Handreichung: Das Besserstellungsverbot im Zuwendungsrecht

25.06.2026

Die aktualisierte Handreichung wurde an die neue Rechtslage angepasst und aufgezeigt, auch hinsichtlich zahlreicher Abgrenzungsfragen

Die vorliegende Handreichung aktualisiert die bisherige Darstellung des Besserstellungsverbots unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Als wichtiger Grundsatz im Zuwendungsrechts kommt dem Besserstellungsverbot erhebliche Bedeutung zu; zugleich bestehen hinsichtlich seiner Auslegung und Anwendung nach wie vor zahlreiche Abgrenzungsfragen.

Ziel der Überarbeitung ist es, die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen sowie die praktischen Auswirkungen des Besserstellungsverbots darzustellen. Dabei werden aktuelle Fragestellungen und Anwendungsprobleme sowie die sich hieraus ergebenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen näher beleuchtet. Die Darstellung orientiert sich vorrangig an den bundesrechtlichen Vorgaben und bezieht daneben ausgewählte landesrechtliche Regelungen vergleichend mit ein.

Die Einzelheiten können Sie den beigefügten Links entnehmen.

Salome Williamson, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

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Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Mitgliederangelegenheiten, Recht
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service