Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
01.09.2017 Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Pressemitteilung aus dem Sozialministerium

Viele Familien, Ehen oder Partnerschaften gehen nach wie vor auch aufgrund der großen Herausforderung der Erziehung, Pflege und Betreuung eines behinderten Kindes auseinander. Deshalb finde ich die erweiterte Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses eine wichtige Information für Eure und Ihre Beratungstätigkeit.

Herzliche Grüße!

Ihre und Eure

Irmgard Badura
Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

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Dateien:
34717_01.pdf
Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Verantwortlich:
Klaus Lerch, Referent Teilhabe von Menschen mit Behinderungen