Vor diesem Hintergrund will das Bayerische Gesundheitsministerium innovative Projekte fördern, die einen wirksamen Beitrag zur Steigerung der körperlichen Aktivität in Bayern leisten. Der Förderaufruf „Bayern in Bewegung – Bewegungsförderung weiterdenken“ hat zum Ziel bewegungsförderliche Rahmenbedingungen zu stärken, die körperliche Aktivität in allen Lebensphasen zu unterstützen und gesundheitsförderliche Strukturen nachhaltig auszubauen.
Das Ministerium ruft dazu auf, entsprechende Projekte bis spätestens 16. Oktober 2026 für eine Förderung vorzuschlagen.
Es ist beabsichtigt, bis zu zwei Einzel- oder Verbundvorhaben über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten zu fördern. Dafür stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von bis zu 1 Millionen Euro zur Verfügung, maximal 500.000 Euro pro Projekt. Der Projektbeginn kann erst nach Bekanntgabe der Förderentscheidung erfolgen; frühester Termin dafür ist der 1. März 2027.
Für die Fördernehmer gilt es, die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren der bayerischen Präventionslandschaft und auch darüber hinaus zu suchen und auszubauen.
Verfahren und Einreichfristen
Das Verfahren ist zweistufig.
Interessierte reichen zunächst bis spätestens 16. Oktober 2026 eine Projektskizze ein. Die Skizze soll Auskunft geben über Zielsetzung, Zielgruppen, Kooperationspartner, geplante Maßnahmen und Evaluation sowie eine Ausgabenschätzung enthalten. Für ausgewählte Projekte werden in einer zweiten Verfahrensstufe die Projektverantwortlichen aufgefordert, einen vollumfänglichen Förderantrag vorzulegen.
Der früheste Projektbeginn ist der 1. März 2027.
Weitere Informationen und Vorlage zur Einreichung einer Projektskizze finden Sie unter dem folgenden Link.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention