Debatte um Bürgergeld: Paritätischer legt aktuelle Berechnungen für armutsfesten Regelsatz vor

04.12.2023 Presse Soziale Teilhabe und Armut

Debatte um Bürgergeld: Paritätischer legt aktuelle Berechnungen für armutsfesten Regelsatz vor

Aktuelle Forderungen nach einer Kürzung beim sogenannten Bürgergeld kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Die geplante Erhöhung der Grundsicherungsleistungen zum 1.1.2024 auf 563 Euro sei völlig gerechtfertigt und dürfe nicht ausgesetzt werden, mahnt der Verband. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz tatsächlich sogar deutlich stärker auf mindestens 813 Euro für alleinstehende Erwachsene angehoben werden, um nicht nur die Inflation auszugleichen, sondern wirksam vor Armut zu schützen.

“Die angekündigte Erhöhung ist nichts anderes als ein Inflationsausgleich, der zuletzt völlig unzureichend war. Die aktuell abflachende Inflationsrate als Begründung für Kürzungen beim Bürgergeld heranzuziehen, geht vollständig an der Sache vorbei. Herr Merz zeigt mit seinen Äußerungen zum Bürgergeld, dass er weder den Anpassungsmechanismus verstanden hat, noch das Grundgesetz gut genug kennt”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, und verweist auf die massiven Kaufkraftverluste der letzten Jahre. So sei das allgemeine Preisniveau seit 2021 um 13 Prozent gestiegen, die Preise für Lebensmittel seien im Zwei-Jahres-Vergleich sogar um 27 Prozent gestiegen. Real und an Kaufkraft gemessen hätten die Menschen damit weniger im Portemonnaie als vorher.

Der Paritätische warnt vor einem neuen Verfassungsbruch, sollte die Ampel-Regierung Kürzungen beim Bürgergeld in Erwägung ziehen bzw. die angekündigte Anhebung aussetzen. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz vielmehr noch deutlich höher liegen als bisher geplant. “Wenn auf alle Tricksereien verzichtet und die Regelbedarfe nicht durch willkürliche Streichungen künstlich kleingerechnet würden, müsste das Bürgergeld 2024 um 60 Prozent auf mindestens 813 statt 563 Euro angehoben werden”, resümiert Schneider.

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Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

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