www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/ Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen de www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://www.paritaet-bayern.de/fileadmin/verband/bund_2015/theme/img/icon_newsfeed.gif https://www.paritaet-bayern.de/ 16 16 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen TYPO3 - get.content.right http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss Fri, 20 Feb 2026 16:00:00 +0100 2026 Neue WEN DO Trainerinnen* Ausbildung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2026/02?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30935&cHash=0fa65faeab7194b1db4aac350aede0dc

]]> Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frauennotruf München, Cordula Weidner und Mirjam Spies, bieten 2026 wieder eine berufsbegleitende Ausbildung zur Wen Do Trainerin* an.

Diese richtet sich an Fachfrauen* mit pädagogischer oder therapeutischer Grundausbildung – aber auch Interessierte aus anderen Berufsgruppen sind nach Rücksprache willkommen. Die Räumlichkeiten sind eingeschränkt barrierefrei zugänglich.

Sie unterstützt Ihre persönliche Entwicklung, erweitert Ihre fachlichen Kompetenzen in der Unterstützung und dem Empowerment von Mädchen und Frauen* und ermöglicht eine haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit

Wen Do ist eine speziell für Frauen* und Mädchen* entwickelte Form der geistigen und körperlichen Selbstverteidigung und Selbstbehauptung. Es stärkt das Selbstvertrauen und die innere Entschlossenheit. Weitere Informationen zu Wen Do finden Sie unter dem Reiter Gruppen und Kurse.

Die Ausbildung vermittelt Kompetenzen zur Planung und Durchführung von Wen Do Kursen für unterschiedliche Zielgruppen, Wissensvermittlung zu Gewalt/ Grenzüberschreitungen gegenüber Frauen* und Mädchen*, dem gesellschaftspolitischen Hintergrund und den Auswirkungen auf ihre Wehrhaftigkeit.

Die zweijährige Ausbildung beginnt mit einem Entscheidungswochenende im Februar 2026 und endet im Dezember 2027

Eine ausführliche Beschreibung der Ausbildungsinhalte finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Bildung Frauen und Mädchen Mitgliedsorganisationen Fri, 20 Feb 2026 16:00:00 +0100
Save the date >> Online-Veranstaltung: Gelingende Übergänge gestalten. Kooperation und Netzwerke als Schlüssel zur Teilhabe am Übergang Schule-Beruf https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30934&cHash=545465f0f2e30f87c2dff2b4b9ff0104

]]> Der Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf ist für junge Menschen vielerorts herausfordernd. Ein zentraler Faktor, um sie dabei besser zu unterstützen, ist Kooperation und Netzwerkarbeit auf Augenhöhe, u. a. von Unternehmen, Gesundheitsakteuren, Jugendberufsagenturen, sozialen Trägern, Communities.

In der Praxis verfolgen Netzwerke unterschiedliche Funktionen, um junge Menschen zu unterstützen. Dies reicht von der Schaffung eines besseren Zugangs zu Ausbildungen, der Förderung der psychischen Gesundheit Jugendlicher im Übergang durch eine Qualifizierung von Fachkräften, der Förderung von Jugendlichen aus migrantischen Communities bis hin zur Beratung in multiprofessionellen Teams.

In der Online-Veranstaltung werden verschiedene Netzwerke aus der Praxis, die am Übergang tätig sind, vorgestellt und diskutiert. Welche Vorteile bieten Netzwerke zur Förderung junger Menschen am Übergang und was können sie leisten? Wie können Netzwerke zwischen Akteuren aus verschiedenen Bereichen gefördert und initiiert werden? Wie werden die Stimmen junger Menschen in Netzwerke einbezogen? Welche Handlungsempfehlungen gibt es zur stärkeren Förderung junger Menschen am Übergang?

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Merken Sie sich den Termin gern vor. Das Programm folgt rechtzeitig.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Der Paritätische Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 03 Dec 2025 10:57:00 +0100
Fachtag: "Harte Männer, stille Frauen" in einer interkulturellen Gesellschaft? Auftrag der Jugendsozialarbeit mit Blick auf tradierte Geschlechterbilder https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/12?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30974&cHash=3415ff8a700a32df7e1560d6ab9e80a1

]]> In allen Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit begegnen wir verstärkt jungen Menschen, die mit tradierten Geschlechterbildern sympathisieren oder diese selbst verstärken, sei es durch familiäre Prägung, kulturelle Hintergründe oder gesellschaftliche Einflüsse. Diese Rollenbilder beeinflussen nicht nur ihre individuelle Entwicklungen sowie sozialen und politischen Einstellungen, sondern prägen auch Bildungschancen, soziale Teilhabe und Berufsperspektiven.

Die LAG JSA Bayern möchte an einem Fachtag gemeinsam mit Fachkräften und Expert*innen beleuchten, wie die Jugendsozialarbeit junge Menschen in der Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen besser unterstützen kann und welchen Auftrag sie in der praktischen Arbeit vor Ort und in ihrem politischen Handeln dabei wahrnehmen muss.

Neben fachlichen Impulsen und wissenschaftliche Perspektiven stehen auch praxisorientierte Ansätze auf der Agenda.

Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Anmeldemodalitäten finden Sie auf dem untenstehenden PDF-Flyer sowie auf dem Anmeldelink.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Weitere Anbieter Tue, 02 Dec 2025 10:00:00 +0100
Kostenfreier Fachtag "Tür auf für die Zukunft – Bildung für nachhaltige Entwicklung inklusiv denken und im pädagogischen Alltag verankern " https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31029&cHash=fbb95d55796cc9961c19ad07f666a9e5

]]> Unsere Welt verändert sich rasant: Der Klimawandel, das Artensterben oder die Digitalisierung verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Kinder frühzeitig für diese Themen zu sensibilisieren, ist eine wichtige Aufgabe – und genau hier setzt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an. 

Kitas, Horte und Grundschulen sind zentrale Lernorte, an denen bereits junge Kinder Kompetenzen entwickeln können, die für eine gute Zukunft benötigt werden. Dabei ist es entscheidend, BNE so zu gestalten, dass alle Kinder teilhaben können – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. 

Wie kann das in der Praxis gelingen?

Unser Fachtag „Tür auf für die Zukunft – Bildung für nachhaltige Entwicklung inklusiv denken und im pädagogischen Alltag verankern“ richtet sich an pädagogische Fach- und Lehrkräfte und gibt Impulse, wie BNE und Inklusion miteinander gedacht und umgesetzt werden können. In Vorträgen, Workshops und im kollegialen Austausch schauen wir auf Methoden, Haltungen und konkrete Praxisbeispiele.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der untenstehenden Webseite sowie der PDF-Einladung.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Familie Inklusion Kinder und Jugend Klimaschutz Digitalisierung Der Paritätische Mon, 24 Nov 2025 09:30:00 +0100
Save the date: Fachtag „Tür auf für die Zukunft – Bildung für nachhaltige Entwicklung inklusiv denken und im pädagogischen Alltag verankern“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30730&cHash=ba7e76d1090bfd01a755d33cf81d662b

]]> Wir erleben alle gerade, wie schnell sich unsere Welt wandelt. Der Klimawandel, das Artensterben oder die Digitalisierung verlangen verantwortungsvolle Entscheidungen. Es ist daher wichtig, Zusammenhänge zu erkennen, sich eine Meinung zu bilden und zu handeln. Um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu erhalten, müssen wir umdenken. Dafür ist eine entsprechende Bildung notwendig, die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).

Kitas, Horte und Grundschulen sind wichtige Lernorte, wo bereits junge Kinder die Kompetenzen entwickeln können, die für eine gute Zukunft für alle gebraucht werden. Kinder können verstehen, dass ihr Handeln Auswirkungen auf andere Menschen und die Natur hat. Sie erfahren komplexe Zusammenhänge und wie sie ihnen begegnen können.

Eine zukunftsfähige Gesellschaft kann es nur geben, wenn alle Menschen gleichermaßen daran teilhaben können. Deshalb ist es wichtig, BNE inklusiv zu gestalten, um Vielfalt zu berücksichtigen, unterschiedliche Bedürfnisse einzubeziehen und aktiv die Teilhabe und Partizipation der Kinder zu ermöglichen.

Auf unserem Fachtag für pädagogische Fach- und Lehrkräfte erfährst du in Vorträgen und praxisnahen Workshops, wie du beide Themenfelder verknüpfst und zusammen denkst: In einem kollegialen Austausch legen wir einen besonderen Fokus auf Inklusion und reflektieren gemeinsam Anpassungen von Methoden und Impulsen für eine vielfältige Praxis.

Bitte merke dir den Termin vor:

Fachtag „Tür auf für die Zukunft – Bildung für nachhaltige Entwicklung inklusiv denken und im pädagogischen Alltag verankern

Datum: Montag, 24.11.2025 von ca. 9:30-16.30 Uhr

Ort: Museum Mensch und Natur, Schloss Nymphenburg, 80638 München

Eine ausführliche Einladung mit weiteren Informationen zum Programm und zur Anmeldung versenden wir im Juli.

Der Fachtag wird ausgerichtet von:
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V., Museum Mensch und Natur, BIOTOPIA Lab, SNSB und Stiftung Kinder forschen

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Der Paritätische Inklusion Kinder und Jugend Klimaschutz Der Paritätische Weitere Anbieter Mon, 24 Nov 2025 09:30:00 +0100
Sozialpolitischer Fachtag des bvkm https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31031&cHash=71230a10c9365efaf8f05553433f68a5

]]> Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) lädt Sie am 20. November 2025 herzlich zu seinem Sozialpolitischen Fachtag ein. Der Fachtag findet online statt.

Schwerpunktthema am Vormittag ist diesmal das Persönliche Budget (PB). Dr. Stephan Gutzler, Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, blickt auf aktuelle Problemkreise beim PB in der Eingliederungshilfe und gibt Hinweise zur Rechtsprechung. Anhand von zwei Praxisbeispielen wird im Anschluss konkret erläutert, wie der Anspruch auf das PB mit Leben gefüllt werden kann.

Zum Zeitpunkt des Fachtags ist die neue Bundesregierung bereits seit sechs Monaten im Amt. Nach der Mittagspause geben die Juristen des bvkm, Katja Kruse und Moritz Ernst, deshalb einen Überblick über aktuelle sozialpolitische Entwicklungen im Bereich des Behindertenrechts. Auch wird wichtige neue Rechtsprechung für Menschen mit Behinderung vorgestellt. 

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige, die Betroffene in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten und/oder sich für die sozialpolitische Arbeit des bvkm interessieren. Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder sind ebenfalls herzlich willkommen.

Für bvkm-Mitglieder ist die Teilnahme an der Veranstaltung kostenlos. Der Beitrag für Nichtmitglieder beträgt 40 Euro. Zur Anmeldung und zum Ablauf der Veranstaltung finden Sie auf untenstenden Webseite.  

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Mitgliedsorganisationen Thu, 20 Nov 2025 10:00:00 +0100
Save-the-date: Paritätischer Pflegekongress 2025 "PflegeGrenzenLos: Pflege nach Wohnform – gerecht oder überholt?" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=18&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31099&cHash=6e89e9ba03eac95923742c49f965eb38

]]> Betrachtet wird unter anderem, ob andere Rahmenbedingungen, die auf gleichartige Pflege- und Be-treuungsbedingungen unabhängig vom Wohnort ausgerichtet sind, für Entlastung und mehr Demographiefestigkeit sorgen können. 

Die soziale Pflegeversicherung nach dem SGB XI, das Krankenversicherungsrecht nach dem SGB V sowie die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zergliedern die Langzeitpflege mit dem stationären, teilstationären und ambulanten Bereich in unterschiedliche Sektoren. Diese sind mit unterschiedlichen finanziellen und sächlichen Leistungsansprüchen Pflegebedürftiger und/oder kranker Menschen bzw. ihrer pflegenden Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden einerseits und einem unterschiedlichen Leistungserbringungsrecht für Pflegeeinrichtungsträger andererseits gekennzeichnet. Während in der vollstationären Pflege neben der Stilllegung von Betten eine zunehmende finanzielle Überlastung zu verzeichnen ist, bleibt die Häusliche Pflege eine regelrechte Blackbox. Vermutet wird die Zunahme pflegebedingter Armut, der Unterversorgung und der instabilen Pflegearrangements. Eine Reaktion auf die Pflegekrise mit neuen Versorgungskonzepten liegt nahe. Aufhebung der Sektorengrenzen, flexiblere Versorgungsmöglichkeiten und Quartiersbezug kann ggf. mehr Pflegebedürftigen eine angemessene Versorgung ermöglichen. Dabei muss angesichts knapper werdender Ressourcen die Frage nach einer gerechten Verteilung der vorhandenen Möglichkeiten, und zwar in personeller, wie in finanzieller Hinsicht berücksichtigt werden.  

Der Paritätische Pflegekongress richtet sich an Vertreter*innen aus Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Selbstvertretungsorganisationen und Politik sowie Interessierte und bietet Fachvorträge aus Praxis, Wissenschaft und Politik sowie Fachforen an.

 

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Der Paritätische Tue, 18 Nov 2025 14:59:00 +0100
Fachtag "Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31034&cHash=4899ec7f6d38c7ffb6e597b183fd9da2

]]> In Bayern sind ca. 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Die Inhaftierung bedeutet für die Kinder einen massiven Einschnitt in ihren Alltag und ihre Entwicklung. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den Kindern in Artikel 9 das Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbaren Kontakt zu beiden Elternteilen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Unser Fachtag wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung der Bindung zwischen Kindern und ihren Eltern legen sowie die Kriterien zur Einschätzung des Kindeswohls beleuchten. Seit Anfang 2023 gibt es die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, die v.a. in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth die Entwicklung von Angeboten und die Vernetzung der Akteure aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe unterstützt. Die Landesfachstelle sensibilisiert und qualifiziert zum Thema „Kinder von Inhaftierten“, um die Situation dieser Kinder zu verbessern.

Im Rahmen der Veranstaltung werden wir Ihnen die bisherigen Erfolge und Best-Practice-Beispiele präsentieren. Zudem möchten wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Planungen der Landesfachstelle konkretisieren, mit dem Ziel, die bestmögliche Entwicklung der betroffenen Kinder zu ermöglichen und den Ausbau familienorientierter Angebote weiter voranzutreiben.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der untenstehendne Webseite und der PDF-Einladung.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Kinder und Jugend Straffälligkeit Mitgliedsorganisationen Wed, 12 Nov 2025 10:00:00 +0100
Fachtagung "Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten: Erfolge, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30686&cHash=aa9a8cbf5afb6f4c8ea5ea0913808a4a

]]> In Bayern sind ca 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Die Inhaftierung bedeutet für die Kinder einen massiven Einschnitt in ihren Alltag und ihre Entwicklung. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den Kindern in Artikel 9 das Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbaren Kontakt zu beiden Elternteilen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Unser Fachtag wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung der Bindung zwischen Kindern und ihren Eltern legen sowie die Kriterien zur Einschätzung des Kindeswohls beleuchten. Seit Anfang 2023 gibt es die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, die v.a. in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth die Entwicklung von Angeboten und die Vernetzung der Akteure aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe unterstützt. Die Landesfachstelle sensibilisiert und qualifiziert zum Thema „Kinder von Inhaftierten“, um die Situation dieser Kinder zu verbessern.

Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Ihnen die bisherigen Erfolge und Best-Practice-Beispiele präsentieren. Zudem möchten wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Planungen der Landesfachstelle konkretisieren, mit dem Ziel, die bestmögliche Entwicklung der betroffenen Kinder zu ermöglichen und den Ausbau familienorientierter Angebote weiter voranzutreiben.

Sie können sich über den untenstehenden Link anmelden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Bildung Kinder und Jugend Straffälligkeit Mitgliedsorganisationen Wed, 12 Nov 2025 10:00:00 +0100
Online-Tagung "Kleine Held:innen in Not 10" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/11?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31036&cHash=41a2127a8447ed0a19b2b68c1cdc688b

]]> Gemeinsam für eine bessere Unterstützung psychisch belasteter und/oder suchtbelasteter Familien schärft diese Online-Tagung den Blick auf die gesamte Familie mit ihrem Umfeld.

Veranstaltet vom Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V., wird die Tagung durchgeführt in Kooperation mit

  • AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft­ Kinder psychisch erkrankter Eltern
  • Der Paritätische Gesamtverband e. V.
  • DGSF – Deutsche Gesellschaft­ für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
  • NACOA Deutschland – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e. V.
  • NZFH – Nationales Zentrum Frühe Hilfen
  • Seelenerbe e. V.

Gemeinsam in eine Richtung – viele Perspektiven im Blick!

Bei der Tagung erwartet Sie ein exklusiver Einblick zum Stand in Forschung und Praxis. Sie erf­ahren, wie die Implementierung von Hilfen für betroffene Familien gelingen kann oder wie und wo kommunale Gesamtkonzepte für diese Zielgruppe deutschlandweit umgesetzt werden.

12 Workshops geben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen neuer Praxis, von der Onlineberatung über niedrigschwellige Hilfen für Familien in Notsituationen bis hin zu interdisziplinären Familien- und Peer-Angeboten. Im Mittelpunkt steht dabei die Bewertung durch E­rfahrungs-Expert:innen und die Praxis.

Mit der Bundespolitik soll diskutiert werden, wie der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ zeitnah mit Beteiligung der Zivilgesellschaft realisiert werden kann. Ein gemeinsamer Aufruf zur Umsetzung des Antrags in dieser Legislaturperiode soll ein starkes Zeichen unserer Jubiläumstagung setzen.

Die Fachtagung findet partizipativ, interdisziplinär und trialogisch statt.

Wann: 06./07. November 2025

Wo: online

Das Programmheft finden Sie auf der untenstehenden Webseite. 

SIe können auch diese Tagung bewerben, nutzen Sie dafür gern den Media Kit auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Der Paritätische Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Mitgliedsorganisationen Thu, 06 Nov 2025 10:00:00 +0100
Fachtag Was tun, wenn's eskaliert - Deeskalationsmanagement in Krisensituationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30836&cHash=18fa58d96e04c662c41c7fe8e3065ec5

]]> ]]> Immer wieder sind Mitarbeitende in sozialen Diensten und Einrichtungen gefordert, Menschen in Krisen zu begleiten und deeskalierend auf sich hochschaukelnde Situationen einzuwirken. Zu unserem Fachtag „Was tun, wenn‘s eskaliert – Deeskalationsmanagement in Krisensituationen“ am Montag, den 20. Oktober 2025 von 10:00 bis 16:00 Uhr im Felix-Fechenbach-Haus in Würzburg möchten wir Sie daher ganz herzlich einladen.

Genauere Informationen zu den Inhalten finden Sie in dem beigefügten Flyer.

Bei Interesse melden Sie sich bitte über den angegebenen Eveeno-Link an:  https://eveeno.com/was-tun-wenns-eskaliert

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Termine Region Unterfranken Der Paritätische Mon, 20 Oct 2025 17:04:00 +0200
Einführungsseminar in die Sensorisch-Integrative Therapie (SIT) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30856&cHash=65ecadf2ca0d37a1ae12ec148f7a2079

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 20 Oct 2025 16:04:40 +0200
Klimaschutz geschlechtergerecht gestalten - Es braucht alle für eine zukunftsorientierte Klimapolitik https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31128&cHash=02dc8e4bb673a0b1e887ce75b745f4cf

]]> Der Klimawandel ist nicht geschlechtsneutral. Studien zeigen, dass Frauen besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen sind und sich auch mehr Sorgen um den Klimaschutz machen. Gleichzeitig sind Frauen in klimapolitischen Entscheidungsprozessen und Strukturen aber unterrepräsentiert.

Im Rahmen des diesjährigen Münchner Klimaherbsts lädt der Paritätische in Bayern deshalb zu der Veranstaltung "Klimaschutz geschlechtergerecht gestalten - Es braucht alle für eine zukunftsorientierte Klimapolitik" am 20. Oktober 2025 von 16 Uhr bis 18 Uhr in den Münchner Zukunftssalon ein. Bei der Veranstaltung wird anhand von zwei Inputs und einer anschließenden Diskussionsrunde gemeinsam folgender Frage nachgegangen:

Was muss passieren, damit die Lebenssituation von Frauen sowie auch deren Perspektive auf den Klimawandel in einer zukunftsorientierten Klimapolitik mehr berücksichtigt wird?

Zur Anmeldung oder bei weiteren Fragen schreiben Sie bitte eine kurze Mail an: Lukas Voigt (Lukas.Voigt@paritaet-bayern.de)

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Termine Klimaschutz Der Paritätische Mon, 20 Oct 2025 16:00:00 +0200
Einführungsseminar Sensorisch-Integrative Therapie https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=20&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30488&cHash=1f28ca42d3474a19d774b194f136b6c0

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Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 20 Oct 2025 15:55:48 +0200
Fachtag "Digitale sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/10?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31032&cHash=3dc38e372f6dcfa5f3121102f589c9ec

]]> Digitale Medien sind aus der Welt von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Das alltägliche Leben findet vermehrt online statt: Kommunikation mit dem Freundeskreis, online-Spiele und Apps zur Unterhaltung wie beispielsweise tiktok, instagram sowie snapchat. Für Aufgaben in der Schule oder Hausaufgaben werden an vielen Schulen bereits Tablets genutzt. Gleichzeitig ist der digitale Raum der bisher am wenigsten geschützte Ort für Kinder und Jugendliche.

U.A. wird Sandra Norak (Reitz) Juristin und ehemals Betroffene mit dem Titel „Cybergrooming und Menschenhandel – Was können wir als Gesellschaft tun, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Ausbeutung zu schützen?“ referieren. Sie bietet zudem einen Workshop an.

Auch Ingrid Wild-Lüffe, Psychologische Psychotherapeutin, Spezielle Traumatherapie (DeGPT), EMDR-Therapeutin wird einen Workshop zu „Traumatisch erzwungene Bindung“ leiten.

Weitere Informationen zu den Referentinnen, dem Programm und der Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

 

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Wed, 08 Oct 2025 09:00:00 +0200
"Tschüss Rollenmonster" - Rollenverteilung in Familien https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31101&cHash=60ae1bd2dea9bf064c56425edcba0004

]]> Unsere neue Social-Media-Kampagne bringt auf den Punkt, was viele bewegt:

  • 58% der Väter sehnen sich nach mehr Zeit mit ihren Kindern, doch erzählt der Alltag oft eine andere Geschichte.
  • 46% der Elternpaare streben eine faire Aufteilung des Berufslebens an, während es nur 21% gelingt, diesen Wunsch zu realisieren.
  • Über 75% der Eltern wünschen sich eine gerechte Aufteilung der Kinderbetreuung, jedoch schaffen es nur 17%.

Seien Sie dabei, wenn das Rollenmonster auf der Leinwand und live vor Ort in Aktion tritt.
Wir laden Sie herzlich ein, diesen Abend mit uns zu verbringen, um gemeinsam neue Perspektiven zu gewinnen und dem Rollenmonster Tschüss zu sagen.

Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Uraufführung des eigens entwickelten Theaterstücks der renommierten Autorin Gisela Schmitz. In einer mitreißenden Performance wird die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit auf humorvolle Weise beleuchtet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Weitere Anbieter Tue, 30 Sep 2025 17:30:00 +0200
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: Gesprächsrunde zur Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland (Kopie 1) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31102&cHash=9ca8d70b5de1e24d734adf9bf734feae

]]> Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Bundesfachverbandes Minderjährigkeit und Flucht verdeutlichen eine zunehmende Verschärfung der Situation junger Geflüchteter. Gewalt- und Rassismuserfahrungen nehmen zu, ebenso der Ausschluss vom regulären Schulunterricht. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein deutlicher Rückschritt bei Schutz, Bildung und Teilhabe. Asyl- und Versorgungssysteme gestalten sich immer restriktiver. Es entsteht eine Spirale des Drucks, die sich zunehmend auf die Resilienz und psychische Stabilität der jungen Menschen und ihrer Begleiter*innen auswirkt.

Politische Maßnahmen, wie etwa die GEAS-Reform, Zurückweisungen an Binnengrenzen oder die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, verdeutlichen eine Politik der Abschottung und Abschreckung. Diese Entwicklungen wirken tief in die Praxis der Jugendhilfe hinein. Verfahren werden restriktiver, Hilfen gekürzt oder verweigert, das Kindeswohl – etwa beim Familiennachzug – vielfach nicht mehr als handlungsleitend wahrgenommen.

Zugleich zeigt die Umfrage, dass Fachkräfte sich an der Seite der jungen Menschen mit viel Kraft und Engagement Entrechtungen entgegenstellen. Außerdem formulieren sie Erfahrungen aus ihrer Praxis dazu, was aus ihrer Sicht Teilhabe ermöglicht und die jungen Menschen stärkt.

Mit Helen Sundermeyer und Johanna Karpenstein, Referentinnen beim Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Sie können sich auf der untenstehenden Webseite anmelden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Kinder und Jugend Migration und Flucht Der Paritätische Tue, 30 Sep 2025 14:30:00 +0200
Aktionstage JMD|MBE|Respekt Coaches https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31039&cHash=790f41989add9027c7f58015253d7800

]]> ]]> Die Aktionswoche findet statt in der Zeit vom 29.09. bis 02.10.2025, um auf die wichtige Arbeit der Jugendmigrationsdienste (JMD) und der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) aufmerksam zu machen und politische sowie gesellschaftliche Unterstützung einzufordern.

Der Paritätische in Unterfranken führt hierzu in diesem Jahr eine Postkartenaktion durch. Klient*innen der Migrationsberatung füllen die beigefügte Postkarte aus und diese werden dann in der Aktionswoche an Politiker*innen verschickt.

Die Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Integration, Teilhabe und Zukunftssicherung zugewanderter Menschen. Die Dienste begleiten sie individuell auf ihrem Weg in Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Doch diese engagierte Arbeit steht zunehmend unter Druck – trotz wachsender Nachfrage, wachsender Herausforderungen und wachsender Verantwortung.

Das Programm JMD Respekt Coaches erweitert seit 2018 die JMD-Arbeit um politische Jugendbildung an Schulen. Mit präventiven Gruppenangeboten fördert das Angebot Respekt, Toleranz und das Demokratieverständnis junger Menschen.

Warum JMD und MBE für unsere Gesellschaft unverzichtbar sind:

JMD und MBE öffnen Türen: Sie helfen jungen Menschen und Erwachsenen mit und ohne Migrationsbiografie, sich in einer neuen Gesellschaft zurechtzufinden – mit individueller Beratung, konkreter Hilfe und niedrigschwelligen Angeboten.

Sie fördern demokratische Teilhabe: Wer Orientierung, Sprache, Bildung und soziale Sicherheit findet, kann sich aktiv in unsere Gesellschaft einbringen und demokratische Werte mittragen.

Sie schaffen Zukunftsperspektiven: JMD und MBE unterstützen Menschen dabei, ihre Talente zu entfalten – in Ausbildung, Beruf, Ehrenamt und öffentlichem Leben.

Sie verhindern gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten: Wenn Integration scheitert, verliert unsere Gesellschaft wertvolle Fachkräfte, Potenziale und sozialen Zusammenhalt.

  • Mehr als 136.000 junge Menschen nutzten allein 2024 die Angebote der JMD. Die Ratsuchenden kamen aus über 180 Herkunftsländern, vorrangig aus Syrien, der Ukraine und Afghanistan.
  • 304.269 Beratungsfälle gab es im Jahr 2024 bei der MBE wobei 239.757 Menschen mitberaten wurden.
  • Mehr als 620.000 Schüler*innen haben seit Beginn des Programms Respekt Coaches an rund 15.000 Gruppenangeboten teilgenommen.
  • Ein Drittel der JMD-Fachkräfte hat selbst Migrationserfahrung – und trägt dadurch entscheidend zur interkulturellen Kompetenz und nachhaltigen Integration bei.

Unsere Forderungen im Überblick:

1. Wachsenden Bedarf auffangen – Beratung ausbauen statt einschränken

Die derzeitige Finanzierung deckt nicht einmal die gestiegenen Personal- und Sachkosten ab. Ohne sofortige Anpassung der Mittel stehen zentrale Leistungen auf dem Spiel.

Die Zahl der Ratsuchenden wächst überdies stetig, ebenso die Komplexität der Anliegen. Immer mehr junge Menschen benötigen intensive Begleitung. Das Personal kommt an seine Grenzen.

  • Seit 2022 ist die Zahl der Ratsuchenden um 13 Prozent gestiegen. Gleichzeitig stagnieren die zur Verfügung stehenden Mittel.

Wir fordern: 73 Mio. Euro für die JMD und 82 Mio. Euro für die MBE, um die deutlich gestiegenen Kosten für die Träger (Personal, Sachkosten) aufzufangen und weiteren Abbau von Personal zu verhindern.

2. Dynamische Anpassung – Förderung dauerhaft und bedarfsorientiert gestalten

Es braucht verlässliche, langfristige Strukturen – keine kurzfristigen Projektförderungen. Eine dynamische Anpassung des Fördervolumens an die jährlichen Bedarfe ist notwendig, um die Kontinuität der Arbeit sicherzustellen und zukunftsfähige Angebote zu ermöglichen.

Wir fordern: Eine gesetzlich verankerte, jährlich dynamisierte Finanzierung entlang der KJP-Festbeträge – dauerhaft und anpassungsfähig.

