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Fachinformation
Bundesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände
Partizipationsfonds fördert Projekte von Behindertenorganisationen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet für die Förderperiode 2024 (Projektstart ab 01.11.2024 oder später) die Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.
Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche
- Assistenzleistungen bis zu 6.000,00 Euro pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Kommunale oder regionale Projekte sowie Sportprojekte können aus Mitteln des Partizipationsfonds nicht gefördert werden.
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/foerderbekanntmachung-des-bmas.html
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal BMAS bei der beauftragten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS): www.foerderportal-bmas.de
Antragsschluss ist der 7. August 2024.
Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die „Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“ vom 27. April 2022, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.
https://www.gsub.de/projekte/foerdermittelmanagement/partizipationsfonds-19-bgg-/-fpv/
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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