutter, Direktor des Zentrums für Zivilgesellschaftsforschung. Er zeichnete ein eindringliches Bild: Die Zivilgesellschaft stehe unter doppeltem Druck – von außen durch antidemokratische Einflussnahme, von innen durch Polarisierung und Rückzug aus Diskursen. Wer Räume des Miteinanders schwäche, schwäche die Demokratie selbst. Zugleich betonte er, dass Zusammenhalt nicht Gleichheit bedeute. Vielmehr sei demokratischer Streit notwendig, solange er auf gemeinsamen Grundwerten basiere.

    Im Podiumsgespräch mit Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Swen Hutter, Margit Berndl und Dr. Andrea Taubenböck, Vorständin des Werbebündnis Bayern, wurde deutlich, welche zentrale Rolle Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt spielen. Einig waren sich die Teilnehmer*innen darin, dass diese Rolle nur dann wirksam ausgefüllt werden kann, wenn politische Unterstützung nicht nur finanziell erfolgt, sondern auch durch Anerkennung von auch kritischer Vielfalt und Legitimation.

    Bild 1

    In den anschließenden „Blitzlichtern“ wurde Margit Berndls Wirken aus unterschiedlichen Perspektiven gewürdigt. Der Verbandsratsvorsitzende, Sven Göpel, unterstrich ihr kaum zu erschütterndes Vertrauen in die Möglichkeit zu gestalten, ihre Zuversicht und mutmachende Art, Herausforderungen anzunehmen und immer wieder nach Wegen zur Lösung zu suchen.

    Dr. Joachim Rock hob hervor, dass Berndl die Werte des Paritätischen nicht nur vertreten, sondern gelebt habe – mit Klarheit, Expertise, Weitblick und großer Empathie. Wilfried Mück, Geschäftsführer der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, würdigte ihre Beharrlichkeit in der Sache, verbunden mit ihrem Anspruch, Sachverhalte immer vollständig zu klären und gemeinsame Lösungen zu finden.

    Margit Berndl selbst nutzte ihren Abschied für einen Ausblick: Es brauche eine gemeinsame Vision für ein soziales Bayern und ein enges Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Denn letztlich gehe es um nicht weniger als den sozialen Frieden und die Stabilität der Demokratie.

    Bild 2

    So war die Veranstaltung, die mit Standing Ovations für viele Jahre engagierten Wirkens endete, weit mehr als ein Abschied. Sie war zugleich ein Appell, den gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv zu gestalten und den Wert des Sozialen für die Gesellschaft hoch zu halten. Ganz im Sinne von Margit Berndls langjährigem Engagement.

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    Aus dem Landesverband Mitgliederangelegenheiten Region Bayernweit Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Thu, 23 Apr 2026 10:31:00 +0200
    Bewährte Materialien für den Kinderschutz in der Behindertenhilfe & HPT https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/04?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=32100&cHash=db6d58e584efe628811984164dc0ebb0

    ]]> AMYNA e.V. entwickelt seit vielen Jahren Materialien, die sich gezielt an Erwachsene richten, die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tragen: Fachkräfte, Leitungspersonen und Träger.

    Auch wenn viele dieser Veröffentlichungen nicht neu sind, sind sie nach wie vor hoch aktuell, fachlich fundiert und in der Praxis stark nachgefragt. Sie bieten konkrete Unterstützung für die Herausforderungen im Arbeitsalltag – insbesondere im inklusiven Kontext.

    Gerne möchten wir Ihnen drei bewährte und besonders relevante Materialien vorstellen:

    "Prävention all inclusive“ (2017)
    Gedanken und Anregungen zur Gestaltung institutioneller Schutzkonzepte für Einrichtungen mit und ohne Behinderung.
    Die Publikation unterstützt Fachkräfte und Leitungspersonen dabei, inklusive Schutzkonzepte zu entwickeln, die die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Mit Praxisbeispielen und Reflexionsfragen bietet sie eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung Ihrer Einrichtung.

    "Rechte von Kindern achten!“ (Plakat-Set)
    Ein niedrigschwelliges und zugleich wirkungsvolles Material zur Verankerung von Kinderrechten im Alltag.
    Die Plakate unterstützen Teams dabei, Kinderrechte sichtbar zu machen und als gelebten Bestandteil der pädagogischen Haltung zu verankern – ein zentraler Baustein wirksamer Prävention.

    "Kinder schützen leicht erklärt!“
    Eine Broschüre in Leichter Sprache – besonders geeignet für die Arbeit mit Eltern oder Sorgeberechtigten.
    Sie vermittelt verständlich, was sexualisierte Gewalt ist, wie Prävention gelingen kann und wo Hilfe zu finden ist. Damit richtet sie sich insbesondere an Eltern mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen und stärkt deren Handlungssicherheit im Alltag.

    Alle Materialien verfolgen ein gemeinsames Ziel:
    Erwachsene in ihrer Verantwortung zu stärken, denn wirksamer Schutz kann nur gelingen, wenn Fachkräfte und Bezugspersonen informiert, sensibilisiert und handlungsfähig sind.

    Gerade im Kontext von Behinderung und inklusiven Settings bieten die Veröffentlichungen wertvolle Impulse, um Schutzkonzepte weiterzuentwickeln und präventive Haltung im Alltag zu verankern.

    Sie können die Materialien über die untenstehenden Webseite bestellen.

    Quelle: AMYNA e.V. – Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt e.V.

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    Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Familie Frauen und Mädchen Inklusion Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Wed, 22 Apr 2026 16:25:30 +0200