Viele zukünftige Geschäftsführer*innen und Vorstände kommen aus einem Arbeitsverhältnis bei derselben Organisation – und bemerken erst nach der Bestellung, dass Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialversicherungsschutz schlicht nicht mehr gelten. Dieser Wechsel vom Arbeitnehmer- in den Dienstnehmerstatus ist die gravierendste rechtliche Veränderung im Berufsleben – und wird in der Praxis systematisch unterschätzt. Das Seminar richtet sich an Menschen, die diese Position antreten oder gerade übernommen haben, und stattet sie mit dem Wissen aus, ihren Dienstvertrag zu verstehen, kritische Klauseln zu erkennen und ihre Interessen in der Verhandlung zu vertreten. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Rahmenbedingungen gemeinnütziger und caritativer Träger.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die eine Leitungsposition als Geschäftsführer*in oder Vorstand in einer gemeinnützigen Organisation, einem Verein, einer gGmbH oder einem caritativen Träger antreten oder bereits übernommen haben.
Besonders angesprochen sind Menschen, die zuvor als Arbeitnehmer*innen in derselben Organisation tätig waren und nun erstmals mit einem Dienstvertrag konfrontiert sind. Das Seminar ist bewusst nicht für Jurist*innen konzipiert, sondern für Führungskräfte aus Pflege, Sozialarbeit, Pädagogik oder Verwaltung, die praxistaugliches Wissen zur Vertragsgestaltung benötigen.
Das Seminar spricht insbesondere Personen an, die:
eine Geschäftsführungs- oder Vorstandsposition in einer gemeinnützigen Organisation neu übernommen haben oder kurz davor stehen,
zuvor als Arbeitnehmer*innen tätig waren und den Statuswechsel noch nicht vollständig rechtlich eingeordnet haben,
ihren Dienstvertrag verstehen, kritisch prüfen und in Verhandlungen selbstbewusst auftreten möchten,
die besonderen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Träger kennen müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.