Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) erlassen
27.07.2017 Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Pflege

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) erlassen

Der Bundesrat hat der Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Ab 2020 wird eine neue generalistische Pflegeausbildung eingeführt. Sie ermöglicht nach dem Abschluss in allen Bereichen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege) zu arbeiten. Die Auszubildenden absolvieren vorerst zwei gemeinsame generalisierte Ausbildungsjahre und entscheiden sich für das letzte Jahr danach, ob sie einen spezialisierten (Kinderkranken- oder Altenpflege)  oder einen generalisierten Pflegeabschluss machen möchten. Wer nach zwei Jahren bereits die Ausbildung beendet kann den Abschluss zur Pflegeassistenz erlangen. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird mit dem Gesetz eine Voraussetzung für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium geschaffen. Das dreijährige Studium schließt mit dem Erlangen eines akademischen Grades ab. Die Ausbildungswege werden durch einen Ausbildungsfonds finanziert. Die detaillierten Fragen zu Pauschalen oder Budgets für die Ausbildungskosten, sowie die praktische Umsetzung wie beispielsweise die Prüfungsverordnung, werden in den kommenden Monaten verhandelt werden. Die nun vorgesehen Lösung in der 2+1 Regelung soll nach 6 Jahren evaluiert werden. Über die Abschaffung oder die Beibehaltung wird der Bundestag dann entscheiden.

Bianca Broda, Referentin Altenhilfe

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