Fachinformation

03.11.2017 Mitgliederangelegenheiten Recht

Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Auch Vereine können zur IHK-Mitgliedschaft verpflichtet sein.

Auch gemeinnützige Vereine müssen Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden, wenn sei einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und zur Gewerbesteuer herangezogen werden. Dies ist nicht neu. Die IHKen haben sich aber anscheinend in den letzten Jahren mit der Ansprache von Vereinen zurückgehalten, weil das Zwangssystem IHK grundsätzlich umstritten war. Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. Juli 2017 die Zwangsmitgliedschaft für verfassungskonform erklärt. Die Finanzämter informieren die IHKen über Gewerbesteuerzahler. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig. Die IHKen nehmen sodann Kontakt mit den Vereinen auf. Die konkrete Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragssatzung der jeweiligen IHK. Es ist darauf zu achten, dass nur der Gewerbeertrag der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird. Zusammengestellt von: Werner Hesse, Paritätischer Gesamtverband <link javascript:>

Mit dem Aufruf des Videos willigen Sie ein, dass Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mitgliederangelegenheiten Recht
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service

Fachbereiche

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.

In der Region

--- Bitte wählen ---
  • --- Bitte wählen ---
  • Mittelfranken
  • Niederbayern
  • Oberbayern
  • Oberfranken
  • Oberpfalz
  • Schwaben
  • Unterfranken

Bitte wählen Sie Ihren Regierungsbezirk.

Mitglied werden

Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.