3. Förderstrukturen verbessern – Umsetzung sichern

Wir fordern nicht nur mehr Geld, sondern auch bessere Förderbedingungen. Denn zu oft scheitern gute Ideen und bedarfsgerechte Projekte an bürokratischen Hürden, knappen Fristen oder kurzfristigen Projektförderungen.

Wir fordern: Verlässliche Förderzeiträume, die Planungssicherheit bieten sowie eine dauerhafte Absicherung des Programms Respekt Coaches.

Jetzt nicht nachlassen – sondern handeln!

In einer Zeit, in der demokratische Werte unter Druck stehen, in der Fachkräfte fehlen und in der (junge) Menschen nach Halt und Perspektive suchen, dürfen wir unsere Integrationsstrukturen nicht schwächen – wir müssen sie stärken.

Integration ist ein Gewinn für alle – und kostet weniger als ihr Scheitern.

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Termine Fachbereich Migration Region Unterfranken Der Paritätische Mon, 29 Sep 2025 11:02:00 +0200
Vernetzungsworkshop Klimaanpassung in Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31040&cHash=24b03c424559294ccce42601913101d7

]]> Soziale Einrichtungen stehen angesichts der Klimakrise vor großen Herausforderungen: steigende Temperaturen, Extremwetterlagen und neue gesetzliche Anforderungen erfordern klare Strategien und wirksame Schutzmaßnahmen – insbesondere für vulnerable Gruppen.

Am 25. September 2025 lädt der Paritätische Gesamtverband nach Nürnberg ein zum Vernetzungstreffen rund um Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.

Im Mittelpunkt stehen u.  a.:

  • Gesundheitsschutz bei Hitze und Extremwetter
  • Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten
  • Kommunale Strategien und Fördermöglichkeiten
  • Erste Maßnahmen für Einrichtungen – auch bei knappen Ressourcen
  • Rolle und Schnittstellen zum Katastrophenschutz

Das Treffen bietet Raum für Austausch, Inspiration und regionale Vernetzung.

Details zum Programm folgen.

Bitte melden Sie sich unter dem untenstehenden Link schon jetzt zur kostenlosen Veranstaltung an!

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Termine Klimaschutz Der Paritätische Thu, 25 Sep 2025 11:00:00 +0200
Philosophieren in der Verfassungsviertelstunde: Ein Zugang zu Werten und Grundrechten in 15 Minuten (Kopie 1) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31103&cHash=d40628c457f7fb5464ce75bfe737a689

]]> Welche Werte liegen unserer Verfassung zugrunde? oder: In welcher Verfassung sind eigentlich unsere Werte?

Eine (philosophierende) Auseinandersetzung mit den Grundrechten und den wichtigsten Werten und Prinzipien unserer Demokratie kann sich direkt aufs Miteinander in der Gruppe, der Klasse oder der ganzen Schule auswirken. Gleichzeitig steht das Philosophieren immer auch für Partizipation, Selbstwirksamkeit und Handlungsfähigkeit – Kompetenzen, die echte Demokrat*innen brauchen und die wir entwickeln und stärken müssen, wenn wir unser Zusammenleben mitgestalten wollen. Damit stellt sich auch die Frage: Was wäre, wenn keine*r mehr mitmacht? Wem überlassen wir dann die Gestaltung der Zukunft?

Wir stellen im Kontext der Verfassungsviertelstunde Methoden der philosophischen bzw. reflexiven Auseinandersetzung sowie konkret philosophische Fragestellungen zu einzelnen Artikeln vor, die auch in einer kurzen Zeitspanne zum vertieften Nachdenken über Werte und Grundrechte anregen können. In der Fortbildung übst Du, eigene Fragestellungen in diesem Kontext zu entwickeln und Umsetzungsmöglichkeiten für Deine Zielgruppe anzudenken.

Seminargebühr 45,00 € (50% Nachlass für Studierende und Erzieher*innen in Ausbildung)

Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung entnehmen Sie aus der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Wed, 24 Sep 2025 14:30:00 +0200
Diskussionsrunde ernährungspolitische Positionen aus Paritätischer Sicht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31037&cHash=f4fb6ec8f509669845dc09bb4dda102d

]]> Ernährung ist ein soziales, ökologisches und gesundheitspolitisches Querschnittsthema. Soziale Gerechtigkeit, Klimagerechtigkeit, gleiche Teilhabe für alle und breitenwirksame Prävention sind für uns als Paritätischer Wohlfahrtsverband relevante Ziele, die sich aus unserem Wertekanon ergeben.

Zudem betrifft uns das Thema auch praktisch. Viele unserer Mitgliedsorganisationen in der Sozialen Arbeit bieten Gemeinschaftsverpflegung an. Unter unserem Dach versammeln sich zudem Organisationen der Selbsthilfe, die auf die besonderen Problemlagen von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Zöliakie, Diabetes oder Rheuma hinweisen, die besondere Bedarfe an die Ernährung zur Folge haben. Andere Einrichtungen wie Schuldner- und Sozialberatungen, Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen oder Familienzentren sind in ihrer Arbeit damit konfrontiert, dass bei ihren Klient*innen das Geld für gesunde Ernährung nicht ausreicht. Im Rahmen der Wohlfahrtspflege gibt es zudem bereits verschiedene Initiativen zur Abmilderung von Ernährungsarmut wie die Tafeln oder Wärmestuben. Zudem wollen viele soziale Einrichtungen und Dienste ihren Beitrag zur Reduktion der klimarelevanten Emissionen leisten. In einem partizipativen Projekt innerhalb des Paritätischen wurde ermittelt, dass Umstellung in der Gemeinschaftsverpflegung dafür einen wichtigen Hebel darstellen. Allerdings erfordern solche Umstellungen Ressourcen und Zeit.

All das nehmen wir zum Anlass, um uns über politische Forderungen zu verständigen und zu Überlegungen zur Ernährungspolitik auszutauschen.

Die Anmeldung zur Veranstaltung findet sich über den nachfolgenden Link.

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Termine Klimaschutz Tue, 23 Sep 2025 15:30:00 +0200
Herzliche Einladung zum Stuhlkreis-Flashmob zum ersten bundesweiten Tag der Selbsthilfe am 16.9.2025 in Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31116&cHash=bd8685a89e6632b0cb3c7f80062b7b4f

]]> ]]> Voller Vorfreude ergeht die herzliche Einladung zum Aktionstag anlässlich des 1. Bundesweiten Selbsthilfetages! 

Datum: Dienstag, 16. September 2025
Uhrzeit: 12:30 – 17:00 Uhr
Ort: Kornmarkt, Nürnberg

Flashmob „Großer Stuhlkreis“ (16:00 – 17:00 Uhr)

Gemeinsam wird ein sichtbares Zeichen für die Vielfalt der Selbsthilfe gesetzt.

  • Ziel: Masse bilden – je mehr Stühle, desto stärker das Zeichen!
  • Bringen Sie einen eigenen Stuhl mit (gerne bunt – jede Farbe und Form sind willkommen).
  • Wir stellen einen großen Stuhlkreis auf.
  • Es gibt kurze Redebeiträge, Statements und Lesungen.
  • Wir freuen uns auch sehr, dass wir den Bezirkstagspräsidenten Peter Daniel Forster und die Nürnberger Umwelt- und Gesundheitsreferentin Britta Walthelm für Redebeiträge gewinnen konnten.

Weitere Infos zum Selbsthilfetag finden Sie hier - das Programm sehen Sie hier.

Machen Sie mit!
Unterstützen Sie das Anliegen der Selbsthilfe lautstark und in Präsenz – seien Sie am besten selbst mit dabei!

 

 

 

 

 

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Termine Region Mittelfranken Selbsthilfe Mitgliedsorganisationen Tue, 16 Sep 2025 08:38:00 +0200
Online-Seminar zum Umgang mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31041&cHash=2d4f1441a4da1beab42ea0f0d0b40b17

]]> Das neue Gesetz im SGB VIII zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Es umfasst verbindliche und umfassende Rahmenbedingungen. Aber was bedeutet dies für die sozialen Organisationen? Und wie kann mit der Veränderung umgegangen werden?

Im April 2025 wurde das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verabschiedet (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 08.04.2025: BGBl. 2025 I Nr. 107

Das Gesetz schafft verbindliche und umfassende Rahmenbedingungen zur Prävention, Aufarbeitung und Verhinderung sexualisierter Gewalt – für alle Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Projekte, Ehrenamtsstrukturen, Freizeit- und Sportbereich, ambulante Angebote, Schulen, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte usw.), nicht nur für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen.

Schutzkonzepte sind damit keine freiwillige Aufgabe mehr, sondern gesetzlich verpflichtend.

Ziel ist es, freie Träger aus unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe praxisnah über die neuen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zur Aufarbeitung, Archivierung und Schutzkonzepterstellung, umfassend zu informieren.

Kosten

79,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 119,00 € für Mitglieder, sonst 139,00 €.

Sie können sich über die untenstehende Webseite anmelden.

 

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Thu, 11 Sep 2025 09:00:00 +0200
Online-Konferenz zur Studie ZuFa-Geburtskliniken https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/09?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31033&cHash=92f10520b923a632d599b6c5ce9c95f4

]]> Am 9. September stellt das NZFH in einer Online-Konferenz aktuelle Forschungsergebnisse des ZuFa-Monitorings Geburtskliniken vor. Akteure der Frühen Hilfen sind eingeladen, die Befunde mit einzuordnen und zu diskutieren.

Die psychosozialen Belastungen junger Familien nehmen zu. Gleichzeitig werden in immer mehr Geburtskliniken Lotsendienste eingerichtet, um belastete Familien gezielt zu unterstützen.

Dies sind zentrale Ergebnisse des ZuFa-Monitorings Geburts- und Kinderkliniken, einer bundesweiten, repräsentativen Befragung, die das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) gemeinsam mit dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) durchgeführt hat. Ziel der Studie ist es, die Zusammenarbeit zwischen stationärer Versorgung rund um die Geburt mit den Frühen Hilfen zu evaluieren und systematisch zu erfassen.

Im Jahr 2024 wurden dazu alle Geburtskliniken in Deutschland befragt. Die Befunde liefern unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie hat sich die Versorgung (psychosozial) belasteter Familien in den letzten Jahren entwickelt?
  • Welche Konzepte von Lotsendiensten in Kliniken gibt es? 
  • Welche Chancen bieten Lotsendienste in Geburtskliniken?
  • Welche Herausforderungen bestehen bei der Umsetzung?

Die Teilnahme ist kostenfrei und die Teilnehmendenzahl ist nicht begrenzt.

Die Anmeldung ist bis zum 1. September möglich!

Sie können sich auf der utenstehenden Webseite anmelden.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Weitere Anbieter Tue, 09 Sep 2025 14:00:00 +0200
Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: „Mama, darf ich dein Handy? – Mediennutzung in der frühen Kindheit begleiten“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31038&cHash=5de8556ec9e6f7b2626d9603cb086f54

]]> Immer früher kommen Kinder mit digitalen Medien in Kontakt – sei es über das Smartphone der Eltern, Online-Videos oder erste Apps auf dem Tablet. Für viele Familien wirft das Fragen auf: Was ist altersgerecht? Wie viel ist zu viel? Und wie gelingt ein sicherer, gesunder Einstieg in die digitale Welt?

Die Online-Veranstaltung von klicksafe bietet praxisnahe Impulse zur Medienerziehung für Eltern mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren. Pädagogische Fachkräfte – etwa aus Kitas oder Beratungsstellen – erhalten hilfreiche Anregungen und konkrete Tipps, wie sie Familien in der Medienerziehung unterstützen und medienpädagogische Angebote gestalten können. Dabei stehen unter anderem der sichere Umgang mit Geräten und Apps, die Auswahl altersgerechter Online-Angebote sowie konkrete Empfehlungen zur Medienerziehung im Mittelpunkt.

klicksafe ist die bundesweite EU-Initiative für Medienkompetenz. Mit vielfältigen Angeboten unterstützt klicksafe beim souveränen und kritischen Umgang mit digitalen Medien. Die Initiative richtet sich dabei insbesondere an Menschen, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre Internetkompetenzen auszubauen – von pädagogischen Fachkräften, über Eltern bis hin zu Multiplikator*innen – aber auch an alle, die sich selbst fit machen wollen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Deborah Woldemichael, Diplom-Pädagogin, ist Leiterin der EU-Initiative klicksafe und Koordinatorin des deutschen Safer Internet Centres, welches eingebettet ist in die Strategie der Europäischen Kommission „Better Internet for Kids“. Daneben ist sie Leiterin des Teams Medienkompetenz bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Familie Kinder und Jugend Der Paritätische Fri, 29 Aug 2025 10:00:00 +0200
Neues Friedenslied – lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen! https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31100&cHash=35867051841f5caf4bdfef2bd9a3d7ea

]]> Die Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH stellt ihr beeindruckendes, neu veröffentlichtes Video vor – ein Friedenslied, das im Rahmen eines inklusiven Projekts entstanden ist, an dem viele unterschiedliche Menschen mitgewirkt haben. In einer Zeit, in der die Welt aus den Fugen zu geraten scheint und immer häufiger von Krieg und “Kriegstauglichkeit” die Rede ist, wird bewusst ein Zeichen für den Frieden gesetzt. Musik hat die wunderbare Fähigkeit, Herzen zu verbinden, Brücken zu bauen und Hoffnung zu schenken – und genau das soll mit diesem Lied erreicht werden.

Hier ist der Link zum Video:  https://youtu.be/ZOaxIRi6wz0 

"Lasst uns gemeinsam ein musikalisches Zeichen für Frieden, Menschlichkeit und Zusammenhalt setzen!  

Mögen wir uns immer daran erinnern: Wir gehören alle zur selben Familie- der Menschheitsfamilie."

 

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Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gemeinnützige GmbH 

Web: https://sww-muenchen.de & Web: https://www.dieblindgaenger.de/

 

 

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Region Oberbayern SGB XII Inklusion Zivilgesellschaft und Demokratie Mitgliedsorganisationen Fri, 08 Aug 2025 08:41:11 +0200
5500 Postkarten, ein Ziel: auskömmliche Finanzierung für bayerische Kitas https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31097&cHash=435c7bf4ce54ed3aff141d0e4f7a83d5

]]> München, 07.08.25. – Unzählige Postkarten haben Politiker*innen und Verantwortliche in Kommunen und auf Landesebene erreicht – und alle machten auf einen Missstand aufmerksam: Die Finanzierung bayerischer Kitas über die staatliche Betriebskostenförderung ist bedrohlich defizitär. Nach gut zwei Monaten Aktionszeitraum der Postkartenaktion des Bündnisses KitaPolitikTage des Paritätischen in Bayern ziehen die Initiatoren nun Bilanz: Die Postkartenaktion hat ins Ziel getroffen.

Start der Postkartenaktion war der Tag der Kinderbetreuung am 12. Mai. Gemeinsam mit der Pfennigparade Phoenix Schulen und Kitas GmbH, Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH und der Gemeinnützigen Paritätischen Kindertagesbetreuung GmbH (PariKitas) hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in Bayern e.V. rund 5500 Postkarten an Einrichtungen und Träger in seiner Mitgliedschaft verteilt. Diese wurden an die Familien der Kitas und Unterstützer*innen ausgegeben, um an Landes- und Kommunalpolitiker*innen vor Ort verschickt zu werden.

Die Fülle der Einsendungen zahlte sich aus: Schon kurz nach dem Start der Aktion erreichten die Initiatoren Rückmeldungen von Gemeinden, dass zu viele Postkarten ankämen. Wirkung durch Beharrlichkeit: In der Folge fanden Gespräche mit der Politik vor Ort statt. Verantwortliche in Kitas berichten außerdem, dass die gemeinsame Aktion wertvoll für den Zusammenhalt mit den Familien gewesen sei. Denn gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um die Situation für die Einrichtungen zu verbessern, verbindet.

Schon im Jahr 2023 hat das Bündnis KitaPolitikTage Politiker*innen eingeladen, für einen Tag Teil eines Kita-Teams zu werden, um sich selbst ein Bild zu machen. Es bestand Einigkeit darüber, dass dringender Handlungsbedarf bezüglich der unzureichenden Deckung der Betriebskosten bestehe. „Doch bisher ist nichts passiert“, resümiert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern. „Für die Träger bleibt das Problem weiter ungelöst, die Betriebskostenlücke besteht weiter. Kompensieren müssen das die Eltern mit ihren Beiträgen und die kommunalen Haushalte. Das muss aufhören. Die Kitas brauchen keine Versprechen, sondern endlich eine Lösung.“

Hoffnung auf Besserung machte eine Expertenanhörung im Sommer letzten Jahres im Landtag. Es bestand übergreifend Einigung darüber, dass die Betriebskostenlücke geschlossen werden muss. Doch eine Lösung scheint immer noch in weiter Ferne. Kürzlich, vor der Sommerpause, hat das Bayerische Kabinett zwar eine Reform der Kitafinanzierung beschlossen. Kern der Reform ist eine dauerhafte Förderung von Teamkräften über das BayKiBiG sowie ein Abbau von Bürokratie, beispielsweise durch eine Vereinfachung der Berechnung der jährlichen tarifbedingten Steigerungen. Doch auch dieses lobenswerte Vorhaben löst nicht das generelle Finanzierungsdefizit in den bayerischen Kitas auf. Die Forderung des Bündnisses KitaPoltikTage an den Freistaat bleibt daher weiter aktuell. Margit Berndl: „Die Finanzierung der Bayerischen Kitas muss endlich gesichert und die staatliche Betriebskostenförderung deutlich angehoben werden. Denn Kitas leisten einen entscheidenden Beitrag zu Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Kindern – unserer Zukunft. Diese Zukunft muss gesichert werden.“

Mehr zum Bündnis, den Forderungen und der Aktion: www.Kitapolitiktage.de

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Aus dem Landesverband Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 07 Aug 2025 15:23:11 +0200
Transform_D: das Förderprogramm für Klimaschutz, Digitalisierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31096&cHash=1de35a4783a244cebb57412d227ee8a5

]]> Unter dem Motto „Wandel gestalten und die Zivilgesellschaft stärken“ möchte die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Digitalisierung, Klimaschutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

TransformD fördert Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie Probleme besser lösen als frühere Praktiken und es deshalb wert sind, nachgeahmt und verbreitet zu werden. Die Innovationsprojekte gestalten Wandlungsprozesse in einem der drei Themenschwerpunkte des Förderprogramms und zielen darauf ab, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige Lösungen zu finden.

Themenschwerpunkte:

DIGITALISIERUNG – Digitale Innovation und technologische Souveränität
Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, den digitalen Wandel auf gesellschaftlicher Ebene weiterzuentwickeln und die gemeinwohlorientierte digitale Innovationen ermöglichen

KLIMAWANDEL – Klimaneutralität und Ressourceneffizienz

Projekte, die lokale Lösungen für die globalen Herausforderungen der Klimakrise bieten

GESELLSCHAFTLICHER ZUSAMMENHALT – Diverse und resiliente Zivilgesellschaft

Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, Engagement diverser zu gestalten, Menschen mit unterschiedlichen Biografien zusammenzubringen und damit zu einer widerstandsfähigeren Zivilgesellschaft und zu größerem gesellschaftlichen Zusammenhalt führen

Die Förderhöhe beträgt mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro.

Die Antragsphase beginnt am 1. September und endet am 10. Oktober 2025.

Weitere Informationen unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/transformd/

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 07 Aug 2025 14:33:11 +0200
Jetzt Mitmachen: Aktionstage „Gemeinsam wachsen – Inklusiver Ganztag für ALLE Kinder“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31095&cHash=fbf0d7abaa270d4f249030a80b08b162

]]> Obwohl ab 2026 alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, gelingt ein inklusiver Ganztag nur bedingt. Dies liegt vor allem an den fehlenden Rahmenbedingungen. Je nach Standort und Finanzstärke der Kommune gibt es unterschiedliche Bedingungen. Vielerorts fehlen jedoch die Mittel, Inklusion adäquat umzusetzen und den Bedarfen aller Kinder gerecht zu werden. Die Schaffung inklusiver Strukturen wird kaum gefördert. Die Freie Wohlfahrt in Bayern will darauf aufmerksam machen und Lösungsvorschläge in die Politik tragen.

Was ist das Ziel?

Mit den Aktionstagen wollen wir gemeinsam alle Träger der freien Wohlfahrtspflege dazu einladen, Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen die Herausforderungen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz zu verdeutlichen und ein Problemverständnis für die inklusive Ausgestaltung zu schaffen. Mit den Forderungen werden konkrete Lösungsvorschläge angeregt und Einsicht in die Notwendigkeit politischen Handelns angeregt. Wir wollen eine politische Debatte darüber anstoßen, wie eine inklusive Ausgestaltung des Ganztags gelingen kann.

Was ist geplant?

Beginnend mit einer Auftaktveranstaltung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern am 3. Dezember 2025 bis zu den Kommunalwahlen in Bayern im März 2026 möchten wir Sie als Träger eines Angebots des Ganztags (Hort, OGTS, GGTS und Mittagsbetreuungen) oder

einer Förderschule ermutigen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung zu einem Besuch in Ihre Einrichtung während des laufenden Betriebs einzuladen.

Wir möchten alle Träger im Ganztag zum Mitmachen einladen.

Für alle Fragen und Austausch vorab laden wir zu einem Online-Informationstreffen am 08. Oktober 2025 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr ein.

Mehr Details, Infos und Zugang zu Materialien sind im Infoblatt anbei.

Bei Fragen wenden Sie sich an Susann Engert (Susann.Engert@paritaet-bayern.de) oder Lena Weihmayer (Lena.Weihmayer@paritaet-bayern.de)

 

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Aus dem Landesverband Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Thu, 07 Aug 2025 10:09:39 +0200
Fortbildungsangebot der Stiftung VFS Vielfalt.Fördern.Stiften.: „Antisemitismus und Rassismus gegen Sinti und Roma erkennen und kompetent begegnen" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31080&cHash=12fd3b253c6ed7c0c6a255f4c5fbcef0

]]> Diskriminierung fordert uns als Gesellschaft, als Unternehmen und als Organisationen gleichermaßen heraus. Eine demokratische und solidarische Unternehmenskultur lebt von Aufmerksamkeit, Haltung und dem gemeinsamen Eintreten gegen Ausgrenzung. Mit dieser Fortbildungsreihe leisten wir einen wichtigen Beitrag für ein demokratisches, vielfältiges und respektvolles Miteinander.

Stiftung VFS Vielfalt.Fördern.Stiften.

 

Die Einzelheiten finden Sie im Flyer anbei.

 

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Region Oberbayern Inklusion Migration und Flucht Zivilgesellschaft und Demokratie Mitgliedsorganisationen Mon, 04 Aug 2025 13:30:10 +0200
Suchtberatung in Haft sicherstellen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31079&cHash=5801da30e229105424edf5b35d61b069

]]>  Hier der Link zur Petition:

https://www.openpetition.de/!djphp

 Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Petition von Condrobs e.V. und empfiehlt, sie zu zeichnen.

Nicht nur, weil damit ein stark benachteiligter Personenkreis die notwendige Aufmerksamkeit erhält, sondern auch, weil gezeigt wird, dass sich Soziale Arbeit „lohnt“ und weil die Situation der externen Suchtberatung in Justizvollzugsanstalten exemplarisch steht für viele Angebote im sozialen Bereich, die unzureichend finanziert und gefährdet sind.

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Region Oberbayern Sucht Straffälligkeit Mitgliedsorganisationen Mon, 04 Aug 2025 13:15:54 +0200
Zwei neue Selbsthilfegruppen starten im September 2025: „Angehörige von Menschen mit Essstörung“ und „Angehörige von Kindern und Jugendlichen mit bipolarer Störung“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/08?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31072&cHash=4b00fa802b46a81daaa4c7fcce2ce143

]]> ]]> Angehörige von Menschen mit Essstörung“

Die Gruppengründung findet am 23. September 2025 um 17:30 Uhr in Zirndorf statt. Und

„Angehörige von Kindern und Jugendlichen mit bipolarer Störung“

Die Gruppengründung findet auch am 23. September 2025 um 17:00 Uhr in Nürnberg statt.

Anmeldung und weitere Informationen bekommen Interessierte über uns: Telefon 0911 234 94 49 und E-Mailadresse: nuernberg@kiss-mfr.de

Kontakt:

Fynn Gotzner

Kiss Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen

Telefon 0911 234 94 49

Fax 0911 234 94 48

nuernberg@kiss-mfr.de
www.kiss-mfr.de

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Region Mittelfranken Selbsthilfe Mitgliedsorganisationen Fri, 01 Aug 2025 09:50:34 +0200
DAK-Wettbewerb "Gesichter für ein gesundes Miteinander" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31070&cHash=6c49218acf1c7013558f3437d7b03176

]]> Der DAK-Wettbewerb „Gesichter für ein gesundes Miteinander“ möchte ein Zeichen für Respekt, Toleranz und Gemeinsinn setzen. Viele Projekte und Initiativen setzen sich für Gesundheitsförderung, Prävention und Pflege ein. Die Gesichter hinter den Projekten leisten einen großartigen und meist ehrenamtlichen Beitrag für ein gesundes Miteinander. Mit dem Wettbewerb soll diesen engagierten Menschen eine Bühne gegeben werden. 

Gesucht werden Menschen, die sich mit beispielhaften Projekten für ein gesundes Miteinander einsetzen. Besonders im Fokus steht dieses Jahr die ehrenamtliche Pflege: Für diesen Bereich gibt es einen Sonderpreis.

Es sind Preisgelder von 500 – 3.000 Euro ausgeschrieben.

Bewerben können sich: Einzelpersonen, Gruppen, Verbände und Organisationen, Betriebe und pflegende Angehörige.

Einsendeschluss ist am 15. September 2025

Weitere Informationen unter:

https://www.dak.de/dak/praeventionskampagnen/wettbewerb-gesichter-gesundes-miteinander_28272

Quelle: DAK-Gesundheit

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 31 Jul 2025 14:43:43 +0200
Oktober 2025 in Nürnberg: Angeleitete Frauengruppe und Trialog Gesprächsrunde zum Thema Esstörungen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31068&cHash=e5a18510b43e053ceda03c4bd1328dbd

]]> ]]> Die Fachberatung bei Essstörungen "dick und dünn Nürnberg e.V." lädt ganz herzlich ein:

Die Frauengruppe beginnt im Oktober - vorher sind verpflichtende Infoveranstaltungen (drei Termine zur Auswahl: 23., 24. und 25.09.2025). Weitere Infos hier.

Der Trialog für Betroffenen, Angehörige und Fachleute findet am 14. Oktober 2025 ab 19:00 Uhr statt. Weitere Infos hier:

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Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Region Mittelfranken Familie Frauen und Mädchen Gesundheit Kinder und Jugend Mitgliedsorganisationen Thu, 31 Jul 2025 10:10:31 +0200
Bayerischer Innovationspreis Ehrenamt 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31067&cHash=7742b39ec4024683d29e0b30e3cf91b0

]]> Erneut verleiht das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt für neue Ansätze des Bürgerschaftlichen Engagements.

Das Motto für 2026 lautet: „Ehrenamt in Bayern – Gemeinsam stark für morgen“.

Dieses Motto ist umfassend zu verstehen. Gesucht werden Personen, Initiativen und Organisationen, die gute Ideen rund um das Ehrenamt kreativ aufgreifen und gewinnbringend umsetzen.

Kategorie 1: Innovative Projekte

Für begonnene Projekte werden sechs Einzelpreise zu je 10.000 Euro verliehen.

Kategorie 2: Neue Ideen

Hier werden herausragende Ideen und Konzepte, die noch in den Startlöchern stehen, mit fünf mal 3.000 Euro prämiert.

Die Bewerbung ist bis 5. Oktober 2025 möglich unter https://www.ehrenamt.bayern.de/vorteile-wettbewerbe/innovationspreis-ehrenamt/

Dort gibt es weitere Informationen zum Preis.

Quelle: Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Interne Struktur Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 31 Jul 2025 10:08:28 +0200
Neue Förderrichtlinien für die Förderung von Familienpflegestationen und Fachstellen für pflegende Angehörige https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31064&cHash=537df879a87d661ae65b5ef0cfa55f5d

]]> Der Freistaat Bayern fördert seit vielen Jahren Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit im Rahmen des "Bayerischen Netzwerk Pflege" .

Familienpflege trägt dazu bei, Familien in besonderen Krisensituationen zu stützen und die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden.

Angehörigenarbeit beinhaltet die Beratung, Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Zweck der Förderung ist, die Weiterführung von Familienpflegestationen und Angehörigenarbeit zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen.

Nun wurden die zugrundeliegenden Förderrichtlinien verlängert und aktualisiert. Hier die wesentlichen Änderungen, gültig ab 01.08.2025.

Fördererhöhung für Fachstellen für pflegende Angehörige

Die Förderung wird auf jährlich bis zu 35.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (und entsprechend eine Teilzeitkraft) erhöht. Damit soll die seit über 26 Jahren bestehende und bewährte Struktur der Fachstellen für pflegende Angehörige weiter gestärkt werden.

Fördererhöhung für Familienpflegestationen

Die Förderung wird auf jährlich bis zu 9.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (und entsprechend eine Teilzeitkraft) erhöht, um die wichtige Unterstützung für Familien in Krisensituationen zu festigen.

Verfahrensvereinfachungen für Pflegestützpunkte

Es erfolgen Klarstellungen anlässlich der aktuellen Praxis und Vereinfachungen in Bezug auf das Förderverfahren. Dies betrifft insbesondere die Änderung des Auszahlungsverfahrens für die Förderung der Pflegestützpunkte.

Die Richtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2028.

Die Änderung der Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt verkündet:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/311/baymbl-2025-311.pdf

Die konsolidierte Fassung wird in Kürze unter dem Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV294809 zu finden sein.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Interne Struktur Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Wed, 30 Jul 2025 16:22:16 +0200
ESF Plus-Programm "Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung" (DigiWohl) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31062&cHash=d531a5643d82868ba3b941d94c428509

]]> Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Förderaufruf zum ESF Plus-Programm "Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung" (DigiWohl) gestartet. Interessierte gemeinnützige Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege können ab sofort bis 15. September 2025 (15 Uhr) über das Förderportal Z-EU-S einen Vorhabenantrag einreichen.

Durch das ESF Plus-Programm sollen gemeinnützige Verbände dabei unterstützt werden, soziale Dienste mittels Digitalisierungsvorhaben zu stärken und digitale Lösungen vor Ort vermehrt und effektiver in die direkte Arbeit mit Klientinnen und Klienten zu integrieren.

Die Förderung soll dazu beitragen, neue digitale Lösungen einzuführen und zu gestalten oder bestehende weiterzuentwickeln, um so die Erbringung sozialer Dienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen in den lokalen und regionalen Wirkbereichen der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland zu unterstützen. Dabei sollen immer auch die Bedarfe und Fähigkeiten von Mitarbeitenden sowie Klientinnen und Klienten der Freien Wohlfahrtspflege berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Programm auf der ESF-Regiestellenseite und auf der Internetseite des ESF für Deutschland.

Am 06. August 2025 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr findet eine digitale Informationsveranstaltung zum ESF Plus-Programm statt. Bitte merken Sie sich den Termin bei Interesse bereits vor. Den Zugangslink wird rechtzeitig im Programmbereich auf der ESF-Regiestellenseite zur Verfügung stehen. 

Beratung durch

Servicestelle DigiWohl  

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Telefon: 0221 3673-3503

E-Mail: servicestelle-DW@bafza.bund.de

Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 30 Jul 2025 16:11:14 +0200
Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31058&cHash=5106068497f5d395c348aa2c7d5309a3

]]> Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände am 14. Juli 2025 eine Stellungnahme abgegeben. Das Gesetzesvorhaben hatte es in der vorangegangenen Legislatur bereits in den Bundestag und in den Bundesrat geschafft, kam dann aber aufgrund des Bruchs der Koalition zum Erliegen. Die Neuauflage als Referentenentwurf wurde gegenüber der letzten Fassung in einigen Punkten geändert oder ergänzt.

Mit dem Referentenentwurf ist es gelungen, wegweisende Schritte auf dem Weg hin zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einzuschlagen. Erstmals werden, ausgehend von den vorbehaltenen Aufgaben, heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht des SGB XI und SGB V verankert. Damit wird der Grundsatz anerkannt, dass Pflegefachpersonen per se heilkundliche Aufgaben ausüben. Sehr zu begrüßen ist, dass die Möglichkeit zur erweiterten Heilkundeausübung die Modellvorhaben nach §§ 64d und 63 Absatz 3c mit ihren Webfehlern mit Blick auf diagnose- und prozedurenbezogene Tätigkeiten obsolet macht. Die BAGFW hat sich stets dafür eingesetzt, dass beruflich erfahrene Pflegefachpersonen mit einer entsprechenden Weiterbildung erweiterte heilkundliche Aufgaben ausüben können, wie es der RefE nun vorsieht. Ein weiterer Meilenstein ist auch die gesetzliche Verankerung der Pflegeprozessverantwortung, wie von der BAGFW seit langem gefordert. Die richtigen Weichen für eine Stärkung der Kompetenzen werden auch durch die Präventionsempfehlung, die Verordnung von Pflegehilfs- und Hilfsmitteln und die Ausstellung von Folgeverordnungen für die HKP gestellt.

Das Pflegekompetenzgesetz setzt auch Leitplanken für die dringend erforderliche Beschleunigung von Pflegesatzverhandlungen.

Der Paritätische sieht mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden folgende Nachbesserungsbedarfe am Referentenentwurf:

1. Verankerung der Heilkundeausübung

Die BAGFW begrüßt die Kodifizierung des Pflegeberufs als Heilberuf und die Übertragung von ehemals rein ärztlichen Tätigkeiten nach § 73d Absatz 1 SGB V in die “Behandlung durch Pflegefachpersonen” nachdrücklich sieht jedoch folgenden Nachbesserungsbedarf:

  • Leistungsrechtliche Verankerung der “Behandlung durch Pflegefachpersonen” nach § 15a in § 27 SGB V (Krankenbehandlung).
  • Abgrenzung der “Behandlung durch Pflegefachpersonen” nach § 15a SGB V in § 28 SGB V (Ärztliche Leistungen).
  • Verankerung der Leistung “Behandlung durch Pflegefachpersonen” im Leistungserbringungsrecht, z.B. durch Einführung eines neuen § 132x, der auch den stationären Bereich des SGB XI umfassen muss.
  • Leistungserbringungsrechtliche Verankerung der Folgeverordnungen zur HKP gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in § 132a SGB V.
  • Streichung der Blanko-Verordnung nach § 37 Absatz 8 aufgrund der Normkollision mit § 73d Absatz 1 Nummer 2 i.V. mit § 15a Absatz 1 Nummer 2.
  • In den Leistungsarten nach § 28 SGB XI ist klarzustellen, dass die Erbringung heilkundlicher Leistungen nach § 15a SGB V aus dem SGB V finanziert werden muss. Einen möglichen Weg zur SGB V-Finanzierung der Leistungserbringung in stationären Pflegeeinrichtungen sieht die BAGFW in einer Ergänzung der 119b-Verträge um die Ermächtigung der Pflegeeinrichtungen zur Anstellung für Pflegefachpersonen, die zu Erbringung von Leistungen nach § 15a SGB V qualifiziert sind.

Einen Meilenstein stellt die Verankerung der eigenverantwortlichen Heilkundeausübung in einem neuen § 4a PflBG dar. Allerdings ist dringend zu ergänzen, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden können. Nur so ist gewährleistet, dass erweiterte Heilkunde in die Fläche kommt. Die BAGFW setzt sich dafür ein, dass der Erwerb der erweiterten Kompetenzen im Wege einer Zusatzqualifikation mit Kostentragung aus dem Ausbildungsfonds und Regelung einer Ausbildungsvergütung nach PflAuFinV erfolgt. Die Beauftragung und weitere Veranlassung zu dem “Muster Scope of Practice” sollte systemkonform durch den Qualitätsausschuss Pflege durchgeführt werden.

Positiv zu würdigen ist, dass die Fachkommission die Aufgabe von standardisierten Kompetenzbeschreibungen für die eigenverantwortlich auszuübenden heilkundlichen Aufgaben erhält. Die zwar nicht abschließende, doch explizit angeführte Aufzählung der Anwendungsbereiche Diabetes, chronische Wunden und Demenz nach § 37 Absatz 2 Satz 2 stellt eine Engführung dar, die es mindestens auf die in den bisherigen acht Modulen abgebildeten Themen zu erweitern gilt. Positiv zu bewerten ist die Klarstellung, dass die standardisierten Kompetenzbeschreibungen über die bereits in der beruflichen Pflegeausbildung erworbenen Kompetenzen hinausgehen müssen. Die BAGFW hatte in der Vergangenheit anlässlich der Modellvorhaben immer wieder kritisiert, dass die in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen nicht trennscharf von den Kompetenzen der grundständigen Ausbildung abgrenzbar waren, etwa beim Modul Demenz.

Zu ergänzen ist in § 4a auch dringend, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden können. Nur so ist gewährleistet, dass erweiterte Heilkunde in die Fläche kommt. Des Weiteren setzt sich die BAGFW dafür ein, dass der Erwerb der erweiterten Kompetenzen im Wege einer Zusatzqualifikation mit Kostentragung aus dem Ausbildungsfonds und Regelung einer Ausbildungsvergütung nach PflAuFinV erfolgt. Die Beauftragung und weitere Veranlassung zu dem “Muster Scope of Practice” sollte systemkonform durch den Qualitätsausschuss Pflege durchgeführt werden.

2. Pflegeprozessverantwortung vergütungsrechtlich absichern und Leistungsanspruch definieren

Die BAGFW hat sich seit langem für die gesetzliche Verankerung der Pflegeprozessverantwortung eingesetzt und begrüßt, dass der Gesetzgeber nunmehr diesen Schritt durch Verankerung in den vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut. Pflegeprozessverantwortung ist eine vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition von Voraussetzungen für eine fachgerechte Pflegeprozessverantwortung in § 132a Absatz 1 Satz 4 Nr. 2a SGB V als im Widerspruch zu einer fachlichen Eigenverantwortung von Pflegefachpersonen stehend von der BAGFW abgelehnt. In § 132a SGB V (und korrespondierend in § 89 SGB XI) fehlt es stattdessen an Grundsätzen der Vergütung für die im Rahmen der Pflegeprozessverantwortung erfolgenden Erst- und Folgegespräche sowie Fallbesprechungen. Auch reine Pflegegeldempfangende müssen einen Anspruch auf Pflegeprozesssteuerung erhalten, § 37 Absatz 3a SGB V ist daher entsprechend nachzubessern. Für alle Pflegebedürftigen soll der Anspruch auf Pflegeprozessverantwortung bei jeder grundlegenden Änderung ihres Gesundheitszustands, Wechsel der Pflegeperson, bei Veränderung des Pflegegrades oder bei Änderung des Pflegesettings, z.B. nach Krankenhausaufenthalt, bestehen.

3. Entbürokratisierung der Hilfsmittelverordnung durch Pflegefachpersonen

Die Genehmigungsfiktion der Verordnung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen wird begrüßt, jedoch erneut die Streichung der Festlegung von Qualifikationsanforderungen in Richtlinien gefordert. Pflegefachpersonen sind dazu qua Ausbildung ebenso befähigt, wie zur Ausstellung einer Blankoverordnung bzw. einer HKP-Verordnung nach § 73d Absatz 1 Nummer 2. § 17a Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V ist daher ebenso ersatzlos zu streichen wie § 132a Absatz 1 Satz 4 Nr. 7 SGB V. Ausweislich der Begründung zur Hilfsmittelversorgung sind Pflegefachpersonen grundsätzlich zur Inkontinenzversorgung befähigt. Daher ist dem Petitum der BAGFW nach Streichung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in § 126 SGB V endlich Rechnung zu tragen.

4. Verhältnisprävention in der Häuslichkeit stärken und Expertise der Pflegefachperson für Prävention nutzen

Die BAGFW hat seit langem gefordert, Prävention nicht auf den stationären Bereich und mithin auf die letzte Phase der Pflegebedürftigkeit zu konzentrieren, sondern bereits am Anfang der Pflegebedürftigkeit bei der Versorgung in der Häuslichkeit anzusetzen und begrüßt daher die Ausweitung von § 5 SGB XI auf das häusliche Setting. Für eine wirkliche Stärkung der Gesundheitsförderung – ganz entsprechend dem Pflegeverständnis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs – muss Prävention jedoch weit über die jetzt vorgesehene Empfehlung von verhaltensbezogenen Präventionskursen der Krankenkassen hinausgehen und vor allem bei der Verhältnisprävention ansetzen. Präventionsberatung im häuslichen Bereich muss daher im Rahmen der Leistungserbringung nach § 36 SGB XI oder eines Beratungsbesuchs nach § 37 Absatz 3 SGB XI verankert werden und auch die Stärkung von Gesundheitskompetenz klar als Aufgabe benennen. Pflegeberater*innen nach § 7a SGB XI sollen den Zugang zu Präventionsangeboten erschließen. Pflegekurse und Schulungen in der Häuslichkeit müssen flächendeckend zur Verfügung stehen müssen und dürfen nicht länger davon abhängig sein dürfen, ob die einzelne Pflegekasse einen Rahmenvertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringerverband oder Pflegedienst geschlossen hat.

5. Pflegebegutachtung durch Pflegefachpersonen in der Einrichtung auf Höherstufung konzentrieren

Das Gesetz hebt zu Recht hervor, dass Pflegefachpersonen qua Ausbildung befähigt sind, den Pflegegrad eines Pflegebedürftigen festzustellen. Es ist leider zu konstatieren, dass diese Fähigkeiten nicht genutzt werden, um dem Bearbeitungsstau bei Höherstufungsanträgen in der stationären Pflege von 6 bis 9 Monaten entgegenzuwirken. Die BAGFW setzt sich erneut dafür ein, dass Höherstufungsanträgen, die vom Medizinischen Dienst nach Aktenlage begutachtet werden, automatisch stattgegeben wird. Bei dem in § 18e SGB XI vorgesehenen Modellprojekt zur Erprobung der Begutachtung durch in Einrichtungen angestellte Pflegefachpersonen gibt sie zu bedenken, dass Pflegefachpersonen für die Durchführung eines gesamten Begutachtungsprozesses einschließlich Erstellung eines Gutachtens nicht nur einer Schulung bedürften, sondern dass der dadurch entstehende Aufwand zu Lasten der kostbaren Ressource Pflegefachperson in Zeiten des Fachkräftemangels ginge. Ein Modellprojekt sollte sich daher auf die Erprobung machbarer Aspekte wie der Höherstufungsanträge beschränken.

6. Tagespflege stärken und gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen

Die Neuregelung des § 72 Absatz 2a SGB XI lehnt die BAGFW als untaugliches und nur Bürokratie erzeugendes Instrument, das zu keinerlei Verbesserungen in der Versorgung führen wird, ab. Es bedarf keiner gesonderten Regelung für die Tagespflege, sondern einer für alle Akteure verpflichtenden und auf Augenhöhe durchzuführenden regionalen Pflegestrukturplanung, in welcher auch der Bedarf an Tages- und Nachtpflege festgestellt und in die Schaffung von Versorgungsangeboten umgesetzt wird. Zugleich weist sie auf strukturelle Defizite in der Finanzierung der Tagespflegeeinrichtungen hin, die zu Belegungsrückgängen dieser gerade für demenziell erkrankte Personen attraktiven Versorgungsform führt und regt folgende konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Versorgungssituation an:

  • Nutzung des gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI für die nicht pflegebedingten Kosten der Tagespflege (Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten) wie z.B. für die Investitionskosten, die nicht von den Kommunen getragen werden, oder auch Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten. Generell setzt sich die BAGFW dafür ein, im SGB XI künftig konsequent und systematisch dem Sachleistungsbudgetgedanken bei einer Weiterentwicklung des SGB XI zu folgen.
  • Überdies fordert die BAGFW seit langem, dass die unverhältnismäßig hohen Anforderungen an den Fahrdienst der Tagespflege, durch Änderung von § 1 der FrStllV des Personenbeförderungsgesetzes fallen sollten. Das würde die Kosten für den Fahrdienst deutlich senken.
  • Flexibilisierung der Leistungen der Tagespflege: stundenweise Inanspruchnahme, flexible Öffnungszeiten, Errichtung von Zweigstellen
  • Kombination von Tages- und Nachtpflege, um die dringend benötigte Nachtpflege, die wirtschaftlich nicht tragfähig ist, etablieren zu können.
  • Gesamtversorgungsverträge für die Tagespflege gangbar machen
  • Schaffung bundeseinheitlicher Regelung für die Abwesenheitsvergütung und Freihalteregelungen in § 87a SGB XI

7. Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen/innovative Wohnformen erproben – sektorenübergreifende Ansätze jetzt ermöglichen

Die BAGFW unterstützt das Bestreben des Gesetzgebers, neue innovative Wohnformen zu erproben und einzuführen, uneingeschränkt. Der neue § 45h SGB XI i.V. mit § 92c SGB XI führt jedoch einen dritten Sektor ein, was wir ablehnen. Stattdessen sollten die bewährten, aber mittlerweile vielfach gefährdeten, ambulanten Wohngruppen (§ 38a SGB XI alt/jetzt § 45f SGB XI neu) besser gefördert werden durch Erhöhung des Wohngruppenzuschlags von den jetzt unzureichenden 224 Euro auf die hier für das gemeinschaftliche Wohnen angesetzte Pauschale von 450 Euro.  Sofern an § 45h SGB I i.V. mit § 92c SGB XI festgehalten wird, spricht sich die BAGFW für die Erprobung im Rahmen eines Modellprojektes aus. Mit § 45h SGB XI bzw. § 92c SGB XI wird kein echter sektorenübergreifender Ansatz verfolgt. Dies ist mit der Einführung von § 125d SGB XI, mit der Modellvorhaben zur Erprobung der Flexibilisierung der Leistungserbringung stationärer Pflegeeinrichtungen eingeführt werden sollen, anders. Aus unserer Sicht sollte bereits heute in der Regelversorgung verankert werden, das stationäre Träger ein ausdifferenziertes Angebot an pflegerischer Unterstützung anbieten, aus dem die Pflegebedürftigen Leistungen auswählen können, und bestimmen können, welche Leistungen z.B. von ihren Angehörigen erbracht werden, sodass sich im Ergebnis die Kosten für die Versorgung deutlich reduzieren ließen. Hierfür bedarf es keiner weiteren Modellprojekte. Die Möglichkeiten zur Erbringung von pflegerischen Leistungen durch stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Quartier (bspw. Häusliche Krankenpflege) sollten hingegen wie vorgesehen modellhaft erprobt werden. Als ein wesentlicher Schritt zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sollte dies nicht losgelöst von den Modellvorhaben in § 8 Abs. 3c SGB XI erfolgen, sondern dort integriert werden. Maßgabe muss auch sein, dass in diesen Fällen das gesamte Quartier mitgedacht wird und sich diese Versorgung nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Kriterien ausrichtet.

8. Vertrags-und Vergütungsverhandlungen wirksam beschleunigen

Die Ansätze des RefE zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die dringend erforderliche Beschleunigung der Pflegesatzverhandlungen gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht weitreichend genug. Viele Pflegeeinrichtungen stehen mit bis zu sechsstelligen Minusbeträgen aufgrund nicht abgeschlossener Vergütungsverhandlungen vor der Insolvenz. Die jetzt in § 86a SGB XI vorgesehenen Bundesempfehlungen enthalten zwar mit vereinfachten Verfahren zur pauschalen Anpassung und Nachweisverfahren für die zugrunde gelegten Kalkulationen richtige Ansätze, ihr Abschluss – 9 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also frühestens und ohne die erwartbaren Verzögerungen bei solchen Verhandlungen frühestens zum 3. oder 4. Quartal 2027 – würde das Aus für viele Einrichtungen bedeuten. Daher fordert die BAGFW zwei Sofortmaßnahmen, die direkt im Gesetz vorgegeben werden müssen: 1. Eine Genehmigungsfiktion von beantragten Steigerungen, wenn 6 Wochen nach Antrag keine Verhandlungsaufnahme durch die Kostenträger erfolgt ist, 2. Strafzahlungen bei Verfahrensverschleppungen oder Schadensersatzforderungen bei Missachtung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen durch die Kostenträger wie Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger. Die vorgesehenen Empfehlungen nach § 86a dürfen nicht dazu führen, Verhandlungen auf der Länderebene zu blockieren oder zu verzögern, angesichts der großen Problemlagen. Das jetzt im Gesetz vorgesehene Verfahren für zeitnahe Nachweisforderungen sowie die Benennung einer verbindlichenAnsprechperson bei den Kostenträgern geregelt werden, ist sachgerecht. Die Ansprechperson muss allerdings, wie im alten RefE 2024 vorgesehen “bevollmächtigt” sein. Zudem muss die Ansprechperson nicht nur für den Antrag, sondern für die ordnungsgemäße Durchführung des Gesamtverfahrens bis hin zur Unterschrift/Abschluss des Pflegesatzverfahrens verantwortlich sein. Das Unterschriftenverfahren muss zwingend digital durchgeführt werden können; dafür müssen die Leistungsträger zur Einführung einer digitalen Unterschrift (QES) verpflichtet werden. Insgesamt bedarf es einer Verpflichtung zur Umstellung des Verhandlungsprozesses auf digitale Portale (bspw. analog ELSTER), um die Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen substanziell zu beschleunigen. Eines Modellvorhabens dazu bedarf es nicht, dieses würde die flächendeckende Einführung der Digitalisierung der Verhandlungen nur um Jahre verzögern. Die BAGFW zeigt in der nachfolgenden Stellungnahme en detail auf, an welchen Stellschrauben konkret Probleme bestehen, die in den Bundesempfehlungen zu regeln sind und für die es in der Gesetzesbegründung ausdrücklich der Hinweise bedarf. (u.a. Plausibilisierungserfordernis bei Tarifsteigerungen, keine Anerkennung betriebsnotwendiger Personalaufwendungen, wie für betriebliche Gesundheitsförderung, fehlende Synchronisierung von SGB XI und V-Verhandlungen, Fehlen von Vergütungszuschläge für Wegstrecken in unterversorgten ländlichen Gebieten, Fehlen eines pauschalen Risikozuschlags). Ausdrücklich begrüßt wird die Neuregelung in § 73a SGB XI, wonach bei absehbaren und schon eingetretenen Änderungen der Rahmenbedingungen Maßnahmen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu treffen sind. Diese Verstetigung der Corona-Regelungen hatte die BAGFW gefordert. Allerdings muss dies auch “kurzfristige” Abweichungen beinhalten, wie im alten RefE 2024 vorgesehen war. Und um schließlich Probleme aus der Coronazeit zu vermeiden, müssen verbindliche Rückmeldungen der Pflegekassen sichergestellt werden. Die frühzeitige Anrufung der Schiedsstelle nach § 85 Absatz 5 SGB XI, ist begrüßenswert - jedoch wird die Regelung ins Leere laufen, wenn Leistungserbringer und Kostenträger sie nur gemeinsam anrufen können. Die BAGFW spricht sich überdies dafür aus, in § 85 pauschale Kollektivverhandlungen zu ermöglichen. Des Weiteren macht sie nachfolgend konkrete Änderungsvorschläge zu der schon lange geforderten Verschlankung der Meldepflichten für tarifgebundene Einrichtungen.

9. Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) befördern

Die Erhöhung des Betrags für die Inanspruchnahme von DiPa von jetzt 50 auf 70 Euro sowie die Differenzierung nach den Kosten für die DiPa selbst und die Unterstützung bei der Anwendung wird nachdrücklich begrüßt. Eine vorläufige Aufnahme der DiPa ins Leistungsverzeichnis ohne vorherige Erprobung wird aus Gründen der Patientensicherheit abgelehnt.

10. Qualitätsausschuss Pflege (QAP)

Das in § 113b SGB XI vorgesehene Recht des unparteiischen Vorsitzenden des Qualitätsausschusses zur zweimaligen Anrufung desselben und für ein Vorschlagsrecht zur Themensetzung ist nicht sachgerecht, da es sich beim Erweiterten Qualitätsausschuss und dessen unparteiischen Vorsitz um eine Schiedsorgan als Konfliktlösungsmechanismus handelt. Die hier vorgeschlagene Aufgabenerweiterung läuft dieser Funktion zu wieder und wird systemfremd abgelehnt. Darüber hinaus hat sich der QAP in den letzten Jahren zu einem bewährten und effektiven Instrument der Selbstverwaltung im SGB XI entwickelt und es ist nicht nachvollziehbar, wo hier ein Problem vorliegt, dass durch diesen Vorschlag gelöst werden soll.

Anstatt dessen ist der QAP weiterzuentwickeln, z. B. in dem die Berichtspflichten die bisher dem GKV SV zu Qualitätssicherung zugeordnet sind, künftig an den QAP zu übertragen, ebenso wie die Weiterentwicklung der Personalbemessung oder die Aufgaben einer Geschäftsstelle nach § 113c. Einen übergeordneten Rahmen für die Themen “Vorbehaltsaufgaben”, “Pflegedokumentation”, “bewohner- und kompetenzorientierte Personal- und Organisationsentwicklung” und “Pflegebedürftigkeitsbegriff” zu schaffen wird nachdrücklich begrüßt. Es ist jedoch sachgerecht, hierfür zusätzliche und parallele Strukturen zu schaffen. Vielmehr sollte auf Vorhandenes aufgebaut werden, auch um Synergien zu nutzen. Daher sollte die Umsetzung einer “Geschäftsstelle § 113c SGB XI” eng an die Geschäftsstelle des QAP angekoppelt werden und weitere vorhanden Strukturen, z. B. des Projektbüros EinSTEP, mit einbezogen werden.  

Um ein besseres Funktionieren der Springerpools zu ermöglichen, bedarf es einer Klarstellung bei der Personalbemessung nach § 113c SGB XI, dass das Personal für diese Zwecke verhandelbar ist, auch wenn die Personalanhaltszahlen noch nicht in allen Qualifikationsniveaus ausgeschöpft sind oder/und es noch keine Regelung im Landesrahmenvertrag gibt. Das Gleiche soll für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen gelten. Und um trägerübergreifende Springerpools flächendeckend zu ermöglichen, bedarf es der Aufnahme im Gesetz.

11. Entbürokratisierung - Qualität, Gemeinsamer Jahresbetrag, Präqualifizierung, Reha pflegender Angehöriger

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unverzüglich folgende konkrete Vorschläge zur dringend erforderlichen Entbürokratisierung in der Pflege umgesetzt werden:

  • Schaffung einer zentralen digitalen Plattform rund um die Qualitätssicherung und Meldepflichten: Die Übermittlung von Prüfberichten nach der externen Qualitätsprüfung erfolgt in der Praxis nach wie vor sehr unterschiedlich über verschiedene Kommunikationswege und vielfach noch postalisch. Insgesamt müssen sich vollstationäre Einrichtungen aktuell nur zu Zwecken der Qualitätssicherung auf dem Portal der DCS-Pflege, der DAS Pflege und im QPR-Portal registrieren und erhalten dennoch zusätzlich postalisch Berichte von Medizinischen Diensten und WTG-Behörden, sowie E-Mails zur Verlängerung des Prüfrhythmus oder gar Faxe zur Prüfungsanmeldung am Vortag. Aufwände, Risiken und die Fehleranfälligkeit, die mit Schnittstellen und uneinheitlichen Verfahren einhergehen, sind dabei nicht zu unterschätzen. Für Pflegeeinrichtungen sind die Aufwände, die ihnen durch derartige Strukturen entstehen, nicht mehr nachvollziehbar. Eine zentrale Plattform, die alle Akteure und Informationen rund um die Qualitätssicherung zusammenbringt und damit eine einheitliche, sichere und bürokratiearme Kommunikation ermöglicht, ist aus Sicht der Praxis und ggf. auch anderer Beteiligter dringend notwendig und im Sinne der Entbürokratisierung und damit zur Entlastung der Pflege geboten. Auch eine komplett digitale Abwicklung des Zulassungsverfahren bei den Kranken- und Pflegekassen und das Vertragsmanagement könnten hier perspektivisch zur Vereinfachung der Verfahren beitragen und damit die dringend benötigte Entlastung bringen.
  • Ankündigungsfristen bei Regelprüfungen von 1 Tag auf 3 Werktage verlängern: Die Durchführung der Qualitätsprüfung bindet in der Einrichtung viel Personal, das für diesen Zweck freigestellt werden muss und in Zeiten erheblicher Personalknappheit zu weiteren Engpässen führt.
  • Doppel- und Mehrfachprüfung: Verpflichtender Verzicht der Regelprüfung der Pflegekassen, sofern Prüfbehörden nach Landesrecht bereits in ihren Prüfungen dieselben Prüftatbestände geprüft haben und Abschluss entsprechender Vereinbarungen zwischen Pflegekassen und Prüfbehörden nach Landesrecht. Vorbild sollte das Modell der Hamburger Vereinbarung sein.
  • Verlängerung des Prüfrhythmus bei hoher Ergebnisqualität: Erweiterung der bisher auf den vollstationären Bereich begrenzten Regelung auf alle Versorgungsbereiche.
  • Anforderungen an die Pflegedokumentation bei Qualitätsprüfungen: Beschränkung auf die Anforderungen, die zum Strukturmodell vereinbart wurden.
  • Wegfall des Präqualifizierungserfordernisses nach § 126 SGB V bei der Inkontinenzversorgung.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag § 42a SGB XI: Versicherte müssen Transparenz über bereits verbrauchte Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben. Da nur die Pflegekassen, jedoch nicht die Leistungserbringer über diese Informationen verfügen, soll die Informationspflicht an die Versicherten auf die Pflegekassen übergehen.
  • Reha- und Vorsorgeleistungen für pflegende Angehörige praxistauglich gestalten: Antrag auf und Kostentragung für die Unterbringung der zu versorgenden pflegebedürftigen Person sollen einheitlich für alle Fallkonstellationen durch den jeweils für die Reha oder Vorsorge zuständigen Kostenträger erfolgen.

