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Fördermittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen
29.09.2017 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend
Fördermittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen
Der Freistaat Bayern hat eine Richtlinie erlassen zur „Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“. Siehe: <link https: www.verkuendung-bayern.de allmbl jahrgang:2017 heftnummer:8 seite:332>www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2017/heftnummer:8/seite:332 Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Mittel können zur Durchführung von Maßnahmen an freigemeinnützige Träger weiter geleitet werden. Gefördert werden Ausgaben für Investitionen (Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung) zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Krippen, Kitas und Großtagespflege. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“. Siehe: <link https: www.verkuendung-bayern.de allmbl jahrgang:2017 heftnummer:8 seite:332>www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2017/heftnummer:8/seite:332 Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Mittel können zur Durchführung von Maßnahmen an freigemeinnützige Träger weiter geleitet werden. Gefördert werden Ausgaben für Investitionen (Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung) zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Krippen, Kitas und Großtagespflege. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend
Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse