Handreichung zum Bundesteilhabegesetz "Übergänge gestalten - gewusst wie!"
08.01.2017 Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Inklusion

Handreichung zum Bundesteilhabegesetz "Übergänge gestalten - gewusst wie!"

Das Bundesteilhabegesetz wurde am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt Nr. 66 veröffentlicht und ist am 1.1.2017 endgültig in Kraft getreten. Eine Broschüre des Gesamtverbands informiert zu den Übergängen, die nun gestaltet werden müssen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und den Pflegestärkungsgesetzen II und III (PSG II und III) werden umfangreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vollzogen. Die Pflegestärkungsgesetze haben einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der von den Ressourcen des Pflegebedürftigen und dessen Selbständigkeit ausgeht und somit deutlich weniger defizitorientiert ist. Das Bundesteilhabegesetz versucht für Menschen mit Behinderung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Alle drei Gesetze zusammen führen zu sehr weit reichenden Änderungen in der Eingliederungshilfe und an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Deshalb hat der Paritätische Gesamtverband in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner eine Handreichung zum Bundesteilhabegesetz "Übergänge gestalten - gewusst wie!" mit dem Schwerpunkt Wohnen und der Anlage "Das Bundesteilhabegesetz – Wann tritt was in Kraft?" erstellt. Die Handreichung richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Die in den Gesetzen normierten Ansprüche und Leistungen können von den Menschen mit Behinderung nur dann realisiert werden, wenn eine gute Infrastruktur von Leistungsangeboten vorhanden ist. Daher ist es auch im Interesse der Menschen mit Behinderung, wenn die Leistungserbringer über die sich aus der neuen Gesetzeslage ergebenden Leistungsmöglichkeiten gut informiert sind. Dem Paritätischen ist es ein besonderes Anliegen eine im Sinne für Menschen mit Behinderung bedarfsgerechte Unterstützung zu befördern. Daher wird in der Handreichung aus Sicht der Leistungserbringer die neue Gesetzeslage in ausgewählten Aspekten beschrieben und beurteilt. Sie soll auf die für die Leistungserbringer durch die neue Gesetzeslage entstehenden Frage- und Problemstellungen in dreierlei Hinsicht aufmerksam machen, ohne den Blick für die Menschen mit Behinderung zu verlieren. Im Anhang beigefügt sind die Handreichung "Übergänge gestalten - gewusst wie!" einschl. der Anlage "Wann tritt was in Kraft" und das Bundesgesetzblatt zum BTHG.

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Dateien:
BTHG_Handreichung_Paritaet_Hohage_01.pdf
BGBl_116s3234_74798_BTHG_01.pdf
Anlage_BTHG_Wann-tritt-was-in-Kraft_01.pdf
Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Inklusion
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Klaus Lerch, Referent Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Davor Stubican, Referent Psychiatrie, Sucht und Gefährdetenhilfe