Der Referentenentwurf sowie die Stellungsnahme können untenstehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

 

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Wed, 30 Jul 2025 15:21:03 +0200
„Frühkindliche Bildung weiter eine Frage der Postleitzahl“ – Eckpunkte der Staatsregierung zur Reform der Kita-Finanzierung lassen zentrale Frage zur Schließung der Betriebskostenlücke offen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31055&cHash=62b7b0ac59a4b10d0bbd918a0c0a99cb

]]> München, 30.07.2025 – In der gestrigen Kabinettssitzung wurden Eckpunkte für eine Reform der Kita-Finanzierung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) beschlossen. Damit löst die Staatsregierung zwar zwei zentrale Vorhaben ein: die Weiterentwicklung des BayKiBiG gemäß Koalitionsvertrag sowie zusätzliche Mittel fürs Kitasystem im Rahmen des neuen Kinderstartgeldes. „Das zentrale Problem bleibt aber weiter ungelöst: Statt endlich die Betriebskostenlücke der bayerischen Kitas zu schließen, sollen die freiwerdenden Mittel für eine Verstetigung der sogenannten Teamkräfte genutzt werden“, bewertet Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern, dieses Vorhaben.

Der Paritätische in Bayern begrüße zwar die angekündigte Entbürokratisierung und die Planungssicherheit für den Einsatz dieses zusätzlichen Personals. Jedoch bliebe die zentrale Frage nach einer flächendeckenden auskömmlichen Finanzierung unbeantwortet. „Die prekäre finanzielle Situation der Kitas verbessert sich damit leider nicht“, so Berndl.

Noch vor einem Jahr herrschte nach der Expertenanhörung im Landtag große Einigkeit darüber, dass eine Reform der bayerischen Betriebskostenfinanzierung zum Ziel haben soll, das finanzielle Fundament der Kindertagesbetreuung zu sichern und damit eine gleichberechtigte frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in ganz Bayern zu ermöglichen. „Dies ist so nicht eingelöst. In der zentralen Problematik bleibt alles beim Alten: Die staatliche Betriebskostenförderung deckt im Schnitt nur etwa 60 Prozent der tatsächlichen Kosten und die Kita-Träger sind nach wie vor angewiesen auf freiwillige Leistungen der Kommunen - was in der angespannten Haushaltslage die Situation weiter verschärft. Damit bleibt die Qualität der frühkindlichen Bildung in Bayern weiterhin eine Frage der Postleitzahl“, so das Fazit von Margit Berndl. „Hier muss dringend nachjustiert werden.“

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Wed, 30 Jul 2025 10:45:00 +0200
Reminder für den Luise Kiesselbach Preis 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31053&cHash=8333cfd5f9a3bd1e75aaabd8763f5a51

]]> Der Paritätische in Bayern freut sich, seine höchste Ehrung für Bürgerschaftliches Engagement, den Luise Kiesselbach Preis, erneut auszuschreiben. Bewerben Sie sich selbst mit ihren Herzensprojekten oder schlagen Sie ehrenamtlich engagierte Menschen für eine Auszeichnung vor!

Der Luise Kiesselbach Preis wird in sechs Kategorien vergeben. Ausgezeichnet werden können:
• in der Kategorie I: verdiente ehrenamtlich Engagierte sowie Menschen und Organisationen, die den Paritätischen in Bayern fördern
• in den Kategorien II bis V: Mitgliedsorganisationen für herausragende engagementfördernde Projekte
• in der Kategorie VI: der bzw. die Gewinner*in des Mitglieder-Votings.

Vorschläge für den Luise Kiesselbach Preis 2026 können Mitgliedsorganisationen, die Bezirksausschüsse, der Verbandsrat und der Vorstand des Paritätischen in Bayern einreichen. Bitte schicken Sie uns Ihre Vorschläge für den Luise Kiesselbach Preis 2026 per Post, E-Mail oder über das Online-Formular auf unserer Webseite bis spätestens 21. September 2025 (Eingang) zu:

Der Paritätische in Bayern
Stichwort: Luise Kiesselbach Preis 2026
Charles-de-Gaulle-Str. 4
81737 München
E-Mail: LKP@paritaet-bayern.de

Weitere Informationen zu den Vergabekriterien, den Kategorien und zum Bewerbungsverfahren (Online oder als pdf) finden Sie hier
Die Verleihung des Luise Kiesselbach Preises 2026 findet am Freitag, 13. März 2026 in München statt.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und bedanken uns herzlich bei allen, die durch Bürgerschaftliches Engagement unsere Gesellschaft stärken und den Paritätischen aktiv mitgestalten!

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Luise-Kiesselbach-Preis Aus dem Landesverband Der Paritätische Bürgerschaftliches Engagement Tue, 29 Jul 2025 15:10:00 +0200
Drei Millionen für Paritätische Pflegeeinrichtung Haus am Rosepark - Staatsministerin Judith Gerlach übergibt Fördertafel https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31045&cHash=63b343eea45bf28d34881c7a95488195

]]> Bayreuth, 25.07.25. – Anlässlich der Bewilligung von Fördermitteln zur pflegerischen Versorgung im sozialen Nahraum übergab Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, heute eine Fördertafel an die Paritätische Pflegeeinrichtung Haus am Rosepark in Bayreuth. Eine grundlegende bauliche Sanierung des Hauses bietet die Möglichkeit, dem vollständigen Wegfall von Pflegeplätzen entgegenzuwirken. So können nach Abschluss der nötigen Umbaumaßnahmen, 104 Dauerpflegeplätze in 80 Einzelzimmern und 12 Doppelzimmern angeboten werden. Dank des „PflegesoNah“ Investitionskostenförderprogramms kann die Gemeinnützige Paritätische Altenhilfe dieses Vorhaben nun in ihrer stationären Einrichtung umsetzen.

Pflegeministerin Judith Gerlach betonte: „Es ist essenziell, dass im Freistaat individuelle und bedarfsgerechte Angebote für Pflegebedürftige entstehen. Deshalb investiert der Freistaat erheblich in den Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur. Insgesamt fließen über drei Millionen Euro in den Umbau hier in Bayreuth. Das ist gut investiertes Geld aus dem bayerischen Förderprogramm ‚PflegesoNah‘.“

„Die Bereitstellung von genügend Pflegeplätzen ist eine große Herausforderung, der wir uns als Paritätischer in Bayern stellen“, so Michael Wächter, Vorstand Wirtschaft und Finanzen. „Das Haus am Rosepark ist seit Jahren eine feste Größe in der Bayreuther Pflegelandschaft und dort gut vernetzt mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern. Wir freuen uns, durch diese Förderzusage die Versorgungsstruktur in Bayreuth wohnortnah und bedarfsgerecht stärken zu können.“ Die Freude teilte auch der Bayreuther Oberbürgermeister Thomas Ebersberger in seinen Grußworten, der das Haus am Rosepark als wichtigen Partner der Stadt würdigte und hervorhob, wie wichtig der Erhalt und die Schaffung von Pflegeplätze für die Region sei.

Die konzeptionelle Ausrichtung von stationären Pflegeinrichtungen sei im Wandel, wie Dieter Pflaum, Geschäftsführer der Paritätischen Altenhilfe in Bayern, erläuterte: „Schwerst-pflegebedürftige und Menschen mit Demenz rücken immer mehr in den Fokus. Bei den Umbauplanungen stellen wir die Bedürfnisse der Bewohner*innen in den Vordergrund, damit trotz zunehmender Bedürftigkeit ein „Zuhause-Gefühl“ entsteht. Wir setzen daher verstärkt auf Wohnraumkonzepte, die auf mehr Gemeinschaftsbereiche ausgerichtet sind.“ 

Durch den demografischen Wandel zeichnet sich ein stetig wachsender Pflegebedarf ab. Der Paritätische in Bayern sieht die Sicherung von menschenwürdiger Versorgung und Pflege als eine der großen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben an. Für eine optimale Pflegesituation ist es notwendig, dass Einrichtungen und Dienste auf eine nachhaltige und flächendeckende Sozial-und Pflegeplanung der Kommunen zurückgreifen können. Dazu ist eine auskömmliche Finanzierung unabdingbar. Investive Förderungen des Freistaats Bayern sind dabei ein wichtiges Standbein. 

Mit der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ wird das Ziel verfolgt, in Bayern eine bedarfsgerechte und flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem sozialen Nahraum bleiben können.

Gerne stellen wir Ihnen Fotomaterial für Ihre Berichterstattung zur Verfügung.

Weitere Infos:
https://www.paritaet-bayern.de/themen/pflege
https://www.paritaet-altenhilfe.de/

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

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Presse Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Ältere Menschen Fri, 25 Jul 2025 18:19:09 +0200
H-Team Künstlerpreis 2025 - Internationaler Wettbewerb https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30774&cHash=02f8206d94f8ebbbb7f1ac57317cdb7f

]]> Jeder ist eingeladen und ermutigt an dem Kunstwettbewerb teilzunehmen, und darf zum Thema »Ehrenamt« aus der Sparte Comic oder Film eine Arbeit digital einreichen.

Anbei finden Sie weitere Informationen in dem beigefügten Veranstaltungsflyer sowie die Ausschreibungs- und Anmeldeunterlagen.

 

 

 

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Fri, 25 Jul 2025 11:13:00 +0200
Wichtige Informationen zur Anpassung der Gebühren der VG Musikedition ab dem 1. Juli 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31035&cHash=7362c4129cfae36962f6a3363c2abf85

]]> Der Paritätische Gesamtverband möchte Sie über die aktuelle Anpassung der Gebühren der VG Musikedition für den Bereich der Vervielfäligungen in den Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie den sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen und in Volkshochschulen, Familienbildungsstätten und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenbildung informieren.

Bereits wurden Sie mit der untenstehenden Fachinformation vom 27. November 2023 über den Abschluss eines Gesamtvertrages mit der VG Musikedition für Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege, sonstige Heil- und Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und für Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen weiterer Fachinformationen informierten wir Sie u. a. über die jährlichen Gebührenanpassungen.

Nun teilt die VG Musikedition mit, dass die Höhe der jährlichen Pauschalbeträge der Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen (Tarif F-SEN 1) und für die Vervielfältigungen in Volkshochschulen, Familienbildungsstätten oder sonstigen Einrichtungen der Erwachsenbildung ab dem 1. Juli 2025 angepasst wurden. Als Begründung für diese Erhöhung verweist die VG Musikedition auf die gestiegene Inflationsrate.

Konkret erhöht sich z. B. der Pauschalbetrag im Tarif F-Sen 1 in Einrichtungen mit bis zu 49 Bewohnern von 83,00 € auf 85,20 €.

Im Tarif F-VHS 2 fallen u. a. für das Vervielfältigen von bis zu 500 Kopien nunmehr 177,50 € an.

Eine detaillierte Übersicht über die weiteren neuen Pauschalbeträge finden Sie in den PDF-Mustervertragsvorlagen zum Herunterladen auf der untenstehenden Webseite. Diese sind auch auf der Homepage der VG Musikedition abrufbar.

Der Gesamtvertragsrabatt von 20 % sowie der zusätzliche Sozialrabatt von 10 % bleiben erhalten.

Um diese Rabatte weiterhin in Anspruch nehmen zu können, ist wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß den angefügten Mustern erforderlich.

Für Einrichtungen, die bereits über einen bestehenden Lizenzvertrag mit der VG Musikedition verfügen, ist kein neuer Vertragsabschluss notwendig – die Tarife werden automatisch angepasst.

Die im Jahr 2024 aktualisierte Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“ hinweisen, in der weitere nützliche Informationen zusammengestellt sind, finden SIe ebenfalls untenstehend.

 

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Ältere Menschen Bildung Familie Wed, 23 Jul 2025 11:52:05 +0200
Ausstellung: „Da sein – Spontanhilfe in München seit 2015“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31083&cHash=c6ce36b568183e94102df65c207dc070

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Wed, 23 Jul 2025 10:15:12 +0200
Kostenlose Schulungen zu digitaler Gewalt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30936&cHash=db83b01a9a7edc2c6db2f0bc5d98ffad

]]> Ende 2024 veröffentlichte das Bundeskriminalamt das Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen* gerichtete Straftaten. Die Zahlen sind alarmierend: Übergriffe – ob sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt oder Femizide – nehmen in sämtlichen Bereichen zu.
Besonders stark ist der Anstieg digitaler Gewaltformen, die um 25 Prozent zugenommen haben.
 
Um diesem Anstieg wirkungsvoll zu begegnen, bieten wir zwei kostenlose Schulungen für Fachkräfte an.
Digitale Gewalt umfasst vielfältige Formen von Übergriffen, die über das Internet oder digitale Technologien verbreitet oder ermöglicht werden.

In unserer Schulung für Fachkräfte setzen wir einen gezielten Schwerpunkt auf zwei besonders relevante Bereiche: Bildbasierte sexualisierte Gewalt und Hate Speech.
Wir vermitteln fundiertes Wissen über das Ausmaß geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt, klären über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und stellen praxisnahe Handlungsstrategien vor. 
 
Titel:
# Respect 404 not found
 
Wann:
Mittwoch, 23.07.25 von 10 - 13 Uhr 
oder
Dienstag, 18.11.25 von 10 - 13 Uhr
  
Auf der untenstehenden Webseite kommen Sie zur Anmeldung und finden noch weitere Informationen.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Frauen und Mädchen Mitgliedsorganisationen Wed, 23 Jul 2025 10:00:00 +0200
Neue Werbemittel zur 6. Bayerischen Demenzwoche 2025 ab sofort verfügbar https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31026&cHash=730e1565c0ad9fdac29bcc388deb32cc

]]> Die Vorbereitungen für die 6. Bayerische Demenzwoche vom 19. bis 28. September 2025 nehmen weiter Gestalt an. Zahlreiche Veranstaltungen sind bereits im Kalender eingetragen worden.

Überall in Bayern engagieren sich Menschen für ein besseres Miteinander im Umgang mit Demenz – in Städten, Gemeinden, Pflegeeinrichtungen, Kulturhäusern oder Vereinen. Die 6. Bayerische Demenzwoche macht dieses Engagement erneut sichtbar: auf einer gemeinsamen Plattform, mit unzähligen Veranstaltungen und Aktionen, die Betroffene, An- und Zugehörige sowie Interessierte zusammenbringen. Jede einzelne Veranstaltung ist für Menschen mit Demenz ein Beitrag zu mehr Verständnis, Inklusion und Teilhabe im Alltag.

Um Sie bei der Planung und Bewerbung Ihrer Aktionen bestmöglich zu unterstützen, stehen Ihnen diverse Werbemittel zur Verfügung. Auf der Webseite der Bayerischen Demenzwoche 2025 können alle, die eine Veranstaltung eintragen und sich dafür ein Konto angelegt haben, wieder kostenfreie Materialien anfordern. Folgende neue Werbemittel sind nun auf der Website verfügbar:

  • Flyer der Bayerischen Demenzwoche
    Den neuen Flyer können Sie als Printversion über die Plattform bestellen bzw. direkt auf der Webseite herunterladen.
  • Give-aways
    Neben Streuartikeln, wie ein praktisches Multitool mit Flaschenöffner sowie einem Textmarker, stellen wir Ihnen auch einen besonderen Premiumartikel für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung – einen praktischen Roll-Top-Rucksack mit Logo der Bayerischen Demenzwoche.

Weiteres Informationsmaterial und Publikationen
Ergänzend können Sie eine Auswahl an Informations- und Unterstützungstools auf der untenstehenden Webseite herunterladen. Dieses Angebot wird regelmäßig ergänzt, um Sie in allen Phasen Ihrer Vorbereitung verlässlich zu begleiten.

Auch Aktionen außerhalb der Aktionswoche – vom 01. September bis 31. Oktober 2025 – sind willkommen und können in den Kalender eingetragen werden.

Mit Ihrer Beteiligung setzen Sie ein starkes Zeichen: für mehr Sichtbarkeit, für Verständnis und für ein respektvolles Miteinander im Umgang mit Demenz.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Gesundheit Pflege Tue, 22 Jul 2025 17:42:00 +0200
Startchancen-Programm: Bitte um Teilnahme an einer Befragung und Factsheet https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31027&cHash=0eafcdfa8978e79c97c471e4b1c56060

]]> Bereits im letzen Jahr hat der bundesweite Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die Angebote der Jugendsozialarbeit zum Startchancenprogramm abgefragt.

Das ist die zweite Runde zur Beteiligung nach Start der restlichen Schulen. Angefragt sind alle Träger, explizit nicht nur Träger mit bereits geplanten oder durchgeführten Angeboten, der Schwerpunkt liegt auf dem Arbeitsfeld JaS/ Schulsozialarbeit.

Weitere Informationen zur Abfrage finden SIe auf dem untenstehenden PDF-Flyer.

Quelle: Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.V. 

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Tue, 22 Jul 2025 17:35:00 +0200
Aktualisierung rechtspolitischer Forderungskatalog zum Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht erschienen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30987&cHash=5ea9b07ce111cfafb9774dafa94e2655

]]> Reformdiskussion zum Gemeinnützigkeitsrecht

In dem gemeinsamen Forderungspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wurden die rechtspolitische Vorschläge zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen für Körperschaften im Bereich des Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht aktualisiert. 

Enthalten sind Forderungen u.a. für den Bereich der Katastrophenhilfe, der Einführung einer Business Judgment Rule und Klarstellungen zur Wohngemeinnützigkeit. 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument vom Juni 2025 zur Reformdiskussion zum Gemeinnützigkeitsrecht Rechtspolitische Vorschläge der
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gemeinnütziger Körperschaften

Informationen von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband

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Mitgliederangelegenheiten Recht Tue, 22 Jul 2025 17:18:00 +0200
Bayernweite Befragung von Berufstätigen in der Eingliederungshilfe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31025&cHash=d3a4abd65d24df15b61a556c53fc4f53

]]> Im Juli 2025 führt die Katholische Stiftungshochschule München eine bayernweite Befragung zur Berufstätigkeit in der Eingliederungshilfe durch. Die KSH möchte Ihre Erfahrungen im Berufsfeld besser verstehen und lädt Sie daher herzlich ein, an der Online-Erhebung teilzunehmen.

Die Befragung richtet sich an alle Berufstätige in Bayern, die in der Eingliederungshilfe speziell erwachsene Klientinnen und Klienten betreuen. Im Mittelpunkt stehen Ihr Tätigkeitsprofil, Ihre Erfahrungen im Berufsfeld sowie Ihre beruflichen Interessen.

Ziel der Befragung ist es, ein tieferes Verständnis für die berufliche Situation in der Eingliederungshilfe zu gewinnen. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) fördert die Befragung im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes „Personalgewinnung in der Eingliederungshilfe“. Ihre Teilnahme und Ihre Angaben tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen für das Berufsfeld zukunftsfähig zu gestalten.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und anonym. Alle Angaben im Fragebogen werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke erhoben und ausgewertet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Fragebogen.

Untenstehend finden Sie den Link und weitere Informationen zur Befragung sowie Hinweise zum Datenschutz.

Schreiben Sie der KSH gerne, wenn Sie noch Fragen haben: hep-update@ksh-m.de. Für Ihre Teilnahme danken Ihnen Frau Prof. Dr. Martina Wolfinger und Herr Daniel Großmann, Projekt „Personalgewinnung in der Eingliederungshilfe“, Katholische Stiftungshochschule München, Preysingstraße 95, 81667 München, Tel: 089 48092 8442

Quelle: Katholische Stiftungshochschule München

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Tue, 22 Jul 2025 16:59:23 +0200
Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 zum Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31028&cHash=7069767685aa1778ee96b0c983087a37

]]> Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – startet in eine neue Runde. Gesucht werden innovative Praxisangebote zum Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Es werden Arbeiten gesucht, die zeigen, wie öffentliche und freie Träger in ihren Angeboten Demokratiebildung und -förderung auch in Zeiten der Krise aktiv vorantreiben. Erwartet wird eine Darstellung der Konzeption, der pädagogischen Umsetzung und zu Schwerpunktthemen.

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis gliedert sich in drei Kategorien:

• Praxispreis der Kinder- und Jugendhilfe,

• Theorie- und Wissenschaftspreis der Kinder- und Jugendhilfe,

• Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Medienpreis und der Theorie- und Wissenschaftspreis sind nicht themengebunden. Hier werden wegweisende und impulsgebende wissenschaftliche Arbeiten und journalistische Beiträge gesucht. Aufgefordert sind alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen sich für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 zu bewerben.

Der Preis ist insgesamt mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Bewerbungen sind online unter https://www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html bis zum 10. Oktober 2025 möglich. 

 

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)

 

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Tue, 22 Jul 2025 16:23:00 +0200
Parität trifft Politik https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31015&cHash=9890320ec5519fdaa147b3bf49ca12d2

]]> ]]> Unter dem Motto „Parität trifft Politik“ lud der Paritätische in Unterfranken anlässlich seiner Bezirksversammlung neu gewählte Bundestagsabgeordnete aus der Region zu einem sozialpolitischen Austausch mit seinen Mitgliedsorganisationen ein. Dr. Hülya Düber und Aaron Valent stellten sich der Diskussion mit den Vertreter*innen sozialer Dienste und Einrichtungen und den vielen Selbsthilfegruppen unter dem Dach des Paritätischen.

Grundlage der Diskussion war das vom Paritätischen in Bayern zu den Bundestagswahlen herausgegebene Positionspapier „Für ein gutes Leben und gesellschaftlichen Zusammenhalt!“, in das Geschäftsführerin Kathrin Speck zu Beginn kurz einführte. An den zwei Thementischen „Zukunft der Pflege“ und „Inklusion leben – Teilhabe für alle“ erhielten dann die Teilnehmer*innen Gelegenheit mit dem Politiker*innen ins Gespräch zu kommen.

Angesichts des sich zuspitzenden Versorgungsnotstands in der Pflege waren sich alle Anwesenden weitgehend einig, dass eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung in Richtung einer Bürgervollversicherung notwendig ist, um pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von pflegebedingten Kosten und immer mehr steigendenden Eigenanteilen zu entlasten. Diskutiert wurde aber auch intensiv über mögliche Maßnahmen um dem steigenden Personal- und Arbeitskräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken.

Die Digitalisierung von Behörden sollte dazu beitragen, den Zugang zu Dienstleistungen, unabhängig von Behinderung, Alter oder anderer Einschränkungen, zu erleichtern.  Von diesem Anspruch sind viele Behörden noch sehr weit entfernt, wie in der Diskussion zum Thema Inklusion festgestellt wurde. Damit die Angebote für alle nutzbar sind, wird von der Politik eine einheitliche digitale Infrastruktur und Standards zur Barrierefreiheit angestrebt. Daneben wird es aber auch immer Menschen geben, die keinen Zugang zur digitalen Welt haben. Es braucht deshalb auch in Zukunft noch analoge Lösungen damit wirklich alle Menschen gleichberechtigt teilnehmen können.

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Region Unterfranken Thu, 17 Jul 2025 15:42:18 +0200
Keine Zeit für Krisenfälle – Familien müssen monatelang auf Beratung und Unterstützung warten https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=31011&cHash=4914e3e8741a4f0756bfb7869d1d8f49

]]> Pressemitteilung

16.07.2025

München baut ab – soziale Stadt muss bleiben!

Die Arbeitsgemeinschaft der Münchner Wohlfahrtsverbände ist besorgt! Heute:

Keine Zeit für Krisenfälle – Familien müssen monatelang auf Beratung und Unterstützung warten

Eine Trennung oder Scheidung stürzt Familien in eine Krise, das Leben wird auf den Kopf gestellt, die neue Situation bringt Verunsicherung und Ängste, gerade bei Kindern. In vielen Fällen brauchen die Eltern externe Unterstützung, um weiterhin eine zum Wohle des Kindes förderliche Elternverantwortung wahrnehmen zu können. Beratungsstellen von freien Trägern der Jugendhilfe beraten hier schon lange, übernehmen aber seit 2022 Aufgaben des Jugendamtes und unterstützen Sorgeberechtigte bei Trennung und Scheidung und bei der Ausübung des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Die Beratungsstellen übernehmen Erstgespräche bzw. Clearings der Anfragen, die Betreuung und Begleitung der Eltern bei beschleunigten Verfahren im Familiengericht zu den Themen: Umgangsregelung, Herausgabe des Kindes, Aufenthaltsbestimmung und Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Nicht-Verheirateten, ebenso bei häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch und sind wichtige Stellen bei Opferschutzmaßnahmen. Gerichtliche Verfügungen, wie z. B. begleiteter Umgang in Verbindung mit Elternberatung sollen zügig für die Familien verfügbar sein.

Trennungseltern werden direkt an eine Ehe-, Partnerschafts-, Familien- oder Lebensberatungsstelle bzw. eine Erziehungsberatungsstelle verwiesen, die den weiteren Kontakt zu den Familien übernehmen soll.

Die prekäre Haushaltssituation der Landeshauptstadt München führt dazu, dass im Bereich der freien Träger unabwendbare Kostensteigerungen wie Tariferhöhungen oder inflationsbedingte Steigerungen nicht ausglichen werden. Dies bedeutet für Beratungsstellen, dass Beschäftigte Stunden reduzieren müssen und das Beratungsangebot deutlich eingeschränkt werden muss. Dadurch verlängern sich die Wartezeiten für Familien in einer Krisensituation. Doch gerade Trennungssituationen bergen ein hohes Konfliktpotential. Trennungsfamilien haben einen erhöhten und dringenden Beratungsbedarf, Termine dazu müssen ohne lange Wartezeiten vergeben werden können.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) München beispielsweise musste Anfang Juli 15 Wochenstunden beim Personal einsparen, was dazu führt, dass die Beratungsstelle nun freitags geschlossen ist und sich die Wartezeit für einen Termin auf mindestens drei Monate verlängert. Auch kann der Verein die rückwirkend seit April geltenden Tariferhöhungen für sein Personal nicht ausbezahlen. „Für Familien, die sich in einer akuten Trennungssituation befinden, ist es wichtig, zeitnah einen Beratungstermin zu erhalten. Oft steht die existenzsichernde Beratung im Vordergrund, finanzielle Angelegenheiten sind zu klären, Anträge zu stellen oder es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, wenn Fristen einzuhalten sind. Hier müssen schnell Termine vergeben werden können“, so Claudia Liszewski, Leiterin der Beratungsstelle des VAMV.

Längere Wartezeiten bedeuten eine zunehmende Verschlechterung der herausfordernden Situation und eine Zuspitzung der Krise, bis hin zu einer Eskalation.  „Durch eine Begleitung der Familien in Trennungssituation können die Kinder bei belastende familiengerichtliche Verfahren stabilisiert werden. Gerade weil das Jugendamt die Beratung bei Trennung und Scheidung an die Beratungsstellen delegiert hat, steht die Stadt in der Verantwortung, die Versorgung sicher zu stellen und die Träger so auszustatten, dass Familien schnelle Hilfe erhalten, denn es geht hier auch um die Sicherung des Kindeswohls“, appelliert Karin Majewski, Sprecherin der Arge Freie München und Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. „Mit den aktuellen finanziellen Mitteln ist es weder möglich, den aktuellen Standard zu halten, noch die dringend benötigten zusätzlichen Fachpersonalstunden zu schaffen.“

Auch in verschiedenen Erziehungsberatungsstellen können freiwerdende Stellen nicht sofort nachbesetzt werden, da Kosten eingespart werden müssen, um die Existenz der Beratungsstellen als solche nicht zu gefährden. Einige Erziehungsberatungsstellen können durch die gestiegenen Bedarfe bei gleichzeitiger personeller Engpässe derzeit keine Kurse für getrennte Eltern anbieten, die aber vom Familiengericht empfohlen sind. Die Wartezeiten für diese Kurse liegen für Eltern nicht selten bei mehreren Monaten oder sogar länger.

Auch andere Beratungsthemen in der Erziehungs-und Familienberatung benötigen eine rasche Bearbeitung. Nicht wenige Schüler*innen leiden noch immer an den Coronafolgen, nicht selten melden sich Familien mit massivem Schulabsentismus an, der Druck auf die Familien ist hier sehr groß. Ebenso benötigt Suizidalität bei Kindern und Jugendliche eine sofortige Begleitung zur Abklärung und möglichen Stabilisierung. Immer mehr Kinder zeigen schon sehr früh ein deutliches Integrationsrisiko, das in Kitas und in der Grundschule zu erheblichen Problemen führt. Bei all diesen Themen wochenlange Wartezeiten aushalten zu müssen, ist für die Familien nicht nur eine schwere Übergangsphase bis zu einem Erstgespräch, sondern führt zur weiteren Verschlechterung der Problematik des Kindes. Die knapper werdenden personellen Ressourcen bei gleichzeitig steigenden Bedarfen führen neben längeren Wartezeiten auf einen Ersttermin auch zu kürzeren Beratungsprozessen und zu längeren Abständen zwischen den Terminen, um möglichst vielen Familien Hilfe anbieten zu können. Fachlich ist dies aber oft schwierig, weil die Hilfe nicht so intensiv stattfinden kann, wie sie für eine nachhaltige Veränderung notwendig wäre.

Ansprechpartnerin:

Karin Majewski, Sprecherin ARGE Freie München
Geschäftsführung Paritätischer Bezirksverband Oberbayern
Tel. 089 30611 130, Karin.Majewski@paritaet-bayern.de

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Region Oberbayern Familie Weitere Anbieter Wed, 16 Jul 2025 16:09:23 +0200
Innovative Module für Wertebildung an Berufs- und Berufsfachschulen entwickelt (Schulversuch Werte.BS) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30986&cHash=c7ea7fab8eb11c969d24e0c71040845d

]]> Vom Engagement als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bis hin zum kreativen Schreiben über Werte – der Schulversuch Werte.BS hat innovative Module an Berufs- und Berufsfachschulen im Bereich der Wertebildung hervorgebracht.

