Klimaschutz und Klimaanpassung

Die menschengemachte Klimakrise bedroht unsere Lebensgrundlagen. Die Klimakrise betrifft dabei vor allem vulnerable Personengruppen, für die der Paritätische und seine Mitgliedsorganisationen einstehen. Der Paritätische möchte dieser Entwicklung entgegenwirken und einen Beitrag zum Schutz von Klima und Menschen leisten.

Unser Einsatz für den Klimaschutz und zur Klimaanpassung

Hitzewellen, Flutkatastrophen und Dürreperioden der vergangenen Jahre machen deutlich: Die Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise sind längst auch in Bayern angekommen. Besonders betroffen sind Menschen, die ohnehin vulnerabel sind – etwa ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Diese Entwicklung stellt soziale Einrichtungen und Dienste vor eine doppelte Herausforderung. Einerseits ist es wichtig, die CO2-Emissionen zu senken, um die Folgen der Klimakrise abzuschwächen – andererseits ist es notwendig, Einrichtungen und ihre Adressat*innen gegenüber Extremwetterereignissen zu schützen sowie Angebote entsprechend anzupassen.

Um die Paritätischen Mitgliedsorganisationen in diesem Prozess zu unterstützen und um einen Beitrag zum Schutz von Menschen und Klima zu leisten, engagiert sich der Paritätische in Bayern seit mehreren Jahren zu Themen im Zusammenhang mit der Klimakrise. Im Rahmen von Projekten organisiert der Paritätische zum Beispiel Vernetzungstreffen und Workshops oder bringt sich mit politischen Positionierungen aktiv in die Debatte um eine sozial gerechte Klimapolitik ein.

 

Kontakt

Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit

Lukas Voigt

Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München

Mobil: 01523 4613062

lukas.voigt(at)paritaet-bayern.de

Die Klima-Projekte des Paritätischen in Bayern

Begrünter Spielplatz mit Sonnensegeln, Sandfläche und schattigen Spielbereichen.

Laufzeit: 01.04.2026 bis 30.09.2027

Wie können soziale Einrichtungen auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden? In diesem Projekt entwicklen wir praxisnahe Lösungen, um soziale Infrastruktur klimaresilient zu gestalten und Einrichtungen besser an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen.  

Junge Menschen halten sich an den Händen. Im Hintergrund sind Bäume mit grünen Blättern zu sehen.

Laufzeit: 01.07.2023 bis 31.03.2026

Wie gelingt Klimaschutz, ohne soziale Gerechtigkeit und die Bedarfe der sozialen Einrichtungen aus dem Blick zu verlieren? Das Projekt setzte sich für eine sozial-ökologische Transformation ein und unterstützte Einrichtungen dabei, eigene Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen und sich zum Klimaschutz untereinander zu vernetzen.

Klimapolitische Positionierungen des Paritätischen in Bayern

Vor den Kommunalwahlen am 08.03.2026 in Bayern haben wir daran erinnert, dass Klimaschutz und Klimaanpassung konsequent gefördert werden muss und zudem sozial gerecht gestaltet sein muss. Eine unserer konkreten Erwartungen an die bayerischen Kommunen ist die Einführung eines vergünstigten ÖPNV-Tarifs für einkommensarme Menschen. Unser gesamter Forderungskatalog findet sich hier als PDF Download.

 

Vor der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben wir gefordert, dass Klimaschutzmaßnahmen sozial gerecht umgesetzt werden müssen. Vulnerable Bevölkerungsgruppen, aber auch soziale Einrichtungen und Dienste brau­chen beim Klimaschutz mehr finanzielle Unterstützung! Unser gesamter Forderungskatalog findet sich hier als PDF Download.

 

Im Januar 2025 wurde öffentlich, dass die bayerische Staatsregierung ihr selbst gestecktes Ziel der Klimaneutralität 2040 um 5 Jahre nach hinten verschieben möchte. Das finden wir falsch! Mehr dazu findet sich in unserer Pressemitteilung "Klimawandel lässt sich nicht verschieben".

 

Nach der Landtagswahl am 08.10.2023 in Bayern haben der Paritätische in Bayern, die AWO in Bayern und der DGB Bayern gemeinsam an die zukünftige bayerische Staatsregierung appelliert, den ökologischen Wandel endlich engagiert und sozial zu gestalten. Weitere Informationen finden sich in unserer Pressemitteilung "Bündnis appeliert an künftige Staatsregierung, den ökologischen Wandel engagiert und sozial zu gestalten".

 

 

 

Vor der Landtagswahl am 08.10.2023 in Bayern haben wir wiederholt, dass soziale Einrichtungen und Organisationen eine bessere Förderung von Klimaschutzmaßnahmen brauchen (siehe vorherige Positionierung). Unser gesamter Forderungskatalog findet sich hier.

Soziale Einrichtungen und Organisationen haben sehr große Potenziale zur Einsparung von klimaschädlichen Emissionen. Um diese Potenziale zu nutzen und Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, ist aber eine bessere Förderung notwendig! Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung zum Thema „Großes Potential für klimabewusstes Wirtschaften“.

