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Fachinformation
Förderprogramm „Gute Pflege in Bayern“ ist am Start
Eine neue Förderrichtlinie „Gute Pflege“ aus der Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ ist in Kraft
Mit dem Förderprogramm können bayerische Kommunen zusätzliche finanzielle Unterstützung für niederschwellige und bedarfsgerechte Hilfs- und Entlastungsangebote für die Pflege erhalten. Die Fördermittel können von den Kommunen an eine ausführende Partnerorganisation weitergeleitet werden.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Aufbau und Begleitung von Genossenschaften in Pflegekontexten;
- Etablierung von GutePflege-Lotsen in den Kommunen und deren Unterstützung;
- Schaffung von Pflegekrisendiensten;
- Schaffung von pflegepräventiven Angeboten;
- Konzeptionelle Stärkung und Weiterentwicklung der Angebote von Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege;
- Vernetzung pflegerischer Angebote verschiedener Leistungserbringer;
- Modellprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege
Gefördert werden notwendige Personal- und nichtinvestive Sachkosten.
Die Höhe der Zuwendung reicht von 70 bis 90 Prozent der Ausgaben, je nach Anzahl der Pflegebedürftigen je 1.000 Einwohner*innen und Finanzkraft der Kommune.
Anträge sind bis 1. März oder 1. September eines Jahres beim Landesamt für Pflege zu stellen.
Antragsformulare unter
https://www.lfp.bayern.de/gutepflege/
Förderrichtlinien unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/485/baymbl-2023-485.pdf
Quelle: Bayerisches Ministerialblatt
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