Die Ergebnisse wurden auf einem Themenportal auf der untenstehenden Website bereitgestellt. Ziel ist es, Werte- und Demokratiebildung noch stärker im Schulalltag zu verankern und als Ideen- und Austauschbörse für diese zentrale fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zu fungieren.

Quelle: Stiftung Wertebündnis Bayern

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Demokratie stärken Thu, 10 Jul 2025 12:08:11 +0200
Forderungen zum Start der Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer großen Pflegereform https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30985&cHash=cdd4bf01e02ff9d01dbc43078a454ba9

]]> Am 07. Juli 2025 hat eine Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform ihre Arbeit unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ aufgenommen. Bis Ende des Jahres sollen Eckpunkte vorgelegt werden. Vorsitzende der Kommission ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die Länder werden durch die jeweils für die Pflegeversicherung zuständigen Minister*innen oder Staatssekretär*innen vertreten. Weitere Mitglieder sind Familienministerin Karin Prien, die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler, die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände, sowie Vertreter des BMAS, des BMBFSFJ, des BMWE, des BMF und des Kanzleramts. Hinzu kommen die pflegepolitischen Sprecher und Fraktionsvizes der Regierungsfraktionen.

Die Situation von Pflegebedürftigen droht sich zu verschlechtern: Durch Leistungskürzungen und steigende Kosten! Wir sagen, dass die Reform nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen darf. Stattdessen fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis mit der solidarischen Pflegevollversicherung einen Systemwechsel.

Eine Ausgabenkappung zu Lasten der Pflegebedürftigen und Pflegenden ist keine Lösung für die defizitäre Finanzsituation der Pflegeversicherung – wir brauchen einen Systemwechsel bei den Finanzen. Unser Gutachten zu den Beitragssatzeffekten einer Pflege-Bürgervollversicherung zeigt, wie sich die Beitragssatzentwicklung und die Finanzen der Pflegeversicherung bei steigenden Ausgaben stabil halten lassen. Ein konkreter Reformvorschlag ist die Pflege-Bürgervollversicherung, unter Einbeziehung der Privatversicherten in die Sozialversicherung, der Einbezug weiterer Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wie unsere Berechnungen zeigen, sind die durch die Bürgerversicherung generierten Mehreinnahmen auch langfristig ausreichend, um die Vollversicherung (vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege und eine bedarfsgerechte Leistungserhöhung im ambulanten Bereich) zu finanzieren. Für die Pflegeversicherung führen die Bürgerversicherungselemente zu einer Beendigung der strukturellen Einnahmeschwäche und stabilisieren die Finanzierung dieses Systems daher auch nachhaltig.

In der Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform zeichnet sich hingegen ab, dass als mögliche Reformansätze zur Weiterentwicklung des Umlagesystems insbesondere ein kapitalgedeckter Pflegevorsorgefonds und eine „verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge“ eine Rolle spielen soll. Die vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) geforderte Pflege-Zusatzversicherung ist aus unserer Sicht keine tragfähige Lösung. Die bisher berechneten Modelle des PKV Experten-Rates „Pflegefinanzen“ zur „Pflege-Plus-Versicherung“ als Vorschlag für eine sog. generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung zeigen, dass es sich dabei um ein im Vergleich zur Pflege-Bürgervollversicherung teureres Modell handelt, welches dabei lediglich 90 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile abdeckt und – viel gravierender noch – alle Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit unberücksichtigt lässt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der untenstehenden Webseite.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege Wed, 09 Jul 2025 16:14:18 +0200
Bundeshaushalt 2025: Auswertung des Regierungsentwurfs https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30984&cHash=db4ddda555aa1a33279111311459f60a

]]> Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Leider enthält er mehrere soziale Versäumnisse. Diese wird der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit anderen im nun folgenden parlamentarischen Verfahren ansprechen.

Der vorliegende Kabinettsentwurf des Haushaltsplanes 2025 enthält mehrere soziale Versäumnisse. So ist zunächst darauf hinzuweisen, dass angesichts der Tarifentwicklung und der allgemeinen Kostensteigerung die ausbleibende Dynamisierung z. B. bei den Titeln für die Freie Wohlfahrtspflege auf eine faktische Kürzung hinausläuft. Dabei organisieren die gemeinnützigen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege freiwilliges Engagement, fördern gesellschaftliche Teilhabe und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur demokratischen Kultur. Sie verdienen eine deutlich stärkere Förderung im Bundeshaushalt, nicht zuletzt, um notwendige Investitionen in Digitalisierung zu ermöglichen und schwer erreichbare Gruppen besser einzubinden. Als gemeinnützige Träger müssen ihre Einrichtungen und Dienste konsequent in Förderprogramme aus den Sondervermögen einbezogen werden.

Zu den größten sozialen Versäumnissen gehört, dass Sozialversicherungen wie die soziale Pflegeversicherung lediglich mit einem Darlehen unterstützt werden sollen anstatt mit einem steuerfinanzierten Zuschuss. Um die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung zu beheben, wären grundlegende Reformen wie eine Pflegevollversicherung oder eine solidarische Gesundheitsversicherung notwendig. Angesichts der Sorgen vieler Menschen vor steigenden Beiträgen braucht es jetzt klare politische Signale, dass der Staat seiner sozialen Verantwortung gerecht wird.

Der Paritätische Gesamtverband warnt davor, dass die Unterfinanzierung bei den Verwaltungsaufgaben der Jobcenter faktisch zu weiteren Kürzungen bei der Eingliederung in Arbeit führt, was nachhaltige Maßnahmen der Beschäftigungspolitik gefährdet.

Besondere Sorgen bereiten dem Paritätischen Gesamtverband zudem die Kürzung die Kürzungen bei den psychosozialen Zentren (PSZ), der Asylverfahrensberatung und im Bereich Humanitäre Hilfe. Wer Fluchtursachen nachhaltig bekämpfen will, sollte nicht ausgerechnet bei der Entwicklungszusammenarbeit massiv kürzen.

In der Auswertung hat der Paritätische Gesamtverband eine Übersicht über die Entwicklung bei Haushaltstiteln, die seine gemeinnützige Arbeit besonders berühren, aufgeführt. Die vollständige Auswertung des Regierungsentwurfs kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Der Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens:

  • 8. Juli: Erste Lesung im Bundestag
  • 11. Juli: Erster Durchgang Bundesrat
  • 16.-19. September: Zweite und dritte Lesung
  • 26. September: Zweiter Durchgang Bundesrat

 

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Der Paritätische Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Wed, 09 Jul 2025 16:03:01 +0200
Integration queerer Geflüchteter stärken – Förderprogramm 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30982&cHash=13f9019f1e5c1658e8e01f9691586e7b

]]> Die Robert Bosch Stiftung fördert gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD⁺) Projekte, die sich für die Integration, Sichtbarkeit und Teilhabe von queeren Geflüchteten und Migrant:innen einsetzen. Das Programm richtet sich insbesondere an Organisationen außerhalb von Großstädten, wo es bislang nur wenige passende Angebote gibt.

Ziel ist es, Schutzräume zu schaffen, Selbstorganisation zu stärken und konkrete Unterstützungsangebote aufzubauen oder auszubauen – getragen von lokalen Initiativen, sozialen Trägern oder queeren Communities selbst.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die queeren Geflüchteten und Migrant:innen Schutz, Sichtbarkeit und Teilhabe ermöglichen. Mögliche Maßnahmen sind z. B.:

  • Begegnungsformate, Selbsthilfegruppen oder Freizeitangebote
  • Empowerment- und Bildungsmaßnahmen (z. B. zu Rechten, Sprache, Diskriminierungsschutz)
  • Psychosoziale Beratung und Begleitung
  • Aufbau lokaler Netzwerke oder politische Interessenvertretung
  • Projekte, die gezielt trans*, nicht-binäre oder BIPoC-Communities ansprechen

Besonders willkommen sind Vorhaben, die von queeren Menschen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung konzipiert und durchgeführt werden. Auch bestehende Angebote können weiterentwickelt oder erweitert werden.

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die Projekte im Bereich Integration, Migration, LSBTIQ* oder psychosoziale Unterstützung umsetzen – insbesondere in strukturschwächeren Regionen.

Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 32.000 Euro beantragt werden. Die Projektlaufzeit darf maximal zwölf Monate betragen. Der Projektbeginn muss zwischen dem 1. November 2025 und dem 30. November 2026 liegen. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juli 2025.

Weitere Informationen unter https://www.bosch-stiftung.de/de/projekt/integration-von-queeren-gefluechteten-staerken

Quelle: Bosch-Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Migration Wed, 09 Jul 2025 12:05:34 +0200
Der Paritätische in Bayern jetzt auf LinkedIn https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30973&cHash=bca4e98ce7229f5c0064ddb4bff84901

]]> Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern mit rund 800 Mitgliedsorganisationen aus sämtlichen Bereichen der Sozialen Arbeit bietet unser neuer LinkedIn-Kanal vielfältige Inhalte rund um gesellschaftliches Engagement und sozialpolitische Themen.

Im Fokus stehen:

  • Einblicke in die soziale Praxis und das Engagement der Mitgliedsorganisationen
  • Informationen und Austausch zu sozialpolitischen Herausforderungen
  • Positionen zu aktuellen politischen Debatten
  • Geschichten von Menschen, die sich für andere einsetzen.

Mit dem neuen Kanal möchte der Verband dazu beitragen, soziale Themen stärker in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu bringen – und die Sichtbarkeit für soziale Träger, Fachkräfte und Initiativen erhöhen.

Jetzt den Paritätischen in Bayern auf LinkedIn entdecken!

Jede Stimme zählt, jedes Engagement macht einen Unterschied.
Wer sich für soziale Gerechtigkeit, Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt interessiert, findet hier Impulse, Informationen und Vernetzung.
Ein Besuch lohnt sich – folgen, teilen und mitdiskutieren absolut erwünscht.

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Aus dem Landesverband Tue, 08 Jul 2025 15:10:00 +0200
Impulsprogramm Volksmusik – Förderung für soziale Einrichtungen in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30972&cHash=32a640e519fd031b59f03ec2d4e29d05

]]> Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unterstützt mit dem „Impulsprogramm Volksmusik“ jährlich bis zu 140 Projekte, die Volksmusik erlebbar machen und neue musikalische Impulse setzen. Ziel ist es, Volksmusik als verbindendes Element zu stärken – offen für traditionelle und moderne Ausdrucksformen.

Was wird gefördert?

  • Regelmäßig stattfindende Volksmusikkurse (jährlich oder halbjährlich) mit externen Referenten
  • Fokus auf praktisches Musizieren, Ensemblearbeit und Verbindung mit anderen Musikrichtungen

Förderhöhe: bis zu 3.000 € für jährliche Vorhaben, bis zu 1.500 € für halbjährliche Vorhaben

Wer kann einen Antrag stellen?

Soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Bayern, z. B.: Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, soziale Vereine, integrative Einrichtungen

Wichtige Voraussetzungen:

  • Referenten müssen vor Antragstellung im offiziellen Referentenpool registriert sein
  • Förderung bezieht sich ausschließlich auf Referentenhonorare

Antragstellung:

Nur digital über die Antragsplattform (z. B. per BayernID). Eine Anleitung zur Einrichtung einer BayernID mit E-Mail-Adresse und Passwort ist hier zu finden.

Stichtage: 30.09.2025 für Projekte ab Februar 2026, 31.03.2026 für Projekte ab September 2026

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

 

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Freiwilligendienste Tue, 08 Jul 2025 11:44:32 +0200
Nur lückenhafter Schutz von Betroffenen: Paritätischer in Bayern für Landesgesetz gegen Diskriminierung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30971&cHash=05be304c2967a71e06106e016b83792e

]]> München, 08.07.25 – Viele Menschen in Deutschland fühlen sich durch staatliche Stellen diskriminiert. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor. So haben sich beispielsweise neun Prozent schon einmal in einer Behörde oder einem Amt diskriminiert gesehen1. Aufgrund einer Regelungslücke besteht in Bayern dagegen jedoch kein ausreichender Schutz. Um das zu verbessern, braucht es ein Landesgesetz gegen Diskriminierung. Ein Gesetzentwurf hierzu wird derzeit im Bayerischen Landtag diskutiert, der kommenden Donnerstag (10. Juli 2025) in zweiter Lesung behandelt wird. Der Paritätische begrüßt diesen Gesetzesvorstoß grundsätzlich und formuliert dazu eigene Eckpunkte (siehe weiter unten). 

„Diskriminierung durch staatliche Stellen wie Ämter und Behörden ist Realität für viele Menschen in Deutschland. Anders als in Berlin sind Betroffene in Bayern allerdings weniger gut geschützt. Das Land ist gefordert, diese Lücke zu schließen", so Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern.

Warum ist ein Landesgesetz gegen Diskriminierung notwendig?

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) bietet zwar im Arbeitsleben oder in Alltagsgeschäften einen akzeptablen Schutz vor Diskriminierung, nicht aber vor Diskriminierung in den genannten staatlichen Handlungsfeldern Bayerns. Andere Regelungen wie der Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) schützen hier zwar theoretisch vor Diskriminierung, in der Praxis jedoch nur unzureichend, da es für Betroffene schwer ist, ihre Rechte tatsächlich durchzusetzen. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) wiederum bietet mit einem Verbandsklagerecht vergleichsweise bessere Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung in staatlichen Handlungsfeldern Bayerns, schützt aber nicht alle betroffenen Gruppen.

Der Paritätische in Bayern ist davon überzeugt: „Ein bayerisches Landesgesetz gegen Diskriminierung, das die staatlichen Handlungsfelder adressiert und dabei insbesondere mit den folgenden Eckpunkten ausgestattet ist, kann Diskriminierung wirkungsvoller verhindern und das Vertrauen zwischen den Bürger*innen und den staatlichen Stellen Bayerns stärken“, betont Margit Berndl.

Paritätische Eckpunkte eines Bayerischen Landesgesetzes gegen Diskriminierung

  1. Schutz für alle
    Die Auffassung dessen, was als Diskriminierung gilt, verändert sich im Laufe der Zeit. So sind beispielsweise die in § 1 AGG explizit genannten Diskriminierungsformen nicht ausreichend, da hier zahlreiche Merkmale nicht erfasst werden. Deswegen benötigt es in dem bayerischen Landesgesetz gegen Diskriminierung eine flexible Formulierung, die auch alle zukünftig denkbaren Formen von Diskriminierung verbietet. Dies kann durch eine sogenannte Öffnungsklausel („insbesondere“) in Verbindung mit der expliziten Nennung von Diskriminierungsformen umgesetzt werden.
  2. Beweiserleichterung
    Von Diskriminierung betroffene Personen verfügen häufig nicht über die Möglichkeit, die stattgefundene Diskriminierung auch zu beweisen. Um Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, wurde im Jahr 2006 im § 22 AGG eine Beweiserleichterung geregelt. Diese Regelung hat sich in den vergangenen 19 Jahren bewährt. In dem bayerischen Landesgesetz gegen Diskriminierung ist ebenfalls eine Form der Beweiserleichterung nötig. 
  3. Verbandsklagerecht
    Viele von Diskriminierung betroffene Menschen sind aufgrund von Machtungleichgewichten nur schwer in der Lage, ihre Rechte tatsächlich durchzusetzen. Deswegen begrüßt es der Paritätische in Bayern, dass im § 17 BayBGG eine Form des Verbandsklagerechts etabliert wurde. In dem bayerischen Landesgesetz gegen Diskriminierung wäre ebenfalls eine Form des Verbandsklagerechtes für Betroffenen-Vertretungen zielführend.
  4. Schadenersatz und Entschädigung
    Wenn Menschen Diskriminierung erfahren haben, müssen diese einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, müssen Betroffene eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen können.
  5. Ombudsstelle
    Um die Justiz zu entlasten und bei Streitigkeiten außergerichtliche Einigungen zu erleichtern, benötigt es eine unabhängige Ombudsstelle. Diese kann Beschwerden wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Landesgesetz gegen Diskriminierung aufnehmen, aufklären, weitervermitteln oder bearbeiten.
  6. Adäquate Frist
    Wenn Personen Diskriminierung erfahren, benötigen sie ausreichend Zeit, um die Situation zu verarbeiten und sich zu entscheiden, inwiefern sie rechtliche Schritte einleiten möchten. Das bayerische Landesgesetz gegen Diskriminierung muss deshalb eine adäquate Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen enthalten. Die im AGG enthaltene Frist von zwei Monaten ist viel zu kurz.

Quellen:

[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2025/20250701_Staatliches_Handeln.html


Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

 

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Presse Ältere Menschen Frauen und Mädchen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 08 Jul 2025 08:00:00 +0200
Förderung für das LSBTIQ-Netzwerk in Bayern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/07?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30962&cHash=887a8365c57a6185dc38e95afc1cf945

]]> Der Freistaat Bayern möchte Informations- und Anlaufmöglichkeiten für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und queere Personen (LSBTIQ), sowie deren soziales Umfeld in Bayern unterstützen. Bestehende Angebote sollen bedarfsorientiert ausgebaut werden.

Folgende Maßnahmen im LSBTIQ-Netzwerk Bayern können gefördert werden:

  • Fortbildungen für Fachkräfte
  • Anonymisierte Online- und Telefonberatung
  • Regionale Beratung und Anlaufstellen
  • (Online-)Informationsmöglichkeiten und Vernetzung bayernweiter und regionaler Akteurinnen und Akteure
  • Modellprojekte

Förderfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben und eine Verwaltungskostenpauschale.

Die Förderung beträgt für gemeinnützige Vereine in der Regel 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich die Zeit vom

  • 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 und
  • 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2029.

Es sollen vor allem bereits bestehende Angebote weitergeführt werden.

Neue Träger, die im LSBTIQ Netzwerk Bayern mitwirken möchten, können sich gerne an den Paritätischen wenden. Kontakt: Maria Mayer, Referentin für Frauen/Geschlechterpolitik/LGBTIQ, maria.mayer@paritaet-bayern.de.

Weitere Informationen unter

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2025/269/baymbl-2025-269.pdf

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fri, 04 Jul 2025 09:55:40 +0200
Online-Fachtag „Diversität – diversitätssensible Ansätze lernen“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30943&cHash=b0ed364d544248a788358305cd85a090

]]> Dieser Online-Fachtag ist eine Veranstaltung der Fachbereiche „Interkulturelle Elternbildung“ und „Starke Eltern – Starke Kinder“ des Kinderschutzbundes Landesverband Bayern.

Datum: 11. November 2025
Uhrzeit: 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Ort: Online via Zoom

Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte und alle am Thema Interessierten

Programm:

10:00 Uhr - 10:10 Uhr
Begrüßung und Tagesablauf

 

10:10 Uhr - 11:20 Uhr
Vortrag: Empowerment in der Erziehungsarbeit - Dr. Nkechi Madubuko (Buchautorin)

Worauf fußt die Erziehung zur Vielfalt und was ist ihr Credo?

Was ist unter dominanter Kultur zu verstehen?

Wie spielen die eigene Prägung /Vorannahmen mit hinein? Sowie eine kurze Vorstellung einiger der 10 Elemente einer diversitätssensiblen Erziehung.

 

11:30 Uhr - 12:45 Uhr
Workshop 1: Antidiskriminierung - Mag. (FH) Maurice Kumar MA MA (Sozial- und Kulturarbeiter)

Im pädagogischen Alltag trifft man immer wieder auf Menschen mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen. In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit Diskriminierung, wie wir dagegen vorgehen können, aber auch wo unsere Grenzen des Handelns und der Verantwortung liegen.

 

13:15 Uhr - 14:15 Uhr
Kreatives Intermezzo - diversitätssensible Gestaltung auf Flipcharts - Dagmar Köhler (Dipl. Sozialpädagogin/Kritzel–Künstlerin)

 

14:30 Uhr - 15:45 Uhr
Workshop 2: Starke Kinder – Geschlechtersensibilität in der Erziehung - Alexandra Schreiner-Hirsch (Dipl. Sozialpädagogin (FH) und staatlich anerkannte Erzieherin) 

 

15:45 Uhr - 16:00 Uhr
Abschluss

Kosten: 40€

Anmeldung: Bitte melden Sie sich über unser Buchungsportal auf unserer Homepage an https://kinderschutzbund-bayern.de/termine/online-fachtag-diversitaet-diversitaetssensible-ansaetze-lernen/

Anmeldeschluss: 10.10.2025

 Im Anhang finden Sie den Flyer zum Fachtag.

Der Kinderschutzbund Landesverband Bayern e. V. | Goethestraße 17 | 80336 München

Tel.: 089-920089-0 | Fax: 089-920089-29 

info@kinderschutzbund-bayern.de  http://www.kinderschutzbund-bayern.de   

 

 

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Region Oberbayern Kinder Mitgliedsorganisationen Mon, 30 Jun 2025 13:31:48 +0200
Pressemitteilung: Mehr Schuldnerberatung – weniger Armut -- leistungsfähige Kommunen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30931&cHash=c13111100efaad970e317454a7bccf6c

]]> München baut ab – soziale Stadt muss bleiben!

Die Arbeitsgemeinschaft der Münchner Wohlfahrtsverbände ist besorgt!

Heute: Mehr Schuldnerberatung – weniger Armut -- leistungsfähige Kommunen

München ist eine reiche Stadt mit gut verdienenden, aber auch mit armen Menschen. Die Einkommen steigen bei manchen Familien leider nicht im gleichen Maße wie die Mieten und Nebenkosten.

70% der Münchner Haushalte leben zur Miete. Gerade einkommensschwache Haushalte haben in München eine besonders hohe Mietbelastungsquote, d.h. dieser Personenkreis muss bis zu 50% seines Einkommens für die Miete ausgeben. Mit steigenden Energiekosten geraten viele schnell in eine Schuldenspirale.

„München braucht seine Schuldnerberatungen auch in den kommenden Jahren – und das mehr denn je.“, sagt Karin Majewski, Sprecherin der Freien Wohlfahrtspflege in München und Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Oberbayern.

Die Pressemitteilung finden Sie als PDF Datei im Anhang.

 

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Region Oberbayern Soziale Teilhabe und Armut Schulden und Insolvenz Der Paritätische Weitere Anbieter Thu, 26 Jun 2025 12:31:22 +0200
2024 in Worten, Bildern und Zahlen: Jahresbericht des Paritätischen in Bayern veröffentlicht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30923&cHash=d01de52e45ccd0409d72be25948baf4b

]]> Frisch erschienen ist nun der Jahresbericht 2024 des Paritätischen in Bayern mit Highlights, Themenschwerpunkten und viel Wissenswertem aus den Landesverband, seinen Bezirksverbänden, Einrichtungen und Mitgliedsorganisationen.

Neben dem besonderen Highlight unseres hundertjährigen Verbandsjubiläums finden Sie auch dieses Jahr wieder spannende Einblicke in die Arbeit und Themenfelder rund um den Paritätischen in Bayern. Sie können den Jahresbericht untenstehend herunterladen. Viel Spaß beim Schmökern!

Sie benötigen Druckexemplare? Kontaktieren Sie das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter Presse@paritaet-bayern.de

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Aus dem Landesverband Einrichtungen und Dienste Der Paritätische Wed, 25 Jun 2025 10:16:00 +0200
Förderung für Fortbildung in der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Versorgung und Förderung der Betreuung von psychisch kranken Menschen durch Laienhelfer*innen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30913&cHash=b031d1e7e4ae7b8570ed79483d6d6a13

]]> Für die Förderung von Fortbildungsseminaren im Bereich der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Versorgung wurde eine Neufassung der Fördervorgaben veröffentlicht.

Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Erweiterung der spezifischen Fachkenntnisse von Fachpersonal, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und Angehörigen erforderlich sind. Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Die teilnehmenden Personen müssen in Bayern tätig sein.

Die Förderung erfolgt pauschal nach Unterrichtsstunden (1 Fortbildungseinheit = 45 Minuten). Der Stundensatz wird jährlich nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt.

Auch E-Learning Fortbildungen können gefördert werden.

Nicht förderfähig sind insbesondere Managementkurse, EDV-Kurse, Personalführungs- und Verwaltungskurse, Tagungen, Exkursionen, Schulungen in Öffentlichkeitsarbeit und Moderation, Personalfortbildungen mit allgemeinen, nicht behindertenspezifischen Themen und Weiterbildungen.

Es ist ein angemessener Eigenanteil einzubringen, mindestens in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderanträge sind, wie bisher, zum 1. September des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle des Paritätischen einzureichen.

 

Die Fördergrundsätze wurden ergänzt durch die Förderung der Betreuung von psychisch kranken Menschen durch Laienhelfer*innen

Ziel dieser Förderung ist es, durch Betreuungsmaßnahmen die Teilhabe, Inklusion oder Wiedereingliederung von psychisch kranken Menschen zu fördern, eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu erreichen und den Abbau von Stigmatisierung voranzubringen.

Die Betreuung durch ehrenamtlich arbeitende Laienhelfer*innen soll den psychisch kranken Menschen eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens ermöglichen. Die Hilfen bestehen zum Beispiel in Gesprächsbereitschaft, in regelmäßigen Haus- und Krankenhausbesuchen, in Motivierung zur ärztlichen Behandlung, in Stützung im Berufsalltag, in gemeinsamer Freizeit- und Urlaubsgestaltung, in Unterstützung bei der täglichen Lebensführung und in Hilfsmaßnahmen für Angehörige. Sie sind vor allem während oder nach der ambulanten oder stationären Behandlung oder bei Krisen von besonderer Bedeutung.

Gefördert werden die Aufwandsentschädigungen für Laienhelfer*innen mit bis zu 155 Euro pro Kalenderjahr je Laienhelfer*in. Der Zuschuss verringert sich um je ein Zwölftel pro vollem Monat, den die Laienhelfer*in nicht tätig war.

Link zur Förderrichtlinie:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2126_0_G_11745/true

 

Quelle: Bayerische Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Tue, 24 Jun 2025 13:05:36 +0200
Auszeichnung als "Selbsthilfefreundliches MVZ" https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30912&cHash=238696407f08e4e613166375bcd1eb14

]]> ]]> Das Klinikum Würzburg Mitte (KWM) und das direkt angeschlossene Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) wurden kürzlich als „Selbsthilfefreundliches Krankenhaus“ bzw. „Selbsthilfefreundliches MVZ“ ausgezeichnet. Diese Ehrung bestätigt, dass beide Einrichtungen hohe Qualitätsstandards erfüllen, um Selbsthilfeangebote für Patient*innen zu fördern und aktiv mit regionalen Selbsthilfegruppen zusammenzuarbeiten.

Der Weg zur Auszeichnung dauerte mehr als eineinhalb Jahre. Gemeinsam mit den Selbsthilfekontaktstellen und engagierten Vertretern der Würzburger Selbsthilfe haben die Mitarbeitenden der Einrichtungen Maßnahmen entwickelt, um Selbsthilfeangebote sichtbarer zu machen und sie fest in die stationäre und ambulante Versorgung zu integrieren.

Bei einer feierlichen Zeremonie überreichte Ines Krahn, Koordinatorin des Netzwerks SPiG, die Urkunden an die Selbsthilfebeauftragten Christine Mössinger (KWM) und Anja Kromczynski (MVZ KWM). Beide berichteten von ihrem Weg hin zur Auszeichnung und zeigten sich stolz auf den gemeinsamen Erfolg.

Für Ihr Engagement ebenfalls gewürdigt wurden auch Vertreter*innen der regionalen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen des Aktivbüros Würzburg und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Unterfranken, die dem Klinikum und dem MVZ als Kooperationspartner zur Seite stehen.

Würzburgs Bürgermeister und künftiger Oberbürgermeister Martin Heilig gratulierte persönlich und betonte: „Selbsthilfe wird hier als integraler Bestandteil der Genesung verstanden, und die Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen wird aktiv gefördert.“

Katrin Speck, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, schloss sich den Glückwünschen an und betonte die große Bedeutung und Tradition der Selbsthilfe im Verband. Viele Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Unterfranken kommen aus der Selbsthilfe.

Prof. Dr. med. Mathias Mäurer, Ärztlicher Direktor des KWM und selbst Arzt in der neurologischen Praxis des MVZ, hob die Bedeutung der Selbsthilfe für Patient*innen mit chronischen oder schweren Erkrankungen hervor und unterstrich, wie wertvoll diese Ergänzung zur medizinischen Behandlung ist.

Die Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen freut sich auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit zur Stärkung der Selbsthilfe im Gesundheitswesen.

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Region Unterfranken Selbsthilfe Mon, 23 Jun 2025 12:50:45 +0200
„100 x Digital“ unterstützt bei den Herausforderungen des digitalen Wandels https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30891&cHash=6b5871a5a506b3efb3ee36e166fb5e57

]]> Mit „100xDigital“ unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen bei ihrer Weiterentwicklung im digitalen Wandel.

