www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/ Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen de www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/fileadmin/verband/bund_2015/theme/img/icon_newsfeed.gif https://www.paritaet-bayern.de/ 16 16 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen TYPO3 - get.content.right http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss Thu, 16 Apr 2026 10:00:00 +0200 Verbändeübergreifende Fachtagung: "Und wer fragt mich? Unterstützung für Kinder psychisch kranker Eltern gestalten" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/04?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31430&cHash=662fb935446bf0525fc66ea935726890

]]> Die meist komplexe Bedarfslage von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern braucht koordinierte familienorientierte Unterstützungsangebote, die Leistungen aus den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern zusammenführen. Die interdisziplinäre Fachtagung diskutiert die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungswege aus der Perspektive von Forschung, Fachpraxis, Politik und betroffenen Familien. Sie umfasst drei Keynotes, acht Workshops und abschließend zwei Podiumsdiskussionen, in denen Kostenträger und Politik sowie Betroffenenvertreter*innen zu Wort kommen.

Das Programm mit Anmeldemöglichkeiten können Sie untenstehend als PDF Datei herunterladen.

Die 2-tägige Fachtagung wird unterstützt vom Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien (KipsFam) und gemeinsam durchgeführt vom AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V., der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), der Marcé Gesellschaft für peripartale psychische Erkrankungen e.V. – Initiative peripartale psychische Erkrankungen sowie dem Verein Schatten & Licht e.V.

Die Fachtagung richtet sich an Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen, der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, an Kostenträger, Kinder- und Jugendhilfe, Politik, Kommunal Verantwortliche und an betroffene Familien sowie Selbstvertretung

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Bildung Familie Kinder und Jugend Menschen mit psychischen Erkrankungen Mitgliedsorganisationen Thu, 16 Apr 2026 10:00:00 +0200
2026 Neue WEN DO Trainerinnen* Ausbildung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30935&cHash=0fa65faeab7194b1db4aac350aede0dc

]]> Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frauennotruf München, Cordula Weidner und Mirjam Spies, bieten 2026 wieder eine berufsbegleitende Ausbildung zur Wen Do Trainerin* an.

Diese richtet sich an Fachfrauen* mit pädagogischer oder therapeutischer Grundausbildung – aber auch Interessierte aus anderen Berufsgruppen sind nach Rücksprache willkommen. Die Räumlichkeiten sind eingeschränkt barrierefrei zugänglich.

Sie unterstützt Ihre persönliche Entwicklung, erweitert Ihre fachlichen Kompetenzen in der Unterstützung und dem Empowerment von Mädchen und Frauen* und ermöglicht eine haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit

Wen Do ist eine speziell für Frauen* und Mädchen* entwickelte Form der geistigen und körperlichen Selbstverteidigung und Selbstbehauptung. Es stärkt das Selbstvertrauen und die innere Entschlossenheit. Weitere Informationen zu Wen Do finden Sie unter dem Reiter Gruppen und Kurse.

Die Ausbildung vermittelt Kompetenzen zur Planung und Durchführung von Wen Do Kursen für unterschiedliche Zielgruppen, Wissensvermittlung zu Gewalt/ Grenzüberschreitungen gegenüber Frauen* und Mädchen*, dem gesellschaftspolitischen Hintergrund und den Auswirkungen auf ihre Wehrhaftigkeit.

Die zweijährige Ausbildung beginnt mit einem Entscheidungswochenende im Februar 2026 und endet im Dezember 2027

Eine ausführliche Beschreibung der Ausbildungsinhalte finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Bildung Frauen und Mädchen Mitgliedsorganisationen Fri, 20 Feb 2026 16:00:00 +0100
Online-Veranstaltung: Medienblitz – Emotionen & Bindung: Smartphone Nutzung im Kleinkindalter https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/02?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31418&cHash=2328755a9480de7af06fbac53c3d8e3c

]]> Sind Bezugspersonen häufig ins Smartphone versunken oder unterbrechen sie regelmäßig Interaktionen mit dem Kind, so kann das die Entwicklung von Bindung, Selbstständigkeit und Sprache beeinträchtigen. Bekommen Kleinkinder das Smartphone oft zur Ablenkung von negativen Gefühlen selbst in die Hand, dann können sie viel schwerer lernen, wie man Gefühle wie Ärger oder Frustration bewältigt. Im Rahmen dieses Vortrages/Inputs wird der Blick auf das gewendet, was Kinder in den ersten Lebensjahren brauchen, und erarbeitet, wie Smartphones mit Bedacht im Familienalltag genutzt werden können.

Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Bayern, Erzieher*innen aus Bayern

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Weitere Anbieter Wed, 11 Feb 2026 10:00:00 +0100
Benefiz-Symposium: "Nähe wagen" - Verletzlichkeit und Mitmenschlichkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/01?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31459&cHash=cf2790af8c24b8ab0ad94b8b985c3519

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Sat, 31 Jan 2026 12:56:16 +0100
Erinnerung: 2. Fachtag „Junge Pflege“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/01?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31400&cHash=6afbc9ef5041aba7ca3aa4b224feb185

]]> Im Rahmen der Präsentation verschiedener deutschlandweiter Projekte zur Entlastung pflegender Angehöriger können neue Anregungen für potenzielle Initiatorinnen und Initiatoren gewonnen werden. Dabei stehen besonders die Bedürfnisse junger pflegebedürftiger Menschen im Mittelpunkt. Abschließend sollen im Wege einer Evaluation des durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention entwickelten Konzepts zum Thema „Junge Pflege“ durch das Fachpublikum Anregungen aus der Praxis zur Verbesserung und einer gelungenen Umsetzung erzielt werden.

Ausführliche Informationen und Hinweise zur Anmeldung sind auf der untenstehenden Webseite und dem PDF-Flyer zu finden.

Die Teilnahme am Fachtag ist kostenlos.

 

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bildung Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Pflege Weitere Anbieter Tue, 20 Jan 2026 09:30:00 +0100
2. Fachtag „Junge Pflege“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/01?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31151&cHash=5e5da4dbcd70e2f2b59293605e07006d

]]> Durch den Fachtag soll ein Bewusstsein für die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen geschaffen werden. Im Rahmen der Präsentation verschiedener deutschlandweiter Projekte zur Entlastung pflegender Angehöriger können neue Anregungen für potenzielle Initiatorinnen und Initiatoren gewonnen werden. Dabei stehen besonders die Bedürfnisse junger pflegebedürftiger Menschen im Mittelpunkt. Abschließend sollen im Wege einer Evaluation des durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention entwickelten Konzepts zum Thema „Junge Pflege“ durch das Fachpublikum Anregungen aus der Praxis zur Verbesserung und einer gelungenen Umsetzung erzielt werden.

Ausführliche Informationen und Hinweise zur Anmeldung sind auf der untenstehenden Webseite und dem PDF-Fleyer zu finden.

Die Teilnahme am Fachtag ist kostenlos.

 

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bildung Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Pflege Weitere Anbieter Tue, 20 Jan 2026 09:30:00 +0100
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie - Online-Veranstaltung: Vorstellung des Fachkräfteportals „Sicher gegen digitale Gewalt“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/01?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31428&cHash=407bf06d78de70155b3708b5e1576247

]]> Täter spüren ihre (Ex-)Partnerinnen über Smartphones und Apps auf – und gefährden damit nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die anonyme Adresse des Frauenhauses. Der Schutzraum für viele von Gewalt betroffene Frauen und Kinder steht auf dem Spiel.

Das Fachkräfteportal Sicher gegen digitale Gewalt unterstützt Fachkräfte im Bereich Frauengewaltschutz sowie in angrenzenden Berufsfeldern mit Informationen zu digitaler Gewalt im sozialen Nahraum.

Sie lernen wichtige Inhalte und Funktionen des Fachkräfteportals kennen.

Das Fachkräfteportal wird im Rahmen des FHK-Projektes „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“ realisiert.

An der Veranstaltung wirken mit:

Inara Shirmann und Ophélie Ivombo, Referentinnen im Projekt „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 14 Jan 2026 10:00:00 +0100
Fachtag „Kinder hören, sehen und fühlen immer mit!“ – Miterleben von Partnerschaftsgewalt: Herausforderungen und Handlungsoptionen in der Kinder- und Jugendhilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/01?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31415&cHash=8d131c6c96e4c87b6c8733db2b8cc8f9

]]> Der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren breitgefächerten Angeboten kommt hierbei als mögliche Anlaufstellen aber auch als Lebenswelten und Alltagsorte für Kinder und Jugendliche eine tragende Rolle zu. Um Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit hierin zu stärken, veranstaltet der Paritätische in Bayern den Fachtag:

„Kinder hören, sehen und fühlen immer mit!“ – Miterleben von Partnerschaftsgewalt: Herausforderungen und Handlungsoptionen in der Kinder- und Jugendhilfe

Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, die ihr Wissen zu den langfristigen Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder und Jugendliche vertiefen und größere Handlungssicherheit im täglichen Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen erlangen möchten.

Das Programm sowie den Link zur Anmeldung finden Sie untenstehend.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 14 Jan 2026 09:30:00 +0100
LAG Talk: Kommunalwahlen Bayern – Standortfaktor Jugendsozialarbeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/01?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31454&cHash=38ca886fa2690aa7eea417a0703976f9

]]> Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern appelliert an alle Kandidat*innen auf kommunaler Ebene, junge Menschen konsequent in den Fokus zu nehmen und Jugendsozialarbeit als kommunale Pflichtaufgabe und Teil der Jugendhilfe ernsthaft auszustatten. Wer Zukunft gestalten will, stärkt Jugend vor Ort – dauerhaft, auskömmlich und verlässlich.

Bayern ist erfolgreich, aber nicht alle jungen Menschen profitieren von diesem Erfolg. Kommunen müssen jetzt handeln. Junge Menschen haben Anspruch auf Förderung und gesellschaftliche Teilhabe. Dieses Recht verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, eine tragfähige Infrastruktur vorzuhalten. Dazu gehören Angebote der Jugendsozialarbeit genauso wie die der Jugendarbeit.

Wir möchten gerne mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen, wie die Jugendsozialarbeit vor Ort ihren Anliegen im Rahmen des Kommunalwahlkampfs Gehör verschaffen kann. Und wie wir die jungen Menschen in der Jugendsozialarbeit fit fürs Wählen machen können – und dafür, ihre kommunalen Anliegen zu identifizieren und zu formulieren. Dafür laden wir Sie herzlich zum Talk ein!

Eine Anmeldung ist bis 07.01.2026 möglich. Bitte melden Sie sich per E-Mail über Denise Matthäus an. Sie können aber auch gerne spontan teilnehmen.

Den Link zum Zoom-Meeting finden Sie untenstehend.

Meeting-ID: 816 8159 0306 | Kenncode: 625079

Bitte wählen Sie sich an Ihrem Computer selbst ein in unseren LAG-Talk (Zoom-Meeting beitreten: Installieren Sie die ZOOM-App auf Ihrem Endgerät und klicken Sie den Link an) oder geben Sie den Link an Personen weiter, die an dem Thema interessiert sind.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 13 Jan 2026 13:00:00 +0100
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie - Online-Veranstaltung: "Frühe Hilfen und Kindertagesstätten – Kooperation im Aufwachsen“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31417&cHash=735ac44dcf120542df2fd1c03a708de8

]]> In einer partizipativ angelegten Infoveranstaltung sollen aus den Frühen Hilfen heraus Anknüpfungspunkte zu den Kindertagesstätten analysiert und vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen diskutiert werden.

An der Veranstaltung wirkt mit: Prof. Dr. phil. Jörg Fischer, stellvertret. Vorsitzender des Beirats der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 17 Dec 2025 12:00:00 +0100
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie - Online-Veranstaltung „Gefühle sind für alle da: Folgen geschlechtsspezifischer Gefühlserziehung und wie wir ihr begegnen können“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31416&cHash=a2597c6089c667b17a7942f6ce02403f

]]> Geschlechtsspezifische Gefühlserziehung prägt, wie Kinder sich selbst und andere wahrnehmen, wie sie Beziehungen gestalten und mit Herausforderungen umgehen und wie und ob sie lernen dürfen, gesunde und sozialverträgliche Ausdrucksformen für ihr Empfinden zu finden oder nicht.

In einem Online-Vortrag beleuchtet Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin, wie diese Prägungen entstehen, gibt Anregungen zur Reflexion und lädt ein, über die Folgen von Rollenstereotypen nachzudenken und eine gefühlsoffene Erziehung zu gestalten.  

Diese Punkte möchten wir gern im Nachgang des Vortrags mit Ihnen diskutieren.

Mit Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin / Institut für Bindungsbegleitung | Geborgen Wachsen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

SIe können sich über die untenstehende Webseite anmelden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Tue, 16 Dec 2025 14:00:00 +0100
Workshop: Finanzierung und Förderung für soziale Organisationen zum Thema Nachhaltigkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31348&cHash=4d2dc326cbcc9d39afaf31fa56f863cc

]]> Viele gute Ideen in sozialen Organisationen scheitern am Geld. Dabei gibt es eine Vielzahl von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf regionaler und überregionaler Ebene, die dabei helfen können, Vorhaben zu realisieren.

Dieser praxisorientierte Workshop bietet zunächst einen Überblick über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für soziale Organisationen die im Bereich Nachhaltigkeit aktiv sind oder sein wollen – sei es im Klimaschutz, in der Klimaanpassung oder mit Bildungs- und Beteiligungsangeboten. Im Laufe des Tages erarbeiten die Teilnehmenden dann Ideen für Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Projekte oder Maßnahmen. Eine konkrete Projektidee ist vorher nicht nötig, jedoch sollte ein Überblick über die aktuellen Bedarfe in der Organisation vorhanden sein. Der Workshop richtet sich daher insbesondere an Geschäftsführungen, Führungskräfte, Mitarbeitende im Bereich Funding oder mit Finanzverantwortung.

Im Workshop geht es um die Fragen: 

  • Wie finanzieren wir unsere Projekte und Ideen?
  • Was macht einen guten Projektantrag aus?
  • Und welche Fördermöglichkeiten kommen für uns in Frage?

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung findet sich unter dem untenstehenden Link.

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Termine Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Mitgliederangelegenheiten Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Mon, 15 Dec 2025 10:00:00 +0100
Online-Vortrag: "Wohlergehen in der Kita: Kinder im Fokus Ein interdisziplinärer Austausch zu dem, was Kinder wirklich brauchen – und was wir dafür tun können" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31317&cHash=3127bb8c42306d81b7067b4284671b3b

]]> Die Veranstaltungsreihe Kita-Dialoge wird unterstützt von:

  • Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e. V. (nifbe)
  • ver.di Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.
  • Institut für den Situationsansatz (ISTA) an der Internationalen Akademie Berlin gGmbH
  • Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
  • Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
  • Kompetenzzentrum Frühe Kindheit Niedersachsen der Universität Hildesheim
  • Netzwerk Gemeinsamer Diskriminierungsabbau in der frühkindlichen Bildung (GeDAB)

Die Teilnahme ist kostenlos!

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 10 Dec 2025 14:00:00 +0100
Fachtag Kommunen „Finanzierung von Wohn- und Pflegeprojekten“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31404&cHash=ae48debecf59f1dacebd7f4b13bb8410

]]> Diesen Fragen widmet sich der Fachtag und zeigt auf, welche finanziellen, organisatorischen und partnerschaftlichen Wege Städte und Gemeinden einschlagen können, um zukunftsfähige Pflege- und Wohnangebote zu schaffen.

Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftlichen Potenziale sozialer Bauprojekte, gemeinwohlorientierte Investorenmodelle sowie alternative Finanzierungsansätze wie Genossenschaften, Stiftungen oder Crowdfunding.

Anhand von Beispielen und Impulsen werden Wege aufgezeigt, wie Kommunen soziale Infrastruktur nachhaltig gestalten, Verantwortung übernehmen und neue Kooperationen aufbauen können.

Ziel ist es, konkrete Handlungsoptionen und Partnerschaften zu vermitteln, die Mut machen, innovative Projekte vor Ort umzusetzen – für gutes Wohnen und Leben in allen Regionen Bayerns.

Zielgruppe

Eingeladen zu diesem Fachtag sind vor allem verantwortliche Akteure aus Kommunen, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Seniorenvertretungen sowie Koordinierende der Seniorenarbeit.

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist bis zum 4.12.2025 möglich.

Programm und Anmeldeformular finden Sie unter dem folgenden Link.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Weitere Anbieter Tue, 09 Dec 2025 10:00:00 +0100
Online-Seminar: Ergebnisbericht TALIS Starting Strong 2024 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31429&cHash=1a6ef265d94fb8ce540f1f43ce4df681

]]> Im Anschluss folgt eine Diskussion mit Dr. Stefan Luther (Leiter Abteilung "Frühe und schulische Bildung, Bildungsforschung" im BMBFSFJ), Prof. Dr. Bernhard Kalicki (Leiter Abteilung "Kinder und Kinderbetreuung" am Deutschen Jugendinstitut) und Waltraud Weegmann (Vorsitzende Deutscher Kitaverband).

Die internationale Befragung TALIS Starting Strong gibt dem leitenden und pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen im U3- und Ü3-Bereich die Möglichkeit, seine Perspektiven zu Themen des Kita-Alltags einzubringen. Neben Deutschland beteiligen sich 15 weitere Länder und geben Einblicke in die Arbeit in verschiedenen Systemen frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung.

Der internationale OECD-Bericht präsentiert die Ergebnisse der Studie und beleuchtet dabei die Arbeitsbedingungen und Praktiken im Kita-Alltag, Themen wie Chancengleichheit, Inklusion, aber auch die Zusammenarbeit mit Familien sowie die Entwicklung von Fach- und Führungskompetenzen und die Bindung von Kita-Personal.

Sie können sich über untenstehenden Link für die Veranstaltung anmelden.

Aktuelle Informationen rund um die Studie finden Sie auf der untenstehende DJI-Projekt-Homepage.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Weitere Anbieter Thu, 04 Dec 2025 14:00:00 +0100
Einstiegs-Webinar „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31411&cHash=0bdd2ff789fbc2c4f5292238e7729d07

]]> Die Klimakrise bringt für den Gesundheits- und Sozialbereich schon heute große Herausforderungen mit sich. Hitzewellen, Trockenheit, Starkregen und Hochwasser nehmen zu – deshalb wird Klimaanpassung immer wichtiger. Viele Einrichtungen fragen sich: Wie können wir die Lebens- und Arbeitsqualität langfristig sichern? Welche Maßnahmen schützen unsere Schutzbefohlenen und Mitarbeiter*innen?

Das Zentrum KlimaAnpassung ist die bundesweite Beratungs- und Vernetzungsstelle für Kommunen und soziale Einrichtungen rund um das Thema Klimaanpassung. Um die oben genannten Fragen zu besprechen, lädt das Zentrum KlimaAnpassung herzlich ein zu dem kostenfreien Einstiegs-Webinar „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen".

Bei dem Webinar wird zunächst in die Zusammenhänge von Gesundheit und Klimawandel sowie die Auswirkungen auf vulnerable Gruppen eingeführt. Im Mittelpunkt des Webinars stehen dann konkrete Tipps und Hilfestellungen zur Vorsorge anhand von strategischen Ansätzen sowie baulichen, informatorischen und natur-basierten Maßnahmen. Schließlich wird es ein moderiertes Gespräch zwischen Praxisakteur*innen aus dem Gesundheitsbereich geben, in dem die Fragen der Teilnehmer*innen im Mittelpunkt stehen. 

Das Webinar richtet sich an Interessierte aus dem Sozial- und Gesundheitssektor, insbesondere auf Einrichtungsebene.

Die Anmeldung erfolgt über den untenstehenden Link. Darin kann auch schon vorab angegeben werden, welche Fragen in dem moderierten Gespräch besprochen werden sollen.

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Termine Region Bayernweit Klimaschutz Weitere Anbieter Thu, 04 Dec 2025 09:30:00 +0100
Hybride Veranstaltung „Die Zukunft der Tagespflege für Menschen mit Demenz - Potenziale und Perspektiven“ in Berlin oder online https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31342&cHash=00366c68f5f6785c4d206323372aedbe

]]> Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie wurden der Ausbau und die flexiblere Gestaltung von Angeboten der Tagespflege für Menschen mit Demenz vereinbart. Tagespflege ist ein wichtiges Angebot für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Wie kann dieser Ausbau gelingen? Welche Herausforderungen und Chancen bestehen? Diese Fragen wollen wir gern diskutieren.

Geplant sind Inputs zu den Rahmenbedingungen und dem aktuellen Stand der Tagespflege im Versorgungskanon. Danach werden Beispiele guter Praxis aus dem Bereich Tagespflege für Menschen mit Demenz präsentiert. Im Anschluss wird gemeinsam diskutiert.

Programm

10:00 Uhr: Einlass

10:30 Uhr: Begrüßung, Astrid Lärm (Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie)

10:45 Uhr: Die Bedeutung der Tagespflege für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, Dr. Albert Kern (BMG)

11:00 Uhr: Tagespflege im Wandel – Wie kann die Tagespflege auf die zukünftigen Bedarfe angepasst werden?, Prof. Dr. Christa Büker (Hochschule Bielefeld)

11:30 Uhr: Praxisbeispiel I, Sonja Brandner und Christian Schmidt (wohlBEDACHT e.V., München)

12:00 Uhr: Praxisbeispiel II, Kristina Lin (Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.)

12:30 Uhr: Mittagspause

13:30 Uhr: Praxisbeispiel III, Heike Schwabe (Landpartie Tagespflege, Fintel)

14:00 Uhr Diskussion, Moderation: Asttrid Lärm

15:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Netzwerks Nationale Demenzstrategie statt und richtet sich an Praktiker*innen, Entscheidungsträger*innen, an Verbandsvertreter*innen sowie weitere Interessierte.

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Bildung Pflege Der Paritätische Weitere Anbieter Wed, 03 Dec 2025 10:30:00 +0100
Einladung zur Fortbildungsreihe „Antisemitismus und Rassismus gegen Sinti und Roma erkennen und kompetent begegnen" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31469&cHash=8a296bb2e0beb649c51db60793188659

]]> Modul 6: Rechtliche Rahmenbedingungen & Handlungsoptionen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz“ 

Wie reagieren – klar, rechtssicher und wirksam? 

Antisemitismus, Rassismus gegen Sinti und Roma und andere Formen von Diskriminierung oder Ausgrenzung treten auch im Arbeitskontext auf – manchmal offen, manchmal subtil. Gerade Führungskräfte stehen dann in der Verantwortung, angemessen und rechtlich fundiert zu handeln. 

 In diesem Workshop erhalten Sie Antworten auf zentrale Fragen wie: 

  • Was ist rechtlich erlaubt, geboten oder notwendig?
  • Wie reagiere ich richtig, wenn diskriminierendes Verhalten auftritt?
  • Welche Melde- und Eskalationswege sind vorgesehen – und welche eignen sich in der Praxis?
  • Wie können Präventions- und Notfallpläne entwickelt und im Team etabliert werden? 

Der Workshop bietet Ihnen nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch praxisnahe Handlungsstrategien – inkl. Raum für Ihre konkreten Fragen und Fallbeispiele.

 

Referenten: 

Alexander Schmitt-Geiger studierte Jura und Politikwissenschaften, ist ausgebildeter PR-Berater und hat Lehraufträge an diversen Hochschulen. Er ist Mitherausgeber eines Grundlagenwerkes über Litigation-PR, hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht zu Themen der Rechts-, Politik- und Krisenkommunikation. Vor der Gründung von COMMUNICATION PUBLIC AFFAIRS war er als Kommunikationsberater in Agenturen, einer sicherheitspolitischen Einrichtung und in der öffentlichen Verwaltung tätig. 

 

Bud A. Willim entwickelt seit mehr als 33 Jahren mit Leidenschaft, Kreativität und Erfolg Brand- und Marketing- und Kommunikations-kampagnen, schärft und optimiert Marken. Auch ist ihm immer an der guten Reputation Ihrer Organisation gelegen, deswegen ist er präventiv und auch im Falle des Falles als Krisenmanager und -kommunikator an Ihrer Seite.  

 

Datum: 11. Dezember 2025, 9 bis 17 Uhr

 

Zielgruppe: Leitungskräfte 

 

Ort: München (Adresse wird nach Anmeldung versendet)

 

Anmeldung unter: https://forms.office.com/e/PVUcfvf25P (Modul 6) 

 

Veranstalter: Stiftung VFS, VFS Campus

 

Kontakt: demokratie.verbindet@stiftung-vfs.de

 

Kosten: keine

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Region Oberbayern Zivilgesellschaft und Demokratie Mitgliedsorganisationen Tue, 02 Dec 2025 13:10:21 +0100
Kein Gehörlosengeld in Bayern – Der Paritätische in Bayern fordert Bayerische Staatsregierung zur Umsetzung ihrer Zusagen auf https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31468&cHash=56c8a74e189b710cef9e4ddac8b19674

]]> München, 02.12.2025 — Entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag wird es in Bayern vorerst kein Gehörlosengeld geben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Bayern kritisiert diese Entscheidung deutlich und bezeichnet sie als Rückschlag für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe gehörloser Menschen. „Die Entscheidung, das Gehörlosengeld jetzt wieder nicht einzuführen, widerspricht den langjährigen politischen Zusagen und verkennt die Lebensrealität vieler Betroffener“, erklärt Margit Berndl, Vorständin Sozialpolitik. „Teilhabe darf nicht vom Wohnort abhängen. Bayern muss endlich nachziehen und Gehörlosen denselben Nachteilsausgleich gewähren, wie ihn andere Bundesländer längst eingeführt haben.“

Hintergrund

Ein Gehörlosengeld wäre ein pauschaler Nachteilsausgleich analog zum bestehenden Blindengeld. Es soll gehörlosen Menschen helfen, die mit ihrer Behinderung verbundenen Mehrkosten für Kommunikation, Hilfsmittel und Teilhabe abzufedern. Der Paritätische weist darauf hin, dass Menschen mit Hörbehinderung in Bayern derzeit auf ein lückenhaftes System aus Einzelfallregelungen und aufwendigen Antragsverfahren angewiesen sind.

Laut Zahlen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) leben in Bayern rund 15.000 Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 Prozent. Der aktuelle Mangel an Gebärdensprachdolmetscher*innen – derzeit etwa eine dolmetschende Person für 66 Betroffene – erschwert zusätzlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.

Forderungen des Paritätischen in Bayern

Der Paritätische Bayern fordert die Staatsregierung auf, die im Koalitionsvertrag zugesagte Einführung eines Gehörlosengeldes umzusetzen und so ein klares Signal für Inklusion und Gerechtigkeit zu setzen. Dazu gehört:

  • die umgehende Einführung eines Gehörlosengeldes als dauerhafte Leistung,
  • der Abbau bürokratischer Hürden bei der Beantragung von Kommunikationshilfen und Dolmetschleistungen,
  • sowie eine Stärkung der Ausbildungs- und Förderstrukturen für Gebärdensprachdolmetscher*innen.