 

 

Engagement des Paritätischen Gesamtverbandes

Auch der Paritätische Gesamtverband setzt sich aktiv für Klimaschutz, Umweltschutz und Klimaanpassung ein. Auf der entsprechenden Seite des Gesamtverbandes finden Sie Informationen, Projekte und Materialien zu diesen Themen.

 

Zum Schwerpunkt Klimaschutz, Umweltschutz und Klimaanpassung beim Paritätischen Gesamtverband

 

Staatliche Förderprogramme für bauliche Maßnahmen im Bereich Klimaschutz & Klimaanpassung

Gemeinnützige Organisationen können für baulichen Maßnahmen von zahlreichen staatlichen Förderprogrammen Gebrauch machen.

Die Vielzahl an Förderprogrammen mit teilweise komplizierten Detail-Lösungen, verschiedenen Zuständigkeiten und häufigen Änderungen erschwert es jedoch, den Überblick zu bewahren. Deshalb sind untenstehend die wichtigsten Förderprogramme erklärt.

Diese Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Alle Angaben sind ohne Gewähr - die aktuellsten Informationen mit den konkreten Förderrichtlinien finden Sie immer auf den jeweils verlinkten Websites.

Hinweis für die untenstehenden Abschnitte zur „Bundesförderung effiziente Gebäude“: Wohn-, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- sowie Geflüchtetenunterkünfte und ähnliche Einrichtungen zählen als Wohngebäude.

Stand: September 2026

Um staatliche Fördermittel für bauliche Maßnahmen an Ihrem Gebäude zu erhalten, ist in vielen Fällen eine qualifizierte Energieberatung notwendig. Diese gibt Ihnen eine fachlich fundierte, individuelle Einschätzung und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Mit einem solchen iSFP erhalten Sie zudem bei der Umsetzung von einigen baulichen Maßnahmen eine Bonusförderung.

Die Energieberatung zur Erstellung eines iSFP selbst wird mit 50% gefördert.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude. Förderfähige Energieberatungen finden Sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur.

Hier erhalten Sie eine Förderung für Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, den Fenstertausch oder den Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Rollläden oder Markisen).

Die Förderung beträgt 15%. Ab voraussichtlich dem 1. Quartal 2027 kann zusätzlich ein Bonus für aktuell besonders schlecht sanierte Gebäude geltend gemacht werden (Worst-Performing-Buildings-Bonus). Darüber hinaus gibt es bei Wohngebäuden eine 5%-Bonusförderung, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.

Hier erhalten Sie eine Förderung für den Einbau, den Austausch oder die Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen sowie für den Einbau dazugehöriger digitaler Systeme. Anlagen zur Wärmeerzeugung sind hier jedoch explizit ausgeschlossen – dafür gibt es eine eigene Förderung unter dem nächsten Abschnitt.

Bei Nicht-Wohngebäuden beträgt die Förderung 15%. Bei Wohngebäuden beträgt die Förderung 30.000€ für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000€ ab der siebten Wohneinheit. Darüber hinaus gibt es bei Wohngebäuden eine 5%-Bonusförderung, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.

Diese Förderung gliedert sich in zwei Teile und ist dadurch leider etwas kompliziert. Für die Abwicklung eines Teils ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, für die Abwicklung eines weiteren Teils die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW).

  1. Vom BAFA erhalten Sie eine Förderung für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen zur Wärmeerzeugung. Die Förderung beträgt 30% bei Wohngebäuden und mindestens 30% bei Nicht-Wohngebäuden.

    Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.
     
  2. Von der KfW erhalten Sie unter anderem eine Förderung für den Kauf und die Installation der eigentlichen Heizungen (z.B. Wärmepumpe oder solarthermische Anlage) sowie für die dazugehörige Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderung beträgt 30%.

    Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude

Hier erhalten Sie eine Förderung für sämtliche Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Heizungsanlagen. Darunter fällt zum Beispiel die Dämmung von Rohrleitungen oder der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen.

Die Förderung beträgt 15%. Darüber hinaus gibt es bei Wohngebäuden eine 5%-Bonusförderung, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Wenn Sie die Staubemissionen einer Biomasseheizung mindern, beträgt die Förderung 50%.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.

Hier erhalten Sie eine Förderung für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit jenen Maßnahmen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden. Die Fachplanung und die Baubegleitung für den Einbau von Heizungen (z.B. Wärmepumpe oder solarthermische Anlage) ist hier jedoch explizit ausgeschlossen, denn diese wird von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt – mehr Infos dazu finden Sie im obigen Abschnitt 4.

Die Förderung beträgt 50%.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.

Hier erhalten Sie eine Förderung für Sanierungsmaßnahmen, mit denen Sie einen Effizienzhausstandard erreichen. Die Förderung wird durch die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und erfolgt durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Diese Förderung ist im Vergleich zu den vorherigen Förderungen besonders dann vorteilhaft, wenn Sie einen hohen Effizienzhausstandard erreichen.

Der Tilgungszuschuss beträgt dann bis zu 15%. Für die Sanierung eines aktuell besonders schlecht sanierte Gebäudes erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss. Für eine serielle Sanierung bei Wohngebäuden erhalten Sie weitere 15 % Extra-Tilgungszuschuss.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.

Hier erhalten Sie eine Förderung für die Installation von Klima- und Kälteanlagen oder deren Nach- und Umrüstung, sofern dabei nicht-halogenierte Kältemittel verwendet werden.

Die Förderung beträgt maximal 50%, wobei die genaue Fördersumme durch eine ziemlich komplizierte Formel berechnet wird. Unter diesem Link findet sich ein Förderrechner.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails.

Hier erhalten Sie eine Förderung für die Umsetzung von investiven sowie nicht-investiven Klimaanpassungsmaßnahmen, wie Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzungsanlagen oder auch die Erstellung von Hitzeaktionsplänen. Sie können die Förderung jedoch nur beantragen, wenn Sie bereits zuvor eine Förderung oder Beratung durch AnpaSo erhalten haben.

Die Förderung beträgt bis zu 90%.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails.

Hier erhalten Sie eine Förderung für Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung von Innen-, Hallen-, Außen- und Straßenbeleuchtung, wie beispielsweise Ausgaben für komplette Leuchtsysteme, Steuer- und Regelungstechnik oder die Installation.

Die Förderung beträgt 25%.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails für Innen- und Hallenbeleuchtung bzw. Außen- und Straßenbeleuchtung.

Hier erhalten Sie eine Förderung für den Bau neuer Radabstellanlagen wie Anlehnbügel, Reihenparker und Doppelstockparker oder auch Überdachungen mit Beleuchtung und Netzanschluss.

Die Förderung beträgt 50%.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails.

Hier erhalten zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen (nach den §§ 71 und 72 des SGB 11) eine Förderung für die Modernisierung und Erneuerung von Pflegeplätzen, sofern mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sind.

Die Förderung beträgt bis zu 300€ pro m² Wohnfläche sowie zusätzlich bis zu 200€ pro m² für besonders nachhaltige Vorhaben. Diese Förderung ist kombinierbar mit der oben genannten Bundesförderung effiziente Gebäude – hierbei ist jedoch die Kumulierungsgrenze von 60% zu beachten.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails.

Hier erhalten Sie eine Förderung für die Schaffung, den Ersatzneubau, den Umbau und die Modernisierung von Pflegeplätzen.

Die genaue Fördersumme variiert je nach Art der Pflege. Die Förderung für jeden neu geschaffenen Pflegeplatz beträgt bis zu 100.000€. Die Förderung für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000€ pro Pflegeplatz. Die Förderung ist kombinierbar mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und der Kommunen – hierbei ist jedoch eine Kumulierungsgrenze von 90% zu beachten. Bei Kombination der Förderung mit der oben genannten Bundesförderung effiziente Gebäude beträgt die Kumulierungsgrenze 60%.

Hier gelangen Sie zu den Förderdetails.

Auch auf kommunaler Ebene in Bayern gibt es häufig Förderungen für bauliche Maßnahmen gemeinnütziger Organisationen. In der nachfolgenden PDF-Übersicht sind Förderprogramme der 25 kreisfreien bayerischen Städte aufgeführt.

Besonders die Stadt München sticht mit sehr umfangreichen Förderungen hervor, die teilweise mit der oben genannten Bundesförderung effiziente Gebäude kombinierbar sind – hierbei ist jedoch die Kumulierungsgrenze von 60% zu beachten. Daneben haben aber auch zahlreiche weitere Städte Förderprogramme für Sanierung, Begrünung und Starkregenmanagement oder für Solaranlagen.

Hier gelangen Sie zur PDF-Übersicht.

Für die versiegelten Flächen eines Grundstücks fallen zur Ableitung des Niederschlagswassers ins Kanalsystem meist entsprechende Niederschlagswassergebühren an. Wenn auf einem Grundstück jedoch Flächen entsiegelt, Dächer begrünt oder Regenwasserversickerungsanlagen geschaffen werden, können auch die Niederschlagswassergebühren oft erheblich gesenkt werden. Es kann sich daher lohnen, wenn Sie sich bei Ihrer Kommune dazu erkundigen!

Aktuelles und Termine

Gemeinsam gegen die Klimakrise

Für den Paritätischen in Bayern sind die Themen Umwelt und Klima heute klar mit dem Sozialen verbunden. Das war nicht immer so. Wenn Sie mehr über die historische Entwicklung unseres Engagements erfahren möchten, dann können Sie sich in unserem Geschichts-Wiki dazu informieren.

 

Zum Geschichts-Wiki des Paritätischen

Weitere Arbeitsfelder des Paritätischen in Bayern