Ein besonderer Fokus des Programms liegt auf einem ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklungsprozess innerhalb der Organisation. Digitalisierung im Sinne von 100xDigital bedeutet nicht nur die Einführung einer neuen Software. Damit sich langfristig funktionierende Strukturen und Prozesse rund um technische Lösungen etablieren, unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen bei den einzelnen Schritten auf dem Weg der Digitalisierung. Dazu zählen Fort- und Weiterbildungen, Fachberatungen sowie Unterstützungen bei Bedarfsanalyse und der individuellen Projektplanung.

Mehr Informationen unter

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/100xdigital/

Dort besteht auch die Möglichkeit sich zu Online-Informationsveranstaltungen anzumelden.

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 05 Jun 2025 11:00:07 +0200
Das Programm FuturE der DSEE macht junge Menschen fit für ehrenamtliche Leitungspositionen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30890&cHash=5b491e8cc33271047ec64210d5cb5676

]]> Vereine und gemeinnützigen Organisationen suchen nach Lösungen, um Leitungspositionen neu zu besetzen, obwohl die Bereitschaft bei jungen Menschen, sich freiwillig zu engagieren, hoch ist.

Hier setzt das Programm FuturE der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt an. Das Ziel: Junge Engagierte zu stärken, sie persönlich weiterzubringen und fit für ehrenamtliche Führungsaufgaben in Verein und Engagement zu machen.  

Fokus auf benachteiligte Gruppen

Zur Bewerbung aufgerufen werden insbesondere Personen mit erschwertem Zugang zu ehrenamtlichen Leitungspositionen, darunter FLINTAQ*, Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung, Nicht-Akademikerinnen und -Akademiker sowie Personen in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen.

Dreimonatige Intensiv-Phase

In einer dreimonatigen Intensiv-Phase erhalten die Teilnehmenden digital und in Präsenz Wissen und Weiterbildung in den Kernthemen Führungskompetenz, Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation, agiles Projektmanagement sowie Organisations- und Strategieentwicklung. Dazu gehören auch wichtige Grundlagen im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht. Zudem bietet FuturE die Möglichkeit, junge Engagierte aus ganz Deutschland miteinander zu vernetzen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben kann sich, wer zwischen 18 und 27 Jahre alt ist und aktuell eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. Die Bewerbungsphase geht bis zum 2. Juli 2025. Die Programminhalte starten im September 2025.

Weitere Informationen unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/futur-e/

Im Rahmen eines Online-Infoabends informiert die DSEE über das Programm am 18. Juni von 17:00–18:15 Uhr. Es gibt Einblicke aus erster Hand – und man direkt Fragen stellen. Link zur Anmeldung:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/dseeinformiert-future-2025-2/

Quelle: Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt

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Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Thu, 05 Jun 2025 10:13:01 +0200
Bayerischer Demenzfonds fördert die Teilhabe von Menschen mit Demenz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30887&cHash=286933951405453f2aafe3b7861f39d1

]]> Der Bayerische Demenzfonds unterstützt Ideen, die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Gefördert werden kulturelle, musische, sportliche sowie andere soziale Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen. Auch generationenübergreifende Angebote mit Angehörigen und/oder Betroffenen sollen ermöglicht werden. Die Projekte sollen von bürgerschaftlichem Engagement getragen sein und/oder integrative Ansätze enthalten. Sie können bis zu 18 Monate gefördert werden und dürfen noch nicht begonnen haben.

Für projektbezogene Personal- und Sachkosten stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung.

Eine zweite Fördersäule zum Auf- und Ausbau von „demenzsensiblen Kommunen“. Kommunen unterstützt nachhaltige demenzsensible Strukturen vor Ort. Geeignete Programme können mit bis zu 20.000 Euro über maximal 18 Monate gefördert werden.

Stichtage für die Antragstellung sind jeweils der 30. Juni und der 31. Dezember.

Weitere Informationen unter https://www.lfp.bayern.de/bayerischerdemenzfonds/

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Tue, 03 Jun 2025 11:24:18 +0200
ESF Win-Win – Integration junger Männer in den Arbeitsmarkt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/06?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30878&cHash=ba2fe4e78ab7e07d4866bd31f4eea422

]]> Das ESF Plus-Programm "Win-Win" zielt darauf ab, die soziale und arbeitsmarktliche Integration von jungen Männern mit und ohne Migrationshintergrund im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger.

Ein dritter Förderaufruf ist für Anfang September 2025 geplant.

In der dritten Förderrunde werden Projekte gefördert, die sozial-innovative „Good-Practice“ Lösungsansätze von Win-Win Projekten zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt auf andere Kommunen übertragen und erproben wollen. Kommunen, Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Unternehmens- und Wirtschaftsverbände, (Sozial-)Unternehmen und Betriebe, Migrantenorganisationen sowie sonstige gemeinnützige Träger können Fördermittel zwischen 0,75 und 1,25 Millionen Euro für eine zweieinhalbjährige Projektlaufzeit beantragen. Die ersten Projekte sollen am 1. Juli 2026 starten.

Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderrunde beginnt mit der Veröffentlichung einer neuen Förderrichtlinie Anfang September 2025. Mit einer Interessenbekundung muss ein Begleitschreiben der Kommune zur geplanten Umsetzung des Vorhabens und der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern eingereicht werden. Für interessierte Kommunen und Träger sind Online-Infoveranstaltungen am 4. September und 9. Oktober 2025 geplant. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 14. November 2025.

Weitere Informationen unter:

https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/win-win.html

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Arbeit und Beschäftigung Mon, 02 Jun 2025 15:57:50 +0200
Luise Kiesselbach Preis 2026 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30868&cHash=0266d283f245e2234f9cbda71083ee1a

]]> Der Paritätische in Bayern freut sich, seine höchste Ehrung für Bürgerschaftliches Engagement, den Luise Kiesselbach Preis, erneut auszuschreiben. Bewerben Sie sich selbst mit ihren Herzensprojekten oder schlagen Sie ehrenamtlich engagierte Menschen für eine Auszeichnung vor!

Der Luise Kiesselbach Preis wird in sechs Kategorien vergeben. Ausgezeichnet werden können:
• in der Kategorie I: verdiente ehrenamtlich Engagierte sowie Menschen und Organisationen, die den Paritätischen in Bayern fördern
• in den Kategorien II bis V: Mitgliedsorganisationen für herausragende engagementfördernde Projekte
• in der Kategorie VI: der bzw. die Gewinner*in des Mitglieder-Votings.

Vorschläge für den Luise Kiesselbach Preis 2026 können Mitgliedsorganisationen, die Bezirksausschüsse, der Verbandsrat und der Vorstand des Paritätischen in Bayern einreichen. Bitte schicken Sie uns Ihre Vorschläge für den Luise Kiesselbach Preis 2026 per Post, E-Mail oder über das Online-Formular auf unserer Webseite bis spätestens 21. September 2025 (Eingang) zu:

Der Paritätische in Bayern
Stichwort: Luise Kiesselbach Preis 2026
Charles-de-Gaulle-Str. 4
81737 München
E-Mail: LKP@paritaet-bayern.de

Weitere Informationen zu den Vergabekriterien, den Kategorien und zum Bewerbungsverfahren (Online oder als pdf) finden Sie hier
Die Verleihung des Luise Kiesselbach Preises 2026 findet am Freitag, 13. März 2026 in München statt.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und bedanken uns herzlich bei allen, die durch Bürgerschaftliches Engagement unsere Gesellschaft stärken und den Paritätischen aktiv mitgestalten!

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Luise-Kiesselbach-Preis Aus dem Landesverband Wed, 28 May 2025 15:10:00 +0200
Rückblick: Fortbildung "Moderation in der Selbsthilfegruppe" am 17. Mai 2025 in Schweinfurt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30861&cHash=661e6170ecdb47917e5a9d06d1912675

]]> ]]> Im Rahmen der Selbsthilfewoche „Wir hilft“ – 2025 des Paritätischen Gesamtverbandes konnte der Bezirksverband in Unterfranken erneut Susanne Hembt, Diplom-Sozialpädagogin und Systemische Beraterin, als Referentin für die Fortbildung „Moderation in der Selbsthilfegruppe“ für Selbsthilfeengagierte gewinnen.

Die Fortbildung setzte sich mit den besonderen Herausforderungen der Moderation in Selbsthilfegruppen auseinander. Sie machte Mut, auch einmal die Rolle der moderierenden Person zu übernehmen und motivierte Selbsthilfeengagierte im geschützten Rahmen die eigenen Moderationsfähigkeiten zu erweitern um Menschen wertschätzend und sicher in den vielfältigen Situationen der SHG-Arbeit begegnen zu können.

Folgende Fragen standen dabei im Mittelpunkt:

  • Was ist für einen gelungenen Austausch in der Selbsthilfegruppe hilfreich?
  • Welche Methoden unterstützen die Gesprächsbegleitung?
  • Welche Materialien können mit wenig Aufwand und Vorbereitungszeit eingesetzt werden?
  • Wie gelingt es, die Selbstfürsorge gut im Blick zu behalten?

Am Nachmittag gab es dann die Gelegenheit beispielhaft herausfordernde Situationen in der eigenen Gruppe zu schildern und im Austausch miteinander eigene Erfahrungen zu teilen und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.  Insgesamt war der Austausch eine schöne Gelegenheit, voneinander zu lernen und gemeinsam zu wachsen.

Ein besonderer Dank geht an das Leopoldina Krankenhaus in Schweinfurt für die Möglichkeit die Räumlichkeiten der Einrichtung zu nutzen und zum Mittag in der hauseigenen Kantine verköstigt zu werden.

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Region Unterfranken Selbsthilfe Tue, 27 May 2025 15:20:09 +0200
Nachhaltigkeit hautnah erleben: Am 5. Juni zeigt München, wie Recycling soziale Brücken baut https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30858&cHash=d62498cd418c7318ef689b68ba78e95d

]]> München – Der Marienplatz wird am 5. Juni von 13 – 17 Uhr zum Zentrum für nachhaltige Beschäftigung und Ressourcenschonung. Auf Initiative von Condrobs e.V. präsentieren soziale Betriebe unter dem Motto „Recycling verbindet: Teilhabe durch Nachhaltigkeit!“ innovative Wege zur Abfallvermeidung und beruflichen Integration. Als Schirmherr der Aktion fungiert Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter.

Anderwerk, ConJob, der Condrobs Spendenladen & Secondhand, Cooperative beschützende Arbeitsstätten – cba e.V., diakonia, Dynamo Fahrradservice Biss e.V., Erfindergarden (Werkzeugbibliothek und MachsGanz), Regenbogen Arbeit gGmbH, der TeuTo Second-Hand-Verkauf des Sozialpsychiatrischen Zentrums (SPZ) des Paritätischen in Bayern e. V., der Verein für berufliche Integration e. V. und der Weiße Rabe zeigen, wie Recycling nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch Menschen neue Chancen eröffnet. Unterstützt wird die Veranstaltung durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) sowie das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), Circular Economy Koordinierungsstelle.

Vom Elektroschrott zur neuen Perspektive

Eine der Hauptattraktionen: Live-Demonstrationen zur Zerlegung von Elektroschrott. Wer sich fragt, was mit ausgedienten Geräten passiert, bekommt hier Antworten. Die Beschäftigten der Sozialbetriebe zerlegen alte Elektronik in Handarbeit – ein aufwendiger Prozess, der eine besonders hohe Recyclingquote ermöglicht. Doch hinter dieser Arbeit steckt weit mehr als reine Materialverwertung: Sie bietet Menschen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, eine sinnvolle Aufgabe und neue berufliche Perspektiven.

Münchens Strategie gegen die wachsenden Müllberge

Die Stadt München steht vor einer großen Herausforderung: Jährlich fallen Millionen Tonnen Abfall an, die entsorgt oder wiederverwertet werden müssen. Soziale Betriebe spielen eine Schlüsselrolle in der Lösung dieses Problems. Durch regionale Verarbeitung statt weiten Transportwegen, durch Reparatur statt Wegwerfen und durch gezielte Förderung von Wiederverwendung leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Müllmengen.

Recycling mit sozialem Mehrwert

Während klassische Entsorgungswege oft auf Effizienz und Masse setzen, verfolgen soziale Betriebe einen anderen Ansatz: Sie kombinieren Ressourcenschonung mit gesellschaftlichem Engagement. Das Ergebnis sind Arbeitsplätze mit Sinn, ein bewussterer Umgang mit Rohstoffen und ein Modell, das Umwelt- und Sozialpolitik intelligent verbindet.

Plattform für innovative Lösungen

Anlässlich des Events „Recycling verbindet: Teilhabe durch Nachhaltigkeit!“ wird auf dem Marienplatz sichtbar, dass Kreislaufwirtschaft nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Dimension hat. Die Veranstaltung bietet eine einmalige Gelegenheit mit den Akteur*innen ins Gespräch zu kommen, hinter die Kulissen nachhaltiger Arbeit zu blicken und konkrete Lösungen für die Zukunft kennenzulernen.

Journalist*innen und Interessierte sind herzlich eingeladen, sich selbst ein Bild zu machen – am
5. Juni von 13 – 17 Uhr, mitten im Herzen Münchens.

 

Ansprechpartnerin für die Presse:
Andrea Strasser | 089 651085-40 | andrea.strasser@paritaet-bayern.de

 

Die beteiligten sozialen Betriebe

anderwerk ist ein soziales Unternehmen der AWO – M – Group München. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und die berufliche (Wieder-)Eingliederung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen und sozial benachteiligten Jugendlichen. Durch vielfältige Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote schaffen wir Perspektiven und begleiten Menschen auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben – eine Chance für jeden, der sich in der Gesellschaft aktuell nicht zurechtfindet und eine Rolle in der Arbeitswelt sucht. Als zuverlässiger sozialer Dienstleister für die Landeshauptstadt München, das Jobcenter und weitere öffentliche Auftraggeber entwickeln wir praxisnahe Maßnahmen, die auf individuelle Lebenslagen eingehen. Im Bereich Recycling hat sich anderwerk auf die fachgerechte Demontage und Entsorgung großer Mengen an Elektro-Altgeräten aus gewerblichem und privatem Umfeld spezialisiert. Unsere zertifizierte Werkstatt in Feldkirchen ist als Entsorgungsfachbetrieb sowie als (Erst-)Behandlungsanlage für Elektro- und Elektronikaltgeräte staatlich anerkannt und entspricht höchsten gesetzlichen Standards im Bereich Umwelt- und Ressourcenschutz.

cba e. V.: Das Umweltteam des cba e.V. fährt in Teams von 2-4 Leuten regelmäßig etwa 600 Stellflächen der öffentlichen Recyclingcontainer im Stadtgebiet München an und reinigt diese. Damit trägt das Umweltteam zu einem sauberen Stadtbild bei. Ergänzt wird der Tätigkeitsbereich durch die Entrümpelung von Nutz- und Wohnflächen sowie die Pflege und Instandhaltung von Garten- und Grünanlagen. Etwa 20 Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung finden im Umweltteam einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Neben dem Umweltteam betreibt der cba e.V. die Gebäudereinigung Putzblitz und die Conviva Gastronomie mit verschiedenen Standorten im Stadtgebiet

Condrobs ConJob ist ein sozialer Beschäftigungsbetrieb für Elektroschrottrecycling, Datenlöschung und Remarketing und bietet etwa 100 Menschen Beschäftigung und Qualifizierungsmöglichkeiten.  Die soziale und berufliche Integration von (langzeit-)arbeitslosen Erwachsenen und die Teilhabe am Arbeitsmarkt stehen im Vordergrund. Erfahrene Arbeitsanleiter*innen begleiten die Maßnahmeteilnehmer*innen und fördern Schlüsselqualifikationen sowie branchenspezifisches Know-how. Sozialpädagogische Unterstützung ist integraler Bestandteil des Programms, um psychosoziale Hürden zu überwinden und das Selbstwertgefühl zu stärken. In den letzten Jahren hat ConJob seine Verwertungskapazitäten nahezu verdoppelt und trägt damit wesentlich zur Behandlung und nachhaltigen Entsorgung des Elektroschrotts in München bei.

Condrobs Spendenladen & Secondhand: „Spenden. Stöbern. Gutes tun.“ Mit dem Beschäftigungsprojekt betreibt Condrobs einen Secondhandladen in der Emanuelstraße. Nicht nur gut erhaltene Sachspenden bekommen dort eine zweite Chance, auch Teilnehmer*innen mit Suchterfahrung erhalten in verschiedenen sozialpädagogisch begleiteten Maßnahmen die Möglichkeit einer stabilisierenden, sinnstiftenden Tätigkeit, um ihr Leben wieder selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Die Erlöse gehen zu 100% an die sozialen Projekte von Condrobs.

diakonia: Berufliche Integration, Beschäftigungsförderung und Nachhaltigkeit sind die Kernziele von diakonia. Als sozialer Beschäftigungs- und Inklusionsbetrieb bietet diakonia Menschen in herausfordernden Lebenslagen die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren und zu qualifizieren. Durch individuelle Förderung wird jeder einzelne Mensch gesehen und kann die eigenen Fähigkeiten entfalten. So fördert diakonia in ihren Betriebsteilen aus Einzelhandel (Secondhand), Hauswirtschaft und Handwerk und in den Beratungsstellen gemeinschaftliches Handeln und schafft ein wertschöpfendes Umfeld, in dem Menschen ihre Potenziale wiederentdecken und weiterentwickeln können.

Dynamo Fahrradservice Biss e.V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein, der die Förderung der sozialen, beruflichen und allgemeinen Bildung von benachteiligten und von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zum Ziel hat. Zu diesem Zweck führt der Verein einen sozialen Betrieb im zweiten Arbeitsmarkt mit Fahrradladen und Recyclingwerkstatt.

Erfindergarden mit zwei Projekten – Werkzeugbibliothek und MachsGanz: Erfindergarden ist eine gemeinnützige Organisation deren Vision es ist, Spaß am gemeinsamen Reparieren zu vermitteln. Durch die Bereitstellung von Praxiswissen und Bildungsangeboten werden (junge) Menschen dazu inspiriert, sich selbsttätig für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Das Projekt MachsGanz wird gefördert vom Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) des Referats für Arbeit und Wirtschaft und richtet sich an junge Erwachsene. Durch Reparatur-Workshops in Schulen und Freizeiteinrichtungen vermittelt es handwerkliche Skills, animiert dazu praktische Fähigkeiten zu entdecken sowie Kompetenzen auszubauen und bietet eine erste Berufsorientierung im Bereich Handwerk. Mit der Münchner Werkzeugbibliothek ist Leihen einfacher und günstiger als Kaufen: Sie verleiht Werkzeuge, Reinigungsgeräte, Lastenräder und vieles mehr. Ziel ist es, Neuanschaffungen und Müll zu vermeiden, Menschen zum Selbermachen, Reparieren und zirkulären Wiederverwenden zu befähigen, sowie ein nachhaltiges Miteinander zu stärken, in dem Ressourcen und Wissen geteilt werden. Die Bibliothek ermöglicht allen Menschen – unabhängig von Einkommen oder Wohnsituation – den Zugang zu handwerklichen Fähigkeiten und Selbstermächtigung.

TeuTo Second-Hand-Verkauf des Sozialpsychiatrischen Zentrums (SPZ) des Paritätischen in Bayern e. V.: Der TeuTo Second-Hand-Verkauf ist ein Gebrauchtwarenmarkt mit einer vielfältigen Auswahl an Kleidung, Geschirr, Kinderspielwaren, Büchern und weiteren Flohmarktartikeln in guter Qualität und zu günstigen Preisen. Als Zuverdienst-Projekt bietet er psychisch erkrankten Menschen eine sinnstiftende Beschäftigung. Durch fachliche und individuelle Anleitung erhalten sie Unterstützung in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich und können ihre Fähigkeiten weiterentwickeln.

Regenbogen Arbeit gGmbH ist eine Inklusionsfirma, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit (und ohne) Behinderung schafft. Seit über 30 Jahren sind wir im Bereich Entsorgung und Nachhaltigkeit in München und Umgebung unterwegs. Wir betreiben 2 Wertstoffhöfe (Planegg und Pullach) mit angegliedertem Entrümpelungs- und Anlagenpflegeservice sowie Gebrauchtwarenhandel. Zudem haben wir in Haar einen Entsorgungs- und Entrümpelungsbetrieb, an den ein Gebrauchtwarenladen sowie ein Selfstorage angeschlossen sind. Abgesehen von diesem Entsorgungsbereich werden Kantinen sowie eine Gemüseverarbeitung betrieben.

Der Verein für berufliche Integration e.V., 1987 in München gegründet, will Menschen mit einer psychischen Behinderung die Chance geben, am Allgemeinen Arbeitsmarkt teilzuhaben. Dazu betreibt der Verein drei Inklusionsbetriebe. HORTUS ist ein Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus, das im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) den Häckseldienst anbietet. RAMADAMA ist im Bereich der Umweltpflege (Reinigung von Außenanlagen) und des Recycling (Betrieb von Wertstoffhöfen) tätig. Die Kaffeerösterei YOANDA stellt fairen, sozialen und inklusiven Kaffee her. Dieser kann auf dem Pasinger Viktualienmarkt im Café verkostet und dort direkt erworben werden. Beim Werksverkauf in Wolfratshausen wird der Kaffee auch unverpackt abgegeben.

Die Weißer Rabe soziale Betriebe und Dienste GmbH ein Inklusions- und Beschäftigungsunternehmen in Oberbayern, das Menschen mit verschiedenen Herausforderungen wie Langzeitarbeitslosigkeit, psychischen Erkrankungen oder Behinderungen in den Arbeitsmarkt integriert. Aktuell beschäftigt es rund 350 Personen in zehn unterschiedlichen Betrieben und Projekten, die sozialpädagogische Begleitung und praxisnahe Qualifizierung erhalten. Das Unternehmen bietet nachhaltige Arbeitsplätze, fördert soziale und fachliche Kompetenzen und unterstützt den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt durch enge Kooperationen mit Unternehmen. Weißer Rabe trägt so zur Chancengleichheit und gesellschaftlichen Inklusion bei.

 

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Presse Klimaschutz Mon, 26 May 2025 18:00:00 +0200
Weiterbildung Sensorisch-Integrative Therapie (SIT) https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30489&cHash=00c242329bb54bf872ef20d41a1c123d

]]> Die Sensorisch-Integrative Therapie hilft die Aufnahme der Sinneswahrnehmung zu strukturieren und unterstützt die Vernetzung der Wahrnehmungsverarbeitung im Gehirn, damit das Kind eine verbesserte Handlungskompetenz erzielen kann. Diese umfassende Weiterbildung baut auf das Einführungsseminar Sensorisch-Integrative Therapie auf. Sie umfasst 5 Module sowie eine Abschluss- und Prüfungswoche (insgesamt 18 Weiterbildungstage). Das ausführliche Programm und die weiteren Teilnahmevoraussetzungen können Sie auf unserer Homepage nachlesen.

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Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Mon, 26 May 2025 16:51:43 +0200
#zuwertvollfuerhass: Video- und Social-Media-Kampagne des Bayerischen Bündnis für Toleranz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30851&cHash=ac59d999886befc9a28da54c1a175665

]]> Das Schwerpunktthema 2024/2025 des Bündnisses für Toleranz lautet „Gemeinsam für Respekt und Toleranz im Netz“.

Als zentraler Baustein wurde die Video- und Social-Media-Kampagne #zuwertvollfuerhass entwickelt und mit Unterstützung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und weiteren Partnern bislang vier Staffeln veröffentlicht (eine fünfte ist gerade in Arbeit).

Hierbei teilen mutige Menschen in kurzen Statements ihre Erfahrungen mit Hate Speech und berichten, was sie dagegen unternommen haben. Die Kampagne macht deutlich, dass Hass und Hetze im Netz jeden und jede angeht. Jeder von uns kann davon betroffen sein, egal welchen Alters, Geschlechts und welcher Herkunft oder welcher Religion, ob Privatperson oder Person des öffentlichen Lebens. Sie zeigt aber auch, dass man dem Hass etwas entgegensetzen kann und nicht nur Opfer ist.

#zuwertvollfuerhass will Betroffenen Mut machen, ins Handeln zu kommen, auf unterschiedlichen Wegen!

Alle wichtigen Infos dazu sind jetzt in einem Leporello gebündelt, der zum Download hier zu finden ist:
https://bayerisches-buendnis-fuer-toleranz.de/aktuelles/zuwertvollfuerhass-5/.

Ebenfalls zum Download auf der Homepage der BLM unter:
https://www.blm.de/de/wir-foerdern/initiativen-gegen-hass-im-netz/buendnis-fuer-toleranz.cfm.

Quelle: Bayerisches Bündnis für Toleranz

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Aus dem Landesverband Zivilgesellschaft und Demokratie Demokratie stärken Weitere Anbieter Thu, 22 May 2025 17:25:00 +0200
Targobank Stiftung unterstützt Projekte zum Umwelt- und Gesundheitsschutz https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30845&cHash=37a46532de794b962bc75edaa4707b8a

]]> Um eine Förderung bewerben können sich gemeinnützige Einrichtungen, die Projekte im Themenfeld „Planetary Health – Natur, Mensch und Gesundheit“ umsetzen.

Dieses Jahr unterstützt die Stiftung Vorhaben, die dazu beitragen, Wissen und Bewusstsein über die Wechselwirkung von psychischer und physischer Gesundheit und der Umwelt zu schaffen und den Respekt vor der Natur zu stärken.

Förderschwerpunkt Gesundheitsschutz

Die Stiftung findet: „Das Thema Planetary Health eignet sich besonders, um wichtige Projekte an der Schnittstelle von Umwelt- und Gesundheitsschutz zu unterstützen, und passt ideal zu unserer Stiftung, die sich beide Themen auf die Fahne geschrieben hat.“

Förderbetrag in dieser Förderrunde: 1.000 bis 40.000 Euro pro Projekt

Bis zum 14. August 2025 können gemeinnützige Einrichtungen Förderung für ihre Projekte beantragen.

Weitere Informationen unter: https://www.targobank-stiftung.de/

Quelle: Targobank Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Gesundheit Klimaschutz Thu, 22 May 2025 12:30:18 +0200
Förderprogramm Inklusion von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30832&cHash=48aaf903b4c713dc1a6c9624e460d68f

]]> Der Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ - Verband queere Vielfalt e.V. schreibt zusammen mit der Robert Bosch Stiftung und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine Projektförderung aus, um die Beratungsstrukturen für queere Menschen mit Flucht- und/oder Migrationsgeschichte außerhalb der Ballungszentren zu stärken.
Das Ziel ist, Empowerment sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe für geflüchtete und migrantische LSBTIQ* zu ermöglichen und zu stärken. Daher steht neben der finanziellen Förderung auch der Informationsaustausch zwischen den geförderten Projekten im Fokus des Förderprogramms. Angesprochen sind gemeinnützige Organisationen, die außerhalb der großen Ballungsgebiete in Deutschland agieren.
Queere Geflüchtete und LSBTIQ* mit Migrationsgeschichte benötigen Informationen über spezifische Angebote in der Umgebung, über Unterbringungsmöglichkeiten, über ihre Rechte im Asylverfahren, über ihre Chancen im Berufsleben und ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Empowerment ist ein wichtiger Baustein für Inklusion und politische und soziale Partizipation. Vor allem außerhalb der Ballungszentren sind entsprechende Angebote seltener, weniger bekannt und schwerer erreichbar.

Pro Organisation bzw. Projekt können einmalig bis zu 32.000 EUR für einen Projektzeitraum von zwölf Monaten gefördert werden. Die Projektlaufzeit muss zwischen dem 01.11.2025 und dem 30.11.2026 liegen.
Projektanträge können bis zum 31.07.2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen unter https://www.lsvd.de/de/ct/14330-ausschreibung-iqgms-2025

Die Bewerbung ist vollständig und unterschrieben bis zum 31.07.2025 per E-Mail an chantal.mueller@lsvd.de einzusenden.

Kontaktdaten
Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ - Verband queere Vielfalt e.V.
Rheingasse 6
50676 Köln

Projekt: IQGMS - Inklusion von queeren Geflüchteten und Migrant*innen stärken
Projektleiterin: Chantal Müller
Telefon: 0221 – 92 59 61 18
E-Mail: chantal.mueller@lsvd.de

Quelle: Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ - Verband queere Vielfalt e.V.

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Mon, 19 May 2025 10:22:49 +0200
Deutscher Lesepreis für Projekte zur Leseförderung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30831&cHash=150e4303930745eeb57e2dd84a1a34ee

]]> Der Deutsche Lesepreis der Stiftung Lesen und der Commerzbank-Stiftung richtet sich an Projekte zur Leseförderung, die einen Vorbildcharakter haben. Er ist mit insgesamt 25.000 Euro dotiert.

Der Preis zeichnet neue und bewährte Leseförderungsmaßnahmen aus und sucht jedes Jahr herausragende Menschen, Einrichtungen und Projekte in den Feldern, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern. 

Interessierte können sich bis 30. Juni 2026 bewerben.

