Anhörung zum Thema Sozialleistungen für EU-Bürger/-innen im Ministerium
30.11.2016 Mitgliederangelegenheiten Recht Arbeit und Beschäftigung Soziale Teilhabe und Armut

Anhörung zum Thema Sozialleistungen für EU-Bürger/-innen im Ministerium

Stellungnahme des Paritätischen und des Sachverständigen

Nachdem der Paritätische sich bereits im April zum Referentenentwurf schriftlich geäußert hat, wird in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales Claudius Voigt von der GGUA Münster e.V. für den Paritätischen als Sachverständiger zum aktuell geplanten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen. Die geplanten Regelungen sind aus Paritätischer Sicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Nachdem mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs den Leistungsausschluss im SGB II für mit den europarechtlichen Regelungen vereinbar erklärt hatten, hat das Bundessozialgericht im letzten Jahr in drei Verfahren auf der Grundlage des deutschen Verfassungsrechtes - genauer mit Bezug auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - Sozialleistungen für EU-Bürger/-innen zuerkannt.

Entgegen dieser Rechtsprechung des Bundessozialgerichts will die Bundesregierung nun mit dem geplanten Gesetz Unionsbürger/-innen ohne materielles Aufenthaltsrecht, mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche oder  mit einem Aufenthaltsrecht allein aus Art. 10 der VO 492/2011 (Wanderarbeitnehmerverordnung) für die Dauer von fünf Jahren von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausschließen.  Bei letzteren handelt es sich um Unionsbürger/-innen, die ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland als ehemalige Arbeitnehmer/-innen aufgrund der Schul- oder Berufsausbildung ihrer Kinder ableiten.

Stattdessen sollen lediglich sog. "Überbrückungsleistungen" maximal für einen Monat gezahlt werden, die sogar das rein physische Existenzminimum unterschreiten, weshalb der Paritätische in seiner Stellungnahme auch von einem Instrument des Aushungerns spricht. Aus unserer Sicht wird mit dem geplanten Gesetzesvorhaben eine ganze Bevölkerungsgruppe von existenziellsten Grundbedürfnissen ausgeschlossen und dies bedeutet für diese Menschen Verelendung und Schutzlosigkeit. Die geplanten Regelungen sind aus Paritätischer Sicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Dieses Grundrecht muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsgrund sowie Ausreisemöglichkeit gelten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung im Jahr 2012 zum AsylbLG klargestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist.

Auch die Neue Richtervereinigung e.V. hat sehr deutliche Worte gefunden und spricht von "sozialrechtlicher Apartheid".

Paritätische Stellungnahmen sind anbei und weitere Informationen und Arbeitshilfen sind unter folgendem Link zu finden:
<link http: www.migration.paritaet.org themen schwerpunktthemen eu-zuwanderung>www.migration.paritaet.org/themen/schwerpunktthemen/eu-zuwanderung/
 
Alle Stellungnahmen zur Anhörung sind hier verfügbar:
<link http: www.bundestag.de blob f311ff0c9091baa5280d60a2650b21d5 materialzusammenstellung-data.pdf>www.bundestag.de/blob/481946/f311ff0c9091baa5280d60a2650b21d5/materialzusammenstellung-data.pdf

Sollte das Gesetz, wie geplant in jetziger Form am Donnerstagabend um 22.15 Uhr im Bundestag verabschiedet werden, wird es voraussichtlich nur eine Frage der Zeit sein, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit den Neuregelungen beschäftigen muss.

Eine tabellarische Übersicht zu den Leistungsansprüchen nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Stand 24.11.2016 finden Sie unter folgendem Link:
<link http: ggua.de fileadmin downloads unionsbuergerinnen der_zugang_zur_existenzsicherung_fuer_unionsbuerger.pdf>ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/Der_Zugang_zur_Existenzsicherung_fuer_Unionsbuerger.pdf

Mit dem Aufruf des Videos willigen Sie ein, dass Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mitgliederangelegenheiten Recht Arbeit und Beschäftigung Soziale Teilhabe und Armut
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service