„Teilhabe ist mehr als räumliche Barrierefreiheit – sie bedeutet die Möglichkeit, in allen Lebensbereichen zu kommunizieren, mitzugestalten und teilzuhaben“, so Margit Berndl. „Ohne die Einführung eines Gehörlosengeldes bleibt Bayern hinter anderen Bundesländern und hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.“

Ansprechpartnerin für die Presse:

Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Referent*innen im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:

Klaus Lerch | 089 30611-210 | klaus.lerch@paritaet-bayern.de

Bettina Wagner | 089 30611-163 | bettina.wagner@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern:

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen. Er ist parteipolitisch unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.
Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

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Ausweisung in bestimmten Seitenbereichen Presse Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Tue, 02 Dec 2025 11:15:09 +0100
Theresa Sittl ist neue Geschäftsführerin des Paritätischen Bezirksverbands Niederbayern/Oberpfalz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31467&cHash=48592914fa7da9575b860b1a518accfb

]]> Regensburg, 01.12.2025 — Theresa Sittl übernimmt ab Dezember die Geschäftsführung des Paritätischen in Niederbayern/Oberpfalz. Sie folgt damit auf Johannes Bischof, der diese Position zuvor vier Jahre innehatte und ab 1. Januar 2026 die vakante Geschäftsführung des Bezirksverbands Mittelfranken übernehmen wird. Geboren wurde Sittl 1993 in Mallersdorf-Pfaffenberg, Landkreis Straubing-Bogen. Sie wuchs in Weiden in der Oberpfalz auf und ist auch beruflich eng mit der Region verbunden. So leitete die Sozialpädagogin und ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Masterabschluss in Zukunftsdesign das Green Office. Darüber hinaus war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin im Innovationslabor der OTH Regensburg sowie im Projekt ALIA der LUCE Stiftung in Weiherhammer, Landkreis Neustadt a.d. W.

Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, betont, welchen Gewinn die Personalie für den Bezirksverband darstellt: „Theresa Sittl bringt genau das mit, was wir brauchen: fundierte Erfahrungen in den unterschiedlichen sozialen Arbeitsfeldern, sozialpädagogische Expertise, Tatkraft und Innovationsfreude. Sie kennt die Verhältnisse und Besonderheiten vor Ort. Unter ihrer Leitung wird der Paritätische Bezirksverband seine Arbeit zukunftsorientiert fortsetzen – Schulter an Schulter mit unseren Mitgliedsorganisationen.“

Der Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz begleitet ca. 60 Mitgliedsorganisationen. Er betreibt die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe KISS mit dem Runden Tisch, die FreiwilligenAgentur mit Youngagement/Inklusiv sowie die Regionalstelle für die Freiwilligendienste FSJ und BDF.

Theresa Sittl: „Ich freue mich sehr auf die Aufgabe, den Paritätischen in Niederbayern und der Oberpfalz in eine starke Zukunft zu führen. Die Region hat mich persönlich und beruflich geprägt – umso mehr ist es mir ein Anliegen, gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen, Einrichtungen und Partnern verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Innovationen voranzutreiben und soziale Teilhabe für alle Menschen zu stärken. Ich blicke mit großem Respekt und ebenso großer Zuversicht auf die kommenden Aufgaben.“

Ansprechpartnerin für die Presse:

Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Bezirksgeschäftsführung Niederbayern/Oberpfalz:

Theresa Sittl | 0941 | 5993880 | niederbayern.oberpfalz@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Niederbayern/Oberpfalz:

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz haben sich rund 60 Mitgliedsorganisationen angeschlossen,

die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen. Er ist parteipolitisch unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

Mehr Infos:

https://niederbayern-oberpfalz.paritaet-bayern.de/

https://www.kiss-regensburg.de/

https://www.freiwilligenagentur-regensburg.de/

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Presse Aus dem Landesverband Mon, 01 Dec 2025 16:34:38 +0100
Kreative Bude auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt: mudra – Jugend- und Drogenhilfe e.V. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31357&cHash=33a9d2e78f1726710e91bd2d9e9b3ffa

]]> ]]> Vom 28. November bis 24. Dezember 2025 werden täglich handgefertigte, weihnachtliche Produkte, Geschenkideen und vieles mehr präsentiert – liebevoll hergestellt von den Klient*innen in den Werkstätten der Beruflichen Integration der mudra.

Engagierte Freiwillige sind willkommen!
Unterstützung beim Standdienst und Verkauf unserer Produkte wird gebraucht!

Standort: direkt neben dem Rathaushaupteingang in Nürnberg
Zeitraum: 28.11.–24.12.2025

Herzliche Einladung zum Besuch am mudra Stand und im Voraus vielen Dank für ehrenamtliche Unterstützung im Verkaufsteam!

Bei Interesse oder Fragen gerne telefonisch melden unter 0911-8150 156/ 0911-8150 200 oder per Mail an: felix.tuma@mudra-online.de

Kontakt:

Felix Tuma

mudra Jugend- und Drogenhilfe e.V.

Ludwigstr. 61

90402 Nürnberg

Tel.: 0911 8150-156
Email: felix.tuma@mudra-online.de

Net:     www.mudra-online.de

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Region Mittelfranken Mitgliedsorganisationen Fri, 28 Nov 2025 12:25:00 +0100
Deutscher Fundraising Preis 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31461&cHash=59786d85a6e358d976dc449db62bf68c

]]> Der Preis würdigt herausragende Leistungen im Fundraising. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Deutschen Fundraising Kongresses am 2. Juni 2026 statt. 

Bis zum 9. Februar 2026 können sich Organisationen, Agenturen und Einzelpersonen bewerben oder Vorschläge einreichen. Neben eigenen Projekten können auch andere Personen oder Organisationen nominiert werden. 

Es gibt verschiedene Kategorien, in denen Preise verliehen werden.

Mehr Info unter dem nachfolgenden Link.

Quelle: Deutscher Fundraising Verband

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fundraising Fri, 28 Nov 2025 12:24:51 +0100
Arbeitshilfe zum erweiterten Führungszeugnis in der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31460&cHash=87c7e307f7ccf5ee3de55cd85bb81084

]]> Die Broschüre verbindet die gesetzlichen Anforderungen mit praxisnahen Handlungsempfehlungen. Sie dient als praktische Orientierungshilfe insbesondere für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird erläutert, in welchen Situationen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich ist und es sind Musterformulare enthalten, die die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erleichtern. Ziel ist es dabei, den Schutz von besonders schutzbedürftigen Menschen sicherzustellen und dabei sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch den Datenschutz zu beachten. Die Broschüre gibt zudem Auskunft darüber, wo und in welcher Form ein entsprechender Antrag für ein erweitertes Führungszeugnisses zu stellen ist. Auch wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnis kostenfrei möglich ist. 

Die Broschüre richtet sich an Mitarbeitende und Verantwortliche, die für die Überprüfung der vorzulegenden Führungszeugnisse zuständig sind und unterstützt diese bei der Umsetzung der bestehenden Prüfpflichten.

Die Broschüre steht zum Download über dem untenstehenden Link zur Verfügung. 

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Thu, 27 Nov 2025 16:38:06 +0100
Aktion Mensch fördert Aktionen zum Protest-Tag 5. Mai 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31457&cHash=cb5c616ebaf16c91fc1d4ec8c1ebc8f0

]]> Angesichts der Krisen im In- und Ausland scheint sich die Politik immer weiter von Inklusionszielen zu entfernen, aber Teilhabe ist kein Luxus, sondern Menschenrecht – und stärkt unseren Zusammenhalt und unsere Demokratie. 

Die Aktion Mensch unterstützt Aktionen und Veranstaltungen zum 5. Mai, die zwischen dem 02. und 10. Mai 2026 stattfinden, finanziell. Dafür hat sie insgesamt 2 Millionen Euro bereitgestellt. Förderanträge können ab dem 01. Dezember 2025 und bis zum 31.03.2026 gestellt werden, solange die Fördermittel reichen. 

Gezielte Aktionen und Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit rund um den 5. Mai (Aktionszeitraum vom 02. bis 10. Mai 2026) können im Rahmen des Förderprogramms maximal 5.000 Euro Zuschuss erhalten, eine Eigenbeteiligung ist nicht erforderlich. Die Aktionen sollen im öffentlichen Raum stattfinden, möglichst nicht in trägereigenen Einrichtungen und/oder auf trägereigenem Gelände. Gefördert werden Honorar- und Sachkosten, die direkt durch das Projekt entstehen. Gesamtkosten maximal 15.000 Euro.

Weitere Infos unter dem nachfolgenden Link.

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wed, 26 Nov 2025 17:21:58 +0100
AMYNA verleiht den Präventionspreis 2025 - Schutzkonzepte digital gedacht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31456&cHash=75913ee0b1336dbfd62cddf005f9b20d

]]> Am 20.11.2025 wurden gleich zwei Einrichtungen mit dem AMYNA Präventionspreis ausgezeichnet - SüdSee e.V. Kinder- und Jugendhilfe aus Seeshaupt am Starnberger See und das Jugendamt Amberg mit der Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Amberg-Ammersricht. Der Präventionspreis war 2024 im Themenbereich Schutzkonzepte digital gedacht ausgeschrieben.  SüdSee e.V. ist ein kleiner Verein, der eine heilpädagogische stationäre Jugendhilfeeinrichtung mit 16 Wohnplätzen am Starnberger See betreibt. Die Jugendsozialarbeit der Stadt Amberg betreut im Stadtteil Ammersricht an der Grund- und Mittelschule insgesamt 279 Schüler*innen in 13 Klassen. Beide Einrichtungen konnten mit ihren eingereichten Bewerbungen gleichermaßen überzeugen. 

Kinder sind heute von Anfang an mit digitalen Medien konfrontiert. Laut der KIM -Studie zum Mediennutzungsverhalten von Kindern haben bereits 46% der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ein eigenes Smartphone, es ist also davon auszugehen, dass viele Kinder bereits im Grundschulalter Zugang zu einem eigenen Smartphone bekommen, bei Ju-gendlichen sind es dann fast alle. Digitale Medien sind dabei ein wichtiges Mittel, um zu kommunizieren, sich darzustellen, sich zu informieren und Spaß zu haben und ein selbstverständlicher Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Auf der anderen Seite der Chancen und der Freude, die Kinder und Jugendliche mit digitalen Medien haben, steht die Tatsache, dass Menschen digitale Medien ausnutzen, um sexualisierte Gewalt anzubahnen, zu verüben oder fortzuführen. Die Täter*innen können hierbei Bekannte oder Fremde, Erwachsene oder Peers sein.

Den Gefahren der digitalen Welt muss auf zweierlei Wegen begegnet werden, wie Ma-nuela Soller, pädagogische Mitarbeiterin bei AMYNA e.V., in ihrem Impulsvortrag be-tont: „Aus meiner Sicht braucht es zwei Dinge: Zum einen eine präventive Haltung und Medienpädagogik, zum anderen müssen digitale Medien konsequent im Schutzkonzept mitgedacht werden. Ziel ist es immer, dass Kinder und Jugendliche sich selbstbestimmt und unbeschwert im digitalen Raum bewegen können“, betont sie weiter.

Diese Haltung hat SüdSee e.V.  beeindruckend verinnerlicht. Der digitale Raum ist in allen Konzepten der Einrichtung berücksichtigt. In der Bewerbung hat der Verein zusätz-lich ein medienpädagogisches Konzept eingereicht. Die Medienpädagogin Barbara Un-terholzner, die das Konzept mit der Einrichtung erarbeitet hat, hebt in ihrer Laudatio lobend die Partizipation der Bewohner*innen hervor: „Dem Südsee-Team war es wich-tig, dass auch die Kinder und Jugendlichen in einem Medien-Workshop alle Fragen und Anliegen besprechen durften. Ich war beeindruckt, wie viel die Kinder über die Chancen und Risiken wussten und wie gut sie begleitet werden.“ Auch in der Schutzkonzeptent-wicklung an der Grund- und Mittelschule in Amberg-Ammersricht wurden digitale Medien von Anfang an mitgedacht. Die Schüler*innen werden hier mit einbezogen, indem ältere Schüler*innen etwas für jüngere Schüler*innen aufbereiten. „Ob bei einer konkreten Schulhaus- und Schulgeländebegehung zur Risikoanalyse in Kleingruppen, bei verschie-denen pädagogischen Workshops oder bei der Erarbeitung von Klassenchat-Regeln und Nutzungsbedingungen für das Tablet – die Schülerinnen und Schüler konnten und kön-nen sich einbringen und so verschiedene Bausteine des Schutzkonzepts aktiv mitgestal-ten“, erklären die Laudatorinnen Alina Benedikt und Marianne Neugirg von der Bera-tungsstelle für sexuelle Gewalt des SKF in Amberg. Sie seien stolz, dass die Grund- und Mittelschule Ammersricht als erste Schule in Amberg umfassende Maßnahmen zum Schutzkonzept auf den Weg gebracht hat, berichten sie weiter.

Die 3000 € Preisgeld, das die Prämierten in Form einer Glastrophäe und eines großen Schmuckschecks symbolisch überreicht bekamen, wurden durch eine Crowdfunding-Aktion im Internet gesammelt.

Der AMYNA-Präventionspreis versteht sich als öffentliche Anerkennung für gelungene und nachhaltige Präventionsarbeit in Bezug auf sexuellen Missbrauch und wird seit 2005 durch den Verein AMYNA e.V. verliehen.

Quelle: AMYNA e.V.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Wed, 26 Nov 2025 17:09:56 +0100
Ehrentag 2026 – Mitmachen! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31453&cHash=c4c744186d33a21b2d870e472dcfcd08

]]> An diesem Tag sind überall in Deutschland Vereine, Verbände, Initiativen, Einrichtungen und Kommunen eingeladen, eigene Mitmach-Aktionen zu organisieren – von der Nachbarschaftsaktion über das Straßenfest bis hin zum Thementag in Ihrer Einrichtung. Ziel ist es, Engagement sichtbar zu machen, neue Engagierte zu gewinnen und das demokratische Miteinander vor Ort zu stärken.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung Ihrer Aktion finden Sie unter: www.ehrentag.de. Der Ehrentag kann in den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern dafür genutzt werden zu zeigen, wie vielfältig und wirksam das Engagement vor Ort ist.

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an engagement@paritaet-bayern.de.

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement Wed, 26 Nov 2025 16:45:38 +0100
Mittelfränkische Integrationspreise 2025 in Ansbach überreicht – Herzlichen Glückwunsch an HeHanI e.V.! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31442&cHash=5afd64f93ec320896aeae658f6bdce52

]]> ]]> Für das Projekt „Ehrenamtliche Begleitung und Unterstützung älterer pflegebedürftiger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und ihrer Angehörigen“ erhielt der Nürnberger Verein HeHanI e.V. (Helfende Hand International) einen der beiden dritten Preise. In der Begründung der Vergabejury heißt es: „Das Projekt besteht aus zwei miteinander verknüpften Angeboten, dem „Helferkreis“ und den „Internationalen Angehörigentutoren“. Im Helferkreis engagieren sich ehrenamtliche Helferinnen aus verschiedenen Herkunftsländern, die ältere und pflegebedürftige Menschen regelmäßig besuchen und unterstützen. Sie schenken Zeit, Gesellschaft und praktische Hilfe – sei es beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, bei Gesprächen oder bei alltäglichen Anliegen. Durch ihre Sprachkenntnisse und kulturelle Nähe schaffen sie Vertrauen und helfen, sprachliche und kulturelle Barrieren im Kontakt mit Pflegediensten, Behörden oder Ärzten zu überwinden. Die Internationalen Angehörigentutoren richten sich an Menschen, die in ihren Familien ältere Angehörige pflegen oder unterstützen. Diese Tutoren werden geschult, um Pflegewissen, rechtliche Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten in ihrer jeweiligen Muttersprache weiterzugeben.

Alle ehrenamtlich Engagierten erhalten bei HeHanI e. V. eine fundierte Schulung mit 30 Unterrichtseinheiten sowie regelmäßige Fortbildungen. Darüber hinaus werden die Ehrenamtlichen durch das Team von HeHanI e. V. begleitet, beraten und fachlich unterstützt.

Das Projekt fördert die soziale Teilhabe älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, und entlastet pflegende Angehörige. Durch den Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Generationen entsteht gegenseitiges Verständnis, Solidarität und interkulturelle Verbundenheit. Mit dem Projekt schafft HeHanI e. V. ein Netzwerk der Hilfe und Menschlichkeit, das auf Empathie, Freiwilligkeit und kultureller Vielfalt basiert.“

Eine großartige Anerkennung und Auszeichnung für so viel soziales Engagement!

Mit dem Mittelfränkischen Integrationspreis werden jährlich nachhaltige und erfolgversprechende Integrationsprojekte ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 5.500 Euro. Die Mittel für die Preisverleihung werden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt. Allen Projekten gemeinsam ist das überwiegend ehrenamtliche Engagement der Akteure, welches große Wertschätzung verdient.

Staatssekretär Sandro Kirchner betonte: „Die Preisträgerinnen und Preisträger beweisen, dass Integration überall dort entsteht, wo Menschen Verantwortung übernehmen und Brücken bauen. Die Mittelfränkischen Integrationspreise würdigen Menschen und Projekte, die täglich dazu beitragen, dass der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt wird. Ich danke Ihnen allen für diesen vorbildlichen Einsatz.“

Kontakt:

Helfende Hand International – HeHanI e.V.

Annette Weigand-Woop

Tel: 0911 – 50739242

Mobil: 0160 – 97530862

Fürther Straße 194

90429 Nürnberg

www.hehani.de

 

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Mittelfranken Ältere Menschen Migration und Flucht Mitgliedsorganisationen Tue, 25 Nov 2025 11:17:57 +0100
Internationaler Tag der Kinderrechte: Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung fordern Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31432&cHash=e753354e9a45500465629dbb6f23d1f7

]]> Die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung müssen endlich gegenüber den Elternrechten priorisiert werden. Stattdessen werden Kinder zum Verhandlungsobjekt und Druckmittel in Familiengerichtsentscheidungen und vorherige häusliche Gewalt in der Partnerschaft kaum berücksichtigt.

Trotz nachgewiesener häuslicher Gewalt und gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ordnen Familiengerichte regelmäßig Kontakte zum gewaltausübenden Elternteil an. Beide Verbände kritisieren, dass Kinder dadurch systematisch gefährdet werden. Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Häusliche Gewalt erreicht in Deutschland einen neuen Höchststand: 2024 waren über 265.000 Menschen betroffen, darunter Zehntausende Kinder. Rund 16.000 Kinder finden jährlich allein in Frauenhäusern mit ihren Müttern Schutz. Etwa 171.000 Fälle wurden im Bereich der Partnerschaftsgewalt registriert. Dabei sind in vielen Fällen auch Kinder direkt oder indirekt mitbetroffen. Dennoch werden Umgänge oft gegen den Willen der Kinder angeordnet.

Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Gewaltvorfälle bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen zwingend zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung wird derzeit nicht flächendeckend eingehalten, zum Nachteil von Zehntausenden Kindern.

„Im Familienrecht muss die Stimme der Kinder endlich mehr Gewicht bekommen. Es kann nicht sein, dass Kinder gegen ihren Willen zum Umgang mit gewalttätigen Elternteilen gedrängt werden.“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

„Solange Gerichte auf Umgang drängen, statt Gewalt als Ausschlusskriterium zu begreifen, bleiben Kinder und Mütter schutzlos. Die Bundesregierung muss das Familienrecht jetzt zügig und grundlegend reformieren, wie von Justizministerin Hubig angekündigt“, fordert Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V.

Quelle: Pressemitteilung FHK 

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Frauen und Mädchen Thu, 20 Nov 2025 14:44:00 +0100
Paritätischer Gesundheitstag 19.11.2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31431&cHash=7d04e3f280297e633d264d0952e481e5

]]> ]]> Im Rahmen des diesjährigen Gesundheitstages wurde den Mitarbeitenden des Paritätischen in Unterfranken ein abwechslungsreiches Programm geboten.

Mit einer gemeinsamen Walkingrunde entlang des Mains startete der Tag bei dem alle den Kreislauf aktivieren konnten.

Gestärkt durch ein vollwertiges Mittagessen nahmen die Mitarbeitenden im Anschluss an einer Stunde Gesichtsyoga teil.

Entspannt endete der Tag mit einem Workshop zum Thema Beckenboden.

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Region Unterfranken Thu, 20 Nov 2025 12:10:30 +0100
Erste Ausgabe der neuen Publikationsreihe von ZEOK e.V. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31426&cHash=9c5be8f03d2e23c2ae7f687670168bf3

]]> ZEOK e.V. ist seit über 20 Jahren ein anerkannter Träger von transkulturellen, interreligiösen und diskriminierungskritischen Projekten im Bereich der Bildungs- und Kulturarbeit – mit einem besonderen Blick auf den Osten Deutschlands. In den letzten Jahren hat der Verein als Teil des bundesdeutschen Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit seine Expertise im Bereich des antimuslimischen Rassismus weiter etabliert. Gemeinsam mit anderen Trägern wurden nicht nur Fortbildungsangebote entwickelt, sondern auch Materialien für Schulen und Bildungseinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit erstellt.

Sie können die erste Ausgabe untenstehend als PDF Datei herunterladen.

Quelle: ZEOK e.V.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Familie Kinder und Jugend Migration und Flucht Wed, 19 Nov 2025 16:36:08 +0100
Fördermöglichkeit "KlimaLab" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31425&cHash=b6f335d9f0f01616e047991c800fdb8c

]]> Die Klimakrise betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. Zum Klimaschutz können auch gemeinnützige Organisationen einen wichtigen Beitrag leisten, selbst wenn ihr Hauptfokus nicht darauf liegt. Das Förderprogramm "KlimaLab" bietet eine spannende Möglichkeit zur Unterstützung. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Informationen dazu.

Worum geht es?

Das KlimaLab ist ein Förderprogramm, das gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt, Klimaschutz in ihre Arbeit zu integrieren. Das Programm bietet Prozessbegleitung, Beratung, Netzwerkaufbau und eine finanzielle Förderung von bis zu 20.000 Euro. Der Förderzeitraum beginnt ab Juni 2026 und erstreckt sich über 12 Monate.

Zielgruppe

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, Verbände, Initiativen) mit eingetragener Rechtsform (e.V., gGmbH o. ä.), die nicht vorrangig im Klima- und Umweltschutz tätig sind, sich aber bereits mit dem Thema auseinandergesetzt haben und beabsichtigen, Klimaschutz künftig dauerhaft mit ihren Kernaktivitäten und -themen zu verschränken. 

Bewerbung

Interessierte Organisationen können sich online über ein Antragsformular bewerben. Zusätzlich zum Formular muss ein aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister eingereicht werden.

Frist

Die Ausschreibung für die Bewerbungsphase endet am 27. Februar 2026.

Weiterführende Informationen finden sich unter dem untenstehenden Link.

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Region Bayernweit Klimaschutz Weitere Anbieter Fri, 14 Nov 2025 10:42:57 +0100
Veröffentlichung BAGFW: Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Pflege und Schreiben an Ministerin Nina Warken zur Bund-Länder-AG Zukunftspakt Pflege https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31423&cHash=59fab50262cda1b920a081abd1bafdcc

]]> Die Veröffentlichung erfolgte am 13.11.2025 auf der Website der BAGFW und wurde bereits anlässlich der Bund-Länder-AG Zukunftspakt Pflege mit gesondertem Schreiben der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken überreicht. Das Schreiben können Sie untenstehnd als PDF-Datei herunterladen.

Der Katalog wird nicht als abschließend bewertet und soll mit Praxis und Verbänden weiterentwickelt werden bzw. sollen Strategien zur Umsetzung angeschoben werden. Dafür werden seitens der BAGFW noch geeignete Formate vorgeschlagen.

Den Katalog finden Sie auch auch auf der untenstehenden Webseite.:

Quelle: BAGFW

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Fri, 14 Nov 2025 08:34:08 +0100
Online-Fachveranstaltung: „Alles bleibt anders? Familie nach Trennung und Scheidung. Empfehlungen des Zehnten Familienberichts in der Diskussion“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31205&cHash=81f1ffe3bdb4617dee085fc29e7c3a92

]]> Lebenslagen und Bedarfe von allein und getrennterziehenden Familien sind vielfältig, sie eint die große Herausforderung, den Alltag mit Kindern und Jobs gelingend zu stemmen. Ständige Zeitnot und Stress prägen nicht selten das Leben. Ihre Unterstützung ist eine unerlässliche gesellschaftspolitische Aufgabe.

Der Deutsche Verein hat verschiedentlich die bessere Berücksichtigung der Bedarfe allein und getrennt erziehender Familien gefordert und sich hiermit bspw. im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen oder auch im Rahmen von Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht intensiv befasst. Der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung beschreibt die Lebenslagen dieser Familienformen erneut und aktuell und spricht Handlungsempfehlungen aus. Hierbei geht es u.a. um rechtliche Rahmenbedingungen, Fragen der Vereinbarkeit, Gesundheit und Unterstützung durch Beratung. Im Rahmen der Fachtagung werden wesentliche Handlungsempfehlungen des zehnten Familienberichtes vorgestellt und – mit Blick auf ihre Umsetzung sowie auf die Vorhabenplanung der neuen Bundesregierung – mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert.

Die Veranstaltung findet in drei Blöcken statt:

1. Block: 12. November 2025, 13:00 - 16:00 Uhr, 
2. Block: 14. November 2025, 9:30 - 12:30 Uhr, 
3. Block: 17. November 2025, 9:30 - 12:30 Uhr

Mit Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Justiz, Verwaltung und Verbänden diskutieren wir zentrale Empfehlungen des Zehnten Familienberichts und ihre Umsetzungsperspektiven für Praxis und Politik.

Anmeldeschluss ist spätestens am 13.10.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Weitere Anbieter Wed, 12 Nov 2025 13:00:00 +0100
Paritätischer Landesverband Bayern begrüßt Beschluss zur Kitafinanzierung im Doppelhaushalt 2026/2027: Investition stärkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31412&cHash=14ca48af0b310a7650ce9a7bf52677d3

]]> München, 11.11.2025 — Der Paritätische Landesverband Bayern bewertet die heute vom Ministerrat beschlossenen Eckpunkte zur Kindertagesbetreuung im Doppelhaushalt 2026/2027 ausdrücklich positiv. Die Entscheidung der Staatsregierung, die Mittel vollständig in die Betriebskostenförderung der Kindergärten, Kitas und aller staatlich geförderten Betreuungseinrichtungen zu investieren, sichert die Betreuungsqualität und entlastet die Träger nachhaltig. „Mit diesem Beschluss setzt die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Signal für die Familien im Freistaat", erklärt Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik beim Paritätischen Landesverband Bayern.

Der Ministerrat hat beschlossen, auf das geplante Kinderstartgeld zu verzichten, das Krippengeld abzuschaffen und das Bayerische Familiengeld für ab dem 1. Januar 2025 geborene Kinder einzustellen. Die dadurch freiwerdenden Mittel fließen vollständig in die Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten. Die Stärkung der Betreuungsstrukturen ermöglicht es den Trägern, ihre pädagogische Arbeit zu sichern und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitzustellen.

Das Geld kommt dort an, wo es dringend gebraucht wird – in den Einrichtungen“, erläutert Berndl. Zwar entfielen Leistungen für Familien. Aber durch die deutliche Verbesserung der Finanzierung werde sichergestellt, dass das Kitasystem in der Fläche erhalten bleibe und Betreuungsangebote sichergestellt würden. „Familien profitieren von der Stabilisierung des Systems durch zuverlässige Betreuung ihrer Kinder.“

Wir freuen uns, dass die Staatsregierung hier entschlossen handelt – in Zeiten großer haushaltspolitischer Herausforderungen“, so Berndl. „Frühkindliche Bildung und Betreuung müssen in Bayern Priorität haben. Die Investition in die Betreuungsqualität ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und stärkt gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf."

Ansprechpartnerin für die Presse
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Soziale Teilhabe und Armut Der Paritätische Tue, 11 Nov 2025 13:00:00 +0100
Online-Fachtag „Diversität – diversitätssensible Ansätze lernen“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31209&cHash=989a7bd0615764a62e873658addd728d

]]> Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte und alle am Thema Interessierten

Programm:

10:00 - 10:10 Uhr
Begrüßung und Tagesablauf

10:10 - 11:20 Uhr
Vortrag: Empowerment in der Erziehungsarbeit - Dr. Nkechi Madubuko (Buchautorin)

Worauf fußt die Erziehung zur Vielfalt und was ist ihr Credo?

Was ist unter dominanter Kultur zu verstehen?

Wie spielen die eigene Prägung /Vorannahmen mit hinein? Sowie eine kurze Vorstellung einiger der 10 Elemente einer diversitätssensiblen Erziehung.