Der Preis wird in folgenden Kategorien verliehen:

„Herausragendes individuelles Engagement“

„Herausragendes kommunales Engagement“

„Herausragende Sprach- und Leseförderung in Kitas“

„Herausragende Leseförderung an Schulen“

„Herausragende Leseförderung mit digitalen Medien“

Weitere Informationen unter https://www.deutscher-lesepreis.de/

Quelle: Stiftung Lesen

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fri, 16 May 2025 18:03:14 +0200
Aktuelle Seminar-Angebote in 2025 in München und in Nürnberg https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30829&cHash=c4031c35ef2b0d4ee86d308ced1acf51

]]> Das Angebot der Akademie Süd ist auch in 2025 umfassend und bietet Themen wie

  • Entwicklung, Organisation und Begleitung von Fort- und Weiterbildung
  • Organisation von Team-Fortbildungen, Inhouse-Veranstaltungen und Fachtagen
  • Berufliche und akademische Weiterbildung durch Seminare, Zertifikatskurse, Kontakt-, Bachelor- und Masterstudiengänge
  • Die Sommerakademie 

Seminare in München und Nürnberg - und Online 2025 und 2026

TVöD/TV-L für Einsteiger*innen 
ONLINE 03. Juni 2025 - 04. Juni 2025  | ONLINE  24. November 2025 - 25. November 2025 
und am 11. März 2026 - 12. März 2026 in Nürnberg - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern  
https://akademiesued.org/angebot/tvodtv-l-fur-einsteigerinnen#5570

TVöD/TV-L - Richtig eingruppieren
23. Juni 2025  und 01. Dezember 2025 ONLINE und am 13.03.2026 in Nürnberg - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern  
https://akademiesued.org/angebot/tvod-richtig-eingruppieren#5567

Netzwerktreffen Datenschutz 
12. Juni 2026 in Nürnberg - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern  
https://akademiesued.org/angebot/netzwerktreffen-datenschutz-beauftragte#5535

Führen als Nummer Zwei – Die besondere Rolle der stellvertretenden Leitung
23.07.2025 in Nürnberg - Geschäftstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/fuehren-als-nummer-zwei-die-besondere-rolle-der-stellvertretenden-leitung#6639

Arbeitsrecht kompakt für Führungskräfte
24.09.2025 in Nürnberg - Geschäftstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/arbeitsrecht-kompakt-fuer-fuehrungskraefte#6576

Agiles Führen - Methoden zur Steigerung der Verantwortlichkeit, Zusammenarbeit und Selbstorganisation
19. November 2025 - 20. November 2025  In München - Geschäftsstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/online-basiertes-seminar-agiles-fuhren-methoden-zur-steigerung-der-verantwortlichkeit-zusammenarbeit-und-selbstorganisation#6143

Deeskalationsmanagement - Grundseminar in Kooperation mit ProDeMa®
Das Grundseminar besteht aus drei Präsenztagen, in welchen praxisbezogen
die Grundlagen der Deeskalationsstufen erarbeitet und Deeskalationstechniken unter Anleitung trainiert werden. 
01. Dezember 2025 - 03. Dezember 2025  In München - Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/deeskalationsmanagement-grundseminar#7107

Ausgliederung und Umstrukturierung beim Verein
18.03.2026 in Nürnberg - Geschäftstelle: Der Paritätische in Bayern
https://akademiesued.org/angebot/ausgliederung-und-umstrukturierung-beim-verein#6168

Die Schulungsangebote für Gesundheitsexpert*innen im Betrieb 
Wir möchten Sie heute auf unsere neuen E-Learning-Angebote zum Thema Arbeitsschutz aufmerksam machen, die ab sofort über die Paritätische Akademie Süd in Kooperation mit der der PariSERVE verfügbar sind. Ziel der Schulungen ist es, ein grundlegendes Verständnis für zentrale Aspekte des Arbeitsschutzes  zu vermitteln, darunter:

  • Basiswissen Arbeitssicherheit erlangen
  • Unfallverhütungsvorschriften kennen
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten kennen
  • Unfallursachen und Erste-Hilfe-Maßnahmen kennen
  • Wissen über Brandschutzmaßnahmen und Brandbekämpfung
  • Basisinfo über Ergonomie und Arbeitsmedizin
  •  

Die Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Nähere Informationen und die Anmeldung dazu finden Sie unter den folgenden Links:

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus der Verwaltung und anderen Bereichen

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus der Verwaltung und anderen Bereichen - Paritätische Akademie Süd

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Haustechnik

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Haustechnik - Paritätische Akademie Süd

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Kinderbetreuung

E-Learning - Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Kinderbetreuung - Paritätische Akademie Süd

E-Learning - Grundschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung

https://akademiesued.org/angebot/e-learning-grundschulung-nach-4-lebensmittelhygiene-verordnung#6675

Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK) 

https://akademiesued.org/angebot/fachkraft-fuer-betriebliches-gesundheitsmanagement-ihk#6376

Fallmanager/in für Betriebliches Eingliederungsmanagement  

https://akademiesued.org/angebot/fallmanager-in-fuer-betriebliches-eingliederungsmanagement#6395


Weitere Informationen und Beratung zu den verschiedenen Angeboten gerne unter https://akademiesued.org/alle-bildungsangebote/alle-angebote

Zusammenstellung G. Wimmer, Paritätischer LV Bayern

 

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Mitgliederangelegenheiten Betriebswirtschaft Personalwesen Recht Der Paritätische Thu, 15 May 2025 15:00:00 +0200
VG Musikedition informiert Kinderbetreuungseinrichtungen: Lizenzverträge jetzt auch online abschließen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30817&cHash=50065e8ed67e9e729aeb1b0fb2634345

]]> VG Musikedition informiert Kinderbetreuungseinrichtungen: Lizenzverträge jetzt auch online abschließen

Die VG Musikedition bietet Kinderbetreuungseinrichtungen ab sofort die Möglichkeit, Linzenzverträge online abzuschließen.

Die VG Musikedition hat uns darüber informiert, dass Kinderbetreuungseinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt wird,

Lizenzverträge für den Bereich "Kopieren und Vervielfältigen von Liedtexten, Liedern und Noten" auch online abzuschließen.

Zum Online-Portal gelangen Sie über folgenden Link:

https://vg-musikedition.de/nutzer/vervielfaeltigungen/kinderbetreuungseinrichtungen/lizenzvertrag-kinderbetreuungseinrichtungen

Bitte beachten Sie: Träger mit mehreren Einrichtungen benötigen lediglich einen Vertrag. Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) profitieren von einem Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 %. Einrichtungen mit einem Nachweis der Gemeinnützigkeit wird ein weiterer Nachlass von 10 % eingeräumt.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der VG Musikedition vom 9. Mai 2025.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen aus unerer letzten Fachinformation vom 30. Januar 2025 (https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/wichtige-informationen-fuer-kinderbetreuungseinrichtungen-aenderungen-bei-vertraegen-mit-der-vg-musikedition-fuer-den-bereich-vervielfaeltigung-von-werken-ab-01012025/)


Information von E. Koglin, Paritätischer GV Berlin

 

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Mitgliederangelegenheiten Recht Mon, 12 May 2025 17:16:32 +0200
Kitas jetzt sichern – Postkartenaktion KitaPolitikTage zum Tag der Kinderbetreuung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30791&cHash=a127b38dd42faacf84308536e01f0aee

]]> München, 12.05.2025 – Bereits zur Landtagswahl 2023 hat sich der Paritätische in Bayern mit seinen Mitgliedern zusammengeschlossen und das Bündnis „KitaPolitikTage“ gegründet. Auch bei der diesjährigen Neuauflage mit einer Postkartenaktion wird das Ziel verfolgt, ein Zeichen Richtung Politik zu setzen, das Kita-System endlich auskömmlich zu finanzieren. Denn knapp eineinhalb Jahre nach der Landtagswahl hat sich die Finanzierungssituation bayerischer Kitas nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar weiter zugespitzt.

Heute, am 12. Mai, dem Tag der Kinderbetreuung, startet die Postkartenaktion, die bei Verantwortungsträger*innen im Land und den Kommunen der Dringlichkeit der Schließung der Finanzierungslücke erneut Nachdruck verleihen soll. Familien und Freunde sind eingeladen, Postkarten mit der Forderung, sich gemeinsam für eine stabile und auskömmliche Betriebskostenfinanzierung einzusetzen, an Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiken*innen und Bürgermeister*innen, zu schicken.

Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Bayern ist defizitär und muss dringend reformiert werden. Die staatliche Betriebskostenfinanzierung deckt durchschnittlich lediglich 60 Prozent der tatsächlichen Kosten, die sich durch Inflation und allgemeine Kostensteigerungen noch weiter erhöhen. Die fehlenden Mittel werden nur in Teilen durch freiwillige kommunale Beiträge gedeckt. „Wo Kommunen diese Beiträge nicht leisten können, wirkt sich das direkt auf die Qualität der Betreuung und die Ausstattung aus“, erläutert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern. Die Folgen tragen auch Kinder und ihre Eltern.

„Eltern müssen immer tiefer in die Tasche greifen“, führt Berndl aus. „Ihre Beiträge steigen weiter, damit Kitas überhaupt geöffnet bleiben können. Familien müssen gut abwägen, ob sie sich eine Kindertagesbetreuung überhaupt noch leisten können. Das gefährdet die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf und stellt vor allem Alleinerziehende vor große Herausforderungen.“

Beate Höß-Zenker von der Pfennigparade Phoenix Schulen und Kitas GmbH in München verweist auf die fachlichen Herausforderungen in der Kinderbetreuung: „Neben den steigenden Kosten sind Träger auch mit einer zunehmenden Sorge um die Qualität der Pädagogik belastet, denn fachliche Herausforderungen in der Förderung der Kinder durch sozial-emotionale Themen, Themen der Inklusion und große Ausbildungsunterschiede steigen ebenfalls und ziehen immense zeitliche und finanzielle Ressourcen nach sich. Notwendige Fort- und Weiterbildung wird jedoch nicht ausreichend finanziert und auch für technische Hilfsmittel wie die Nutzung von KI gibt es bisher keine Mittel.“

In der Zwischenzeit ist auch seitens der Politik ein gewisses Problembewusstsein entstanden. Zudem fordern im Bündnis für Frühkindliche Bildung in Bayern die Freie Wohlfahrtspflege und kommunale Spitzenverbände gemeinsam eine Erhöhung der staatlichen Betriebskostenfinanzierung auf durchschnittlich 90 Prozent. Erste Schritte wurden gemacht: Im vergangenen Sommer gab es eine Anhörung im Landtag. Außerdem hat der Freistaat beschlossen, im neuen Kinderstartgeld Sozialleistungen zusammenzufassen, um Finanzmittel für das Kita-System freizumachen. Aber seitdem stockt die so wichtige Reform des BayKiBiG.

Die Mittel für den kommenden Haushalt müssen allerdings jetzt eingeplant werden, damit die so dringend notwendige finanzielle Stabilisierung der Kindertagesbetreuung in Bayern gelingen kann.

Michael Kuhl von der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH appelliert an die Politik: „Kitas sind Bildungsorte, und der Freistaat muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Jeder investierte Euro in die frühkindliche Bildung wirkt sich auf die Bildungserfolge der Kinder aus. Das Land ist hier in der gemeinsamen Pflicht und darf seine Verantwortung nicht auf Familien abwälzen. Mit unserer Idee der Postkartenaktion haben wir bei Familien und unseren Fachkräften viel positive Resonanz erfahren.“

Gerne vermitteln wir Interviewpartner*innen und Locations für Video-/Filmaufnahmen.

 

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

 

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Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Arbeit und Beschäftigung Familie Kinder und Jugend Mon, 12 May 2025 05:00:00 +0200
Kosten Sparen und Nachhaltig einkaufen und verpflegen - Angebote von PariSERVE https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30809&cHash=162bbc7679991abc151c8b81ec27b52b

]]> Wir unterstützen Sie in Ihrer Vielfalt und schaffen Freiräume!

Als Mitglied im Paritätischen fühlen wir uns den Werten und Zielen des Verbandes verpflichtet. Wir sind Partner sozialer Einrichtungen
und Organisationen und helfen durch unsere Arbeit bei der Erfüllung sozialer Aufträge. Dies tun wir, indem wir zum einen administrative
Aufgaben übernehmen und zum anderen bei der Organisation entlasten und beim Sparen helfen. Überzeugen Sie sich selbst!

  • Wir bieten Ihnen auf den sozialen Bereich abgestimmte Angebote von der Beschaffung bis zum Rechnungswesen

  • Wir sind Dienstleister für soziale Einrichtungen mit Sitz in Kronshagen bei Kiel und Kunden bundesweit

  • Wir haben über 25 Jahre Erfahrung in der Sozialwirtschaft und speziell darauf konzipierte Angebote

  • Wir gehören zum Paritätischen Wohlfahrtsverband, stehen jedoch auch für soziale Einrichtungen anderer Träger offen

Kosten Sparen und Nachhaltig einkaufen und verpflegenPariSERVE bietet Mitgliedsorganisationen im Paritätischen besondere
Einkaufsmöglichkeiten für klimagesunde Lebensmittel, wie z.B. für Bio-, Regional- und Fair Trade-Angebote. Wer auf eine klimagesunde
Verpflegung umstellen will, kann auch für den Einkauf nachhaltiger Produkte die PariSERVE-Einkaufsvorteile nutzen.
Um diese Zielefür die eigene Organisation passend zu erreichen, können Mitgliedsorganisationen aus verschiedenen Angeboten und Lieferanten auswählen und
so beispielsweise die Verpflegung schrittweise umstellen. Auch im Bereich Reinigung und Hygiene bietet PariSERVE Sonderkonditionen für nachhaltige Angebote 
 

Aktuelles Angebot: Einrichtung der Personalabrechnung  bis zum 31. Juli 2025 kostenfrei für unsere Mitglieder!
Personalabrechnung | Entgeltabrechnung | Gehaltsabrechnung

Personal Leistungen | PariSERVE

 

Zusammengestellt G. Wimmer Paritätischer LV in Bayern

 

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Mitgliederangelegenheiten Betriebswirtschaft Personalwesen Thu, 08 May 2025 16:57:27 +0200
Mitgliedschaft, die sich lohnt: Einkaufsvorteile des Paritätischen für die sozialen Betriebe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30807&cHash=2b9fabefad5f5e6ad7423df58b00d415

]]> Mitgliedschaft, die sich lohnt: Arbeits- und Gesundheitsschutz – Mit Sicherheit Freiräume schaffen!

System für angewandte Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Professionalität zur Umsetzung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygiene, Strahlenschutz, Betriebsmittel- und Anlagensicherheit, Datenschutz und Umweltschutz.

Die econoMED®-Systemgruppe ist ein Team von vernetzten Spezialisten und qualifiziertem Beratungspersonal. Sie kümmern sich gezielt um die Inhalte der Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) und sorgen für eine vollständige Bearbeitung der Aufgabenfelder zur DGUV Vorschrift 2. Sie stehen für eine zuverlässige Umsetzung der GDA-Leitlinien und weiteren betrieblichen Präventionsdienstleistungen. Unter Anwendung des econoMED®-Systems wird in Ihrem Unternehmen für die Transparenz und für die Qualitätssicherung betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte gesorgt. Sie erhalten einen detaillierten Überblick zu den Inhalten der an die econoMED®-Systemgruppe übertragenen Pflichten und eine schriftliche Dienstleistungs-, Produkt- und Systemgarantie über den Betriebsschutzbrief.

Leistungsspektrum:

  • Bereitstellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Brandschutzbeauftragten, Brandschutzsachverständigen, Hygienefachkräften & Datenschutzbeauftragten
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß DGUV
  • Rechtssichere Dokumentation und Haftungsübernahme
  • Beratung und Schulung zu Hygienemanagement, Datenschutz und Brandschutz
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen

Mitglieder des Paritätischen erhalten dank des Rahmenvertrags Sonderpreise. Die Rabatte finden Sie nach einloggen im Mitgliederbereich in unserem Einkaufsportal.

Und weitere Angebote für den Arbeits und Gesundheitsschutz Ihres Paritätischen im Rahmen der Verbändekooperation mit der BGW

Auch in diesem Jahr haben wir für Sie ein vielfältiges Angebot für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der sozialen Dienste und
Einrichtungen erstellt, gemeinsam mit unserem Kooperationspartner BGW, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und unterstützen
Sie als Verantwortliche dabei, das Know-how und die Rechtssicherheit zu verbessern. Der Paritätische unterstützt Sie dabei mit Fortbildungen, Workshops und
Schulungen, damit gerade Führungskräfte, Vorgesetzte und Personalverantwortliche gezielt Gesundheitsmaßnahmen umsetzen können

ONLINE zum Thema Gefährdungsbeurteilung „Verantwortung im Arbeitsschutz für alle Bereiche“
Grundlagen-Workshop: Rechtliche Grundlagen, Praktische Beispiele, Zeit für Diskussionen zu den Themen und Ihren Fragen

Mittwoch, 02.07.2025, 09 – 12 Uhr – Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/236534984

Inhalte der Workshops:
- Was ist ein Arbeitsunfall / eine Berufskrankheit? Wie erfolgt die Meldung an die BGW?
- Welche Verantwortung haben Führungskräfte? (Umgang mit Verantwortung im Arbeitsschutz)
- Wer kann mich als Führungskraft unterstützen? (Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation)
- Instrumente des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen)
Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz, Bezirksstelle München, Präventionsdienste BGW
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ONLINE-Aufbau-Workshops zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich Beratung und Betreuungseinrichtungen mit dem Fokus:
 Psychische Belastungen, Gewalt und Aggression Montag, 22.09.2025, 09 – 12 Uhr - Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/555252609

Online - Aufbau-Workshop für den Arbeitsbereich KITA „Gefährdungsschwerpunkte in Kitas“
Mittwoch, 29.10.2025 , 09 – 12 Uhr - Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/349539253

Inhalte dieser beiden Workshops:
- Vertiefung von Arbeitsschutzaspekten, Beispiele und Fragen. Für die Teilnahme an den Aufbauworkshops sind Kenntnisse zu Grundlagen im Arbeitsschutz notwendig.
D.h. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation des Arbeitsschutzes, bspw. die Teilnahme an den vorherigen Workshop der BGW.heitsdi
Referentin: Frau Dr. Wiebke Schmitz, Bezirksstelle München, Präventionsdienste  BGW

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Workshop für Mitglieder von Betriebsratsgremien in München „Möglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“
Donnerstag, 30.10.2025, 10 – 15 Uhr _
Ort:: Geschäftsstelle des Paritätischen in München, Neuperlach-Zentrum, Charles-de-
Gaulle Str. 4. Max. 20 TN! Anmeldeschluss ist der 23.10.2025! - Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme: https://eveeno.com/146339983

Inhalt des Workshops: Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten die Unternehmen und Einrichtungen dazu, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten
– sobald Sie eine(n) Mitarbeiter(in) beschäftigten. In diesem Workshop lernen Sie als Mitglied des Betriebsratsgremiums Ihre Gestaltungsmöglichkeiten zum Thema „Möglichkeiten und
Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ kennen. 
 Vorstellung der BGW und den Aufgaben
 Die wesentlichen Arbeitgeberpflichten
 Der Betriebsrat als wichtiger Akteur in der betrieblichen ArbeitsschutzAufbauorganisation
 Organisation des Innerbetrieblichen Arbeitsschutz
 Die Gefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes
 Durchführen von Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Referent: Bernhard Scheibner, stv. Leiter der Bezirksstelle – Präventionsdienste der BGW München Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW

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Kennen Sie bereits das Angebot für unsere Mitgliedsorganisationen mit bis zu 50 Beschäftigten Weitere Informationsveranstaltung und Schulungen zum Betreuungsmodell
der alternativen bedarfsorientierten Arbeitsschutzbetreuung

Wissen Sie, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Organisation effektiv gestalten können? Dann schauen Sie auf der Webseite der BGW, wie Sie Ihre Arbeitsschutz-
betreuung organisieren können: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung

Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten Sie als Führungskraft, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten – sobald Sie nur eine(n)
Mitarbeiter(in) in Ihrer Organisation beschäftigten. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Aushilfen. Arbeitsschutz muss nicht nur eine Pflicht
bleiben – machen Sie es zu einem Erfolgsfaktor, der sich positiv auf Ihre Arbeitsbedingungen, die Bindung Ihrer Mitarbeiter und somit auf den Erfolg Ihres
Unternehmens auswirkt. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle, über die wir in unseren kostenfreien Informationsveranstaltungen informieren.

Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und lassen ausreichend Raum für Ihre Fragen.
Geplante Informationsveranstaltungen 2025:   03.07.2025, 14:00 bis 16:00 Uhr  |   29.08. 2025, 14:30 bis 16:00 Uhr

Über diesen Link können Sie sich direkt zu einer kostenfeien Infoveranstaltung anmelden. 
https://akademiesued.org/angebot/online-informationsveranstaltung-zur-alternativen-bedarfsorientierten-betriebsaerztlichen-und-sicherheitstechnischen-betreuung-ab-b#3689 

Um Sie weiterführend zu unterstützen, bietet der Paritätische in Kooperation mit der Paritätischen Akademie Süd in jedem Jahr kompakte Unternehmerschulungen in
einem ONLINE-Format an, die insbesondere für die „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ geeignet sind, mit dem Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer
Organisation kostengünstig selbst in die Hand nehmen können; in den Unternehmerschulungen können Sie sich aber auch ganz grundsätzlich über Ihre Organisations-
pflichten informieren, wenn Sie für Ihre Einrichtung ein anderes Betreuungsmodell anwenden. Hinweis: Das Betreuungsmodell alternative bedarfsorientierte Betreuung
kann nicht angewendet werden bei Kliniken, beruflichen Reha-Einrichtungen und Werkstätten für Behinderte!

Geplante Unternehmerschulungen 2025: Anmeldung über diesen Link https://akademiesued.org/angebot/mi-ma-schulung-ba-wue#5617
01.09. und 15.09.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr
29.10. und 13.11.2025, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr

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Weitere Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz uvm. finden Sie auf der Seite der Paritätischen Akademie Süd!

https://akademiesued.org/alle-bildungsangebote/alle-angebote

 

Zusammenstellung G. Wimmer. Paritätischer Landesverband Bayern

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Mitgliederangelegenheiten BGW Personalwesen Region Mittelfranken Region Niederbayern Region Oberbayern Region Oberfranken Region Oberpfalz Region Schwaben Region Unterfranken Thu, 08 May 2025 14:46:22 +0200
„Citizen Science for Action!“ für zivilgesellschaftliches Engagement https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30805&cHash=fb08ed6e7fa04365e8206dff88db24ed

]]> Die Hans Sauer Stiftung möchte mit dem Förderschwerpunkt „Citizen Science for Action! Zivilgesellschaftliche Forschung in sozial-ökologischen Konfliktfeldern“ Projekte unterstützen, die explizit von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen konzipiert, initiiert und umgesetzt werden. Die Vorhaben sollen drängenden gesellschaftlichen Anliegen Gehör und Gewicht verleihen und bestenfalls Entscheidungsträger*innen zu Maßnahmen bewegen. Dazu sollen eine oder mehrere Forschungsfragen aus dem gesellschaftlichen Bedarf heraus formuliert und in partizipativen Forschungsprozessen bearbeitet werden.  

Ein Antrag auf Förderung kann laufend bis zum 23. September 2025 gestellt werden. Die Stiftung fördert bis zu fünf Vorhaben mit jeweils maximal 20.000 €.

Alle Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren unter https://www.hanssauerstiftung.de/foerderprogramm-2025-citizen-science-for-action/

Bei Fragen zum Programm steht die Stiftung unter foerderprogramm@hanssauerstiftung.de zur Verfügung.

Quelle: Hans Sauer Stiftung

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 07 May 2025 16:44:24 +0200
KI-gestützte Anwendungen in der Langzeitpflege: Grundsätze aus pflegefachlicher Perspektive - Einladung zum Diskurs https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/05?tx_ttnews%5Bday%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30790&cHash=b65e9c89056de647e3b263e31d441087

]]> Mit dem Diskussionspapier soll das Thema „Künstliche Intelligenz (KI)“ aktiv von Seiten der Langzeitpflege thematisiert werden, da es in Zeiten des raschen technologischen Fortschritts im Bereich der KI in der Pflege von entscheidender Bedeutung ist, von Beginn klare Grundsätze zu formulieren, die als Leitlinien für KI-Anwendungen in der Pflege dienen. Diese Grundsätze wiederum können nur aus dem konsentierten Verständnis von Pflege und Pflegeprofession abgeleitet werden. 

Das Papier richtet sich an Entwickler*innen, die innovative KI-Lösungen für die Langzeitpflege unter Einbezug einer pflegefachlichen Perspektive entwickeln wollen.

Ziel ist es, Pflegeverständnis und pflegefachliche Expertise bereits im Entwicklungsprozess mitzudenken und auf dieser Grundlage in den gemeinsamen Austausch zu kommen.

Als Leitplanken dient der BAGFW dabei das in Deutschland vorherrschenden Pflege- und Professionsverständnis, die Vorbehaltsaufgaben in der Pflege, der Person-zentrierte Ansatz und das Konzept des Strukturmodells.

Dieser Aufriss soll als Gesprächsangebot verstanden werden, in die Diskussion und Zusammenarbeit einzutreten. 

Das vollständige Papier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Bildung Der Paritätische Pflege Tue, 06 May 2025 14:36:22 +0200
Paritätischer Armutsbericht: Arme werden ärmer https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30781&cHash=e3da8d57b0c394b2f9a059ab1b407bad

]]> München – Einkommensarme Menschen sind in den vergangenen Jahren ärmer geworden, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichtes. Während das mittlere Einkommen von Personen unterhalb der Armutsgrenze im Jahr 2020 noch bei 981 Euro im Monat lag, waren es im Jahr 2024 preisbereinigt nur noch 921 Euro.

„Die Zahlen belegen, was viele Menschen mit geringem Einkommen schon lange im Alltag spüren: Die Armen werden ärmer“, so Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Zwar belegt Bayern im Armutsvergleich der Länder mit 11,8 Prozent den letzten Platz, dennoch ist die Verschärfung der Armutssituation auch hier greifbar – besonders in strukturschwachen Gebieten. „Auch im vermeintlich wohlhabenden Bayern müssen prekäre Lebenssituationen politisch wahrgenommen werden. Davon gibt es hier mehr als genug. Das gilt gleichermaßen für Menschen knapp über der Armutsgrenze. Denn auch bei ihnen wirken sich die steigenden Kaufkraftverluste massiv auf ihren Alltag aus. Sie kommen mit ihrem wenigen verfügbaren Einkommen kaum über die Runden“, erläutert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern.

Der Paritätische sieht neben auskömmlichen Erwerbseinkommen insbesondere Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Wohn- und Familienarmut, der armutsfesten Ausgestaltung der Rentenversicherung und dem Ausbau der Grundsicherung. „Armutsvermeidung hat verschiedene Stellschrauben. Unabdingbar ist, dass soziale Sicherungssysteme wie die Rente endlich armutsfest entwickelt werden müssen“, so Berndl.

Insgesamt müssen 2024 dem neuen Armutsbericht zufolge 15,5 Prozent der Bevölkerung zu den Armen gezählt werden. Die Armutsquote stieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an. Von Armut betroffen sind dabei insbesondere Alleinerziehende, junge Erwachsene und Rentner*innen, wobei die Altersarmut stark weiblich geprägt ist.  

Der Armutsbericht weist auch die Zahl derer aus, die in erheblicher materieller Entbehrung leben: 5,2 Millionen Menschen – darunter 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,2 Millionen Vollzeiterwerbstätige – können sich etwa nicht leisten, die Wohnung warm zu halten oder alte Kleidung zu ersetzen. 

Der Bericht zeigt im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede: Während in Bayern etwa jede achte Person von Armut betroffen ist (11,8 Prozent), ist es in Sachsen-Anhalt mehr als jede fünfte (22,3 Prozent) und in Bremen sogar jede vierte Person (25,9 Prozent). 

Positiv entwickelt hat sich die Zahl der Erwerbstätigen in Armut: Hier zeigt der Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen leichten Rückgang. Ausschlaggebend für diese Verbesserung sei aus Sicht des Verbandes die Erhöhung des Mindestlohnes sowie die Reform des Wohngeldes. 

Der Paritätische Armutsbericht 2025 ‚Verschärfung der Armut‘ ist der erste Teil einer neuen Reihe von Armutsberichten mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten. Der Bericht stützt sich dabei insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZ-SILC. Der nächste Teil der Paritätischen Armutsberichterstattung widmet sich dem Thema Kinderarmut.

Mehr Informationen und der Bericht zum Download: www.der-paritaetische.de/armutsbericht


Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

 

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Presse Soziale Teilhabe und Armut Tue, 29 Apr 2025 10:00:00 +0200
Der Bayerische Landesfrauenrat hat neu gewählt https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30768&cHash=ed396ce12ee5452299fd217335d25071

]]> München, 9. April 2025 – Der bayerische Landesfrauenrat hat für die nächste Legislatur von vier Jahren gewählt: dabei wurde die Referentin des Paritätischen in Bayern Maria Mayer, zuständig für Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ, mit 44 von 61 Stimmen als eines von 8 Mitgliedern in den Hauptausschuss gewählt.
Seit mehr als 50 Jahren setzt sich der Landesfrauenrat für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Gerade vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und politischer Herausforderungen ist diese Arbeit von zentraler Bedeutung.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf eine kraftvolle Stimme im Kampf für Gleichstellung!(https://www.facebook.com/paritaetbayern/posts/pfbid0AYv9nAA4kT7tphGkDMzrSUYhKw1x6ZifvKedoQATeHjUZKrEL4ihKM9dtmHB4nq5l)

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Bayerischen Landesfrauenrat
Der Bayerische Landesfrauenrat ein Zusammenschluss von 58 Landes-Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Landesverbände, ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig und vertritt insgesamt knapp vier Millionen Frauen in Bayern. Seit seiner Gründung 1973 trägt er zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei. Mehr Infos: https://www.lfr.bayern.de/

Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

 

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Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Bildung Inklusion Kinder und Jugend Fri, 25 Apr 2025 10:00:00 +0200
Planet Hero Award für Klimaschutz und Biodiversität https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30766&cHash=c61d4615bce5621da1a67243b10f0a34

]]> Der Award unterstützt umwelt- und klimafördernde Initiativen, damit diese ihren positiven Impact vergrößern können. Auf diese Weise möchte die Zurich Versicherung Deutschland einen aktiven Beitrag dazu leisten unseren Planeten für die Zukunft bestmöglich zu schützen.

