Nachhaltigkeitsberichterstattung und Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Die aktuell geltende EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht als einen der ersten Schritte auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse vor. Nach aktuellem Stand wird diese auch in der derzeit durch die EU überarbeiteten Richtlinie weiterhin Teil des verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts sein. Bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden wesentliche Aspekte herausgearbeitet, die in den Bericht einfließen sollen. Informationen werden dann als wesentlich erachtet, wenn die Tätigkeiten des Unternehmens Einfluss auf die soziale und ökologische Umwelt haben (Inside-Out-Perspektive) und/oder wenn Nachhaltigkeitsaspekte Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf, die Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens haben (Outside-In-Perspektive).
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse in gemeinnützigen Unternehmen
Wie kann die doppelte Wesentlichkeitsanalyse von gemeinnützigen Unternehmen aussehen? Und wie gehen sie diese Aufgabe am besten an? Julia Siegert und Philipp Schaper (Paritätische Suchthilfe Niedersachsen), Thomas Kurschat (Fröbel) und Sascha Morsch (ASB Hessen) geben am Donnerstag, 17. Juli 2025 von 10 Uhr bis 11.30 Uhr Einblicke in den Prozess ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Sie teilen ihre bislang gesammelten Erfahrungen und stehen in der verbandsinternen Veranstaltung zum Austausch und für Fragen zur Verfügung.
Die Anmeldung zur Veranstaltung kann unter dem untenstehenden Link durchgeführt werden.