11:30 - 12:45 Uhr
Workshop 1: Antidiskriminierung - Mag. (FH) Maurice Kumar MA MA (Sozial- und Kulturarbeiter)

Im pädagogischen Alltag trifft man immer wieder auf Menschen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen. In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit Diskriminierung, wie wir dagegen vorgehen können, aber auch wo unsere Grenzen des Handelns und der Verantwortung liegen.

13:15 - 14:15 Uhr
Kreatives Intermezzo - diversitätssensible Gestaltung auf Flipcharts - Dagmar Köhler (Dipl. Sozialpädagogin/Kritzel–Künstlerin)

14:30 - 15:45 Uhr
Workshop 2: Starke Kinder – Geschlechtersensibilität in der Erziehung - Alexandra Schreiner-Hirsch (Dipl. Sozialpädagogin (FH) und staatlich anerkannte Erzieherin) 

15:45 - 16:00 Uhr
Abschluss

Kosten: 40€

Anmeldung: Bitte melden Sie sich über unser Buchungsportal auf unserer Homepage an.

Unter folgendem Link finden Sie den Flyer zum Fachtag.

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mitgliederangelegenheiten Familie Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Tue, 11 Nov 2025 10:00:00 +0100
Online-Veranstaltung:Photovoltaik – technische und rechtliche Aspekte für gemeinnützige Träger https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31386&cHash=65d8fb99f977b094f42f0162a2bb5546

]]> Zur Planung einer Photovoltaikanlage in sozialen Einrichtungen sind zahlreiche Aspekte zu Beachten.

Deshalb lädt der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland herzlich zu einer Online-Veranstaltung zu diesem Thema am Montag, den 10. November 2025 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein.

Hierbei wird zunächst die die Energieberaterin Alisha Neroth zu technischen Aspekten von Photovoltaikanlagen beraten. Anschließend informiert Dr. Norman-Alexander Leu über die Anforderung der Gemeinnützigkeit in diesem Zusammenhang.

Untenstehend findet sich der Link zur Anmeldung.

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Termine Klimaschutz Der Paritätische Mon, 10 Nov 2025 15:00:00 +0100
Förderthema 2026 des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds: „Die Generation unseres Jahrhunderts“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31409&cHash=6569565ffa0c96cea389f3a4e156c5fb

]]> Im Mittelpunkt stehen junge Menschen in Deutschland und Tschechien – ihre Lebensrealitäten, Erfahrungen, Wünsche und Perspektiven in einer Zeit tiefgreifender gesellschaftlicher, technologischer und ökologischer Veränderungen. Ziel ist es, die Stimmen junger Menschen hörbar zu machen, sie in deutsch-tschechischen Projekten aktiv einzubeziehen und den Austausch zwischen den Generationen zu fördern.

Gefördert werden Projekte, in denen Jugendliche und junge Erwachsene eine zentrale Rolle einnehmen. Besonders willkommen sind Formate, die junge Menschen nicht nur als Zielgruppe, sondern als Mitgestaltende einbeziehen. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen – etwa durch journalistische, künstlerische oder digitale Ausdrucksformen wie Podcasts, Kurzfilme, Blogs, Theaterproduktionen oder Ausstellungen.

Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der gesamten Projektkosten betragen.

Anträge für Projekte zum Thema des Jahres 2026 können bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Weitere Einreichungen sind jeweils zum Quartalsende bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Der Zukunftsfonds empfiehlt, geplante Vorhaben vor der Antragstellung mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern abzustimmen.

Das Jahresthema eröffnet insbesondere gemeinnützigen sozialen Organisationen neue Perspektiven für die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Einrichtungen aus der Jugend-, Bildungs-, Kultur- und Sozialarbeit erhalten die Möglichkeit, deutsch-tschechische Begegnungen zu gestalten und jungen Menschen Räume für Austausch, Kreativität und gesellschaftliches Engagement zu bieten.

Weitere Informationen sowie die vollständigen Förderbedingungen sind auf der Website des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds abrufbar, die unten verlinkt ist.

Quelle: Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fri, 07 Nov 2025 11:33:17 +0100
reKIS (rechtsextreme Einflussnahmen auf den Kinderschutz) – explorative Befragung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31398&cHash=e9f80341ac53f029a0365e707dffe24b

]]> Im Rahmen der Studie reKIS (rechtsextreme Einflussnahmen auf den Kinderschutz) untersucht Prof.'in Dr. Birgit Jagusch, Beauftragte der Fakultät für Antidiskriminierung an der Technischen Hochschule Köln, inwieweit in der Kinder- und Jugendhilfe und speziell im Kinderschutz Praxen der Einflussnahme extrem rechter Akteur*innen, Narrative oder Diskurse erfolgen, welche Auswirkungen dies für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) hat und welche Handlungsstrategien im Umgang mit diesen Entwicklungen entstehen. Da in diesem Bereich bisher nur wenige empirische Erkenntnisse vorliegen, möchte das Institut mithilfe der untenstehenden Befragung eine erste bundesweite explorative Bestandsaufnahme vornehmen.

Dafür ist die Beauftragte der Fakultät für Antidiskriminierung auf Ihre Hilfe und Einschätzung angewiesen und bittet um Unterstützung.

Der Fragebogen richtet sich an Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendbildung und in den Kontexten Kinderschutz und Kinderrechte tätig sind, sei es bei öffentlichen Trägern (z. B. Jugendamt, Landesbehörden), freien Trägern (z. B. im Kontext Hilfen zur Erziehung oder Jugendarbeit), in Fachorganisationen/verbänden (z. B. Kinderschutzbund), Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Wir bitten Sie, den folgenden Fragebogen bis zum 14.12.2025 auszufüllen. Sie können den Link zum Fragebogen auch an Kolleg*innen weiterleiten. Da die Perspektiven oft unterschiedlich sind, können sehr gerne mehrere Menschen aus einer Einrichtung teilnehmen.

Das Ausfüllen des Fragebogens wird ca. 12-15 Minuten Zeit in Anspruch nehmen.
Ihre Rückmeldungen sind wichtig, egal ob Sie bisher keine, wenig oder viel Erfahrungen mit dem Thema rechtsextremer Einflussnahmeversuche im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit haben.  Die Ergebnisse der Befragung werden wir im Anschluss veröffentlichen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an Prof.'in Dr. Birgit Jagusch (rekis@f01.th-koeln.de) wenden!

Den Link zu der Befragung finden Sie untenstehend.

Quelle: Technische Hochschule Köln / Fakultät für Antidiskriminierung

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Demokratie stärken Thu, 06 Nov 2025 13:58:59 +0100
Bundesteilhabepreis 2026 für einen inklusiven Berufseinstieg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31397&cHash=139018dd229f3a42236a9da246e3f379

]]> Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lobt auch in diesem Jahr den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema ausgezeichnet.

Ziel des Preises ist es, erfolgreiche Projekte sichtbar zu machen, die Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag fördern – im Jahr 2026 mit dem Schwerpunkt "Übergang in Arbeit"

Folgende Fragen sollten dabei unter anderem berücksichtigt werden:

  • Welche innovativen Wege gibt es, um junge Menschen mit Behinderungen erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln?
  • Wie gelingt eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten?
  • Welche Rahmenbedingungen und Strategien müssen geschaffen werden, um eine erfolgreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2026 sind Akteur*innen, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen fördern.

Bewerbungen sind bis zum 8. Februar 2026 möglich.

Weitere Informationen und Bewerbung finden Sie unter dem folgenden Link.

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Thu, 06 Nov 2025 13:34:50 +0100
Save The Date: 4.-5. Mai 2026, Berlin: Deutsches Kita-Symposium 2026 | Gerechte Zugänge zur frühen Bildung, Betreuung und Erziehung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31399&cHash=af3e17590106b132a121e4395f7a65b1

]]> Ziel der Veranstaltung ist es, 

  • die Bedeutung des Zugangs zum System der Frühen Bildung, Betreuung und Erziehung für Teilhabe und Armutsprävention hervorzuheben, 
  • den fachlichen Austausch zwischen Entscheidungsträger*innen aller Ebenen des Kita-Systems zu fördern, 
  • Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren und aufzuzeigen. 

Wer ist eingeladen? 
Das Kita-Symposium schafft einen Raum für den Austausch zwischen unterschiedlichen Akteur*innen. Eingeladen sind alle relevanten Akteursgruppen, die für die Gestaltung von Zugängen zur Kindertagesbetreuung verantwortlich sind:  

  • Mitglieder des Bundestags und der Landtage sowie Mitarbeitende der zuständigen Ministerien
  • Vertreter*innen aus Kommunen und von Kommunalen Spitzenverbänden 
  • Kita-Träger, Verbände und Gewerkschaften
  • Fachpraxis und Fachberatungen
  • Wissenschaft und Forschung  

Die Veranstaltung findet in Berlin im Hotel Aquino statt. Für die Teilnahme wird ein Kostenbeitrag von 92 € erhoben. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Eine Anmeldung ist in wenigen Wochen möglich. 

Veranstalter*innen: 
Das Kita-Symposium ist eine Veranstaltung des Paritätischen Gesamtverbands, von ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, gefördert von der Auridis Stiftung in Kooperation mit weiteren Partner*innen.

Vorläufiger Programmüberblick:

4. Mai 2026

12:00 Uhr        Ankommen und Imbiss

13:00 Uhr        Eröffnung durch Bundesministerin Karin Prien

13:15 Uhr         Praxisberichte: Welche Herausforderungen werden in der Praxis erlebt?

13:30 Uhr        Wissenschaftlicher Impuls: Verbesserung der Zugänge zum System der Kindertagesbetreuung. 

14:00 Uhr        Podiumsgespräch: Welchen Stellenwert hat die Frühe Bildung, Betreuung und Erziehung für die Politik?

16:00 Uhr        Parallele Arbeitsforen

18:30 Uhr        Dinner Buffett mit Open End

5. Mai 2026

9:00 Uhr         Standortbestimmung nach dem ersten Tag

9:15 Uhr          Keynote: Ungerechtigkeit als gesellschaftliche Herausforderung von Prof. Sebastian Kurtenbach, FH Münster

10:00 Uhr        Streitgespräch: Pflicht oder Angebot? Braucht es eine Kitapflicht, um alle zu erreichen?

11:00 Uhr         Podiumsdiskussion: Politische Perspektiven für einen gerechten Zugang für alle Kinder

12:40 Uhr        Ausblick und Abschluss der Veranstaltung

13:00 Uhr        Ende und Imbiss

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Thu, 06 Nov 2025 12:00:00 +0100
Gründe gegen eine verpflichtende private Zusatzversicherung in der Pflege https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31393&cHash=f515e87be10a9df81cc774e2ba81ce57

]]> Dem Pflegewesen geht es nicht gut. Eine Priorisierung der Probleme ist schwierig, aber es dürfte unbenommen sein, dass es in dieser Legislatur endlich gelingen muss, die Finanzierungsprobleme nachhaltig zu lösen, um insgesamt Verbesserungen anzuschieben. Folgerichtig beschäftigt sich in der Bund-Länder-AG eine der zwei Facharbeitsgruppen, mit dem Thema „Finanzen“. Die AG hat sich laut den ursprünglichen Arbeitsaufträgen unter anderem mit Anreizen für eine eigenverantwortliche Vorsorge, der Einführung von Nachhaltigkeitsfaktoren wie einer Karenzzeit, der Verortung der im Koalitionsvertrag als versicherungsfremd bezeichneten Leistungen (wie den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige), mit der Ausbildungsumlage sowie der Begrenzung der Eigenanteile befasst oder noch zu befassen.

Da eine Pflege-Vollversicherung (in Kombination mit einer Bürgerversicherung oder solidarischen Pflegeversicherung, in die alle einzahlen) nicht explizit geprüft und weiterhin im so genannten “Teilleistungsmodell” mit Hilfe zur Pflege als Restkostenversicherer gedacht werden soll, zeichnet sich weiterhin eine Fokussierung auf private Zusatzversicherungsmodelle ab.  

Der Zwischenbericht zeigt aber, dass auch Erörterungen zum Sockel-Spitze-Tausch (zunächst vollstationär) geführt wurden. Auch das Beschluss-Papier weist aus, dass u.a. der Sockel-Spitze-Tausch als eine Option weiter geprüft werden soll (mit Gegenfinanzierung über die Mittel des Zuschlages nach § 43c SGB XI). Allerdings wird im Bericht auf S. 4 hervorgehoben, dass eine weitere Befassung lediglich von „einem Teil der Mitglieder der Fach-AG“ angeregt wurde. Dies kommt einer vorweggenommenen Beendigung gleich. So erhärtet sich der Eindruck, dass hauptsächlich zusätzliche kapitaldeckende Elemente in Frage kommen, um steigenden Eigenanteilen etwas entgegenzusetzen. Natürlich kann dies auch kurzfristig gelingen, indem etwa die Finanzierung der Behandlungspflege in Pflegeheimen aus dem SGB V und die Finanzierung von Ausbildungskosten aus Steuermitteln erfolgt oder auch durch Förderung von Investitionskosten. Dies wären aber Einmaleffekte. Geprüft werden soll lt. ursprünglichem Auftrag, ob es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung oder um ein verpflichtendes Element handeln soll – entweder eine private verpflichtend abzuschließende Versicherung oder staatlich organisiert in Form individueller Kapitalstöcke und ggf. mit optionaler paritätischer Finanzierungsbeteiligung. Lt. Zwischenbericht scheint es eine Vorfestlegung auf eine „obligatorische“ Zusatzversicherung zu geben. Letztlich – und dies ist der entscheidende Punkt – sind die „Vollversicherungsvarianten“ wie Sockel-Spitze-Tausch, echte Vollversicherung usw. in beiden Sektoren (ambulant und stationär) nur mit einem grundsätzlichen Systemwechsel realisierbar. Dafür muss die Einnahmebasis der sozialen Pflegeversicherung verbreitert werden, etwa durch die Verbeitragung aller Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Zusammenlegung beider Versicherungszweige, mindestens aber einem Finanzausgleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ist dies nicht der Fall, kommen auch diese Optionen aufgrund des Finanzbedarfs nicht in Betracht. 

Da all dies keine Rolle in der Bund-Länder-AG spielt, ist es angesichts der Möglichkeiten zu wenig. Auch die Meinung der Bevölkerung wird außer Acht gelassen. Als Paritätischer haben wir zusammen mit dem Bündnis für eine solidarische Pflege-Vollversicherung im Oktober 2025 eine repräsentative Forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Sie hat ergeben, dass eine deutliche Mehrheit von 65 Prozent der Bevölkerung für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ist, die alle Pflegekosten übernimmt. Dagegen spricht sich lediglich eine kleine Minderheit von 18 Prozent für eine verpflichtende private Zusatzversicherung aus.

Das Bündnis für eine solidarische Pflege-Vollversicherung hat vor einem Jahr ein Gutachten zu den Beitragssatzeffekten einer Pflege-Bürgervollversicherung erstellen lassen und gezeigt, wie sich die Beitragssatzentwicklung und die Finanzen der Pflegeversicherung bei steigenden Ausgaben stabil halten lassen – ohne Leistungskürzungen und ohne Abkehr vom bewährten Umlagesystem. Dies stellt den dringend benötigten Systemwechsel dar. Privatversicherte und weitere Einkommensarten würden in die Sozialversicherung einbezogen und die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wie die Berechnungen von Prof. Dr. Heinz Rothgang in dem Gutachten zeigen, sind die durch die Bürgerversicherung generierten Mehreinnahmen auch langfristig (bis 2060) ausreichend, um die Vollversicherung (vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege und eine bedarfsgerechte Leistungserhöhung im ambulanten Bereich) zu finanzieren. Für die Pflegeversicherung führen die Bürgerversicherungselemente zu einer Beendigung der strukturellen Einnahmeschwäche und stabilisieren die Finanzierung dieses Systems daher auch nachhaltig.

Die vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) vorgelegte Expertise zur geforderten Pflege-Zusatzversicherung, die auch als Stellungnahem an die Bund-Länder-AG adressiert wurde, enthält aus unserer Sicht dagegen keine tragfähige Lösung. Die bisher berechneten Modelle des PKV Experten-Rates „Pflegefinanzen“ zur „Pflege-Plus-Versicherung“ als Vorschlag für eine sog. generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung zeigen, dass es sich dabei um ein im Vergleich zur Pflege-Bürgervollversicherung teureres Modell handelt, welches dabei lediglich bis zu 90 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile abdeckt. D.h. die Personengruppe, die es heute am ehesten bräuchte, würde lediglich 40 Prozent erhalten. Gravierend ist auch, dass darin alle Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit unberücksichtigt bleiben bzw. darüber hinaus eine „optionale, freiwillige Summenversicherung“ empfohlen wird.

Folgende Argumente machen deutlich, dass es im Rahmen einer großen Reform der Pflegefinanzierung nicht zur Etablierung einer verpflichtenden privaten Pflegezusatzversicherung kommen sollte:   

  1. Es gibt einen handfesten sozialpolitischen Handlungsbedarf, die gesetzliche Pflegeversicherung zu reformieren. Eine private (verpflichtende) Zusatzversicherung würde das ursprüngliche Sozialleistungsversprechen weiter ignorieren, dass die „pflegebedingten“ Kosten im Durchschnitt durch die soziale Pflegeversicherung gedeckt werden.
  2. Eine private verpflichtende Pflege-Zusatzversicherung, die das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ absichert und die ggf. auch noch paritätisch durch den Arbeitgeber mitfinanziert wird, braucht es nicht. Dieses Prinzip ermöglicht bereits die soziale Pflegeversicherung.
  3. Das Konzept des PKV-Experten-Rat „Pflegefinanzen“ für eine verpflichtende Zusatzversicherung, die zur „Begrenzung“ der pflegebedingten Kosten alle einbezieht, führt: „[…] für die im Einführungsjahr 20-Jährigen bei einem (lebenslang prozentual konstanten) Anspruch auf Aufstockung der Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 90 % des Eigenanteils im stationären Sektor zu Monatsprämien von 44 Euro, von denen bei Erwerbstätigen der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Die Prämie für die Pflege+Versicherung bleibt bei Verwirklichung der getroffenen, konservativen Annahmen in realen Preisen bis zum Eintritt in die Rente konstant, erhöht sich also jährlich nur im Umfang der allgemeinen Inflationsrate. Im Rentenalter sinkt sie dann auf die Hälfte und ist vom Versicherten alleine zu tragen. […]“. Für „[…] Jüngere Erwerbstätige bis 45 Jahre […] und […] Versicherte, die im Einführungsjahr zwischen 45 und 66 Jahre steigt die im Einführungsjahr zu zahlende Prämie bis auf einen Wert von 64 Euro […]“. Versicherte, „[…] die im Einführungsjahr bereits das 67. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Monatsprämie die Hälfte des zuvor genannten Betrags, also 32 Euro. Die Prämie für die Pflege+ Versicherung bleibt in den Folgejahren bei Verwirklichung der Annahmen des Experten-Rats real konstant, erhöht sich also nur im Umfang der allgemeinen Inflationsrate. Der Leistungsanspruch beläuft sich bei dieser Personengruppe auf 40 % des Eigenanteils.“. Allein die Prämienhöhen zeigen, dass es sich dabei um keine Kleinigkeit handelt. Zur Herstellung von Generationengerechtigkeit werden hier Alterskohorten getrennt und für aktuelle Rentner*innen anderslautende Regelungen mit „höheren“ Selbstbehalten geschaffen. Daraus wird ersichtlich, dass der Teil der Bevölkerung, der jetzt oder zeitnah auf eine Lösung angewiesen ist, nicht die aus unserer Sicht erforderliche Absicherung erhält.  
  4. Die Idee einer Pflege-Vollversicherung wird häufig mit Verweis auf hohe Kosten zurückgewiesen. Dieses Argument hält aber der genauen Betrachtung gerade im Vergleich zu dem o.g. vorgeschlagenen privaten Zusatzversicherungsmodell nicht stand. Eine Vollversicherung führt zu Mehrausgaben der Pflegeversicherung, die aber bei gleichzeitiger Einführung der Bürgerversicherung praktisch ohne Beitragssatzsteigerung finanziert werden können. Wie die Berechnungen zeigen, sind die durch die Bürgerversicherung generierten Mehreinnahmen auch langfristig ausreichend, um eine Vollversicherungsvariante zu finanzieren. Für die Versicherten mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die bis Ende 2024 galt, führt die Einführung der Pflegebürgerversicherung nur zu einer marginalen Veränderung der monatlichen Beiträge von weniger als 5 Euro. Dem steht aber die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in der Heimpflege und eine Leistungserhöhung im ambulanten Bereich, die ausreichend ist, die derzeitigen durchschnittlichen Eigenanteile zu kompensieren, gegenüber.
  5. Wie die Gegenüberstellung der Beiträge zeigt, wären die Prämien in dem vorgeschlagenen verpflichtenden Zusatzversicherungsmodell gerade für untere Einkommensgruppen vergleichsweise hoch – auch mit einer im Update des Gutachtens des „Experten-Rat Pflegefinanzen“ der PKV (2025) vorgesehenen sozialen Komponente zur „Halbierung“ bspw. für Geringverdiener. Für Pflegebedürftige in der Häuslichkeit kommen die Autoren des „Expertenrat Pflegefinanzen“ zu der Empfehlung, lediglich eine „optionale, freiwillige Summenversicherung anzubieten. D.h. im Klartext, in der Häuslichen Pflege bleiben alle Betroffenen außen vor – die große Mehrheit also. Die oben aufgerufenen Prämien beziehen sich nur auf den vollstationären Bereich. Prämien für den ambulanten Bereich kämen noch obendrauf.
  6. Die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit muss sicher und verlässlich sein. Ist es das bei privaten Pflegezusatzversicherungen? Kapitalorientierte Modelle sind i.d.R. den Risiken der Kapitalmärkte (Inflation und Kursverlusten etc.) ausgesetzt. Die soziale Pflegeversicherung ist es nicht.
  7. Vehement wird die Erbenschutzdebatte vorgebracht. Eine Vollversicherung schütze eher die Erben wohlhabender Menschen, was bereits der heute bestehenden sozialen Pflegeversicherung vorgehalten wird. Der richtige Ort für diese Debatte ist allerdings nicht am Pflegebett, sondern liegt in Instrumenten wie Vermögens- und Erbschaftssteuer und hat mit der Pflegeversicherung wenig zu tun.
  8. Gerne wird argumentiert, dass das Kernproblem in der Pflege das Umlageverfahren der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, weil demographiebedingt weniger Beitragszahler mehr Ältere und Pflegebedürftige finanzieren müssen. Die demographischen Effekte sind nicht von der Hand zu weisen, aber ist dann in erster Linie nicht die Lösung, dass alle in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen und insbesondere gut Verdienende einbezogenen werden?
  9. Einem umlagefinanzierten Modell, in das alle einzahlen, wird auch häufig entgegnet, dass Pflegebedürftige entlastet werden, die ihre Pflegekosten in vollstationären Pflegeeinrichtungen mehrere Jahre eigenverantwortlich tragen könnten. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass dies auf 2/3 der Rentnerhaushalte zutrifft. Dies ist keine neue Erkenntnis und unterstreicht umso mehr den Handlungsbedarf, denn über 1/3 der Heimbewohner*innen sind wiederum auf Hilfe zur Pflege angewiesen – ein heute schon zu hoher Wert, der nicht mit den sozialpolitischen Zielen der Pflegeversicherung in Einklang zu bringen ist. Die Quote zur Hilfe zur Pflege in Pflegeheimen wird zeitnah bis 2027 weiter steigen auf knapp 36 %.

Dies sind nur einige Argumente und sie machen deutlich: Die Umsetzung einer solidarischen Pflegevollversicherung ist keine Utopie, sondern eine logische Möglichkeit, die fundiert berechnet ist und für die es eine Vielzahl an Argumenten und Instrumenten zur Umsetzung gibt. Nach Lektüre der einzelnen Argumente stellt sich dem Leser ggf. ebenfalls die Frage, wie es sein kann, dass es diese Option nicht expressis verbis in den Katalog der zu prüfenden Themen in der Bund-Länder-AG geschafft hat? Eine verpflichtende private Pflege-Zusatzversicherung ist aus den genannten Gründen keine Option und angesichts der Ziele, die sie verfolgt, obsolet, denn wir haben bereits eine soziale Säule, die das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit auffangen soll. Dies muss endlich erkannt werden. Für eine schnelle Lösung zur Verbreiterung der Einnahmebasis und für einen solidarischen Ausgleich bieten sich auch einzelne Instrumente an: Als erster Schritt kann ein umfassender Finanzausgleich auf der Einnahme- und der Ausgabenseite beider Versicherungszweige bis hin zu einem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich etabliert werden. Im Weiteren müsste die Verbeitragung sämtlicher Einkommensarten und eine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze umgesetzt werden. Es gibt also bessere Möglichkeiten. Wer keine verpflichtende private Zusatzversicherung in der Pflege will, muss jetzt laut werden.

Auf der untenstehenden Webseite des Paritätischen Gesamtverbands finden Sie nähere Erläuterungen sowie Verweise auf weitere Berichte und Fachmeldungen.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Thu, 06 Nov 2025 11:36:24 +0100
Online-Workshop: Gemeinnützigkeit: Dürfen sich Vereine politisch engagieren? https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31307&cHash=f15e6019295b232ce65ecc2e97a14719

]]> Dürfen Vereine zu Demos gegen die AfD aufrufen? Müssen bei Podiumsdiskussionen Vertreter*innen aller Parteien eingeladen werden? Dürfen öffentlich geförderte Vereine sich kritisch zu Parteien äußern?

Anknüpfend an diese Fragen findet am 05. November 2025 von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr ein Online-Workshop mit dem Titel "Gemeinnützigkeit: Dürfen sich Vereine politisch engagieren?" statt. Hierbei gibt Luise Bublitz, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., einen Überblick über die rechtlichen Handlungsspielräume gemeinnütziger Vereine für demokratisches Engagement.

Der Workshop wird organisiert vom Bündnis "Zusammen für Demokratie" in Kooperation mit der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V. 

Untenstehend findet sich ein Link zur Anmeldung. 

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Termine Region Bayernweit Demokratie stärken Weitere Anbieter Wed, 05 Nov 2025 17:30:00 +0100
Der Wettbewerb „Jugend hilft!“ fördert engagierte Kinder und Jugendliche https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31389&cHash=d1a00a4ce237678bfee172181e1ff27a

]]> Mit dem Wettbewerb „Jugend hilft!“ fördert CHILDREN fortlaufend soziale Projekte mit bis zu 2.500 Euro, bei denen sich Kinder und Jugendliche zum Ziel gesetzt haben, die Situation von anderen Menschen zu verbessern.

JUGEND HILFT fördert gesellschaftliche Projekte

  • bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen.
  • die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
  • die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.

Eine Jury entscheidet mehrmals pro Jahr, welche Projekte Fördergelder erhalten.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Quelle: CHILDREN for a better world

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mon, 03 Nov 2025 17:02:11 +0100
Deutscher Kinder- und Jugendpreis: Engagement sichtbar machen! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31388&cHash=f2a709740433a3aaf0baa575eb8b4918

]]> Worum geht es?

Prämiert werden Projekte, in denen Kinder und Jugendliche sich aktiv für ihre Rechte und für die Rechte anderer engagieren. Der Preis würdigt Mitbestimmung und Mitgestaltung und stärkt das demokratische Engagement der jungen Generation. Im Fokus stehen Beteiligungsprojekte, die bereits begonnen oder im letzten halben Jahr vor Antragstellung abgeschlossen wurden.

