Fachinformation

29.06.2022 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Anpassung der Fördersystematik im Lebensbereich Wohnen bei der Aktion Mensch zum 01.07.2022

Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – soll seinen Wohnort frei wählen und selbst entscheiden, mit wem er zusammenlebt. Mit einer neuen Systematik im Lebensbereich Wohnen möchte die Aktion Mensch das Thema für Menschen mit Behinderung noch zukunftsfähiger machen und somit Teilhabe, Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung konsequent ermöglichen und in den Fokus der Förderung stellen. Dazu wurden die bislang geltenden Förderprogramme im Lebensbereich Wohnen weiterentwickelt und zusammengefasst.

Die Anpassung der Fördersystematik im Lebensbereich Wohnen bei Aktion Mensch startet in der aktualisierten Fassung zum 01. Juli 2022.

Ab dem 1. Juli 2022 gelten die folgenden vier Förderprogramme:  

  •  „Selbstbestimmtes Wohnen“

Die bisherigen Förderprogramme „Neue Wohnformen entwickeln“ und „Wege zum selbstbestimmten Wohnen“ wurden in diesem neuen Förderprogramm zusammengeführt und weiterentwickelt. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 300.000 Euro, Projektförderung bis 50.000 Euro oder eine Anschubförderung bis zu 300.000 Euro beantragt werden.

  •  „Wohnen 2 bis 8 Personen”

Das Förderprogramm ist eine Weiterentwicklung des Programms “Wohnen 3 bis 8 Personen” und löst dieses ab. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis zu 300.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.

  •  „Wohnen für 9 bis 16 Personen“

Das Förderprogramm ist angepasst worden und gilt künftig ausschließlich für ein inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 120.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.

  • „Zeitlich begrenztes Wohnen“

Das Förderprogramm bleibt in der aktuellen Fassung bestehen. Hier kann für jedes Vorhaben ein Zuschuss bis zu 300.000 Euro beantragt werden.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

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