Stellungnahme FHK zum BGH Beschluss Wechselmodell als Umgangsregelung
30.06.2017 Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Kinder und Jugend

Stellungnahme FHK zum BGH Beschluss Wechselmodell als Umgangsregelung

Die FHK hat eine Stellungnahme zum Wechselmodell, nach welchem Familiengerichte auf Antrag eines Elternteils das paritätische Wechselmodell als Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen können, verfasst. Sie weist darin darauf hin, dass häusliche Gewalt eine erhebliche Konfliktbelastung darstellt und nicht zuletzt eine Beeinträchtigung des Kindeswohls bedeutet und daher bei vorliegen von häuslicher Gewalt die Voraussetzungen für die Anordnung des paritätischen Wechselmodells nicht erfüllt sind. Sie finden die Stellungnahme beigefügt.

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Dateien:
2017-06-15_FHK_Stellungnahme_Wechselmodell_final_01.pdf
Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Kinder und Jugend
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