Drei Kategorien stehen zur Auswahl:

  • Solidarisches Miteinander
  • Politisches Engagement
  • Kinder- und Jugendkultur

Zusätzlich wird ein Projekt mit dem „Europa-Park JUNIOR CLUB Award“ sowie weiteren lobenden Erwähnungen ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet jedes Jahr im Europa-Park in Rust statt und bietet den jungen Nominierten ein unvergessliches Erlebnis.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer erwachsenen Person), Vereine, Fördervereine und Bürgerinitiativen. Projekte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen haben oder vor maximal sechs Monaten beendet worden sein.

Das gibt es zu gewinnen:

  • Max. 6.000 Euro pro Preisträgerprojekt
  • Je 3.000 Euro für lobende Erwähnungen
  • 3.000 Euro für den Europa-Park JUNIOR CLUB Award

Bewerbungen sind bis 15.12.2025 möglich. Weitere Informationen, Bewerbungsunterlagen und Tipps zur Antragstellung gibt es unter dem nachfolgenden Link.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mon, 03 Nov 2025 16:48:01 +0100
7. Weiterqualifizierung zur Ergänzungsfachkraft in der Grundschulkindbetreuung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31135&cHash=5b898b7b87bbc43a14f11d47c6f01764

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 03 Nov 2025 11:52:04 +0100
Inklusive Veranstaltungen im Südpunkt Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31381&cHash=83363a6da30f938bfac05f0d0f8a2b6c

]]> ]]> Hinweis:  

Für gehörlose Besucher*innen reservieren wir zu den Vorstellungen mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache Sitzplätze in den vorderen Reihen.

Kartenreservierungen mit Angabe des Stichwortes „Gebärdensprache“ bitte per E-Mail an lena.naumann@stadt.nuernberg.de

Zudem bieten wir bei einer Vielzahl von Veranstaltungen eine technische Hörunterstützung (FM-Anlage, wahlweise Kopfhörer oder Induktionshalsschleife) an. Für Rollstuhlfahrer*innen halten wir in der Regel Plätze frei. Wir freuen uns über eine vorherige Anmeldung.

Ermäßigte Preise gelten u.a. für Schüler*innen und Student*innen.

Die Begleitperson erhält freien Eintritt.

Inklusive Veranstaltungen

November

Ausstellung blau - bleu: Fotodokumentation von Laurence Grangien mit inklusiven Erfahrstationen | bis 01.02.26, Vernissage am 05.11.25, 18.30 Uhr

 

* südpunkt-Disco – „Assistenz vor Ort“

Assistenz vor Ort für Menschen mit Behinderung

Damit Menschen mit Behinderung die südpunkt Disco gleichberechtigt und sorgenfrei besuchen können, bietet der INTEGRAL e.V. die „Assistenz vor Ort“. Die Versorgung der Grundbedürfnisse bei Veranstaltungen soll keine Barriere mehr darstellen. Keine Voranmeldung notwendig, einfach kommen und nicht alleine gelassen werden.

Fr. 07.11.25, 20 Uhr, Saal

Eintritt 7 / 5 € (erm.), 3,50 € (NBG-Pass)

Alles auf Anfang. Auf der Suche nach einer neuen Erinnerungskultur

 

* Lesung und Gespräch mit Hadija Haruna-Oelker & Max Czollek. Mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache

Mi. 12.11.25, 19.30 Uhr

Eintritt 5,50 €. In Kooperation mit dem Inter-Kultur-Büro und dem Staatstheater Nürnberg

 

* WO DER HAMMER HÄNGT buckeln bis die Knochen qietschen

Komödie Theater Dreamteam

Do. 13.11. & Fr. 14.11.25, 19.30 Uhr

 

* tanzn*: inklusiver Community Dance

alle tanzen: alle Körper, alle Geschlechter, alle Alter!

Di. 18.11.25, 18.30 Uhr

 

* Disco für Alle - mit dem Zeitlos DJ Team Radio Z

Für alle Menschen mit oder ohne Behinderung

Fr. 28.11.25, 20.00 Uhr

 

Dezember

* südpunkt-Disco – „Assistenz vor Ort“

Assistenz vor Ort für Menschen mit Behinderung

Damit Menschen mit Behinderung die südpunkt Disco gleichberechtigt und sorgenfrei besuchen können, bietet der INTEGRAL e.V. die „Assistenz vor Ort“. Die Versorgung der Grundbedürfnisse bei Veranstaltungen soll keine Barriere mehr darstellen. Keine Voranmeldung notwendig, einfach kommen und nicht alleine gelassen werden.

Fr. 05.12.25, 20 Uhr, Saal

Eintritt 7 / 5 € (erm.), 3,50 € (NBG-Pass)

 

* südpunkt Adventskalender

mit inklusiven Angeboten u.a. von Integral e.V.

Mi. 10.12.25, 17.30 Uhr: Das Christkind kommt! (mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache)

alle Veranstaltungen des südpunkt Adventskalenders finden Sie auf unseren Websites.

 

* Kinderbuch-Lesung mit Desiree Dianderas-Schäfer

Fr. 12.12.25, 17.00 Uhr mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache

 

 * Teilnehmende für ein

experimentelles Theaterprojekt gesucht! Unsere Idee: eine Inszenierung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu schaffen – und für alle, die ein einzigartiges „blindes“ Theatererlebnis erfahren möchten.

Mehr erfahren: Sa. 08.11.25, 12.00 Uhr

Bei der Nutzung der Hörunterstützung mit Induktionshalsschleifen müssen Hörgeräte- oder CI-Träger das T-Spulenprogramm anwählen (entweder direkt am Gerät oder über die zugehörige Fernbedienung). Wenn kein entsprechendes Programm vorhanden ist, muss es einmalig vom Akustiker eingerichtet werden.

Eine Übersicht aller Veranstaltungen im südpunkt finden Sie unter:

https://www.nuernberg.de/internet/suedpunkt/veranstaltungskalender.html

Fragen zur Barrierefreiheit und zu den Veranstaltungen?

Wenden Sie sich per Mail an lena.naumann@stadt.nuernberg.de oder

telefonisch unter 0911/ 231 – 14340.

 

Vorschau Januar 2026

* Franken staunt

Samstag, 24.01.26

14 Uhr Kindershow Zappalot mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache

20 Uhr Zaubergala mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache

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Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten.

Sie sind Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Den Ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen.

Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.inklusion.nuernberg.de.

Kontakt:

Wendelin Reichl

Stadt Nürnberg / KUF im südpunkt
Amt für Kultur und Freizeit, Die Nürnberger Kulturläden°
Pillenreuther Str. 147, 90459 Nürnberg

Telefon  +49 (0)911/231-14341
Telefax  +49 (0)911/231-14349
E-Mail  wendelin.reichl@stadt.nuernberg.de

 

 

 

 

 

 

 

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Region Mittelfranken Inklusion Weitere Anbieter Mon, 03 Nov 2025 09:07:15 +0100
Der Paritätische veröffentlicht FAQ-Bereich zur rechtlichen Orientierung zur politischen Betätigung und Umgang mit Rechtsextremismus für gemeinnützige Organisationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31379&cHash=ae3bc5adf978587e8f416608f5107bd3

]]> Wie können gemeinnützige Organisationen Haltung zeigen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden? Was tun bei rechtsextremen Vorfällen am Arbeitsplatz? Und wie kann eine Satzung gestaltet werden, sodass sie rechtsextreme Bestrebungen vorbeugt? Drei neue FAQ-Bereiche auf unserer Website „Vielfalt ohne Alternative“ bieten praxisnahe Orientierung zu zentralen Fragen rund um politische Betätigung und Gemeinnützigkeit, Rechtsextremismus am Arbeitsplatz und Satzungsgestaltung gegen Rechtsextremismus.

Drei neue FAQ-Bereiche auf der Website des Paritätischen Gesamtverbandes „Vielfalt ohne Alternative“ unterstützen soziale Organisationen dabei, sich rechtssicher für demokratische Werte stark zu machen. Die FAQs bündeln praxisnahe Informationen, Beispiele und Empfehlungen und geben rechtliche Orientierung. 

Politische Betätigung und Gemeinnützigkeitsrecht 

Inwiefern darf eine gemeinnützige Organisation sich politisch äußern? Gilt für sie das Neutralitätsgebot? Dieser FAQ-Bereich erläutert, was politische Betätigung im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts bedeutet und wo die Grenzen zur parteipolitischen Einflussnahme verlaufen. Ziel ist es, Organisationen Orientierung zu geben, wie sie sich klar demokratisch positionieren können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. 

Rechtsextremismus am Arbeitsplatz 

Rechtsextreme oder menschenfeindliche Haltungen können auch im Umfeld sozialer Arbeit auftreten. Eine klare Haltung und sichtbare Positionierung für Demokratie und Menschenrechte sind der beste Schutz. Dieser FAQ-Bereich gibt praxisnahe Antworten zur Prävention und zum Umgang mit Rechtsextremismus am Arbeitsplatz.  

Satzungsgestaltung gegen Rechtsextremismus 

Wie kann eine Satzung so gestaltet werden, dass rechtsextreme Aktivitäten oder Einflussnahme in der Organisation verhindert werden? Der FAQ-Bereich gibt praxisnahe Hinweise zur satzungsrechtlichen Absicherung gegen rechtsextremistische Bestrebungen. 

Hinweis: Die FAQ-Bereiche dienen der Orientierung und vermitteln praxisnahes Wissen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ziel ist es, gemeinnützigen Organisationen einen Überblick zu geben und sie darin zu unterstützen, bei Bedarf gezielt juristische Beratung einzuholen. 

 

 

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Mitgliederangelegenheiten Recht Fri, 31 Oct 2025 10:39:09 +0100
FAQ: rechtliche Orientierung zu politischer Betätigung und Umgang mit Rechtsextremismus für gemeinnützige Organisationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31372&cHash=29a1be6cef811fea7285214d087f4493

]]> Drei neue FAQ-Bereiche auf der Website „Vielfalt ohne Alternative“ vom Paritätischen Gesamtverband unterstützen soziale Organisationen dabei, sich rechtssicher für demokratische Werte stark zu machen. Die FAQs bündeln praxisnahe Informationen, Beispiele und Empfehlungen und geben rechtliche Orientierung. 

Politische Betätigung und Gemeinnützigkeitsrecht 
Inwiefern darf eine gemeinnützige Organisation sich politisch äußern? Gilt für sie das Neutralitätsgebot? Dieser FAQ-Bereich erläutert, was politische Betätigung im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts bedeutet und wo die Grenzen zur parteipolitischen Einflussnahme verlaufen. Ziel ist es, Organisationen Orientierung zu geben, wie sie sich klar demokratisch positionieren können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. 

Rechtsextremismus am Arbeitsplatz 
Rechtsextreme oder menschenfeindliche Haltungen können auch im Umfeld sozialer Arbeit auftreten. Eine klare Haltung und sichtbare Positionierung für Demokratie und Menschenrechte sind der beste Schutz. Dieser FAQ-Bereich gibt praxisnahe Antworten zur Prävention und zum Umgang mit Rechtsextremismus am Arbeitsplatz.  

Satzungsgestaltung gegen Rechtsextremismus 
Wie kann eine Satzung so gestaltet werden, dass rechtsextreme Aktivitäten oder Einflussnahme in der Organisation verhindert werden? Der FAQ-Bereich gibt praxisnahe Hinweise zur satzungsrechtlichen Absicherung gegen rechtsextremistische Bestrebungen. 

Hinweis: Die FAQ-Bereiche dienen der Orientierung und vermitteln praxisnahes Wissen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ziel ist es, gemeinnützigen Organisationen einen Überblick zu geben und sie darin zu unterstützen, bei Bedarf gezielt juristische Beratung einzuholen. 

Untenstehend findet sich der Link zu den FAQs.

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Zivilgesellschaft und Demokratie Der Paritätische Thu, 30 Oct 2025 14:29:04 +0100
Buchveröffentlichung: „Auf dem Weg zur Normalität? LGBTQ+-Familien und ihr Kampf um Anerkennung“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31362&cHash=9a2a826b21af7551683f3f8c0c91c1ac

]]> LGBTQ+-Familien – also lesbian, gay, bisexual, trans* und queere Familien – sind heute sichtbarer denn je. Zugleich rücken sie gegenwärtig besonders in den Fokus politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und Deutungskämpfe. Sie stellen klassische Vorstellungen von Elternschaft und Familie in Frage. Auch im Recht gibt es zunehmend Gleichstellung, wie die „Ehe für alle“. Doch diese Entwicklungen sind ambivalent: Viele (rechtliche) Hürden bleiben bestehen, neue Ausschlüsse entstehen und wir erleben wieder Rückschritte.

In ihrem Buch geben die Autorinnen Julia Teschlade, Mona Motakef und Christine Wimbauer Einblicke in den Alltag von LGBTQ+-Familien, die auf qualitativen Familieninterviews basieren. In dieser hochaktuellen empirischen Studie kommen die Familien selbst zu Wort:

  • Wie verwirklichen sie ihren Kinderwunsch?
  • Mit welchen rechtlichen und gesellschaftlichen Barrieren sind sie dabei konfrontiert?
  • Wie gestalten sie ihr Familienleben?

Die Autorinnen zeigen, dass LGBTQ+-Familien auf heterosexuelle Familiennormen zurückgreifen, diese aber gleichzeitig erweitern. Durch ihre alltäglichen Kämpfe um Anerkennung prägen und verändern sie, was Familie und Elternschaft heute bedeuten – und in Zukunft bedeuten können.

Das Buch ist im Rahmen eines soziologischen Forschungsprojektes an der Humboldt-Universität Berlin entstanden und steht Open Access als kostenloses E-Book im PDF-Download untenstehend zur Verfügung.

Quelle: Humboldt Universität, Berlin

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Queer Thu, 30 Oct 2025 14:02:18 +0100
Bundestag beschließt Pflegefachassistenzeinführungsgesetz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31351&cHash=66787f71cd1c692f32e2af6eb25feb8f

]]> Der Paritätische begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz geschaffen werden soll. Sie ist lange überfällig. Die Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist als Kompromiss akzeptabel. Eine Verkürzung dieser Ausbildungsdauer ist möglich. Der Ansatz einer sektorübergreifenden Ausrichtung, mit der die Hoffnung verbunden ist, weitere dringend benötigte Personen für die Pflege zu gewinnen und die bundesweite Mobilität und Flexibilität für ausgebildete Pflegefachassistent*innen verspricht, wird befürwortet. Aus Sicht des Paritätischen wurde jedoch versäumt, dass dieses Gesetz eine weitgehende Synchronisierung mit der Pflegefachkraftausbildung mitbringt, etwa indem Auszubildende beider Ausbildungen überwiegend gemeinsam theoretische Grundlagen lernen können oder dass etwa der Abschluss in der Pflegefachassistenz einer Zwischenprüfung der Fachkraftausbildung gleicht.

Versäumt wurde es auch, u.a. die Finanzierungsregelungen der Fachkraftausbildung im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses zu evaluieren, so dass ungeprüft alle strukturellen Grundlagen bis hin zur Umsetzung der Kostenweiterleitung etc. aus dem Pflegeberufegesetz übernommen werden. Hier hätte Bürokratie abgebaut werden können.

Beschlossen wurden auch diverse Änderungsanträge. Mit einer Ergänzung wird klargestellt, dass die Abweichung von § 7 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) im Rahmen von Modellvorhaben auch eine Abweichung von den Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 PflBG umfasst, die nach § 8 Absatz 2 PflBG Träger der praktischen Ausbildung sein können. Im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung können daher auch andere Einrichtungen wie z. B. Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden. Zudem kann nach Inkrafttreten des Gesetzes die zuständige Behörde auf Antrag der Person, die die Anerkennung ihres Abschlusses nach dem Pflegeberufegesetz aus einem Drittstaat begehrt, prüfen, ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach dem Pflegefachassistenzgesetz gegeben ist. Dies soll es ermöglichen, dass Personen im Anerkennungsverfahren zur Pflegefachperson sowie während der Anpassungsmaßnahmen in Form der Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson nach § 25 Absatz 1 des Pflegefachassistenzgesetzes erhalten können, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der sich auf die wichtige Sprachförderung und allgemeinbildenden Unterricht bezog und individuelle Ausbildungshindernisse beseitigen sollte, indem die Länder ergänzende Lerninhalte im Umfang von bis zu sechs Monaten vermitteln können, wurde abgelehnt.

Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen ohne einen Entwurf der relevanten Ausbildungs- und Prüfunsverordnung zur Kenntnis genommen haben zu können, mit der die Aufteilung der praktischen Einsätze und theoretischen Inhalte innerhalb der 18 Monate erfolgt.   

Die Stellungnahme des Paritätischen sowie den Gesetzesentwurf und die Beschlussfassung finden Sie untenstehend als PDF-Dateien zum Herunterladen..    

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Der Paritätische Fri, 24 Oct 2025 11:22:49 +0200
Finanzierung der Pflegeversicherung: Mehrheit will solidarischen Weg aus der Pflege-Krise https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31350&cHash=f62c7cb69d18805b612f1afa340fe309

]]> Eine deutliche Mehrheit von 65 Prozent der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung, die alle Pflegekosten übernimmt. Dagegen spricht sich lediglich eine kleine Minderheit von 18 Prozent für eine verpflichtende private Zusatzversicherung aus, die derzeit in der Politik vorrangig diskutiert wird. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung ergeben.  

"Die Bevölkerung hat längst verstanden, dass Pflege nicht in Armut führen darf und solidarisch finanziert werden muss", erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Eine solidarische Pflegevollversicherung schützt Menschen vor Armut im Pflegefall und entlastet Angehörige. Die bisherigen Vorschläge der Bund-Länder-AG 'Zukunftspakt Pflege' drohen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zusätzlich zu belasten, das wäre der falsche Weg. Die Bundesregierung muss den Ausbau der Pflegeversicherung endlich anpacken."

Das klare Votum der Bevölkerung muss ein Weckruf sein für die Bund-Länder-AG 'Zukunftspakt Pflege', die im Dezember ihre Ergebnisse präsentieren will: Eine Pflegevollversicherung im ambulanten und stationären Bereich muss bei allen Zukunftsplänen eine zentrale Rolle spielen!

"Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Niemand darf im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit in die Armut gedrängt werden. Eine solidarische Pflegevollversicherung ist der faire und nachhaltige Weg aus der Pflegekrise", so Rock. 

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der Umfrage bestätigt und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen. Ein gesundheitsökonomisches Gutachten von Januar 2025 belegt, dass eine Pflegevollversicherung durch die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege langfristig finanziert werden kann.   

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 3100 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1600 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Mehr als ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen ist auf Sozialhilfe angewiesen, Tendenz steigend. In der ambulanten Pflege wird notwendige Pflege oft nicht in Anspruch genommen, weil Betroffene sich die Kosten nicht leisten können. Pflegebedürftige sind besonders stark von Armut bedroht, denn sie können mit ihren durchschnittlichen Alterseinkünften diese finanzielle Belastung nicht schultern.  

In Auftrag gegeben wurde die Umfrage vom Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung. Dem Bündnis gehören an: Der Paritätischer Gesamtverband, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), der Deutsche Frauenrat, der BIVA-Pflegeschutzbund, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkssolidarität, die Arbeiterwohlfahrt AWO und die IG Metall. 

Mehr über das Bündnis und die Ergebnisse der Umfrage finden Sie auf den untenstehenden Webseiten. Die PDF-Dokumente können dort heruntergeladen werden.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Der Paritätische Der Paritätische Fri, 24 Oct 2025 10:53:20 +0200
Bayerischer Demenzfonds fördert die Teilhabe von Menschen mit Demenz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31347&cHash=5d44dc2012d487c609659b4da91584a4

]]> Der Bayerische Demenzfonds unterstützt Ideen, die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Gefördert werden kulturelle, musische, sportliche sowie andere soziale Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen. Auch generationenübergreifende Angebote mit Angehörigen und/oder Betroffenen sollen ermöglicht werden. Die Projekte sollen von bürgerschaftlichem Engagement getragen sein und/oder integrative Ansätze enthalten. Sie können bis zu 18 Monate gefördert werden und dürfen noch nicht begonnen haben.

Für projektbezogene Personal- und Sachkosten stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung.

Eine zweite Fördersäule zum Auf- und Ausbau von „demenzsensiblen Kommunen“ unterstützt nachhaltige demenzsensible Strukturen vor Ort. Geeignete Programme können mit bis zu 20.000 Euro über maximal 18 Monate gefördert werden.

Stichtage für die Antragstellung sind jeweils der 30. Juni und der 31. Dezember.

Weitere Informationen unter https://www.lfp.bayern.de/bayerischerdemenzfonds/

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 23 Oct 2025 16:45:09 +0200
Fachtag "Was tun, wenn's eskaliert - Deeskalationsmanagement in Krisensituationen" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31346&cHash=e2183372771866b5f51e90c26b7f36f0

]]> ]]> Über 100 Teilnehmende folgten der Einladung des Paritätischen in Unterfranken zum Fachtag „Was tun, wenn’s eskaliert“- Deeskalationsmanagement in Krisensituationen“ – darunter Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen aus ganz Franken, Mitarbeitende von sozialen Einrichtungen und Diensten der Kollegialverbände und von Behörden. Das große Interesse an diesem Thema zeigt, dass Mitarbeitende in sozialen Diensten und Einrichtungen sehr häufig gefordert sind, Menschen in Krisen zu begleiten und deeskalierend auf sich hochschaukelnde Situationen einzuwirken. Viele Teilnehmende berichteten, dass sie  im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits mit verbaler oder teilweise auch körperlicher Gewalt in Berührung gekommen sind.

Referent Michael Brendler von ProDeMa erläuterte das Konzept des Deeskalationsmanagements, informierte anhand anschaulicher Beispiele und mit Hilfe von Rollenspielen über die verschiedenen Stufen der Deeskalation und gab den Teilnehmenden viele praktische Hinweise zu deeskalierenden Interventionsmaßnahmen. Die lebendige Gestaltung des Tages fand bei den Teilnehmenden großen Anklang.

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Region Unterfranken Der Paritätische Thu, 23 Oct 2025 16:02:13 +0200
Hob-Preis der Playmobil-Stiftung prämiert Bildungsgerechtigkeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31345&cHash=f490a01329da18fa334aff14705517b8

]]> Der Hob-Preis der Stiftung Kinderförderung von Playmobil wird an Schulklassen vergeben und unterstützt Projekte für ein positives Schulklima. Er ist mit insgesamt 250.000 Euro dotiert und steht 2025/2026 unter dem Motto Bildungsgerechtigkeit schaffen - individualisierte Bildungsprozesse gestalten“

Bewerben können sich Klassen 1 bis 4 von Förder- und Regelschulen, die mit kreativen und nachhaltigen Ansätzen zeigen, wie Bildungsgerechtigkeit gelingen kann – und wie individuelle Förderung im Schulalltag verankert wird.

Besonders gefragt sind Ansätze, die nachhaltig wirken, auf andere Schulen übertragbar sind und von einer inklusiven, wertschätzenden Schulkultur getragen werden.

Bewerbungen können bis 15. Februar 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen und Bewerbung unter:

https://www.kinderstiftung-playmobil.de/hob-preis

Quelle: Stiftung Kinderförderung von Playmobil

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Thu, 23 Oct 2025 14:44:15 +0200
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ veröffentlicht Zwischenbericht – Systemwechsel nicht in Sicht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31341&cHash=5e472798214e8de6dd3577ba4c8c0561

]]> Auf Grundlage des Koalitionsvertrages und der Aufgabenbeschreibung der B-L-AG, die zu Beginn der Sitzungen Anfang Juli 2025 bekannt geworden sind, waren Leistungskürzungen zu befürchten. Dazu enthält der Bericht keine klaren Aussagen. Der nunmehr dargelegte Erörterungsstand gibt aber noch keine Entwarnung.

Ebenso war zu befürchten, dass in der AG Finanzierung zur Begrenzung der Eigenanteile hauptsächlich eine Vorfestlegung auf kapitalgedeckte Elemente wie eine (verpflichtende) Pflegezusatzversicherung erfolgt - und zwar neben einem weiterhin bestehenden umlagebasierten Teilleistungssystem. Der Bericht zeigt aber, dass auch Erörterungen zum Sockel-Spitze-Tausch (zunächst vollstationär) geführt wurden. Auch das Beschluss-Papier weist aus, dass u.a. der Sockel-Spitze-Tausch als eine Option weiter geprüft werden soll (mit Gegenfinanzierung über die Mittel des Zuschlages nach § 43c SGB XI). Allerdings wird im Bericht auf S. 4 hervorgehoben, dass eine weitere Befassung lediglich von „einem Teil der Mitglieder der Fach-AG“ angeregt wurde. Die Relativierung wird damit deutlich.

Letztlich – und dies ist der entscheidende Punkt – sind alle (Quasi-)Vollversicherungsvarianten wie Sockel-Spitze-Tausch, echte Vollversicherung usw. in beiden Sektoren (ambulant und stationär) nur mit einem grundsätzlichen Systemwechsel realisierbar. Dafür muss die Einnahmebasis verbreitert werden, etwa durch die Verbeitragung aller Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Zusammenlegung beider Versicherungszweige, mindestens aber einem Finanzausgleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ist dies nicht der Fall, kommen auch diese Optionen aufgrund des Finanzbedarfs nicht in Betracht.  

Darüber hinaus zeichnen sich die Ergebnisse der AG Finanzierung aber mehr noch die der AG Versorgung in erster Linie dadurch aus, dass „Selbstverständlichkeiten“ aufgezählt werden, wie:  

  • Dynamisierung der Pflegeleistungen.
  • Klärung des Umgangs der medizinischen Behandlungspflege.
  • Verortung der Ausbildungskosten bzw. der Ausbildungsumlage außerhalb der Eigenanteile.
  • Investitionskostenförderung durch die Länder.
  • Neuaufstellung der Beratungsleistungen in Form einer Bündelung von § 7a, § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI, Case Management und besserer Begleitung von Pflegegeldempfänger*Innen.
  • Verbesserte Versorgung bei pflegerischen Akutsituationen inkl. Kaskadenmodelle, die auch mit Blick auf Vorhaltemöglichkeiten Auswirkungen auf Versorgungsverträge haben.  
  • Reform des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes / Perspektive Pflegezeitgeld.

Tatsächliches Neuland gibt es mit Blick auf die Bestrebungen "Budgets" einzuführen:

  • Überwindung der Sektorengrenzen durch Prüfung eines sektorenunabhängigen Leistungsbudgets bis Ende 2027 / Gleiche Möglichkeiten unabhängig vom Wohnort.
  • Bündelung von Leistungen als Budgets, sektorenabhängig – dennoch verbindend.

Die Pflegegrad I-Debatte zur Streichung hat gezeigt, dass schnell mit der Axt hantiert wird. Durch die öffentliche Diskussion zu einem frühen Zeitpunkt wurde das Thema allerdings zu einer heißen Kartoffel, die niemand mehr anfassen will - zurecht. Demzufolge ist auch von keiner Streichungsabsicht im Zwischenbericht zu lesen. Im Gegenteil, erstmals wird der Pflegegrad I als das bezeichnet, was er ist: Ein Präventionspflegegrad. Und künftig, so die Vorschläge, sollen noch mehr präventive Leistungen mit ihm verbunden sein. Das grundsätzlich Schwellenwerte der Pflegegrade überprüft werden sollen, ist plausibel. Das war auch nach Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 nicht anders zu erwarten gewesen. Aber: Dies kann nur auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Ein solcher Prozess ist im Übrigen bereits im Befungniserweiterungs und Bürokratieentlastungsgesetz (BEEP) vorgesehen.  

Hintergrund zur Bund-Länder-AG:

Am 7. Juli 2025 hat eine Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform ihre Arbeit unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ aufgenommen. Bis Ende des Jahres sollen Eckpunkte vorgelegt werden. Vorsitzende der Kommission ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die Länder werden durch die jeweils für die Pflegeversicherung zuständigen Minister*innen oder Staatssekretär*innen vertreten. Weitere Mitglieder sind Familienministerin Karin Prien, die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler, die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände, sowie Vertreter des BMAS, des BMBFSFJ, des BMWE, des BMF und des Kanzleramts. Hinzu kommen die pflegepolitischen Sprecher und Fraktionsvizes der Regierungsfraktionen.

