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Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes veröffentlicht
24.08.2016 Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes veröffentlicht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2016 in Kraft. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens des AGG hat die Antidiskriminierungsstelle am 9. August 2016 eine umfassende Evaluation des Gesetzes vorgestellt. Die vorliegende Evaluation konzentriert sich auf die rechtliche Entwicklung des Gesetzes und deren praktische Wirksamkeit.
Dabei werden u. a. folgende Aspekte thematisiert:
- die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und/oder Entschädigung
- das Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände
- der Schutz bei sexueller Belästigung
- die Verpflichtung angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu treffen
- der Schutz bei Fremdpersonaleinsatz
- die Dreieckskonstellationen im Arbeits- und Zivilrecht
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Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.
Verantwortlich:
Klaus Lerch, Referent Teilhabe von Menschen mit Behinderungen