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Fachinformation
Die Aktion Mensch erhöht die Pauschalen im Förderprogramm Ferienreisen
Das Kuratorium der Aktion Mensch hat in seiner letzten (Dezember-) Sitzung folgende Anhebungen der Pauschalen für Begleitpersonen im Förderprogramm Ferienreisen beschlossen:
Ferienreisen für Menschen mit Behinderung:
- Anhebung der Pauschale pro Begleitperson von 35 auf 50 Euro
Inklusive Ferienreisen für Kinder und Jugendliche:
- Anhebung der Pauschale pro Begleitperson für Kinder und Jugendliche mit Behinderung von 70 auf 80 Euro
- Anhebung der Pauschale pro Begleitperson für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung von 35 auf 50 Euro
Weiterhin wurde beschlossen, die maximale Fördersumme pro Jahr und Projekt-Partner von 300.000 Euro auf 400.000 Euro anzuheben. Dies gilt sowohl für die Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen und Ferienreisen!
Alle Anpassungen treten zum 2. Januar 2024 in Kraft.
Konkret heißt das
Anträge die vor dem 2. Januar 2024 eingereicht wurden, sind von der Erhöhung ausgeschlossen.
Anträge, die bereits in diesem Jahr angelegt, aber erst im Jahr 2024 eingereicht werden, werden (durch die Aktion Mensch) im System auf höhere Pauschalen „umgezogen“.
Wie an dieser Stelle bereits informiert, wurden bereits im November folgende Verbesserungen beschlossen:
Dies bedeutet im Detail:
- Erhöhung der Personalkostenobergrenze
Die jeweiligen Obergrenzen der drei Kategorien werden wie folgt erhöht:
Bei Leitung von 90.000 Euro auf 100.000 Euro
Bei Betreuung von 70.000 Euro auf 80.000 Euro
Bei Verwaltung von 50.000 Euro auf 60.000 Euro
- Zuschusserhöhungen
Die Zuschüsse werden wie folgt angehoben:
Anschubfinanzierung – neue Angebote:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)
Anschubfinanzierung – bestehende Angebote:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)
Projektförderung bis zu maximal 300.000 Euro:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 100.000 Euro (von 300.000 auf 400.000 Euro)
Projektförderung bis zu maximal 150.000 Euro*:
Erhöhung des maximalen Zuschusses um 50.000 Euro (von 150.000 auf 200.000 Euro)
* „Strukturhilfen für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe“ und die „Projektförderung für neue Angebote für 2-8 Personen“ im Lebensbereich Wohnen
Weitere Informationen unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/aktuelles?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2023_12_13&utm_term=MailingID4622899_SendingID955094
Quelle: Aktion Mensch
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