Reform Unterhaltsvorschuss durch Bundesrat verabschiedet
30.06.2017 Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Kinder und Jugend

Reform Unterhaltsvorschuss durch Bundesrat verabschiedet

Am 2. Juni hat auch der Bundesrat im Rahmen des Bund-Länder-Finanzpakets den Ausbau des Unterhaltsvorschusses beschlossen. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird nun bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet, wobei Kinder ab zwölf Jahren diesen nur erhalten, wenn sie nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil ein Einkommen von mindestens 600 Euro erzielt. Auch die Höchstbezugsdauer von bisher 72 Monaten wird aufgehoben werden. Damit können die Regelungen wie geplant am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

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Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