Weitere Einschätzungen und Statements finden Sie auf den untenstehenden Webseiten.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Thu, 23 Oct 2025 11:45:52 +0200
Fördermöglichkeit für Projekte mit junger Zielgruppe: Perlenfonds der Joachim Herz Stiftung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31339&cHash=d2fabb7069ee2cb38516be776480ab62

]]> Die Joachim Herz Stiftung fördert mit dem Perlenfonds Projekte, die junge Menschen aktiv in Nachhaltigkeitsthemen einbinden. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen für eine nachhaltige Zukunft (sogenannte „Green Skills“) durch praxisnahe Ansätze.
Gefördert werden Projekte für Studierende (Bachelor/Master), Berufsschüler:innen, Auszubildende und Schüler:innen der Sekundarstufen I und II.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Hochschulen, Schulen (über Fördervereine) und ihnen nahestehende Initiativen.

Förderumfang:

  • Förderhöhe: bis zu 25.000 Euro pro Projekt
  • Förderzeitraum: maximal drei Jahre
  • Antragsstellung: ganzjährig möglich
  • Bearbeitungszeit: ca. 8–10 Wochen

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen unter:

https://www.joachim-herz-stiftung.de/foerdern/aktuelle-ausschreibungen/perlenfonds#c13721

Quelle: Joachim Herz Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Wed, 22 Oct 2025 16:42:55 +0200
Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31334&cHash=5fd140e2727141be7d8b3b995de8a2f0

]]> Zweck der Förderung ist die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, aber auch für ein Leben wie zu Hause. Die meisten älteren Menschen möchten ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit zu Hause verbringen. Ambulante Wohn- und Betreuungsformen oder flexible Assistenzleistungen ermöglichen dies.

Förderfähig sind Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter wie

  • seniorengerechte Quartierskonzepte,
  • von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen,
  • Wohnberatungsstellen,
  • gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,
  • sonstige innovative ambulante Konzepte mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter

Der Förderhöchstbetrag reicht je nach Unterstützungs-/Wohnform von 10.000 Euro bis 80.000 Euro.

Weitere Informationen unter:

https://www.stmas.bayern.de/senioren/recht/index.php

 

Siehe auch den Flyer:

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 21 Oct 2025 15:35:51 +0200
IBK-Preis für Gesundheitsförderung und Prävention 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31322&cHash=e9325ecf048c2326c2dbe6ec83a0e17a

]]> Der Preis wird in den folgenden fünf Kategorien vergeben:

  • Herz und Haltung: Ehrenamtliche Projekte, die die Gemeinschaft stärken
  • Stabil und etabliert: Nachhaltige Projekte mit langfristiger Wirkung 
  • Frisch gedacht!: Kreative Ideen, die neue Wege gehen
  • Blickpunkt Mensch: Projekte für mehr Teilhabe und Chancengleichheit
  • Gesundheit 4.0: Digitale Lösungen in der Prävention und Gesundheitsförderung

Die Bewerbungsfrist endet am 31.12.2025. Weitere Informationen zum Wettbewerb unter finden sie unter dem nachfolgenden Link.

Mit der Prämierung beispielgebender Projekte und Aktivitäten soll der Ideen- und Erfahrungsaustausch unter Akteurinnen und Akteuren aus dem Bodenseeraum angeregt und gefördert werden. Hier gehören neben Gebieten in Österreich und der Schweiz auch Baden-Württemberg und Bayern dazu.

Als Preisgeld sind in jeder Kategorie 3.000 Euro ausgeschrieben.

Quelle: Internationale Bodenseekonferenz (IBK)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 16 Oct 2025 16:02:15 +0200
Korian Stiftungsaward für zukunftsweisende Diversität in der Pflege https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31318&cHash=44c01a15b4fb26330e283dd770b3b6b0

]]> Die Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern schreibt zum sechsten Mal den Stiftungsaward für Vielfalt und Respekt in der Pflege aus. Er ist mit einem Preisgeld von 2.000 Euro dotiert.

Mit dem Preis zeichnet die Stiftung Pflegeanbieter und Projekte aus, die Vielfalt aktiv leben und diversitätssensible Pflege in besonderer Weise in ihrer Arbeit verankern. Die Projekte müssen bereits begonnen oder in den letzten 24 Monaten stattgefunden haben.

Die eingereichten Projekte sollten folgenden Kriterien entsprechen:

  • Kreativität: Wie kann man mit dem Thema Vielfalt in der Pflege kreativ umgehen?
  • Nachhaltigkeit: Ist das Projekt längerfristig angelegt, um die pflegerische Praxis dauerhaft zu verändern
  • Innovativer Wissenstransfer: Wie kann Wissen zum Thema Vielfalt und Interkulturalität im Pflegekontext vermittelt werden?

Bewerbungen müssen bis 16. Januar 2026 online eingereicht werden.

Weitere Informationen und Bewerbungsformular unter:

https://www.korian-stiftung.de/stiftungspreis-news

Quelle: Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 16 Oct 2025 14:24:29 +0200
"Gemeinsam Singen" für Menschen mit und ohne Beiinträchtigungen - neue Termine ab Oktober https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31279&cHash=231a5a1d40f3f95eb6dfd0cd736be44f

]]> ]]> Alles Wichtige finden Sie hier.

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Termine Region Mittelfranken Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Mitgliedsorganisationen Tue, 14 Oct 2025 13:01:00 +0200
Kultur für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen: Autodeskription am Staatstheater Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31301&cHash=96e06f3b10756f80348e5337b7fd901c

]]> Ab sofort kann ein vergrößertes Angebot an Audiodeskriptionen für Theater-, Tanz- und Opernproduktionen in Nürnberg angeboten werden - ab Oktober 2025 finden erstmalig Audiodeskriptionen im Staatstheater statt.

Grundsätzlich: Was ist eine Audiodeskription?

Die Audiodeskription (kurz: AD) beschreibt die szenischen und visuellen Vorgänge auf der Bühne für blindes und sehbehindertes Publikum. Die AD wird live eingesprochen und kann über Empfangsgeräte und Kopfhörer abgerufen werden. Die Texte werden speziell für einzelne Produktionen von einem Team aus sehenden und blinden Menschen erarbeitet.

Vorstellungen mit AD in der Spielzeit 2025/26 im Staatstheater Nürnberg

  • Oper: Der fliegende Holländer, 19.10.2025, 19 Uhr. 
  • Schauspiel: Die Ärztin, 04.02.2026 um 19.30 Uhr sowie 22.03.2026, 18 Uhr. 
  • Ballett: New Ballets Russes, 15.03.2026, 18 Uhr sowie 09.07.2026, 19.30 Uhr. 
  • Oper: Die Gärtnerin aus Liebe: 03.05.2026, 19 Uhr sowie 16.05.2026, 19 Uhr. 

Optional kann eine Tastführung besucht werden, die jeweils zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn startet.

Technische Voraussetzungen, Ablauf und Anmeldung

Die AD im Staatstheater wird über das eigene Smartphone und eigene Kopfhörer empfangen; im Vofeld sollte die App "Sennheiser MobileConnect" installiert werden. Anmeldungen für die Audiodeskription und ggf. die Tastführung können ausschließlich telefonisch unter 0911 – 66069 6000 erfolgen. Das Angebot ist kostenlos; lediglich das Ticket zur Vorstellung muss zu den regulären Ticketspreisen/Ermäßigungen erworben werden. Eine Anmeldung zur AD (und Tastführung) ist bis 10 Uhr am Vortag einer Vorstellung möglich; bei Sonntagsvorstellungen bis 10 Uhr am vorangehenden Freitag. Angemeldete Personen bekommen alle Informationen nochmals zugesendet, Details sind außerdem online unter https://www.staatstheater-nuernberg.de/content/audiodeskription zu finden. 

Kontakt:

Nora Hensel

nora.hensel@everybody-dance.de

EveryBody e.V.

Meuschelstr. 25

90408 Nürnberg

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Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Region Mittelfranken Inklusion Weitere Anbieter Mon, 13 Oct 2025 11:39:04 +0200
Web-Coaching "Wut bei kleinen Kindern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31180&cHash=255b0c5c112bc8b42567e37327619cdc

]]> Deswegen sprechen wir im Web-Coaching darüber mit Lydia-Maria Schulz. Sie erklärt, was eigentlich hinter der Wut und dem Widerstand von kleinen Kindern steckt, wie Eltern damit umgehen können und welche Rolle die eigene Wut spielt. Außerdem geht sie auf die ganz persönlichen Elternfragen ein. 

Parallel läuft ein Chat, in dem zusätzliche Expertinnen weitere Fragen beantwortet.

Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Das gesamte Web-Coaching wird in Gebärdensprache übersetzt.

Zu Gast im Studio ist:

Lydia-Maria Schulz. Sie ist unter anderem Diplom-Sozialpädagogin, systemische Therapeutin (DGSF) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und Mediatorin sowie Supervisorin für soziale Einrichtungen. Lydia-Maria Schulz leitet den Familienstützpunkt Taufkirchen, ist Fachberaterin in der Kindertagespflege und hat zahlreiche Fortbildungen in den Bereichen Familie und Selbstfürsorge.

Den Link zum Web-Coaching finden Sie auf der untenstehenden Webseite

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Weitere Anbieter Wed, 08 Oct 2025 20:30:00 +0200
Der Paritätische in Bayern beim Münchner Klimaherbst https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31265&cHash=760359b87cd44292a7010a1b8c8c477d

]]> ]]> In spannenden Vorträgen, Diskussionen, Workshops, Filmen und Mitmachaktionen geht es in diesem Jahr um folgende Fragen: Wer entscheidet über den Klimaschutz? Wie können wir mitreden und mitgestalten? Und was braucht es, damit unsere Gesellschaft auch in Zukunft fair, lebendig und handlungsfähig bleibt? Der Münchner Klimaherbst ist eine offene Veranstaltungsreihe für alle – unabhängig vom Vorwissen. Der Paritätische in Bayern ist Mitveranstalter der Auftaktveranstaltung und auf einer weiteren Veranstaltung zum Thema geschlechtergerechter Klimaschutz vertreten.

 

Auftaktveranstaltung „Demokratie am Kipppunkt?“

Am 11.10.2025 von 13.00 bis 18.00 Uhr findet im Kulturzentrum LUISE (Ruppertstr. 5, 80337 München) die Auftaktveranstaltung des Münchner Klimaherbst statt. Titel der Veranstaltung ist „Demokratie am Kipppunkt? Stabil bleiben für Klima und Gesellschaft“. Der Paritätische in Bayern ist Kooperationspartner für diese Auftaktveranstaltung.

Im ersten Teil der Veranstaltung gibt es kulturelle und fachliche Impulse. Nach einer Pause bei Kaffee und Snacks laden anschließend fünf vielfältige Workshops zur Vertiefung, Beteiligung und Vernetzung ein.

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich unter https://muenchner-klimaherbst.de/veranstaltung/demokratie-am-kipppunkt/

 

Veranstaltung „Klimaschutz geschlechtergerecht gestalten“

Am 20.10.2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr findet im Münchner Zukunftssalon (Goethestr. 28, 80336 München) eine Veranstaltung des Paritätischen in Bayern mit dem Titel „Klimaschutz geschlechtergerecht gestalten. Es braucht alle für eine zukunftsorientierte Klimapolitik“ statt.

Anhand von zwei Inputs und einer anschließenden Diskussionsrunde möchten wir folgender Frage nachgehen: Was muss passieren, damit die Lebenssituation von Frauen sowie auch deren Perspektive auf den Klimawandel in einer zukunftsorientierten Klimapolitik mehr berücksichtigt wird?

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich unter https://muenchner-klimaherbst.de/veranstaltung/klimaschutz-geschlechtergerecht-gestalten/

Allgemeine Informationen zum Münchner Klimaherbst finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

 

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Themen Klimaschutz Der Paritätische Thu, 02 Oct 2025 15:10:00 +0200
Aktion Mensch möchte junge Menschen stark machen gegen Ausgrenzung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31272&cHash=b9801066aec1c93c59e06df27f2016f6

]]> ]]> Mit dem befristeten Förderangebot „Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt.“ möchte die Aktion Mensch junge Menschen dazu ermutigen, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren, ihre sozialen Kompetenzen auszubauen und sich für ein respektvolles und inklusives Miteinander einzusetzen.

Mit einem Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro werden inklusive Projekte unterstützt, die junge Menschen stark machen gegen Ausgrenzung und Mobbing.

Es können bis zu 7.500 Euro beantragt werden, Eigenmittel sind nicht erforderlich.

Antragszeitraum: 
01.10.2025 – 31.03.2026, oder bis die Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausgeschöpft sind

Projekt-Laufzeit: bis zu 12 Monate

Weitere Informationen finden sich unter dem nachfolgenden Link

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Thu, 02 Oct 2025 14:37:30 +0200
Unabhängige Unterstützung für Familien in Bayern gefährdet: Sozialpolitischer Ausschuss berät Gesetzentwurf zur Ombudschaft in der Jugendhilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31373&cHash=2f11925c287a424010042983d5893f53

]]> München, 30. Oktober 2025 — Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung eines landesweiten Ombudschaftswesens nach § 9a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Sozialpolitischen Ausschuss fordert der Paritätische in Bayern deutliche Nachbesserungen.
„Eine bedarfsgerechte, unabhängige Ombudschaft muss leicht erreichbar, vertrauenswürdig und gut vernetzt sein – all dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gegeben“, warnt Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern.“
Der Verband kritisiert vor allem zwei Punkte: Die Anbindung an das Landesjugendamt – selbst Teil der öffentlichen Jugendhilfe – gefährde zum einen die notwendige strukturelle Unabhängigkeit und widerspreche außerdem dem Prinzip einer externen, vertrauenswürdigen Anlaufstelle für junge Menschen und ihre Familien. Das Landesjugendamt stelle für junge Menschen und ihre Familien dagegen eine hochschwellige Institution dar. „Wir begrüßen zwar das Vorhaben der Staatsregierung, die Ombudschaft in Bayern zu verstetigen“, so Berndl. „Der aktuelle Entwurf erfordert aber noch dringenden Klärungs- und Änderungsbedarf – insbesondere bei Struktur, Ausgestaltung und gesetzlicher Zielsetzung.“
Die Ombudschaft richtet sich an junge Menschen und ihre Familien, die Probleme oder Konflikte mit der öffentlichen oder freien Jugendhilfe haben. „Gerade diese besonders verletzliche Zielgruppe braucht unabhängige, niedrigschwellige und wohnortnahe Anlaufstellen, um ihre Rechte wirksam wahrnehmen zu können“, fordert Berndl.
Zudem bedauert der Paritätische in Bayern, dass die bestehenden Modellstandorte nicht weitergeführt werden. „Damit geht wertvolle Expertise verloren, die über Jahre vor Ort aufgebaut wurde – ein Rückschritt für die Qualität und Wirksamkeit der Ombudschaftsarbeit in Bayern“, kritisiert Berndl.
Auch die geplante Ausstattung stößt auf Kritik: Ohne zusätzliche finanzielle Mittel könne keine flächendeckende, bürgernahe und inklusive Ombudschaft gewährleistet werden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern bleibe Bayern damit deutlich zurück.


Ansprechpartnerin für die Presse
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Soziale Teilhabe und Armut Der Paritätische Tue, 30 Sep 2025 17:00:00 +0200
Extremwetter, Hitzewellen, Notfallpläne – Klimaanpassung als neue Kernaufgabe der Sozialen Arbeit https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31259&cHash=9f884b66c5da95ddf5e8341e99a6bf0d

]]> Am 25. September 2025 fand in Nürnberg ein regionaler Vernetzungsworkshop zur Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit statt – organisiert vom Paritätischen in Bayern in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Gesamtverband. Gefördert wurde die Veranstaltung vom Bundesministerium für Umwelt, Klima und Nukleare Sicherheit (BMUKN).

Die Veranstaltung stellte die Frage ins Zentrum, wie soziale Einrichtungen auf die zunehmenden klimabedingten Belastungen reagieren können – etwa auf Hitzewellen, Extremwetter oder deren Auswirkungen auf besonders verletzliche Personengruppen.

Nach einer Begrüßung durch Annalena Yngborn (Referentin der Vorständin für Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern) wurde durch Hannah Regler (Bezirkskrankenhaus Bayreuth) ein fundierter Einblick in die gesundheitlichen Folgen der Klimakrise gegeben. Im Anschluss wurde mit einer Vulnerabilitätsanalyse und der Arbeit mit Personas praxisnahe Methoden vorgestellt, mit denen Einrichtungen ihre eigene Betroffenheit einschätzen und konkrete Maßnahmen ableiten können.

Weitere Inputs beleuchteten u. a.:

  • die Rolle der Profession Sozialer Arbeit in der Klimaanpassung (Lisa Dörfler, Paritätischer Gesamtverband),
  • kommunale Strategien und Kooperationsmöglichkeiten (Andra Kärgel, Stadt Nürnberg),
  • Krisenmanagement und Katastrophenschutz (Dorothea Weigelt-Heyder, ASB Kreisverband Kronach e.V.)

In dem Vernetzungsworkshop wurde intensiv in Gruppen gearbeitet: Teilnehmende entwickelten erste Anpassungsmaßnahmen für ihre Einrichtungen, reflektierten über strukturelle Anforderungen und tauschten Erfahrungen aus ihren Regionen aus.

Mit dem gemeinsamen Ziel, klimaresiliente Strukturen im sozialen Sektor zu fördern, setzte die Veranstaltung einen wichtigen Impuls für den weiteren Austausch und die Entwicklung regional angepasster Lösungen.

Weitere Veranstaltungen:

Vernetzungsworkshop Klimaanpassung Frankfurt – 05. November 2025 – Anmeldung

Vernetzungsworkshop Klimaanpassung Gelsenkirchen – 19. November 2025 – Anmeldung

Online-Veranstaltung Klimaanpassung im Quartier – 26. November 2025 – Anmeldung

 

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Klimaschutz Der Paritätische Tue, 30 Sep 2025 15:10:30 +0200
Land.Heimat.Innovativ fördert die ländliche Entwicklung und den Zusammenhalt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31258&cHash=2b7bbcf4520712027a79b3f92c5b78d7

]]> Es können unterschiedliche neue Ideen und kreative Ansätze gefördert werden, mit denen den aktuellen Herausforderungen des Lebens und Arbeitens auf dem Land begegnet werden kann,

Unter anderem sind folgende Themen förderfähig:

  • Die Verbesserung des sozialen Miteinanders und des Zusammenhalts in Dörfern, ländlichen Städten und Gemeinden, insbesondere verbesserte übergreifende Strukturen, um die Zahl und Qualität jugendspezifischer Angebote zu steigern
  • Die Aufwertung bestehender Orte der Begegnung, mit dem Ziel, dort neue Funktionen für die Gemeinschaft zu etablieren
  • Der Ausbau von übergreifenden Strukturen und Unterstützungsangeboten, die das bürgerschaftliche Engagement, Ehrenamt, Kultur und Bildung aufrechterhalten und zusätzlich beleben

Frist für die Einreichung einer Interessensbekundung ist der 29. Oktober 2025.

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Quelle: Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 30 Sep 2025 13:59:32 +0200
Teilhabequote junger Menschen in Bayern sinkt – Paritätischer fordert Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31241&cHash=85515b48ef98bcf5c4002e19ae758373

]]> München, 30.09.25 – Die Bundesregierung plant, das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) von 15 auf 20 Euro pro antragsberechtigter Person zu erhöhen, um Kinderarmut entgegen zu wirken und Chancengerechtigkeit zu stärken. Allerdings ist die Wirksamkeit der Maßnahme zweifelhaft: Leistungen kommen kaum dort an, wo sie eigentlich gebraucht werden – bei den Millionen von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Denn der Wohnort entscheidet über Teilhabe.

Flickenteppich Bayern

2011 von der Bundesregierung eingeführt, sollte das BuT gewährleisten, dass finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche an Freizeit- und Sportangeboten teilnehmen können, wo ihren Familien dies nicht möglich ist. Doch auch vierzehn Jahre später zeigt sich, dass die Maßnahme bei den meisten jungen Menschen keine Teilhabe ermöglicht. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Teilhabequote) werden in Bayern durchschnittlich nur von 17,2 % der Kinder und Jugendlichen bezogen. Damit liegt Bayern im Vergleich zum Bundesdurchschnitt zwar im oberen Drittel, aber weit abgeschlagen im Vergleich zum führenden Bundesland Schleswig-Holstein mit 61,8 %. Die Teilhabequoten in Bayern haben sich im Vergleich zu 2016 sogar um über 4 % verschlechtert. Das heißt, das BuT erreicht immer weniger Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren.1

Auf kommunaler Ebene gleicht die Verteilung einem Flickenteppich: Sie differiert je nach Region stark zwischen 0,5 % in Wunsiedel und über 70,7 % in Nürnberg-Stadt. Gerade im ländlichen Raum ist die Teilhabequote niedrig.

Armes, reiches Land

Für Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik beim Paritätischen in Bayern, ist die mangelnde Wirksamkeit des Bildungs- und Teilhabepaket alarmierend: „Gerade ein finanziell starkes Bundesland wie Bayern sollte mehr für benachteiligte Familien tun. Die Chance junger Menschen auf Teilhabe hängt weiter vom Elternhaus und vom Umfang der Angebote in der jeweiligen Kommune ab.“ Denn die Nutzung des Teilhabegeldes sieht bisher vor, dass eine entsprechende Infrastruktur mit Angeboten vor Ort, die Kinder und Jugendliche fördert, vorhanden ist. Doch wo kein Angebot besteht, können die Leistungen nicht realisiert werden.

Neben der Stärkung der finanziellen Möglichkeiten von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ist daher der Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur notwendig. Die Studie des Paritätischen Gesamtverbands schlägt vor, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen vor Ort durch Rechtsansprüche auszubauen und abzusichern.

Bürokratieabbau als Teil der Lösung

Ein weiterer Ansatz liege in der Vereinfachung von Prozessen durch eine pauschale und automatische Auszahlung der Teilhabeleistung, so Margit Berndl. „Das BuT in seiner jetztigen Form hat sich nicht bewährt. Leistungen sollten künftig pauschal an Antragsberchtigte ausgezahlt werden – niederschwellig und ohne aufwändige Nachweise. Aber auch das wäre nur ein kleiner Baustein. Denn um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, reicht das Teilhabepaket bei weitem nicht aus.“

Hintergrund

Träger der BuT-Leistungen sind seit 2011 die Kreise und kreisfreien Städte. Die Leistungen für BuT im SGB II können sowohl in den Jobcentern als auch unmittelbar von den kommunalen Trägern, denen diese Aufgabe von einer gemeinsamen Einrichtung übertragen wurde, erbracht werden. Ziel ist es, die Teilhabe von jungen Menschen am Sport- und Vereinsleben, an Freizeiten, an Bildung und Kultur zu fördern, wo es ihren Erziehungsberechtigten finanziell nicht möglich ist. Im Auftrag des BMAS erfolgte 2016 die bislang einzige Gesamtevaluation über die Umsetzung und Nutzung des Pakets. Dabei ist keine transparente Gesamtstatistik über die Nutzung der Leistungen zu erkennen.

[1] Obwohl Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre anspruchsberechtigt sind für die Teilhabeleistung, beschränkt sich die Untersuchung auf die Altersgruppe der 6- bis unter 15-Jährigen aus zwei Gründen. Zum einen werden sehr junge Kinder (unter 6 Jahren) weniger entsprechend förderfähige Angebote vorfinden und Aktivitäten entfalten. Zum anderen differenziert die BA-Statistik in ihren Auswertungen nicht für die Gruppe der bis 18-Jährigen, sondern bildet Altersgruppen von 6 bis unter 15 Jahren sowie von 15 bis 25 Jahren. In der Analyse wird daher die Anwesenheitsgesamtheit der 6- bis unter 15-Jährigen in Bezug gesetzt zur Gesamtgruppe der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Leistungsbezug.


Ansprechpartnerin für die Presse

Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Inhaltliche Rückfragen

Greta Schabram | 030 24636-313 | Greta.Schabram@paritaet.org

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Frauen und Mädchen Inklusion Kinder und Jugend Soziale Teilhabe und Armut Tue, 30 Sep 2025 08:00:00 +0200
Aktueller Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - Gültig ab 01.01.2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31232&cHash=6e8edc856c4c87b4fb807eac054a0300

]]> Aktueller Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025

 Die Koalition der Bundesregierung hat sich auf ein „Zukunftspaket Ehrenamt“ verständigt. Mehrere Änderungen betreffen das Ehrenamt und das Engagement in gemeinnützigen Organisationen.

Mit dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 soll Bürokratie abgebaut und finanzielle Verbesserungen geschaffen und das freiwillige Engagement attraktiver gemacht werden.

Dazu sieht der Gesetzentwurf folgende die Wohlfahrtspflege betreffende Änderungen vor: Die Ehrenamtspauschale soll von 840 Euro auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro
auf 3.300 Euro angehoben werden (§ 3 Nr. 26, 26a EStG).

Die Haftungsprivilegierung in § 31a und § 31b BGB für Organmitglieder von Vereinen, besondere Vertreter sowie für Vereinsmitglieder soll einheitlich auf 3.300 Euro ausgeweitet werden.

Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen soll von derzeit 45.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO).

Dies entsprach einer Forderung des Paritätischen und ist daher sehr zu begrüßen. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 Euro auf 50.000 Euro
pro Jahr steigen (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO). Zudem soll ein Verzicht auf eine Sphärenzuordnung für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 50.000 Euro festgeschrieben werden.

Die Umsatzsteuer für Speisen, mit Ausnahme der Abgabe auf Getränke, in der Gastronomie wird ab dem 1. Januar 2026 auf 7 Prozent reduziert.  

Photovoltaikanlagen gelten als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO).

Geplant ist, dass das Gesetz zum 1.1.2026 in Kraft treten soll. 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem beigefügten Gesetzesentwurf und der beigefügten Stellungnahme, welche gemeinsam mit den Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 erstellt worden ist.

Zusammenstellung durch Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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Interne Struktur Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 25 Sep 2025 14:27:07 +0200
Deutscher Verein: Empfehlungen zur Unterstützung von Alleinerziehenden im SGB II-Bezug bei der Erwerbsintegration durch die Jobcenter https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31230&cHash=068e855a1ef2a2016d75b67f9e4d863b

]]> Anlass der Empfehlungen ist der weiterhin überdurchschnittlich hohe Anteil Alleinerziehender unter SGB II-Beziehenden. Vor diesem Hintergrund skizzieren die Empfehlungen, welche Unterstützungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen zu einer erfolgreichen Erwerbsintegration von Alleinerziehenden im SGB II-Bezug beitragen. Es wird ein besonderer Fokus auf die Bereiche Beratung und Übergang in den Arbeitsmarkt, bedarfsgerechte Kinderbetreuung sowie Vereinbarkeitsmaßnahmen bei Arbeitgebenden gelegt. Dabei wird die Heterogenität der Lebenslagen berücksichtigt, in denen sich Alleinerziehende befinden.

Die Empfehlungen richten sich an Jobcenter und Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Jugendämter, Kita-Träger und Arbeitgebende sowie an einzelnen Stellen an den Gesetzgeber.

Die Empfehlungen können untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Soziale Sicherung Thu, 25 Sep 2025 14:22:36 +0200
Jetzt Mitmachen: Info und Aufruf zur Beteiligung der Träger an den Aktionstagen „Gemeinsam wachsen – Inklusiver Ganztag für ALLE Kinder“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31236&cHash=f95061322719ebf9fe1dc939f087ad84

]]> Dies führt zu ungleichen Bedingungen und einer Überlastung der Träger und des Personals. Da politische Gespräche bislang keine grundlegenden Verbesserungen gebracht haben, möchten wir mit dieser bayernweiten Kampagne die Dringlichkeit inklusiver Strukturen im Ganztag öffentlich sichtbar machen.

