Förderung von Integration von Zugewanderten mit Bleibeperspektive
20.06.2016 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Migration und Flucht Fachbereich Migration

Förderung von Integration von Zugewanderten mit Bleibeperspektive

Für die Förderperiode 2017 plant das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder die Förderung von Projekten zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive. Der Paritätische Gesamtverband steht in seiner Funktion als Zentralstelle den Mitgliedern des Paritätischen beim Antragstellungsprozess zur Seite und leitet auch die Anträge nach Fertigstellung an das BAMF weiter.  Zielgruppe: Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive
  • Personen mit dauerhafter Bleibeperspektive ab 12 Jahren ohne weitere Einschränkungen für altersunabhängige Projekte und Jugendliche (12 bis 27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive für die Jugendprojekte.
  • Von dauerhafter Bleibeperspektive ist auszugehen, wenn die betreffende Person im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens ein Jahr ist oder seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn der Aufenthalt ist vorübergehender Natur. Zur Zielgruppe gehören auch Geflüchtete Menschen aus Krisenregionen, bei denen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht absehbar ist nach <link https: www.gesetze-im-internet.de aufenthg_2004 __44.html _blank>§44 Abs. 1 Satz 2 und <link https: www.gesetze-im-internet.de aufenthg_2004 __23.html _blank>§23 Abs 2 Aufenthaltgesetz.

Finanzierungsraum
Die Zuwendung wird vom Bundesamt im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung für maximal drei Jahre gewährt; dies bedeutet, dass der Projektträger (oder Dritte) einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Der Eigenanteil sollte den finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Trägers entsprechen. Eine Eigenbeteiligung oder Drittmittelbeteiligung von 15% wäre wünschenswert. Der Zuschuss des Bundesamtes kann bei 12 Monaten Laufzeit bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 Euro pro Jahr betragen. Wie bisher wird eine 5%ige Verwaltungskostenpauschale anerkannt.

Inhaltliche Schwerpunkte 2017
Ergänzend zu den Richtlinien des Bundesamtes legt das BAMF Schwerpunkte für das jeweilige Haushaltsjahr fest. Demzufolge wurden von Seiten des Bundesamts für 2017 Förderschwerpunkte benannt, welche in der <link http: www.bamf.de shareddocs anlagen de downloads infothek integration sonstiges _blank>„Öffentlichen Bekanntmachung“ erläutert werden und die Sie bei Ihrer Antragstellung deutlich benennen müssen. Altersunabhängige Projekte:
1.        Förderung des Ankommens und der Erstorientierung in der Kommune einschließlich der Vermittlung der Werte einer pluralen Gesellschaft
2.        Förderung und Stärkung von Toleranz durch Begegnung
3.        Stärkung der Elternarbeit, um den Zugang von geflüchteten Eltern in die Elternarbeit zu ebnen, Schaffung von Begegnungssituationen von Aufnahmegesellschaft mit Neuzuwanderern/Flüchtlingen Jugendprojekte:
1.        Jugendliche Migrantinnen und Migranten helfen jungen Neuzugewanderten und Flüchtlingen beim Start in die deutsche Gesellschaft (Wertevermittlung)
2.        Interkulturelle Öffnung von Jugendgruppen, Auseinandersetzung mit Vorurteilen, Begegnungsprojekte mit jugendlichen Neuzugewanderten Weitere Informationen zur Antragsverfahren, Zeitrahmen und die notwendige Antragsunterlagen finden Sie auf der <link http: www.migration.paritaet.org>Internetseite Migration des Paritätischen Gesamtverbandes. Antragfrist für Projekte über die Zentralstelle des Paritätischen ist der 31.07.2016!

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Migration und Flucht Fachbereich Migration
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse