Fördermittel für die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kitas
29.09.2017 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Bildung Kinder und Jugend Migration und Flucht

Fördermittel für die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kitas

Der Freistaat Bayern hat eine Richtlinie erlassen zur „Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege“ Siehe: <link https: www.verkuendung-bayern.de allmbl jahrgang:2017 heftnummer:8 seite:330>www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2017/heftnummer:8/seite:330  Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Mittel können zur Durchführung von Maßnahmen an freigemeinnützige Träger weiter geleitet werden. Gefördert wird eine Art „Sonderaufwand“ für die Aufnahme von Flüchtlingskindern (siehe Ziffer 2 der Richtlinie). Es wird außerdem für die Unterstützung des Ehrenamtlichen Engagements ein Betrag von bis zu 5 Euro pro Stunde zur Verfügung gestellt. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

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Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse