Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
02.05.2017 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen

Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter

Die Förderrichtlinie des bayerischen Sozialministeriums zu „Selbstbestimmt Leben im Alter“ wurde aktualisiert.

Förderfähig sind wie bisher Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter wie −       von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, −       betreutes Wohnen zu Hause, −       Quartierskonzepte, die insbesondere die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen, −       Seniorenhausgemeinschaften, −       generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für ältere Menschen beinhalten, -        sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter Geändert wurden die Fördermodalitäten für den Bereich „Quartierskonzepte, die insbesondere die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen“. Hier wurde der maximale Förderzeitraum von zwei auf vier Jahre angehoben. Der Förderhöchstbetrag wurde entsprechende von 40.000 € auf 80.000 € erhöht. Änderungen: <link https: www.verkuendung-bayern.de allmbl jahrgang:2017 heftnummer:4 seite:217>www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2017/heftnummer:4/seite:217 Hier die ursprüngliche Richtlinie: <link http: www.stmas.bayern.de senioren recht sela.php>www.stmas.bayern.de/senioren/recht/sela.php Zuwendungsfähige Ausgaben sind - Personal- und Sachausgaben für eine Fachkraft im Umfang von bis zu einer halben Stelle. - Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation sowie zur vorübergehenden fachlichen Begleitung und - Ausgaben für die besonderen Bedürfnisse der älteren Menschen erforderliche Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

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Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse