Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen in den Mitgliedsorganisationen,
wir laden Sie ganz herzlich zu unserer diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt
am Donnerstag, 17. Juli 2025
um 10:00 Uhr (Einschreibung und Ankommen ab 9:00 Uhr)
in der Stadthalle Fürth
Rosenstr. 50, 90762 Fürth
Nach Grußworten von Sozialministerin Ulrike Scharf, Achim Meyer auf der Heyde, Vorsitzender des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands – Gesamtverband e.V., und Dr. Benedikt Döhla, berufsmäßiger Stadtrat und Kultur- und Sozialreferent der Stadt Fürth, steht im Rahmen des Schwerpunktthemas „Für ein gutes Leben: Soziales Miteinander und demokratischen Zusammen halt stärken“ ein Vortrag von Prof. Dr. Karsten Fischer, Lehrstuhlinhaber für Politische Theorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, zum Thema „Die Umdeutung demokratischer Werte durch rechtsextreme Akteure: Herausforderungen und Gegenstrategien“ im Mittelpunkt des Vormittags.
Freuen Sie sich im Anschluss an den Vortrag auf eine spannende Podiumsdiskussion mit Margit Berndl, Prof. Dr. Karsten Fischer, einem Vertreter einer Mitgliedsorganisation und einer Vertreterin der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE).
Am Nachmittag findet dann der reguläre Teil unserer Mitgliederversammlung statt.
1. Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis zum 3. Juli 2025 unter folgendem Link an:
https://eveeno.com/mitgliederversammlung-pari-2025
Es sind nur Einzel- und keine Sammelanmeldungen möglich. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich gerne an Claudia Nelsen unter claudia.nelsen(at)paritaet-bayern.de, Tel. 089 30611-151.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind die in § 2 der Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung genannten Mitgliedsorganisationen und Personen sowie der Vorstand, Vertreter*innen der fördern den Mitglieder und die vom Vorstand in Abstimmung mit dem Verbandsrat eingeladenen Gäste.
3. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind gemäß § 2 der Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung die Mitgliedsorganisationen sowie die Mitglieder des Verbandsrates. Die Mitgliedsorganisationen üben ihre Stimmberechtigung durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen bzw. durch von diesen schriftlich bevollmächtigter Personen aus. Jede Mitgliedsorganisation und jedes Mitglied des Verbandsrats hat nur je eine Stimme. Vereinen sich mehrere Funktionen auf eine Person, so hat diese nur eine Stimme.
Das Formular Stimmberechtigung muss für das Stimmrecht/die Stimmrechtsübertragung voll ständig ausgefüllt sein. Liegt diese vollständig ausgefüllte Stimmberechtigung dem Paritätischen Landesverband Bayern nicht vor Eröffnung der Versammlung vor bzw. ist die Stimmrechtsübertragung nicht korrekt vollzogen, kann das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung nicht wahr genommen werden.
Die Abstimmung in der Mitgliederversammlung erfolgt digital. Sofern Sie stimmberechtigt sind, erhalten Sie vor Ort ein Abstimmgerät. Damit Sie sich mit der Technik vertraut machen können, werden wir eine Probeabstimmung durchführen.
4. Anträge auf Aufnahme bestimmter Punkte in die Tagesordnung
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung müssen Anträge zur Aufnahme bestimmter Punkte in die Tagesordnung zwei Wochen vor Sitzungsbeginn in der Geschäftsstelle des Landesverbandes in München schriftlich eingegangen sein.
5. Einsichtnahme in die Prüfungsberichte 2024 des Vereins und des Konzerns Der Prüfungsbericht 2024 des Vereins sowie des Konzerns liegt eine Stunde vor Beginn der Landesmitgliederversammlung zur Einsichtnahme aus.
Barrierefreier Zugang ist vorhanden.