Fachinformation

10.06.2016 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20 und § 20a SGB V)

Mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Juli 2015 wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Gesundheitsförderung und Prävention deutlich erhöht. Ab dem Jahr 2016 stehen für jeden Versicherten 7 Euro (statt bisher 3,17 Euro) zur Verfügung, davon 2 Euro für Projekte zur gesundheitsförderlichen Gestaltung und Beeinflussung von Bedingungen in der jeweiligen Lebenswelt (Setting) (§ 20a SGB V). In diesem Sinne stellen insbesondere Kindertagesstätten, Schulen, Kommunen/Stadtteile sowie Einrichtungen der (pflegerischen) Langzeitversorgung Settings für die Gesundheitsförderung dar. Das Präventionsgesetz zielt darauf ab, die Lebensverhältnisse so zu verändern, dass sie der Gesundheit förderlich sind. Und zwar genau da, wo die Menschen viel Zeit verbringen: in den Kitas, Schulen, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Aktuell konkretisiert sich die Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Bundesländern. Mittels Landesrahmenvereinbarung zwischen den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Trägern der Unfallversicherung und dem Bayerischen Gesundheitsministerium werden Ziele und Handlungsfelder festgelegt. Die Bundesländer, auch der Freistaat Bayern, orientieren sich dabei an den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz, verabschiedet im Februar 2016 (siehe unten). In den oben genannten Handlungsfeldern soll eine Kombination aus verhältnispräventiven Maßnahmen und verhaltenspräventiven Maßnahmen umgesetzt werden. Verhältnispräventive Maßnahmen sind auf die Rahmenbedingungen (Verhältnisse) im Setting gerichtet. Das Lebensumfeld wird zum Gegenstand der Umgestaltung, z.B. durch Veränderung von Gemeinschaftsverpflegung unter gesundheitlichen Aspekten. Verhaltenspräventive Maßnahmen sollen das gesundheitsbezogene Verhalten Einzelner ansprechen, z.B. durch Bewegungsangebote, Ernährungsaufklärung oder Aufklärung zu Suchtgefahren. Projekte, für die Leistungen der Krankenkassen nach dem Setting-Ansatz beantragt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

-        Für die geplanten Aktivitäten wird ein Bedarf nachgewiesen.

-        Die Zielgruppen werden benannt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf sozial benachteiligte Zielgruppen liegen. Die Vielfalt der Zielgruppen sollte berücksichtigt werden.

-        Vorhandene Strukturen und Netzwerke werden genutzt.

-        Die Zielgruppen werden aktiv in die Maßnahme einbezogen.

-        Die Aktivitäten verbessern die gesundheitsfördernden Ressourcen Einzelner und die Rahmenbedingungen.

-        Das Projekt ist einem Handlungsfeld des GVK Leitfadens Prävention (siehe unten) zuordenbar.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

-        Pflichtaufgaben staatlicher Stellen

-        Isolierte Maßnahmen externer Anbieter ohne Gesamtkonzept

-        Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen wie Infostände

-        Kosten für Baumaßnahmen, Mobiliar und technische Hilfsmittel

Antragstellung: Die Anträge sind an eine der gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer-GEK, BKK, DAK, IKK-classic, Knappschaft, KKH, SVLFG, TK) zu richten, bei regionalen Maßnahmen an eine regionale Geschäftsstelle, bei Projekten mit bayernweiter Ausrichtung an die Landesvertretung einer Krankenkasse. Es empfiehlt sich mit einer der gesetzlichen Krankenkassen Kontakt aufzunehmen und um die Zusendung von Antragsunterlagen zu bitten. Die Zugangsvoraussetzungen für Anbieter sind in dem „Leitfaden Prävention“ definiert, der vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellt wurde. Leitfaden Prävention, aktuelle Fassung vom 10.12.2014: <link https: www.gkv-spitzenverband.de krankenversicherung praevention_selbsthilfe_beratung praevention_und_betriebliche_gesundheitsfoerderung leitfaden_praevention leitfaden_praevention.jsp>www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_betriebliche_gesundheitsfoerderung/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp Bundesrahmenempfehlung: <link http: www.bmg.bund.de fileadmin dateien downloads p praevention bundesrahmenempfehlungen>www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Praevention/Bundesrahmenempfehlungen/160219_Bundesrahmenempfehlungen_.pdf )

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

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