Reform des Sexualstrafrechts in Kraft
01.12.2016 Recht Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen

Reform des Sexualstrafrechts in Kraft

Im Bundesgesetzblatt wurde am 09.11. die Änderung des Sexualstrafrechts verkündet. Damit ist dieses Gesetz zur Änderung des Sexualstrafrechts - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung - am 10.11.2016 in Kraft getreten. Maßgeblich ist nun, dass sich der Täter über einen erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Ein Erzwingen von sexuellen Handlungen mit Gewalt oder Gewaltandrohung ist nicht mehr erforderlich. Auch sind nun beispielsweise das Ausnutzen eines Überraschungsmoments (§ 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB) oder „Grabschen“ (§ 184i StGB) umfasst. § 184j StGB regelt die Strafbarkeit von Taten aus einer Gruppe heraus. Übergriffe, die vor dem Inkrafttreten stattgefunden haben, werden noch nach dem alten Sexualstrafrecht beurteilt. Im Anhang finden Sie den entsprechenden Auszug aus dem Bundesgesetzblatt.

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Dateien:
BGBl_Reform_Sexualstrafrecht_01.pdf
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Verantwortlich:
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