Arbeitshilfe zur Umsetzung von Frühintervention nach § 7 KCanG der BAG Landesjugendämter

11.03.2026

Das Konsumcannabisgesetz sieht vor, dass Polizei und Ordnungsbehörden das Jugendamt informieren, wenn bei Cannabisauffälligkeiten Minderjähriger gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Das Jugendamt hat dann eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten darauf hinzuwirken, dass geeignete Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden.

Die Arbeitshilfe erläutert den rechtlichen Rahmen, beschreibt die Aufgaben der beteiligten Akteure und gibt praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung der Frühintervention. Sie wurde in einer multidisziplinären Arbeitsgruppe der BAG Landesjugendämter erarbeitet und richtet sich insbesondere an Jugendämter sowie weitere Fachkräfte mit Berührungspunkten zu diesem Themenfeld.

Die Arbeitshilfe finden Sie untenstehend über die Webseite sowie als PDF-Datei zum Herunterladen.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG)

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Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Familie, Gesundheit, Kinder und Jugend

Verantwortlich:
Susann Engert, Referentin Kinder | Jugend | Familie