Drei Jahre Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Gelebter Kinderschutz für ALLE Kinder und Jugendlichen

07.06.2024 Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend

Drei Jahre Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Gelebter Kinderschutz für ALLE Kinder und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Sicherheit und auf ein gewaltfreies Aufwachsen! Trotz dieses Rechts gelingt es leider nicht immer, Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen. So gab es im Jahr 2022 in Bayern 6.000 Fälle von Kindeswohlgefährdung. Die Zahlen sind mit der Corona-Pandemie gestiegen. Mit den sozialen Medien und dem Internet sind weitere Gefahren für Kinder und Jugendliche entstanden.

Dass noch mehr getan werden muss, um Kinder und Jugendliche zu schützen, hat auch der Gesetzgeber erkannt: vor drei Jahren, am 10. Juni 2021, trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel, den Kinderschutz zu verbessern und die Partizipation und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen zu stärken.

„Doch Papier allein ist geduldig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Schutz und das Wohl ALLER Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten! Defizite gibt es in der Umsetzung des Kinderschutzes von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Bei der Unterbringung geflüchteter Familien wird das Kindeswohl viel zu wenig berücksichtigt“, kritisiert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern. „Damit Kinderschutz gelingt, braucht es die entsprechende Haltung und Einsicht, Wissen, Zeit sowie gute Rahmenbedingungen.“

Wie die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen und in welchen Feldern dringender Handlungsbedarf besteht, hat der Paritätische in Bayern in einem Positionspapier formuliert.  Beispielsweise muss der Personalschlüssel in den Schutzstellen für gefährdete Kinder und Jugendliche verbessert und Fortbildungs- und Supervisionsangebote ausgebaut und finanziert werden. Ausreichende Plätze in Schutzstellen müssen dauerhaft verfügbar sein und entsprechend refinanziert werden. Außerdem müssen sie für alle Kinder und Jugendlichen ausgebaut werden, insbesondere für Kinder mit Behinderung, die häufiger von Gewalt betroffen sind. Gelebter Kinderschutz kann außerdem nur mit echter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden.

„Kinderschutz muss in allen Lebensbereichen der Kinder oberste Priorität haben – auch in ANKER-Zentren!“, fordert Margit Berndl abschließend.

Das vollständige Positionspapier finden Sie untenstehend zum Herunterladen.

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