Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
02.12.2016 Recht Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Am 27. Oktober 2017 ist das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" im Bundesgesetzblatt erschienen und damit verkündet worden. Mit diesem werden Rahmenbedingungen sowohl für die Ausübung von Prostitution als auch für das Betreiben der entsprechenden Gewerbe geschaffen. Diese Regelungen treten ab 1. Juli 2017 in Kraft.

Das Gesetz beinhaltet die folgenden Regelungen:
  • Prostituierte müssen ihre Tätigkeit persönlich anmelden.
  • Bei der Anmeldung erhalten sie Information zu ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherung, zur Steuerpflicht, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten, zur Hilfe in Notsituationen ("Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.").
  • Zuvor müssen sie eine gesundheitliche Beratung aufsuchen.
  • Mindestanforderung an Prostitutionsstätten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erkennung von Ausbeutung, menschenunwürdiger Bedingungen und Gewalt.
  • Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bedarf es einer behördlichen Erlaubnis. In diesem Rahmen wird etwa die Zuverlässigkeit des Antragstellers und anderer Personen geprüft. Erforderlich ist auch die Vorlage eines Betriebskonzepts (u. a. organisatorische, personelle, räumliche, hygienische und sicherheitsbezogene Bedingungen). Eine erteilte Erlaubnis kann bei Wegfall der erforderlichen Voraussetzungen auch wieder zurück genommen werden.
  • Wird gegen die erforderlichen Voraussetzungen oder gegen erteilte Auflagen verstoßen, drohen Sanktionen oder gar der Verlust der Erlaubnis.
(vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ab-juli-2017-neue-regeln-fuer-das-prostitutionsgewerbe/112128)

Das Gesetz ist neben Veränderungen im Strafrecht ein wichtiger Schritt zur Regulierung und Kontrolle der Prostitution und damit zum Schutz der Prostituierten. Ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht soll dadurch gestärkt und die Arbeitsbedingungen der legalen Prostitution verbessert werden.

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Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