Der Award wird in den Kategorien Klimaschutz, Biodiversität und Ozean- und Gewässerschutz vergeben. Unabhängig von der Kategorie wird zudem unter allen Nominierten ein Community Preis vergeben. Insgesamt steht für die Projekte eine Fördersumme von bis zu 200.000 EUR zur Verfügung.

Noch bis zum 11. Mai 2025 können gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Stiftungen sowie Schulen und Universitäten und aus ganz Deutschland ihre Bewerbungen einreichen.

Weitere Informationen und Bewerbung unter

https://www.zurich.de/de-de/ueber-uns/nachhaltigkeit/zurich-planet-hero-award

Quelle: Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Thu, 24 Apr 2025 17:31:50 +0200
Rechtsfragen beim Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in gemeinnützigen Organisationen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30763&cHash=5d3527346e2eb28fa5da1b0edc6990ef

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  • Rechtsfragen beim Einsatz von generativer KI in gemeinnützigen Organisationen
    Dank der bemerkenswerten Leistungen moderner Systeme maschinellen Lernens befinden wir uns derzeit in einem technologischen
    Umbruch mit weitreichenden gesellschaftlichen und organisatorischen Folgen. Die neue Technik, die wir auch in dieser Veröffentlichung
    fortan mit dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) bezeichnen wollen, wird zahlreiche digitale Prozesse sowie die Nutzung technischer Geräte insgesamt revolutionieren.
  • So verwundert es kaum, dass auch etliche Organisationen der Freien Wohlfahrt hochinteressiert sind an den Möglichkeiten, die KI ihnen bieten kann. Viele Einrichtungen testen KI
    n Pilotprojekten, einige implementieren entsprechende Systeme bereits in ihren Geschäftsprozessen und manche entwickeln eigene KI-unterstützte Dienstleistungsangebote.

    Dabei treten oft ähnliche Fragen auf, z.B.:

    Was muss ich beachten, wenn ich KI-Anwendungen wie ChatGPT in meinen Arbeitsalltag integriere?

    Was ist zu beachten, wenn meine Organisation KI-basierte Online-Dienste für externe Nutzer bereitstellt?

    Die vorliegende Rechtshilfe bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete, die von diesen Szenarien berührt werden. Sie ergänzt die separat erhältliche KI-Textsammlung,
    die Ende 2024 umfassend überarbeitet wurde. Diese Textsammlung enthält u.a. einen Leitfaden für die agile Einführung von KI in Organisationen sowie eine Orientierungshilfe zur Erstellung
    interner KI-Leitlinien.

    Die vorliegende Broschüre ist im Rahmen des Projekts #Gleichim Netz entstanden. Wir danken dem Autor Dr. Till Kreutzer für den gelungenen Einstieg in dieses neue Rechtsgebiet.

    Information von Paritätischer Gesamtverband Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 24 Apr 2025 14:42:46 +0200
    Neue Handreichung zum Arbeits- und Insolvenzrecht in Krisenzeiten erschienen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30762&cHash=887a1552904e29a8ffa96470908de928

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  • Neue Handreichung zum Arbeits- und Insolvenzrecht in Krisenzeiten erschienen

    Vermehrt erreichen uns Anfragen unserer Mitgliedsorganisationen zu Rechtsfragen, die sich vor allem in betrieblichen Krisenzeiten stellen.
    Der Hintergrund sind oftmals Mittelkürzungen aufgrund klammer öffentlicher Kassen, aber auch ein verändertes Marktumfeld oder ein Mangel an geeigneten Arbeitskräften.
  • Die nun vorliegende Handreichung bietet betroffenen Einrichtungsleitungen eine Orientierung, welche rechtlichen Probleme sich in einer solchen Situation typtischerweise stellen.
    ie geht praxisnah insbesondere auf arbeits-, insolvenz- und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen ein, wie zum Beispiel die Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen
    oder haftungsrechtliche Anforderungen an das Handeln von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführungen.

    Autor*innen der Handreichung sind Erika Koglin, Abteilungsleiterin Recht, und Dr. Ingo Vollgraf, Referent Arbeits- und Zivilrecht, im Paritätischen Gesamtverband.
    Paritätischer Gesamtverband Berlin

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    Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 24 Apr 2025 14:33:24 +0200
    Mitmachen bei der PRISMA-Umfrage: Barrierefreiheit im Krankenhaus für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30743&cHash=17e65517223cbacbbaedf6761b3f5df4

    ]]> Das Forschungsteam des Projekts PRISMA (Priorisierung von Themen zur Versorgung von erwachsenen Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung oder komplexen Behinderung im Krankenhaus) am Universitätsklinikum Augsburg möchte am Lehrstuhl für Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung und Teilhabebeschränkungen die stationäre Versorgung im Krankenhaus gemeinsam mit Betroffenen gezielt verbessern.

    Es startet gerade eine Befragung zum Thema "Welche Probleme haben Menschen mit angeborenen oder in der frühen Kindheit erworbenen Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung im Krankenhaus?". An der Befragung, welche in einfacher oder schwerer Sprache beantwortet werden kann, können alle an der Versorgung Beteiligten mitmachen, das heißt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder komplexer Behinderung sowie deren Angehörige, und Fachkräfte in der Gesundheitsversorgung (Krankenhaus, MZEBs etc.) sowie Fachkräfte in den Lebenswelten in ganz Bayern.

    Jetzt an der Umfrage teilnehmen

    Zur Teilnahme wurde ein Fragebogen entwickelt, der sowohl soziodemografische Informationen als auch offene Fragen zur Thematik enthält. Die Bearbeitung dauert etwa 10–15 Minuten.

    Den Link zur Umfrage finden Sie untenstehend.

    Teilnehmen können Sie, wenn Sie:

    • in Bayern leben oder arbeiten,
    • volljährig sind (ab 18 Jahren),
    • und entweder
      • selbst eine kognitive Beeinträchtigung oder komplexe Behinderung haben,
      • Angehörige*r einer betroffenen Person sind,
      • im Krankenhaus oder in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung arbeiten,
      • oder beruflich mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zu tun haben.

    Unterstützung bei der Teilnahme

    Falls Sie den Fragebogen nicht selbstständig ausfüllen können, steht das Forschungsteam gerne unterstützend zur Seite.

    Kontaktperson
    Tanja Fritsch
    E-Mail: tanja.fritsch@uk-augsburg.de
    Telefon: 0821 400 9582

    Oder wenden Sie sich an das Team am Lehrstuhl:
    E-Mail: mvb@uk-augsburg.de

    Wir freuen uns, wenn Sie an der Umfrage teilnehmen und das Projekt unterstützen. Ihre Erfahrungen und Perspektiven sind entscheidend für eine bessere Versorgung im Krankenhaus!
    Flyer und Aushang können als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

    Quelle: Universitätsklinikum Augsburg

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    Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Wed, 16 Apr 2025 17:25:06 +0200
    Freistaat Bayern gefährdet Integration von Geflüchteten in München, vor allem von Kindern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30738&cHash=232840b361ac901be8b9b272444d22c3

    ]]> Pressemitteilung der ARGE Freie München 

    Freistaat Bayern gefährdet Integration von Geflüchteten in München, vor allem von Kindern

    Der Freistaat Bayern hat die Landeshauptstadt München angewiesen, zum Monatsende alle Geflüchtete, die aktuell in Hotels untergebracht sind, in andere Unterkünfte zu verlegen. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in München (Arge Freie) ist entsetzt über das Vorgehen der bayerischen Staatsregierung.

    "Gerade für die Kinder ist dieses rigorose Vorgehen schlimm", so Karin Majewski, Sprecherin der Arge Freie und Geschäftsführerin des Paritätischen Bezirksverbandes Oberbayern. "Die Kinder werden drei Monate vor Ende des Schuljahres ggf. aus ihren Schulen gerissen, wo sie sich langsam eingewöhnen und Fuß fassen. Andere verlieren einen mühsam erkämpften Kita-Platz", so Majewski weiter. Die Arge Freie befürchtet deutlich negative Auswirkungen auf das Kindeswohl, v.a. da davon auszugehen ist, dass sich durch die Verlegung in andere Unterkünfte die Wohnsituation deutlich verschlechtert. "Unter einer Überbelegung in Unterkünften leiden alle, aber besonders Kinder. Wir sprechen von 900 - 1000 Menschen, für die jetzt im Hau-Ruck-Verfahren Unterbringungsplätze gefunden werden müssen, die es eigentlich gar nicht gibt."

    Die Arge versteht, dass auch der Freistaat sparen muss. Allerdings fehlt jedes Verständnis, die Landeshauptstadt in diese kurzfristig kaum lösbare Situation zu bringen. Wenigstens bis zu den Sommerferien hätte die Unterbringung in den angemieteten Hotels finanziert werden müssen. "Menschen sind keine Manövriermasse, Integration kann nicht gelingen, wenn Geflüchtete einfach hin und hergeschoben werden", betont Majewski.

    Die Presse hat das Thema aufgegriffen:

     

    Bayerischer Rundfunk:

    München: Keine Unterbringung von Flüchtlingen mehr in Hotels

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/loest-aengste-aus-gefluechtete-muessen-muenchner-hotels-raeumen,UiS4e6g

     

    Süddeutsche Zeitung 

    https://sz.de/li.3236749

     

     

     

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    Region Oberbayern Mon, 14 Apr 2025 13:24:16 +0200
    Wettbewerb Innovative Wege zur Pflege 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30735&cHash=6289edc9c7d8fc1c5628a9b6a7ea166a

    ]]> Die Wettbewerbsreihe „Innovative Wege zur Pflege“ will unterschiedliche, zukunftsweisende Ansätze und Projekte in Bayern sichtbar machen. Neben bereits realisierten Projekten können auch Ideen, Projektskizzen oder Planungen eingereicht werden. Mit dem diesjährigen Schwerpunkt „Visionen für eine pflegegerechte Gesellschaft“ liegt der Fokus auf der Förderung und Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen oder von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen, ihren Angehörigen sowie von Menschen, die in der Pflege tätig sind.

    Gesucht werden kreative und zukunftsweisende Ideen, die zu einer nachhaltigen und menschenzentrierten Weiterentwicklung der Pflege beitragen und die Lebensqualität der Zielgruppen (Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, ihre Angehörigen sowie Pflegekräfte) fördert.

    Aufgefordert sind u.a. Träger von Projekten, Kommunen, Schulen, Vereine und Verbände, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

    Bewerbungsschluss ist am 31.07.2025.

    Weitere Informationen und Bewerbung unter

    https://www.bayern-pflege-wohnen.de/wettbewerb/

     

    Quelle: Koordinationsstelle Pflege und Wohnen

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    Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 11 Apr 2025 11:11:17 +0200
    Sprachstandserhebungen sind falscher Ansatz - Paritätischer fordert strukturelle Verbesserungen für Teilhabe von Kindern https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30734&cHash=5bbb6765a5837cffe670709b89d895aa

    ]]> München – CDU/CSU und SPD wollen die Chancengerechtigkeit und Teilhabe von Kindern verbessern und setzen dafür laut Koalitionsvertrag ausgerechnet auf eine bundesweite Einführung verpflichtender Sprachstandserhebungen bei allen Vierjährigen. „Das ist der falsche Ansatz. Kinder werden sicherlich nicht für eine Bildungskarriere gestärkt, wenn Defizite markiert und über aufgezwungene Nachhilfe festgeschrieben werden“, bewertet Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, dieses Vorhaben. Sie fordert stattdessen, den Fokus auf die Beseitigung struktureller Schwachstellen zu legen: „Der Zugang zur Kindertagesbetreuung für benachteiligte Familien muss erleichtert werden. Träger und Einrichtungen brauchen zudem endlich ein solides finanzielles Fundament, um gezielt den Bedarfen der Kinder und Familien vor Ort begegnen zu können.“
    Bayern bildet bei der Verpflichtung zum Sprachscreening die Vorhut: Im Dezember 2024 wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. „Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung in Schulen Ressourcen binden, die dringend an anderer Stelle benötigt werden“, führt Berndl aus. Die Screenings werden in den Schulen von Beratungslehrkräften durchgeführt, die damit keinerlei Kapazitäten mehr für ihre eigentliche Aufgabe haben. Zudem werden Kinder, die in Bayern eine Kindertageseinrichtung besuchen, längst über etablierte Beobachtungsverfahren in ihrer sprachlichen Entwicklung eingeschätzt. Stellt eine Kita keinen Förderbedarf fest, müssen die Kinder auch nicht zum Screening in die Schule. Zudem wird gerade im ersten Durchlauf sichtbar, dass die Screenings in den Schulen seltener einen Sprachförderbedarf feststellen als die etablierten Beobachtungsinstrumente in den Kitas.

    Diese Idee der verbindlichen Sprachsachstandserhebung stellt einen Versuch dar, die nach wie vor vorherrschende Zementierung der Abhängigkeit der Bildungschancen von sozialer Herkunft aufzuweichen. Der scheinbar unauflösliche Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg liegt aber nachweislich in systemischen Mängeln unseres Bildungssystems. „Diese werden jedoch politisch kaum beachtet. Statt Kitas besser und gezielter auszustatten, werden die Fehler im Kind und bei den Familien gesucht und auf die sprachliche Bildung reduziert“ analysiert Margit Berndl. Der Kita-Bericht 2024 des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt: Kitas mit vielen sozial benachteiligten Kindern haben bundesweit häufig eine deutlich schlechtere Ausstattung, sowohl personell als auch räumlich, und geben an, den Bedarfen der Kinder oft nicht gerecht werden zu können. Dies betrifft neben der sprachlichen Bildung auch Verhaltens- und Entwicklungsstörungen. Folglich ist die Arbeitsbelastung für das Personal hoch und Stellen bleiben lange unbesetzt. Dieser Teufelskreis lässt sich auf diese Weise jedoch nicht durchbrechen. Ein Hoffnungsschimmer hierfür ist, dass der Koalitionsvertrag über ein Qualitätsentwicklungsgesetz ein Startchancen-Kita-Programm entwickeln will.

    Hinweis zur Vertiefung des Themas: Weihmayer/Espenhorst 2025: Wie der Abbau von Benachteiligung NICHT gelingt. In: Kita Aktuell Recht 1/2025, S. 24-27. Den Beitrag können wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

     

    Ansprechpartnerin für die Presse:
    Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

     

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    Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Bildung Inklusion Kinder und Jugend Fri, 11 Apr 2025 10:00:00 +0200
    Startsocial vergibt 100 Beratungsstipendien an soziale Initiativen https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30725&cHash=6e63d075dcedc2e5452a1f6e91c99a08

    ]]> Vom 5. Mai bis zum 10. Juli 2025 können sich soziale Initiativen, die soziale Probleme oder Herausforderungen anpacken, auf startsocial.de für eines von 100 Beratungsstipendien bewerben. Die Stipendiaten erhalten eine kostenlose viermonatige Beratung der sozialen Initiative durch erfahrene Fach- und Führungskräfte. Diese unterstützen bei der Verwirklichung oder Weiterentwicklung der sozialen Organisation und deren Projekte und Ideen.

    Sieben herausragende Initiativen erhalten zusätzlich einen Geldpreis.

    Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter:

    https://startsocial.de/

     

    startsocial-Kennenlerntermin am 3. Juni 2025

    Sie überlegen, sich mit Ihrer Initiative für den startsocial-Wettbewerb zu bewerben, sind sich aber noch unsicher, ob startsocial das Richtige für Sie ist?

    Neben allgemeinen Informationen zu startsocial und dem Ablauf des Wettbewerbs erhalten Sie Einblicke aus erster Hand: Eine Alumni-Initiative teilt ihre Erfahrungen mit Ihnen. Zudem gibt es Zeit für Ihre individuellen Fragen.

    https://pretix.eu/startsocial/kennenlerntermin-25/

    Quelle: startsocial e.V.

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 10 Apr 2025 12:21:01 +0200
    Gemeinsam Stark: Fördertopf für Aktionen und Feste am Tag der Nachbarschaft 2025 https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30718&cHash=edf2a670ebe8930f2db6c60ca9cd80cb

    ]]> Der Fördertopf „Gemeinsam Stark", gefördert von der Beisheim Stiftung, unterstützt 2025 erstmals Aktionen finanziell, die sich gegen Vereinsamung und für mehr Miteinander einsetzen. Privatpersonen können sich für eine Förderung in Höhe von 50 Euro bewerben. Organisationen haben die Möglichkeit, 300 Euro zu beantragen.

    Gesucht werden Ideen, die am Tag der Nachbarschaft Menschen zusammenbringen und Einsamkeit entgegenwirken können. Der Tag der Nachbarschaft ist am 23. Mai 2025. Das Projekt kann in der Zeit vom 09.05.2025 bis zum 06.06.2025 umgesetzt werden.

    Bewerbungsschluss ist am 28. April 2025!

    Weitere Informationen unter: https://www.tagdernachbarschaft.com/

    Quelle: nebenan.de Stiftung

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fri, 04 Apr 2025 17:55:49 +0200
    Förderprogramm „action! Aktiv für eine globale Welt“ https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30717&cHash=216dc1e12019b14050b0cb03fa9c3eeb

    ]]> Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt ehrenamtlich getragene Bildungsaktionen für eine gerechte und nachhaltige Zukunft mit bis zu 500 Euro.

    Die Aktionen müssen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Deutschlands umgesetzt werden. Ob der Durchführungsort des Projekts in einer ländlichen oder strukturschwachen Region liegt, kann auf der Programmseite ermittelt werden.

    Für Projekte, die im Jahr 2025 stattfinden, ist die Antragstellung bis 20. Oktober 2025 möglich.

    Weitere Informationen unter:

    https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/action/

    Die Projekte, die einen Zuschlag beim Förderprogramm „action!“ bekommen, können in der Regel nach drei Wochen beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2025 beendet sein.

    Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine können in diesem Förderprogramm keine Förderung beantragen. Für sie stehen andere Programme der DSEE zur Verfügung.

    Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

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    Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Bildung Fri, 04 Apr 2025 17:45:10 +0200
    Aktualisierung der Broschürenreihe: Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe - inter* und trans* Kinder und Jugendliche https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30716&cHash=ded5379e1a52274e63e9aa3f30f2be0c

    ]]> Am 31. März war der Tag für die Sichtbarkeit von trans* Personen. Der Paritätische Gesamtverband veröffentlichte anlässlich des Tages eine Aktualisierung seiner dreiteiligen Broschürenreihe zur geschlechtlichen Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe.

    Die Aktualisierung der Broschürenreihe wurde durch das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes notwendig. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und Vornamen. Es löst die bisherigen Verfahren zur Personenstands- und Vornamensänderung ab und vereinheitlicht diese für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Damit genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur Änderung der Angaben. Das SBGG trat am 1. November 2024 in Kraft. Es ist eine rein personenstandsrechtliche Regelung; medizinische Eingriffe sind hierfür weder Voraussetzung noch Konsequenz.

    Regelungen des SBGG mit Blick auf Kinder und Jugendliche

    Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung nur mit Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter*innen abgeben; bei unter 14-Jährigen können sogar nur die gesetzlichen Vertreter*innen die Erklärung abgeben. Sind sich die Sorgeberechtigten nicht einig, entscheidet das Familiengericht. Die Personen, die die Erklärung abgeben, müssen außerdem versichern, dass sie zur Änderung der Angaben beraten wurden und über die Auswirkungen informiert sind. Eine solche Beratung kann z. B. durch community-basierte Beratungsstellen oder bei freien und öffentlichen Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden. Für Minderjährige gilt die einjährige Sperrfrist für eine erneute Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag nicht.

    Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe

     § 9 SGB VIII formuliert: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Das Interesse und der Beratungsbedarf an und zu Inter*- und Trans*-Themen nimmt zu, gleichzeitig fehlt es vielen Fachkräften häufig noch an Wissen, Sensibilität und praktischem Know-how, die Themen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern kompetent zu vermitteln und sie angemessen zu unterstützen. Deshalb hat der Paritätische sich entschlossen, die Broschürenreihe zu aktualisieren. Sie ist ausschließlich als PDF abrufbar.

    Gerne verweisen wir an der Stelle auch auf eine Übersicht von Beratungsstellen, die zum Thema inter* und trans* in den Bundesländern beraten. Mehr zum Thema Queer im Paritätischen finden Sie hier

    Sehr hilfreich kann in diesem Kontext auch die Broschüre des BV Trans* mit dem Titel  "Wir reden mit! – Warum trans* Kinder und Jugendliche ernst genommen und unterstützt werden müssen" sein.

    Weitere Informationen sowie Dokumente zum Download finden Sie auf der untenstehenden Webseite.

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    Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Der Paritätische Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Queer Fri, 04 Apr 2025 16:57:12 +0200
    Paritätischer fordert „Deutschlandticket Sozial“ für 25 Euro https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30683&cHash=f46baab49db1c4b932b17a133e09e894

    ]]> Mobilität ist ein zentraler Faktor sozialer Teilhabe. Doch eine heute veröffentlichte Studie des Paritätischen Gesamtverbands zeigt erstmals, dass der Zugang zu vergünstigten Nahverkehrstickets in Deutschland stark vom Wohnort abhängt. Auch Bayern hat nur wenige Angebote – und das zu sehr unterschiedlichen Preisen. Der Verband fordert daher die Einführung eines bundesweit einheitlichen „Deutschlandticket Sozial“ für 25 Euro im Monat.

    Wer Glück hat, lebt in einer von sieben Städten oder Landkreisen in Bayern (Würzburg, Nürnberg, Regensburg, Erlangen, Fürth, Augsburg, Herzogenaurach), in denen es ein ermäßigtes Deutschlandticket für Menschen mit Sozialleistungsberechtigung gibt. Die Preise liegen zwischen 15 und 50 Euro. In Würzburg gibt es das bundesweit günstigste „Deutschlandticket Sozial“. Es kostet 15 Euro. Das „Deutschlandticket Sozial“ in Herzogenaurach ist mit 50 Euro das zweitteuerste bundesweit.

    „Mobilität hängt leider auch in Bayern vom Geldbeutel und vom Wohnort ab“, fasst Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, die Ergebnisse der Studie zusammen. „Vor allem der ländliche Raum ist im wahrsten Sinne des Wortes abgeschnitten. Wer aber nicht mobil ist, ist ausgeschlossen. Das verschärft soziale Ungleichheit. Ein einheitliches Sozialticket kann auch einkommensschwachen Menschen Mobilität und damit Teilhabe ermöglichen.“

    Das „Deutschlandticket Sozial“ soll für alle Sozialleistungsempfangenden gelten, also Beziehende von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.

    Wie groß der Bedarf an bezahlbarer Mobilität ist, hat der Erfolg des 2022 eingeführten 9-Euro-Tickets gezeigt. Für Menschen mit geringen Einkommen bedeutete es eine erhebliche Entlastung. Mit der Einführung des Deutschlandtickets für zunächst 49 und mittlerweile 58 Euro pro Monat stehen jedoch viele Menschen vor großen finanziellen Hürden. Menschen mit niedrigen Einkommen und Armutsbetroffene können sich das Ticket oft nicht leisten. Das Ziel eines „Deutschlandtickets für alle“ bleibt damit unerfüllt.

    Der auf der Paritätischen Webseite kostenfrei zugängliche „Sozialticket Atlas“ dokumentiert detailliert die erheblichen regionalen Unterschiede bei Sozialtickets: Die Verfügbarkeit vergünstigter Nahverkehrstickets in Deutschland ist extrem uneinheitlich und ohnehin eher die Ausnahme. Während Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie 28 Kommunen Sozialtarife für das Deutschlandticket anbieten, fehlen solche Angebote in großen Teilen des Landes komplett. Auch bei den Preisen gibt es erhebliche Unterschiede: In Würzburg kostet das vergünstigte Deutschlandticket nur 15 Euro, in Magdeburg hingegen 53 Euro.

    Auch bei den regional gültigen Sozialtickets gibt es je nach Region erhebliche Unterschiede, sowohl bei den Zugangsberechtigungen, als auch im Preis. Besonders problematisch: In 243 von 497 Landkreisen und Kommunen gibt es gar keine Sozialtarife. Zudem ist ein Stadt-Land-Gefälle erkennbar: Während drei von vier städtischen Kommunen ein Sozialticket anbieten, ist es nur eine von drei ländlichen Kommunen.

    Die Finanzierung eines „Deutschlandticket Sozial“ wäre durch Umschichtungen innerhalb des Verkehrsbudgets leicht möglich: Allein 2020 flossen 25 Milliarden Euro in klimaschädliche Subventionen im Verkehrssektor. Ein bundesweites Sozialticket würde weniger als 1,5 Prozent dieser Summe erfordern. Auch der europäische Klima- und Sozialfonds für Wärme und Verkehr könnte für eine Übergangsfinanzierung genutzt werden.

    Weitere Informationen wie eine interaktive Karte stehen hier zum Abruf bereit: https://www.der-paritaetische.de/sozialticket

     

    Ansprechpartnerin für die Presse:
    Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern

    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts­pflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen und unterhält bayernweit diverse Pflegeeinrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden. Mehr Infos: https://www.paritaet-bayern.de/

     

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    Presse Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Thu, 03 Apr 2025 07:00:00 +0200
    Aktion Mensch: Förderlimit bei „Viel vor!“ bald erreicht https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30685&cHash=b22e23b98c1290ebcd4a0267737b7efc

    ]]> Mit der Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“ schafft die Aktion Mensch zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen geschaffen werden. Gefördert werden inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“ mit bis zu 10.000 Euro.

    Die Nachfrage war in diesem Förderangebot seit Jahresbeginn sehr hoch. Deshalb sind die hierfür bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro bald ausgeschöpft. Die Aktion Mensch weist darauf hin, dass in Kürze keine Anträge mehr eingereicht werden können. Sobald das Limit erreicht ist, endet dieses Aktionsförderangebot.

    Mehr Informationen zur Förderaktion unter:

    https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor?utm_campaign=inklusion&utm_medium=e-mail&utm_source=nl_fd_2024_01_23&utm_term=MailingID4712020_SendingID1003070

    Quelle: Aktion Mensch

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    Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wed, 02 Apr 2025 14:56:57 +0200
    Aufruf zur Aktionswoche #OhneFachkräfteKeineTeilhabe https://www.paritaet-bayern.de//meldungen-und-news/meldung/archive/2025/04?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30682&cHash=0cfb224576f4b3137ef1394509522800

    ]]> ]]> München. Der Fachkräftemangel macht auch vor der Eingliederungshilfe keinen Halt. Zu wenig Stellen und Ausbildungsplätze können aktuell besetzt werden. Mit fatalen Folgen: Der Engpass gefährdet die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung. Daher macht ein Bündnis mit einer Aktionswoche unter dem Motto #OhneFachkräfteKeineTeilhabe auf die unverzichtbare Rolle von Fachkräften in der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie aufmerksam.

    Heilerziehungspfleger*innen begleiten und betreuen individuell und ressourcenorientiert Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen. Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen, zum Start der Aktionswoche: „Inklusion und Teilhabe sind eine Verpflichtung des Sozialstaats. Dazu gehören gute Rahmenbedingungen für Dienste und Einrichtungen. Denn nur unter auskömmlichen finanziellen Bedingungen können sie attraktive Arbeitgeber sein, um neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen. Heilerziehungspfleger*innen tragen mit ihrer besonderen Fachkompetenz wesentlich dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung ihre Potentiale bestmöglich ausschöpfen und so ein selbstbestimmtes Leben führen können.“

    Jeder Mensch hat ein Recht auf Inklusion, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es auch in der UN-Behindertenrechtskonvention die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Inklusion bedeutet übersetzt in leichte Sprache:  Alle gehören dazu. „Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, dass sie Barrieren abbaut und Strukturen schafft, damit alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, so Berndl.

    Die Aktionswoche läuft vom 31. März bis 4. April 2025. Sie ist eine Initiative der Bundes-Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege. In Bayern unterstützen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, so auch der Paritätische, die Aktionswoche in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege und dem Berufsverband Heilerziehungspflege.

    Weitere Infos und Materialien für die gemeinsame Aktionswoche gibt es beim Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB).

    Ansprechpartnerin:
    Gabriele Dorby
    Leitung Kommunikation
    Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
    Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
    https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

    Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern
    Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist sebst Träger sozialer Einrichtungen, darunter auch Pflegeeinrichtungen. Der Paritätische ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Mehr Infos: www.paritaet-bayern.de

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    Presse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Tue, 01 Apr 2025 10:43:00 +0200