©vege Fotolia.com
Link zur Fotodatenbank
Link zur Fotodatenbank
Fachinformation
03.11.2017 Mitgliederangelegenheiten Recht
Information Recht und Urteile: Elektronisches Transparenzregister eingeführt
Meldung auch für gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Stiftungen notwendig
Am 26.06.2017 ist die Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, durch das u.a. das sog. Transparenzregister eingerichtet wird.
Das Transparenzregister soll die Personalien aller natürlichen Personen enthalten, die hinter Kapital- und Personengesellschaften, Stiftungen und trust-ähnlichen Strukturen stehen.
Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die erforderlichen Angaben müssen bis zum 01.10.2017 dem Transparenzregister mitgeteilt werden.
Ein Einsichtnahmerecht in das Transparenzregister haben ab dem 27.12.2017 neben Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden auch Personen mit einem berechtigtem Interesse.
Verstöße gegen die nicht erfolgte Eintragung können ein Bußgeld nach sich ziehen.
Zusammengefasst von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband
Mit dem Aufruf des Videos willigen Sie ein, dass Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Links:
- www.transparenzregister.de
Mitgliederangelegenheiten Recht
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.
Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service
Fachinformationen
Fachbereiche
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
In der Region
Mitglied werden
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.