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Fachinformation
Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20 und § 20a SGB V)
- Für die geplanten Aktivitäten wird ein Bedarf nachgewiesen.
- Die Zielgruppen werden benannt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf sozial benachteiligte Zielgruppen liegen. Die Vielfalt der Zielgruppen sollte berücksichtigt werden.
- Vorhandene Strukturen und Netzwerke werden genutzt.
- Die Zielgruppen werden aktiv in die Maßnahme einbezogen.
- Die Aktivitäten verbessern die gesundheitsfördernden Ressourcen Einzelner und die Rahmenbedingungen.
- Das Projekt ist einem Handlungsfeld des GVK Leitfadens Prävention (siehe unten) zuordenbar.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:- Pflichtaufgaben staatlicher Stellen
- Isolierte Maßnahmen externer Anbieter ohne Gesamtkonzept
- Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen wie Infostände
- Kosten für Baumaßnahmen, Mobiliar und technische Hilfsmittel
Antragstellung: Die Anträge sind an eine der gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer-GEK, BKK, DAK, IKK-classic, Knappschaft, KKH, SVLFG, TK) zu richten, bei regionalen Maßnahmen an eine regionale Geschäftsstelle, bei Projekten mit bayernweiter Ausrichtung an die Landesvertretung einer Krankenkasse. Es empfiehlt sich mit einer der gesetzlichen Krankenkassen Kontakt aufzunehmen und um die Zusendung von Antragsunterlagen zu bitten. Die Zugangsvoraussetzungen für Anbieter sind in dem „Leitfaden Prävention“ definiert, der vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellt wurde. Leitfaden Prävention, aktuelle Fassung vom 10.12.2014: <link https: www.gkv-spitzenverband.de krankenversicherung praevention_selbsthilfe_beratung praevention_und_betriebliche_gesundheitsfoerderung leitfaden_praevention leitfaden_praevention.jsp>www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_betriebliche_gesundheitsfoerderung/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp Bundesrahmenempfehlung: <link http: www.bmg.bund.de fileadmin dateien downloads p praevention bundesrahmenempfehlungen>www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Praevention/Bundesrahmenempfehlungen/160219_Bundesrahmenempfehlungen_.pdf )Mit dem Aufruf des Videos willigen Sie ein, dass Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Fachinformationen
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