Aktionstage „Gemeinsam wachsen – Inklusiver Ganztag für ALLE Kinder!“ – Einrichtungen des Ganztags öffnen ihre Türen.

Beginnend mit einer Auftaktveranstaltung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern am 3. Dezember 2025 bis im März 2026 möchten wir Sie als Träger eines Angebots des Ganztags (Hort, OGTS, GGTS und Mittagsbetreuungen) oder einer Förderschule ermutigen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung zu einem Besuch in Ihre Einrichtung während des laufenden Betriebs einzuladen.

Der Besuch bietet die Chance, dass die Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen mit Ihren Mitarbeitenden ins Gespräch kommen und einen Einblick in die alltäglichen Herausforderungen in der Betreuung der Grundschulkinder, mit und ohne Inklusionsbedarf, erhalten.

Wir haben ein gemeinsames Forderungspapier für gute Rahmenbedingungen für einen inklusiven Ganztag erstellt, das von Ihrer Einrichtung beim Besuch überreicht werden kann. Je nach Situation vor Ort und Gast können alle Forderungen überreicht werden oder eine Einrichtung kann sich auf einzelne Punkte konzentrieren. Das Forderungspapier können Sie untenstehend als PDF-Datei herunterladen.

Begleitend soll es Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geben, die Sichtbarkeit für die Problematik schafft und zu einer Sensibilisierung für die Notwendigkeit eines inklusiven Ganztags beiträgt.

Zur Einladung der Politiker*innen, zum Ablauf  und zur Unterstützung der Pressarbeit vor Ort erhalten Sie von uns vorbereitete Materialien.

Informationen zum Ablauf und zur Teilnahme an den Aktionstagen

Sind Sie an einer Teilnahme interessiert, so tragen Sie sich gerne unter dem untenstehenden Link in die Tabelle ein. Bereits erstellte Materialien zu den Aktionstagen können Sie ebenfalls von der untenstehenden Webseite herunterladen.

Online-Informationstreffen am 08. Oktober 2025 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Um Ihnen die Kampagnen-Idee nochmals näher zu erläutern, Sie bei der Planung der Besuche zu unterstützen und anfallende Fragen zu beantworten, laden wir Sie bei Interesse herzlich zu einer Videokonferenz ein.

Gerne können Sie sich einfach am 08.10.25 von 10.00 – 11.30 Uhr zu dem Meeting dazu schalten. Den ZOOM-Link erhalten Sie über Susann Engert (Susann.Engert@paritaet-bayern.de) oder Lena Weihmayer (Lena.Weihmayer@paritaet-bayern.de). 

Für den Paritätischen in Bayern ist Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir uns aktiv bei der Formulierung der Forderungen und der Konzeption der Aktionstage beteiligt. Wir würden uns freuen, wenn auch einige Einrichtungen in Paritätischer Mitgliedschaft sich an den Aktionstagen beteiligen „Gemeinsam wachsen – Inklusiver Ganztag für ALLE Kinder!“.

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Aus dem Landesverband Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Thu, 25 Sep 2025 10:09:00 +0200
Town & Country Stiftungspreis 2025 für bessere Entwicklungschancen junger Menschen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31221&cHash=62e6da113c4b0a4b118f62f455bf7bc3

]]> Gesucht werden Projekte, die konkret und unmittelbar benachteiligte Kinder oder Jugendliche fördern – zum Beispiel durch Bildungsarbeit, soziale Integration, Freizeitangebote oder psychologische Unterstützung. Auch kleinere, lokal verankerte Initiativen werden ausdrücklich angesprochen.

Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen, die in diesem Bereich aktiv sind können sich bis 31. Oktober 2025 bewerben. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital über die Website der Stiftung.

Im Rahmen des Stiftungspreises werden zunächst 300 lokale Preise in Höhe von jeweils 1.000 Euro vergeben. Im Anschluss daran haben ausgewählte Projekte die Möglichkeit, einen der bundesweiten Förderpreise in Höhe von jeweils 5.000 Euro zu erhalten. Die Auswahl erfolgt durch ein Kuratorium unter Berücksichtigung der Wirkung und Nachhaltigkeit der eingereichten Projekte.

Weitere Informationen zur Ausschreibung, zu den Teilnahmebedingungen sowie zur Online-Bewerbung finden Sie unter nachfolgendem Link.

Quelle: Town & Country Stiftung

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Tue, 23 Sep 2025 17:09:57 +0200
Europäischer Paulskirchenpreis für Demokratie und gesellschaftliche Teilhabe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31220&cHash=8825e89a102205b1014afd0b0acef86e

]]> Mit dem Preis werden Personen, Organisationen oder Institutionen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen.

Vorschläge können bis 30. November 2025 eingereicht werden. Zugelassen sind Bewerbungen in deutscher, englischer oder französischer Sprache. Eine umfassende Begründung ist erforderlich; Einreichungen erfolgen über das Online-Formular auf der Webseite der Stadt Frankfurt. Vorschlagsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen.

Für gemeinnützige Organisationen mit einem klaren Profil in den Bereichen Demokratiebildung, Teilhabe oder zivilgesellschaftliches Engagement stellt die Ausschreibung eine Gelegenheit dar, ihre Arbeit sichtbar zu machen und europäische Anerkennung zu erhalten.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Verfahren finden sich unter dem folgenden Link.

Quelle: Stadt Frankfurt am Main

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 23 Sep 2025 16:50:32 +0200
MBE Workshops https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30293&cHash=0636645c5c7ab95f97846066867c6abe

]]> ]]> Im Zuge der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (ab 27 Jahren), finanziert vom Bundesministerium des Innern werden wie auch im Vorjahr wieder Workshops für Teilnehmer*innen von Integrationskursen gehalten. Dieses Jahr finden die Kurse an der VHS in Kitzingen statt.

Die Teilnehmenden lernen wichtige Informationen zu Themenblöcken wie „Wohnen“, „Behörden A-Z“, „Versicherungen“, „Bankgeschäfte und Verträge“, sowie „Viele Papier-Wie unterscheide ich wichtige Briefe von unwichtigen“ kennen. Ziel der Workshops ist es, die Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind, dabei zu unterstützen, sich im Bürokratie- und Behördendschungel zurechtzufinden. Oftmals begegnen neu nach Deutschland eingereisten Menschen viele Hürden, die zusammen mit einer Sprachbarriere einen Start in Deutschland erschweren können. Der Paritätische Wohlfahrtsverband möchte mit Hilfe der Workshops diesen Menschen helfen und bietet von Zeit zu Zeit diese Workshops an Sprachschulen mit Integrationskursen an.

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Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Mon, 22 Sep 2025 11:42:00 +0200
Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31391&cHash=21ca76dc3b2521e410514738a2773424

]]> Demokratisch Handeln ist ein bundesweiter Kinder- und Jugendwettbewerb. Er zeichnet Projekte aus, in denen sich junge Menschen für ein demokratisches Miteinander einsetzen. Anliegen des Wettbewerbs ist es, die Projekte sichtbar zu machen, zu würdigen und zu vernetzen sowie neue Impulse zu geben.

Wer kann mitmachen?

  • Junge Menschen von 2 bis 25 Jahren
  • Ob Schulklasse, Kita-Gruppe, JVA, Verein, Jugendzentrum, freie Initiative oder Einzelperson – alle sind willkommen
  • Auch mit vermeintlich kleinen Ideen kann man die Welt zu einem besseren Ort machen

Was gibt es zu gewinnen?

  • 50 Projekte reisen nach Berlin zum Junify Demokratiefestival – drei Tage voller Austausch, Vernetzung und Workshops (Reise- und Programmkosten werden übernommen)
  • Sonderpreise für Film, Journalismus, Kunst und Kitas
  • Anschubfinanzierung für Projektideen
  • Auch wenn das Projekt nicht gewinnt, gibt es weiterführende Tipps und eine Urkunde

Wie kann man sich bewerben?       

  • Einfach online bewerben und 5 Fragen über das Projekt beantworten
  • Bewerbungsschluss: 15.12.2025

Mehr Infos finden sich unter dem untenstehenden Link.

 

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Bundesmittel Zivilgesellschaft und Demokratie Weitere Anbieter Wed, 17 Sep 2025 10:49:52 +0200
Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31207&cHash=595ccc46c61f068c1afe21ac5921f9e0

]]> Demokratisch Handeln ist ein bundesweiter Kinder- und Jugendwettbewerb. Er zeichnet Projekte aus, in denen sich junge Menschen für ein demokratisches Miteinander einsetzen. Anliegen des Wettbewerbs ist es, die Projekte sichtbar zu machen, zu würdigen und zu vernetzen sowie neue Impulse zu geben.

Wer kann mitmachen?

  • Junge Menschen von 2 bis 25 Jahren
  • Ob Schulklasse, Kita-Gruppe, JVA, Verein, Jugendzentrum, freie Initiative oder Einzelperson – alle sind willkommen
  • Auch mit vermeintlich kleinen Ideen kann man die Welt zu einem besseren Ort machen

Was gibt es zu gewinnen?

  • 50 Projekte reisen nach Berlin zum Junify Demokratiefestival – drei Tage voller Austausch, Vernetzung und Workshops (Reise- und Programmkosten werden übernommen)
  • Sonderpreise für Film, Journalismus, Kunst und Kitas
  • Anschubfinanzierung für Projektideen
  • Auch wenn das Projekt nicht gewinnt, gibt es weiterführende Tipps und eine Urkunde

Wie kann man sich bewerben?       

  • Einfach online bewerben und 5 Fragen über das Projekt beantworten
  • Bewerbungsschluss: 15.12.2025

Mehr Infos finden sich unter dem untenstehenden Link.

 

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Bundesmittel Zivilgesellschaft und Demokratie Weitere Anbieter Wed, 17 Sep 2025 10:49:52 +0200
Förderung für Repair-Cafes in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31201&cHash=c2ed2ac66102e983600bc2af2d6e5e5e

]]> Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie z.B. Repair-Cafes aufgelegt. Es möchte damit den zunehmenden Verbrauch von Rohstoffen und seine Umweltauswirkungen reduzieren. Gebrauchsgüter und Alltagsgegenstände sollen nicht zu Abfall werden, wenn sie noch repariert werden können. Reparaturinitiativen sind dazu eine wichtige Anlaufstelle vor Ort. Ziel des Förderprogramms ist, ein möglichst flächendeckendes Netz wohnortnaher Reparaturinitiativen dauerhaft zu etablieren. Die Förderung soll dazu beitragen, örtliche Reparaturinitiativen in Bayern zu stärken und Neugründungen zu ermöglichen.

Die Initiativen können bis zu 3.000 Euro pro Jahr beantragen. Anträge für das Jahr 2026 können bis spätestens 1. Oktober 2025 beim Bayerischen Umweltministerium (E-Mail: reparatur@stmuv.bayern.de) eingereicht werden.

Welche Ausgaben gefördert werden, weitere Informationen sowie Antragsformulare unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/verbraucherinformation/reparaturinitiativen/index.htm

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 16 Sep 2025 14:31:21 +0200
Der mitMenschPreis für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31200&cHash=452b8f607f151b2da87d0cd655b3789c

]]> Mit dem mitMenschPreis unterstützt der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) Projekte und Initiativen, die sich für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung engagieren.

Wer kann sich bewerben?

Projekte oder Initiativen mit folgenden Merkmalen:

  • Arbeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf.
  • Ziel ist die Förderung von mehr Teilhabe und Selbstbestimmung.
  • Projekte sollen gemeinwesensorientiert sein, neue Wege oder Erfahrungen erschließen sowie langfristige und nachhaltige Wirkung entfalten.
  • Vorbildcharakter ist wichtig; idealerweise ist das Projektkonzept übertragbar, sodass andere Organisationen davon lernen oder adaptiert werden kann.

Es werden drei Projekte ausgezeichnet mit 9.000 €, 6.000 € bzw. 3.000 €.

Bewerbungsschluss ist der 8. November 2025.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter https://mitmenschpreis.de/

Quelle: Evangelischer Fachverband für Teilhabe (BeB)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Tue, 16 Sep 2025 14:11:52 +0200
Kreuzberger Kinderstiftung fördert Projekte für junge Menschen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31199&cHash=1e5bfe054fda7f117e5151c8734becbc

]]> Die Kreuzberger Kinderstiftung fördert bundesweit Projekte, die junge Menschen zur Mitgestaltung ihrer Lebenswelt befähigen und Teilhabe sowie Eigenverantwortung stärken. Gemeinnützige Träger, Vereine und Initiativen können Fördermittel beantragen – insbesondere für Vorhaben, bei denen Kinder und Jugendliche aktiv eingebunden sind und ihre Interessen selbst vertreten.

Im Zentrum stehen Projekte, die demokratisches Handeln, soziale Gerechtigkeit, Diversität oder Bildungsgerechtigkeit fördern. Dabei legt die Stiftung besonderen Wert auf die Beteiligung der Zielgruppe: Junge Menschen sollen nicht nur „Ziel“, sondern auch „Akteur*innen“ sein – in der Planung, Umsetzung und Reflexion.

Für jede Bewilligungsrunde stehen 22.500 Euro zur Verfügung, mit denen im Schnitt 10-15 Projekte gefördert werden. Die durchschnittliche Förderhöhe je Projekt liegt bei 1.500 bis 2.500 Euro

Die nächste Antragsfrist für die Projektförderung endet am 4. November 2025. Anträge können online über die Website der Stiftung eingereicht werden.

Weitere Informationen, Förderkriterien und das Antragsformular finden sich unter:
www.kreuzberger-kinderstiftung.de

Quelle: Kreuzberger Kinderstiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Tue, 16 Sep 2025 13:51:52 +0200
Die Aktion Mensch setzt die Annahme von Förderanträgen vorübergehend aus. https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31196&cHash=34b9974efee96c102ab674e8228f224f

]]> Die aktuelle Nachfrage nach den Förderangeboten der Aktion Mensch hat ein neues Rekordhoch erreicht. Obwohl im Jahr 2024 eine Gesamtfördersumme von 239,2 Millionen Euro bewilligt werden konnte und auch 2025 auf ähnlich hohem Niveau gefördert wird, kann das aktuelle Antragsvolumen nicht mehr in gewohnter Zeit und Qualität bedient werden. Die hohe Antragsnachfrage übersteigt bei weitem das diesjähriges Förderbudget. Die Vielzahl an Anträgen führt zudem zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten, was die Planung und Umsetzung der Projekte erschwert.  
 

Das Kuratorium der Aktion Mensch hat in seiner Sitzung vom 28. August 2025 nach längerer Diskussion und dem intensiven Abwägen verschiedener Optionen den Beschluss gefasst, dass ab dem 19. September 2025 in der Mehrzahl der Förderangebote keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.

So soll Raum geschaffen werden für

  • eine schnelle Entscheidung über bereits eingereichte Anträge
  • eine Weiterentwicklung der Förderprogramme

Die Aktion Mensch bittet darum, nun nicht kurzfristig neue unausgereifte Anträge aufzusetzen und einzureichen.

Die Förderangebote bleiben bis einschließlich zum 18. September 2025 formal noch geöffnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass ausschließlich vollständige Anträge, die alle Förderkriterien erfüllen, eingereicht werden können.  
 

In den folgenden Förderangeboten ist eine Antragstellung auch über den 18. September 2025 hinaus möglich: 

  • Pauschalförderung Ferienreisen 
  • Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen 
  • Projektförderung: Neue Wohnangebote für 2 bis 8 Personen 
  • Investitionsförderung: Wohnangebote für 2 bis 8 Personen 
  • Mikroförderung: Protesttag 5. Mai (ab dem 01.12.2025) 
     

Und natürlich läuft die Bearbeitung und Bewilligung bereits eingereichter Anträge bei der Aktion Mensch unverändert weiter!  

Ausblick und weiteres Vorgehen:

Neue Förderaktion ab 01. Oktober 2025 
Anfang Oktober wird eine neue Förderaktion an den Start gehen. Die Aktion wird sich an junge Menschen richten und ein klares Signal für Vielfalt und Toleranz setzen. Nähere Informationen ab dem 29. September. 

Weiterentwicklung Förderportfolio 

2026 möchte die Aktion Mensch ein weiterentwickeltes Förderportfolio über alle Lebensbereiche hinweg zur Verfügung stellen. Sie plant schon im ersten Quartal des kommenden Jahres erneute Fördermöglichkeiten im Lebensbereich Arbeit. Neue Förderangebote in der Kinder- und Jugendhilfe soll es zum Beginn des 2. Quartals 2026 geben. Auch ein neues Förderprogramm Wohnen soll Mitte des nächsten Jahres zur Verfügung gestellt werden. 

Quelle: Aktion Mensch

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Fri, 12 Sep 2025 13:58:12 +0200
Fotowettbewerb „Mensch – Arbeit – Alter“ 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31195&cHash=44ea9e11bcb53e7ee75eeb65dadd21a3

]]> Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Fotowettbewerb 2026 unter dem Titel „Mensch – Arbeit – Alter“ ausgeschrieben. Im Fokus stehen fotografische Arbeiten, die den Alltag in der Pflege älterer Menschen dokumentieren oder künstlerisch aufbereiten. Der Wettbewerb richtet sich an Personen ab 18 Jahren und nimmt sowohl Einzelbilder als auch Bildserien mit bis zu fünf Motiven entgegen.

Ziel ist es, einen realitätsnahen, vielschichtigen Blick auf die Arbeit mit älteren Menschen zu ermöglichen – sei es in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen, bei betreutem Wohnen oder in Privathaushalten. Die Einreichungen sollen den beruflichen Alltag in der Pflege sichtbar machen und können unter anderem Themen wie Arbeitsbedingungen, Wertschätzung, emotionale Belastung oder zwischenmenschliche Nähe aufgreifen.

Der Einreichungszeitraum läuft bis zum 1. Februar 2026. Die Beiträge sind online über das Portal der BGW einzureichen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 29.000 Euro vergeben. Die Preisverleihung findet im Herbst 2026 auf dem Deutschen Pflegetag in Berlin statt. Eine Auswahl der prämierten Werke wird anschließend in Ausstellungen sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der BGW präsentiert.

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.bgw-online.de/fotowettbewerb-2026

Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 12 Sep 2025 13:40:35 +0200
Bayerischer Innovationspreis 2026 fördert kreative Ansätze im Ehrenamt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31177&cHash=fd996430f2c64b36ad217430319479bb

]]> Innovative, gemeinwohlorientierte Projekte und Ideen werden beim Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt 2026 ausgezeichnet – unter dem Motto „Ehrenamt in Bayern – Gemeinsam stark für morgen“.

Wer kann teilnehmen?

Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen aus ganz Bayern – mit umgesetztem Projekt oder als neue Idee

In zwei Kategorien:

  • Kategorie 1: Innovative Projekte
    Bereits umgesetzte oder laufende Projekte; insgesamt 6 x 10 000 € Preisgeld.
  • Kategorie 2: Neue Ideen
    Noch nicht umgesetzte Konzepte mit Zukunftspotenzial; insgesamt 5 x 3 000 € Preisgeld.

Die Jury bewertet nach folgenden Maßstäben:

  • Innovativ – originell und neuartig
  • Engagementfeldübergreifend – übertragbar auf andere Bereiche
  • Gemeinwohlorientiert – nicht kommerziell
  • Vorbildlich – nachahmenswert
  • Praktikabel – realistisch und umsetzbar


Einsendeschluss ist der 5. Oktober 2025.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgendem Link.

Quelle: Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern

 

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 10 Sep 2025 15:32:23 +0200
Ergänzender Förderaufruf zu ESF Plus-Förderprogramm für die Sozialwirtschaft „rückenwind3" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31176&cHash=ce3942990d3cdb35a89d162dc2540c68

]]> Das ESF Plus-Programm rückenwind3 zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.

Im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 12.12.2025 (15.00 Uhr) können Interessensbekundungen im Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden.

Im Auftrag der beiden Programmpartner Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) lädt die koordinierende Regiestelle für das Förderprogramm Interessierte zu einer Online-Infoveranstaltung am (Di) 16.09.2025, 10:00 bis 13:00 Uhr ein.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen ersten Überblick zu den Inhalten und Förderbedingungen von rückenwind3 sowie eine kurze Einführung in die Nutzung des Online-Förderportals Z-EU-S zu geben.

Weitere Informationen und Anmeldung zur Infoveranstaltung unter: https://www.bagfw-esf.de/

Rückfragen bitte direkt an regiestelle@bag-wohlfahrt.de

Quelle:  Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)

 

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 10 Sep 2025 15:30:57 +0200
KI im Gemeinwohl: Jetzt für die KI verein(t) Awards 2025 bewerben https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31175&cHash=8c2457c942e8296e9044c9c636e3a47f

]]> Die KI verein(t) Awards zeichnen gemeinnützige Organisationen aus, die Künstliche Intelligenz wirkungsvoll in ihrer Arbeit einsetzen und damit als Vorbild für den Dritten Sektor vorangehen. Der Wettbewerb wird vom Haus des Stiftens in Kooperation mit Microsoft veranstaltet.

Teilnahmeberechtigt sind alle Non-Profit-Organisationen, die für Förderprogramme registriert sind. Eingereicht werden können KI-Projekte, die Wirkung, Innovation, Skalierbarkeit sowie ethische Standards überzeugend vereinen. Die drei besten Projekte erhalten Preisgelder in Höhe von 2.500 €, 1.500 € und 1.000 €.

Bewerbungsschluss ist der 24. Oktober 2025.

Weitere Informationen und Registrierung finden Sie unter folgendem Link.

Quelle: Haus des Stiftens

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 10 Sep 2025 15:29:17 +0200
Kabinett beschließt weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege und Pflegefachassistenzgesetz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31174&cHash=c415a430570a66fc28332560adaa6542

]]> Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 das Pflegefachassistenzgesetz und das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) beschlossen.

Pflegefachassistenzgesetz:

Der Paritätische begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz geschaffen werden soll. Sie ist lange überfällig. Der Ansatz einer sektorübergreifenden Ausrichtung, mit der die Hoffnung verbunden ist, weitere dringend benötigte Personen für die Pflege zu gewinnen und die bundesweite Mobilität und Flexibilität für ausgebildete Pflegefachassistent*innen verspricht, wird befürwortet. Der Paritätische mahnt aber an, dass dieses Gesetz eine weitgehende Synchronisierung mit der Pflegefachkraftausbildung bringen muss, etwa indem Azubis beider Ausbildungen überwiegend gemeinsam theoretische Grundlagen lernen können oder dass etwa eine Zwischenprüfung der Fachkraftausbildung automatisch zur Anerkennung als Pflegefachassistent*in führt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Inhalte der Ausbildung an den Themenfeldern Prävention, Rehabilitation und Sozialraum orientieren müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass nicht ungeprüft alle strukturellen Grundlagen bspw. zur Finanzierung der Fachkraftausbildung, Umsetzung der Kostenweiterleitung sowie zu Kooperationen aus dem Pflegeberufegesetz übernommen werden, sondern eine Evaluation, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, vorgezogen und Bürokratie abgebaut wird.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/einfuehrung-neues-berufsbild-pflegefachassistenz-pm-06-08-25.html

Die Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/stellungnahme-des-paritaetischen-gesamtverbandes-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegefachassistenzausbildung/     

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege:

Das Vorhaben reiht sich ein in eine Liste von Gesetzen und Maßnahmen, um die Fachlichkeit von Pflegekräften und im weitesten Sinne die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen, was begrüßt wird. Der Gesetzesentwurf erweitert die ohnehin im Pflegeberufegesetz vorgesehene Befugnis für hochschulisch ausgebildete Pflegefachkräfte. Diese sollen in folgenden Bereichen: Wundversorgung, Diabetes, Demenz - die Befugnis zur Verabreichung von Injektionstherapien und Infusionen sowie zur Verordnung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten erhalten. In einem Vertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene und den Vereinigungen der Träger von Pflegeheimen sollen nun bis zum April 2027 die vormals ärztlichen Leistungen definiert und ausgehandelt werden, die Pflegekräfte künftig ausüben sollen. Außerdem werden die nötigen Qualifikationen festgelegt. Hier sollen auch Pflegefachkräfte mit Berufsausbildungen und entsprechenden Weiterbildungen diese Tätigkeiten ausüben können.

Wir sehen, dass eine Reihe von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu Kostensteigerungen geführt haben, für die es immer noch keine Lösungen gibt, und die auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und der Einrichtungen ausgetragen werden. Es zeichnet sich nicht ab, dass die von der Bundesregierung und unabhängig von diesem Gesetzgebungsverfahren eingesetzte Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer „großen“ Pflegereform (Zukunftspakt Pflege) den dringend benötigten Systemwechsel bei der Finanzierung behandelt. Als Paritätischer haben wir zusammen mit dem Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung ein Gutachten zu den Beitragssatzeffekten einer Pflege-Bürgervollversicherung erstellen lassen und gezeigt, wie sich die Beitragssatzentwicklung und die Finanzen der Pflegeversicherung bei steigenden Ausgaben stabil halten lassen – ohne Leistungskürzungen und ohne Abkehr vom bewährten Umlagesystem. Ein konkreter Reformvorschlag ist die Pflege-Bürgervollversicherung, unter Einbeziehung der Privatversicherten in die Sozialversicherung, der Einbezug weiterer Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Sämtliche Weiterentwicklungen der Pflegeversicherung können nicht mehr losgelöst von der Finanzierung und einem Systemwechsel betrachtet werden. 

Mit dem Gesetzesvorhaben werden neben der Kompetenzerweiterung auch andere Themen, wie die Vereinfachung und Beschleunigung von Vertrags- und Vergütungsverhandlungen adressiert. Hierbei muss tatsächlich ein großer Wurf gelingen. Bisher bleiben die beabsichtigten Regelungen hinter dem Notwendigen und den Möglichkeiten zur Entbürokratisierung zurück. Wir fordern von der Bundesregierung entschiedenes Handeln, um mit diesem Gesetz den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen endlich zu begegnen.   

Angesichts dessen und der vorgesehenen Regelungen zur Schaffung eines dritten Sektors für Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen und innovative Wohnformen mit der einhergehenden Gefährdung der bestehenden Versorgungslandschaft ambulanter WGs, darf bezweifelt werden, dass das Vorhaben den Titel „…Entbürokratisierung in der Pflege“ verdient. Zwar sieht das Gesetz nun vor, dass für Dokumentation und teilweise auch Prüfbedingungen die Hürden gesenkt werden sollen. So soll künftig auch für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die eine Qualitätsprüfung mit dem Ergebnis eines hohen Qualitätsniveaus bestehen, der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung von ein auf zwei Jahre verlängert werden. Aber das reicht nicht aus. Wir brauchen Entbürokratisierung in der Pflege auf einem ganz anderen Level.  

Weitere Informationen finden Sie hier: Kabinett beschließt Entbürokratisierung in der Pflege | BMG

Die Stellungnahme des Paritätischen zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden als Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG - wie das Gesetz vorher hieß) finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-pflegekompetenz-pflegekompetenzgesetz-pkg-1/

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Wed, 10 Sep 2025 15:13:14 +0200
Kita-Dialoge: Wie werden Kitas dem Heute und Morgen von Kindern gerecht? Ab 10.09.2025, online, kostenlos https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31173&cHash=87fe57a8be510c8ac4d144bea6bdca8a

]]> Je nach Interesse werden z. B. die Betreuung im Sinne der Aufrechterhaltung von Öffnungszeiten hervorgehoben, oder aber Bildung in der Kita wird als Schulfähigkeit verstanden. Doch in der Kita geht es um mehr. Diesem Thema wollen wir uns in der Veranstaltungsreihe Kita-Dialoge von verschiedenen Seiten nähern.

Die Kita-Dialoge werden von September bis Dezember 2025 monatlich angeboten. Die Veranstaltungen sind kostenlos.

