Bundesprogramm „STAFFEL“ fördert Integration in den Arbeitsmarkt für junge erwachsene Flüchtlinge und für junge inländische Leistungsberechtigte im SGB II
09.06.2016 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Migration und Flucht Fachbereich Migration Arbeit und Beschäftigung

Bundesprogramm „STAFFEL“ fördert Integration in den Arbeitsmarkt für junge erwachsene Flüchtlinge und für junge inländische Leistungsberechtigte im SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Richtlinie des neuen Bundesprogramms "Soziale Teilhabe für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein Programm, das neue Wege bei der Integration in Arbeit und in die Gesellschaft sucht. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (maximal 12 Monate, Wochenarbeitszeit 20 Std.) von anerkannten Flüchtlingen zwischen 25 und 35 Jahren und von erwerbsfähigen inländischen Personen im SGB II zwischen 25 und 35 Jahren und deren Begleitung.

Ziele sind:
* Stabilisierung und (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit
* Heranführung an und Übergänge in den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt
* Überwindung von Teilhabehemmnissen und individuelle Aktivierung...
* Soziale Teilhabe

Antragsteller können sowohl juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Mitgliedsorganisationen) als auch des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) sein.

Die Förderung je Arbeitsplatz beträgt 75% des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich des Arbeitgeberanteils, maximal jedoch 681 Euro pro Monat. Verpflichteter Bestandteil ist ein begleitendes Angebot von Anleitung, Betreuung, Beratung und Coaching für die Teilnehmenden. Dafür werden 270 Euro pro Monat und Teilnehmenden gewährt.
Zuwendungsanträge inklusive Projektbeschreibung sind ab sofort und bis spätestens 31.07.2016 einzureichen. Sie werden nach Reihenfolge ihres Einganges beim BMAS bearbeitet und geprüft. Insofern sollten die Anträge schnellstmöglich, spätestens bis 31. Juli 2016, beim BMAS eingereicht werden. Die Anträge erfolgen formlos, allerdings sind die Vorgaben der Förderrichtlinie Ziffer 5.1.1 bis Ziffer 5.1.3 zu beachten (siehe Link am Ende dieses Textes). Die Anträge müssen in elektronischer und ausgedruckter Form gestellt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der elektronischen Unterlagen bei E-Mail: <link>staffel@bmas.bund.de Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag ist einzureichen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIc5 Stichwort „STAFFEL“ Wilhelmstraße 49 10117 Berlin
Genauere Informationen in der Förderrichtlinie, einzusehen unter: <link https: www.bundesanzeiger.de ebanzwww>www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mit dem Aufruf des Videos willigen Sie ein, dass Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Migration und Flucht Fachbereich Migration Arbeit und Beschäftigung

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse