In dieser Fortbildung setzen wir uns praxisnah mit den gesetzlichen Neuregelungen auseinander. Anhand konkreter Fallbeispiele beleuchten wir zentrale Aspekte und Herausforderungen bei der Umsetzung.
Im Fokus stehen dabei insbesondere:
- § 41 SGB VIII – Voraussetzungen, Bedarfsprüfung und Fortschreibung von Hilfen für junge Volljährige; Rückkehroption nach Hilfeende
 - § 41a SGB VIII – Gestaltung des Hilfeendes und Regelungen zur Nachbetreuung
 - § 36b SGB VIII – Zuständigkeitsübergang zwischen Jugendämtern
 
Zentrale Fragestellungen der Fortbildung:
- Wie kann der Hilfebedarf junger Volljähriger – stationär oder ambulant – fachlich begründet und durchgesetzt werden?
 - Was bedeutet „Leaving Care“ in der Praxis? Ist eine Nachbetreuung von z. B. drei Monaten nach Entlassung ausreichend?
 - Wie lassen sich die Leistungen nach § 41, § 34 und § 13 Abs. 3 SGB VIII fachlich voneinander abgrenzen?
 - Welche Bedarfe sind im Übergang zu berücksichtigen und wie kann dies im Hilfeplanverfahren gelingen?
 - Wie kann ein gelingender Übergang in andere Sozialleistungssysteme beim Hilfeende gestaltet werden?
 
Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die ihr Wissen zu rechtlichen Grundlagen, Ansprüchen und Verfahrensregelungen im Kontext von Hilfen für junge Volljährige aktualisieren oder vertiefen möchten.
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe, spezialisierte Rechtsgebiete u. a. Jugendhilferecht, Strafrecht, Mietrecht
Teilnahmebeitrag: 100 Euro / Teilnehmer*in
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der untenstehenden PDF-Einladung und dem Anmeldelink.