Sie können sich über die untenstehende Webseite für die jeweilige Veranstaltung anmelden.

Die Veranstaltungsreihe Kita-Dialoge wird unterstützt von:

  • ver.di Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.
  • Institut für den Situationsansatz (ISTA) an der Internationalen Akademie Berlin gGmbH
  • Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
  • Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
  • Kompetenzzentrum Frühe Kindheit Niedersachsen der Universität Hildesheim
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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 10 Sep 2025 14:59:26 +0200
Einladung zur Fortbildungsreihe „Antisemitismus und Rassismus gegen Sinti und Roma erkennen und kompetent begegnen" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31169&cHash=46534fbc78d5b384b315d0949917a00d

]]> Modul 1 : 02. Oktober 2025, 9 bis 17 Uhr

Diskriminierungskritisches Diversity und Leitungskompetenzenen 

Veranstalter Stiftung VFS, VFS Campus: "In dem Workshop stellen wir das Konzept des „Diskriminierungskritischen Diversity“ vor, das wir im Zusammenhang mit unserem Konzept „Social Justice und Radical Diversity“ entwickelt haben. Schwerpunkte werden dabei Antisemitismus und Rassismus gegen Roma und Sinti sein. 

Ausgehend davon besprechen wir Leitungskompetenzen und kommen darüber zur konkreten Bearbeitung der möglichen Umsetzung in den jeweiligen Arbeitsbereichen der Teilnehmenden. Unterstützend dafür werden folgende Fragen sein, u.a.: Wie kann Ihr Arbeitsbereich auf allen Handlungsfeldern so gestaltet sein, dass Diskriminierung wahrgenommen und letztlich diskriminierende Praxen abgeschafft werden? Wie kann die Idee des Diskriminierungskritischen Diversity professionell realisiert werden, sodass alle Mitarbeiter*innen in ihrer radikalen Vielfalt arbeiten, ohne von Diskriminierung getroffen zu sein und ohne ihr So-Sein „verstecken“ zu müssen?"

 

Referent*innen:

Leah Carola Czollek, Sozialpädagogin, Leiterin und Mitbegründerin des Instituts »Social Justice und Radical Diversity«.

 

Gudrun Perko, Prof. Dr., Philosophin, Professorin für Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Gender, Diversity und Mediation an der Fachhochschule Potsdam (Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften). 

Sie ist Mitbegründerin und Leiterin des Instituts »Social Justice und Radical Diversity«. 

 

Ort: München (Adresse wird nach Anmeldung versendet)

Anmeldung unter: https://forms.office.com/e/PVUcfvf25P (Modul 1) 

Veranstalter: Stiftung VFS, VFS Campus

Kontakt: demokratie.verbindet@stiftung-vfs.de

Kosten: keine

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Region Oberbayern Allgemeine Informationen Zivilgesellschaft und Demokratie Mitgliedsorganisationen Wed, 10 Sep 2025 09:33:17 +0200
Förderprogramm „Vor Ort vereint“ für Begegnung und Zusammenhalt im ländlichen Raum https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31168&cHash=7c2ce40d233aeeb2fda6721ed99a043a

]]> Das Programm „Vor Ort vereint“ möchte vor Ort das respektvolle Zusammenleben fördern und die Gemeinschaft festigen.

Das Förderprogramm richtet sich an Einzelpersonen, Vereine und Initiativen, die in kleineren Städten und Dörfern oder gemeindeübergreifenden Kooperationen (bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner) aktiv sind.

Die ausgewählten Projekte erhalten zwischen 5.000 und 12.000 Euro für ein Vorhaben über einen Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten ab dem 1. Januar 2026, um ihre Ideen umzusetzen.

Die Förderung orientiert sich flexibel an den Bedürfnissen vor Ort und umfasst alle relevanten Kostenarten, darunter Honorare, Sachmittel und Personalkosten.

Insbesondere sollen Vorhaben unterstützt werden, die mindestens einem der folgenden Felder zuzuordnen sind:

  • Begegnung ermöglichen, (Begegnungsorte und inklusive Formate, an denen Austausch und gemeinsames Arbeiten an Zusammenhalt und Gestalten von Gemeinschaft möglich sind)
  • Demokratie stärken
  • Teilhabe und Grundrechte fördern, (Stärkung z.B. von migrantischen Selbstorganisationen, von queeren Communities für Vielfalt in der Gesellschaft)
  • Sozial-ökologische Transformation

Die Onlinebewerbung ist bis zum 22. September 2025 möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Quelle: Änderwerk gemeinnützige GmbH

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Migration und Flucht Queer Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 09 Sep 2025 14:44:56 +0200
PARvita setzt neue Maßstäbe für gesunde Arbeitswelten – Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31159&cHash=996e140a9ffab798d321f56222d10095

]]> München, 09.09.2025 – Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist gerade für kleine und mittlere Organisationen im sozialen Bereich mit ihren begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen schwer umzusetzen. Hier setzt das Projekt "PARvita – für eine gesundheitsfördernde Arbeitswelt im Paritätischen" an: Ab September 2025 werden Mitarbeitende aus Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern kostenlos zur BGM-Fachkraft (IHK) qualifiziert.

Die Umsetzung erfolgt zusammen mit der Paritätischen Akademie Süd und in Kooperation mit der Barmer Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ziel des dreijährigen PARvita-Projekts ist die nachhaltige Etablierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Paritätischen Mitgliedsorganisationen im gesamten Süden der Bundesrepublik. Mitgliedsorganisationen gewinnen dadurch auch an Attraktivität als Arbeitgeber und wirken so dem Fachkräftemangel entgegen. Das bestehende Personal profitiert von gesunden Rahmenbedingen, die dazu beitragen, dass die Mitarbeiterschaft zufrieden und leistungsfähig bleibt und somit Krankentage reduziert werden können. Margit Berndl, Vorständin Sozial- und Verbandspolitik im Paritätischen in Bayern, betont: „Die Gesundheit von Fachkräften im Sozialen Bereich muss immer im Fokus stehen, denn es sind die Mitarbeiter*innen, die das Fundament einer funktionierenden sozialen Daseinsvorsorge bilden und entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen und Dienste sind.“

Gesundheitsförderung für den gesamten sozialen Sektor

Das Konzept erfüllt einerseits die gesetzlichen Anforderungen und andererseits werden freiwillig Gesundheitsmaßnahmen ermöglicht. „PARvita bietet insbesondere für kleine und mittlere Organisationen praktische Lösungen und Unterstützung, die aufgrund begrenzter Ressourcen oft Schwierigkeiten haben, ein umfassende BGM umzusetzen“, erläutert Margit Berndl. Das Projekt fußt auf mehreren Säulen: Zum einen die Qualifizierung einer oder eines Mitarbeitenden als BGM-Fachkraft mit IHK-Abschluss.

Neben der Qualifizierung ist die Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung ein wesentlicher Baustein und bietet über eine eigene Kommunikations- und Lernplattform die Möglichkeit der Vernetzung von Entscheidungsträger*innen und BGM-Fachkräften. Hier wie auch bei regelmäßigen Austauschtreffen bieten Expert*innen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung fachlichen Input.

Hinweis: Für dieses Jahr sind bereits alle Qualifizierungsplätze vergeben. Interessierte Organisationen und Einrichtungen werden gebeten, sich dennoch bei Julia Böttcher, Projektmanagerin bei der PAS, zu melden (Mail: boettcher@akademiesued.org), um den Bedarf zu dokumentieren und sich für weitere Termine vormerken zu lassen. Bei künftigen Weiterbildungskursen zur BGM-Fachkraft ist eventuell ein kleiner Unkostenbeitrag zu entrichten.

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Weiterführende Informationen

PARvita - starke Allianz in ganz Süddeutschland

Seit Projektbeginn in 2022 haben sich bereits rund 145 Fachkräfte wurden für die BGM-Implementierung qualifiziert. Mit Start der Hauptprojektphase schließt sich der Paritätische in Bayern den anderen süddeutschen paritätischen Landesverbänden Baden-Württemberg, Hessen und Rheinlandpfalz/Saarland als Projektträger an.

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern:

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen. Er ist parteipolitisch unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

Über die Dienstleister:

Die Paritätische Akademie Süd (PAS) ist eine gemeinnützige GmbH. Sie ist der gemeinsame Bildungsträger der Paritätischen Landesverbände in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland. Die genannten Landesverbände und die Paritätische Bundesakademie sind die Gesellschafter der PAS. In erster Linie beinhaltet ihr Auftrag, die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen im süddeutschen Raum mit Fort- und Weiterbildungsangeboten zu versorgen. Mit ihrem Angebot will die PAS sozialwirtschaftliche Organisationen unterstützen, sich zukunftsorientiert, professionell und im Sinne ihrer Klient*innen und Mitarbeiter*innen zu entwickeln.

PARvita Qualifizierungsmaßnahme Fachkraft BGM - Bayern - Paritätische Akademie Süd

Die BSA-Akademie ist ein führendes Bildungsunternehmen für Prävention, Fitness und Gesundheit mit Sitz in Saarbrücken. Seit ihrer Gründung 1983 hat sie über 275.000 Teilnehmer*innen in mehr als 90 staatlich geprüften Qualifikationen ausgebildet. Als anerkannter Bildungspartner des DSSV-Arbeitgeberverbandes unterstützt sie Menschen dabei, ihre beruflichen Kompetenzen im Gesundheits- und Fitnesssektor zu erweitern.

Über die Kooperationspartner:

Barmer Krankenkasse

Die BARMER ist eine Krankenkasse aus der Gruppe der Ersatzkassen und als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Für ihre über 8 Millionen Versicherten, davon rund 1,1 Millionen in Bayern, engagiert sie sich in den Verhandlungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern um die beste gesundheitliche Versorgung. Darüber hinaus bietet sie ihren Versicherten zahlreiche zusätzliche Angebote zur Prävention, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, die noch nicht im sogenannten „Leistungskatalog“ für alle gesetzlich Krankenversicherten enthalten sind. Mehr Infos: https://www.barmer.de/

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist eine Einrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung für Menschen, die in Berufen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales arbeiten. Sie bietet bundesweit Services und Angebote für Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen, insbesondere zu Themen wie Berufskrankheiten, Prävention, Rehabilitation und Arbeitsunfallschutz.

Der Paritätische in Bayern und die BGW kooperieren intensiv zusammen mit dem Ziel, mit diesen Angeboten das Betriebliche Gesundheitsmanagement und den Arbeitsschutz für die Mitgliedsorganisationen, deren Dienste und Einrichtungen zu erleichtern und sich die Rechtssicherheit für die Verantwortlichen zu verbessern.

www.bgw-online.de/kooperationen

 

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Presse Aus dem Landesverband Einrichtungen und Dienste Der Paritätische Gesundheit Mon, 08 Sep 2025 13:23:00 +0200
Neues Friedenslied – lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31100&cHash=35867051841f5caf4bdfef2bd9a3d7ea

]]> Die Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH stellt ihr beeindruckendes, neu veröffentlichtes Video vor – ein Friedenslied, das im Rahmen eines inklusiven Projekts entstanden ist, an dem viele unterschiedliche Menschen mitgewirkt haben. In einer Zeit, in der die Welt aus den Fugen zu geraten scheint und immer häufiger von Krieg und “Kriegstauglichkeit” die Rede ist, wird bewusst ein Zeichen für den Frieden gesetzt. Musik hat die wunderbare Fähigkeit, Herzen zu verbinden, Brücken zu bauen und Hoffnung zu schenken – und genau das soll mit diesem Lied erreicht werden.

Hier ist der Link zum Video:  https://youtu.be/ZOaxIRi6wz0 

"Lasst uns gemeinsam ein musikalisches Zeichen für Frieden, Menschlichkeit und Zusammenhalt setzen!  

Mögen wir uns immer daran erinnern: Wir gehören alle zur selben Familie- der Menschheitsfamilie."

 

________________________________________________________________________

Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH 

Web: https://sww-muenchen.de & Web: https://www.dieblindgaenger.de/

 

 

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Region Oberbayern SGB XII Inklusion Zivilgesellschaft und Demokratie Mitgliedsorganisationen Fri, 08 Aug 2025 08:41:11 +0200
5500 Postkarten, ein Ziel: auskömmliche Finanzierung für bayerische Kitas https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31097&cHash=435c7bf4ce54ed3aff141d0e4f7a83d5

]]> München, 07.08.25. – Unzählige Postkarten haben Politiker*innen und Verantwortliche in Kommunen und auf Landesebene erreicht – und alle machten auf einen Missstand aufmerksam: Die Finanzierung bayerischer Kitas über die staatliche Betriebskostenförderung ist bedrohlich defizitär. Nach gut zwei Monaten Aktionszeitraum der Postkartenaktion des Bündnisses KitaPolitikTage des Paritätischen in Bayern ziehen die Initiatoren nun Bilanz: Die Postkartenaktion hat ins Ziel getroffen.

Start der Postkartenaktion war der Tag der Kinderbetreuung am 12. Mai. Gemeinsam mit der Pfennigparade Phoenix Schulen und Kitas GmbH, Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH und der Gemeinnützigen Paritätischen Kindertagesbetreuung GmbH (PariKitas) hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in Bayern e.V. rund 5500 Postkarten an Einrichtungen und Träger in seiner Mitgliedschaft verteilt. Diese wurden an die Familien der Kitas und Unterstützer*innen ausgegeben, um an Landes- und Kommunalpolitiker*innen vor Ort verschickt zu werden.

Die Fülle der Einsendungen zahlte sich aus: Schon kurz nach dem Start der Aktion erreichten die Initiatoren Rückmeldungen von Gemeinden, dass zu viele Postkarten ankämen. Wirkung durch Beharrlichkeit: In der Folge fanden Gespräche mit der Politik vor Ort statt. Verantwortliche in Kitas berichten außerdem, dass die gemeinsame Aktion wertvoll für den Zusammenhalt mit den Familien gewesen sei. Denn gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um die Situation für die Einrichtungen zu verbessern, verbindet.

Schon im Jahr 2023 hat das Bündnis KitaPolitikTage Politiker*innen eingeladen, für einen Tag Teil eines Kita-Teams zu werden, um sich selbst ein Bild zu machen. Es bestand Einigkeit darüber, dass dringender Handlungsbedarf bezüglich der unzureichenden Deckung der Betriebskosten bestehe. „Doch bisher ist nichts passiert“, resümiert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern. „Für die Träger bleibt das Problem weiter ungelöst, die Betriebskostenlücke besteht weiter. Kompensieren müssen das die Eltern mit ihren Beiträgen und die kommunalen Haushalte. Das muss aufhören. Die Kitas brauchen keine Versprechen, sondern endlich eine Lösung.“

Hoffnung auf Besserung machte eine Expertenanhörung im Sommer letzten Jahres im Landtag. Es bestand übergreifend Einigung darüber, dass die Betriebskostenlücke geschlossen werden muss. Doch eine Lösung scheint immer noch in weiter Ferne. Kürzlich, vor der Sommerpause, hat das Bayerische Kabinett zwar eine Reform der Kitafinanzierung beschlossen. Kern der Reform ist eine dauerhafte Förderung von Teamkräften über das BayKiBiG sowie ein Abbau von Bürokratie, beispielsweise durch eine Vereinfachung der Berechnung der jährlichen tarifbedingten Steigerungen. Doch auch dieses lobenswerte Vorhaben löst nicht das generelle Finanzierungsdefizit in den bayerischen Kitas auf. Die Forderung des Bündnisses KitaPoltikTage an den Freistaat bleibt daher weiter aktuell. Margit Berndl: „Die Finanzierung der Bayerischen Kitas muss endlich gesichert und die staatliche Betriebskostenförderung deutlich angehoben werden. Denn Kitas leisten einen entscheidenden Beitrag zu Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Kindern – unserer Zukunft. Diese Zukunft muss gesichert werden.“

Mehr zum Bündnis, den Forderungen und der Aktion: www.Kitapolitiktage.de

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Aus dem Landesverband Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 07 Aug 2025 15:23:11 +0200
Transform_D: das Förderprogramm für Klimaschutz, Digitalisierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31096&cHash=1de35a4783a244cebb57412d227ee8a5

]]> Unter dem Motto „Wandel gestalten und die Zivilgesellschaft stärken“ möchte die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Digitalisierung, Klimaschutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

TransformD fördert Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie Probleme besser lösen als frühere Praktiken und es deshalb wert sind, nachgeahmt und verbreitet zu werden. Die Innovationsprojekte gestalten Wandlungsprozesse in einem der drei Themenschwerpunkte des Förderprogramms und zielen darauf ab, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige Lösungen zu finden.

Themenschwerpunkte:

DIGITALISIERUNG – Digitale Innovation und technologische Souveränität
Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, den digitalen Wandel auf gesellschaftlicher Ebene weiterzuentwickeln und die gemeinwohlorientierte digitale Innovationen ermöglichen

KLIMAWANDEL – Klimaneutralität und Ressourceneffizienz

Projekte, die lokale Lösungen für die globalen Herausforderungen der Klimakrise bieten

GESELLSCHAFTLICHER ZUSAMMENHALT – Diverse und resiliente Zivilgesellschaft

Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, Engagement diverser zu gestalten, Menschen mit unterschiedlichen Biografien zusammenzubringen und damit zu einer widerstandsfähigeren Zivilgesellschaft und zu größerem gesellschaftlichen Zusammenhalt führen

Die Förderhöhe beträgt mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro.

Die Antragsphase beginnt am 1. September und endet am 10. Oktober 2025.

Weitere Informationen unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/transformd/

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 07 Aug 2025 14:33:11 +0200
Jetzt Mitmachen: Aktionstage „Gemeinsam wachsen – Inklusiver Ganztag für ALLE Kinder“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31095&cHash=fbf0d7abaa270d4f249030a80b08b162

]]> Obwohl ab 2026 alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, gelingt ein inklusiver Ganztag nur bedingt. Dies liegt vor allem an den fehlenden Rahmenbedingungen. Je nach Standort und Finanzstärke der Kommune gibt es unterschiedliche Bedingungen. Vielerorts fehlen jedoch die Mittel, Inklusion adäquat umzusetzen und den Bedarfen aller Kinder gerecht zu werden. Die Schaffung inklusiver Strukturen wird kaum gefördert. Die Freie Wohlfahrt in Bayern will darauf aufmerksam machen und Lösungsvorschläge in die Politik tragen.

Was ist das Ziel?

Mit den Aktionstagen wollen wir gemeinsam alle Träger der freien Wohlfahrtspflege dazu einladen, Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen die Herausforderungen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz zu verdeutlichen und ein Problemverständnis für die inklusive Ausgestaltung zu schaffen. Mit den Forderungen werden konkrete Lösungsvorschläge angeregt und Einsicht in die Notwendigkeit politischen Handelns angeregt. Wir wollen eine politische Debatte darüber anstoßen, wie eine inklusive Ausgestaltung des Ganztags gelingen kann.

Was ist geplant?

Beginnend mit einer Auftaktveranstaltung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern am 3. Dezember 2025 bis zu den Kommunalwahlen in Bayern im März 2026 möchten wir Sie als Träger eines Angebots des Ganztags (Hort, OGTS, GGTS und Mittagsbetreuungen) oder

einer Förderschule ermutigen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung zu einem Besuch in Ihre Einrichtung während des laufenden Betriebs einzuladen.

Wir möchten alle Träger im Ganztag zum Mitmachen einladen.

Für alle Fragen und Austausch vorab laden wir zu einem Online-Informationstreffen am 08. Oktober 2025 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr ein.

Mehr Details, Infos und Zugang zu Materialien sind im Infoblatt anbei.

Bei Fragen wenden Sie sich an Susann Engert (Susann.Engert@paritaet-bayern.de) oder Lena Weihmayer (Lena.Weihmayer@paritaet-bayern.de)

 

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Aus dem Landesverband Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Thu, 07 Aug 2025 10:09:39 +0200
Suchtberatung in Haft sicherstellen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31079&cHash=5801da30e229105424edf5b35d61b069

]]>  Hier der Link zur Petition:

https://www.openpetition.de/!djphp

 Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Petition von Condrobs e.V. und empfiehlt, sie zu zeichnen.

Nicht nur, weil damit ein stark benachteiligter Personenkreis die notwendige Aufmerksamkeit erhält, sondern auch, weil gezeigt wird, dass sich Soziale Arbeit „lohnt“ und weil die Situation der externen Suchtberatung in Justizvollzugsanstalten exemplarisch steht für viele Angebote im sozialen Bereich, die unzureichend finanziert und gefährdet sind.

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Region Oberbayern Sucht Straffälligkeit Mitgliedsorganisationen Mon, 04 Aug 2025 13:15:54 +0200
DAK-Wettbewerb "Gesichter für ein gesundes Miteinander" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31070&cHash=6c49218acf1c7013558f3437d7b03176

]]> Der DAK-Wettbewerb „Gesichter für ein gesundes Miteinander“ möchte ein Zeichen für Respekt, Toleranz und Gemeinsinn setzen. Viele Projekte und Initiativen setzen sich für Gesundheitsförderung, Prävention und Pflege ein. Die Gesichter hinter den Projekten leisten einen großartigen und meist ehrenamtlichen Beitrag für ein gesundes Miteinander. Mit dem Wettbewerb soll diesen engagierten Menschen eine Bühne gegeben werden. 

Gesucht werden Menschen, die sich mit beispielhaften Projekten für ein gesundes Miteinander einsetzen. Besonders im Fokus steht dieses Jahr die ehrenamtliche Pflege: Für diesen Bereich gibt es einen Sonderpreis.

Es sind Preisgelder von 500 – 3.000 Euro ausgeschrieben.

Bewerben können sich: Einzelpersonen, Gruppen, Verbände und Organisationen, Betriebe und pflegende Angehörige.

Einsendeschluss ist am 15. September 2025

Weitere Informationen unter:

https://www.dak.de/dak/praeventionskampagnen/wettbewerb-gesichter-gesundes-miteinander_28272

Quelle: DAK-Gesundheit

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 31 Jul 2025 14:43:43 +0200
Bayerischer Innovationspreis Ehrenamt 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31067&cHash=7742b39ec4024683d29e0b30e3cf91b0

]]> Erneut verleiht das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt für neue Ansätze des Bürgerschaftlichen Engagements.

Das Motto für 2026 lautet: „Ehrenamt in Bayern – Gemeinsam stark für morgen“.

Dieses Motto ist umfassend zu verstehen. Gesucht werden Personen, Initiativen und Organisationen, die gute Ideen rund um das Ehrenamt kreativ aufgreifen und gewinnbringend umsetzen.

Kategorie 1: Innovative Projekte

Für begonnene Projekte werden sechs Einzelpreise zu je 10.000 Euro verliehen.

Kategorie 2: Neue Ideen

Hier werden herausragende Ideen und Konzepte, die noch in den Startlöchern stehen, mit fünf mal 3.000 Euro prämiert.

Die Bewerbung ist bis 5. Oktober 2025 möglich unter https://www.ehrenamt.bayern.de/vorteile-wettbewerbe/innovationspreis-ehrenamt/

Dort gibt es weitere Informationen zum Preis.

Quelle: Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Interne Struktur Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 31 Jul 2025 10:08:28 +0200
Neue Förderrichtlinien für die Förderung von Familienpflegestationen und Fachstellen für pflegende Angehörige https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31064&cHash=537df879a87d661ae65b5ef0cfa55f5d

]]> Der Freistaat Bayern fördert seit vielen Jahren Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit im Rahmen des "Bayerischen Netzwerk Pflege" .

Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden.

Angehörigenarbeit beinhaltet die Beratung, Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Zweck der Förderung ist, die Weiterführung von Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen.

Nun wurden die zugrundeliegenden Förderrichtlinien verlängert und aktualisiert. Hier die wesentlichen Änderungen, gültig ab 01.08.2025.

Fördererhöhung für Fachstellen für pflegende Angehörige

Die Förderung wird auf jährlich bis zu 35.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (und entsprechend eine Teilzeitkraft) erhöht. Damit soll die seit über 26 Jahren bestehende und bewährte Struktur der Fachstellen für pflegende Angehörige weiter gestärkt werden.

Fördererhöhung für Familienpflegestationen

Die Förderung wird auf jährlich bis zu 9.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (und entsprechend eine Teilzeitkraft) erhöht, um die wichtige Unterstützung für Familien in Krisensituationen zu festigen.

Verfahrensvereinfachungen für Pflegestützpunkte

Es erfolgen Klarstellungen anlässlich der aktuellen Praxis und Vereinfachungen in Bezug auf das Förderverfahren. Dies betrifft insbesondere die Änderung des Auszahlungsverfahrens für die Förderung der Pflegestützpunkte.

Die Richtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2028.

Die Änderung der Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt verkündet:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/311/baymbl-2025-311.pdf

Die konsolidierte Fassung wird in Kürze unter dem Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV294809 zu finden sein.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Interne Struktur Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Wed, 30 Jul 2025 16:22:16 +0200
ESF Plus-Programm "Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung" (DigiWohl) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31062&cHash=d531a5643d82868ba3b941d94c428509

]]> Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Förderaufruf zum ESF Plus-Programm "Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung" (DigiWohl) gestartet. Interessierte gemeinnützige Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege können ab sofort bis 15. September 2025 (15 Uhr) über das Förderportal Z-EU-S einen Vorhabenantrag einreichen.

Durch das ESF Plus-Programm sollen gemeinnützige Verbände dabei unterstützt werden, soziale Dienste mittels Digitalisierungsvorhaben zu stärken und digitale Lösungen vor Ort vermehrt und effektiver in die direkte Arbeit mit Klientinnen und Klienten zu integrieren.

Die Förderung soll dazu beitragen, neue digitale Lösungen einzuführen und zu gestalten oder bestehende weiterzuentwickeln, um so die Erbringung sozialer Dienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen in den lokalen und regionalen Wirkbereichen der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland zu unterstützen. Dabei sollen immer auch die Bedarfe und Fähigkeiten von Mitarbeitenden sowie Klientinnen und Klienten der Freien Wohlfahrtspflege berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Programm auf der ESF-Regiestellenseite und auf der Internetseite des ESF für Deutschland.

Am 06. August 2025 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr findet eine digitale Informationsveranstaltung zum ESF Plus-Programm statt. Bitte merken Sie sich den Termin bei Interesse bereits vor. Den Zugangslink wird rechtzeitig im Programmbereich auf der ESF-Regiestellenseite zur Verfügung stehen. 

Beratung durch

Servicestelle DigiWohl  

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Telefon: 0221 3673-3503

E-Mail: servicestelle-DW@bafza.bund.de

Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 30 Jul 2025 16:11:14 +0200
Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31058&cHash=5106068497f5d395c348aa2c7d5309a3

]]> Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände am 14. Juli 2025 eine Stellungnahme abgegeben. Das Gesetzesvorhaben hatte es in der vorangegangenen Legislatur bereits in den Bundestag und in den Bundesrat geschafft, kam dann aber aufgrund des Bruchs der Koalition zum Erliegen. Die Neuauflage als Referentenentwurf wurde gegenüber der letzten Fassung in einigen Punkten geändert oder ergänzt.

Mit dem Referentenentwurf ist es gelungen, wegweisende Schritte auf dem Weg hin zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einzuschlagen. Erstmals werden, ausgehend von den vorbehaltenen Aufgaben, heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht des SGB XI und SGB V verankert. Damit wird der Grundsatz anerkannt, dass Pflegefachpersonen per se heilkundliche Aufgaben ausüben. Sehr zu begrüßen ist, dass die Möglichkeit zur erweiterten Heilkundeausübung die Modellvorhaben nach §§ 64d und 63 Absatz 3c mit ihren Webfehlern mit Blick auf diagnose- und prozedurenbezogene Tätigkeiten obsolet macht. Die BAGFW hat sich stets dafür eingesetzt, dass beruflich erfahrene Pflegefachpersonen mit einer entsprechenden Weiterbildung erweiterte heilkundliche Aufgaben ausüben können, wie es der RefE nun vorsieht. Ein weiterer Meilenstein ist auch die gesetzliche Verankerung der Pflegeprozessverantwortung, wie von der BAGFW seit langem gefordert. Die richtigen Weichen für eine Stärkung der Kompetenzen werden auch durch die Präventionsempfehlung, die Verordnung von Pflegehilfs- und Hilfsmitteln und die Ausstellung von Folgeverordnungen für die HKP gestellt.

