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Fachinformation
Förderung von Wohnraum für Auszubildende
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine Förderrichtlinie herausgegeben für die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach-, Techniker-, Meisterschulen und Fachakademien. Gefördert werden Vorhaben mit mindestens 10 Wohnplätzen.
Zuwendungsempfänger ist der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber, insbesondere gemeinnützige Träger und Organisationen, Träger und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe, Träger der beruflichen Bildung, Zusammenschlüsse von Berufs- und Fachverbänden, kommunale Unternehmen und Kommunen.
Weitere Informationen unter
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/wohnraum_fuer_auszubildende/index.php
Link zur Förderrichtlinie:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/70/baymbl-2024-70.pdf
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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