Die Umverteiler klären auf: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit zur Notwendigkeit einer Erbschaftsteuerreform
01.09.2017 Aus dem Landesverband Soziale Teilhabe und Armut

Die Umverteiler klären auf: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit zur Notwendigkeit einer Erbschaftsteuerreform

Info-Brief Nr. 18 des Bündnisses „Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle“

In den kommenden Jahren werden in Deutschland Vermögen in Höhe von Hunderten Milliarden Euro vererbt werden. Allerdings befinden sich über 60 Prozent des Gesamtvermögens in den Händen der reichsten 10 Prozent. Entsprechend werden viele Ärmere leer ausgehen. Durch übermäßige Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer wird auch der Staat dabei nur wenige Steuereinnahmen erzielen. Eine Reform der Erbschaftsteuer könnte dazu beitragen, dass auch die Superreichen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten und die wachsende Vermögensungleichheit ausgebremst wird. Große Erbschaften – kleines Steueraufkommen: Schon mal ein Mietshaus geerbt oder eine Fabrik? Die meisten werden diese Frage mit Nein beantworten, denn viele Menschen in Deutschland erben nichts, die Mehrheit erbt Vermögen unter 55.000 Euro. Von den 200 bis 300 Milliarden Euro, die in Deutschland schätzungsweise jährlich vererbt werden, konzentriert sich ein Großteil auf das  reichste Zehntel der Bevölkerung. Die Erbschaftsteuer sollte sicherstellen, dass ein angemessener Teil dieser leistungslosen Einkommen der Allgemeinheit zugutekommt. Doch das Aufkommen der deutschen Erbschaftsteuer ist wegen großzügiger Ausnahmen eher gering. Das zentrale Problem ist die auch nach der letzten Erbschaftsteuerreform weiterbestehende massive Privilegierung der Erben von Betriebsvermögen. Denn die ganz großen Vermögen liegen überwiegend in Form von Betriebsvermögen vor. Dabei geht es nicht um den kleinen Handwerksbetrieb von Onkel Otto. Als begünstigtes Vermögen zählen auch große Aktienpakete, großes Immobilienvermögen z.B. in Form einer Wohnungsgesellschaft sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Solche Vermögen können bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro steuerfrei geerbt werden und werden auch darüber hinaus nur stark ermäßigt besteuert. Den vollständigen Info-Brief finden Sie untenstehend zum Herunterladen. Dieser Info-Brief wurde von Sarah Godar, Netzwerk Steuergerechtigkeit (info(at)netzwerk-steuergerechtigkeit.de, Tel: 030-275 82 614) verfasst. „Die Umverteiler klären auf“ erscheint regelmäßig und informiert über Argumente und Forderungen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle“.

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Dateien:
Info-Brief_18_NWSG_Erbschaftsteuer.pdf
Aus dem Landesverband Soziale Teilhabe und Armut
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.