Das Pflegekompetenzgesetz setzt auch Leitplanken für die dringend erforderliche Beschleunigung von Pflegesatzverhandlungen.

Der Paritätische sieht mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden folgende Nachbesserungsbedarfe am Referentenentwurf:

1. Verankerung der Heilkundeausübung

Die BAGFW begrüßt die Kodifizierung des Pflegeberufs als Heilberuf und die Übertragung von ehemals rein ärztlichen Tätigkeiten nach § 73d Absatz 1 SGB V in die “Behandlung durch Pflegefachpersonen” nachdrücklich sieht jedoch folgenden Nachbesserungsbedarf:

  • Leistungsrechtliche Verankerung der “Behandlung durch Pflegefachpersonen” nach § 15a in § 27 SGB V (Krankenbehandlung).
  • Abgrenzung der “Behandlung durch Pflegefachpersonen” nach § 15a SGB V in § 28 SGB V (Ärztliche Leistungen).
  • Verankerung der Leistung “Behandlung durch Pflegefachpersonen” im Leistungserbringungsrecht, z.B. durch Einführung eines neuen § 132x, der auch den stationären Bereich des SGB XI umfassen muss.
  • Leistungserbringungsrechtliche Verankerung der Folgeverordnungen zur HKP gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in § 132a SGB V.
  • Streichung der Blanko-Verordnung nach § 37 Absatz 8 aufgrund der Normkollision mit § 73d Absatz 1 Nummer 2 i.V. mit § 15a Absatz 1 Nummer 2.
  • In den Leistungsarten nach § 28 SGB XI ist klarzustellen, dass die Erbringung heilkundlicher Leistungen nach § 15a SGB V aus dem SGB V finanziert werden muss. Einen möglichen Weg zur SGB V-Finanzierung der Leistungserbringung in stationären Pflegeeinrichtungen sieht die BAGFW in einer Ergänzung der 119b-Verträge um die Ermächtigung der Pflegeeinrichtungen zur Anstellung für Pflegefachpersonen, die zu Erbringung von Leistungen nach § 15a SGB V qualifiziert sind.

Einen Meilenstein stellt die Verankerung der eigenverantwortlichen Heilkundeausübung in einem neuen § 4a PflBG dar. Allerdings ist dringend zu ergänzen, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden können. Nur so ist gewährleistet, dass erweiterte Heilkunde in die Fläche kommt. Die BAGFW setzt sich dafür ein, dass der Erwerb der erweiterten Kompetenzen im Wege einer Zusatzqualifikation mit Kostentragung aus dem Ausbildungsfonds und Regelung einer Ausbildungsvergütung nach PflAuFinV erfolgt. Die Beauftragung und weitere Veranlassung zu dem “Muster Scope of Practice” sollte systemkonform durch den Qualitätsausschuss Pflege durchgeführt werden.

Positiv zu würdigen ist, dass die Fachkommission die Aufgabe von standardisierten Kompetenzbeschreibungen für die eigenverantwortlich auszuübenden heilkundlichen Aufgaben erhält. Die zwar nicht abschließende, doch explizit angeführte Aufzählung der Anwendungsbereiche Diabetes, chronische Wunden und Demenz nach § 37 Absatz 2 Satz 2 stellt eine Engführung dar, die es mindestens auf die in den bisherigen acht Modulen abgebildeten Themen zu erweitern gilt. Positiv zu bewerten ist die Klarstellung, dass die standardisierten Kompetenzbeschreibungen über die bereits in der beruflichen Pflegeausbildung erworbenen Kompetenzen hinausgehen müssen. Die BAGFW hatte in der Vergangenheit anlässlich der Modellvorhaben immer wieder kritisiert, dass die in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen nicht trennscharf von den Kompetenzen der grundständigen Ausbildung abgrenzbar waren, etwa beim Modul Demenz.

Zu ergänzen ist in § 4a auch dringend, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden können. Nur so ist gewährleistet, dass erweiterte Heilkunde in die Fläche kommt. Des Weiteren setzt sich die BAGFW dafür ein, dass der Erwerb der erweiterten Kompetenzen im Wege einer Zusatzqualifikation mit Kostentragung aus dem Ausbildungsfonds und Regelung einer Ausbildungsvergütung nach PflAuFinV erfolgt. Die Beauftragung und weitere Veranlassung zu dem “Muster Scope of Practice” sollte systemkonform durch den Qualitätsausschuss Pflege durchgeführt werden.

2. Pflegeprozessverantwortung vergütungsrechtlich absichern und Leistungsanspruch definieren

Die BAGFW hat sich seit langem für die gesetzliche Verankerung der Pflegeprozessverantwortung eingesetzt und begrüßt, dass der Gesetzgeber nunmehr diesen Schritt durch Verankerung in den vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut. Pflegeprozessverantwortung ist eine vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition von Voraussetzungen für eine fachgerechte Pflegeprozessverantwortung in § 132a Absatz 1 Satz 4 Nr. 2a SGB V als im Widerspruch zu einer fachlichen Eigenverantwortung von Pflegefachpersonen stehend von der BAGFW abgelehnt. In § 132a SGB V (und korrespondierend in § 89 SGB XI) fehlt es stattdessen an Grundsätzen der Vergütung für die im Rahmen der Pflegeprozessverantwortung erfolgenden Erst- und Folgegespräche sowie Fallbesprechungen. Auch reine Pflegegeldempfangende müssen einen Anspruch auf Pflegeprozesssteuerung erhalten, § 37 Absatz 3a SGB V ist daher entsprechend nachzubessern. Für alle Pflegebedürftigen soll der Anspruch auf Pflegeprozessverantwortung bei jeder grundlegenden Änderung ihres Gesundheitszustands, Wechsel der Pflegeperson, bei Veränderung des Pflegegrades oder bei Änderung des Pflegesettings, z.B. nach Krankenhausaufenthalt, bestehen.

3. Entbürokratisierung der Hilfsmittelverordnung durch Pflegefachpersonen

Die Genehmigungsfiktion der Verordnung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen wird begrüßt, jedoch erneut die Streichung der Festlegung von Qualifikationsanforderungen in Richtlinien gefordert. Pflegefachpersonen sind dazu qua Ausbildung ebenso befähigt, wie zur Ausstellung einer Blankoverordnung bzw. einer HKP-Verordnung nach § 73d Absatz 1 Nummer 2. § 17a Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V ist daher ebenso ersatzlos zu streichen wie § 132a Absatz 1 Satz 4 Nr. 7 SGB V. Ausweislich der Begründung zur Hilfsmittelversorgung sind Pflegefachpersonen grundsätzlich zur Inkontinenzversorgung befähigt. Daher ist dem Petitum der BAGFW nach Streichung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in § 126 SGB V endlich Rechnung zu tragen.

4. Verhältnisprävention in der Häuslichkeit stärken und Expertise der Pflegefachperson für Prävention nutzen

Die BAGFW hat seit langem gefordert, Prävention nicht auf den stationären Bereich und mithin auf die letzte Phase der Pflegebedürftigkeit zu konzentrieren, sondern bereits am Anfang der Pflegebedürftigkeit bei der Versorgung in der Häuslichkeit anzusetzen und begrüßt daher die Ausweitung von § 5 SGB XI auf das häusliche Setting. Für eine wirkliche Stärkung der Gesundheitsförderung – ganz entsprechend dem Pflegeverständnis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs – muss Prävention jedoch weit über die jetzt vorgesehene Empfehlung von verhaltensbezogenen Präventionskursen der Krankenkassen hinausgehen und vor allem bei der Verhältnisprävention ansetzen. Präventionsberatung im häuslichen Bereich muss daher im Rahmen der Leistungserbringung nach § 36 SGB XI oder eines Beratungsbesuchs nach § 37 Absatz 3 SGB XI verankert werden und auch die Stärkung von Gesundheitskompetenz klar als Aufgabe benennen. Pflegeberater*innen nach § 7a SGB XI sollen den Zugang zu Präventionsangeboten erschließen. Pflegekurse und Schulungen in der Häuslichkeit müssen flächendeckend zur Verfügung stehen müssen und dürfen nicht länger davon abhängig sein dürfen, ob die einzelne Pflegekasse einen Rahmenvertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringerverband oder Pflegedienst geschlossen hat.

5. Pflegebegutachtung durch Pflegefachpersonen in der Einrichtung auf Höherstufung konzentrieren

Das Gesetz hebt zu Recht hervor, dass Pflegefachpersonen qua Ausbildung befähigt sind, den Pflegegrad eines Pflegebedürftigen festzustellen. Es ist leider zu konstatieren, dass diese Fähigkeiten nicht genutzt werden, um dem Bearbeitungsstau bei Höherstufungsanträgen in der stationären Pflege von 6 bis 9 Monaten entgegenzuwirken. Die BAGFW setzt sich erneut dafür ein, dass Höherstufungsanträgen, die vom Medizinischen Dienst nach Aktenlage begutachtet werden, automatisch stattgegeben wird. Bei dem in § 18e SGB XI vorgesehenen Modellprojekt zur Erprobung der Begutachtung durch in Einrichtungen angestellte Pflegefachpersonen gibt sie zu bedenken, dass Pflegefachpersonen für die Durchführung eines gesamten Begutachtungsprozesses einschließlich Erstellung eines Gutachtens nicht nur einer Schulung bedürften, sondern dass der dadurch entstehende Aufwand zu Lasten der kostbaren Ressource Pflegefachperson in Zeiten des Fachkräftemangels ginge. Ein Modellprojekt sollte sich daher auf die Erprobung machbarer Aspekte wie der Höherstufungsanträge beschränken.

6. Tagespflege stärken und gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen

Die Neuregelung des § 72 Absatz 2a SGB XI lehnt die BAGFW als untaugliches und nur Bürokratie erzeugendes Instrument, das zu keinerlei Verbesserungen in der Versorgung führen wird, ab. Es bedarf keiner gesonderten Regelung für die Tagespflege, sondern einer für alle Akteure verpflichtenden und auf Augenhöhe durchzuführenden regionalen Pflegestrukturplanung, in welcher auch der Bedarf an Tages- und Nachtpflege festgestellt und in die Schaffung von Versorgungsangeboten umgesetzt wird. Zugleich weist sie auf strukturelle Defizite in der Finanzierung der Tagespflegeeinrichtungen hin, die zu Belegungsrückgängen dieser gerade für demenziell erkrankte Personen attraktiven Versorgungsform führt und regt folgende konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Versorgungssituation an:

  • Nutzung des gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI für die nicht pflegebedingten Kosten der Tagespflege (Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten) wie z.B. für die Investitionskosten, die nicht von den Kommunen getragen werden, oder auch Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten. Generell setzt sich die BAGFW dafür ein, im SGB XI künftig konsequent und systematisch dem Sachleistungsbudgetgedanken bei einer Weiterentwicklung des SGB XI zu folgen.
  • Überdies fordert die BAGFW seit langem, dass die unverhältnismäßig hohen Anforderungen an den Fahrdienst der Tagespflege, durch Änderung von § 1 der FrStllV des Personenbeförderungsgesetzes fallen sollten. Das würde die Kosten für den Fahrdienst deutlich senken.
  • Flexibilisierung der Leistungen der Tagespflege: stundenweise Inanspruchnahme, flexible Öffnungszeiten, Errichtung von Zweigstellen
  • Kombination von Tages- und Nachtpflege, um die dringend benötigte Nachtpflege, die wirtschaftlich nicht tragfähig ist, etablieren zu können.
  • Gesamtversorgungsverträge für die Tagespflege gangbar machen
  • Schaffung bundeseinheitlicher Regelung für die Abwesenheitsvergütung und Freihalteregelungen in § 87a SGB XI

7. Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen/innovative Wohnformen erproben – sektorenübergreifende Ansätze jetzt ermöglichen

Die BAGFW unterstützt das Bestreben des Gesetzgebers, neue innovative Wohnformen zu erproben und einzuführen, uneingeschränkt. Der neue § 45h SGB XI i.V. mit § 92c SGB XI führt jedoch einen dritten Sektor ein, was wir ablehnen. Stattdessen sollten die bewährten, aber mittlerweile vielfach gefährdeten, ambulanten Wohngruppen (§ 38a SGB XI alt/jetzt § 45f SGB XI neu) besser gefördert werden durch Erhöhung des Wohngruppenzuschlags von den jetzt unzureichenden 224 Euro auf die hier für das gemeinschaftliche Wohnen angesetzte Pauschale von 450 Euro.  Sofern an § 45h SGB I i.V. mit § 92c SGB XI festgehalten wird, spricht sich die BAGFW für die Erprobung im Rahmen eines Modellprojektes aus. Mit § 45h SGB XI bzw. § 92c SGB XI wird kein echter sektorenübergreifender Ansatz verfolgt. Dies ist mit der Einführung von § 125d SGB XI, mit der Modellvorhaben zur Erprobung der Flexibilisierung der Leistungserbringung stationärer Pflegeeinrichtungen eingeführt werden sollen, anders. Aus unserer Sicht sollte bereits heute in der Regelversorgung verankert werden, das stationäre Träger ein ausdifferenziertes Angebot an pflegerischer Unterstützung anbieten, aus dem die Pflegebedürftigen Leistungen auswählen können, und bestimmen können, welche Leistungen z.B. von ihren Angehörigen erbracht werden, sodass sich im Ergebnis die Kosten für die Versorgung deutlich reduzieren ließen. Hierfür bedarf es keiner weiteren Modellprojekte. Die Möglichkeiten zur Erbringung von pflegerischen Leistungen durch stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Quartier (bspw. Häusliche Krankenpflege) sollten hingegen wie vorgesehen modellhaft erprobt werden. Als ein wesentlicher Schritt zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sollte dies nicht losgelöst von den Modellvorhaben in § 8 Abs. 3c SGB XI erfolgen, sondern dort integriert werden. Maßgabe muss auch sein, dass in diesen Fällen das gesamte Quartier mitgedacht wird und sich diese Versorgung nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Kriterien ausrichtet.

8. Vertrags-und Vergütungsverhandlungen wirksam beschleunigen

Die Ansätze des RefE zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die dringend erforderliche Beschleunigung der Pflegesatzverhandlungen gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht weitreichend genug. Viele Pflegeeinrichtungen stehen mit bis zu sechsstelligen Minusbeträgen aufgrund nicht abgeschlossener Vergütungsverhandlungen vor der Insolvenz. Die jetzt in § 86a SGB XI vorgesehenen Bundesempfehlungen enthalten zwar mit vereinfachten Verfahren zur pauschalen Anpassung und Nachweisverfahren für die zugrunde gelegten Kalkulationen richtige Ansätze, ihr Abschluss – 9 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also frühestens und ohne die erwartbaren Verzögerungen bei solchen Verhandlungen frühestens zum 3. oder 4. Quartal 2027 – würde das Aus für viele Einrichtungen bedeuten. Daher fordert die BAGFW zwei Sofortmaßnahmen, die direkt im Gesetz vorgegeben werden müssen: 1. Eine Genehmigungsfiktion von beantragten Steigerungen, wenn 6 Wochen nach Antrag keine Verhandlungsaufnahme durch die Kostenträger erfolgt ist, 2. Strafzahlungen bei Verfahrensverschleppungen oder Schadensersatzforderungen bei Missachtung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen durch die Kostenträger wie Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger. Die vorgesehenen Empfehlungen nach § 86a dürfen nicht dazu führen, Verhandlungen auf der Länderebene zu blockieren oder zu verzögern, angesichts der großen Problemlagen. Das jetzt im Gesetz vorgesehene Verfahren für zeitnahe Nachweisforderungen sowie die Benennung einer verbindlichenAnsprechperson bei den Kostenträgern geregelt werden, ist sachgerecht. Die Ansprechperson muss allerdings, wie im alten RefE 2024 vorgesehen “bevollmächtigt” sein. Zudem muss die Ansprechperson nicht nur für den Antrag, sondern für die ordnungsgemäße Durchführung des Gesamtverfahrens bis hin zur Unterschrift/Abschluss des Pflegesatzverfahrens verantwortlich sein. Das Unterschriftenverfahren muss zwingend digital durchgeführt werden können; dafür müssen die Leistungsträger zur Einführung einer digitalen Unterschrift (QES) verpflichtet werden. Insgesamt bedarf es einer Verpflichtung zur Umstellung des Verhandlungsprozesses auf digitale Portale (bspw. analog ELSTER), um die Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen substanziell zu beschleunigen. Eines Modellvorhabens dazu bedarf es nicht, dieses würde die flächendeckende Einführung der Digitalisierung der Verhandlungen nur um Jahre verzögern. Die BAGFW zeigt in der nachfolgenden Stellungnahme en detail auf, an welchen Stellschrauben konkret Probleme bestehen, die in den Bundesempfehlungen zu regeln sind und für die es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich der Hinweise bedarf. (u.a. Plausibilisierungserfordernis bei Tarifsteigerungen, keine Anerkennung betriebsnotwendiger Personalaufwendungen, wie für betriebliche Gesundheitsförderung, fehlende Synchronisierung von SGB XI und V-Verhandlungen, Fehlen von Vergütungszuschläge für Wegstrecken in unterversorgten ländlichen Gebieten, Fehlen eines pauschalen Risikozuschlags). Ausdrücklich begrüßt wird die Neuregelung in § 73a SGB XI, wonach bei absehbaren und schon eingetretenen Änderungen der Rahmenbedingungen Maßnahmen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu treffen sind. Diese Verstetigung der Corona-Regelungen hatte die BAGFW gefordert. Allerdings muss dies auch “kurzfristige” Abweichungen beinhalten, wie im alten RefE 2024 vorgesehen war. Und um schließlich Probleme aus der Coronazeit zu vermeiden, müssen verbindliche Rückmeldungen der Pflegekassen sichergestellt werden. Die frühzeitige Anrufung der Schiedsstelle nach § 85 Absatz 5 SGB XI, ist begrüßenswert - jedoch wird die Regelung ins Leere laufen, wenn Leistungserbringer und Kostenträger sie nur gemeinsam anrufen können. Die BAGFW spricht sich überdies dafür aus, in § 85 pauschale Kollektivverhandlungen zu ermöglichen. Des Weiteren macht sie nachfolgend konkrete Änderungsvorschläge zu der schon lange geforderten Verschlankung der Meldepflichten für tarifgebundene Einrichtungen.

9. Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) befördern

Die Erhöhung des Betrags für die Inanspruchnahme von DiPa von jetzt 50 auf 70 Euro sowie die Differenzierung nach den Kosten für die DiPa selbst und die Unterstützung bei der Anwendung wird nachdrücklich begrüßt. Eine vorläufige Aufnahme der DiPa ins Leistungsverzeichnis ohne vorherige Erprobung wird aus Gründen der Patientensicherheit abgelehnt.

10. Qualitätsausschuss Pflege (QAP)

Das in § 113b SGB XI vorgesehene Recht des unparteiischen Vorsitzenden des Qualitätsausschusses zur zweimaligen Anrufung desselben und für ein Vorschlagsrecht zur Themensetzung ist nicht sachgerecht, da es sich beim Erweiterten Qualitätsausschuss und dessen unparteiischen Vorsitz um eine Schiedsorgan als Konfliktlösungsmechanismus handelt. Die hier vorgeschlagene Aufgabenerweiterung läuft dieser Funktion zu wieder und wird systemfremd abgelehnt. Darüber hinaus hat sich der QAP in den letzten Jahren zu einem bewährten und effektiven Instrument der Selbstverwaltung im SGB XI entwickelt und es ist nicht nachvollziehbar, wo hier ein Problem vorliegt, dass durch diesen Vorschlag gelöst werden soll.

Anstatt dessen ist der QAP weiterzuentwickeln, z. B. in dem die Berichtspflichten die bisher dem GKV SV zu Qualitätssicherung zugeordnet sind, künftig an den QAP zu übertragen, ebenso wie die Weiterentwicklung der Personalbemessung oder die Aufgaben einer Geschäftsstelle nach § 113c. Einen übergeordneten Rahmen für die Themen “Vorbehaltsaufgaben”, “Pflegedokumentation”, “bewohner- und kompetenzorientierte Personal- und Organisationsentwicklung” und “Pflegebedürftigkeitsbegriff” zu schaffen wird nachdrücklich begrüßt. Es ist jedoch sachgerecht, hierfür zusätzliche und parallele Strukturen zu schaffen. Vielmehr sollte auf Vorhandenes aufgebaut werden, auch um Synergien zu nutzen. Daher sollte die Umsetzung einer “Geschäftsstelle § 113c SGB XI” eng an die Geschäftsstelle des QAP angekoppelt werden und weitere vorhanden Strukturen, z. B. des Projektbüros EinSTEP, mit einbezogen werden.  

Um ein besseres Funktionieren der Springerpools zu ermöglichen, bedarf es einer Klarstellung bei der Personalbemessung nach § 113c SGB XI, dass das Personal für diese Zwecke verhandelbar ist, auch wenn die Personalanhaltszahlen noch nicht in allen Qualifikationsniveaus ausgeschöpft sind oder/und es noch keine Regelung im Landesrahmenvertrag gibt. Das Gleiche soll für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen gelten. Und um trägerübergreifende Springerpools flächendeckend zu ermöglichen, bedarf es der Aufnahme im Gesetz.

11. Entbürokratisierung - Qualität, Gemeinsamer Jahresbetrag, Präqualifizierung, Reha pflegender Angehöriger

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unverzüglich folgende konkrete Vorschläge zur dringend erforderlichen Entbürokratisierung in der Pflege umgesetzt werden:

  • Schaffung einer zentralen digitalen Plattform rund um die Qualitätssicherung und Meldepflichten: Die Übermittlung von Prüfberichten nach der externen Qualitätsprüfung erfolgt in der Praxis nach wie vor sehr unterschiedlich über verschiedene Kommunikationswege und vielfach noch postalisch. Insgesamt müssen sich vollstationäre Einrichtungen aktuell nur zu Zwecken der Qualitätssicherung auf dem Portal der DCS-Pflege, der DAS Pflege und im QPR-Portal registrieren und erhalten dennoch zusätzlich postalisch Berichte von Medizinischen Diensten und WTG-Behörden, sowie E-Mails zur Verlängerung des Prüfrhythmus oder gar Faxe zur Prüfungsanmeldung am Vortag. Aufwände, Risiken und die Fehleranfälligkeit, die mit Schnittstellen und uneinheitlichen Verfahren einhergehen, sind dabei nicht zu unterschätzen. Für Pflegeeinrichtungen sind die Aufwände, die ihnen durch derartige Strukturen entstehen, nicht mehr nachvollziehbar. Eine zentrale Plattform, die alle Akteure und Informationen rund um die Qualitätssicherung zusammenbringt und damit eine einheitliche, sichere und bürokratiearme Kommunikation ermöglicht, ist aus Sicht der Praxis und ggf. auch anderer Beteiligter dringend notwendig und im Sinne der Entbürokratisierung und damit zur Entlastung der Pflege geboten. Auch eine komplett digitale Abwicklung des Zulassungsverfahren bei den Kranken- und Pflegekassen und das Vertragsmanagement könnten hier perspektivisch zur Vereinfachung der Verfahren beitragen und damit die dringend benötigte Entlastung bringen.
  • Ankündigungsfristen bei Regelprüfungen von 1 Tag auf 3 Werktage verlängern: Die Durchführung der Qualitätsprüfung bindet in der Einrichtung viel Personal, das für diesen Zweck freigestellt werden muss und in Zeiten erheblicher Personalknappheit zu weiteren Engpässen führt.
  • Doppel- und Mehrfachprüfung: Verpflichtender Verzicht der Regelprüfung der Pflegekassen, sofern Prüfbehörden nach Landesrecht bereits in ihren Prüfungen dieselben Prüftatbestände geprüft haben und Abschluss entsprechender Vereinbarungen zwischen Pflegekassen und Prüfbehörden nach Landesrecht. Vorbild sollte das Modell der Hamburger Vereinbarung sein.
  • Verlängerung des Prüfrhythmus bei hoher Ergebnisqualität: Erweiterung der bisher auf den vollstationären Bereich begrenzten Regelung auf alle Versorgungsbereiche.
  • Anforderungen an die Pflegedokumentation bei Qualitätsprüfungen: Beschränkung auf die Anforderungen, die zum Strukturmodell vereinbart wurden.
  • Wegfall des Präqualifizierungserfordernisses nach § 126 SGB V bei der Inkontinenzversorgung.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag § 42a SGB XI: Versicherte müssen Transparenz über bereits verbrauchte Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben. Da nur die Pflegekassen, jedoch nicht die Leistungserbringer über diese Informationen verfügen, soll die Informationspflicht an die Versicherten auf die Pflegekassen übergehen.
  • Reha- und Vorsorgeleistungen für pflegende Angehörige praxistauglich gestalten: Antrag auf und Kostentragung für die Unterbringung der zu versorgenden pflegebedürftigen Person sollen einheitlich für alle Fallkonstellationen durch den jeweils für die Reha oder Vorsorge zuständigen Kostenträger erfolgen.

Der Referentenentwurf sowie die Stellungsnahme können untenstehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

 

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Wed, 30 Jul 2025 15:21:03 +0200
„Frühkindliche Bildung weiter eine Frage der Postleitzahl“ – Eckpunkte der Staatsregierung zur Reform der Kita-Finanzierung lassen zentrale Frage zur Schließung der Betriebskostenlücke offen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31055&cHash=62b7b0ac59a4b10d0bbd918a0c0a99cb

]]> München, 30.07.2025 – In der gestrigen Kabinettssitzung wurden Eckpunkte für eine Reform der Kita-Finanzierung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) beschlossen. Damit löst die Staatsregierung zwar zwei zentrale Vorhaben ein: die Weiterentwicklung des BayKiBiG gemäß Koalitionsvertrag sowie zusätzliche Mittel fürs Kitasystem im Rahmen des neuen Kinderstartgeldes. „Das zentrale Problem bleibt aber weiter ungelöst: Statt endlich die Betriebskostenlücke der bayerischen Kitas zu schließen, sollen die freiwerdenden Mittel für eine Verstetigung der sogenannten Teamkräfte genutzt werden“, bewertet Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern, dieses Vorhaben.

Der Paritätische in Bayern begrüße zwar die angekündigte Entbürokratisierung und die Planungssicherheit für den Einsatz dieses zusätzlichen Personals. Jedoch bliebe die zentrale Frage nach einer flächendeckenden auskömmlichen Finanzierung unbeantwortet. „Die prekäre finanzielle Situation der Kitas verbessert sich damit leider nicht“, so Berndl.

Noch vor einem Jahr herrschte nach der Expertenanhörung im Landtag große Einigkeit darüber, dass eine Reform der bayerischen Betriebskostenfinanzierung zum Ziel haben soll, das finanzielle Fundament der Kindertagesbetreuung zu sichern und damit eine gleichberechtigte frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in ganz Bayern zu ermöglichen. „Dies ist so nicht eingelöst. In der zentralen Problematik bleibt alles beim Alten: Die staatliche Betriebskostenförderung deckt im Schnitt nur etwa 60 Prozent der tatsächlichen Kosten und die Kita-Träger sind nach wie vor angewiesen auf freiwillige Leistungen der Kommunen - was in der angespannten Haushaltslage die Situation weiter verschärft. Damit bleibt die Qualität der frühkindlichen Bildung in Bayern weiterhin eine Frage der Postleitzahl“, so das Fazit von Margit Berndl. „Hier muss dringend nachjustiert werden.“

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Wed, 30 Jul 2025 10:45:00 +0200