Paritätische Positionierung zur Mietpreisbremse
31.07.2017 Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe Soziale Teilhabe und Armut Wohnungslosigkeit

Paritätische Positionierung zur Mietpreisbremse

Zur Dämpfung des Mietanstiegs in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung beschloss der Bundestag im März 2015 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG, Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärktenund zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung), welches am 01. Juni 2015 in Kraft trat. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Einführung einer Mietpreisbremse zur Begrenzung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen sowie die Einführung des Bestellerprinzips. Dennoch weist das Mietrechtsnovellierungsgesetz erhebliche Regulierungslücken auf, die einer effektiven Eindämmung von rasanten Mietpreissteigerungen insbesondere in den Groß-, Universitätsstädten und Ballungsgebieten entgegenstehen. Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnraumknappheit insbesondere in Ballungsgebieten und des Mangels an bezahlbarem Neubau nicht. Dennoch kann sie bei konsequenter Ausgestaltungim Sinne einer sozial orientierten Wohnungspolitik ein geeignetes Instrument darstellen, um den Anstieg von Mieten einzudämmen. Die Paritätische Positionierung zur Mietpreisbremse finden Sie untenstehend zum Herunterladen.

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Dateien:
Der_Paritaetische_Positionspapier_Mietpreisbremse_Juli_2017_01.pdf
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